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Veronika Bode

CDU 08.02.2024 2:38 min Tagungsabschnitte 19/13

9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben

zur lfd. Nr. 35: die Abgeordnete Veronika Bode. Bitte schön, Frau Bode! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vorliegenden Eingabe geht es um den Betreff „Einführung weiterer Abholzeiten in Ganztagsgrundschulen“. Diese Petition ist am 30. Juni 2023 bei der Landtagsverwaltung eingegangen. Es geht in der Petition um die Tatsache, dass die Schulkinder einer offenen Ganztagsgrundschule der Schulpflicht unterliegen und somit keine flexiblen Abholzeiten in Anspruch nehmen können. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung der Kinder, wenn sie nämlich anderen Hobbys im Bereich Musik, Sport oder in Vereinen nachgehen oder sich mit Freunden treffen wollen. Und selbst die Kaffeetafel zum 80. Geburtstag der Oma kann zum Problem werden, weil das Kind der Schulpflicht unterliegt. Der Petent räumt dabei ein, dass das Problem offenbar im Kultusministerium bekannt sei. Aber es geht ihm zu langsam, und er drängt auf eine schnellere Lösung. Meine Damen und Herren, die Stellungnahme des MK aus dem Oktober bestätigt dies auch. So heißt es dort wörtlich: Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Novellierung des entsprechenden Erlasses den Schulen zukünftig zu ermöglichen, die Abholzeiten flexibler zu gestalten. - Das war im Oktober. Im Folgenden werden die Probleme geschildert, und schließlich wird festgestellt, dass für die Schulen natürlich eine gewisse Vorlauf- und Planungszeit zu ermöglichen sei, daher solle die Veröffentlichung des novellierten Erlasses zum Ende des Jahres 2023 bzw. Anfang 2024 vorliegen. Meine Damen und Herren, heute ist der 8. Februar 2024. Das ist nicht „Ende 2023“; und mit „Anfang 2024“ wird es jetzt auch bald knapp. Frau Ministerin, Ihre Politik der 1.000 Schritte ist ziemlich träge. Das muss man leider auch in dieser Frage feststellen. Ich selbst bin nicht besonders sportlich, aber 1.000 Schritte schaffe sogar ich am Tag. Wenn die Flexibilität mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Kraft treten soll, dann muss jetzt gehandelt werden. Wir beantragen daher, das Votum im Sinne des Petenten zu ändern und die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. Danke.

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