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Volker Meyer

CDU 08.02.2024 7:03 min Tagungsabschnitte 19/13

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, da sind wir uns einig: Die Pflege in Niedersachsen ist eines der wichtigsten und gesellschaftlich am meisten diskutierten Politikfelder in unserem Land. Daher möchte ich gerne mit einem Dank an die vielen Pflegekräfte und die Träger von Pflegeeinrichtungen beginnen, die sich Tag für Tag in den Dienst unserer Mitmenschen stellen, die unsere pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger pflegen und ihnen gleichzeitig gute Betreuung zukommen lassen. Dafür zunächst einmal ein ganz herzliches Dankeschön! An dieser Stelle möchte ich aber auch den vielen Familien und Einzelpersonen danken, die ihre Angehörigen im häuslichen Umfeld pflegen. Dass die Pflege derzeit nicht einfach ist, wissen wir alle. Ich glaube, das wissen auch die Menschen in unserem Land, weil wir nicht nur hier, sondern im ganzen Land über die Pflege diskutieren. Viele Menschen haben heute Angst: Was passiert mit ihnen, wenn sie selbst einmal pflegebedürftig werden? Jedoch haben wir den Eindruck, Herr Minister Philippi, dass Sie in diesem Bereich bisher keine politischen Entscheidungen treffen und sich ein Stück weit hinter der Konzertierten Aktion Pflege verstecken. Wir wissen nicht erst seit heute, dass nahezu 10 % der stationären Einrichtungen in ihrer Existenz bedroht sind. Teilweise mussten sie schon schließen. Gründe hierfür sind in erster Linie Tarifsteigerungen, die Umsetzung der Tariftreuevereinbarung, die Steigerung der Energie- und Sachkosten und nicht zuletzt, dass die Einrichtungen einfach kein Personal finden, sodass Betten leer bleiben müssen oder Fahrzeuge im ambulanten Dienst nicht belegt werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben der Landesregierung und auch den Regierungsfraktionen in den letzten Monaten mit verschiedenen Entschließungsanträgen bereits konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Pflegesituation in Niedersachsen gemacht. Beispielhaft möchte ich einige Forderungen nennen: eine einjährige, praxisorientierte Pflegehelferausbildung mit Ausbildungsvergütung, auch für Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, die stärkere Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Abbau von Bürokratie, Pflegekräfte, die die Zwischenprüfung bestehen, als Pflegeassistenz anerkennen, Personen, die zehn Jahre und länger in der Pflege tätig sind, sollten ebenfalls die Anerkennung als Pflegehelferinnen und Pflegehelfer erhalten, Refinanzierung der Kosten der Anwerbung ausländischer Pflegekräfte, duale Ausbildung mit Ausbildungsvergütung für alle Pflegeausbildungsgänge. Zu vielen dieser Vorschläge hören wir in Unterrichtungen durch die Landesregierung: „Das Sozialministerium unterstützt diese Forderung“, „Wir sind in Gesprächen mit dem Bund“ und/oder „Wir prüfen das“. Im Ergebnis müssen wir leider feststellen, dass die vergangenen zwölf Monate zwölf verlorene Monate für die Verbesserung der Situation der Pflege in Niedersachsen waren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie abermals die Möglichkeit haben, die Personalsituation der Pflege in Niedersachsen zu verbessern. Im Kern geht es uns darum, dass wir durch die Einführung eines eigenen Landespflegeausbildungsgesetzes die Möglichkeit schaffen, dass es keine Verpflichtung mehr gibt, allgemeinbildende Fächer im Rahmen der Pflegeausbildung zu unterrichten, so wie es das Land Schleswig-Holstein heute bereits macht. Durch die Streichung der derzeitigen Regelung im Niedersächsischen Schulgesetz schaffen wir die Möglichkeit, in Niedersachsen ein eigenes Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege einzuführen, welches dann die Pflegeausbildung in Niedersachsen in Ergänzung der bundesrechtlichen Vorgaben regelt. Darüber hinaus ist es ein besonderes Ziel dieses Gesetzes, dass im Rahmen der Ausbildung nicht nach oben von den Vorgaben des Bundes abgewichen wird und keine zusätzlichen Anforderungen an die Ausbildung gestellt werden. Dieser Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit, die gesetzliche Vorgabe, Unterricht in allgemeinbildenden Fächern im Umfang von mindestens 280 Unterrichtsstunden zu erteilen, zu beseitigen und diese Zeit für die praktische Ausbildung in den Einrichtungen zu nutzen. Im Ergebnis ist das genau das, was heute schon passiert. Denn an den Pflegeschulen stehen nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer für den Allgemeinunterricht zur Verfügung. Also sollten wir an dieser Stelle endlich einmal der Praxis nachkommen. Damit erhalten unsere Auszubildenden die Möglichkeit, in deutlich größerem Umfang als bisher in den Einrichtungen zu arbeiten, Ausbildungsinhalte praktisch zu erlernen, so zu üben, wie die Pflegekräfte in den Einrichtungen zu arbeiten haben, und die Pflegekräfte dort zu unterstützen. Es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, dort, wo dies erforderlich ist, Deutschunterricht zu erteilen. Aber wir alle wissen doch, dass der beste Lernort für die Sprache der Arbeitsplatz mit der täglichen Sprachanwendung ist. Wir brauchen jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Absolventen in den Pflegeeinrichtungen, da sonst die Pflegeeinrichtungen reihenweise von der Insolvenz bedroht sind. Daher müssen wir junge Menschen für den Pflegeberuf begeistern. Wir müssen schauen, dass dieser Beruf wirklich attraktiv ist. Wer sich mit jungen Leuten unterhält, wird immer wieder hören, dass es nicht nur ums Geld geht, sondern um die Erfüllung im Beruf und um ein gutes Leben. Sie wollen gute und verlässliche Rahmenbedingungen in der Ausbildung und in ihrem Beruf vorfinden. Dieser Gesetzentwurf ist ‑ genauso wie die vorhin schon beschriebenen Vorschläge ‑ ein weiterer Baustein für gute Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung und ein weiterer Beitrag zur schnellen Verbesserung der schwierigen Personalsituation in der Pflege in Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Minister, die Verbesserung der Personalsituation in der Pflege ist eine der großen Aufgaben ‑ ich hatte es vorhin schon mal gesagt ‑ der Politik in Niedersachsen. Wir haben Ihnen hierzu heute einen weiteren Vorschlag vorgelegt und reichen Ihnen die Hand zur Zusammenarbeit. Lassen Sie uns gemeinsam die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs gestalten und an den Vorschlägen arbeiten, um das gemeinsame Ziel zu erreichen! Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die

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