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Annette Schütze

SPD 08.02.2024 2:29 min Tagungsabschnitte 19/13

9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 00223/89/19. Herr von Danwitz hat sich eben schon dazu geäußert. Die Petentin nimmt Bezug auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und fordert Mindeststandards für schulische Bildung. Ich möchte daher kurz skizzieren, was dieser Beschluss eigentlich beinhaltet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem bereits genannten Beschluss klargestellt, dass das Grundrecht auf schulische Bildung drei verschiedene Dimensionen beinhaltet: die Schutzpflicht des Staates, ein Leistungs- und Teilhaberecht zur diskriminierungsfreien Teilnahme am Schulunterricht sowie ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Schulbetrieb einschränkende Maßnahmen. Sie erinnern sich: Damit sind die Corona-Maßnahmen gemeint. Es wird aber auch begründet und ausgesagt: Es gibt keine individuellen Ansprüche auf die wunschgemäße Gestaltung von Schule. - Das wäre auch schwierig, weil in der Regel fast jeder Elternteil eine andere Vorstellung davon hat, was Schule zu leisten hat ‑ und was nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Umsetzung der inklusiven Schule in Niedersachsen werden landesweit bereits jetzt hohe Standards umgesetzt und beständig weiterentwickelt, die weit über diese eben genannten Mindeststandards hinausgehen. Zudem hat das Kultusministerium in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, welche Anstrengungen unternommen wurden und werden, um ausreichend Personal zu rekrutieren. Die Landesregierung hat bereits umfängliche Maßnahmen umgesetzt und wird diese auch weiter ausbauen. Auch dies stellt sie in ihrer Stellungnahme dar. Um im Sinne der Petentin insgesamt mehr Förderschullehrkräfte einzustellen, bedarf es also dieser Mindeststandards nicht, weil sie bereits jetzt übererfüllt werden. Darüber hinaus werden die Aus- und Fortbildungen aller anderen Lehrkräfte intensiviert und an die Erfordernisse der inklusiven Schule angepasst. Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass das Land Niedersachsen den Aufbau einer inklusiven Schullandschaft mit erheblichen Mitteln zielgerichtet und wirkungsvoll unterstützt. Daher votieren wir bei dieser Petition auf „Sach- und Rechtslage“. Vielen Dank.

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