Stephan Bothe
Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten
- Weil dies nicht die erste Debatte zu diesem Thema ist, möchte ich heute ein bisschen anders darangehen. Immer wenn in den Medien ohne jedwede weitere Information lediglich von einem Mann als Tatverdächtigen einer Straftat die Rede ist, kann man wohl davon ausgehen, dass bei weiterer Frage nach den Hintergründen des Tatverdächtigen, wie etwa nach Herkunft und Aufenthaltsstatus ‑ wir tun das ja manchmal als Fraktion ‑, ein Teil dieser Antworten zumindest die Regierungsfraktionen von Rot-Grün verunsichern würde, wie es einmal ein ehemaliger Bundesinnenminister sinngemäß elegant ausdrückte. Am 27. November letzten Jahres lief wieder einmal ein mit einer Axt bewaffneter Mann durch das Stadtzentrum von Delmenhorst und bedrohte mehrere Passanten. Nachdem er einen Polizeibeamten angriff, schoss dieser ihn nieder. Dem Polizeibeamten blieb offenkundig keine andere Wahl als der Einsatz der Schusswaffe, weil ihm kein milderes Mittel zur Abwehr des Angriffs zur Verfügung stand. Immer wieder kommt es zu diesen Situationen wie auch am 17. Mai 2023 in Hannover-Vinnhorst, als Polizeibeamte ebenfalls einen 25-jährigen Mann in einer Asylunterkunft niederschießen mussten, um ihn zu stoppen. Beides sind Fälle, bei dem der Einsatz eines Tasers mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tod bzw. die schwere Verletzung bei den Betroffenen verhindert hätte. Umso unverständlicher ist es und bleibt es, dass diese Landesregierung sich hartnäckig weigert, wenigstens einem Pilotprojekt zuzustimmen. Jetzt zieht sogar Schleswig-Holstein nach, weil die Erfahrungen der Länder mit dem Taser durchweg positiv sind. Beamte der Polizei in NRW haben in ihrem Pilotversuch ‑ bis Ende 2021 lief der; mittlerweile ist der Taser dort flächendeckend eingeführt ‑ fast 160‑mal den Taser gezogen. Dabei reichte in 123 Fällen die bloße Androhung des Einsatzes. Es gab nur 31 tatsächliche Schussabgaben. In der überwiegenden Zahl konnten also gefährliche Situationen ohne jedwede Gewalt entschärft werden. Die gleiche Einsatzsituation in Niedersachsen: Man weiß nicht, was dabei passiert wäre. - Diese hartnäckige Verweigerungshaltung der Landesregierung und von Ihnen, Frau Ministerin, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Während Elektroimpulsgeräte flächendeckend im Einsatz sind und sich bewähren, zieht man sich hier auf Daten und Anhörungen, die über zwei Jahre her sind, zurück. Wenn, Frau Ministerin, Ihr Meinungsverstärker ‑ damit meine ich gar nicht aus den Regierungsfraktionen, sondern den Vorsitzenden der Jungen Gruppe der GdP, Kevin Komolka ‑ offenbar der Ansicht ist, gefährliche Situationen lassen sich von Polizeibeamten statt durch den Einsatz eines Tasers auch argumentativ lösen, wie er in einer Pressemitteilung meinte, dann fragt man sich, warum seine Kollegen nicht die Silvesterkrawalle einfach wegdiskutiert haben oder mit Messern und Äxten bewaffnete Angreifer nicht einfach mit widerstandsunfähig machenden Argumenten gestoppt haben. Nein, werte Kollegen, diese seltsam weltfremde Auffassung eines einzelnen polizeilichen Bedenkenträgers kann kein Maßstab sein. Die klaffende Lücke zwischen den Einsatzmitteln Schlagstock, Pfefferspray und Pistole muss vernünftigerweise auch in Niedersachsen endlich geschlossen werden. Wir stimmen diesem Antrag zu. Vielen Dank. - Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist jetzt der Kollege Lühmann am Rednerpult. Bitte schön!
