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Dr. Kathrin Wahlmann

08.02.2024 11:22 min Tagungsabschnitte 19/13

Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?

Frau Justizministerin Dr. Wahlmann. Bitte schön! Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn einem aus jeder Zeile entgegenspringt, dass es der AfD bei dieser Anfrage nicht um sachliche Information geht, sondern um zynischen Populismus auf dem Rücken der hoch engagierten Richterinnen und Richter und der weiteren Bediensteten in den niedersächsischen Verwaltungsgerichten, nehme ich die Anfrage zum Anlass, einiges klarzustellen: Aktuell ‑ am Stichtag 31. Dezember 2023 ‑ haben die Verwaltungsgerichte in Niedersachsen 9 600 Asylverfahren im Bestand. Das ist sicherlich keine Flut, wie es die Anfrage suggerieren soll. Das gilt umso mehr, als dieser Betrag mehr als eine Halbierung gegenüber dem Höchststand 2016/2017 bedeutet. Da waren es nämlich noch rund 20 000 Verfahren. Das zeigt, wie engagiert unsere Richterinnen und Richter diese Verfahren schon in den letzten Jahren abgearbeitet haben und dies auch jetzt noch tun. Auch die durchschnittliche Dauer der Hauptsacheverfahren in Asylsachen sinkt seit Jahren und liegt aktuell nicht mehr bei 24, sondern bei 21,8 Monaten. Das ist gegenüber einem Wert von mehr als 28 Monaten im Jahr 2022 schon eine klare Verbesserung. Damit ist Niedersachsen im Übrigen auch nicht Schlusslicht, sondern das entspricht ziemlich genau dem Durchschnitt aller Länder, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum 31. Juli 2023 ermittelt hat. Ich empfinde es dabei als schlechten Stil, einzelne andere Länder an den Pranger zu stellen. Das werde ich deshalb auch nicht tun. Fakt ist aber, dass es Länder mit Laufzeiten von 32 und sogar von 39,9 Monaten gibt. Das sind ganz andere Dimensionen als bei uns. - Nein, die sind nicht rot-grün regiert. Das können Sie gerne nachlesen. Das hat aber überhaupt keine Relevanz in diesem Fall. Dass die durchschnittliche Laufzeit so lang ist, liegt zudem gerade daran, dass unsere Richterinnen und Richter Altbestände abbauen. Denn wenn heute ein Verfahren aus dem Jahr 2020 erledigt wird, dann schlägt sich das natürlich in der Statistik mit einer Laufzeit von mehr als 36 Monaten nieder. Das hebt also erst mal den Schnitt. Aber in Wahrheit ist das genau das, was wir wollen, nämlich, die Altbestände abzubauen. Neu eingehende Verfahren werden nach Auskunft der Verwaltungsgerichte schon jetzt deutlich schneller erledigt als in 21,8 Monaten. Im Übrigen trifft die Laufzeit von 21,8 Monaten auch nur auf Hauptsacheverfahren zu. Viele Sachen, bei denen ganz klar kein Anspruch auf Asyl besteht, gelangen häufig gar nicht ins Hauptsacheverfahren, sondern bleiben im vorläufigen Rechtsschutz. In solchen Verfahren gelingt es unseren Verwaltungsgerichten in den allermeisten Fällen, in nur einem Monat zu einem Abschluss des Verfahrens zu kommen. Das vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Erste Frage: „Frau Ministerin Wahlmann ist Vorsitzende der Justizministerkonferenz. Wird die Landesregierung diese Funktion nutzen, um sich beim Bund für Gesetzesänderungen einzusetzen, damit die Möglichkeit, bereits erledigte Asylverfahren neu anzustreben, unterbunden wird?“ Erstens. Das verwaltungsrechtliche ‑ oder überhaupt das ‑ Asylverfahren fällt nicht in die Zuständigkeit der Justizministerkonferenz, sondern in die der Innenministerkonferenz. Zweitens. In jeder Fachkonferenz kann jedes Land Anträge einbringen, und zwar unabhängig vom Vorsitz. Drittens will ich einiges klarstellen, was die Möglichkeit zur Stellung von Folgeanträgen im Asylverfahren betrifft, also erneuten Anträgen von Personen, deren Antrag zurückgenommen oder bereits bestandskräftig abgelehnt wurde. Um zunächst einen wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz in Erinnerung zu rufen: Verwaltungsakte erwachsen in Deutschland in Bestandskraft oder in Rechtskraft. Eine erneute Prüfung des Sachverhalts findet grundsätzlich nicht statt. Nur in wenigen, gesetzlich geregelten Fällen kann ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren wiederaufgenommen werden, etwa dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen geändert hat. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Dieser Grundsatz gilt für alle Verwaltungsverfahren und damit auch für Entscheidungen über Asylanträge. Das heißt, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, kann man schon jetzt einen erneuten Asylantrag nicht wieder auf den gleichen Sachverhalt stützen, der schon einmal behandelt wurde. Das heißt, Folgeanträge unterliegen ganz klar einer zweitstufigen Prüfung. Zuerst wird geprüft, ob überhaupt einer der eng umgrenzten Fälle vorliegt, bei denen ein Wiederaufgreifen in Frage kommt. Nur dann, wenn das ausnahmsweise der Fall ist, erfolgt eine erneute inhaltliche Prüfung. Und nur dann erhalten die Antragsteller für die Dauer der erneuten Prüfung auch weiterhin eine Duldung. Das ist im Übrigen europarechtlich so vorgesehen. Frage 2: „Wird sich die Landesregierung beim Bund für entsprechende Gesetzesänderungen einsetzen, damit es nicht mehr möglich ist, neue Asylverfahren aus anderen Gründen durchzuführen?“ Kurz und knapp: Ja. Die Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister der Länder hat bei ihrer Sitzung im Dezember 2023 einen von Niedersachsen eingebrachten Beschlussvorschlag zur Beschleunigung von Asylverfahren angenommen. Darin wird das Bundesinnenministerium um Prüfung gebeten, welche Maßnahmen zur beschleunigten Bearbeitung von Asylfolgeanträgen in Betracht kommen und ob eine generelle gesetzliche Beschränkung der pro Person gestellten Anzahl an Asylfolgeanträgen ‑ von Ausnahmen abgesehen ‑ möglich ist. Die Ergebnisse werden wir in den kommenden Monaten sehen. Ich will aber auch deutlich machen, dass Niedersachsen in enger Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund noch sehr viel mehr tut, um Asylverfahren zu beschleunigen. Am 6. November 2023 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundes unter federführender Beteiligung unseres Ministerpräsidenten Stephan Weil einen umfangreichen Beschluss zur Flüchtlingspolitik gefasst. Für Asylverfahren für Antragsteller aus Staaten, bei denen die Anerkennungsquote weniger als 5 % beträgt, sollen beschleunigte Asylverfahren ermöglicht werden. Die klare Zielmarke lautet: Das Asylverfahren und das anschließende Gerichtsverfahren sollen in diesen Fällen jeweils in drei Monaten abgeschlossen werden. In allen anderen Fällen, also bei Staaten mit höherer Anerkennungsquote, lautet die Zielmarke jeweils „sechs Monate“. Bund und Länder werden zur Erreichung dieser Ziele, wo nötig, bei der personellen und organisatorischen Ausstattung der Behörden und Gerichte aufrüsten. Der Bund prüft zudem aktuell, ob auch eine Änderung rechtlicher Vorschriften sinnvoll ist. Sollte das der Fall sein, werden Bund und Länder die nötigen Änderungen zügig umsetzen. Mit dem darüber hinaus jüngst beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Rückführung hat die Bundesregierung schließlich konkrete Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die speziell auch Folgeanträge betreffen. Antragsteller, die einen missbräuchlichen oder wiederholten Folgeantrag stellen, können damit künftig noch schneller abgeschoben werden. Im Kern können unbegründete Folgeanträge künftig ausdrücklich als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. In solchen Fällen genügt dann künftig bereits die Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass keine erneute inhaltliche Prüfung erfolgt, um eine Abschiebung zu ermöglichen. Außerdem wird selbst bei Durchführung eines erneuten Asylverfahrens eine mögliche Abschiebehaft nicht mehr automatisch beendet. Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Gesetzesinitiative ausdrücklich begrüßt und ihr im Bundesrat zugestimmt. Sie sehen also, meine Damen und Herren, Bund und Länder meinen es ernst mit der Verbesserung der Asylverfahren und der Abschiebepraxis. Nun zur Frage 3: „Warum hat die Landesregierung bis jetzt noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um einen derartigen Verfahrensstau zu stoppen?“ Die Landesregierung und die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit tun bereits sehr viel, um gerichtliche Asylverfahren möglichst schnell und effizient zu gestalten, ohne dabei die Rechtsstaatlichkeit aus dem Auge zu verlieren. Die Kammern und Senate der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts bearbeiten Asylsachen nach Herkunftsländern in einzelnen Kammern bzw. Senaten konzentriert. Eine entsprechende Konzentration gibt es in der Regel auch bei sogenannten Dublin-Verfahren und Drittstaatenfällen. Eine am OVG Lüneburg eingerichtete Asylrecherchestelle unterstützt Richterinnen und Richter bei der Einordnung und Durchdringung des Materials zur Situation in einzelnen Herkunftsländern. Personell werden wir die Verwaltungsgerichte in diesem Jahr noch einmal massiv verstärken. Der Haushalt 2024 sieht 15 zusätzliche Richterstellen an den Verwaltungsgerichten vor. Das ist im Vergleich zu den bislang ungefähr 200 Richterstellen, die wir in der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben, eine massive Verstärkung. Zusätzlich ist mit dem Haushalt 2024 beschlossen worden, 22 befristete Stellen an den Verwaltungsgerichten, die bisher in den kommenden Jahren ausgelaufen wären, bis zum Ende des Jahrzehnts zu verlängern. Ich glaube, das ist auch ein sehr wichtiger Schritt, um Planungssicherheit für die Gerichte zu schaffen und den weiteren zügigen Abbau der Altbestände sicherzustellen. Das ist aber noch nicht alles. Wir werden auch organisatorische Maßnahmen ergreifen. Dazu wird die Landesregierung Asylverfahren von Antragstellern aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 5 % landesweit an einzelnen Gerichten konzentrieren. Wir befinden uns dazu im Moment in enger Abstimmung mit den Verwaltungsgerichten. Schließlich setzen wir uns als Landesregierung auch auf Bundesebene intensiv für Gesetzesänderungen zur Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren ein. Auf einen erfolgreichen Antrag Niedersachsens im Rechtsausschuss hat der Bundesrat darum gebeten, den Gerichten einen automatisierten Zugriff auf das Ausländerzentralregister zu eröffnen, der deutlich weitergeht als bislang. Dadurch sollen die Verwaltungsgerichte noch schneller an die Daten gelangen, die sie für die Bearbeitung asylgerichtlicher Verfahren brauchen. Die Bundesregierung hat signalisiert, dass sie dem Vorhaben positiv gegenübersteht. Zusätzlich bereiten wir als Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Asylgesetzes vor. Damit soll es den Verwaltungsgerichten erleichtert werden, Leitentscheidungen der Obergerichte herbeizuführen. Das schafft Rechtssicherheit für andere, ähnlich gelagerte Fälle und beschleunigt diese damit. Darüber hinaus sollen an den Oberverwaltungsgerichten Berufungszulassungsverfahren auch durch den Einzelrichter anstelle des Senats bearbeitet werden können. Auch das bedeutet eine Beschleunigung der Verfahren. Kurz gesagt: Wir handeln. Anders als die Fragesteller von der AfD ergötzen wir uns nämlich nicht jahrelang daran, Probleme zu betrachten. Wir lösen die Probleme! Vielen Dank.

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