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Christoph Willeke

SPD 09.02.2024 4:00 min Tagungsabschnitte 19/13

Den wolfsabweisenden Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe dauerhaft verlässlich finanzieren

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein neuer Plenarabschnitt, ein neuer Wolfsantrag. Ich fühle mich gleichsam wie Bill Murray in „Täglich grüßt das Murmeltier“. Trotzdem nehme ich natürlich gern zum Antrag der CDU-Fraktion Stellung, rede auch tatsächlich zum Antrag und fange nicht mit einer historischen Darstellung der Wolfspolitik der letzten sechs Jahre an, wie das die AfD hier gerade gemacht hat. In dem Antrag der CDU-Fraktion geht es um wolfsabweisenden Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe. Bleiben wir also kurz bei der Sachlichkeit. Der Wolf ist zweifellos ein integraler Bestandteil unseres Ökosystems. Es ist von zentraler Bedeutung, einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Nutztiere und dem Erhalt der Tierart Wolf zu finden. Darin sind wir uns ja weitestgehend einig. In der Vergangenheit ist beim Thema Weideschutz viel passiert. Hierbei unterscheiden wir uns schon ein wenig. Es gab zum Beispiel eine deutliche Mittelerhöhung auf ‑ die Zahl wurde genannt ‑ ca. 7 Millionen Euro. Und wir haben uns darauf geeinigt, weitere Maßnahmen im Dialog mit den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern zu erarbeiten und eben keine politischen Forderungen alleine durchzusetzen. Uns ist es wichtig, Lösungen gemeinsam mit den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern zu erarbeiten. Und ja: Die Vorschläge der CDU werden dabei sehr gern mitdiskutiert, aber nicht ausschließlich hier im Plenarsaal, sondern auch im Dialog mit den Betroffenen, und das ist, denke ich, auch gut so. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Antrag diesmal tatsächlich auf ein Landesthema abzielt. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön an die CDU-Fraktion! ‑ Das ist einen Applaus aus den Reihen der SPD wert, wenn die CDU mal einen Antrag zu einem Landesthema stellt. Ein Manko Ihres Antrags muss ich aber noch herausstellen. Bei Ihrer Forderung, die maximale Förderhöhe von 30 000 Euro auf 60 000 Euro anzuheben, vergessen Sie eine Tatsache, die Sie eigentlich kennen müssten, haben wir doch vor nicht allzu langer Zeit gemeinsam als Große Koalition genau dies schon versucht. Damals sind wir allerdings an der De-minimis-Regel der EU gescheitert, die es uns rechtlich nicht ermöglicht, eine 100‑%-Zahlung über 30 000 Euro durchzusetzen. Herr Thiele, wenn Sie etwas sagen möchten, melden Sie sich bitte zu Wort! Wenn Sie jetzt etwas fordern, was wir aus EU-rechtlichen Gründen auch gemeinsam nicht hinbekommen haben, ist das Ihr Recht als Opposition. Aber wenn Sie ehrlich sind, machen Sie es auch nur, weil Sie keine Verantwortung in diesem Land tragen und weil Sie nichts von Ihren Forderungen umsetzen müssen. Jede Zahlung über 30 000 Euro ‑ Herr Thiele, das sollten besonders Sie wissen ‑ ist dem europäischen Beihilferecht untergeordnet. Das kann man finden, wie man möchte; das ist aber die Realität. Wenn es Ihre Art der Politik ist, rechtliche Hürden, die Sie kennen oder zumindest kennen sollten, nicht zu erwähnen, dann ist es entweder Unkenntnis oder, sagen wir einmal, populistisch angehaucht, und Sie machen es sich etwas zu einfach. In der nächsten Woche tagt der Weidetierhalterdialog erneut. Es werden bürokratieärmere Verfahren in Form von pauschalen Auszahlungen diskutiert. Das hat der Schafhalterverband vorgeschlagen. Das Stichwort lautet hier „Herdenschutzprämie“. Das begrüße ich ganz ausdrücklich. Zusammengefasst sind Ihre Forderungen nicht umfangreich genug und stoßen auf rechtliche Hürden. Wir haben also im Ausschuss noch einiges zu diskutieren. Ich freue mich auf eine sachliche Diskussion mit Ihnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit - Ihre SPD-Fraktion!

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