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Uwe Schünemann

CDU 08.02.2024 7:01 min Tagungsabschnitte 19/13

Keine ideologische Beflaggung vor Gebäuden des Landes Niedersachsen

Das ist für die CDU-Fraktion Kollege Schünemann. Bitte schön! Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen um unsere historische Schuld. Niemals werden wir das eigene Land über andere stellen. Aber gerade deshalb sollten wir unsere reiche parlamentarische Geschichte und Freiheitstradition pflegen. Ein weltoffener Patriotismus gibt uns Orientierung, Vertrautheit und Geborgenheit. Ein Patriotismus im Geiste unserer Rechts- und Verfassungsordnung grenzt niemanden aus. Vielmehr wird er in einer Zeit von Verunsicherung und Krise zur Stabilisierung unseres Gemeinwesens beitragen. Vor diesem Hintergrund wünsche ich mir mehr Patriotismus aus der Mitte der Gesellschaft. Meine Damen und Herren, lassen wir nicht zu, dass Extremisten die vermeintliche Verbundenheit mit unserem Staat missbrauchen! Sie stehen eben nicht für die Werte unseres Grundgesetzes. Sie stehen nicht für Freiheit und Toleranz. Als ein wichtiges Symbol für die emotionale Verbundenheit mit der freiheitlichen und demokratischen Tradition Deutschlands steht unsere Bundesflagge. Sie ist dabei ein Symbol für Deutsche, aber auch für die Gesamtbevölkerung. Schwarz, Rot, Gold sind die Farben des Hambacher Festes, der Paulskirche und der Deutschen Einheit. Sie stehen für Einigkeit und Recht und Freiheit. Welch verbindende Wirkung unsere Bundesflagge haben kann, hat die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland gezeigt. Ich war zu jener Zeit Innenminister. Von meinem Amtssitz konnte ich auf den Waterlooplatz gucken. Es hat mich wirklich berührt: Weltoffenheit, Toleranz, Fairness, Begeisterung waren allerorts zu spüren, und das alles in einem Meer von schwarz-rot-goldenen Flaggen. Meine Damen und Herren, alle Teile unserer Gesellschaft waren damals vereint und haben dabei eine Botschaft gegeben: Wir heißen die Gäste aus aller Welt herzlich willkommen. Schwarz, Rot, Gold sind keine Farben für Diskriminierung oder für Gegner unseres Staates. Insofern verstehe ich auch nicht, dass auf Demonstrationen gegen Rechtsextremismus dazu aufgerufen wird, eben keine Nationalflagge zu zeigen. Parteifahnen und andere Symbole erzeugen ganz zwangsläufig ein Gegenbekenntnis. Hinter Schwarz, Rot, Gold kann sich jeder Staatsbürger versammeln. Meine Damen und Herren, das Hissen der Bundesflagge in Verbindung mit der Europafahne vor staatlichen Gebäuden sollte die Regel und eine Selbstverständlichkeit sein. Selbstverständlich wird bei Staatsbesuchen die Fahne des Gastlandes gehisst. Und nach den entsetzlichen Terroranschlägen der Hamas und der brutalen Ermordung von 1 000 Jüdinnen und Juden in Israel war es uns ein Bedürfnis und nicht nur eine Verpflichtung, mit der israelischen Fahne vor unseren Staatsgebäuden unsere besondere Verbundenheit mit dem israelischen Volk zum Ausdruck zu bringen. Gleiches gilt für die Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine. Ganz bewusst wollen wir bei außerordentlichen Ereignissen unsere Solidarität durch das Hissen einer Nationalflagge bekunden. Diese herausragende Wirkung darf nicht durch Beliebigkeit und die Umkehr von Ausnahme und Regel gefährdet werden. Meine Damen und Herren, ganz besonders sorgfältig müssen wir bei der Beflaggung mit zivilgesellschaftlichen Symbolen vor staatlichen Gebäuden umgehen. Diese aber grundsätzlich zu verbieten, wäre genauso falsch. Erinnern wir uns wieder an die Fußballweltmeisterschaft, und zwar diesmal in Katar! Ein solches Weltereignis an ein Land zu vergeben, in dem Homosexuellen bis zu sieben Jahre Haft drohen und die Menschenrechte ganz offensichtlich missachtet werden, ist höchst fraglich. Zumindest auf diese Diskriminierung im Zuge dieser Veranstaltung hinzuweisen, ist das Mindeste, was wir tun konnten. Dafür war das Hissen der Regenbogenfahne vor staatlichen Gebäuden ein geeignetes Mittel, die Solidarität mit den Betroffenen darzustellen. Meine Damen und Herren, die Regenbogenfahne steht für Toleranz und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Antrag der AfD hingegen steht für Intoleranz und ein reaktionäres Menschen- und Familienbild. Das und nichts anders steckt hinter Ihrem Antrag. Nur so ist auch zu erklären, dass Sie in Ihrem Antrag die Regenbogenflagge mit linksradikalen und sozialistischen Gruppierungen und „gesellschaftlichen, geschlechtlichen, sprachlichen und sexuellen Verirrungen“ in Verbindung bringen. Wenn sich hier aber jemand verirrt, dann ist es die AfD-Fraktion. Schauen Sie sich die Regenbogenflagge doch einmal an! Dort finden Sie regelmäßig sechs Streifen in sechs Farben, nicht zu verwechseln mit Hammer und Sichel oder mit dem roten Stern. Die Regenbogenfahne steht eben nicht für Extremismus, sondern sie steht für Vielfalt. Natürlich ist nicht jeder, der die Regenbogenfahne schwenkt, deshalb selbst tolerant und liberal. Das kennen wir aus anderen Zusammenhängen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der AfD. Auch nicht jeder, der sich auf das Grundgesetz beruft, ist ein Verfassungsfreund. Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung sind verfassungsrechtlich untersagt. Sie verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz, worauf auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder hingewiesen hat. Daher sind Sie hier auf dem Holzweg, wenn Sie in Ihrem Antrag behaupten, jedes Hissen der Regenbogenflagge führe automatisch zu einem Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität. Klar ist allerdings auch: Die Regenbogenfahne ist kein Staatssymbol. Sie ist ein originär zivilgesellschaftliches Zeichen, das der Staat nicht okkupieren sollte. Deshalb kommt ein Hissen der Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden nur aus ganz außergewöhnlichen Anlässen infrage. Wir dürfen die Symbolkraft einer Beflaggung nicht durch Beliebigkeit mindern. Meine Damen und Herren, im Übrigen darf ich daran erinnern: Unsere Bundesflagge mit den Farben Schwarz, Rot, Gold steht für Toleranz und Freiheit und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Vielen Dank.

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