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Dr.in Tanja Meyer

GRÜNE 08.02.2024 2:55 min Tagungsabschnitte 19/13

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Ja, wir sind uns einig: Die Sicherstellung der Pflege ist eine der großen Herausforderungen in unserer Gesundheitsversorgung. Ich sehe allerdings nicht, dass dieser Gesetzentwurf einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leistet. Ich finde es sogar wirklich unseriös, aufgrund von Vermutungen eine so gravierende Veränderung der Gesetzeslage vorzuschlagen. Es muss doch unser Anspruch sein, neue Gesetze immer aufgrund valider Daten und Informationen zu verabschieden. Die generalisierte Ausbildung ist jedoch noch so jung, dass mit dem Berichtsjahr 2022 nun erstmals Daten vorliegen. 2025 folgt die Evaluierung. Diese Ergebnisse werden uns dann umfassende Informationen bieten. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Wir müssen natürlich auch jetzt schon nachbessern, wenn sich Probleme in der Erprobung offenbaren. Deswegen ist es wichtig, dass wir mit den Schulen, den Schüler*innen und auch den Ausbildungsbetrieben im Dialog sind und da unterstützen, wo Hilfe gebraucht wird, unter anderem bei dem Umgang mit einer größeren Vielfalt an Schüler*innen, bei weiteren Möglichkeiten der Flexibilisierung der Ausbildungsdauer und der Verbesserung der Vereinbarkeit, insbesondere da ein großer Anteil, nämlich ein Drittel der Auszubildenden, über 25 Jahre alt ist. Es braucht aber auch ausreichend Zeit für die Praxisanleitungen. Wichtig ist und bleibt: Nach der Ausbildung müssen die Fachkräfte hochwertige Tätigkeiten leisten. Dafür brauchen wir fachlich bestens ausgebildete und allgemein gut ausgebildete Menschen, und sie müssen in einen Beruf starten, in dem sie gerne arbeiten möchten. Dafür braucht es gute Arbeitsbedingungen in der Pflege. Deshalb müssen wir doch genau hier ansetzen und mit aller Kraft weiterhin daran arbeiten, dass sich die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte verbessern; denn hier liegt doch der Schlüssel. Es bringt uns doch nichts, wenn die Menschen danach aus dem Beruf flüchten. Das passiert doch! Zudem haben auch die Pflegekräfte ein Recht auf berufliche Weiterentwicklung. Dazu sind die allgemeinbildenden Fächer die Voraussetzung. Ganz nebenbei: Sie sind nicht mal prüfungsrelevant. Und doch sichern sie die akademische Durchlässigkeit. Mit Ihrem Gesetzentwurf wirken Sie dem entgegen. Wir wollen doch Schüler*innen, die eine professionelle Ausbildung erhalten, die motiviert in ihrem Beruf arbeiten möchten und die eine Entwicklungsperspektive haben. Das funktioniert mit diesem Sonderweg leider nicht. Aber ich freue mich über den Austausch dazu im Ausschuss.

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