Constantin Grosch
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein sehr übersichtlicher Gesetzentwurf. Von daher werde ich es kurz halten. Die Frau Kollegin Machulla hat dankenswerterweise eigentlich alles Wesentliche bereits vorgetragen. Es handelt sich übrigens schon um die zweite Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes in dieser noch jungen Wahlperiode. Insofern ist das eigentlich sehr simpel. Bevor ich auf zwei oder drei Punkte trotzdem eingehe, möchte ich die stetigen Enthaltungen der AfD-Fraktion thematisieren, die – solange es sich nicht um Anträge zu Strafdelikten, ausländerrechtlichen Fragestellungen oder anderen emotional verwertbaren Themen handelt – sich leider nicht positionieren kann oder will und in diesem Ausschuss meistens mit Enthaltungen glänzt. Ich finde es schwierig und auch bedauerlich, dass die AfD nicht in der Lage ist, sich hier zu positionieren. Ich glaube, dass es unsere Pflicht als Volksvertreter ist, sich auch dann zu positionieren, wenn es um vermeintlich unbequeme Themen – wie hier um die Anpassung von Gebühren, insbesondere um Gebührenerhöhungen ‑ geht. Aber, liebe AfD-Fraktion, Sie haben ja hier gleich noch die Chance, zuzustimmen oder abzulehnen. Jedenfalls wäre es gut, wenn Sie sich positionieren. Zurück zum Inhaltlichen: Das Justizministerium hat bereits im Vorfeld 21 Stellen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Lediglich die Notarkammer Oldenburg hat – dankenswerterweise – einen kleinen inhaltlichen Hinweis gegeben. Es gab einen kleinen technischen Mangel im Gesetz. Diesen Hinweis haben wir aufgenommen. Dies zeigt im Übrigen auch, dass unser Gesetzgebungsprozess funktioniert. Wir hören zu, wir reagieren, und wir verbessern. Frau Machulla, wenn sich nur eine Organisation zurückmeldet, ist das nicht unbedingt „bedauerlich“. Es kann auch bedeuten, dass der Gesetzentwurf einfach sehr gut ist. Das will ich zumindest nicht ausschließen. Apropos „zuhören“: Dass wir dieses Gesetz überhaupt in dieser Art und Weise anpassen und die Gebühren erhöhen, geht auf die Empfehlung des Landesrechnungshofes zurück. Ich darf an dieser Stelle wohl sagen, dass wir als Parlament und als regierungstragende Fraktionen nicht immer einer Meinung mit dem Landesrechnungshof sind. Umso schöner ist es, wenn wir solche Hinweise zügig im Gesetzgebungsverfahren übernehmen. Die Tatsache, dass einige Gebühren seit dem Jahr 1985 nicht mehr angepasst wurden, ist ein klarer Indikator dafür, dass Handlungsbedarf besteht. Die vorgeschlagene Erhöhung der Gebührensätze ist angesichts der Einkommensentwicklung sinnvoll und maßvoll. Wir bewegen uns hier in einem Rahmen, wie er auch in anderen Bundesländern üblich ist, und stellen damit sicher, dass die Gebührenstruktur zeitgemäß und rechtens ist. Die erwarteten zusätzlichen Einnahmen – hier muss ich die Haushälter leider enttäuschen – liegen allerdings nur bei 50.000 Euro. Insofern geht es nicht darum, die Staatskasse zu füllen. Es geht um einen Beitrag dazu, unsere Justiz handlungsfähig zu halten und die Qualität der Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Meine Damen und Herren, noch ein letzter Satz: Hier ist heute mehrmals Bezug auf bestimmte Dinge genommen worden – eben gerade auf „Hochwasserdemenz“. Vorhin hat die AfD den Hinweis auf Menschen mit geistiger Behinderung dazu genutzt, um vermeintlich darauf hinzuweisen, dass Wählerinnen und Wähler nicht so klug handeln. Ich finde es sehr schwierig, dass wir Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen und andere Dinge hier benutzen, um uns gegenseitig vorzuwerfen, keine gute Politik zu machen. Das halte ich für falsch. Vielen Dank.
