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Birgit Butter

CDU 07.02.2024 3:50 min Tagungsabschnitte 19/13

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Gleicher Einsatz, gleiche Regeln - so kurz und knapp könnte man die Helfergleichstellung zusammenfassen. Zu Recht ist die Helfergleichstellung immer wieder Thema unter ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Hilfsorganisationen wie zum Beispiel dem DRK oder der DLRG. Denn das Ehrenamt steht im Bevölkerungsschutz auf ganz unterschiedlichen gesetzlichen Füßen. Über 90 % des Bevölkerungsschutzes wird in Deutschland durch Ehrenamtliche getragen. 90 %! In Krisenlagen sind Ehrenamtliche aus verschiedenen Organisationen oft gemeinsam im Einsatz. Jedoch variieren die Rahmenbedingungen für diese ehrenamtlichen Einsätze je nach Einsatzorganisation und sogar nach Bundesland. Gleicher Einsatz, gleiche Regeln? - Nein, denn die gibt es bislang in Niedersachsen nicht. Bei Einsätzen gibt es bislang keine Lohnfortzahlung für die ehrenamtlichen Retter. Das führt dazu, dass sich der DLRGler bei mangelnder Freistellung sogar Urlaub nehmen muss, während sein Kollege am Nachbarschreibtisch im Büro für denselben Einsatz Lohnfortzahlung bekommt; denn der ist Feuerwehrkamerad. Wer bei der Feuerwehr oder beim THW während der Arbeitszeit im Einsatz ist, bekommt also trotzdem seinen Lohn. Auch für Lehrgänge müssen die Arbeitgeber die Mitglieder freistellen. Für den Dienstausfall werden sie vom Staat entschädigt. Helfer ist also nicht gleich Helfer. Aber, meine Damen und Herren, eine Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt darf es nicht geben. Diese Gerechtigkeitslücke, die die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vollkommen zu Recht frustriert, muss geschlossen werden. Für das Fortbestehen der ehrenamtlichen Hilfeleistung, die wir so nötig brauchen, ist eine Helfergleichstellung unerlässlich. Und ich hoffe, lieber Kollege Herr Kauroff, ich habe Sie falsch verstanden, als Sie sagten, dass wir keine Änderung der Gesetze bräuchten und dass das die Kommunen wuppen könnten. Ich hoffe, ich habe Sie da falsch verstanden. Gleicher Einsatz, gleiche Regeln! Welche Änderungen die CDU hierzu im vorliegenden Gesetzentwurf vorsieht, hat mein Kollege Wille ausführlich dargelegt. Damit kommt die CDU der vielfachen Forderung nach, dass alle Einsatzkräfte ‑ egal, ob von anerkannten Hilfsorganisationen, Feuerwehr oder THW ‑ die gleichen Rechte mit Blick auf den Einsatz bekommen. Frau Ministerin, Sie waren kürzlich bei mir im Wahlkreis und haben nun auch persönlich in einem Gespräch mit meiner Ortsgruppe der DLRG Horneburg/Altes Land erfahren, wie wichtig der Einsatz der DLRG unter anderem im Katastrophenfall im engen Zusammenspiel mit der Feuerwehr und dem THW ist - so geschehen beim jüngsten Hochwasser. Diese Helferinnen und Helfer haben Großartiges geleistet, nicht nur zu Hause im Landkreis Stade, sondern nach getaner Arbeit auch im Heidekreis. Ich finde es sehr bedauerlich, dass ich als örtliche Abgeordnete erst im Nachhinein aus der Zeitung von Ihrem Besuch erfahren habe. Auch Sie haben sich für eine Helfergleichstellung ausgesprochen. So weit scheinen wir also gar nicht auseinanderzuliegen. Allerdings, Frau Ministerin, in einem unterscheiden wir uns: Sie reden, wir machen. Der Gesetzentwurf der CDU zur Helfergleichstellung liegt auf dem Tisch. Unterstützen Sie diesen. Denn hier sollte es uns allen um die Sache gehen. Lassen Sie uns also für unsere Ehrenamtler mehr tun, als sie ‑ wie heute hier oftmals geschehen ‑ in Plenarreden zu loben! Lassen Sie uns für unsere Ehrenamtler mehr tun, als ihnen einen Tag, nämlich den 5. Dezember, zu widmen! Lassen Sie uns bitte gemeinsam für unser Ehrenamt an einem Strang ziehen und mit diesem Gesetzentwurf zeigen, wie viel uns das Ehrenamt wirklich wert ist! Herzlichen Dank. Vielen Dank. Die Beratung ist hiermit abgeschlossen.

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