Dr. Kathrin Wahlmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Gebührenerhöhung ist vordergründig erstmal kein Thema, für das viele bereitwillig an ein Rednerpult treten. Als Land haben wir aber nicht nur die Verpflichtung, die Ausgaben des Landes gerecht zu verteilen. Wir sind auch dafür zuständig, die Einnahmeseite im Blick zu behalten. Ich denke, der erkrankte Finanzminister wird mir insoweit zustimmen. Gerade Gebühren, die der Staat ja für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhebt, sollen die erbrachte Leistung ganz oder zumindest teilweise decken. Wenn dieses Äquivalenzverhältnis zwischen Höhe der Gebühr und dem Verwaltungsaufwand des Staates ins Ungleichgewicht gerät, muss nachgesteuert werden, wie das hier der Fall ist. Dabei wurde ja schon darauf hingewiesen, dass ein Teil der Gebühren seit 1985 nicht mehr erhöht worden ist – abgesehen von den Glättungen, die im Zuge der Euro-Umstellung erfolgt sind. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hier um inhaltlich enorm wichtige Angelegenheiten für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen handelt. Notarinnen und Notare bekleiden ein öffentliches Amt, das ihnen vom Land Niedersachsen verliehen wurde. Nur für ganz besonders wichtige Rechtsgeschäfte mit weitreichenden Folgen ist die notarielle Beurkundung vorgesehen. Diese hat dementsprechend einen besonders hohen rechtlichen Wert. Insoweit liegt es im essentiellen Interesse des Landes Niedersachsen, die Amtsgeschäfte der Notarinnen und Notare, die ansonsten selbständig und losgelöst von sämtlichen staatlichen Institutionen arbeiten, in Abständen – die im Übrigen eher großzügig bemessenen sind – zu überprüfen. Ähnlich wichtig ist der zweite Gebührenkomplex. Es geht um den Widerspruch gegen Prüfungsentscheidungen in den juristischen Staatsexamina. Auch hier ist von essentieller Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, welche Prüfungsleistungen noch ausreichen, um als Volljuristin oder Volljurist die Befähigung zum Richteramt und somit auch die Voraussetzungen zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu erlangen. Auch hier müssen sich Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner darauf verlassen können, dass gewisse Qualitätsstandards eingehalten werden. Insoweit bitte ich Sie um Zustimmung. Vielen Dank.
