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Tim Julian Wook

SPD 08.02.2024 6:57 min Tagungsabschnitte 19/13

Keine ideologische Beflaggung vor Gebäuden des Landes Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Bothe, da Sie die sogenannte Wokeness-Ideologie die ganze Zeit angesprochen haben, fühle ich mich persönlich aufgerufen ‑ schon wegen meines Namens ‑, Ihnen eine Lehrstunde in Sachen Demokratie zu geben. Deswegen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern Sie sich noch an den Spruch, den wir einmal alle in unserer Jugend im Zusammenhang mit der Polizei gelernt haben? Ich meine den Spruch: Die Polizei ist dein Freund und Helfer. Ich möchte Sie dazu einladen, sich noch einmal ebenjene Bedeutung vor Augen zu führen. Denn in Teilen unserer Welt ist die Polizei eben nicht Freund und Helfer. Stattdessen steht die Polizei wie kaum eine andere Institution in Diktaturen und Autokratien stellvertretend für das Feindbild des Staates. Das fängt dort bei anlasslosen Kontrollen an und geht über die gewaltsame Auflösung von Protesten bis hin zu gewaltsamen Übergriffen gegen Frauen, wie es die Polizei im Iran getan hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist bei uns nicht so, und dafür bin ich dankbar. Ich bin dankbar für alle Polizistinnen und Polizisten, die täglich im Einsatz für unsere Sicherheit sind. Für die Mehrheit in unserer Gesellschaft steht die Polizei eben für etwas, was im Urinstinkt eines jeden Menschen liegt, und das ist Sicherheit. Dazu zählt nun einmal auch die Sicherheit unserer Demokratie. In Artikel 1 unseres Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dass die Unantastbarkeit der menschlichen Würde durch den Staat ‑ in Form von Sicherheit für jede einzelne Person in unserer Gesellschaft ‑ jederzeit garantiert wird, ist somit Verpflichtung und Kernaufgabe unserer Polizei. Ja, ich komme zum Thema. Keine Angst! Das kommt noch. Denn die menschliche Würde, so wie sie unser Grundgesetz beschreibt, vereint viele Merkmale. Darunter fällt auch das Merkmal der sexuellen Orientierung. Die Würde von Menschen, von Bürgerinnen und Bürgern, von Kolleginnen und Kollegen, von Freundinnen und Freunden unterschiedlicher sexueller Orientierung zu schützen, gehört somit auch zu den Aufgaben der Polizei, wie jede andere im Niedersächsischen Polizeigesetz vorgeschriebene Aufgabe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Recht auf Sicherheit unterscheidet unsere freiheitliche Demokratie ganz erheblich von anderen Staaten. So ist zum Beispiel seit 2013 in Russland ein Gesetz in Kraft, welches das öffentliche Bekennen zur Homosexualität unter Strafe stellt. Dabei ist auch das Schwenken der Regenbogenflagge untersagt. Nicht nur, dass dieses Gesetz somit bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgrund eines Merkmals diskriminiert - es kriminalisiert sie auch gleichzeitig. Dass so ein Gesetz in Deutschland nicht existiert und aufgrund von Artikel 1 des Grundgesetzes gar nicht möglich ist, zeigt einmal mehr, was für einen Stellenwert unser Grundgesetz ‑ dieses Jahr wird es 75 Jahre alt ‑ in unserer Gesellschaft hat. Denn was wäre es für ein Zeichen an unsere aufgeklärte Gesellschaft, wenn sich diese Menschen nicht mehr bei uns repräsentiert fühlen würden! Leider werden auch heute noch Merkmale von Menschen genutzt, um andere Menschen zu diskriminieren, zu diffamieren und zu separieren. Es ist immer leicht, Menschen aufgrund von bestimmten Merkmalen auszuschließen, anstatt ihnen die Hand zu reichen. Ausschluss aufgrund bestimmter Merkmale - das ist leider aktueller denn je: Grundlage der politischen Ziele im Kreise der AfD und ihrer Sympathisanten. Das haben, glaube ich, die letzten Wochen und auch die gestrige Debatte eindrücklich gezeigt. Wer nicht in Ihr Weltbild passt, soll aus Deutschland entfernt werden. Dazu sagen wir klar Nein. Um das zu verhindern, gehen gerade auch die anständigen Menschen auf die Straße und sagen: Nie wieder ausgrenzende Politik! Da wundert es mich auch nicht, dass der Antrag der AfD eben jenes Ziel, den Ausschluss von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale, schon wieder verfolgt. - Warten Sie! Ich hatte Sie alle ja eingeladen, sich an den Spruch „Die Polizei - dein Freund und Helfer“ zu erinnern. Auf dem Fundament von Artikel 1 des Grundgesetzes haben deshalb alle Bürgerinnen und Bürger jeglicher sexuellen Orientierung in Deutschland das Recht auf Sicherheit durch unsere Polizei. Sie erinnern sich: Auch für sie ist die Polizei ihr Freund und Helfer. Ich finde, das zeigt nicht nur einmal mehr die Errungenschaft unserer demokratischen Werte, sondern ist auch ein deutliches Zeichen der Solidarität in unserer Gesellschaft. Ich finde, es ist ebenso ein ganz besonderes Zeichen der Solidarität, wenn unser Staat und seine Institutionen dies klar gegenüber unseren Mitmenschen signalisieren und mit einer Flagge zeigen: Ihr gehört auch zu uns! Wenn staatliche Institutionen eine Flagge in den Farben des Regenbogens an ihren Gebäuden an einem Tag im Jahr hissen, dann hat unsere Polizei den richtigen Weg als Freund und Helfer gewählt. Auf diese Weise schafft und gewinnt man Vertrauen gegenüber der Polizei und gegenüber der Gesellschaft. Das ist, glaube ich, eine sehr gute Errungenschaft. Darüber hinaus ist es nach den Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz ‑ Abschnitt 1, „Beflaggung der Dienststellen des Landes“; das könnten Sie ja mal lesen ‑ sogar amtlich, dass anlassbezogen das Setzen einer Logoflagge zulässig ist, wenn diese dem Beflaggungsanlass angemessen ist und dem Ansehen des Bundes, des Landes oder seiner Hoheitszeichen keinen Schaden zufügt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Solidarisieren unserer Polizei mit Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung in Form einer Flagge an einem Dienstgebäude an einem Tag im Jahr ist in der Bundesrepublik Deutschland sicherlich kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlicher Organe, sondern ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz. Ich glaube nicht, dass das konstruiert ist. Sie können mir ja mal zuhören! Ganz sicher würde das in einem Staat wie Russland ganz anders bewertet werden. Da würde es ganz anders bewertet werden, und genau diese Politik wollen Sie jetzt also auch hierherbringen, meine liebe AfD-Fraktion. Doch das lassen wir in keinem Rahmen zu. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Frei ist eine Gesellschaft erst dann, wenn alle Menschen immer selbstbewusst, selbstbestimmt und sicher leben können. Es geht um die Kultur des Respekts und der Wertschätzung. Vielfalt macht unser Bundesland lebenswerter - für alle Menschen. Das ist die Botschaft des Regenbogens, und die haben Sie leider nicht verstanden. Deshalb wird das Land Niedersachsen und werden alle seine staatlichen Institutionen weiter Flagge zeigen: die Europaflagge, die Niedersachsenflagge, die Deutschlandflagge und einmal im Jahr auch die Regenbogenflagge. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank.

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