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Sina Maria Beckmann

GRÜNE 07.02.2024 3:14 min Tagungsabschnitte 19/13

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleg*innen! Wenn Menschen frei entscheiden können, dann hat die AfD das nicht so gerne. Das wissen wir ja bereits. Frei entscheiden können sich in Niedersachsen auch die Kommunen, und – Sie werden es ahnen – auch das gefällt der AfD offenbar nicht. Doch worum geht es eigentlich? Um eine Gesetzesänderung mal drei: das Kommunalverfassungsgesetz, das Kommunalabgabengesetz und das Gesetz über den Finanzausgleich. Genau genommen geht es um die Straßenausbaubeiträge – ein Thema, das Kommunen und Hauseigentümer*innen beschäftigt, weil Straßen nun einmal instandgehalten werden müssen, und das kostet Geld. Aktuell haben wir folgende Regelung: Jede Kommune entscheidet für sich selbst, welche Straßen saniert und ausgebaut werden. Und jede Kommune entscheidet für sich selbst, wie sie die dafür notwendigen finanziellen Mittel aufbringt. Eine Frage in meinem Wahlkreis Friesland, eine klare Antwort: Wir in Zetel regeln das über wiederkehrende Beiträge für alle Einwohner*innen. Das ist fair, solidarisch und wird vor Ort konkret dann auch genutzt. Der hier nun vorliegende Antrag, er ist entlarvend, und er ist ein Wolf im Schafspelz. Zusammengefasst lässt sich sagen: Weder Bürger*innen noch Kommunen sollen in Zukunft die Kosten für den Straßenausbau übernehmen, das soll das Land machen. Das klingt ja erst einmal ganz nett, aber es gibt mindestens drei gravierende Probleme mit diesem Antrag: Den Kommunen wird die komplette Entscheidungsfreiheit genommen. Ich weiß nicht, warum es jetzt die kleinste Einheit, die Kommunen, treffen soll. Aber offenbar denkt die AfD, dass die sich am wenigsten wehren können. Aber keine Sorge: Wir lassen unsere niedersächsischen Kommunen nicht in Zwangsjacken stecken, sondern wir sorgen dafür, dass weiterhin jede Kommune für sich entscheiden kann, welche Lösung die richtige ist. Denn dafür sind demokratisch gewählte kommunale Parlamente und Verwaltung schließlich da. Zweitens – und jetzt kommt der nächste Hammer, denn der Wolf, der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail. Ich zitiere aus der Begründung des Antrags: „Kommunale Straßen werden als öffentliches Gut auch von Verkehrsteilnehmern anderer Gemeinden und sogar vom überregionalen und“ – jetzt kommt es –: „ausländischen Fahrzeugverkehr als Durchgangsstraßen genutzt.“ Oh, nein! Ausländer*innen benutzen deutsche Straßen – das ist der AfD natürlich ein Dorn im Auge. Drittens. Wer nun denkt, das wäre jetzt das Ende der Absurditäten – weit gefehlt! Weiter heißt es in dem Antrag – ich zitiere wieder aus der Begründung –: „Verkehrspolitische Entscheidungen von Ratsmehrheiten, etwa der Umbau von Straßen für Radwegnutzung, ziehen so finanzielle Nachteil für wenige Anlieger nach sich.“ Ja, sind jetzt auch noch die Radwege schlecht? Die könnten ja womöglich von ausländischen Gästen benutzt werden, die hier im schönen Niedersachsen Urlaub machen und die Wirtschaft ankurbeln. Verrückt! Ich erspare Ihnen an dieser Stelle den Rest des Antrages und mache es kurz: Wir als Grüne lehnen den vorliegenden Antrag ab. Wir lassen den Kommunen in Niedersachsen weiterhin ihre Freiheiten, genauso im Übrigen wie den Bürger*innen, die gerade überall in Deutschland auf so wunderbare Weise für die Freiheit auf die Straße gehen. Vielen Dank.

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