Plenarprotokoll 18/69
03.07.2024 · 468 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (57)SPD (41)CDU (38)GRÜNE (31)AfD (19)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen, 69. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in dieser Legislaturperiode willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 15 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Ich freue mich sehr darüber, dass wir hier und heute unsere Kolleginnen und Kollegen der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg bei uns im Landtag Nordrhein-Westfalen zu Gast haben. Auf der Besuchertribüne begrüße ich Frau Präsidentin Carola Veit und ihre Delegation, Frau Mareike Engels als Erste Vizepräsidentin, die drei Vizepräsidenten Herrn Frank Schmitt, Herrn André Trepoll und Herrn Deniz Çelik sowie die beiden Schriftführerinnen, Frau Güngör Yilmaz und Frau Rosa Domm. Die Delegation wird ferner begleitet vom Direktor bei der Hamburgischen Bürgerschaft, Herrn Johannes Düwel, und vom Protokollchef bei der Hamburgischen Bürgerschaft, Herrn Marco Wiesner. Herzlich willkommen hier im Landtag! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Damit rufe ich auf: 1 Öffentliche Wohnraumförderung garantiert Sicherheit und Planbarkeit im Wohnungsbau Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9788 Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben mit Schreiben vom 1. Juli 2024 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die CDU ihr Abgeordneter Herr Schrumpf.
Fabian Schrumpf CDU
Guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in der letzten Plenarwoche vor der Sommerpause, und ich freue mich heute besonders auf diese Aktuelle Stunde – nicht nur, weil ich stets 03.07.2024 gerne zur Bau- und Wohnungspolitik spreche, sondern auch, weil es heute wirklich gute Nachrichten gibt: Unsere öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte, und diese schreiben wir jetzt um ein weiteres Kapitel fort. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für das Jahr 2024 stehen bislang 1,7 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung zur Verfügung – bereits jetzt eine Rekordsumme im Rahmen unseres mehrjährigen Förderprogramms. Diese Mittel werden von attraktiven und vor allem verlässlichen Förderkonditionen flankiert. Diese Kombination aus Verlässlichkeit und Planbarkeit macht unsere NRW-Wohnraumförderung zu einem sicheren Hafen inmitten globaler Krisen. So bietet unsere Förderung der Branche den notwendigen Rückenwind. Dafür wird sie deutschlandweit als vorbildlich gelobt. Das zeigt sich auch im jüngsten Wohnungsmarktbarometer der NRW.BANK, in dem Fachleute die Angebote unserer öffentlichen Wohnraumförderung zunehmend als Bauanreiz werten. Darauf können und sollten wir stolz sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Da unsere öffentliche Wohnraumförderung so gut angenommen wird, zeichnet sich ab, dass selbst 1,7 Milliarden Euro in diesem Jahr nicht ausreichen könnten. Deshalb werden wir das Förderkontingent für dieses Jahr um eine zusätzliche Milliarde auf den historischen Rekordwert von 2,7 Milliarden Euro aufstocken. Für die Jahre 2025 bis 2027 stehen jeweils 1,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind hervorragende Nachrichten für die Menschen in NRW und die gesamte Bau- und Wohnungsbranche. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dies verdeutlicht, was unsere Politik von der Politik der Ampel in Berlin unterscheidet. (Zuruf von der SPD: Na endlich! – Weitere Zu- rufe von der SPD: Oh!) Während dort Chaos und Planungslosigkeit herrschen, setzen wir hier in Nordrhein-Westfalen auf durchdachte und erfolgreiche Strategien – (Vereinzelt Beifall von der CDU) kurzum: gute Bau- und Wohnungspolitik made in NRW. (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE]) Denn gerade in Krisenzeiten, die bekanntlich auch vor unserer Bau- und Wohnungswirtschaft nicht haltmachen, sind gute Nachrichten essenziell. Die Bundesregierung hat hingegen durch ihr Hin und Her bei Landtag Energiekosten, Gebäudestandards der KfW-Förderung (Unruhe – Glocke) und Wärmeplanung erheblich zur Verunsicherung in der Baubranche beigetragen und potenzielle Investoren abgeschreckt. Unsicherheit und fehlende Verlässlichkeit sind jedenfalls Gift für Investitionen in Neu- und Bestandsumbau. Hat der 14-Punkte-Plan der Bundesbauministerin, der im vergangenen September vollmundig vorgestellt wurde, bisher für Furore gesorgt? Wohl eher nicht. Das Echo der Branche war bestenfalls verhalten und lässt sich als „ein Anfang mit Ankündigung, mehr aber nicht“ zusammenfassen. Der GdW kommentiert dazu mit Blick auf die Bundesregierung: „Die Regierung hat beim Wohnungsbau bislang vor allem für eines gesorgt: Planungsunsicherheit. Unter den aktuellen Bedingungen kann nicht mehr bezahlbar gebaut werden. […] So kann es nicht weitergehen.“ Diese scharfen Worte beschreiben die Situation leider sehr zutreffend. Da ich erwarte, dass Sie, liebe Frau Philipp, gleich kritisieren werden, wir würden nach Berlin zeigen, möchte ich noch einmal betonen, was wir in der Bauund Wohnungspolitik in unserem Bundesland bisher erreicht haben. Wir stemmen uns mit aller Kraft gegen die Krise. Wir gleichen zu einem erheblichen Teil das aus, was die Ampel versäumt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) So wurden bereits im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen knapp 12.000 Wohneinheiten öffentlich gefördert – ein Anstieg von fast 50 % gegenüber dem Vorjahr. Auch bei den Fertigstellungen steht NRW im Ländervergleich gut da. 2023 meldeten die Bauämter über 48.000 fertiggestellte Wohnungen, was ebenfalls einem deutlichen Plus entspricht und im Ländervergleich zur Spitze zählt. Jetzt könnten wir diese Zahlen betrachten und sagen: Schön und gut, aber da geht noch mehr; lasst uns auf allen Ebenen gemeinsam daran arbeiten, dass es noch besser wird. – Das wäre jedenfalls der zielführende Ansatz. Oder man macht es wie Sie von der SPD und zeichnet lieber weiterhin apokalyptische Szenarien wie in Ihren Anträgen, Anfragen und Pressemitteilungen. Ich habe mir im Vorfeld der Aktuellen Stunde die Mühe gemacht, Ihre Überschriften, die Sie im letzten Jahr produziert haben, zusammenzutragen. Dort heißt es, der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen sei „zusammengebrochen“ oder „gescheitert“. (Zuruf von der SPD: Ist er ja auch! – Weitere Zurufe von der SPD – Beifall von der SPD) 03.07.2024 – Sie stehen dazu; sehr gut. – Dann werden die guten Ergebnisse der öffentlichen Wohnbauförderung als „bloßes Strohfeuer“ diffamiert. Im Ergebnis kann Ihre Kritik jedenfalls kaum extrem genug ausfallen. Diese Schwarzmalerei hilft jedoch weder unserem Land noch unserer Baubranche. Ich glaube, dass sie trotz Ihres Szenenapplauses letzten Endes auch Ihnen nicht helfen wird, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Gegenteil: Hierdurch vergiften Sie den Diskurs und erschweren das Ringen um die besten Lösungen, was letztlich ausschließlich politischen Rändern nutzt. Offenbar hat das mittlerweile auch der von mir sehr geschätzte Kollege Herr Watermeier selbst erkannt, der in der letzten Bauausschusssitzung den laufenden Förderabruf lobte und daraus gar – wohl unter augenblicklichem Vergessen aller bisher produzierten eigenen Überschriften – einen Gemeinschaftserfolg von Bund und Land konstruieren wollte. Doch diese Inkonsequenz zeigt deutlich, dass selbst innerhalb der SPD nicht klar ist, welchen Kurs Sie verfolgen möchten. Ich fasse zusammen: Die Bau- und Wohnungsbranche braucht weiterhin unsere Unterstützung. Das gilt für alle politischen Ebenen. Nordrhein-Westfalen bietet seit Jahren eine starke öffentliche Wohnraumförderung, die für mehr bezahlbaren und modernen Wohnraum sorgt. Mit Planbarkeit, Stabilität und Verlässlichkeit schaffen wir die entscheidenden Bedingungen für mehr Wohnungsbau. Diesen Weg wollen und werden wir auch in Zukunft mit einer Rekordfördersumme fortsetzen; denn dieser Weg ist der richtige Weg für unser Land. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Schrumpf. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht unser Kollege Herr Klocke.
Arndt Klocke GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Zeiten wie diesen, in denen es fast jeden Tag schlechte Nachrichten gibt, ist das doch einmal wirklich eine positive und – ich finde, das könnte die Opposition gleich eingestehen – unerwartete Nachricht. Dass wir 1 Milliarde Euro zusätzlich für das Förderjahr 2024 in die Hand nehmen und damit Kommunen Planungssicherheit geben, ist wirklich ein gewaltiger Schritt in Zeiten knapper Kassen. Ich würde mich wundern, wenn es gleich nicht auch in anderen Teilen des Hauses entsprechende Zustimmung geben sollte. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag Wir geben damit Investoren, Kommunen und kommunalen, regionalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften Planungssicherheit für ihre Projekte. Denn auf dem Wohnungsmarkt gibt es ja eine massive Verunsicherung und dramatische Zögerlichkeiten beim Beginn neuer Projekte, insbesondere bei großen privaten Wohnungsbauunternehmen. Das hängt auch damit zusammen, dass es bei den Förderaktivitäten des Bundes durch das Auslaufen der KfW-Förderung eine Lücke gab. Auch viele private Investoren gehen jetzt in die Förderung des Landes, weil die Wohnungsbauförderung NRW seit über 30 Jahren eine bewährte Komponente ist, auch über Regierungswechsel hinaus, und das zeigt sich jetzt. Es gibt eine Reihe von Kommunen, beispielsweise die Stadt Bonn, die melden, es gebe viel mehr Beantragungen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als entsprechende Fördermöglichkeiten für dieses Jahr. Genau in diese Lücke gehen wir jetzt hinein und schaffen die Möglichkeit, 1 Milliarde Euro zusätzlich für 2024 zu geben. Außerdem wird das erhöht, was wir bis 2027 festgeschrieben haben. Auch da gibt es also einen entsprechenden Aufwuchs. Ich kann mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass es daran – natürlich dürfen gerne Nachfragen gestellt werden – irgendeine Form von Kritik geben wird. Das ist ein großer Schwung und eine große Rückenstärkung insbesondere für bezahlbaren Wohnraum und kommunale Wohnungsbaugesellschaften. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wie der Kollege Schrumpf schon angedeutet hat, geht es auch darum, den Druck, den es in der Gesellschaft gibt, entsprechend aufzunehmen. Es geht darum, unsere Demokratie abzusichern und zu stärken. Was haben wir jetzt gerade bei den Wahlen erlebt? Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum und fairen Mieten ist Gegenstand einer zentralen politischen Auseinandersetzung. Und dafür brauchen wir eine entsprechende Rückenstärkung derer, die es vor Ort vorantreiben. Das sind die kleinen lokalen Wohnungsbauunternehmen, die -genossenschaften, die Akteure vor Ort. Ich war gestern beim VdW-Forum Wohnungswirtschaft hier in Düsseldorf. Dort saßen 500 bis 600 Menschen, die genau diese Arbeit vor Ort machen. Was ich dabei festgestellt habe, hat mich als Grünen durchaus erfreut. Es geht nämlich sozusagen in einer Triangel sowohl um Wirtschaftlichkeit als auch darum, Investitionen zu ermöglichen, und gleichzeitig spielen der Klimaschutz und die Nachhaltigkeit eine große Rolle. Das ist längst bei den Unternehmen angekommen. Manchmal wundert man sich, dass im politischen Raum bestimmte Punkte immer wieder thematisiert werden, die bei den Unternehmen längst gang und gäbe sind. 03.07.2024 Gestern spielten bei der Veranstaltung Nachhaltigkeit und Klimaschutz wirklich eine große Rolle, weil das damit zusammengehört. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, faire Mieten und Klimaschutz sind keine Gegensätze, sondern auch gemeinsam zu erreichen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Diese Landesregierung hat ihre Hausaufgaben in den vergangenen zwei Jahren erledigt – jedenfalls das, was wir uns vorgenommen haben. Wir haben eine novellierte Landesbauordnung vorgelegt – mit vielen Punkten, die Wohnungsbau beschleunigen werden. Es wird entbürokratisiert, es wird digitalisiert, und es wird auch beschleunigt. Mit der Einführung der Solarverpflichtung, dem Verbot von Schottergärten und der Erleichterung von Holzbau haben wir für die Zukunft wichtige Bereiche festgeschrieben, die nachhaltiges Bauen ermöglichen. Das ist kein Widerspruch – das habe ich eben schon klar ausgedrückt – zu bezahlbarem Wohnen. Mit der Rechtsverordnung zur Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen haben wir den Kommunen das Instrument an die Hand gegeben, um mehr Flächen zu ermöglichen. Die Flächenfrage ist eine zentrale Frage. Das wissen alle, die sich in dem Thema auskennen. Die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen kommt voran. Mit der Rechtsverordnung haben wir das ermöglicht. Wir treiben die Digitalisierung und damit auch die Beschleunigung bei der Umsetzung der öffentlichen Wohnraumförderung voran. Wichtige Themen sind ferner – das sind immer wieder die Rückmeldungen in den Kommunen – Bauanträge, die zu lange liegen bleiben, oder Genehmigungsverfahren, die zu lange dauern. Mit den jetzt eingeleiteten Digitalisierungsschritten sind wir in Nordrhein-Westfalen weit vorne. Das werden wir entsprechend weiter umsetzen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Als Grüner möchte ich noch einige Aspekte betonen. Wir setzen nicht nur auf Neubau – es gibt eine gute Eigenheimförderkomponente, die wir nicht infrage stellen –, sondern für uns ist auch wichtig, dass umgebaut und saniert wird sowie in den sich wandelnden Innenstädten frei werdende Flächen auch für Wohnraum genutzt werden. Dafür braucht es entsprechend gute Förderaktivitäten. Hier hat das Land einiges vorangebracht. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir unterstützen die Kommunen weiterhin beim Ankauf von Belegungsrechten. Auch das ist ein großes Thema; denn wir alle wissen, dass Wohnungen nach Landtag 25 oder 30 Jahren aus der Preisbindung fallen. Eine Möglichkeit, dem entgegenzutreten, ist der Ankauf von Belegungsrechten, wobei Kommunen am Wohnungsmarkt aktiv werden und weiterhin bezahlbare Wohnungen in den Kommunen ermöglichen. Auch das ist ein wichtiger Schritt der Landesregierung, der entsprechend unterstützt wird. Zusammengefasst: Ich finde, das ist ein guter Tag für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es ist ein guter Tag für den bezahlbaren Wohnungsbau hier im Land. Wir werden die Auswirkungen erst in den nächsten Jahren sehen. Aber wir geben Planungssicherheit und Rückenwind. Ich würde mich sehr freuen – bei aller Notwendigkeit von politischer Debatte –, wenn wir das hier zusammen auf den Weg bringen und unterstützen würden. Denn es wird in der politischen Debatte heutzutage viel zu viel kleingeredet und heruntergeredet. Das ist ein mutiger Schritt. Ich würde mich freuen, wenn es dafür auch die Unterstützung der Opposition gäbe. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Klocke. – Für die SPD spricht ihre Abgeordnete Frau Philipp.
Sarah Philipp SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Klocke, das ist ein guter Tag für die Wohnraumförderung. Dennoch möchte ich ganz zu Beginn sagen: Das ist kein guter Tag für dieses Parlament. Wenn 29 Minuten vor Beginn dieser Debatte die Ministerin eine Pressemittelung herausgibt, die ergiebiger ist als Ihr Antrag und in der mehr steht als in Ihrem Antrag, dann ist das ein großes Problem für dieses Parlament. Das will ich ganz klar sagen. (Beifall von der SPD, der FDP und der AfD) Da muss man sich schon die Frage stellen, ob diese Debatte noch notwendig ist. Es ist zum wiederholten Mal so. Ich finde das mittlerweile wirklich unverschämt. Es ist eine wiederholte Missachtung des Parlaments. Das sollten wir alle gemeinsam einfach sein lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD, der FDP und der AfD) Ich hatte mich eigentlich auf heute Morgen gefreut, weil ich es gut finde, dass diese schwarz-grüne Koalition es endlich einmal aus eigener Kraft geschafft hat, eines der drängendsten Themen hier in Nordrhein-Westfalen, das Thema „Wohnungspolitik“, auf Tagesordnungspunkt 1 zu setzen. Das finde ich gut. Viele Menschen – das wissen wir – sorgen sich darum, ob sie sich das Wohnen noch leisten können. 03.07.2024 Wohnen ist zweifelsohne eines der Topthemen in unserer Gesellschaft. Eines ist mir bis zum jetzigen Stand der Debatte aber auch klar geworden: Diese Koalition ist in erster Linie mit sich selbst zufrieden. Das haben die ersten Wortbeiträge gezeigt. (Beifall von der SPD) Die regierungstragenden Fraktionen beten die Jubelmeldungen der Landesregierung nach. Eigene Akzente oder vielleicht auch mal kritisches Hinterfragen: Fehlanzeige. Aber Selbstzufriedenheit hilft niemandem, der in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung sucht. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. (Beifall von der SPD) Statt der ursprünglich geplanten 1,7 Milliarden Euro im laufenden Jahr wird das Ganze jetzt auf 2,7 Milliarden Euro erhöht. Das begrüßen wir ausdrücklich. Da lasse ich mir von Ihnen auch gar nichts anderes unterjubeln. Das haben wir seit Langem gefordert. Wenn Sie sich unsere Plenaranträge so aufmerksam durchgelesen haben, Herr Kollege Schrumpf … Man sollte also nicht nur die Überschriften, sondern auch den Text lesen. Darin steht nämlich schon seit vielen Monaten, dass wir das gefordert haben. (Beifall von der SPD) Deswegen begrüßen wir das. Aber es bleibt die Frage: Was nutzt es eigentlich, wenn diese Mittel erst freigegeben werden, wenn das Problem schon längst eskaliert ist? Ich will uns gemeinsam zurück in die Plenardebatte von Februar dieses Jahres bringen. Es gab am 22. Februar 2024 eine Pressemitteilung der Ministerin, in der sie ein „Förder-WOW beim öffentlichen Wohnungsbau“ verkündete. Wir erinnern uns daran. Der Kollege Schrumpf hat dann in der Debatte in bester Regierungssprechermanier noch einen draufgesetzt. Er sprach von Verlässlichkeit und Planbarkeit bei der Wohnraumförderung sowie von klarer Kommunikation und Transparenz. Das ist doch in Anbetracht der Debatte, die wir hier heute führen, wirklich der pure Hohn, wie man jetzt sieht, wenn man sich einmal in den Februar zurückversetzt. (Beifall von der SPD) Wenn man im Februar nicht damit beschäftigt gewesen wäre, sich in dieser Phase einfach selbst abzufeiern, hätte man schon damals reagieren und nachsteuern müssen. Es wäre in diesen Zeiten auch Ihr Job gewesen, das zu tun. Das haben Sie Anfang des Jahres einfach versäumt. Landtag Denn seit Wochen war bekannt, dass NRW das Geld für die Wohnraumförderung ausgeht. Die Überzeichnung der Mittel – also die Situation, die wir jetzt haben – war abzusehen. Die kommunalen Spitzenverbände hatten zuletzt noch Alarm geschlagen und eine Erhöhung der Mittel gefordert. Deswegen ist es gut – das will ich noch einmal unterstreichen –, dass jetzt endlich gehandelt wird. Aber warum geschieht das, wie so oft bei dieser Landesregierung, eigentlich erst jetzt? Warum geschieht das immer erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? Ignorieren, aussitzen und am Ende so tun, als hätte man die Lage total unter Kontrolle: Das kennen wir von Ihnen. Mit verantwortungsvollem Regieren hat das aber leider überhaupt nichts zu tun. (Beifall von der SPD) Die gegenwärtige Belebung der öffentlichen Wohnraumförderung ist nicht etwa das Ergebnis Ihrer erfolgreichen Wohnungsbaupolitik, sondern das Ergebnis einer der schwersten Krisen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft seit Jahrzehnten. Deswegen nenne ich hier auch noch ein paar Fakten zur aktuellen Einordnung. Dieses Fördervolumen in Milliardenhöhe, über das wir reden, ist am Ende doch nur dann von Bedeutung und bringt doch nur dann etwas, wenn davon am Ende wirklich mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden. In den letzten Jahren wurden unter dieser Ministerin Jahr für Jahr immer viel zu wenige gebaut; wir kennen die Zahlen. Wenn Sie hier großspurig von Planungssicherheit reden, dann ist das doch der blanke Hohn. Denn wer so handelt wie Sie jetzt, betreibt allerhöchstens Flickschusterei, aber schafft doch keine Planungssicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Von Planungssicherheit kann man da wirklich nicht sprechen. (Beifall von der SPD) Es lohnt sich auch, sich Folgendes noch einmal genauer anzuschauen: Die Mittel der NRW.BANK sind ja keine Haushaltsmittel dieser Landesregierung. Der eigene Beitrag der Landesregierung ist nämlich beschämend gering. Ich nenne Ihnen auch dazu ein paar Zahlen. Der Anteil der Landesregierung im Jahr 2020 betrug 9,1 %. Im Jahr 2021 lag er bei 9,3 %. Im Jahr 2022 betrug er 7,8 %. Dafür, dass Sie hier immer schön vollmundig mit dem Finger auf andere zeigen, ist Ihr eigener Anteil wirklich mickrig. Auch das muss an dieser Stelle deutlich gesagt werden, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall von der SPD) Bei aller Unterstützung dieser guten Nachrichten fordern wir heute, endlich eine vorausschauende und flexible Politik mit einer Landesregierung zu 03.07.2024 betreiben, die nicht ständig mit dem Finger auf andere zeigt. Wir fordern, dass Sie dem Parlament endlich und unverzüglich einen Überblick über die landesweite Situation geben. Das sind Sie uns noch schuldig. Vor allen Dingen fordern wir, dass dieses Fördervolumen der öffentlichen Wohnraumförderung zur überjährigen Bewirtschaftung freigegeben wird. Außerdem fordern wir – das will ich noch einmal ganz deutlich sagen –, dass Sie endlich zu den parlamentarischen Gepflogenheiten zurückkehren und den Fachausschuss künftig frühzeitig über diese aktuellen Entwicklungen informieren. Erst Ausschuss und dann Pressemitteilung: Das ist die richtige Reihenfolge, Frau Ministerin. Daran sollten Sie sich halten. (Beifall von der SPD, Angela Freimuth [FDP] und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Die Entscheidung, die Sie heute vortragen, ist richtig. Allerdings war früh im Jahr zu erkennen, dass es diese Nachfrage und diese Überzeichnung gibt. Deswegen ist unsere Bitte: Machen Sie es für die Zukunft besser. Bauen Sie vor, und schaffen Sie für die Wohnungswirtschaft und für die Kommunen Sicherheit. Es ist Zeit für Verlässlichkeit und Transparenz. Millionen von Familien, Azubis, Rentnern und Studierenden zählen auf unsere Politik. Sie alle verdienen eine Landesregierung, die das Thema „Wohnungspolitik“ jeden einzelnen Tag in Nordrhein-Westfalen ganz oben auf die Tagesordnung setzt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Philipp. – Für die FDP spricht ihre Abgeordnete Frau Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Antragsteller, zunächst vielen Dank für die heutige Aktuelle Stunde zur öffentlichen Wohnraumförderung. Es ist gut, wichtig und richtig, dass wir uns mit dieser auch sozialen Frage unserer Zeit im Parlament und damit an prominenter Stelle beschäftigen. Wohnen – egal ob zur Miete oder im Eigentum – bedeutet ein Zuhause, einen Platz zum Leben, einen Platz, der einem Sicherheit, Geborgenheit und private Sphäre gibt. Diesen Ort zu schaffen oder zu bekommen, beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen, egal ob im ländlichen Raum oder in den Ballungszentren. Es beschäftigt die Auszubildende genauso wie die Seniorin und die Krankenpflegerin oder die Polizistin. Singles, Paare, kinderreiche Familien: Alle sind vor diese Herausforderung gestellt. Landtag Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Wir wollen, dass in Nordrhein-Westfalen ausreichend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. So weit sind wir uns an dieser Stelle einig. (Beifall von der FDP) Allerdings ist auch schon festgestellt worden – ich will es dennoch wiederholen, weil Sie das eigentlich gar nicht nötig hätten –, dass es immer dieser Lobgesang sein muss; alles wird abgefeiert. Was Sie in Ihrer Begründung für diese Aktuelle Stunde angeführt haben, muss man aber ein wenig in den Kontext der letzten Jahre und der gegenwärtigen Situation in der Baubranche setzen, und in Relation betrachtet sind die Zahlen leider viel ernüchternder. Die Steigerung der Bauproduktion von 6,1 %, auf die verwiesen wird, scheint auf den ersten Blick positiv zu sein. Doch wenn man sich mit der Realität beschäftigt, was der eine oder andere von Ihnen ja auch tut, sieht man, dass das ein bisschen komplexer ist. Denn krisenbedingt muss es auch im Kontext eines insgesamt niedrigen Produktionsindexes betrachtet werden. Der Produktionsindex ist zwar singulär gestiegen. Dennoch bleibt er auf einem niedrigen Niveau. Das können Sie im Bericht zur Wohnraumförderung der NRW.BANK nachlesen. Besorgniserregend ist der sich beschleunigende Auftragsrückgang im Hochbau. Der Auftragsindex zeigt für März 2024 ein Minus von 13,7 % im Vergleich zum ohnehin schon extrem schwächelnden Vorjahr. Die kurzfristige positive Entwicklung bei den Gesamtzahlen kann doch nicht über diese tiefen strukturellen Probleme, vor denen wir in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland insgesamt stehen, hinwegtäuschen. (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) – Ja, bababa. Herr Kollege, sagen Sie doch, was Sie haben wollen. Ich will gerne anerkennen, (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) dass es gut ist, wenn das Budget für den sozialen Wohnungsbau für das Jahr 2024 um 1 Milliarde Euro aufgestockt werden soll. Die Förderprogramme für den Wohnungsbau sind angesichts der gestiegenen Zinsen, der hohen Baukostensteigerungen und der sehr hohen Erwerbsnebenkosten gefragt. Die Kollegin Philipp hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass hier aber kein Geld aus dem Landeshaushalt eingestellt wird. Sie sagen: „Wir haben …“ – nein, nichts haben Sie! Die NRW.BANK, die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen, muss wieder mal als Sparschwein für den Landeshaushalt herhalten. (Beifall von der FDP und der SPD) 03.07.2024 Die eigenen, originären Leistungen stellen sich doch wirklich als sehr überschaubar dar. Zweifelsfrei zeigt die Zunahme bei den Eigentumsmaßnahmen auf 1.557 Einheiten auf, dass verstärkt auf die Förderprogramme zurückgegriffen wird. Wen wundert das angesichts der Zinslage auf dem freien Kapitalmarkt und der großen Herausforderungen bei den Baukosten? Hier wird dann letztlich die Möglichkeit genutzt, den wegen der Coronapandemie in den besonders schwierigen Jahren 2021 und 2022 ausgesprochen niedrigen Referenzwert heranzuziehen. Wir müssen doch feststellen: Während der Pandemie ist nichts passiert. Natürlich lässt sich dann alles, was heute wieder langsam in Gang kommt, mit Wahnsinnsprozentzahlen darstellen. Aber gemessen an dem Bedarf, den wir in allen Regionen unseres Landes haben, (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sagt das Christian Lindner auch?) dürfen wir uns nicht an den niedrigen Referenzwerten und an dem Katastrophenjahr orientieren. Wir als Parlament in Nordrhein-Westfalen und als Land Nordrhein-Westfalen sollten insgesamt einen höheren Anspruch an uns selbst stellen angesichts der massiven Bedarfe, der hohen Preise für Flächen und Bauland, der großen Besorgnis bezogen auf das Thema „Fachkräfte“, der Baukostensteigerungen, der Zinslage, der Versäumnisse im Bereich der Digitalisierung, weil es immer noch nicht möglich ist, medienbruchfrei digitale Bauanträge zu stellen und genehmigt zu bekommen, der langen Genehmigungsverfahren, der immer noch viel zu hohen Grunderwerbsteuer und weil wir die Baunormen und Bauvorschriften immer noch nicht entrümpelt haben. Wir alle hoffen, dass wir mit dem Gebäudetyp E hier wirklich Schwung reinkriegen. Wenn wir dann noch zu dem Bewusstsein kämen, Gebäude über ihren gesamten Lebenszyklus zu betrachten, und davon ablassen würden, für alte Gebäude bei der Sanierung den heutigen technischen Stand als das Maß aller Dinge anzusehen, statt die Gebäude einfach alt sein zu lassen und zu modernisieren, was nach dem Stand von damals bei der energetischen Sanierung heute möglich und sinnvoll ist, dann könnten wir einen richtigen Push reinbringen. Es bleibt also noch viel zu tun. – Ich freue mich auf die weiteren Debatten. (Beifall von der FDP, Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] und Kirsten Stich [SPD])
André Kuper
Vielen Dank, Frau Freimuth. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Loose. Landtag
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sehen möchte, wie sich ein Land entwickelt, dann sollte man in seiner Stadt auf den nächstgelegenen Berg hinaufklettern, sich einmal umschauen und anfangen, die Baukräne zu zählen. Dann erkennen Sie, wie es dem Land wirklich geht. Machen Sie das am Wochenende einfach mal – zum Beispiel die Bochumer auf dem Tippelsberg –, und Sie werden sich erschrecken. CDU und Grüne suchen ihr Heil darin, mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau zu stecken – wohlgemerkt: Geld, welches sie vorher den Steuerzahlern abgenommen haben. Damit betrachten CDU und Grüne allerdings nicht den gesamten Markt, sondern nur den Baubereich. Wir müssen aber über den Wohnungsbau und die Wohnungsnachfrage nachdenken. Fangen wir mit der Nachfrage an. Normalerweise gilt auf einem Markt: je höher der Preis, desto geringer die Nachfrage, und je geringer der Preis, desto höher die Nachfrage. Beim Wohnungsmarkt ist das jedoch anders, denn jeder braucht ein Dach über dem Kopf. So sind Menschen bereit, auch größere Teile ihres Einkommens für eine Wohnung auszugeben. Die Nachfrage ist also relativ unelastisch. Der große Faktor bei der Nachfrage ist also weniger der Preis als vielmehr schlicht die Anzahl an Nachfragern: Mehr Nachfrager bedeuten auch mehr Nachfrage. – Das ist eigentlich eine simple Geschichte. Nun lautet also die Frage: Wie könnte man die Anzahl der Nachfrager verändern? Erstens. Man könnte die Anzahl der Nachfrager erhöhen und das Problem weiter verschärfen. Dies geschieht zum Beispiel, indem die deutsche Regierung ganze Familien aus Afghanistan einfliegen lässt. Zweitens. Man könnte die Anzahl der Nachfrager erhöhen, indem man auch wehrpflichtige, fahnenflüchtige Männer aus Russland und der Ukraine einwandern lässt. Drittens. Man könnte die Anzahl der Nachfrager reduzieren, indem man die Steuern und Abgaben für die Leistungsträger in Deutschland erhöht und so jedes Jahr dafür sorgt, dass etwa 250.000 Deutsche das Land verlassen. Übrigens hat sich auf wundersame Weise die Zahl der Auswanderer nach Silvester 2015 um 70 % erhöht. Jeder darf rätseln, woran das liegen mag. Viertens. Man könnte die Anzahl der Nachfrager reduzieren, indem man die etwa 300.000 ausreisepflichtigen Asylbewerber endlich konsequent abschieben würde. Fünftens. Man könnte die Anzahl der Nachfrager reduzieren, indem jeder einwanderungsbesoffene Politiker eine der Familien aus Afghanistan bei sich zu Hause aufnimmt. Schließlich sind das alles von der 03.07.2024 Bundesregierung geprüfte Personen, die sich als Ortskräfte oder als NGO-Vertreter bereits in Afghanistan verdient gemacht haben, die also alle unsere Kultur mittragen und vermutlich alle schon Deutsch oder zumindest Englisch können. (Thorsten Klute [SPD]: Zur Sache bitte!) Jeder kann sich also fragen – ich kann auch Sie direkt fragen –: Wer von Ihnen hat eine solche Familie schon bei sich aufgenommen? Wer ist bereit, eine solche Familie bei sich aufzunehmen? – Allein damit könnten Sie den Wohnungsmarkt entlasten. Sie als politischer Entscheider haben es also in der Hand, die Nachfrage maßgeblich zu beeinflussen. Unsere Lösung wäre ganz klar: Macht Deutschland für die Deutschen und für die integrierten Ausländer attraktiv, sodass weniger auswandern. Sorgt für eine geprüfte Einwanderung, die Deutschland nützt und schiebt die Ausreisepflichtigen ab. Wir haben den Nachfragebereich jetzt abgedeckt. Kommen wir zum Angebot. Wie kann man das Angebot verändern? Erstens kann man das Angebot verringern, indem man Bauen teurer macht. Teurer wird es zum Beispiel durch überzogene Anforderungen bei der Wärmedämmung, also das Dämmen, bis der Schimmel kommt. Teurer wird es auch, wenn jede Wohnung behindertengerecht gemacht werden muss, wenn die Rohstoffe verteuert werden, zum Beispiel durch eine Rohstoffsteuer, die die CDU einführen will, oder CO -Abgaben bei der Herstellung von Beton. Es wird auch teurer, wenn man dem Baubereich die Handwerker und Ingenieure nimmt. Zum Beispiel bauen aufgrund der aktuellen Subventionen viele Bauingenieure Windräder statt Brücken oder Häuser. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Was für ein Blöd- sinn!) Handwerker bauen statt fünf Gasheizungen lieber eine subventionierte Wärmepumpe. Teurer wird es auch, wenn die Zinsen in der EU in die Höhe getrieben werden, um die von den Politikern geschaffene Inflation in den Griff zu kriegen, denn die meisten Bauprojekte sind schuldenfinanziert. Man könnte das Bauen auch preiswerter machen, indem man die Baustandards auf ein technisches Mindestmaß reduziert und den Menschen die Freiheit lässt, sich selbst eine Heizung auszusuchen. Man könnte das Bauen aber auch so teuer lassen und stattdessen ein Füllhorn an Subventionen ausschütten. Das ist die Idee von CDU und Grünen und hätte auch den schönen Effekt, dass die Bauherren von der Gnade der Regierung abhängig gemacht würden. Für die Alternative für Deutschland ist klar: Wir wollen, dass Bauen und Mieten wieder erschwinglich Landtag werden. Das geht aber nicht über Subventionen, wie das CDU und Grüne hier verlangen, sondern nur, indem man den Markt in die Freiheit entlässt und Bauvorschriften auf das Mindestmaß reduziert. Zudem sollte von den Gemeinden Bauland zur Verfügung gestellt werden. Statt Land für Windindustrieanlagen sollten die Gemeinden lieber Land zum freien Bauen zur Verfügung stellen. – Für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich hätte es für besser gehalten, wenn die zuletzt redende Fraktion jemanden hätte sprechen lassen, der etwas von Bau- und Wohnungspolitik versteht. Aber darauf kommen wir gerne gleich noch mal zurück. (Beifall von der CDU – Andreas Keith [AfD]: Ha, ha, ha!) Für Nordrhein-Westfalen ist heute in der Tat ein guter Tag. Denn die öffentliche Wohnraumförderung baut für Alleinerziehende, für Familien, für Rentnerinnen, für Rentner, für die, die noch nicht geboren sind, für Studierende, für Auszubildende, für Männer wie für Frauen, für alle, wie sie da sind. Ein Kriterium gilt immer: Wir bauen für Menschen, die wenig Einkommen haben, denn Wohnen ist soziale Daseinsvorsorge. Das ist unser Auftrag und unsere Verantwortung. Die von CDU und Bündnis 90/Die Grünen geführte Landesregierung wird dieser Verantwortung mehr als gerecht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Gestatten Sie mir, insbesondere zu den Worten der Abgeordneten von SPD und FDP etwas zu sagen, weil sie geradezu dazu einladen. Das muss man schon sagen. Vonseiten der Abgeordneten der SPD wurde kritisiert, dass wir hier im Frühjahr 2024 über die Förderbilanz 2023 gesprochen und gesagt hätten: Das Förderbilanzjahr 2023 stellte ein echtes Förder-Wow dar. Wir haben 2,1 Milliarden Euro gebunden. 1,6 Milliarden Euro waren für das bezahlbare Wohnen für Menschen mit niedrigen Einkommen in diesem Bundesland im Plan. – Das war eine Betrachtung des Jahres 2023. (Unruhe – Glocke) Erfreulicherweise setzt sich die hohe Nachfrage nach der öffentlichen Wohnraumförderung auch im Jahr 2024 fort. 03.07.2024 An der Baukrise, die Sie hier besprochen haben, hat die SPD auf Bundesebene schon auch ihren Anteil. Wenn man die Baupolitik im Bundesbauministerium verfolgt, dann erkennt man doch eher eine Bauverhinderungspolitik als eine Baupolitik. (Beifall von der CDU und Arndt Klocke [GRÜNE]) An die Vertreterinnen und Vertreter der SPD hier: Vor diesem Hintergrund wäre ein bisschen Demut schon angemessen. Wir haben im Land Nordrhein-Westfalen mit der Wohnraumförderung die zweite Legislaturperiode in Folge ein mehrjähriges Wohnraumförderprogramm auf den Weg gebracht. Warum tun wir das? Weil wir Verlässlichkeit schaffen wollen und Immobilienwirtschaft sowie Bauwirtschaft nie ein Sprint ist, sondern immer mindestens ein Halbmarathon, wenn nicht ein Marathon. Für all die Marathonis, die da unterwegs sind, braucht man eben klare Bedingungen. Es muss klar sein: Wo wird was versorgt? Wo sind die Versorgungsstationen – in Anführungszeichen? – In der Immobilienwirtschaft prägen diese sich im Recht und in den Finanzen aus. Hier ist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mehr als verlässlich. Ich darf die Kollegin Freimuth adressieren. Wir haben die Landesbauordnung zum 1. Januar 2019 noch in gemeinsamer Verantwortung neu gefasst und viele Vorschriften herausgenommen. In gemeinsamer Verantwortung von CDU und Grünen haben wir sie dann novelliert, weitere Vorschriften herausgenommen, sie erneuert und modernisiert. Als CDU und Bündnis 90/Die Grünen gehen wir zusammen weiter und sagen: Bürokratie am Bau? Ciao! – Das wird in dieser Legislaturperiode stattfinden. Die untergesetzlichen Normen werden deutlich entschlackt werden. Wir werden rausnehmen, was zu viel ist, und zwar sowohl für den frei finanzierten als auch für den öffentlichen Wohnungsbau. Denn eigentlich darf und muss es im Land Nordrhein-Westfalen egal sein, wie Sie bauen, und so ist es auch. Entscheidend sind die Baukosten und das, was am Ende bei Miete und Eigentum ankommt. (Beifall von der CDU) Dazu gehört auch, dass nicht alles, was über die Bundesebene vorgegeben oder in Europa verabschiedet wird, dazu führt, dass es hier besser oder schneller wird. Ich möchte auf einen Aspekt zumindest mal hinweisen. Er wird uns in der Umsetzung noch alle beschäftigen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten der FDP, sehr zu meinem Erstaunen haben Sie dafür gesorgt, dass die EU-Naturwiederherstellungsverordnung nach der Europawahl abgestimmt wurde. Vor der Europawahl haben Sie die Abstim-Landtag mung in der Bundesregierung angehalten. Warum haben Sie das denn gemacht? Wollten Sie deutlich machen, dass die FDP an der Seite der Landwirtschaft steht? Vor der Europawahl darf es keine Abstimmung über diese europäische Verordnung geben, nach der Europawahl ist das alles egal, und Sie stimmen als Bundesregierung zu? (Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE] – Zuruf von Henning Höne [FDP]) Abgesehen von den Auswirkungen dieser europäischen Verordnung auf die Landwirtschaft, die nicht in meinem Zuständigkeitsbereich liegt, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Höne, haben Sie damit der Wiederbebauung von Freiflächen gerade in den Innenstädten einen Bärendienst erwiesen. (Beifall von der CDU) Diese europäische Verordnung läuft nämlich genau konträr zum Baulandmobilisierungsgesetz der Bundesregierung. Deswegen dürfen wir bundesweit und gerade in den sehr nachgefragten Städten im Land Nordrhein-Westfalen sehr auf neue Konfliktfelder gespannt sein. Auch die Bauministerinnen- und Bauministerkonferenz wird sich im Herbst dieses Jahres noch einmal mit den Auswirkungen dieser europäischen Verordnung auseinandersetzen. Wir haben des Weiteren gesagt, dass wir die nötigen Schritte hin zum digitalen Gebäudepass gehen. Frau Abgeordnete Freimuth, Sie müssen die Landesregierung deshalb gar nicht dazu auffordern, weil wir viel weiter sind, als Sie es gesagt haben. Wir werden auch bundesweit entsprechende Schritte einleiten und gehen und damit die Vorbildwirkung Nordrhein-Westfalens in der Bau- und Immobilienpolitik weiter vorantreiben. Nur so kann es gehen. Deswegen ist auch konsequent, dass wir seit Mai Gespräche mit der landeseigenen Förderbank aufgenommen haben, um das Wohnraumfördervolumen zu erhöhen. Das ist in weiten Teilen des Landes und auch bei den kommunalen Spitzenverbänden bekannt. Da hier auf ein Schreiben der drei Hauptgeschäftsführer an die Landesregierung abgehoben wurde, sage ich Ihnen mal, was der Präsident eines der drei kommunalen Spitzenverbände zu mir gesagt hat: Wir wissen ja, dass Sie im Hintergrund an der Erhöhung des Wohnraumförderprogramms arbeiten, aber wir müssen das jetzt einmal schreiben, um im Mitgliedsbereich deutlich zu machen, dass wir das Thema gesehen haben. (Lachen von Jochen Ott [SPD] – Sebastian Watermeier [SPD]: Was ist das wieder für ein Stil?) So kann man miteinander umgehen, das muss man aber nicht. 03.07.2024 Wenn man – wie auch Sie als Abgeordnete der SPD über die Gremien der landeseigenen Förderbank – weiß, dass entsprechende Beschlusslagen anstehen und es nun einmal Zeit braucht, ein Förderprogramm zu erhöhen, dann gehört es sich, meine ich, dass man das hier nicht politisch kritisch betrachtet. Es ist schlicht den Abläufen geschuldet. Denn nach dem Kabinettsbeschluss gestern – darum geht es in der heutigen Pressemitteilung; die Landesregierung hat gestern gehandelt und gibt eine Pressemitteilung heraus; das ist insofern kein unparlamentarisches Verhalten Ihnen gegenüber, sondern normales Regierungshandeln – folgt jetzt die Befassung der Gewährträger. Deswegen ist es ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Wir schaffen damit weitere Planungssicherheit. An meinen Vorredner gerichtet, der von einwanderungsbesoffenen Politikern gesprochen hat: Wenn wir in Nordrhein-Westfalen wie auch in der Bundesrepublik nicht die Einwanderung hätten, die wir benötigen, um bestimmten Berufsfeldern und Berufsgruppen und damit auch Menschen in diesem Land gerecht zu werden, dann gäbe es noch nicht einmal Pflegekräfte für alternde Antidemokraten, die auch gepflegt werden müssen. (Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Markus Wagner [AfD]: Um die Einwanderung geht es doch gar nicht!) Wir brauchen in der Bundesrepublik Deutschland also Einwanderung. Diese ist vom Thema „Asyl“ abzutrennen. Aber das ist Thema an anderer Stelle. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Lisa- Kristin Kapteinat [SPD])
André Kuper
Danke, Frau Ministerin. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Watermeier.
Sebastian Watermeier SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Als diese Aktuelle Stunde beantragt wurde, bekam ich von meiner Kollegin Frau Philipp eine WhatsApp. Darin stand: Echt gute Choreo von denen! – So ein bisschen fühle ich mich hier wie bei einer Fußballchoreografie im Rahmen der Europameisterschaft. Sehen wir uns die Entstehungsgeschichte dieser Aktuellen Stunde an. Es gab eine Aktuelle Viertelstunde im Bauausschuss, die wir anlässlich einer Berichterstattung über ein Schreiben der kommunalen Spitzenverbände – die Wohnungsbauförderung sei überzeichnet – beantragt hatten. Just am Tag dieser Aktuellen Viertelstunde erhielten einige Mitglieder des Ausschusses ein Schreiben von der NRW.BANK, in Landtag dem sie als Mitglieder des Beirats der NRW.BANK um Stellungnahme gebeten wurden. Darauf wurde schon abgezielt. Im Ausschuss war der Staatssekretär anwesend. Die CDU hat praktischerweise ein Audioprotokoll angefordert; dementsprechend können geneigte Zuhörer sich das auch noch mal anhören. (Fabian Schrumpf [CDU]: Sie haben uns Gro- ßes versprochen!) Herr Staatssekretär Sieveke sagte uns, da wäre jetzt etwas im Fluss. Einige hätten Post bekommen, aber man könne jetzt nicht drüber reden, weil man Respekt vor den Abläufen der Gremien haben müsse. Die Rückmeldefrist für die Mitglieder des Beirats für Wohnraumförderung lief bis Dienstagmorgen. Am Montagmittag kommt die Ministerin und verkündet gegenüber der dpa: Das Wohnraumfördervolumen wird aufgestockt. – Und siehe da: Die Aktuelle Stunde ist quasi schon fertig geschrieben, muss nur noch postalisch eingetütet werden, und schon kommt sie. Heute um 9:31 Uhr kommt dann noch einmal die frohe Botschaft, dass das Wohnraumfördervolumen aufgestockt wird. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ja, und jetzt?) Und jetzt stehen wir hier in diesem trauten Rund, und Sie alle sind auf dem Baum; die CDUltras, Fabian Schrumpf auf dem Zaun, Megafon in der Hand. (Heiterkeit und Beifall von der SPD und Fabian Schrumpf [CDU]) Und er ruft den alten Schlachtruf: Berlin, Berlin, wir zeigen nach Berlin! (Heiterkeit und lebhafter Beifall von der SPD und der FDP – Vereinzelt Heiterkeit von der CDU und den GRÜNEN) Und ich bin mir sicher, Arndt Klocke hat die schwarzgrünen Bengalos schon angezündet, Jochen Ritter wird das gleich auch tun, und es werden noch ein paar Nebelschwaden durch diesen Raum wabern. (Jochen Ott [SPD]: Wir hätten ja Trikots anzie- hen können heute!) Aber machen wir uns doch mal ehrlich. Wir reden darüber, dass die Wohnraumförderung im mehrjährigen Rahmen aufgestockt wird, dass das Fördervolumen um 1,5 Milliarden Euro steigt (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) und dass dies im Wesentlichen Fremdkapital ist. Eine Eigenleistung der Landesregierung ist hier bis heute nicht erkennbar. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) 03.07.2024 Sie haben auch nicht angekündigt, dass Sie in einem Nachtragshaushalt so richtig Haushaltsmittel bereitstellen werden. Sie haben nicht angekündigt, dass Sie in den nächsten Jahren haushalterisch etwas tun werden. Sie arbeiten mit dem Fremdkapital der NRW.BANK. Ich sage: „Danke NRW.BANK“, weil damit reale Förderbedarfe gedeckt werden. Wertgeschätzter Kollege Schrumpf, Sie haben gesagt, ich hätte es als eine erfolgreiche Wohnraumförderung bezeichnet. Das stimmt; das ist völlig richtig. (Beifall von Fabian Schrumpf [CDU]) Sie ist erfolgreich, weil sie nachgefragt wird. Die Nachfrage kommt natürlich – das schreiben unter anderem die kommunalen Spitzenverbände –, weil jetzt Akteure in die öffentliche Wohnraumförderung kommen, die sich vorher gar nicht dafür interessiert haben, weil es für sie jetzt betriebswirtschaftlich günstiger ist, mit öffentlicher Wohnraumförderung zu arbeiten. Okay. Das liegt am Zinsumfeld. Wenn sich das Zinsumfeld ändert, sind die möglicherweise wieder weg. Darauf, was Sie dann tun, habe ich noch keine Antwort gehört. Es ist aber natürlich auch eine mehrjährige Frage; keine Sorge. Sie erklären uns hier aber bewusst: Wir haben eine erfolgreiche Wohnraumförderung, deshalb machen wir gute Wohnungspolitik. – Das ist aber nicht das Gleiche, meine Damen und Herren. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Nein!) Gute Wohnraumförderung ist ein Bestandteil – vielleicht sogar ein Kernbestandteil – von guter Wohnungspolitik, aber sie ist eben nicht alles. Womit Sie in den letzten Jahren immer wieder gescheitert sind und übrigens auch in diesem Jahr wieder scheitern werden – ich habe es Ihnen an gleicher Stelle schon einmal relativ eindrücklich vorgerechnet –, ist, dass die Neubauzahlen nicht mit dem Bedarf Schritt halten. Sie halten nicht Schritt mit den aus der Bindung fallenden Wohnungen, und sie halten erst recht nicht Schritt mit den Bedarfen im freien Wohnungsbau. Diese Unterdeckung von Bedarfen können wir alle gemeinsam politisch beklagen, aber wenn wir keine Lösungen dafür finden, wird sich an der realen Lebenssituation der Menschen leider nicht viel ändern. Daran ändert auch keine Erfolgsmeldung etwas. Mir ist klar, dass Verlässlichkeit, die Wahrnehmung von Verlässlichkeit, ein Kernbestandteil der Wohnungswirtschaft ist. Mir ist klar, dass es für Regierungsparteien wichtig ist, eine positive Stimmungslage zu schaffen. Frau Ministerin, Sie kommen hier aber mit dem „Place to bau“ und dem „Förder-Wow“. Ich sage mal: Ja, dem Abgeordneten aus Swiftkirchen gefällt das, aber am Ende bleibt das doch irgendwo ein Marketinggag. Landtag (Beifall von der SPD) Gute Wohnungspolitik. Da bin ich mit Herrn Klocke völlig einig, denn er hat vorhin fast alle Felder identifiziert, um die es noch so geht: Baukosten, Baulandmobilisierung, Beschleunigung von Abläufen, Akquirierung weiterer Akteure. Nur haben Sie, Herr Klocke, das alles sehr positiv bilanziert und gesagt, die Landesregierung sei da auf dem Weg. Ich würde eingedenk der vielen Sachverständigenanhörungen, die wir zu dem Thema hatten, sagen: Es ergibt sich ein deutlich anderes Bild. – Es würde mich freuen, wenn sich das ändert. Aber ich glaube, wir müssen um bessere Vorschläge ringen, um dafür zu sorgen, dass wir auf allen diesen Feldern weiterkommen. Und nicht zuletzt: In der letzten Expertenanhörung haben uns die regierungstragenden Fraktionen zusammen mit den von Ihnen eingeladenen Sachverständigen wissen lassen, der beste Mieterschutz – der übrigens auch zur Wohnungspolitik gehört – sei ein starker Wohnungsneubau. Wie gesagt, sind die Wohnungsneubauzahlen längst nicht da, wo sie sein müssten. Mit diesem Wohnungsneubau zu argumentieren, wir bräuchten nicht mehr Mieterschutz, ist eine gefährliche Argumentation. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Watermeier. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Ritter.
Jochen Ritter CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Watermeier, wenn Sie fußballerisch kommen, dann fühle ich mich natürlich in meinem Element. Vielen Dank. Ich will daher fußballerisch ein wenig resümieren. Wenn ich Ihren Redebeitrag richtig interpretiere, dann war es am vergangenen Montag neben all den Kommentaren zu Bellinghams Fallrückzieher doch auch für Sie eine willkommene Abwechslung in der Berichterstattung, als die Nachricht von dem öffnenden Pass von Ina Scharrenbach über den Äther ging. Marcel Reif hat mal von einem Spielzug mit 57 cm Raumgewinn gesprochen. Dieser Pass hat doch tatsächlich das Zeug zum Gamechanger. Liebe Frau Philipp, zum Timing. Besser geht es nicht. Am Ende des ersten Halbjahres, sozusagen am Ende der ersten Halbzeit – ich kenne Ihre Nähe zum Fußball nicht – ist der Zeitpunkt, wo man einen Punkt machen muss. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jo- chen Ott [SPD]: Mit Parlamentarismus habt ihr es nicht so!) Unter diesem Eindruck gehen wir jetzt am kommenden Freitag mal für ein paar Tage vom Platz. Wir gehen aber erst vom Platz, wenn alle Bescheid wissen. 03.07.2024 Unsere Informationspolitik kann sich doch nicht danach ausrichten, in welcher Reihenfolge und wann nicht Sie gern Pressemitteilungen lesen. (Jochen Ott [SPD]: Liegen 0:0 zurück und ha- ben jetzt ein Tor gemacht!) Jedenfalls stehen jetzt zu den 1,7 Milliarden Euro, die bisher veranschlagt waren, was schon nicht wenig ist, zusätzlich 1 Milliarde Euro im Raum. Apropos: Das ist exakt der Betrag, den der FC Barcelona ausgelobt hat für den Fall, dass man den spanischen Flügelstürmer Lamine Yamal – am kommenden Freitag Gegenspieler von David Raum – vorzeitig ablösen will – nur damit man das mal ein wenig fußballerisch einordnen kann. (Beifall von der CDU) Das tun wir nicht. Wir stecken das Geld natürlich in die Wohnraumförderung. Das hievt die Unterstützung auf ein Niveau, das man getrost als europäische Weltklasse beschreiben kann. Das ist ein Begriff, den Felix Magath geprägt hat und den ich seinerzeit im Hinblick auf das hier eher für vornehme Zurückhaltung bekannte hanseatische Umfeld stark fand. Das ist in diesem Zusammenhang genau angemessen, wie ich finde, und das lassen wir uns von Ihnen auch nicht kleinreden. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Mit dem Zeithorizont 2027 läuft unsere Wohnraumförderung geplant länger als der Vertrag dieses eben erwähnten Yamal. Wir sind damit sogar weitsichtiger als Barca im Umgang mit seinem wertvollsten Fußballspieler. Die Dotierung war im Vergleich der Bundesländer schon immer gut, und sie ist jetzt auch im fußballerischen Kontext nach wie vor Spitze. In Baden-Württemberg, immerhin Heimat des Vizemeisters, und auch in Schleswig-Holstein, neuer Stern am Himmel der Fußballbundesliga, hat sich das fußballerische Transferfenster – wenn man so will – schon im April geschlossen. Seitdem gibt es dort so gut wie keine Wohnraumförderung mehr. Auch in Rheinland-Pfalz – Kaiserlautern war Pokalfinalist – hat man 2024 in Sachen Wohnraumförderung überhaupt keinen Aufruf mehr gestartet, sondern lediglich die Anträge aus 2023 abgearbeitet. In Nordrhein-Westfalen sind wir sportlich wie wirtschaftlich Spitze, und wir bauen diesen Vorsprung auch noch weiter aus, indem wir jetzt finanziell mehr als die Hälfte drauflegen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das könnte man als Befreiungsschlag bezeichnen, wenn wir tatsächlich in der Defensive gewesen wären, die Sie uns mit der Beantragung Ihrer Aktuellen Landtag Viertelstunde am vergangenen Donnerstag zuschreiben wollten. Wir waren aber nicht in dieser Defensive; das haben Sie dann auch selbst gemerkt. Geschenkt! Man darf nicht mehr Tore kassieren, als der Gegner schießt – das wusste schon Friedhelm Funkel. Damit will ich sagen: Das ursprünglich geplante Fördervolumen ist nicht das Problem. Vielmehr kommt die Ungleichheit wegen der Nachfrage zustande, und die hat Gründe. Trapattoni hat schon gesagt: Es gibt nur einen Ball. Wenn der Gegner ihn hat, dann muss man sich fragen: Warum? (Beifall von der CDU – Heiterkeit von Gordan Dudas [SPD]) – Ja, Trapattoni. Wenn sich die Investoren verstärkt der Wohnraumförderung in NRW zuwenden – viele von ihnen sogar erstmalig; Arndt Klocke hat es angesprochen –, dann kann das auch daran liegen, dass die Konditionen hier besonders attraktiv sind, oder daran, dass andere Fördergeber – neben dem Bund bleiben nicht ganz so viele übrig – besonders unattraktiv sind. Wenn „Beides überwiegt“, wie Podolski einmal gesagt hat, dann geht die Schere eben besonders weit auseinander, und das ist in diesem Jahr der Fall. Noch ein Fußballer: Terry Venables, Trainer England Euro 1996. Er hat mal gesagt: Wenn Geschichte sich wiederholt, können wir noch mal das Gleiche erwarten – ein Satz von bestechender Schlichtheit. (Heiterkeit von Fabian Schrumpf [CDU]) Aber das muss ja nicht sein. (Zuruf von Gordan Dudas [SPD]) Ich freue mich über den Zuspruch zur hiesigen Wohnraumförderung, hätte allerdings – und zwar ausdrücklich im Sinne der Bauwilligen – nichts dagegen, wenn der Bund über seinen unbestreitbar erklecklichen Anteil daran hinaus in seiner Baupolitik etwas stabiler würde. (Beifall von der CDU) Da liegt doch der Hase im Pfeffer, Frau Philipp. Das war ein Eigentor, was Sie sich eben geschossen haben. Herr Kollege Watermeier, im Ausschuss haben Sie sich dagegen verwahrt, das, was hier passiert, zu einer persönlichen Leistung einer Ministerin zu stilisieren. Das war, glaube ich, Ihr Wort. Ich war gleichermaßen beruhigt wie enttäuscht, dass Sie nicht „hochzusterilisieren“ gesagt haben, denn das war nämlich seinerzeit die Formulierung von Bruno Labbadia – auch ein schöner Begriff. 03.07.2024 Finanziell ist das tatsächlich nicht völlig abwegig, aber Geld allein schießt keine Tore, und das kann eben eine Unterschiedsspielerin wie Ina Scharrenbach. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit.
Jochen Ritter CDU
Fazit: Wenn Sie Ihre Energie in diesem Hohen Hause etwas weniger in Skandalisierung investieren und sich stattdessen zwei Dinge vornehmen würden, nämlich auf der einen Seite, wie, ich glaube, Jan Kocian, FC St. Pauli, gesagt hat – Zitat –: „nur noch dann Foul spielen, wenn es unbedingt nötig ist.“ (Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) – das wäre schon mal ein guter Vorsatz –, und auf der anderen Seite Ihren Einfluss in Berlin etwas mehr zur Geltung bringen, um dort für die nachhaltige Unterstützung des Wohnungsbaus zu sorgen – (Zuruf von der SPD: Das sagen Sie doch mal den Grünen!) damit meine ich nicht nur den sozialen Wohnungsbau, sondern auch den sonstigen –, und dort dann idealerweise Ihre Förderung nicht von überzogenen Standards abhängig machen, dann ginge ich mit Ihnen – jetzt kommt Helmut Schön – chloroform, (Heiterkeit von der CDU) wenn Sie für die Wohnraumförderung eine Gemeinschaftsleistung reklamieren. Das haben Sie im Ausschuss auch gemacht. (Jochen Ott [SPD]: CDU und St. Pauli war am besten!) Jetzt schließe ich wie Horst Hrubesch mit einem Wort: Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Ritter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Achtermeyer.
Tim Achtermeyer GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man ist bei der AfD immer so geneigt, die Sekunden zu zählen, bis Sie angeblich den Schuldigen aller Probleme herausgefunden hat, nämlich die Ausländer. Jetzt haben Sie 30 Sekunden gebraucht. Aber, Herr Loose, wenn Sie mal von Ihrem Berg herunterkommen und gucken würden, wer auf den Baustellen arbeitet und die Zementsäcke schleppt, dann stellen Landtag Sie fest, dass das genau die Menschen sind, die Sie bei jeder Gelegenheit versuchen, zu diskreditieren. Wenn Sie wollen, dass das Land für diese Menschen attraktiver ist, dann hören Sie auf, dauerhaft diese Sprüche zu machen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Dann wird das Land attraktiver für Bauarbeiter*innen und Pflegekräfte auch aus dem Ausland. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die Situation – das will ich gar nicht verhehlen –, dass es auf dem Immobilienmarkt für sehr viele Menschen in der ganz konkreten Realität in ihrem Leben extrem schwierig ist, die passende Wohnung zu finden. Es sind zum Beispiel Menschen, die gern eine Familie gründen würden und überlegen, wo es in der näheren Umgebung eine größere Wohnung mit einem Zimmer mehr gibt, was noch bezahlbar ist, aber sie finden sie nicht, oder ältere Menschen, die gern aus ihrer größeren, vielleicht nicht barrierefreien Wohnung ausziehen und in eine kleinere einziehen wollen, diese Wohnung aber auch nicht finden. Politik muss sich genau um diese Probleme kümmern. Weil wir die Dramatik sehen, ist es ein Erfolg, dass wir jetzt 1 Milliarde Euro mehr investieren haben, weil es genau für diese Menschen zu einer besseren Situation führen kann, wenn diese Menschen Bewohner*innen von Immobilien, die mit dieser zusätzlichen 1 Milliarde Euro errichtet wurden, sind. Das ist guter Tag für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich gehe jetzt kurz auf die Kritikpunkte der SPD ein. Sie haben, meine ich, die Worte „Sparschwein“ oder „Fremdkapital“ verwendet, was jetzt über die NRW.BANK kommt. Ich bin kein Experte bei dem Thema, aber soweit ich mich erinnere, wurde die Wohnraumförderung immer über die NRW.BANK geregelt, und zwar auch schon zu SPD-Zeiten. Da war es kein Problem, sondern ein großer Erfolg. Jetzt ist es Fremdkapital. (Sebastian Watermeier [SPD]: Erhöhen Sie doch einfach nur den Anteil der NRW.BANK!) Ich glaube, da muss man die Weichen ein bisschen anders stellen und überlegen, ob das so richtig ist. Ich finde, die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes. Diese schwarz-grüne Koalition nimmt genau diese Formulierung ernst. (Sebastian Watermeier [SPD]: Sie nehmen kein eigenes Geld dafür in die Hand! Das ist eine Tatsache!) Deswegen ist es gut, wenn die NRW.BANK mit dieser Landesregierung da investiert. 03.07.2024 (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Von der FDP höre ich dann immer „Too little too late“ als die große Kritik. Ich will gar nicht verhehlen, dass ich gerne mehr machen würde. Ich mute hier meinem Koalitionspartner, wo wir bei einigen Aspekten hierzu unterschiedlicher Meinung sind, zu, dass ich sage: Mit dieser Schuldenbremse von heute werden wir diese großen Investitionen, die wir leisten müssen, nicht leisten können. Aber ich muss schon sagen, dass ich diese FDP-Position mutig finde, wo man einen Bundesfinanzminister hat, der – unter uns gesagt – die Länderhaushalte relativ wenig ernst nimmt (Zuruf von Angela Freimuth [FDP]) und die finanziellen Spielräume des Landes immer weiter einschränkt. Sie kritisieren, dass die Landesregierung diese dennoch nutzen und mit einer Kraftanstrengung nach vorne in den Wohnungsbau hinein gehen soll. Diese Kritik finde ich nicht ganz fair. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Dann möchte ich etwas der Frage sagen: „Dürfen wir uns freuen, dürfen wir sagen: ‚Das ist ein guter Tag‘, wenn die Situation in der Realität sehr angespannt ist?“ – Ich finde, Demokraten müssen selbstkritisch sein, immer. (Stefan Zimkeit [SPD]: Fang damit an!) Das ist der Unterschied zwischen Demokraten und Antidemokraten. Aber Demokrat*innen müssen sich auch freuen können, damit man eben auch die Handlungsfähigkeit eines Staats beweisen und zeigen kann und dafür werben kann. Wenn wir aufhören, uns über politische Erfolge freuen zu dürfen, dann haben die von der AfD gewonnen. Deswegen: Das ist ein guter Tag, und ich finde, man kann ihn feiern. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Achtermeyer. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Achtermeyer, Einwanderungsbesoffen bedeutet, dass man so betrunken ist, dass man nicht mehr unterscheiden kann zwischen einer Einwanderung, die Deutschland nützt, und einer Einwanderung, die Deutschland schadet. (Beifall von der AfD) Oder einfacher: Die Krankenschwester, der Bauarbeiter helfen uns, die Täter von Bad Oeynhausen oder Mannheim schaden uns. Eine selbstbewusste Landtag Nation entscheidet sich für die Einwanderer, die dem eigenen Land helfen. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Zum Thema!) Nun kommen wir zum Haushaltsentwurf und zum Nachtragshaushalt, die das Kabinett gestern geschlossen hat und zeigen, dass der Haushalt auf Kante genäht ist und die Naht jetzt zu platzen droht. Noch ist nicht klar, wo genau die unerwarteten Mehrausgaben der Landesregierung entstanden sind. Man darf spekulieren. Eine Möglichkeit ist das Wohngeld, das sich immer mehr zu einem unberechenbaren Faktor in der Haushaltsführung entwickelt. Wie das Statistische Landesamt am Montag mitteilte, sind allein letztes Jahr 130.000 neue Wohngeldhaushalte hinzugekommen. Wir haben jetzt in NRW mehr als 300.000 Haushalte, die mit dem Wohngeld-Plus unterstützt werden, ein historischer Höchststand. Ein Armutszeugnis im besten Deutschland aller Zeiten! Durch diese Politik hat der Landesanteil an den Wohngeldleistungen 2023 um satte 150 % auf 543 Millionen Euro zugenommen. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Jetzt wird es spannend. Die Regierungsfraktionen haben extrem kurzfristig diese Aktuelle Stunde zur öffentlichen Wohnraumförderung beantragt, damit der Landtag über eine weitere, angesichts der Haushaltslage unfassbar hohe Aufstockung der Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau im Umfang von 1 Milliarde Euro berät. In ihrem Antrag beruft sich Schwarz-Grün auf eine dpa-Meldung von Montag um 11:24 Uhr – spannend. Schwarz-Grün haben es in 36 Minuten geschafft, einen umfangreichen Antrag für eine Aktuelle Stunde zusammenzuzimmern. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Ja!) Glaubhaft ist das nicht. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Landesregierung die Sachlage bereits am letzten Donnerstag, Herr Kollege, im Bauausschuss bekannt war. Doch da hat die Landesregierung zu diesem Thema geschwiegen. Der Haushalt quietscht an allen Ecken und Kanten. Dennoch planen Sie, weiteres Geld in einen ineffizienten sozialen Wohnungsbau zu pumpen – Politik aus dem Geldbeutel der hart arbeitenden Steuerzahler. Mittels Tilgungsnachlass bei den ausgebenden Darlehen wollen Sie rund 300 Millionen Euro in das System pumpen – 300 Millionen Euro, die sich eins zu eins auf den Landeshaushalt durchschlagen werden und am Ende unsere Kinder und Enkelkinder zurückbezahlen müssen. Ihr ganzes Vorgehen ist haushaltsrechtlich mehr als bedenklich, falls Sie diese Mehrausgaben aus dem Nachtragshaushalt finanzieren wollen. Denn sie sind 03.07.2024 weder unerwartet noch zwangsläufig, was ein Kriterium für einen Nachtragshaushalt wäre. Seit Langem ist die sich zuspitzende Lage auf dem Wohnungsmarkt bekannt. Immerhin haben wir allein in diesem Jahr die vierte Debatte dazu im Plenum. Unerwartet kommt da also nichts. Es wird endlich Zeit, die Ursachen zu bekämpfen, und zwar nicht über Subventionen. Der freie Wohnungsbau funktioniert aktuell nicht mehr. Kaum einer baut mehr, da es sich schlicht nicht mehr rechnet. Und für die schlechten Rahmenbedingungen am Markt trägt ganz klar die Politik die Verantwortung. Sie wollen nun den Mangel beim freien Wohnungsbau durch einen subventionierten sozialen Wohnungsbau ersetzen. Dabei profitieren aber immer nur wenige Glückliche von Ihrer jährlichen Sozialwohnungslotterie. Die breite Masse geht leer aus. Oder ganz nüchtern ausgedrückt: Der soziale Wohnungsbau ist ein Instrument für lediglich eine kleine Zielgruppe. Wenn man aber die Wohnungsmärkte in der Breite wieder entspannen will, muss man auch breiter ansetzen. Die Vorschläge der AfD für bezahlbares Bauen und Wohnen liegen auf dem Tisch. Wir wollen das Problem an der Wurzel packen und für Entlastungen bei Baukosten, Zinsen und Eigenkapital sorgen. Anders als Sie vergessen wir auch den frei finanzierten Wohnungsbau und die Wohneigentumsbildung nicht. Die hohen Anforderungen an die Energieeffizienz der Bauteile und Bauwerke müssen deutlich reduziert werden, und zwar unabhängig davon, wo sie geregelt werden – ob bei den DIN-Normen, Förderbestimmungen, Landesbauordnung oder Bundesgesetzen wie dem Gebäudeenergiegesetz. Da müssen wir endlich ran, meine Damen und Herren. Allen Bauherren wollen wir langfristige Zinssicherheit bei der Finanzierung von Neubauwohnungen geben, möglich auch im eingeschränkten Bereich über Landesbürgschaften. Wir fordern zum wiederholten Male die Wiedereinführung der NRW-Rabattregelung für die Grunderwerbsteuer als Übergang, solange die Berliner Ampelregierung bei der Grunderwerbsteuerreform nicht liefert. Nur so kurbelt man den Wohnungsmarkt wieder entscheidend an. Nicht zuletzt schlummern in der sozialen Wohnraumförderung selbst noch Effizienzreserven. Wir fordern hier eine klare Neubaupräferenz und eine gleichrangige Förderung der Wohneigentumsbildung. Anders als die Landesregierung verfolgen wir einen breiten, unideologischen und effizienten Ansatz in der Wohnungspolitik, kein überteuertes Placebo. Wohnraum für alle schafft man nur mit einer Politik für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich jetzt ausschließlich auf den letzten Redner. Wir haben verstanden, Ihre Fraktion will keine öffentliche Wohnraumförderung, weil sie glaubt, Mensch sein sei teilbar in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist es nicht. Erstens. Wohnen ist Daseinsvorsorge für die Menschen, die viel Geld haben, genauso wie für die Menschen, die wenig Geld haben. Für die Menschen, die wenig Geld haben, sorgt diese Bundesrepublik Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg dafür, dass Wohnraum gebaut wird. Dafür sorgen – das habe ich heute so gehört – auch die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen genauso wie die Fraktionen von SPD und FDP. Das ist ein klares Verständnis, dass Wohnen soziale Daseinsvorsorge ist, und findet auch seine Ausprägung in einem öffentlichen Wohnungsbau im Land Nordrhein-Westfalen wie in der gesamten Bundesrepublik. Zweitens. Die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine klare Neubaupräferenz. Nur weil Sie das für sich nicht erkennen wollen oder möglicherweise nicht verstehen können, ist es dennoch so. Das ist der wesentliche Unterschied. Der weitaus größte Teil der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen geht – egal, unter welcher Landesregierung – in den Wohnungsneubau. Dann gestatten Sie mir im Hinblick auf den Beginn Ihrer Rede, wo Sie für sich definiert haben, was Sie unter „einwanderungsbesoffen“ verstehen, eine Anmerkung. Rein nüchtern betrachtet: Sie nützen diesem Land nicht; Sie schaden diesem Land, dieser Demokratie und dieser Gesellschaft. Das ist der Unterschied (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) zwischen Ihnen und anderen, die diese Demokratie verteidigen. Ich werde nicht müde, dafür zu werben, weil die Demokratie, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland von Menschen lebt, die sie verteidigen, die für sie leben, die für sie streiten, die auch widerstreiten, auch über die öffentliche Wohnraumförderpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Aber Sie benutzen die Rechte, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung jeder Bürgerin, jedem 03.07.2024 Bürger in der Bundesrepublik Deutschland gibt, um sie gegen die Demokratie zu wenden, und dagegen wende ich mich genauso wie jeder andere hier im Raum. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Klocke.
Arndt Klocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch mal in die Debatte eingeworfen, weil ich auf Kollegen Watermeier reagieren wollte. Sehen Sie es mir aber nach, dass ich auch zu Herrn Loose drei Sätze sagen will. Ich sitze seit zwei Jahren im Bauausschuss mit Herrn Clemens von der AfD zusammen. Bei allem, was man an der AfD hart kritisieren kann: Herr Clemens spricht im Bauausschuss auf jeden Fall zur Sache. Was Sie hier gemacht haben, ist faktenfreier Blödsinn, um Ihre braune Suppe hier zum Besten zu geben – nichts anderes. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Das hat man in den letzten 15 Sekunden an dieser Intonation nach vorne für den Stream und für die Videos, die dann produziert werden, gemerkt. Das muss man auf anderer Ebene lösen, um sich mit Ihnen auseinanderzusetzen. Ihnen geht es null Komma null um Baupolitik. Was Sie da erzählt haben, ist wirklich faktenfrei, inhaltlich falsch. Die Ministerin hat manches oder vieles davon eben richtiggestellt. Es geht einfach nur darum, Stimmung gegen Menschen zu machen, die nach Deutschland gekommen sind. Dafür nutzen Sie jede Gelegenheit. Wir haben eben geguckt: Es hat genau 15 Sekunden gedauert, bis Sie zu diesem Thema gekommen sind. Das an dieser Stelle und jetzt Schnitt zu einem ganz anderen Thema: Sebastian Watermeier und Mieterschutz. Es gibt hier ja ein Protokoll, und es gibt eine Reihe von Leuten, die zugucken. Das ist mir als Abgeordneter, als grüner Abgeordneter, als Koalitionsabgeordneter wichtig. Ich habe noch nie, seitdem ich dieses Thema bearbeite, die Auffassung vertreten, allein durch Neubau regele man schon den Mieterschutz. Ich weiß nicht, wo Sie es herhaben, aus welcher Äußerung. Wir haben einen hoch angespannten Wohnungsmarkt in Deutschland, und ich habe in zig Telefonaten und Videokonferenzen, teilweise zusammen mit sozialdemokratischen Kollegen aus der Bundestagsfraktion, dafür geworben, dass die Mietpreisbremse Landtag bis 2029 fortgeschrieben wird, wie es im Koalitionsvertrag der Ampel festgelegt ist. Diese Mietpreisbremse müsste auch angeschärft werden, jedenfalls so lange wir diesen angespannten Wohnungsmarkt haben. Das ist natürlich ein Eingriff, ein rechtlicher Eingriff. Dass wir das allein über Neubautätigkeiten lösen könnten – deswegen habe ich mich noch einmal gemeldet. Wir haben so viele Veranstaltungen beim Mieterbund gemacht. Ich habe da so oft auf der Straße gestanden, Flugblätter verteilt etc. Es ist mir wichtig, das klarzustellen, für meine grüne Fraktion und sicherlich auch für die Koalition: Es braucht einen effizienten und guten Mieterschutz, es braucht Neubautätigkeit. Aber solange wir nicht an dieser Stelle sind, brauchen wir auch entsprechende gesetzliche Regelungen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Klocke. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache, und ich schließe diese Aktuelle Stunde. Ich rufe auf: 2 Zweites Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/8026 – Neudruck Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/9758 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9799 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9811 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9815 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Dr. Katzidis das Wort.
Dr. Christos Katzidis CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als die Altersgrenze von 60 Jahren bei der Feuerwehr eingeführt wurde, lag die wöchentliche Arbeitszeit deutlich höher, als das heute der Fall ist. Damals 03.07.2024 wurde die besondere Altersgrenze für Polizei und Feuerwehr gleichermaßen eingeführt. Bei der Polizei wurde die Altersgrenze im Jahr 2003 einheitlich auf 62 Jahre erhöht. Im Jahr 2007 wurde die Regelarbeitszeit, also die Grenze für Beschäftigte und Beamte, bundesweit auf 67 Jahre erhöht. Im selben Jahr wurde die Sollarbeitszeit bei der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen von 54 auf 48 Stunden pro Woche reduziert. Die Lebensarbeitszeit wurde aber nicht verlängert. Parallel dazu entwickelt sich die Lebenserwartung in unserer Gesellschaft kontinuierlich nach oben. Die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen hat sich von 1950 bis zum Jahr 2000 um zehn bzw. sogar zwölf Jahre erhöht. Bis zum Jahr 2050 wird sich die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen um weitere zehn Jahre auf dann 82,4 Jahre und für Frauen auf 86,4 Jahre erhöhen. Das muss seriöse Politik zwingend berücksichtigen. Es kann leider nicht alles so bleiben, wie es ist. Auch die Ausstattung der Feuerwehr hat sich in den letzten 70 Jahren deutlich verbessert. Klar ist, und darüber brauchen wir gar nicht zu streiten und zu diskutieren: Feuerwehrleute leisten schwere körperliche Arbeit. Aber die Prävention durch Programme und bessere Ausrüstung entwickelt sich permanent weiter. Uns als Fraktionen waren in der Debatte drei Punkte besonders wichtig. Erstens: eine einheitliche Altersgrenze. Wir hatten seit 1954 im Bereich der Feuerwehr eine einheitliche Altersgrenze, im Übrigen genau wie bei der Polizei. Das war wichtig, weil es viele Laufbahnaufsteiger gab, gerade im höheren Alter, zumindest in den gehobenen Dienst. Das ist auch nach wie vor so, deswegen halten wir an der einheitlichen Altersgrenze fest. Der zweite Punkt, der uns wichtig war: eine belastungsorientierte Reduzierungsmöglichkeit. Wir hätten sehr gerne eine Reduzierungsmöglichkeit eingeräumt, die sich an den tatsächlichen Belastungen orientiert, so wie es sie bei der Polizei gibt. Das war aber offensichtlich nicht gewünscht. Zumindest in den Diskussionen, die wir hierzu geführt haben, wurde uns entgegengehalten, dass das erstens rechtlich unsicher sei und zweitens einen erheblichen Erhebungsaufwand bedeute. „Bürokratiemonster“ war ein Wort, das hier bemüht worden ist. Anscheinend sind unsere Städte und Kommunen nicht auf Knopfdruck in der Lage, Schichten und Einsatzzeiten nachweisbar darzustellen. Das zeigt leider, wo wir in den Städten und Kommunen im Jahr 2024 in Sachen Digitalisierung stehen. Schweren Herzens haben wir deshalb auf eine belastungsorientierte Reduzierungsmöglichkeit verzichtet. Landtag Dritter Punkt, der uns wichtig war: eine gesetzliche Verlängerungsmöglichkeit. Das war auch ein ausdrücklicher Wunsch aus dem Feuerwehrbereich heraus, dem wir sehr, sehr gerne nachgekommen sind. Es gab und gibt aktuell Verlängerungsanträge von Feuerwehrleuten, die von Städten und Gemeinden abgelehnt werden. Deshalb haben wir diesen Wunsch gerne aufgenommen und werden die Möglichkeit nunmehr gesetzlich regeln. Mit unserem Änderungsantrag bzw. den Änderungsanträgen – der eine ist ja nur formaler Art – stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Die Entschließungsanträge, die teilweise noch heute eingegangen sind, lehnen wir ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist durchaus klar, dass das schwere, emotionale und strittige Debatten gewesen sind. Ich selbst habe es 2003 bei der Polizei ja erlebt. Aber es ist nun mal so, dass wir das hier als angemessen und moderat empfinden, gerade auch mit Blick darauf, dass viele, Rettungssanitäter und andere, bis 67 arbeiten müssen. (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Die Feuerwehrleute stehen immer noch besser da als die Polizei. Das war uns wichtig, wie gerade dargestellt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Katzidis. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Kampmann.
Christina Kampmann SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 28. März des vergangenen Jahres waren Feuerwehrleute aus ganz Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal vor dem Landtag und haben 5.000 Unterschriften übergeben. Ihre Forderung an die Politik: „Lasst die Hände von der Altersgrenze. Die 60 muss bleiben.“ Innenausschusssitzung letzte Woche Donnerstag, fast auf den Tag genau ein Jahr und drei Monate später: Grüne und CDU legen einen Änderungsantrag vor. Darin enthalten: die Anhebung der Altersgrenze. „Wir haben verstanden“, sagen Sie dazu und haben dafür offensichtlich genau 15 Monate Zeit gebraucht – 15 Monate, um am Ende exakt bei dem Ergebnis zu bleiben, vor dem alle schon am 28. März 2023 gewarnt haben. (Zuruf von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Herr Schnelle von der CDU hat im Innenausschuss letzte Woche ganz provokant gefragt: Was sagen wir denn dem Gerüstbauer, der ja auch später in Rente gehen muss? – Darauf, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, gibt es eine ganz klare 03.07.2024 Antwort – ich möchte das hier in aller Deutlichkeit sagen –: Der Job bei der Feuerwehr ist kein Job wie jeder andere. Das ist der Job, über den Sie heute entscheiden. Da hilft es auch nicht, alle möglichen Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen, wie auch Herr Katzidis das gerade wieder getan hat. Das fängt schon bei der Wochenarbeitszeit an: 48 Stunden und mehr arbeiten die Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes. Nun würde ich mal annehmen, dass der eine oder andere hier vielleicht auch auf diese Wochenarbeitszeit kommt. Niemand von uns arbeitet aber 24 Stunden am Stück, schiebt jahrzehntelang Nachtschichten, rettet Menschenleben, löscht Brände und trägt dabei noch eine Ausrüstung, die vermutlich schwerer ist als die Aktentaschen von Herbert Reul und Hendrik Wüst zusammen. (Beifall von der SPD und der FDP – Zurufe von Dr. Ralf Nolten [CDU] und Thomas Schnelle [CDU]) Wenn Sie nach 15 Monaten des Verhandelns sagen: „Sie haben verstanden“, und die Altersgrenze trotzdem hochsetzen, dann sagen wir: Nein, Sie haben gar nichts verstanden! Sie schaden mit Ihren Plänen der Feuerwehr und denen, die sieben Tage in der Woche, 24 Stunden am Stück für unsere Sicherheit da sind und für die Menschen in diesem Land den Kopf hinhalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren von CDU und Grünen, das ist Politik auf dem Rücken der Feuerwehren, gegen die wir uns mit aller Kraft wehren. Das muss hier so deutlich gesagt werden. (Beifall von der SPD) Wenn Sie demnächst wieder in Ihren Sonntagsreden darüber sprechen, wie wichtig Ihnen Respekt für die Feuerwehr ist, dann sage ich Ihnen: Das ungefähr so glaubwürdig, als wenn Julian Nagelsmann sagen würde, er wolle diese EM nicht gewinnen. Respekt zeigt sich eben nicht nur im Reden. Respekt zeigt sich im Handeln. Ich möchte Ihnen auch sagen, was für mich das Beschämendste an der gesamten Debatte ist. Das Beschämendste ist, dass wir heute nicht darüber reden, dass es Argumente dafür und dagegen gibt und warum eine Anhebung der Altersgrenze überhaupt notwendig ist. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Das hat die Rede von Herrn Katzidis eben schon gezeigt. Sie konnten uns im Ausschuss kein einziges Argument dafür nennen, warum Sie diese Anhebung eigentlich wollen. Wir haben es hier also mit einer politischen Maßnahme zu tun, die es nahezu allen Kräften der Berufsfeuerwehr in Zukunft verbietet, mit 60 in den Ruhestand zu gehen, für die diejenigen, die diese Maß-Landtag nahme heute beschließen wollen, aber keinen einzigen Grund nennen können. Das zerstört Vertrauen in politisches Handeln. Das zeigt auch die Schwäche dieser Landesregierung, der es offensichtlich wichtiger ist, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, als eine Legitimation für das eigene Handeln zu haben. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich kann das nicht begreifen. Ich halte das für einen schwerwiegenden politischen Fehler, genauso wie viele andere in diesem Hause auch. (Beifall von der SPD, Marc Lürbke [FDP] und Marcel Hafke [FDP]) Argumente, es genau bei der bestehenden Altersgrenze von 60 Jahren zu belassen, gibt es genug. Ich kann null verstehen, warum Sie diese allesamt ignorieren. Hunderte von Feuerwehrleuten waren dazu in den vergangenen Monaten immer wieder vor dem Landtag und haben hier demonstriert. Die haben das nicht gemacht, weil sie sonst nichts zu tun hätten und weil ihnen langweilig wäre. Die haben das gemacht, weil sie die Belastung ihres Berufes kennen und weil sie wissen, dass das so nicht funktioniert. Die erleben nämlich jeden Tag, dass die Krankheitsquote ab 55 bei der Feuerwehr exponentiell steigt. Schon heute erreichen sehr viele das 60. Lebensjahr nicht, weil die Belastungen so hoch sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben jetzt noch einmal die Möglichkeit, zu zeigen, …
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Frau Kollegin.
Christina Kampmann SPD
… dass Sie wirklich verstanden haben. Ich komme zum Ende.
Rainer Schmeltzer
Das war das Ziel.
Christina Kampmann SPD
Ich bin sicher, dass sich ganz viele von Ihnen der Feuerwehr genauso verbunden fühlen, wie ich und viele Mitglieder meiner Fraktion das tun. Sie haben doch auch die Gespräche in Ihren Wahlkreisen …
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin, die Redezeit.
Christina Kampmann SPD
… geführt. Egal, wo ich war: Das sind die Menschen, die für uns sprichwörtlich durchs Feuer gehen und die es verdient haben, dass wir ihnen den Rücken stärken. 03.07.2024 (Lachen und Zuruf von Christina Schulze Fö- cking [CDU]) Machen Sie heute keinen Fehler. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Wir fordern Sie auf: …
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin!
Christina Kampmann SPD
… Finger weg von der Anhebung der Altersgrenze. Die 60 muss bleiben. (Beifall von der SPD – Zuruf)
Rainer Schmeltzer
Das war grenzwertig. Vielen Dank, Frau Kollegin Kampmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Dr. Höller. (Unruhe)
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Feuerwehrmänner und -frauen riskieren ihr Leben, um uns zu schützen. Sie leisten ihre Arbeit unter besonderen Gefahren und unter besonderer körperlicher und psychischer Belastung. Danke, dass Sie dann für uns da sind, wenn wir Sie brauchen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Stefan Zimkeit [SPD]) In schöner – nein –, in, ehrlich gesagt, eher unschöner Regelmäßigkeit wird über die Erhöhung der Arbeitszeit, des Rentenalters und des Pensionsantrittsalters in nahezu allen Berufsgruppen entschieden. Dazu kann man ganz offensichtlich unterschiedlicher Meinung sein. Hier im Parlament gibt es die einen, die als Opposition sagen: Aufgrund sozialdemokratischer Grundsätze wollen wir niemanden länger arbeiten lassen. – Wenn sie aber in der Regierung sind, gehen sie dennoch an die Verlängerung der Arbeitszeit ran. (Lachen von Benedikt Falszewski [SPD]) Dann gibt es die anderen – lieber Herr Lürbke –, die immer sagen: „Leistung muss sich wieder lohnen“, im Bund eine Sechstagewoche fordern und in Regierungen immer längere Arbeitszeiten in Gesetze gießen. Wenn Sie aber in der Opposition sind, dann recken Sie die Arbeiterfaust in die Höhe. Ganz ehrlich: Ein bisschen Rückgrat täte dieser Sache wirklich gut. (Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von Nor- wich Rüße [GRÜNE], Marc Lürbke [FDP] und Dr. Ralf Nolten [CDU]) Dann gibt es noch die ganz rechts, die zum Glück noch nie in der Regierung waren, deren Programm aber unmissverständlich deutlich macht: Arbeiterinnen Landtag und Arbeiter wären mit ihnen in der Regierung viel schlechter gestellt. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Elisa- beth Müller-Witt [SPD]) Als schwarz-grüne Koalition setzen wir uns sachlich mit dem Thema auseinander und ringen um eine gute Lösung. Und das kann auch mal länger dauern, Frau Kampmann, weil es um eine Lösung für die Menschen geht. (Christina Kampmann [SPD]: Man sieht’s!) Deswegen zur Sache: Es geht hier um zwei Fragen. Erstens: In welchem Alter gehen Feuerwehrleute in den Ruhestand? Zweitens: Soll es eine einheitliche Grenze geben oder differenziert man anhand von Kriterien wie Laufbahn oder Einsatzzeit? Zur ersten Frage: Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah je nach Laufbahngruppe eine Erhöhung auf 61 oder 62 Jahre vor. Die Gewerkschaften forderten die Beibehaltung der 60 Jahre. Mit unserem Änderungsantrag haben wir einen guten Kompromiss gefunden: Alle Feuerwehrleute werden mit 61 und damit wesentlich früher als alle anderen Beamten in den Ruhestand gehen. (Zuruf von der SPD) Wir haben uns das nicht leicht gemacht, und wir wissen, dass es für einige ein wirklich großer Einschnitt ist. Auf persönlicher Ebene kann ich den Ärger über dieses zusätzliche Jahr verstehen. Als Politikerin aber muss ich doch über den individuellen Fall hinausschauen und den Kontext berücksichtigen. Das ist unsere Verantwortung, und dafür bitte ich um Ihr Verständnis. (Zuruf von der SPD) Der gesellschaftliche Wandel hat in fast allen Bereichen zu einem Anstieg des Renteneintrittsalters geführt, weil unser Rentensystem und auch die Pensionen von zukünftigen Generationen erwirtschaftet werden. Ich juble nicht, aber ich kann diese Entscheidung vor zukünftigen Generationen, meinen Kindern und meinen zukünftigen Enkeln, gut vertreten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Christian Dahm [SPD]: Ich nicht! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] – Weiterer Zuruf von der SPD) Es gibt einen gewaltigen Fachkräftemangel, der auch die Feuerwehr mit voller Wucht trifft. Das sind enorme Probleme, die sich natürlich nicht allein durch den vorliegenden Gesetzentwurf lösen lassen. Aber das heißt doch noch lange nicht, dass der gar nichts bringt. Es gibt doch viel dazwischen; die Realität ist so komplex, dass es zwischen „Allheilmittel“ und „nutzlos“ viele Graubereiche gibt. 03.07.2024 Zur zweiten Frage, wer wann in den Ruhestand geht – Stichwort: „Laufbahndifferenzierung“ –: Der erste Vorschlag sagte, einige mit 61, andere mit 62. Das hat für viel Unverständnis gesorgt, und wir haben zugehört. Wir haben jetzt vereinbart, dass es eine einheitliche Altersgrenze geben soll. So schaffen wir Klarheit und Gerechtigkeit. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Bei allen Versuchen der Skandalisierung möchte ich festhalten: Feuerwehrleute gehen zu Recht weiterhin früher als alle anderen in den Ruhestand. Die Feuerwehr bleibt ein attraktiver Beruf. Durch eine einheitliche Altersgrenze schaffen wir Klarheit, bleibt der Aufstieg in die höhere Laufbahngruppe, der übrigens auch ganz viel mit Wertschätzung zu tun hat, attraktiv, und wir schaffen keine zusätzliche Bürokratie. Grundsätzlich gilt: Diejenigen, die länger arbeiten wollen, dürfen das unbedingt auch tun. Wir nehmen aber auch einen Job für uns mit: Wir müssen dafür sorgen, den besonderen Herausforderungen des Alters gerecht zu werden, denn wir brauchen die erfahrenen Menschen. Wir müssen Gesundheitsvorsorge und Prävention verbessern. Wir müssen die politischen Weichen dafür stellen, dass die Feuerwehr auch in Zukunft attraktiv und leistungsstark bleibt. Das ist unsere Aufgabe, und die nehmen wir an. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Höller. – Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, gestatten Sie mir den Hinweis an den Kollegen Nettekoven: Auch als Abgeordneter in den Abgeordnetenreihen steht es Ihnen nicht zu – unabhängig davon, dass Sie es gar nicht beurteilen können –, Kritik an der Sitzungsleitung gegenüber einem Präsidenten zu äußern. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Ich? Nein!) – Das haben Sie gemacht! Das war ein Hinweis. Als Nächstes spricht für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Lürbke. (Mehrere Zurufe – Marcel Hafke [FDP]: Das kam aus der AfD-Reihe!)
Marc Lürbke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein ernüchternder Tag für alle Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen! Selten hat die Aussage, „da stehen die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen auf dem Schlauch“, so gut gepasst wie heute – leider, muss man sagen. Landtag Das schwarz-grüne Gesetzesvorhaben zur Anhebung der Altersgrenze bei unseren Feuerwehrleuten ist und bleibt unausgegoren. Wenn Sie ehrlich sind, dann ist es von Anfang bis Ende im Grunde ein einziges schwarz-grünes Fiasko. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Das Vorhaben ist erschreckend respektlos und ungerecht unseren Feuerwehrleuten gegenüber. Wir lehnen es als FDP auch weiterhin entschieden ab. Denn der vorliegende Gesetzentwurf ist offenkundig nicht nur fachlich widersinnig, sondern auch in keiner Weise hilfreich gegen den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel. Trotzdem soll er heute – Ihrerseits nahezu beratungsresistent und gegen den heftigen Widerstand aller Sachverständigen und der betroffenen Feuerwehrleute – durch das Parlament gebracht werden. Das ist schon ein ziemlicher Offenbarungseid dieser schwarz-grünen Koalition. Unsere Feuerwehrleute verdienen Respekt und Anerkennung. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Dieser Gesetzentwurf, auch mit dem Änderungsantrag, vermittelt leider das genaue Gegenteil. (Zuruf von den GRÜNEN) Welch ein Hohn, wenn dann auch noch die Kollegen Dr. Katzidis und Julia Höller jüngst in ihrer PM schreiben: „Retten, Löschen, Bergen, Schützen ist Teamarbeit.“ Ja, es ist Teamarbeit, aber im Team muss man sich auch aufeinander verlassen können, und hier ist überdeutlich geworden: Unsere Feuerwehrleute können sich auf die schwarz-grüne Landesregierung und auf Schwarz-Grün eben nicht verlassen; Schwarz-Grün ist kein Teamspieler. (Vereinzelt Beifall von der FDP und der SPD) Dieser Gesetzesentwurf bleibt ein Zeichen politischer Kurzsichtigkeit und mangelnder Wertschätzung. Er ist kontraproduktiv und sollte zurückgezogen werden, wie wir das heute mit unserem Entschließungsantrag vorschlagen. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten mit vielen Feuerwehrleuten gesprochen, und das kann auch an Ihnen nicht vorübergegangen sein. Unsere Feuerwehrleute im Land sind sauer. Sie sind tief enttäuscht und machen sich Sorgen. Der Protest im Land war riesig, und das ging offenbar auch an Schwarz-Grün nicht ganz vorüber. Es ist unangenehm, wenn gerade dem CDU-Wahlkreisabgeordneten vor Ort durch die regionalen Feuerwehren klipp und klar die Leviten gelesen werden. Aber richtig wäre es dann gewesen, sich die großen Bedenken auch zu Herzen zu nehmen und den 03.07.2024 Gesetzentwurf zurückzuziehen. Aber dazu fehlte Ihnen der Mumm. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Also hat man angefangen, am nachweislich schlechten Gesetzentwurf noch einmal herumzudoktern. Der von Ihnen eingebrachte Änderungsantrag sieht jetzt zum Beispiel keine Differenzierung nach Laufbahngruppen mehr vor. Glückwunsch, muss man da sagen. Was hätte das auch für ein Chaos in die Wachen gebracht und die Unzufriedenheiten verstärkt. Es ist fast eine Selbstverständlichkeit, dass Sie das nach der für Sie vernichtenden Anhörung ändern mussten. Aber die eigentliche Intention dieses Gesetzentwurfs bleibt trotzdem bestehen: Die Altersgrenze wird entgegen allen Versprechungen, entgegen aller Kritik der Sachverständigen angehoben. Das sendet nicht nur ein falsches Signal, sondern macht – ich will das gar nicht überhöhen – auch die Attraktivität dieses Berufs weiter kaputt. Und man macht am Ende auch die Feuerwehrleute kaputt, die irgendwann einfach nicht mehr können. Frau Dr. Höller, es kam gerade wieder – und das haben Sie im Innenausschuss auch schon gesagt –: Ach, liebe FDP, das ist ja alles nur vorgeschoben. – Und da will ich Ihnen deutlich sagen: Nein. Ich bin grundsätzlich auch für mehr Flexibilität beim Renteneintritt. Aber Feuerwehr ist doch kein Job wie jeder andere. (Beifall von der FDP und der SPD) Wenn ein Feuerwehrmann 40 Jahre lang in einer 40- Stunden-Woche gearbeitet hat, dann hat er in vielen Fällen schon rein rechnerisch gegenüber einem Verwaltungsbeamten bis zur Pension rund 10 Jahre mehr gearbeitet. Zudem sind die Belastungen enorm: 24-Stunden-Dienste, rund um die Uhr im Dienst, Extremsituationen, die immer mitschwingen, die Konfrontation mit Sterben, mit Tod belastet massiv, zudem die körperlichen Anforderungen, die unsere Feuerwehrleute immer wieder an die persönliche Leistungsgrenze bringen. Das muss man doch einmal zur Kenntnis nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün. Ihr Job wäre es, unsere Einsatzkräfte stärker zu unterstützen, anstatt ihnen in den Rücken zu fallen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Dass Sie das trotz aller Kritik hier durchdrücken wollen, hat mit Respekt gegenüber unseren Feuerwehrleuten gar nichts zu tun. Wichtig wäre: Hände weg von der Altersgrenze bei der Feuerwehr. Bei der Feuerwehr muss mit 60 Jahren Feierabend bleiben, (Zuruf von den GRÜNEN) Landtag Dass Sie das trotzdem heute mit schwarz-grüner Mehrheit durchdrücken wollen, ist eine ziemliches Armutszeugnis, und ich halte das weiterhin für einen groben politischen Fehler. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Herr Kollege Nettekoven, mehrfach bin ich darauf hingewiesen worden, dass ich Opfer der schlechten Akustik wurde. Sie waren es nicht. Ich entschuldige mich in aller Form dafür bei Ihnen. Selbst derjenige, der es war, hat sich hier gemeldet und gesagt, dass Sie es nicht waren. Alle Hinweise von vorhin, dass Sie dies bitte zu unterlassen haben, gehen jetzt automatisch an Herrn Dr. Beucker. – Herr Nettekoven, noch einmal Entschuldigung. – Es spricht für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Wagner.
Markus Wagner AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie CDU und Grüne ticken, das wird auch heute wieder mehr als deutlich. Sich selbst haben sie die Abgeordnetenrente massiv erhöht und dabei schamlos den Steuerzahler ausgebeutet. Man muss sich mal vorstellen, was sich hier in die eigene Tasche gesteckt wird. Wenn hier einer der Politiker, der für die maroden Straßen, den mangelnden Grenzschutz, das Abschiebeversagen und die Deindustrialisierung verantwortlich ist, nur zwei Legislaturen herumsitzt, dann kann er bis zu 2.450 Euro Rente bekommen – im Monat. Für das normale Volk ist das unerreichbar. Manche Rentner müssen sogar Flaschen sammeln, um über die Runden zu kommen. Die Politik lässt die Bürger bei hohen Preisen und Mieten, mit Messerstechern und Renten im Stich. Und jetzt wollen CDU und Grüne auch noch unseren Feuerwehrleuten an die Rente – über die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Viele Politiker wollen, dass man zu ihnen aufblickt. Dabei sind es doch wir Politiker, die zu unseren Bürgern, zu unserem Volk, zu unseren Helden des Alltags aufschauen müssten. Daher hatten wir Ihnen unseren Gesetzentwurf für eine Wertschätzungsprämie und für die Stiftung von Ehrenzeichen für unsere freiwilligen Feuerwehren vorgelegt. Die Kosten von gerade einmal 10.000 Euro waren für Sie indiskutabel. Das wollten Sie nicht, während gleichzeitig Ministerpräsident Hendrik Wüst das Vierzehnfache für sich selbst raushaut: 140.000 narzisstische Euro für Instagram und seine Eitelkeit. Nachdem Sie für die ehrenamtlichen Feuerwehrleute nichts übrighaben, gehen Sie nun an die Berufsfeuerwehr heran. CDU und Grüne sagen den Feuerwehrleuten: Los, arbeitet länger, geht später in 03.07.2024 Rente. – Damit wollen Sie vermeintlich den Fachkräftemangel bekämpfen, aber das werden Sie damit nicht schaffen. Ich kann Ihnen auch sagen, warum nicht. Wenn Sie die Altersgrenze erhöhen, werden Sie zwar auf dem Papier so viele Feuerwehrleute haben, wie Sie glauben, haben zu müssen, haben also Ihre Planstellen besetzt, aber die Kräfte sind eben nicht alle einsatzfähig. Die Belastungen, denen unsere Feuerwehrleute ausgesetzt sind, sind enorm, so enorm, dass viele Feuerwehrleute schon mit Ende 50 kaum noch in der Lage sind, ihren Dienst jederzeit zu verrichten. Diese dann formal besetzte Stelle kann dann logischerweise auch nicht von einem jüngeren angetreten werden, der den Mangel wirklich beheben könnte. Wie Sie übrigens diese jüngeren Leute gewinnen wollen, indem Sie den Feuerwehrdienst durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters unattraktiver machen, das bleibt Ihr Geheimnis. Was machen denn unsere Berufsfeuerwehren? Sie retten, bergen, löschen, schützen. Retten bei Bränden, Unwettern, Verkehrsunfällen, Bergen von Sachwerten, Löschen von Bränden, Menschenleben retten und dabei das eigene Leben in Gefahr bringen. Mit 30 bis 45 kg Gewicht am Körper sprinten sie die Etagen in den brennenden Häusern hoch. Sie machen 24-Stunden-Dienste und Wechselschichten. Und dann kommen CDU und Grüne mit der Lebensarbeitszeit. Feuerwehrleute haben eine 48-Stunden-Woche. Sagen Sie, können Sie sich die tatsächliche Lebensarbeitszeit nicht ausrechnen oder wollen Sie die tatsächliche Lebensarbeitszeit bei 48 Wochenstunden Arbeitszeit nicht ausrechnen? Hinzukommt, dass unsere Einsatz- und Rettungsdienste immer mehr körperlichen Angriffen ausgesetzt sind. Das ist in den letzten Jahren zunehmend Thema geworden. Immer mehr Feuerwehrleute stehen daher deutlich stärker unter einer physischen und psychischen Belastung. Das ist das Ergebnis Ihrer Gesellschafts-, Innen- und Migrationspolitik, welche unsere Leute jetzt ausbaden müssen. Die Feuerwehr Dortmund zum Beispiel hat 2.500 Mitarbeiter bei der Berufsfeuerwehr und der freiwilligen Feuerwehr. Es gab allein in Dortmund 156.061 Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätze im Jahr 2022. Das ist alle 3 Minuten und 23 Sekunden ein Einsatz. Halten Sie sich das vor Augen, wenn Sie wissen wollen, welchen Belastungen unsere Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen, insbesondere in den Großstädten, aber auch in den Kreisfeuerwehrbehörden, ausgesetzt sind. Für mich ist daher glasklar: Die AfD wird der Feuerwehr nicht an die Rente gehen, aber wir wollen, dass CDU und Grüne gehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Wagner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Reul.
Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache ja schon einige Jahre Politik, und immer wieder erlebt man Debatten der einen oder anderen Art. Ich habe selten eine solche unehrliche Debatte erlebt wie gerade diese Debatte. Sie ist extrem unehrlich. Billig auf Stimmungen zu setzen, ohne die Sachfragen auch nur anzusprechen, und sich Lösungen zu verweigern, ist keine Antwort in dieser Zeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der SPD: Unverschämt!) – Nein, das ist genau das. Ich glaube sogar, dass das eins der Probleme ist, warum Politik in Verruf geraten ist. (Zuruf von der SPD: Durch Ihre Maßnahmen! – Weitere Zurufe von der SPD) Weil wir in der Vergangenheit zu oft solche Debatten geführt haben. Ich nehme uns mit rein. (Zuruf von der FDP) Ich selbst habe in meiner … (Weitere Zurufe) Ich kenne solche Debatten und habe sie früher selbst auch geführt. Ich glaube nur, es ist nicht die Zeit, um mit solchen billigen Stimmungsdebatten wirklich voll am Thema vorbeizugehen. Wenn einer hier dem anderen unterstellt … (Gordan Dudas [SPD]: Das kommt von der Feuerwehr selber!) – Passen Sie mal auf: Wer schreit, hat nicht immer recht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Un- ruhe – Glocke – Christian Dahm [SPD]: Wir lassen uns nicht von Ihnen belehren! Unterstellen Sie das auch der Feuerwehr? – Zuruf von der SPD: Herr Minister wollen Sie uns die Debatten verbieten? Der größte Sprücheklopfer seit Heiner Geißler!) Ich habe hier Reden von SPD, FDP und AfD – interessante Kombination – gehört, (Widerspruch von der SPD – Stefan Zimkeit [SPD]: Unverschämtheit!) die alle denjenigen, die die Altersgrenze anheben wollen, unterstellt haben, (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) 03.07.2024 wir wären respektlos und würden das Ansehen und die Leistungen der Feuerwehr nicht würdigen. Sie wissen, dass das falsch ist. Das ist grober Unsinn. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Sie waren bei unserer Rede nicht einmal anwesend!) Die Feuerwehrleute haben gegen einen Vorschlag demonstriert und haben Veränderungen erwartet. Jetzt werden Veränderungen gemacht. (Sven Wolf [SPD]: Das tun wir jetzt mit Unter- stützung der Feuerwehrleute!) Man kann immer noch darüber streiten, ob die gut oder schlecht sind, aber das mit Unterstellungen zu bearbeiten – nach dem Motto: Das eine ist gut und das andere böse –, also moralische Kategorien zu verwenden, dazu fällt mir wirklich gar nichts mehr ein. Das ist voll am Thema vorbei. (Zurufe von der SPD) Ich möchte Ihnen ein paar Fakten nennen. Weder die Einsatzzeiten, die geleisteten Schichten, noch besondere Einsatzorte können nachgewiesen und sortiert werden. Natürlich wäre es – das hat Herr Katzidis eben gesagt – das Gerechteste, wenn man jede Belastung eines einzelnen Arbeitnehmers zurückverfolgen könnte. Das macht man aber bei der Rente generell übrigens auch nicht. Denn es ist einfach nicht leistbar. Wir haben auf der einen Seite immer die besonderen Belastungen beachtet, die dieser Beruf mit sich bringt – das ist von keinem in Frage gestellt worden –, aber auf der anderen Seite steht der demografische Wandel und der zukünftige Mangel an Fachleuten. Fragen Sie einmal in den Berufsfeuerwehren, was da los ist und wo das Problem liegt. (Stefan Zimkeit [SPD]: Wie Joe Biden!) Dann gibt es die dritte Säule, bei der es um die Sicherheit der Menschen in unserem Land geht. Das Gesamtsystem Feuerwehr ist dafür unendlich wichtig und bedeutsam. Keiner wird das bestreiten. Es gibt aber auch eine Entwicklung in der Gesellschaft, dass die Menschen immer älter werden und deutlich länger leistungsfähig sowie gesund bleiben – Gott sei Dank, und zwar überall in den unterschiedlichsten Berufen. Ich kann mich noch an die Verlängerung der Lebensarbeitszeit im allgemeinen Bereich erinnern und daran, wie dort über Differenzierungen diskutiert worden ist. (Zuruf von der SPD: Wir reden über die Feu- erwehr!) Genau deshalb ist für die Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen – es geht um die Berufsfeuerwehrleute – das Rentenalter auf 61 Jahre festgelegt worden. Das ist eine Sonderstellung gegenüber allen anderen Menschen, und zwar aus gutem Grund. Landtag
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Kollegin Müller-Witt vor.
Herbert Reul
Nein, ich rede jetzt zu Ende. Ich habe mir das Beschimpfen eben auch anhören müssen. Jetzt antworte ich. Sie können darauf gerne mit Nachfragen reagieren. (Zurufe) 61 Jahre ist eine Sonderstellung für die Feuerwehrleute. Die Polizisten haben 62 Jahre, arbeiten also länger. Wollen Sie behaupten, dass die Polizisten weniger belastet sind? Das fände ich eine interessante Debatte. (Gordan Dudas [SPD]: Die haben doch ganz andere Dienste! – Zurufe von SPD und CDU – Gordan Dudas [SPD]: Jetzt spielen Sie doch nicht die Polizei gegen die Feuerwehr aus!) Wer hier wen gegen wen ausgespielt hat … (Unruhe – Glocke)
Rainer Schmeltzer
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es eine eindeutig emotionale Debatte ist, bitte ich doch so um Ruhe, dass wir zumindest der Rede lauschen können. Die Emotionen aus allen Fraktionen sind sicherlich nachvollziehbar, aber doch bitte in einem Geräuschpegel, dass wir eine Debatte führen können. Herr Minister, es liegt der weitere Wunsch einer Zwischenfrage von der Kollegin Kampmann vor. – Ebenso abgelehnt. Danke sehr.
Herbert Reul
Wir wissen alle um die besondere Belastung. Ich wiederhole noch einmal: Wir wissen, dass die Lebensarbeitszeit in der Gesellschaft überall verlängert wird. Herr Lürbke, ich muss sagen, dass Sie das übertrieben haben. Die FDP als Sicherer, dass weniger lange gearbeitet werden soll – (Marc Lürbke [FDP]: Haben Sie mir nicht zu- gehört? Unverschämtheit!) wenn ich die politische Debatte in der FDP richtig verstehe, dann sind Sie doch immer diejenigen, die am ehesten fordern, dass man lange arbeiten muss. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- rufe von der FDP) Sie weisen darauf hin, dass natürlich auch Ausnahmen möglich sind. Hier wird ja eine Ausnahme gemacht: 61 Jahre oder 67 Jahre – das sind 6 Jahre Unterschied. 03.07.2024 Noch ein sachliches Argument – vielleicht können Sie das einmal wirken lassen –: Von den Feuerwehrleuten insgesamt – es gibt ja unterschiedliche – sind 80 % Ehrenamtliche in der freiwilligen Feuerwehr. Die haben alle einen normalen Beruf. Wissen Sie, wie lange die tätig sind? 67 Jahre. (Christian Dahm [SPD]: Das ist kein Quiz, Herr Minister!) Kennen Sie die Leute, die in der Werksfeuerwehr sind? (Christian Dahm [SPD]: Es steht Ihnen nicht zu, das Parlament zu befragen!) Die gibt es nämlich auch noch. Die machen genau dasselbe wie die anderen Feuerwehrleute. (Zurufe von der SPD) Nicht durch Schreien Argumente überdecken! Die arbeiten 67 Jahre. Diejenigen, um die es jetzt geht, bilden eine Gruppe – zugegebenermaßen keine unwichtige –, nämlich die Berufsfeuerwehren. Das sind aber nur ungefähr 16.000. Trotzdem ist das eine wichtige Gruppe. Deren Leistung schätze ich auch. Die arbeiten auch zukünftig kürzer als alle anderen. Ist das ungerecht oder sogar eine Bevorzugung und eine Hilfestellung? Es ist nicht in Ordnung, dieses gegeneinander auszuspielen und mit Emotionen zu arbeiten. (Zurufe) Sie hetzen damit Leute auf und lösen kein Problem. So geht das nicht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Zuruf) – Nein, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, und Kurzinterventionen werden über die Parlamentarischen Geschäftsführer angemeldet. Der Minister hat die Redezeit um eine Minute überzogen. (Zuruf: Oh!) Somit steht den Fraktionen zu, diese Minute in Anspruch zu nehmen. Ich sage gleichwohl dazu: bis auf die SPD, die es eben maßlos überreizt hat. Die haben nur noch 17 Sekunden. Der Hinweis sei mir gestattet. (Widerspruch von der SPD). – Das ist leider so. Gibt es jetzt noch den Wunsch nach einer Wortmeldung? – Das ist nicht der Fall. Somit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen Landtag Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksache 18/9799. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/9799 angenommen. Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/8026 – Neudruck. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/9758, den Gesetzentwurf Drucksache 18/8026 – Neudruck – mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/9758 in der soeben geänderten Fassung und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/8026 – Neudruck – in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. Wir stimmen drittens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9811. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/9811 abgelehnt. Wir stimmen viertens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9815. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag Drucksache 18/9815 abgelehnt. Wir kommen zu: 3 Familienministerin Josefine Paul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) muss das selbstverursachte Kita-Chaos beenden – Jetzt Aktionsplan „Kita“ für höchste Priorität der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen aufstellen! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9724 – Neudruck In Verbindung mit: 03.07.2024 Dem Kita-Ausbau geht die Puste aus – Landesregierung muss Investitionsförderung in der Kindertagesbetreuung garantieren und kommunalen Belastungsausgleich sicherstellen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9733 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9814 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPD-Fraktion dem Kollegen Justus Moor das Wort.
Justus Moor SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Frau Ministerin Paul, ich wäre – um ehrlich zu sein – gerne am vorletzten Wochenende in Ihrem Ministerium dabei gewesen. Was für eine Panik hat sich da wohl breitgemacht, als am Samstag das öffentlich wurde, was Sie bis dahin noch nicht zugeben wollten? Ihre Investitionsförderung, die finanzielle Förderung für den entscheidenden Platzausbau bei den Kitas, diese 115 Millionen Euro waren im Mai schon aufgebraucht und reichen vorne und hinten nicht. Wie groß muss die Panik sein, wenn man dann ganz schnell einen Tag später, am Sonntag, noch 85 Millionen Euro findet? Mal ganz abgesehen davon, dass ich mir ernsthaft die Frage stelle, wo diese 85 Millionen Euro denn vorher herumlagen – vermutlich in irgendwelchen Geldsäcken im Keller des Ministeriums. Ich hoffe, das weiß der Schuldenminister nicht, dass die da liegen. Es bleibt aber doch eines hängen: Es braucht erst einen Artikel in der Neuen Westfälischen, damit bei Ihnen, Frau Ministerin Paul, Panik ausbricht. Die Hinweise aus den unzähligen nordrhein-westfälischen Kommunen, dass bei ihnen der Kitaausbau ins Straucheln kommt, haben offenbar nicht gereicht. Das lässt tief blicken. Denn die Panik ist in den Kommunen und bei den Trägern doch allgegenwärtig und jeden Tag da. Da ist die Investitionsförderung doch nur ein weiteres Beispiel. Es gab immer eine klare Vereinbarung: Jeder notwendige Platz beim Ausbau der Kinderbetreuung sollte bewilligt und finanziert werden. – Diese Zusage wurde von Ihnen gebrochen. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Statt dann rechtzeitig zu handeln, wenn die ersten Warnmeldungen kommen und auch das Ministerium merkt, dass da das Geld ausgeht, wird lieber hektisch und auch halbherzig über ein Wochenende nachge-Landtag bessert. Das hat mit Verlässlichkeit gegenüber den Kommunen gar nichts zu tun. Das Gleiche gilt beim Belastungsausgleich. Sie schulden den Kommunen zwischen 500 Millionen und 1 Milliarde Euro. Die Konnexität ist dabei völlig unbestritten. Doch auch das schieben Sie immer weiter heraus. Zuletzt hat Ihr Ministerium am Freitag im Kommunalausschuss verweigert, Informationen über die Berechnungen und die Höhe zur Verfügung zu stellen. Die Ignoranz gegenüber dem Parlament sind wir ja schon gewohnt. Aber gegenüber den Kommunen ist Ihre Ignoranz dabei noch viel größer. Ein transparentes Verfahren, eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe oder einfach Verlässlichkeit für die Städte und Gemeinden sehen anders aus. Man muss sich die Frage stellen: Sind Ihnen die Zahlen nicht bekannt? Sollen Sie sie weiter verheimlichen? Oder ist das einfach ein schlechtes Pokerface, das Sie da auflegen? Vielleicht erkennen Sie einmal an, dass Ihr Chaos in Ihrem Haus für Panik bei den eh schon gebeutelten Kommunen und Trägern sorgt. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Das ist nicht der einzige Punkt, bei dem die Städte, Kreise und Gemeinden unter der kommunalfeindlichen Politik Ihres Ministeriums und Ihrer Landesregierung leiden: keine Anpassung der Berechnung der FlüAG-Pauschalen seit 2017, fehlende Unterstützung beim Startchancen-Programm, beim OGS-Ausführungsgesetz ebenfalls Fehlanzeige. Sie treiben die Kommunen ins Chaos. Sie treiben die Kommunen in den Bankrott. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Dabei sind es doch die Kommunen, die die Kitas gerade noch aufrechterhalten. Sie übernehmen gerade Trägeranteile, immer wieder auch Kosten, weil die Träger sonst kippen. Ein Beispiel: Die Stadt Neuss hat vor zwei Wochen eine Überbrückungshilfe in Höhe von 1,4 Millionen Euro beschlossen und auf den Weg gebracht. Die sind da draußen im dauerhaften Rettungseinsatz für ihre Kitas, und die Dämme brechen. Panik herrscht in der gesamten Trägerlandschaft, egal, ob groß oder klein. Doch Sie passen das KiBiz nicht an. Die Folge ist doch klar: Entweder die Träger gehen pleite, oder sie kippen die Kitas vor die Füße der Kommunen. Das ist die Realität da draußen, Frau Ministerin. Hier vor dem Haus haben 22.000 Menschen gegen Ihre Politik demonstriert – keine Reaktion. 355 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister schreiben Ihnen einen Brandbrief wegen Ihrer kommunalfeindlichen Politik – keine Reaktion. Sie bekommen Briefe aus 03.07.2024 den Kommunen, dass die Investitionsmittel nicht ausreichen – keine Reaktion. Aber ein Artikel in der Neuen Westfälischen reicht schon, damit ein Wochenende lang bei Ihnen im Haus Panik ausbricht und Sie dann im Keller nach den Geldsäcken suchen. ] (Dr. Dennis Maelzer [SPD : Top-Zeitung!) Ich fordere Sie auf: Verschließen Sie nicht mehr die Augen vor der Panik bei den Kitas, bei den Trägern und bei den Kommunen! Sorgen Sie für echte Verlässlichkeit bei der Investitionspauschale! Sorgen Sie schnell für eine auskömmliche Finanzierung der Kitas über das KiBiz, und zahlen Sie schnell den Belastungsausgleich, der den Kommunen zusteht! Beenden Sie endlich den Kita-Kollaps, den Sie verursachen, und beenden Sie Ihre kommunalfeindliche Politik! (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Die Kommunen sind für die Kitas und für die berufstätigen Familien die allerletzte Bastion. Lange hält diese Bastion aber nicht mehr aus. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Moor. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Hafke.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit fast zwei Jahren diskutieren wir nun in jeder Plenarwoche über die aktuelle Kita-Krise, Frau Ministerin. Die Situation ist weiterhin angespannt. Seit zwei Jahren hat sich – außer der Dramatik – kaum etwas verändert. Nach wie vor bestehen große Unsicherheiten beim Personal, bei den Trägern und in der kommunalen Landschaft. Das Thema „Fachkräftemangel“ wird nicht beherzt angegangen und ist nicht gelöst. Die Finanzierung gemäß Kinderbildungsgesetz ist unzureichend; auch das ist nicht gelöst. Eher geht Ihr Staatssekretär damit hausieren, dass die Betreuungskontingente für die Kinder gestrichen bzw. auf 35 Stunden reduziert werden sollen, was Sie und Ihr Haus bislang immer noch nicht abgeräumt haben.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, entschuldigen Sie, dass ich Sie so früh schon unterbreche. Aber es besteht bereits jetzt der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Kollegin Woestmann. Lassen Sie die Zwischenfrage zu?
Marcel Hafke FDP
Ungeduldige Kolleginnen nehme ich gerne jetzt in die Diskussion mit auf. Landtag
Rainer Schmeltzer
Okay. Da haben Sie bei der Formulierung ja noch die Kurve gekriegt. (Heiterkeit) Bitte schön, Frau Kollegin Woestmann.
Eileen Woestmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Lieber Marcel, vielen Dank, dass du die Zwischenfrage von mir als ungeduldiger Kollegin zulässt. Ich kann bestätigen: Ungeduld zählt zu meinen vielleicht Stärken oder auch Schwächen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie die Landesregierung auffordern, den Fachkräftemangel in den Einrichtungen erkennbar abzumildern. Da Sie das Wort „Fachkräftemangel“ gerade schon erwähnt haben, möchte ich meine Frage bereits jetzt stellen. Was sind denn Ihre konkreten Vorschläge, die tatsächlich morgen oder vielleicht nach den Sommerferien eine Verbesserung der Personalsituation in den Kitas bedeuten würden? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Warum stellst du die Frage nicht mir?)
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Herr Kollege.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin, vielen Dank für diese wunderbare Zwischenfrage; denn sie zeigt mir ein Bild, das die Koalition leider häufiger abgibt. Mein Eindruck ist, dass Sie die Anträge der Freien Demokraten bis heute nicht einmal gelesen haben. (Beifall von der FDP) Wir haben in vielen Anträgen dargestellt, was man machen könnte, um die Situation zu verbessern. Keiner sagt, dass von heute auf morgen 20.000 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich geschaffen werden können. Wir haben Ihnen aber aufgeschrieben, dass der Quereinstieg nicht nur in drei oder vier Städten erprobt werden sollte, wofür die Ministerin schon zwei Jahre gebraucht hat, sondern dass er flächendeckend ermöglicht werden soll. Wir müssten auch einmal darüber sprechen, was eigentlich Aufgabe einer Erzieherin ist und was nicht. Frau Kollegin, Sie können Verwaltungskräfte in die Kitas hineinholen, um die Erzieherinnen und Erzieher zu entlasten. Dann könnten sich die Erzieherinnen und Erzieher auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich mit den Kindern zu arbeiten und für deren Betreuung sowie für die Qualität in der Kita zuständig zu sein. Man könnte auch Bürokratie abbauen. Deshalb haben wir Ihnen vorgeschlagen, zwei Jahre lang einmal 03.07.2024 sämtliche Bürokratie auszusetzen, die nichts mit dem Kindeswohl und der Pädagogik zu tun hat, um die Erzieherinnen und Erzieher zu entlasten. Sie haben nicht einen dieser Vorschläge, die wir seit Jahren hier vortragen, umgesetzt bzw. selbst eingebracht. Das ist das Dilemma, das wir hier vorfinden. Offensichtlich hören Sie nicht einmal mehr zu. Das ist die Gefechtslage, die wir hier sehen. (Beifall von der FDP) Ich kann in dieser Reihung eigentlich fortsetzen, wenn es darum geht, einmal eine – in Anführungsstrichen – „Erfolgsbilanz“ vorzulegen. Bei dem Lesen Ihres Entschließungsantrags hätte ich herzlich lachen müssen, wenn es nicht so traurig gewesen wäre, Frau Kollegin. Sie feiern sich hier dafür ab – ich zitiere –, „weiterhin den Ausbau von Kitaplätzen entschlossen voranzutreiben“. Meines Erachtens ist das ein großer Witz, den Sie in den Antrag geschrieben haben. Sie haben einen Tiefstand beim U3-Ausbau erreicht, indem Sie es geschafft haben, in ganz Nordrhein-Westfalen 466 Plätze zu bauen. Dafür wollen Sie sich jetzt auch noch abfeiern, indem Sie sagen, das sei ein entschlossener Ausbau von Kita-Plätzen. Das ist der größte Witz, den ich seit langer Zeit gelesen habe. (Beifall von der FDP und der SPD) Leider ist die Situation so traurig, dass man darüber eigentlich gar nicht lachen darf; denn in Nordrhein-Westfalen brennt die Hütte, Frau Kollegin. Die Ministerin schreibt noch immer fleißig an ihrer Rede; ich hoffe, dass gleich viele Punkte aufgegriffen werden und darauf eingegangen wird. Die nächste Eskalationsstufe ist, dass es einen Brandbrief der Kommunen gab. Dieser Brandbrief ist bei der Ministerin und beim Staatssekretär eingegangen. Er wurde aber ignoriert und liegen gelassen. Es wurde nicht einmal mit den kommunalen Spitzen gesprochen – obwohl wir eine grüne Ministeriumsleitung haben, die sich dafür abfeiert, transparent und kommunikativ unterwegs zu sein. Was stand in diesem Brandbrief? Dass ihnen das Geld für den Platzausbau ausgehe; dass die 115 Millionen Euro, die eigentlich garantiert waren, vollkommen ausgeschöpft seien. Die Lage hat sich so weit zugespitzt, dass dann gesagt wurde: Wir können den Ausbau nicht weiter vorantreiben. Damit hat die Landesregierung wieder einmal ihr Wort gebrochen. Das Erschreckende ist, dass sie die Verantwortung sogar nach Berlin schiebt, Frau Kollegin Woestmann. Das geht auch aus Ihrem Antrag hervor. Ich finde das sehr abenteuerlich. Berlin ist nicht für den Ausbau von U3- und Ü3-Plätzen verantwortlich. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag Die Große Koalition hat damals eine Anschubfinanzierung verabredet, und es war klar, dass sie dieses Jahr ausläuft. Sie konnten das also einplanen, haben das aber nicht getan. Jetzt fordern Sie in Ihrem Antrag, dass Berlin Ihr Dilemma auffangen müsse. Das ist mit Sicherheit nicht der richtige Weg. Ein weiterer Punkt ist erschreckend. Sie hätten gar nichts gemacht, wenn die Opposition nicht Druck ausgeübt und Sie nicht auf dieses Problem aufmerksam gemacht hätte. Ich habe es in 14 Jahren Parlamentszugehörigkeit noch nicht ein Mal erlebt, dass das Ministerium und die regierungstragenden Fraktionen an einem Sonntag per Kachelkommunikation auf Instagram in hektischer Art und Weise verkünden, dass irgendwo noch 85 Millionen Euro gefunden wurden. Das ist die abenteuerlichste Kommunikation, die ich gesehen habe. Man schafft natürlich bei den Kommunen kein Vertrauen, keine Verlässlichkeit und keine Planbarkeit, wenn irgendwo 85 Millionen Euro gefunden werden. Was Sie uns hier beschert haben, war das perfekte Kommunikationschaos, meine Damen und Herren von CDU und Grünen. (Beifall von der FDP und der SPD) Frau Ministerin, ich habe jetzt wirklich – und das meine ich vollkommen ernst – eine Frage zu dem, was Sie dem Parlament in den letzten Monaten berichtet haben. Sie haben immer gesagt, dass die Überbrückungshilfe in Höhe von 100 Millionen Euro reichen würde, um den 1. August zu erreichen. Teilweise haben Sie das hinterher nach mehrfacher Nachfrage durch die Opposition eingeräumt. Dann haben Sie aber gesagt, dass im Haushalt nicht mehr Geld vorhanden sei, um den Trägern zu helfen. Der Finanzminister ist heute leider noch nicht hier. Aber Sie haben gesagt, dass das Geld nicht ausreiche. Jetzt stellen wir fest, dass der Staatssekretär im Familienausschuss gesagt hat, dass Sie noch 85 Millionen Euro Selbstbewirtschaftungsmittel in Ihrem Ministerium gefunden hätten, die Sie jetzt einmalig für den Platzausbau einsetzen können. Frau Ministerin, war es Ihnen in den letzten Monaten nicht möglich, den Trägern und den Kommunen eine finanzielle Spritze über die 100 Millionen Euro hinaus zukommen zu lassen? Oder wollten Sie das nicht? Gehen Sie ganz bewusst den Weg, den der Kollege gerade beschrieben hat, nämlich, den Kommunen die ganze Kita-Situation bewusst vor die Füße zu kippen? Oder wollten und können Sie Ihren eigenen Haushalt nicht lenken? Das müssen Sie heute im Hohen Haus beantworten, Frau Kollegin. (Beifall von der FDP und der SPD) Wenn das Ganze nicht so dramatisch wäre! Direkt danach kommt die nächste Welle, nämlich die Infor-03.07.2024 mation, dass der Ausbau der Familienzentren zwar nicht gestoppt wurde, aber zumindest massiv ins Stocken gerät und Sie die Kontingente beschränken. Dann stellt die Landesregierung sich im Ausschuss hin und sagt: Wir wollen das nur noch in sozial schwierigen Gebieten in Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen. Wenn man dieser Auffassung ist, dann muss man ehrlicherweise einmal vorlegen, ob wirklich alle Regionen, Stadtteile und Gebiete in Nordrhein-Westfalen, die nach dem Sozialindex entsprechend bewertet werden, auch versorgt wurden. Das ist ja nur eine Behauptung, die Sie aufgestellt haben. Sie haben im Parlament nicht ein Mal darüber informiert, dass wir tatsächlich eine Vollversorgung bei Familienzentren erreicht hätten. Ich glaube das nicht. Ich glaube sogar, dass die Definition von Familienzentren vielleicht einmal neu gefasst werden muss. Denn es gibt in fast allen Stadtteilen herausfordernde Situationen und Familien, die Unterstützung benötigen. Das gilt natürlich in sozialen Brennpunkten – das ist gar keine Frage; es geht darum, Ungleiches ungleich zu behandeln –, aber auch in anderen Stadtteilen, in denen Familien oftmals alleingelassen werden und einen niedrigschwelligen Zugang benötigen. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Deswegen halte ich es für falsch, die Familienzentren so weit zu reduzieren, wie Sie das machen. Das Signal an die Kommunen und an die Träger ist leider wieder mal das falsche. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Abschließend möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, mit auf den Weg geben: Wenn Sie das in den nächsten zweieinhalb Jahren, die Sie hier im Amt sind, noch irgendwie zum Erfolg führen wollen, dann rate ich Ihnen, jetzt eine vernünftige Kommunikation aufzustellen. Wie sieht der Fahrplan aus? Wie bekommt man eine vernünftige, sichere finanzielle Planung in die Kita-Landschaft hinein? Ziehen Sie die KiBiz-Evaluation und die KiBiz-Reform vor. Sorgen Sie dafür, dass das Kinderbildungsgesetz krisenfest ist. Gehen Sie beim Thema „Fachkräftemangel“ endlich beherzt und nicht so zaghaft vor, wie Sie das bislang tun. Zu dem Thema „Familienzentren“ habe ich Ihnen gerade schon etwas ins Stammbuch geschrieben. Ich wünsche mir, dass wir dort eine neue Strategie auflegen, mit der tatsächlich auf die Bedürfnisse der Familien eingegangen wird. Das wäre notwendig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Landtag (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Quik.
Charlotte Quik CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch in Zeiten von belasteten öffentlichen Haushalten – wobei die Belastungen durch Inflation, ein hohes Zinsniveau und schwache Wirtschaftsleistungen bedingt sind und nicht im Einflussbereich des Landes liegen – haben Kinder und Familien für uns als Zukunftskoalition höchste Priorität. Die Rekordsumme von 200 Millionen Euro, die das Land aktuell in den Kita-Ausbau investiert, verdeutlicht einmal mehr, welchen Fokus das Land setzt und welche Bedeutung Familien haben. Dieser Schritt ist wichtig, um den gestiegenen Bedarf an Plätzen decken zu können. Das Geld wird gut in die Zukunft unseres Landes investiert. Ohne Familien hat die Gesellschaft keine Zukunft; denn die Familie ist das zuverlässigste soziale Netz. Auch in Zukunft werden wir den Ausbau von Kita-Plätzen entschlossen vorantreiben. Dazu bedarf es aber auch der Beteiligung des Bundes. Sein Rückzug erhöht die finanziellen Herausforderungen für das Land, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Unglaublich!) die Kommunen und die Träger deutlich. Der Bund muss zukünftig wieder zu seiner Verantwortung stehen und sich beteiligen. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Die Landesregierung zeigt in diesem Fall einmal mehr, dass sie sich ihrer Verantwortung sehr bewusst ist, indem sie diese Lücke schließt. Auch bei den Sprach-Kitas zeigte sie schon Pflichtgefühl, als sie für die fehlende Investitionsförderung durch den Bund einsprang, um zusätzliche Belastungen abzufedern. Es irritiert daher, wenn im Zusammenhang mit einem Investitionsvolumen von 550 Millionen Euro, die zusätzlich in das System gegeben werden, (Lachen von Marcel Hafke [FDP]) um dem wachsenden und sich stetig ändernden Bedarf an frühkindlicher Bildung Rechnung zu tragen, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Investitionskosten, Betriebskosten – ist doch alles dasselbe!) von „Nachbesserung“ oder „Verlegenheitslösung“ gesprochen wird. 03.07.2024 Um es klar zu sagen: Wir sprechen nicht von einer Korrektur, sondern von einem finanziellen Kraftakt in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten. Wie kann man seine Prioritäten stärker klarstellen? Im Rahmen des Möglichen wird hier ein Maximum geleistet, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP. Diese Maßnahmen waren notwendig, um den aktuellen Belastungen in diesem Bereich sehr bewusst entgegenzuwirken. Natürlich ist ein großer Teil der Zahlungen die Folge gesetzlicher Vereinbarungen; aber auch dieses Geld muss erwirtschaftet werden und ist bestimmt nicht weniger wert. 85 Millionen Euro werden nun zusätzlich für die Kita-Investitionsförderung bereitgestellt, damit Neubau, Erhalt und Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung garantiert werden können. Das ist keine Notlösung, wie die vorliegenden Anträge suggerieren; vielmehr ist dieser Schritt durch den Rückzug des Bundes notwendig geworden und unabdingbar. In Summe bedeutet das 200 Millionen Euro für den investiven Ausbau der Kindertagesbetreuung in diesem Jahr. Das Land bleibt handlungsfähig – auch ohne die Beteiligung des Bundes. An dieser Stelle von einem Vertrauensverlust zu sprechen, ist völlig abwegig. Stattdessen zeigt die NRW-Landesregierung einmal mehr, dass sie auch in stürmischen Zeiten das Ruder fest in der Hand hält. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Um es ganz deutlich zu sagen: Die Überbrückungshilfe ist eine freiwillige Leistung, die das Land unbürokratisch zur Verfügung gestellt hat, weil ein Tarifvertrag freie Träger in finanzielle Bedrängnis gebracht hat. An diesem Tarifvertrag waren zwei Parteien nicht beteiligt, nämlich das Land und die freien Träger. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP, sieht so Handlungsunfähigkeit aus? Von Unsicherheit kann nicht die Rede sein. Die Rahmenbedingungen sind allgemein nicht einfach. Sie liegen aber nicht in der Verantwortung des Landes. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ihr seid für nichts zuständig!) Die Prioritäten dagegen sind klar: Wir investieren in Bildung, und Kinder haben Priorität. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Jochen Ott [SPD]: Das merken wir!) Die Dynamisierung der Kindpauschalen ist gesetzlich verankert. Auf der Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung bedeutet dies für die Träger von KiBiz-geförderten Einrichtungen Sicherheit, Verlässlichkeit und damit Planungssicherheit. Landtag Als unterstützende Maßnahme hat die NRW.BANK ihr Förderangebot für kommunale und freie Träger von KiBiz-geförderten Einrichtungen angepasst. Das ermöglicht den Trägern, darlehensfinanzierte Investitionen zu besonders günstigen Konditionen zu tätigen. Zu den Familienzentren: Schon heute machen sie ein Drittel der Kitas aus. Es zeigte sich aber auch, dass nun zunehmend weniger Mittel zur Förderung von Familienzentren abgerufen wurden, sodass wir von einer Sättigung ausgehen können. Wir müssen deshalb zukünftig mehr in den qualitativen Ausbau der Familienzentren investieren. Familienzentren sind ein nicht wegzudenkender Teil unserer Familienpolitik. Damit sie sich um das kümmern können, wofür sie da sind, nämlich um Kinder und Familien, wollen wir sie zukünftig von bürokratischen Hürden entlasten. Deshalb müssen wir bei Antrags- und Zertifizierungsverfahren der Familienzentren deutlich mehr Bürokratie abbauen. Dort, wo noch Bedarf besteht, soll schnell geplant, gebaut und genutzt werden können. Durch die Zusammenführung von verschiedenen Fördersträngen, beispielsweise der Sprach-Kitas und der plusKITAs mit den Familienzentren, könnte die Wirksamkeit in den Einrichtungen gestärkt werden. Insbesondere Kindern, die vor besonderen Herausforderungen stehen, könnten bessere Startchancen ermöglicht werden. Die Zukunftskoalition zeigt auch in finanziell herausfordernden Zeiten, wo ihre Prioritäten liegen, und setzt diese auch um. Die Bedürfnisse von Kindern und Familien stehen im Mittelpunkt. Trotz der wirtschaftlich schweren Rahmenbedingungen wird dieser finanzielle Kraftakt das System der Kindertagesbetreuung nachhaltig stärken. Der gesetzte Fokus ist richtig; denn das schulden wir der Zukunft unserer Kinder. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Woestmann.
Eileen Woestmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir sind uns wohl alle einig: (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nein!) Familienzentren sind etablierte und gute Errungenschaften für Nordrhein-Westfalen. Herr Hafke, wenn man sich die Konzeption anschaut, sieht man, dass sich dort die Idee findet, dass Familienzentren in benachteiligten Gebieten entstehen sollen, die von einer unzureichenden Infrastruktur geprägt sind, und dafür sorgen sollen, dass Familien 03.07.2024 und Kinder gesellschaftlich teilhaben können und Chancengerechtigkeit gefördert wird. Das steht heute schon in der Konzeption von Familienzentren. Ein weiterer total wichtiger Aspekt von Familienzentren ist die Vernetzung in den Sozialraum. Es geht nämlich darum, dass nicht nur Familien und Kinder davon profitieren, sondern alle Menschen in der Nachbarschaft der Kita. Wir wissen, dass es in NRW ein breites Angebot von Familienzentren gibt. 30 % der Einrichtungen sind inzwischen als Familienzentren zertifiziert. Wir stellen jetzt fest, dass die Kontingente von den Kommunen nicht mehr so abgerufen werden wie bisher. Man kann also sagen: Der Bedarf ist gedeckt. (Andrea Busche [SPD]: Der Bedarf ist ge- deckt?) Es ist nur logisch, wenn wir von dem Grundsatz ausgehen, dass die Familienzentren eben in strukturell benachteiligten Sozialräumen entstehen sollen und diese Sozialräume in NRW nicht immer weiter sprungartig anwachsen. In der Zuweisung wird das auch klar; denn die Verteilung der Familienzentren erfolgt anhand eines Sozialindexes und der Entscheidung der Kommunen, wo es Sinn macht, ein Familienzentrum zu installieren. Aber was machen Familienzentren eigentlich? Es gibt eine sehr große Vielzahl an Angeboten. Es gibt Krav Maga für Kinder, offene Sprechstunden für Eltern, Keramik- und Malkurse, Yoga, Bastelnachmittage und Nachtwanderungen. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es teilweise Familienzentren gibt, in denen nur ein Aufsteller steht, von dem man sich Info-Broschüren mitnehmen kann, and that’s it. Bei uns sind sehr viele Rückmeldungen aus der Praxis eingegangen, denen zufolge es Familienzentren gibt, die mehr brauchen und wo es nicht reicht, nachmittags einzelne Familienberatungsangebote zu etablieren, oder Yoga im Sozialraum angebracht wäre, sondern die Eltern extrem hohen Bedarf haben und die Kinder eine besondere Förderung benötigen. Wir wissen, dass gerade die Kita der direkte Ansprechpartner für sehr, sehr vielfältige Probleme ist, wenn es in einem Sozialraum schwierig ist, und das von den Erzieherinnen und Erziehern vor Ort nicht mehr geleistet werden kann – zum Beispiel die Unterstützung bei Briefen von und an Behörden; wir alle wissen, dass solche Briefe extrem kompliziert sein können. Einer weiteren Rückmeldung, die bei uns angekommen ist, zufolge gibt es verschiedene Förderstränge, die, einzeln für sich betrachtet, gut und richtig sind – gar keine Frage –, aber sehr, sehr viel Bürokratie bedeuten und teilweise nebeneinander existieren, sich Landtag aber nicht kombinieren lassen. Ein gutes Beispiel dafür sind Sprach-Kitas, plusKITAs und Familienzentren. Wenn wir sie uns einmal anschauen, sehen wir, dass die Konzeptionen sehr ähnlich sind. Alle werden nach einem gewissen Sozialindex eingesetzt, sollen Eltern stärken und Chancengerechtigkeit fördern sowie Mitarbeiter*innen weiterbilden. Das sind alles gute Ansätze – gar keine Frage –; aber sie existieren eben nebeneinander. Außerdem gibt es eine große Herausforderung bei der Beantragung und Zertifizierung; sie ist aufwendig und bedeutet viel Arbeit. Herr Hafke und ich sind uns wahrscheinlich einig, dass es eine Verbesserung der Familienzentren bedeutete, wenn man zum Beispiel diese drei Institutionen zusammenfassen würde und damit eine höhere Wirkung entfalten könnte. (Beifall von den GRÜNEN) Ich begrüße daher den Vorstoß der Landesregierung ausdrücklich, jetzt auf den Qualitätsausbau zu setzen. Das zeigt: Die Rückmeldungen aus der Praxis werden ernst genommen. Die Landesregierung steht nicht auf der Stelle, sondern handelt für die Zukunft und mit Blick nach vorne. Gerade in Zeiten einer angespannten Haushaltslage ist es auch wichtig, dass wir die finanziellen Mittel noch einmal zielgerichteter einsetzen, als wir das gerade schon tun, nämlich anhand von Verteilmechanismen, die tatsächlich dafür sorgen, dass das Geld bei den Familien ankommt, die erhöhte Unterstützung brauchen, und bei den Kindern landet, die tatsächlich vor besonderen Herausforderungen stehen. Kommen wir zu den Kita-Investitionsmitteln. Ich finde, es ist eine gute Nachricht, dass der Platzausbau voranschreitet, dass viele Kommunen und Träger bauen und investieren. Das ist gut für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für faire Bildungschancen von Kindern. Die neuen Förderrichtlinien wurden dieses Jahr auf Wunsch von Trägern und Kommunen angepasst. Es ist doch eine gute Nachricht, dass sie angenommen werden. Erstmalig werden die Investitionsmittel nur aus Landesmitteln finanziert, weil der Bund kein neues Förderprogramm aufgelegt hat. Diese 115 Millionen Euro waren bewilligt. Es wurde an die Landesregierung kommuniziert, dass das Geld nicht mehr ausreiche, und diese hat den Bewilligungsbehörden weitere Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist eine gute Nachricht. Ich verstehe das Drama der Opposition, ehrlich gesagt, nicht; denn es ist ein sehr, sehr logisches Handeln: Es werden Gelder eingestellt. Man weiß vorher nicht genau, wie viel abgerufen wird, und kann es auch nicht vorhersagen, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ach so!) 03.07.2024 weil es, wenn wir ehrlich sind, neben gestiegenen Baukosten und dem Mangel an Handwerkern übrigens auch noch den Fachkräftemangel gibt. Damit geht die Herausforderung einher, dass Kita-Gruppen leer stehen, weil die Fachkräfte fehlen. Deswegen ist es schwierig, von Anfang an eine genaue Summe einzustellen, die es für das Jahr braucht. Das zu tun, ist eine sehr beachtliche Leistung. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Deswegen wurden Mittel eingestellt, und als festgestellt wurde, dass sie nicht ausreichten, wurden weitere Mittel in die Hand genommen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dank Herrn Moor wissen wir inzwischen, wie sich die Opposition Haushaltspolitik vorstellt: dass man Geldsäcke, die irgendwo im Keller liegen, irgendwie rausholen kann, wenn man sie braucht. (Zurufe von Kirsten Stich [SPD] und Dr. Den- nis Maelzer [SPD]) Es tut mir sehr leid, wenn ich jetzt Illusionen zerstöre. So ist es nämlich nicht, sondern ein Haushalt muss bewirtschaftet werden. Insgesamt stellt …
Berivan Aymaz
Frau Woestmann, darf ich Sie kurz unterbrechen? Es gibt eine Wortmeldung des Abgeordnetenkollegen Herrn Hafke. Möchten Sie die Zwischenfrage gestatten?
Eileen Woestmann GRÜNE
Klar.
Berivan Aymaz
Dann haben Sie jetzt das Wort, Herr Hafke.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Kollegin. Sie haben über die 85 Millionen Euro zusätzlich gesprochen, die Sie an einem Sonntag per Instagram-Kachelkommunikation eingestellt haben. Da Sie sie jetzt noch irgendwo bei den Selbstbewirtschaftungsmitteln aufgetrieben haben, würde mich interessieren: Warum wollten Sie nicht diese 85 Millionen Euro zusätzlich zu den 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe investieren?
Eileen Woestmann GRÜNE
Ich würde vorschlagen, dass Sie diese Frage Frau Ministerin Paul stellen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ach so, der Haus- haltsgesetzgeber hat damit einfach nichts zu tun! – Zuruf von Jochen Ott [SPD] – Christian Dahm [SPD]: Können wir ja gleich mal machen!) Landtag Mit insgesamt 200 Millionen Euro nimmt das Land so viele Landesmittel für den Kita-Ausbau in die Hand wie in keinem Jahr zuvor. Ich finde, das zeigt den Trägern und den Kommunen, dass die Landesregierung zu ihrem Wort steht und eine verlässliche Partnerin ist. Eine wichtige Information ist in dem Untergangsgeheule der Opposition leider zu kurz gekommen, nämlich die Information zur NRW.BANK. Ich finde, es ist eine gute Nachricht, dass die NRW.BANK ihr Förderangebot für die kommunalen und freien Träger angepasst hat und damit darlehensfinanzierte Investitionen zu besonders günstigen Zinssätzen getätigt werden können. Gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen ist das ein wichtiges Signal. Wir investieren in die Zukunft – in die Zukunft unserer Kinder. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Der Finanzminister hat gestern Eckpunkte vorgestellt und sehr deutlich gemacht, dass es zu Einschnitten kommen wird, die schmerzen, und wir nicht einfach so weitermachen können wie bisher. Aber in unserem Haushalt wird eine klare Priorität auf Kinder und ihre Bildung gesetzt. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Wo denn?) Es ist wenig überraschend, dass ich als Kinderpolitikerin das gut finde. Ich bin der Landesregierung für diese klare Prioritätensetzung sehr dankbar. Vor allem bin ich dankbar dafür, dass dies in dieser Klarheit auch von den anderen Ressorts mitgetragen wird. Wir stimmen unserem Antrag zu und lehnen die Anträge von SPD und FDP ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Willkommen in Deutschland, wo Geld für alles und jeden da ist, außer für Kinder und Familien. So wird NRW nicht müde, über 2 Milliarden Euro in sogenannte Klimaschutzprojekte zu stecken, um unsere Wälder abzuholzen und mit Windkraftanlagen zu betonieren. Oder wie sieht es in Zeiten von Homeoffice mit einer Viertelmilliarde für einen Erweiterungsbau des Landtags aus? Auch das ist kein Problem. 8 Millionen Euro für queerpolitische Maßnahmen dürfen natürlich auch nicht fehlen. So fließen unter anderem Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan an den Verein anyway e. V., (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE] – Dag- mar Hanses [GRÜNE]: Sehr gut! Gute Sache!) 03.07.2024 der unter anderem die Veranstaltungsreihe „Puppys meet“ – frei übersetzt: Welpentreffen – organisiert; ein Treffen für Jungen und Männer im Alter von 14 bis 27, bei dem sie sich in Fetischmasken als Hunde verkleiden und kuscheln dürfen. (İlayda Bostancıeri [GRÜNE]: Zum Thema! – Zuruf von Romina Plonsker [CDU]) Anders ausgedrückt unterstützt das Land Erwachsene dabei, sich mit 14-jährigen Jungs in Fetischmasken zum Kuscheln zu treffen. Vielleicht richtet die Landesregierung zusammen mit diesem Verein das nächste Familienfest aus. Denn die Zukunftskoalition von CDU und Grünen stellt Kinder und ihre Familien in den Mittelpunkt, wie es in der als Entschließungsantrag verkleideten Pressemitteilung der Regierungsfraktionen heißt. Da werden auf jeden Fall öffentlichkeitswirksame Bilder entstehen, und darauf legt Hendrik Wüst ja immer besonderen Wert. Bei all diesen grünen Prestigeprojekten bleiben leider diejenigen auf der Strecke, die die Unterstützung am dringendsten benötigen: Kinder und Familien. Denn es sind primär sie, die massiv unter der aktuellen Politik von Schwarz, Grün, Rot und Gelb leiden. Wir erleben seit Jahren einen makabren Maskenball. Auf der einen Seite zieht sich die Bundesregierung, bestehend aus Grünen, SPD und FDP, Schritt für Schritt aus elementaren Finanzierungsprojekten der frühkindlichen Bildung zurück, etwa aus den Sprach-Kitas, dem Gute-KiTa-Gesetz oder, wie zuletzt, der Kinderwunschbehandlung für kinderlose Paare. In der Opposition in den Ländern fordern dieselben Parteien dann, dass das Land in die Bresche springen muss. „Lange kann niemand eine Maske tragen. Was nur erheuchelt ist, fällt bald in seine Natur zurück.“ Das sagte schon Seneca. Ihnen geht es nicht um die Sache, sondern um die Profilierung in ihrer Oppositionsrolle. Die Bürger haben aber schon längst hinter Ihre Masken geschaut. Die Quittung dafür haben Sie alle im letzten Monat erhalten. Allerdings ist das Thema viel zu wichtig, um in diesen Scheindebatten über Trägersterben, Trägeranteile und Rücklagen das eigentliche Problem aus den Augen zu verlieren. Im Gegensatz zu Ihnen sehen wir die Lösung deshalb nicht in der dogmatischen Fokussierung auf den Ausbau weiterer Kita-Plätze, da dies weder kurz- noch mittelfristig die Betreuungssituation verbessern wird. Das sagen übrigens nicht nur wir, sondern Ihnen selbst ist es schwarz auf weiß durch eine Studie der TU Dortmund bescheinigt worden. So wird der bloße Ausbau von Kita-Plätzen keinen einzigen neuen Erzieher hervorbringen. Was nützen uns also Tausende neue Kita-Plätze, wenn es nicht genug geeignetes Personal gibt, um diese zu besetzen? Sollen die Kinder sich am Ende Landtag selbst betreuen? Was dabei herumkommt, wenn unreife Kinder die Verantwortung tragen, sehen wir ja, wenn Grüne in Regierungsverantwortung sind. Die Ministerin hat schon wieder den nächsten Clou aus dem Ärmel geschüttelt und wirbt mit dem kreativen Ansatz des qualifizierten Quereinstiegs als tragfähige Lösung für die Zukunft. Aber wie oft wurde in Anhörungen gesagt, dass die Qualität der Betreuung trotz aktueller Umstände nicht gesenkt werden darf? Doch genau das geschieht hier. Die Ministerin plant, Quereinsteiger nach nur 120 Unterrichtsstunden in Kitas zu schicken. Wenn wir die Qualität in unseren Kitas ernst nehmen und weiterhin von Bildung sprechen möchten, dürfen wir nicht an der Qualifikation des Personals schrauben. Aber auf qualifiziertes Personal legen Grüne ja sowieso keinen Wert. Ein weiterer Grund, wieso aus unserer Sicht die starre Fokussierung auf den Kita-Ausbau der falsche Ansatz ist, zeigt sich in Köln. Dort haben immer mehr Tagesmütter Schwierigkeiten, ihre Gruppen zu füllen, weil die digitalen Vermittlungsportale der Kommune oft nur Kitas berücksichtigen und die Kindertagespflege außer Acht lassen. Dabei bietet die Kindertagespflege insbesondere für Kinder unter drei Jahren viele Vorteile gegenüber der Gruppenbetreuung in Kitas. Es kann nicht sein, dass Betreuungsplätze ungenutzt bleiben, während im ganzen Land über fehlende Plätze geklagt wird. Deshalb ist und bleibt die einzige Möglichkeit, schnell Druck aus dem System zu nehmen. Eltern, die ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu Hause betreuen, tun das Natürlichste und Logischste der Welt, und es ist auch besser für die Kinder – auf jeden Fall besser, als in überfüllten Gruppen verwahrt zu werden, damit Eltern arbeiten können, um dann wiederum den Kita-Platz zu bezahlen, den sie nicht bräuchten, wenn sie nicht arbeiten müssten, um den Kita-Platz zu bezahlen. (Zuruf von Romina Plonsker [CDU]) Das ist die familienfreundliche und emanzipatorische Welt von SPD und FDP, in der es völlig normal ist, dass Eltern ihre Kleinkinder nur nach Feierabend zu Gesicht bekommen: Her mit den Kindern; die Frau soll ja arbeiten. – Und ausgerechnet von der SPD wird uns immer vorgeworfen, dass wir Frauen zu Gebärmaschinen degradieren würden. Sie degradieren Frauen dafür zu Lohnsklaven. Deutlich besser? Außerdem posaunte die SPD-Fraktion kürzlich noch, man müsse mehr Zeit für Familie wagen. Gemeint ist damit anscheinend vor allem die Arbeitszeit. Um zum Ende noch einmal auf den besagten Verein mit den Hundemasken zurückzukommen: Im Mittelalter gab es sogenannte Schandmasken mit Tiermotiven, die liederliche Personen als Strafe tragen mussten. Die Träger wurden öffentlich an einem gut 03.07.2024 besuchten Ort zur Schau gestellt und der Lächerlichkeit preisgegeben. (Sven Wolf [SPD]: Das ist doch unerträglich!) Das haben Sie nicht nötig; das haben Sie alle hier selber im Plenum geschafft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie brauchen dafür noch nicht mal eine Maske!)
Berivan Aymaz
Herr Schalley, es steht mir als Präsidentin nicht zu, den Inhalt Ihrer Rede zu bewerten. (Zacharias Schalley [AfD]: Dann lassen Sie es!) – Was ich zu tun und was ich zu lassen habe, das entscheide ich und absolut nicht Sie. Für diese Aussage werde ich jetzt übrigens einen Prüfauftrag durchgeben, damit wir schauen, wie wir damit umgehen. Das gehört sich absolut nicht. Ich weiß, dass Sie sich immer mehr Mühe geben, hier demokratische Institutionen zu verachten. Sie können sich sicher sein, dass ich das nicht zulassen werde. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Noch mal zu Ihrer Rede. Darin waren einige Stellen hoch irritierend. Auch die werden geprüft. Wir werden selbstverständlich Sie und auch das Plenum auf dem Laufenden halten, wie wir damit verfahren. (Zacharias Schalley [AfD]: Da sind wir alle be- ruhigt!) Jetzt aber setzen wir die Debatte fort. Für die Landesregierung hat nun Ministerin Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin, vielen Dank für diese Klarstellung. Man muss sicherlich nicht über jedes populistische Stöckchen springen, aber diese Äußerungen zu queeren Menschen waren schlicht und ergreifend unerträglich. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wichtiger ist es bei diesem ernsten Thema allerdings, wirklich zur Sache miteinander in den Austausch zu kommen und über die in Rede stehenden Sachverhalte zu diskutieren und zu ringen – und das in der gebotenen Ernsthaftigkeit, die ich während der restlichen Debatte durchaus wahrgenommen habe. Deswegen will ich noch mal deutlich herausarbeiten, dass die Landesregierung einen klaren Schwerpunkt bei Kindern und Bildung setzt. Auch und gerade in Landtag finanziell schwierigen Zeiten investieren wir weiter in Bildung, Betreuung und Erziehung. Wenn man allerdings die vorliegenden Anträge von SPD und FDP liest, dann muss man ja den Eindruck gewinnen, dass Ihnen gerade besonders daran gelegen ist, an jeder Stelle ein Chaos herbeizureden, was in dieser Art und Weise aber durch das Handeln der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen überhaupt nicht vorhanden ist. Wir nehmen die Hinweise der Kommunen ernst und erarbeiten Lösungen – und das ehrlicherweise auch ganz ohne Artikel; bei aller Wertschätzung für die NW. Es geht aber doch darum, dass wir miteinander Lösungen erarbeiten, die dafür Sorge tragen, dass die so wichtigen Investitionen in die Kitas weitergehen. Ohne jeden Zweifel ist die Lage der frühkindlichen Bildung gerade herausfordernd. Das hat vor allem zwei Komponenten. Die erste Komponente ist die finanzielle Situation, die zweite Komponente ist die personelle Situation. Beide Herausforderungen bedrücken Kommunen und Einrichtungen und stellen Familien vor Herausforderungen. Deshalb ist es so wichtig, dass mit dem neuen Kita-Jahr die Pauschalen um rund 10 % und damit um 370 Millionen Euro steigen. Deshalb haben wir die 100 Millionen Euro Überbrückung für die freien Träger mobilisiert. Der Kita-Ausbau – da sind wir uns doch alle einig – ist im letzten Jahr nicht so vorangegangen, wie auch ich mir das wünschen würde. Die unterschiedlichen Gründe dafür sind hier schon andiskutiert worden. Es ist daher aber doch umso mehr zu begrüßen, dass die Investitionstätigkeit der Kommunen wieder deutlich angezogen hat und die im Haushalt veranschlagten 115 Millionen Euro zunächst ausbewilligt waren. Daher hat die Landesregierung den Landesjugendämtern über den Haushaltsansatz hinaus Mittel zugewiesen, damit weitere Anträge bewilligt werden können, und dies wurde dann auch öffentlich gemacht. Wir können uns gern darüber unterhalten, ob die 85 Millionen Euro mehr wert sind, wenn ich Sie das nächste Mal am Montag darüber informiere. Die entscheidende Nachricht ist aber doch wohl nicht der Wochentag, sondern die, dass es mit den Investitionen in die Kitas und damit mit der Planungssicherheit für die Kommunen weitergeht. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, entschuldigen Sie, dass ich kurz unterbreche. Es gibt eine Zwischenfrage, und zwar von Herrn Dr. Maelzer. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja. 03.07.2024
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich möchte darauf abheben, dass Sie auf die zusätzlichen Mittel eingegangen sind, die jetzt für den Ausbau zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich um Selbstbewirtschaftungsmittel, die da genutzt werden. Vor dem Hintergrund würde ich gern wissen: Wie hoch sind denn Stand heute die Selbstbewirtschaftungsmittel in Ihrem Haus noch, die nicht bereits gebunden sind? Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Wir haben die 85 Millionen Euro Selbstbewirtschaftungsmittel den Landesjugendämtern jetzt vor allem zugewiesen, um damit Planungssicherheit für den weiteren Ausbau und für die weiteren Investitionen in Kitas zu schaffen. Ich glaube, dass das ein ganz wichtiger Schritt ist, um den Kommunen hier Planungssicherheit zu geben. (Jochen Ott [SPD]: Das ist keine Antwort!) Im Übrigen hat ja auch Kollegin Woestmann bereits darauf hingewiesen, dass wir zu einem Zeitpunkt reagiert haben, zu dem deutlich geworden ist, dass es zusätzliche Mittel für die Kommune braucht. In dieser Flexibilität – ehrlicherweise auch in einer Flexibilität, die hohe Prioritätensetzung seitens der Landesregierung erfordert – haben wir reagiert. Eines will ich an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Die Landesregierung übernimmt Verantwortung (Jochen Ott [SPD]: Die Ministerin weiß es nicht!) und so viel Landesgeld in die Hand, wie das übrigens noch nie der Fall war. Das hat damit zu tun, dass der Bund leider kein neues Investitionsprogramm auf den Weg gebracht hat (Christian Dahm [SPD]: Aber das ist doch Ihre Aufgabe!) und das Land hier komplett mit eigenen Mitteln eingesprungen ist. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Ich will Folgendes kurz sagen: Es ist nicht nur so, dass ich das bedauere, sondern eigentlich müssten auch Sie das bedauern. Die Bundesregierung hat sich dieses Investitionsprogramm im Koalitionsvertrag selbst vorgenommen, nur ist es nicht da. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Guckt doch mal in euren Koalitionsvertrag, was ihr da macht!) Jetzt sind die Mittel ausgelaufen. Das ist ja keine Neuigkeit. Aber nur, weil Bundesmittel nicht zur Verfügung stehen, stehen sie nicht automatisch schneller aus Landesmitteln bereit, sondern es war und es Landtag ist ein Kraftakt gewesen, dass die Landesregierung hier einspringt, weil sie Verantwortung übernimmt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wichtig ist doch – da sind wir uns doch alle einig –, dass wir weiterhin den Kita-Ausbau brauchen. Die Landesregierung bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen. Anfang des Jahres haben wir für die Förderung von Investitionen in den Neubau, Erhalt und Ausbau von Kita- und Kindertagespflegeplätzen eine neue Förderrichtlinie auf den Weg gebracht und die Fördersätze im Schnitt um 14,5 % angehoben, was den realen Baukostensteigerungen der letzten Jahre entspricht. Darüber hinaus haben wir erstmals Kinder mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung mit erhöhten Fördersätzen in der Förderung extra berücksichtigt. Zudem wird künftig auf eine Unterscheidung des Verwaltungsverfahrens zur Schaffung von Plätzen für Kinder über und unter drei Jahren verzichtet, was zu einer erheblichen Bürokratieentlastung beiträgt. Genau das sind die Rückmeldungen, die es aus den Kommunen gegeben hat, die wir berücksichtigt haben, um die Bautätigkeit, die Investitionen und die Kommunen zu unterstützen. Wir investieren weiter und bleiben verlässlicher Partner – sogar dann, wenn wir das mit noch mehr eigenen Mitteln als früher hinterlegen müssen. Herr Hafke, zur Wahrheit gehört doch, dass es immer leichter ist, eine Platzausbaugarantie auszusprechen, wenn man nur einen Bruchteil davon selbst finanzieren muss. Solange die Bundesmittel in erheblicher Höhe da waren, war es für das Land einfacher, noch mehr Mittel zu mobilisieren, weil Sie den Landesanteil dementsprechend reduzieren konnten. Ich will noch etwas zu den Familienzentren sagen. Denn es ärgert mich, dass Sie da etwas von Chaos kommunizieren, während in Ihrer Kommunikation Chaos herrschte. Zuerst haben Sie nämlich gesagt, die Landesregierung spare bei den Familienzentren. Dann ist Ihnen aufgefallen, dass das offenkundig nicht der Fall ist, und Sie mussten Ihre Argumentation anpassen. Ich will Ihnen deutlich sagen: Die Landesregierung hat in diesem Jahr 66 Kontingente, die bislang nicht genutzt wurden, auf das nächste Kita-Jahr zur Beantragung übertragen. In dem besagten Schreiben sowie im Ausschuss letzte Woche haben wir dargelegt, wozu wir die finanziellen Aufwüchse, die wir jährlich durch den Ausbau der Familienzentren zur Verfügung haben, bzw. die Dynamisierung auch weiter nutzen werden. Von „Sparen“ kann in diesem Bereich also keine Rede sein. Vielmehr – da nehme ich Ihren Impuls auf – müssen wir schauen, wie wir die Familienzentren weiterentwickeln, weil sie wichtige Ankerpunkte in den Quartieren sind. Sie fördern die gesellschaftliche Teilhabe 03.07.2024 von Familien und sind insbesondere für die Kinder, die aus herausfordernden Lagen kommen, ungemein wichtig. In den letzten Jahren wurden durch die Landesregierung jährlich neue Kontingente zur Verfügung gestellt. Das sind seit 2018/2019 150 Kontingente für neue Familienzentren, zuvor waren es jeweils 100 Kontingente. Zum Kindergartenjahr 2023/2024 sind insgesamt 3.252 Familienzentren zertifiziert. Weil wir hier auch ein Verbundsystem haben, sind es insgesamt mehr als 4.200 Kitas, die als Familienzentren arbeiten und in dieses System eingebunden sind. Seit mehreren Jahren werden neu zugeteilte Kontingente von den Jugendämtern teilweise in spätere Jahre verschoben oder gar nicht mehr in Anspruch genommen. Im Fachbeirat „Familienzentren“, der aus den Vertreter*innen meines Hauses, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der kommunalen Spitzenverbände, der Wissenschaft und der Landesjugendämter besteht, sowie in Gesprächen mit Vertretungen von Trägern und Kommunen wurde immer wieder diskutiert, dass das Angebot der Familienzentren flächendeckend gut angenommen wird – daran besteht überhaupt kein Zweifel –, aber der Bedarf an zusätzlichen Kontingenten in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist. Quantitativ gibt es für die Kommunen für das kommende Kita-Jahr also die 66 neuen Kontingente, die übertragen worden sind. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie sind eben nicht neu!) Es wird also auch weiter neue Familienzentren geben können, aber wir werden auch einen Fokus auf die qualitative Weiterentwicklung richten, um insbesondere die Familienzentren qualitativ stärken, die hinsichtlich ihrer soziostrukturellen Lage vor besonderen Herausforderungen stehen. Die qualitative Weiterentwicklung erfolgt im kommenden Jahr partizipativ und in enger Absprache mit den Kommunen und den beteiligten Akteuren. Dazu werden wir in der zweiten Jahreshälfte die Gespräche mit den Stakeholdern und Fachleuten weiter intensivieren, um genau zu schauen, wie nicht nur eine Stärkung durch die möglicherweise engere Zusammenführung bestehender Förderrichtlinien erfolgen kann, sondern damit auch Entlastung von Bürokratie verbunden sein kann. Auch das ist ein wichtiger Impuls, den wir hier immer wieder richtigerweise diskutieren und der auch immer wieder zurückgemeldet wird. Tatsache ist, dass wir Dinge abarbeiten müssen, die in der letzten Legislaturperiode liegen geblieben sind. Landtag Es ist richtigerweise schon auf das BAG-JH hingewiesen worden. Die Anpassungen des BAG-JH sind alle fünf Jahre vorzunehmen. Das ist aber in der letzten Legislaturperiode nicht passiert. Sicherlich hat das auch etwas mit der Pandemie zu tun. Es bleibt aber trotzdem festzuhalten, dass der notwendige Belastungsausgleich in der letzten Legislaturperiode auf die lange Bank geschoben wurde. Wir haben diesen Faden jetzt wieder aufgenommen. Wir werden die Verhandlungen mit den Kommunen, die wir jetzt wieder aufgenommen haben, die laufen und in vertrauensvollen Gesprächen geführt werden, zu einer schnellstmöglichen Lösung bringen, damit das Land die Kommunen bei diesem wichtigen Teil endlich wieder verlässlich unterstützen kann. Das ist wichtig für die Stärkung der frühkindlichen Bildung. Halten wir fest: In haushalterisch schwierigen Zeiten, an denen übrigens auch SPD und FDP im Bund etwas ändern könnten, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nur die Grünen nicht!) wenn man sich gemeinsam entschließen könnte, den Weg für Zukunftsinvestitionen freizumachen, wenn man sich einer Finanzpolitik anschließen würde, die auch zur Stabilisierung in den Ländern beitragen würde, bleibt es dabei, dass hier immer wieder sehr viel Unruhe herbeigeredet wird. Die Lage ist aber zu ernst. Da sind wir uns in der Bewertung ja einig. Mehr Geld für Investitionen bereitzustellen, insgesamt mehr Geld bereitzustellen und eine zielgerichtete Weiterentwicklung bei den Familienzentren – das ist jedenfalls in meinen Augen kein Skandal, sondern ein Zeichen der klaren Prioritätensetzung dieser Landesregierung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es ist uns gelungen, bei der Bildung, Betreuung und Erziehung einen Schwerpunkt zu setzen. Ganz konkret bedeutet das mit Blick auf den Entwurf des Haushalts für 2025, dass mehr als 6,5 Milliarden Euro für Kinder und Jugend allein in der Zuständigkeit des MKJFGFI in die Hand genommen werden. Insgesamt sind es, wenn man auch den Bereich der Bildung mit anschaut, 42 Milliarden Euro, die im Entwurf der Landesregierung für den Haushalt 2025 für Kinder, Jugend und Bildung stehen. Allein für den für die Kitas so wichtigen KiBiz-Deckungskreis sind das vom Haushalt 2024 auf den Haushalt 2025 – natürlich vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – 517 Millionen Euro mehr. Damit beträgt der Haushaltsansatz im Entwurf 5,5 Milliarden Euro. Das ist ja nicht nichts. Darüber hinaus behalten wir im Bereich der Jugendarbeit, die für die Entwicklung mindestens genauso wichtig ist, doch die gute Tradition bei, auch den Kinder- und Jugendförderplan weiter zu stärken, an der 03.07.2024 Dynamisierung festzuhalten und damit das klare Zeichen zu setzen, dass Kinder und Jugendliche auch und gerade in haushalterisch schwierigen Zeiten im Mittelpunkt der Politik stehen müssen und dass sie eine Priorität dieser Landesregierung sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben auch in herausfordernden Zeiten immer wieder reagiert und Geld über das hinaus, was sowieso im Haushalt eingestellt ist, bereitgestellt. Wir haben die 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir haben auch mit zusätzlichen 60 Millionen Euro auf die Energiekostensteigerung reagiert. Die Sprach-Kitas, die so wichtig zu erhalten sind, fördern wir jetzt dauerhaft mit 38 Millionen Euro. Wir weisen den Kommunen noch einmal zusätzlich für Investitionen, damit die Investitionstätigkeit weitergehen kann, 85 Millionen Euro zu, damit der Kita-Ausbau weiter erfolgen kann. Auch strukturell kommt doch mehr Geld ins System, und zwar durch die Dynamisierung im KiBiz. Das heißt: In erheblichem Maße gibt es ein finanzielles Mehr für die Kitas, für die Kinder und Jugendlichen sowie für die Familien in diesem Land. Das ist meines Erachtens auch angesichts der großen systemischen Herausforderungen, die wir vor uns haben, wichtig. Wir werden heute richtigerweise nicht das letzte Mal über diese Dinge diskutieren, weil wir ja auch vor der Herausforderung stehen – Marcel Hafke hat es angesprochen –, weitere Schritte gehen zu müssen, um sicherzustellen, dass die Stabilität in unseren Kitas wieder besser wird – für die Kinder, die natürlich ein stabiles Angebot brauchen, für die Familien, die ihre Kinder gut betreut wissen wollen, aber gleichzeitig auch die Lebbarkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichergestellt wissen wollen, und für die Träger, die Einrichtungen und die Beschäftigten, die natürlich auch ein stabiles und verlässliches System brauchen. Daran arbeiten wir, um das Schritt für Schritt wiederherstellen zu können. Das geht nicht von heute auf morgen. Dass wir nichts tun, ist – das zeigen die Zahlen und die Aktivitäten – nicht der Fall.
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, es liegt eine Zwischenfrage von Herrn Müller vor. Möchten Sie die gestatten? Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie sprachen gerade davon, dass Sie die Situation mit den Steigerungen der Kindpauschalen strukturell verbessert haben. Wie erklä-Landtag ren Sie sich denn dann die Tatsache, dass die LAG Wohlfahrt auch nach der Dynamisierung einen Kostendeckungsgrad von unter 100 % ausgewiesen hat? Von einer strukturellen Verbesserung kann dann ja keine Rede sein.
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Frau Ministerin. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es geht darum, dass im KiBiz strukturell angelegt ist, dass jetzt auch die Realkostensteigerungen über die Dynamisierung mit abgedeckt werden. Das ist übrigens in früheren Jahren so nicht der Fall gewesen. Es gab zunächst eine starre Dynamisierung von 1,5 %. Später gab es eine starre Dynamisierung von 3 %. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das habt ihr doch nicht eingeführt!) Jetzt gibt es eine Dynamisierung, die an Realkostensteigerungen angepasst ist. Das heißt: Die im Gesetz angelegte Dynamisierung ist sehr viel flexibler und geht auf Kostensteigerungen, die in diesem Fall höher waren, als sie in den allermeisten letzten Jahren ausgefallen sind, ein. Damit kommt allein in der Dynamisierung eine so hohe Steigerung zustande, wie es noch nie zuvor der Fall gewesen ist, nämlich in der Höhe von 370 Millionen Euro und 10 %. (Frank Müller [SPD]: Aber der Deckungsgrad bleibt unter 100 %!) Natürlich hat es darüber hinaus weitere externe Faktoren gegeben, die zu kurzfristigen Einsätzen weiterer Landesmittel geführt haben. Bei den Energiekosten hat das Land mit 60 Millionen Euro nachgesteuert. Auch die Überbrückung, die keine Vollkostenfinanzierung gewesen ist, war ein weiterer Beitrag, um insbesondere die freien Träger zu unterstützen. Bei allen anderen Dingen müssen wir natürlich weiter darüber diskutieren, welche Förderbausteine wie reformiert werden können, müssen und sollen, damit an den unterschiedlichen Punkten die Verlässlichkeit des Systems weiter hergestellt werden kann. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Es liegt noch eine Kurzintervention vor, und zwar von Herrn Hafke. Auf die können Sie selbstverständlich auch von Ihrem Platz aus eingehen. – Herr Hafke, bitte schön.
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich will die Thematik aufgreifen, zu der ich schon an Frau Woestmann eine Frage 03.07.2024 gestellt habe. Sie hat das ja Sie weitergegeben. Mich würde eine Antwort darauf schon interessieren. Erste Frage: Wie kommen denn diese 85 Millionen Euro zustande? Wurden die gewürfelt oder haben die einen systematischen Ursprung? Wie kommt also diese Zahl „85“ zustande? Ist das der Bedarf, oder ist das nur das Geld, was einsetzbar ist? Die zweite Thematik. Da Sie uns seit Jahreswechsel erzählen, dass das Land nicht mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung für die Überbrückung für die Träger hat und jetzt an einem Sonntag zufällig noch weitere 85 Millionen Euro gefunden wurden, lautet die Frage an Sie: Wussten Sie nicht, dass noch 85 Millionen Euro da waren, oder wollten Sie die Träger nicht unterstützen und die Träger und Kommunen alleinlassen? Die Antworten auf diese zwei Fragen würden mich brennend interessieren. Der Staatssekretär konnte sie nicht beantworten. Bislang habe ich dazu keine Antwort gehört.
Berivan Aymaz
Wenn Sie auf die Kurzintervention eingehen möchten, haben Sie jetzt die Möglichkeit dazu. Sie haben das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Kollegin Woestmann hat es schon erläutert. Es ist erstmal auch der Zuschuss dessen, dass wir gesehen haben: Jetzt sind die 115 Millionen Euro aufgrund einer gestiegenen Investitionstätigkeit schneller verausgabt. Jetzt haben wir nochmal nachgesteuert, damit der Kita-Ausbau in den Kommunen weitergehen kann, damit weiter bewilligt werden kann aufgrund der Dinge, die jetzt da sind, aufgrund der Dinge, die avisiert sind. Vor diesem Hintergrund haben wir weitere 85 Millionen Euro zugewiesen. Damit liegt das landesmittelgestützte Investitionsvolumen bei 200 Millionen Euro. So viel hat das Land im Übrigen noch nie aus eigenen Mitteln mobilisiert – und das in einer Zeit, in der Haushaltsmittel eine knappe Ressource sind. Sie wissen sicherlich auch, dass die Selbstbewirtschaftungsmittel nicht beliebig für alles einsetzbar sind. Vor diesem Hintergrund gibt es den klaren Verweis darauf, sie für Investitionen mobilisierbar machen zu können. Das hat die Landesregierung an dieser Stelle getan. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen noch weitere Wortmeldungen vor. Jetzt spricht Landtag für die Fraktion der CDU der Abgeordnetenkollege Herr Kamieth.
Jens Kamieth CDU
Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Für die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen stehen Familie, Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt ihrer Politik. Das gilt auch und gerade in Zeiten knapper Kassen, und das unterscheidet uns vom Bund. Das Team Scholz/Lindner kürzt, streicht, reduziert – oft kurzfristig, aber immer ohne Rücksicht auf Verluste; siehe Demokratieförderung, siehe Sprachförderung, siehe Gute Kita-Mittel. Wo solide und verlässliche Haushaltspolitik auf Bundesebene versagt, da kennt der Rotstift keine Gnade. Leidtragende sind unsere Familien und unsere Kinder. (Jochen Ott [SPD]: Das kann nicht wahr sein!) Das Land muss immer wieder, immer öfter, immer kurzfristiger die Kohlen aus dem Feuer holen. Dabei geht es um mehr als um Geld. Die Unzuverlässigkeit des Bundes ist eine Stilfrage geworden oder besser gesagt ist sie Ausdruck eines schlechten Regierungsstils. Die Bundesampel blinkt dauerhaft gelb. Die Orientierung fehlt. Statt für Ordnung und Verlässlichkeit sorgt die Bundesampel nur noch verlässlich für Chaos und Stillstand. (Kirsten Stich [SPD]: Sagen Sie das mal den Eltern!) Herr Moor, wenn Sie Panik sehen wollen, möchte ich Ihnen herzlich raten: Schauen Sie doch mal nach Berlin. Gehen Sie vielleicht einmal in Ihre eigene Parteizentrale. – Da scheinen mir das Chaos und die Panik am größten zu sein. Das Ergebnis: Der Lack dieser Bundesregierung ist schon lange ab. (Jochen Ott [SPD]: Megarede! Total intelli- gent!) Ein politischer Straßenrempler folgt dem nächsten. Das ist aber auch kein Wunder, wenn im Bund jeder jedem ins Lenkrad greift. Diejenigen, die auf Bundesebene die Verantwortung für Streichorgien, Unzuverlässigkeit, Chaos und Stillstand tragen – jetzt kommt es – sind auch diejenigen, die hier bei uns im Hohen Haus die schrillsten Töne anschlagen. Damit argumentieren Sie nicht nur regelmäßig am Thema vorbei, nein, mit Ihrer Panikmache und dem Herbeireden von immer neuen Krisen schaden Sie dem Vertrauen in Politik insgesamt. Hören Sie auf damit!
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter Kamieth, es tut mir leid, dass ich Sie unterbreche, aber es liegt eine Wortmeldung für eine Zwischen-03.07.2024 frage vor, und zwar von Herrn Müller. Möchten Sie die gestatten?
Jens Kamieth CDU
Na klar.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. Ich wollte eigentlich fragen, ob Sie wissen, in welchem Parlament Sie gerade stehen. Aber das frage ich nicht. Ich frage mit Blick auf die finanzielle Situation der Kitas. Bei dem Thema sind wir unter anderem beim Rücklagenverbrauch, der hier in Nordrhein-Westfalen durch die zuständige Landesministerin meiner Kenntnis nach mittels Erlasslage geregelt worden ist. Die Träger müssen nun obgleich ihrer schwierigen Situation an ihre Instandhaltungsrücklagen gehen, was das Problem natürlich in die Zukunft verlagert. Vielleicht können Sie mir da noch mal kurz Ihre Verantwortung erläutern.
Jens Kamieth CDU
Kollege Müller, zunächst einmal vielen Dank für die Frage. Ich bin zeitlich und räumlich durchaus orientiert. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Orientierungslos scheint mir dagegen die Bundesregierung zu sein. Die Situation hinsichtlich Rücklagen und Bautätigkeit wäre bedeutend weniger dramatisch, wenn der Bund sich hier nicht aus der Finanzierung zurückziehen würde. (Jochen Ott [SPD]: Wozu brauchen wir eigent- lich noch Föderalismus?) Wenn er dem Koalitionsvertrag entsprechend ein Folgeprogramm aufgelegt hätte, dann ginge es den Kommunen und Trägern und damit den Kindern und Familien in unserem Land deutlich besser. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Sie schaden unserem Land, Sie schaden den Menschen, und Sie nehmen wissentlich oder zumindest billigend in Kauf, denen in die Karten zu spielen, die von links oder von rechts unsere Demokratie ins Visier nehmen. (Jochen Ott [SPD]: Sie machen das, indem Sie keine Verantwortung übernehmen! Das ist peinlich!) Die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen ist der Fels in der Brandung. (Lachen von der SPD) Wir investieren in diesem Haushaltsjahr 2024 die Rekordsumme von 5 Milliarden Euro in das System der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Landtag (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Raphael, da musst du lauter klatschen!) Mit der nächsten Stufe der Dynamisierung am 1. August dieses Jahres steigen die Mittel um 370 Millionen Euro. Wir finanzieren die Alltagshelfer, wir finanzieren Sprachförderung, wir finanzieren den Platzausbau. (Lachen von Jochen Ott [SPD]) Ich sage es noch einmal ganz klar und deutlich: Wir, CDU und Grüne, die Zukunftskoalition, Ministerpräsident Hendrik Wüst, Finanzminister Marcus Optendrenk und natürlich Familienministerin Josefine Paul, (Zuruf von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) sorgen für finanzielle Berechenbarkeit und Verlässlichkeit, (Lachen von Nadja Lüders [SPD]) damit Kitas und Kindertagespflegen bei uns im Land ihren Bildungs- und Betreuungsauftrag erfüllen können. 5 Milliarden Euro Sockelfinanzierung, 370 Millionen Euro on top durch die Dynamisierung, 115 Millionen Euro, die wir noch mal um 85 Millionen Euro für den Platzaufbau aufstocken und, und, und – das, sehr geehrter Herr Kollege Moor, ist unsere Reaktion auf die Not hier bei uns im Land. Ich trage Ihnen das gerne noch einmal vor, die politischen Leistungen und fiskalischen Investitionen, die hier regelmäßig und gerne in den Plenardebatten erwähnt werden. Das Ergebnis ist klar: Wir sorgen für bessere Arbeitsbedingungen, für mehr frühkindliche Bildung, für eine Rekordzahl an Betreuungsplätzen. Das, lieber Marcel Hafke, ist auch Teil der Wahrheit: Wir hatten noch niemals mehr Betreuungsplätze als in diesem Jahr. Mehr Qualität und Weiterbildung, eine starke Kindertagespflege – so sieht seriöse Politik für die Kleinen und Kleinsten in unserem Lande aus; so sieht verlässliche Politik für unsere Familien aus. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall von Verena Schäffer [GRÜNE] – Zuruf von der SPD: Armes Nordrhein-Westfalen!)
Berivan Aymaz
Herr Kamieth, jetzt sind Sie schon, wie ich heraushöre, am Ende Ihrer Rede. Es liegen aber noch eine Zwischenfrage von dem Abgeordneten Herrn Hafke und eine Kurzintervention von Herrn Müller vor. Möchten Sie die Zwischenfrage noch gestatten, obwohl Sie am Ende Ihrer Rede waren? Sie waren doch sehr schnell durch.
Jens Kamieth CDU
Ja, natürlich. 03.07.2024
Marcel Hafke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege, vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Sie haben gerade ausgeführt, wie wichtig es nach Ihrer Auffassung wäre, dass der Bund sich weiter an den Investitionskostenprogrammen beteiligen würde. Mich würde allerdings interessieren, inwieweit Sie dem Vorschlag von CDU und CSU im Deutschen Bundestag folgen, dass sämtliche Programme, die einen Landesbezug haben – in Höhe von 27 Milliarden Euro – gestrichen werden sollten. Beispielsweise sind laut Vorschlag von CDU und CSU im Deutschen Bundestag auch Investitionskostenförderungen für den Kita-Ausbau zu streichen. Das lehnt die Ampelkoalition ab. Mich würde interessieren: Wie ist die Auffassung der CDU in Nordrhein-Westfalen dazu? (Jochen Ott [SPD]: Köstliche Frage!)
Jens Kamieth CDU
Herr Kollege Hafke, ich habe gerade schon das Scholz-und-Lindner-Streichteam erwähnt. (Lachen von Nadja Lüders [SPD]) Wir sind natürlich im Bereich der Priorisierung. (Lachen von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Wenn ich mir anschaue, wie das auf Bundesebene von Ihnen geregelt worden ist, zum Beispiel im Kinder- und Jugendförderplan, dann frage ich mich, wer die passenden Streichvorschläge vorbringt und wer tatsächlich Politik zulasten der Kinder und der Jugend vornimmt. (Jochen Ott [SPD]: Intellektuell entwürdigend, solche Antworten!) Wir sind hier im Land, und wir sorgen für eine verlässliche Finanzierung hier bei uns. Es wäre schön, wenn das im Bund genauso wäre. (Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Ist das peinlich!)
Berivan Aymaz
Es liegt noch eine Kurzintervention des Abgeordneten Herrn Müller vor. Auf die können Sie vom Redepult aus antworten, Herr Abgeordneter. – Sie fühlen sich wohl. Das ist doch schön. Okay, wunderbar. Dann hat Herr Müller jetzt das Wort.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Bei der ganzen Schönfärberei möchte man ja fast denken, dass Sie zum Streichteam gehören, Herr Kollege Kamieth. Aber es ist ja meistens so, dass drei Finger auf einen selbst zeigen, wenn man mit einem Finger auf andere zeigt. Ich möchte zum Thema „Streichorgie“ etwas sagen. Sie selbst haben ja das Kita-Helfer:innen-Programm Landtag erwähnt, für das diese Landesregierung, diese regierungstragende Koalition den Zuschuss von 1.700 auf 1.500 Euro reduziert hat, bei gleichzeitigem Eigenanteilsverzicht plus ausbleibender Dynamisierung. Das heißt: keine Reaktion auf die Kostensteigerungen, die es in den letzten Jahren natürlich auch in dem Bereich gegeben hat. Wir reden schlichtweg darüber, dass das ganz praktisch bedeutet, dass es bei den Trägern weniger und nicht mehr entlastendes Personal für die Fachkräfte gibt. Vielleicht können Sie jetzt noch einmal Ihre Sätze zum Thema „Streichorgie“ von gerade bedenken und erklären, wen genau Sie damit eigentlich meinen. (Vereinzelt Beifall von der SPD)
Jens Kamieth CDU
Das mache ich sehr gerne. Wir haben mit den Kita-Helfern im Land die Möglichkeit geschaffen, Luft in das System der Kindertagesbetreuung zu bringen. Wir haben wegen des großen Aufwandes im Hinblick auf Hygieneanforderungen in Zeiten von Corona eine richtige Entlastung bei den Kitas geschaffen und deswegen noch unter Schwarz-Gelb – das hätte ich mir etwas geschmeidiger vorgestellt – das Alltagshelferprogramm immer wieder verlängert. Jetzt sind wir in einer Situation, in der wir diese auch in die mittelfristige Finanzplanung hineingepackt und damit in unserem System der frühkindlichen Bildung endlich Planbarkeit für die Träger geschaffen haben. Das ist die wesentliche Botschaft. Wir haben dann auf der anderen Seite etwas mehr Flexibilität für die Träger geschaffen, da sie selbst entscheiden können, in welchem Umfang sie die Alltagshelfenden einsetzen. Die Kürzung, die für die einzelne Stelle eingetreten ist, sorgt für mehr Flexibilität bei den Trägern. (Lachen und Zuruf von Frank Müller [SPD]: Die Kürzung sorgt für mehr Flexibilität! Geil!) Deswegen müssen … (akustisch unverständlich). – Danke schön. (Beifall von der CDU – Zuruf: Lustig!– Kirsten Stich [SPD]: Unfassbar! – Zuruf von Justus Moor [SPD])
Christof Rasche
Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Dr. Maelzer das Wort. Bitte sehr.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier eben ein Riesenkunststück der CDU erlebt, nämlich landesseitig mehr Geld vom Bund und gleichzeitig auf der Bundesebene zu fordern, am besten alles zu streichen, was in Richtung der Länder fließen soll. 03.07.2024 (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Das ist echt ein Kunststück! Ich weiß gar nicht, ob das Kunststück der grünen Rednerinnen hier sogar noch ein Stück weit größer war. Sie stellen im Land die Familienministerin, Frau Paul, Sie stellen im Bund die Familienministerin, Frau Paus, und Sie erzählen uns hier im Plenum, dass Sie mit Familienpolitik nichts, aber rein gar nichts zu tun haben. (Beifall von der SPD und der FDP – Christian Dahm [SPD]: Nichts zu tun!) Da hätte ich gerne mal die Reaktion der 150 Menschen erlebt, die gestern hier auf diesen Plätzen saßen. Erzieherinnen und Erzieher, Trägervertreter und Jugendamtsleiter haben einer Veranstaltung der SPD-Fraktion beigewohnt, in der wir über die aktuelle Lage der Kitas gesprochen haben. Ich kann Ihnen sagen: Was wir gestern dazu gehört haben, hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was die Rednerinnen und Redner von CDU und Grünen hier veranstaltet haben. (Beifall von der SPD) Mir ist dort eine ganz konkrete Frage gestellt worden, nämlich: Wann werden denn nun endlich die Gelder für Investitionen in unsere Kita freigegeben? Wir haben noch immer keine Zusage für die Inneneinrichtung unserer neuen Kita, aber die soll doch am 01.08. an den Start gehen. Wir brauchen endlich die Zusage. – Im Ausschuss hat dann der Staatssekretär erklärt, es habe niemals einen Bewilligungsstopp gegeben. Es hätten immer neue Anträge gestellt werden können. – Ja, das ist richtig. Nur war das Geld, um diese Anträge positiv zu bescheiden, nicht vorhanden. Ganz offensichtlich ist es noch immer nicht vorhanden. (Beifall von der SPD) Sie haben im Ausschuss – Herr Kollege Kamieth hat es hier eben wieder getan – erklärt, man dürfe die Regierung nicht kritisieren. Die Ministerin hat gesagt, das würde nur Unruhe herbeireden. Man dürfe die Regierung nicht kritisieren, weil dann das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates untergraben würde. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das machen die schon selber!) Es ist nicht die Kritik, sondern es ist schlechtes Regierungshandeln, was das Vertrauen in der Kita-Landschaft untergräbt. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Was im Kleinen für die Kita gilt, von der ich eben gesprochen habe, das gilt eben auch im Großen. Der Städte- und Gemeindebund sagt, es bestünden Zweifel, ob die vom Land zugesagten Mittel ausreichten, um die bereits vorliegenden Anträge aus den Landtag Kommunen abzudecken. Die bereits vorliegenden Anträge! Meine Damen und Herren, setzen Sie endlich wieder die Planungsgarantie in Kraft, damit die Kommunen und die Träger Sicherheit haben und damit wir im Herbst nicht vor dem gleichen Scherbenhaufen wie jetzt stehen. Der Staatssekretär hat im Ausschuss gesagt: Wenn die 85 Millionen nicht reichen, dann müssen wir halt schauen, ob wir dann wieder nachschießen. – Ersparen Sie uns doch bitte die Situation, dass die Neue Westfälische erst wieder einen Artikel schreiben muss, damit Sie endlich darauf reagieren. Setzen Sie die Planungsgarantie wieder in Kraft! (Beifall von der SPD – Zuruf von Raphael Tig- ges [CDU]) Vor allen Dingen gehört dazu, die Lage so anzuerkennen, wie sie tatsächlich ist. „Sicherheit und Verlässlichkeit“ bei der Finanzierung der Kitas haben Sie in Ihren Antrag geschrieben, so als stünden viele Einrichtungen nicht vor dem Kollaps, schrieben nicht tiefrote Zahlen und kämpften nicht darum, nicht in die Insolvenz zu rutschen. Ja, Sie haben recht: Eine Lücke bei den Kita-Plätzen entsteht nicht nur, wenn man den Trägern die Mittel für den Ausbau vorenthält. Sie entsteht auch, wenn man die Träger so ausbluten lässt, dass an Ausbau gar nicht mehr zu denken ist. Sie stellen sich hier hin und sagen, für die Bautätigkeit müsse der Bund sorgen. – Für Bildung ist immer noch das Land zuständig. Es ist Ihre Verantwortung, für den Ausbau in Nordrhein-Westfalen zu sorgen. Niemand anderes steht dafür in der Verantwortung, die Kommunen zu unterstützen. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Wenn die Eigenanteile gebraucht werden, um die Betriebskosten zu finanzieren, dann ist das auch ein Versagen dieser Landesregierung. Kitas sind nicht auskömmlich finanziert. Darum müssen die Träger die Eigenanteile für die Investitionskosten aufbringen, wodurch die Rücklagen schwinden. Dann haben Sie gesagt, Sie hätten die Lösung gefunden. Jetzt könne die NRW.BANK für die Vergünstigung von Krediten sorgen. – Was heißt denn das? Die Kitas müssen zu ihrer Hausbank gehen, und dann können Sie sagen, die NRW.BANK mache die Kreditrate noch mal um 0,85 % niedriger. – Das kann doch nicht der Anspruch sein. Unser Anspruch muss doch sein, dass ein Träger nicht extra Kredite aufnehmen muss, sondern dass die Rücklagen weiter vorhanden sind, die Sie ihnen entzogen haben. (Beifall von der SPD und der FDP) Wenn es so rosig aussehen würde und die Finanzierung wirklich stabil und verlässlich wäre, warum kün-03.07.2024 digen dann Träger, beispielsweise auch in Ostwestfalen-Lippe, reihenweise an, bei der Personalausstattung auf die Mindestbesetzung zurückzugehen? Das macht das ganze System noch instabiler. Das wird dazu führen, dass immer mehr Kinder und Eltern vor verschlossenen Kita-Türen stehen. Das ist doch nun wirklich nicht der Anspruch, den Sie als Ministerin haben sollten. (Beifall von der SPD und Marcel Hafke [FDP]) Aber ich habe das Gefühl, Frau Ministerin Paul, dass Sie auch persönlich immer weniger dazu bereit sind, die tatsächliche Lage anzuerkennen. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Ich will gar nicht auf die historisch niedrige Ausbaudynamik bei den Plätzen für unter Dreijährige eingehen. 466 Plätze – so wenig hat es, seitdem ich diesem Hause hier angehören darf, noch nie gegeben. Ich will das aber an der Versorgungsquote für die Drei- bis Sechsjährigen verdeutlichen. Während Ihr Ministerium immer noch mit einer Versorgungsquote von 100 % hausieren geht, sagt das Statistische Landesamt etwas ganz anderes. Auch da, so das Amt, haben wir mit 89,7 % einen neuen Tiefstand erreicht. Was heißt das? – Das heißt, dass etwa jedes zehnte Kind unter sechs Jahren keinen oder nur einen sehr kurzen Zugang zu frühkindlicher Bildung hat. Wenn Sie, Frau Ministerin, daraufhin sagen, diese Zahlen seien keine Aussage darüber, ob Bedarfe überhaupt vorhanden seien oder ob Eltern einen Platz angemeldet hätten, dann frage ich mich, ob Sie Ihre Rolle als Integrationsministerin wirklich verstanden haben. Denn es trifft genau die Eltern und die Kinder, die eben nicht über Netzwerke verfügen und die mit Migrationshintergrund in den großen Städten des Ruhrgebiets keinen Zugang zu frühkindlicher Bildung finden. Darum ist es keine Lappalie, zu sagen, dass wir einen historisch niedrigen Stand auch bei den Drei- bis Sechsjährigen haben. (Beifall von der SPD) Zu den Familienzentren noch einen Satz: Sie haben gesagt, Sie sparten da nicht und es würde weiter ausgebaut. Das ist in dieser Form nicht richtig. Sie haben in Ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass der quantitative Ausbau weitergeht. Das stimmt nicht! Diese 66 Kontingente, die jetzt noch übrig sind, sind Kontingente aus vergangenen Zeiten. Sie stellen kein frisches Geld für den Ausbau zur Verfügung. (Zurufe von der CDU und den GRÜNEN) Genau das hat die Rheinische Post auch dargestellt, und da nützt es nichts, den Trägern irgendwelche Märchen zu erzählen, sondern das ist die Faktenlage. Natürlich ist das Sparen. Wir sind uns alle einig: Wir brauchen den Ausbau und die bessere Qualität. Sie Landtag kriegen beides nicht hin, obwohl Sie es in Ihrem Koalitionsvertrag stehen haben. Darum sparen Sie beim Ausbau, um für die Qualität noch Mittel übrig zu haben. Aber seien Sie doch wenigstens so ehrlich, das an dieser Stelle auch zu sagen, und machen Sie den Menschen kein X für ein U vor. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Herr Kollege, herzlichen Dank. Bei der nächsten Rede haben Sie Gelegenheit, die überzogene Zeit wieder gutzumachen. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Paul gemeldet. Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 140 Millionen Euro zusätzlich und verlässlich in der mittelfristigen Finanzplanung für Kita-Helferinnen zu investieren – und Sie bezeichnen das als Kürzungsorgie? Das ist in der Tat ein Kunststück. Sie haben ja gerade von Kunststücken gesprochen. Diese Landesregierung gibt verlässlich und dauerhaft mehr Geld in diesen Bereich. Sie bezeichnen das als Kürzungsorgie – ich finde, das ist den Menschen Sand in die Augen streuen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Frau Ministerin, Dr. Maelzer würde gerne eine Zwischenfrage stellen. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja, natürlich.
Christof Rasche
Wunderbar. Er hat das Wort.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Bevor Sie dieses Programm neu aufgelegt haben, betrug der Zuschuss etwa 1.700 Euro plus 10 % Trägeranteil bei den Kita-Helfern. Jetzt sind es noch 1.500 Euro. Würden Sie mir zugestehen, dass wir im gleichen mathematischen Universum unterwegs sind und dass 1.698 Euro, um genau zu sein, mehr sind als 1.500 Euro? (Heiterkeit von der SPD) Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie mir die Gelegenheit 03.07.2024 geben, uns gemeinsam mathematisch austauschen zu können. Wir hatten, bevor diese Bewilligung der 140 Millionen in der mittelfristigen Finanzplanung in die Verlässlichkeit gegangen ist, sechs unterschiedliche Bewilligungsphasen – mit unterschiedlicher Ausgestaltung, mit unterschiedlicher Förderhöhe, die im Übrigen alle aus dem Sondervermögen zur Coronakrise kamen. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Das heißt, wir haben jetzt mit einer unbürokratischeren Festbetragsfinanzierung sichergestellt, dass mit den 140 Millionen Euro die Unterstützung der Kitas über Alltagshelfer*innen dauerhaft gewährleistet bleibt. Ich finde, das ist keine Kürzungsorgie, sondern ein Beitrag dazu, dass wir nicht länger ein Hin und Her mit sechs Bewilligungsphasen haben. Es war gut und richtig, dass wir dass wir das Kita-Helferprogramm hier immer wieder auch während der Coronazeit gemeinsam diskutiert haben. Jetzt aber haben wir es geschafft, eine Verlässlichkeit herzustellen für etwas, was ursprünglich als Maßnahme in der Pandemie gedacht war und nun eine wichtige Alltagsunterstützung ist. Das, finde ich, ist ein wichtiger Beitrag auch zur Verlässlichkeit im Umgang mit den Trägern und den Einrichtungen. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich will auch noch einmal darauf hinweisen: Es war der Bund, der sich selbst vorgenommen hat, den Ausbau der Kitas und die Qualität bei den Kitas zu stärken – bei den Sprach-Kitas, aber auch beim Investitionsprogramm. Da sind Lisa Paus und ich uns vollkommen einig, nur habe ich das Glück, dass ich einen verlässlichen Finanzminister als Partner an meiner Seite habe. Das scheint auf Bundesebene so nicht der Fall zu sein, wenn es um Kinder und Familien geht. Das gehört zur Wahrheit doch auch dazu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie haben gesagt, auch bei den Familienzentren werde gespart. – Auch das ist etwas aus dem Bereich der Märchen, die Sie erzählen. Damit streuen Sie den Leuten Sand in die Augen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Das Geld für die zusätzlichen Kontingente bleibt im System; es bleibt bei der Dynamisierung der Familienzentren. Damit steht in jedem Jahr, auch 2025, mehr Geld für Familienzentren zur Verfügung. Darauf können sich die Menschen, die Einrichtungen und die Familien in diesem Land verlassen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Christof Rasche
Frau Ministerin, Herr Müller hätte noch eine Frage, wenn Sie mögen. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja.
Christof Rasche
Dann hat er jetzt das Wort.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, es gab noch Irritationen zur Festbetragsförderung, auch bei Ihrem Vorredner, Herrn Kamieth. Die Festbetragsförderung ist von 1.700 Euro plus 10 % auf 1.500 Euro reduziert. Nach meiner Rechnung reden wir über 20 %. Ob das viel oder wenig ist, mögen die Zuschauerinnen und Zuschauer beantworten. Herr Kamieth hat gerade in seiner Rede gesagt: Kürzungen – er hat von Kürzungen gesprochen, es gibt wohl Kürzungen, wir können das nachlesen – sorgen für mehr Flexibilität bei Trägern. Können Sie für uns noch einmal einordnen, wie fest da der Finanzminister an Ihrer Seite stand und wie das für Flexibilität bei Trägern sorgt, wenn es eigentlich weniger Geld statt mehr gibt?
Christof Rasche
Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Es ist immer gut, wenn man hier Gelegenheit hat, noch einmal zur Aufklärung und zur Aufhellung der Dinge beizutragen. (Zuruf von den GRÜNEN: Sehr gut!) Es geht nicht darum, dass Kürzungen zu mehr Flexibilität beitragen, sondern – das könnten Sie auch wissen – bei einer Festbetragsfinanzierung fällt ein festgelegter Eigenanteil weg. (Frank Müller [SPD]: Ja!) Wir haben die Situation, dass wir unterschiedliche Modelle ermöglichen – das ist übrigens in der Flexibilität notwendig –, wie die Mittel auch für die Kitahelfer*innen eingesetzt werden können. Ich erinnere an die letzte Legislaturperiode, welche Diskussionen wir hier hatten, ob es eine komplett neue Stelle sein muss, die komplett neu ausgeschrieben werden muss, oder ob auch Modelle der Aufstockung von bestehenden Stundenzahlen möglich sind. Ja, diese Flexibilität ist geschaffen worden, und diese Flexibilität ist für die Einrichtungen an dieser Stelle auch wichtig. Vor diesem Hintergrund bleibt es dabei, dass ich gut und richtig finde, dass wir mit den 140 Millionen und mit der Verlässlichkeit und dauerhaften Finanzierung 03.07.2024 miteinander festgestellt haben, die Erfahrungen aus der Pandemie mit Alltagshelfer*innen sind gut gewesen, die brauchen wir aber dauerhaft im System. Das haben wir damit sichergestellt. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Die Landesregierung hat die Redezeit jetzt um knapp eine Minute überzogen. Es liegen allerdings keine weiteren Zwischenfragen und Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur Abstimmung – drei Stück an der Zahl. Erstens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9724 – Neudruck –. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/9427 – Neudruck. Wer stimmt zu? – Die Fraktionen von FDP und SPD. Wer lehnt ab? – Die Fraktionen von CDU, von den Grünen und von der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist der Antrag Drucksache 18/9427 – Neudruck – abgelehnt. Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9733. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9733. Wer stimmt zu? – Die Fraktionen von SPD und FDP. Wer lehnt ab? – Die Fraktionen von CDU, von den Grünen und von der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist auch der Antrag Drucksache 18/9733 abgelehnt. Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und den Grünen Drucksache 18/9814. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen von CDU und den Grünen. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Somit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/9814 angenommen. Ich rufe auf: 4 Wohlstand, Wachstum, Arbeit – 15 Punkte für eine Wirtschaftswende in Nordrhein-Westfalen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9717 Für die antragstellende Fraktion der FDP hat jetzt der Kollege Dietmar Brockes das Wort. – Bitte sehr.
Dietmar Brockes FDP
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie sieht die wirtschaftliche Lage in Nordrhein-Westfalen aus? Landtag Gestern sprach der Finanzminister Dr. Optendrenk von einer anhaltend schwachen Wirtschaftsentwicklung, um seine neuen Schulden entsprechend rechtfertigen zu können. Dagegen bejubelte die Wirtschaftsministerin in der vergangenen Woche noch leichte positive Prognosen und freute sich darüber sehr. Wenn man sich dann aber mit den Unternehmen im Land, mit der Wirtschaft, mit dem Mittelstand und der Industrie unterhält, dann wird ganz klar deutlich: Seit Übernahme der Regierung durch Schwarz-Grün stagniert die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Von dieser Landesregierung gehen leider keine positiven Signale aus. (Beifall von der FDP und André Stinka [SPD]) Große Konzerne tätigen an ihren Standorten in Nordrhein-Westfalen nur noch Erhaltungsinvestitionen. Der Investitionsstandort Nordrhein-Westfalen verliert international zunehmend an Attraktivität. Die Insolvenzen steigen, die Konzerne bauen Stellen ab, und viele Unternehmen liebäugeln mit Produktionsverlagerung. Meine Damen und Herren, wir haben hohe Energiekosten, überbordende Bürokratie und hohe Steuerbelastungen. Es fehlen Fachkräfte, und unsere Straßen und Brücken bröckeln vor sich hin. Die Herausforderungen und Aufgaben, denen wir uns stellen müssen, sind klar. Das heißt, wir müssen neue wirtschaftliche Chancen für Menschen und Unternehmen schaffen, wir brauchen endlich eine Wirtschaftswende für Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der FDP) Das heißt, wir brauchen zukunftsfähige Arbeitsplätze und Investitionsanreize. Aber dafür fehlt in Nordrhein-Westfalen eine klare wirtschaftspolitische Agenda. Denn was macht die schwarz-grüne Landesregierung in dieser schwierigen Lage? Ministerpräsident Wüst und Wirtschaftsministerin Neubaur verwalten rein die wirtschaftliche Stagnation. Abbau von Bürokratie in Nordrhein-Westfalen? Fehlanzeige. Die Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung? Kaum feststellbar. Von einer Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist nur in einzelnen Lieblingsprojekten der Ministerin zu spüren. Meine Damen und Herren, Sie setzen keine neuen Wachstumsimpulse. Sie haben Ihren wirtschaftspolitischen Gestaltungsanspruch, Frau Ministerin, leider nie angenommen, was nötig wäre für dieses Land. Sie verweisen immer nur auf Berlin. Ministerin Neubaur behandelt unsere Wirtschaft als Transformations- und Dekarbonisierungsprojekt. Unsere Wirtschaft ist jedoch kein Versuchskaninchen. Wir brauchen eine Landesregierung, die unsere gesamte Wirtschaft als Motor für Innovationen und Wohlstand versteht und fördert. 03.07.2024 (Beifall von der FDP) Nordrhein-Westfalen braucht eine wachstums- und angebotsorientierte Politik, die Investitionen in Innovationen fördert und damit Rahmenbedingungen für die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze schafft. Wir Freien Demokraten fordern deshalb eine Wirtschaftswende für Nordrhein-Westfalen. Wir unterbreiten Ihnen 15 Vorschläge für ein maßgeschneidertes Wirtschaftswendeprogramm. Nordrhein-Westfalen kann dieses sogar ganz ohne den Bund umsetzen. Damit machen wir die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig. Wenn Sie hier einzelne Vorschläge ablehnen, dann ist das okay, dann können wir darüber sprechen, aber dann müssen Sie bitte auch bessere, eigene Vorschläge machen. Diese fehlen jedoch bis heute komplett. Meine Damen und Herren, wir haben in Nordrhein-Westfalen alle Voraussetzungen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können: eine erfahrene Industrie, einen starken Mittelstand und eine dichte Forschungslandschaft, Talente, Ideen sowie lebenswerte Städte und Gemeinden. Dieses Potenzial muss endlich wieder gefördert und gehoben werden. Unternehmen treffen richtungsweisende Entscheidungen und gehen dafür in eigenes Risiko. Im Ernstfall müssen sie dafür die Konsequenzen tragen. Dafür brauchen sie von uns die richtigen und verlässlichen Rahmenbedingungen. Sie brauchen die Grundlagen dafür. Die Mobilisierung dieser privaten Investitionen muss für uns alle oberste Priorität haben. Da wollen wir hin. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen wieder nach vorne kommt. Unterstützen Sie deshalb unseren Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Dr. Christian Untrieser das Wort. Bitte sehr.
Dr. Christian Untrieser CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich Dankeschön sagen, dass dieser Antrag hier heute debattiert wird, denn ich finde, dass die wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen es insgesamt wert ist, dass man darüber spricht. Wir haben heute schon viele Fußball-Bonmots gehört. Jetzt, in der Zeit der Fußball-EM, sehen wir alle möglichen Statistiken über Torschüsse, Tore, Abseitsentscheidungen oder wie die EKG-Kurve im Ball ist. Ich werde Sie nicht mit Fußballzitaten belustigen, wie es mein Kollege Jochen Ritter vorhin gemacht hat, aber ich möchte in dem Zusammenhang auf zwei Tabellen aufmerksam machen, denn Tabellen Landtag lügen bekanntlich nicht. Die eine Tabelle betrifft die wirtschaftliche Situation in Deutschland, die andere die wirtschaftliche Situation in Nordrhein-Westfalen. Als Erstes möchte ich die viel beachtete Studie der Schweizer Hochschule IMD zur Wettbewerbsfähigkeit von Ländern ansprechen. Die ist vor Kurzem herausgekommen. Dort wird gesagt, dass Deutschland immer weiter zurückfällt. Wir sind jetzt auf dem 24. Platz in einer Untersuchung von 67 Ländern. Das ist zwei Plätze schlechter als letztes Jahr. Im Jahr 2022, als die Ampel angefangen hat zu regieren, waren wir neun Plätze besser. Die FDP hat, glaube ich, mit vielen Ministern und vielen Parlamentariern im Deutschen Bundestag einen großen Anteil daran, dass wir nicht mehr auf dem Platz sind, der uns eigentlich zustehen könnte. Ich könnte viele Dinge herausgreifen, zum Beispiel das Bürokratieentlastungsgesetz IV, wozu es 442 Vorschläge aus der Wirtschaft gab. Nur ein Bruchteil davon ist vom Deutschen Bundestag umgesetzt worden. Der Nationale Normenkontrollrat hat Ihnen noch vor Kurzem ins Stammbuch geschrieben, dass innerhalb eines Jahres die Belastung von Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen um rund 54 % auf gut 26,9 Milliarden Euro gestiegen ist. Innerhalb eines Jahres, in dem die Ampelpolitik für Wirtschaftspolitik entscheidend ist! Ein zweites Beispiel ist die Kraftwerksstrategie. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Nordrhein-Westfalen gar nicht seiner Verantwortung gerecht werden würde, die Verantwortung nicht übernehme und stünde immer nur an der Seitenlinie. Bei der Kraftwerksstrategie ist doch eindeutig, dass diese Landesregierung mit Ministerin Mona Neubaur und unserem Ministerpräsidenten immer wieder darauf hinweist, dass wir eine Kraftwerksstrategie mit Gaskraftwerken brauchen. Seit Monaten hören wir aber nichts aus Berlin. Das ist einfach nicht ausreichend.
Christof Rasche
Herr Kollege Untrieser, Herr Brockes möchte gerne eine Frage stellen.
Dr. Christian Untrieser CDU
Sehr gerne.
Christof Rasche
Dann kann er loslegen.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Untrieser, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wir haben einen Antrag gestellt, der konkrete Maßnahmen für Nordrhein-Westfalen fordert. In Ihrer bisherigen Rede sind Sie bezüglich der wirtschaftlichen Situation rein auf Berlin eingegangen. Würden Sie die These vertreten, dass Nordrhein-Westfalen kein 03.07.2024 eigenes Wirtschaftsministerium benötigt, weil man hier im Land eh nichts machen kann?
Christof Rasche
Bitte sehr.
Dr. Christian Untrieser CDU
Um die Frage kurz zu beantworten: Nein. Ich halte es schon für sinnvoll, dass wir ein eigenes Wirtschaftsministerium haben. Ich habe anfangs angekündigt, dass ich noch etwas zu Nordrhein-Westfalen und zu Ihrem Antrag sagen werde. Fakt ist aber auch, dass viele wichtige Entscheidungen gerade in Berlin getroffen werden und in die falsche Richtung gehen. Ich war bei meinem zweiten Beispiel. Das Erste war der Bürokratieabbau, das Zweite war die Kraftwerksstrategie. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Beim dritten Punkt muss ich Sie, liebe Kollegen der FDP, bitten, noch einmal deutlich Ihre Stimme zu erheben – vor allen Dingen in Richtung Verkehrsminister Wissing. Denn gerade in den letzten Tagen habe ich gehört, dass große Summen – Milliarden von Euro – aus der Autobahnplanung und dem -bau herausgenommen werden müssen. Da muss man sich an den Kopf fassen. Wir reden die ganze Zeit von einer Infrastruktur, die wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten zugegebenermaßen vernachlässigt haben. Dann kommt der Bundesverkehrsminister und sagt: Da wollen wir noch mehr sparen. – Da bitte ich, Herrn Wissing deutlich zu machen, dass das nicht der richtige Weg ist, um Nordrhein-Westfalen wieder wirtschaftlich stark zu machen. Habe ich zwei Minuten extra wegen der Frage? Nein, oder?
Christof Rasche
Nein. Da haben wir die Zeit angehalten.
Dr. Christian Untrieser CDU
Ach so. Dann hätte ich mal besser länger auf die Zwischenfrage geantwortet. Ich muss noch eine Sache sagen. Liebe Kollegen der FDP, Sie schreiben einen sehr wichtigen Satz, den ich zitieren möchte: „Als industrielles Kernland der Bundesrepublik ist Nordrhein-Westfalen aufgrund des großen Anteils energieintensiver Industrien besonders von den gestiegenen Energiekosten betroffen.“ Das ist vollkommen richtig. Was haben ich und auch viele von Ihnen dazu erlebt? Wir hatten vor Kurzem den Unternehmertag hier in Düsseldorf, bei dem Christian Lindner zu Gast war. Aus den Reihen der Landtag versammelten Unternehmer kam folgende Wortmeldung: Ich bin Geschäftsführer einer Gießerei. Das ist hochenergieintensiv. Bei den Energiepreisen können wir quasi nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Wir können nicht mehr mitmachen. – Was war die Antwort von Christian Lindner? Er sagte: Naja, Strukturwandel gibt es halt schon immer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war wirklich ein Schlag in die Magengrube von vielen energieintensiven Unternehmen und Industrien in Nordrhein-Westfalen. Wenn wir bei Gießereien, bei Chemie, bei Stahl, bei Zement oder bei der Automobilindustrie sagen, dass das alles energieintensiv ist und es einen Strukturwandel geben wird, den es schon immer gegeben hat, dann weiß jeder Unternehmer ganz genau, was er von dieser Bundesregierung erwarten kann. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich komme jetzt noch kurz zu der Tabelle „Nordrhein-Westfalen“. Im April gab es eine Befragung von KPMG, dem Business Destination Germany. Dabei gaben 21 % der befragten Finanzvorstände deutscher Tochterunternehmen von internationalen Unternehmen an, in Nordrhein-Westfalen investieren zu wollen, und Nordrhein-Westfalen stand zum ersten Mal an erster Stelle. Wir haben zum ersten Mal den Süden der Republik überholt. Das ist doch ein wunderbares Zeichen. Wenn man nämlich die Unternehmen bei einem Vergleich der Bundesländer fragt, wo sie hinwollten, dann geben sie an, dass Nordrhein-Westfalen das attraktivste Bundesland sei und sie dort investierten. Ich komme zum Schluss, weil die Redezeit leider schon zu Ende ist. Ich könnte noch viel berichten, aber wir werden das Thema weiterhin in den Ausschüssen behandeln. Insofern können wir diesen Antrag, obwohl er manche richtige Punkte enthält, ablehnen. Wir bleiben aber weiter dran. Nordrhein-Westfalen wird mit dieser Koalition und mit dieser Wirtschaftsministerin weiterhin wirtschaftlich stark bleiben.
Christof Rasche
Meinten Sie es mit der Redezeit ernst?
Dr. Christian Untrieser CDU
Entschuldigen Sie die Verzögerung, ich höre gleich auf. – Wir werden weiter dranbleiben, und eine gute Politik machen. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege André Stinka das Wort. Bitte sehr. 03.07.2024
André Stinka SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausführungen des Kollegen Untrieser waren wieder einmal vielsagend, und natürlich bleiben nur 20 Sekunden für den Teil der Landesregierung übrig, weil Sie eben nichts machen und immer Berlin in den Vordergrund rücken. (Beifall von der SPD und der FDP) Herr Kollege Untrieser, ich kann mich noch gut daran erinnern, als hier im Land die Hauptattraktion der CDU-Wirtschaftspolitik die Abschaffung der Hygieneampel war. (Dr. Christian Untrieser [CDU]: Das ist aber sieben Jahre her!) Wenn man sich auf diesem Niveau über Wirtschaftspolitik unterhält, dann sind die heutigen Ausführungen kein Wunder. Kolleginnen und Kollegen, schauen wir uns jetzt den FDP-Antrag mit der sogenannten Wirtschaftswende in Nordrhein-Westfalen an. Bei den vorgeschlagenen 15 Punkten des Antrags hatte ich gehofft, dass Sie davon mehr überzeugt sind, weil die Fragen, die Sie damit stellen, für die Zukunft unseres Landes entscheidend sind. Das ist unbestritten. Wenn wir den Antrag heute in einer Block-I-Debatte diskutieren, ihn direkt abstimmen und wir im Grunde 20 Sekunden Zeit pro Ansatz haben, komme ich als Sozialdemokrat leider zu dem Schluss, dass eine echte Diskussion seitens der FDP nicht so richtig gefordert wird. Das finde ich schade. Das Wort „Schauantrag“ möchte ich nur ganz kurz in den Mund nehmen. Der Ernsthaftigkeit, mit der wir zum Beispiel über den Bürokratieabbau und über Planungsverfahren reden müssen, hätte eine andere Antragsform deutlich besser gutgetan. In meiner verbleibenden Redezeit möchte ich gerne auf das wilde Sammelsurium in diesem Antrag eingehen und zu einigen Punkten Stellung nehmen. Die FDP fordert den Erlass eines Belastungsmoratoriums für die gesamte Legislaturperiode für die nordrhein-westfälische Wirtschaft. Ich dachte mir, „Belastungsmoratorium“ ist ein interessantes Buzzword, mit dem Sie sicherlich die Klientel bedienen. Wie soll dieses Belastungsmoratorium aber konkret aussehen? Sollen wir überhaupt keine Gesetze mehr machen, weil sie Auflagen beinhalten und bürokratisch sind? Sollen wir darüber reden, lieber Kollege Brockes? Das wäre eine spannende Frage gewesen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Sie fordern auch den Abbau von unnötiger Umweltbürokratie. Das ist ziemlich unbestimmt. Was soll das im Kern bedeuten? Wir kennen die FDP-Politik im Bereich der Umwelt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für uns ist klar, dass die Bewertung, die Sie im Be-Landtag reich der Umweltpolitik betreiben, nicht so restriktiv wie in vielen anderen Politikfeldern ist. Ich möchte Ihnen als Beispiel die Umweltverträglichkeitsprüfung nennen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde unter anderem zugunsten einer Beschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren beschnitten. Hier, aber auch beim Ausbau von Stromtrassen gibt es also Veränderungen. Wir sind für die Aufrechterhaltung der Erdverkabelung, weil Umweltund Beteiligungsmöglichkeiten bereits beschnitten sind und im Sinne einer Beschleunigung gearbeitet wird. Das ist ein sehr konkreter Punkt. Die Forderung, dass Industrie- und Gewerbeflächen in ausreichender und in einer wachstumsförderlichen Zahl und Qualität an geeigneten Standorten langfristig um planungssicher zur Verfügung stehen müssen, teilen wir Sozialdemokratinnen außerordentlich. Das gilt auch für die Forderung auf der Ebene der Landesplanung, eine Planungskategorie für Industriereservegebiete einzuführen. Wenn es um den Fünf-Hektar-Grundsatz geht, sind wir hingegen anderer Auffassung. Wir sind für den Fünf-Hektar-Grundsatz, der im Übrigen kein Ziel der Raumplanung und damit auch kein Flächenverbrauchsziel ist. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Flächenknappheit müssen wir mittelfristig auf einen Flächenverbrauch von Null kommen. Wir müssen mit den Flächen sparsam umgehen und viel deutlicher über die Aufwertung von bereits genutzten Flächen sprechen. Einen ganzheitlichen Aktionsplan, um Planungs- und Genehmigungsverfahren in allen Bereichen zu beschleunigen, kann man fordern. Einen ganzheitlichen Plan kann man bei dieser schwarz-grünen Landesregierung grundsätzlich immer fordern. Das ist gut. Die SPD-Fraktion interessiert aber viel mehr, was in der Zwischenzeit schon umgesetzt wurde. Diesbezüglich bin ich auf die Ausführungen der Ministerin und der Landesregierung gespannt. Dazu möchte ich allerdings nichts über die Bundesebene hören. Herr Dr. Untrieser, Sie legten gerade dar, was im Bereich der Planung auf nordrhein-westfälischer Ebene schon alles passiert sei. In der neuesten Broschüre von unternehmer nrw spricht Herr Kirchhoff auf Seite 3 davon, dass die schwarz-grüne Landesregierung die selbst gestellten Hürden in der Landesplanung beseitigen müsse. Ich bin jetzt nicht in der Lage, zu sagen, dass Herr Kirchhoff eine Vorfeldorganisation der SPD sei. Werfen Sie daher einen Blick auf diese Seite 3. Dann werden Sie sehen, dass Sie mit dem, was Sie hier großartig ankündigen, im Bereich der Planung keinen Schritt vorangekommen sind. (Beifall von der SPD) 03.07.2024 Sie haben in dem FDP-Antrag das Thema „Kreislaufwirtschaft“ erwähnt. Diesen Ausführungen stimmen wir zu. Im Ausschuss müssten wir uns aber – und ich bitte, darauf besonders einzugehen – zum Thema „CO -Speicherung“ deutlich und intensiv austauschen. Das hätten wir gerne gemacht. Leider wird es jetzt aber eine direkte Abstimmung geben. Das ist schade, weil eine Chance vertan ist. Wir müssen aus unseren Schützengräben heraus, um in diesem Haus Änderungen für eine Beschleunigung der Erneuerbaren herbeizuführen. Dazu leistet Ihr Antrag keinen Beitrag. Deswegen werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Jan Matzoll das Wort. Bitte sehr.
Jan Matzoll GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Nordrhein-Westfalen geht es wirtschaftlich wieder aufwärts. Das RWI rechnet für das Jahr 2024 mit einem Wachstum von 0,5 %. Das ist noch immer nicht gewaltig. Allerdings wächst die Wirtschaft in NRW damit wieder stärker als im Bundesdurchschnitt. Ich will das überhaupt nicht auf die Landesregierung oder auf die Bundesregierung beziehen. Das ist ausreichend hin und her diskutiert worden. Es ist aber wichtig, den Fakt zu sehen, und zwar nicht deshalb, weil wir zufällig in Nordrhein-Westfalen leben oder weil ich mich als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion besonders über gute Nachrichten für NRW freue – das tue ich natürlich; das ist gar keine Frage –, sondern es ist deshalb so wichtig, weil NRW das industrielle Herz Europas ist. Wir brauchen eine starke, innovative und durch Mitbestimmung und Tariftreue geprägte Industrie nicht nur, um unsere Klimaziele zu erreichen, sondern auch, um Vorbild und Vorreiter der Transformation zu sein. Deshalb ist es über rein ökonomische Indikatoren hinaus so unfassbar wichtig, dass es unserer Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen gut und gerade den produzierenden Betrieben wieder besser geht. Daher bin ich der FDP trotz aller inhaltlichen Differenzen sehr dankbar, dieses Thema immer wieder auf die parlamentarische Bühne zu heben, auch wenn – und da stimme ich Kollege Stinka zu – heute wenig Zeit ist, über diesen umfangreichen Antrag zu sprechen. Mir ist auch völlig klar, dass die sehr komplexe Wirtschaftssituation nicht allein durch einen kurzfristigen Blick auf das Wirtschaftswachstum zu erklären oder zu steuern ist. Wir könnten uns sehr viele Debatten hier sparen, wenn es so einfach wäre. Landtag Schauen wir auf das Beispiel thyssenkrupp, mit dem wir uns seit Monaten bzw. bezüglich der Transformationsherausforderung seit Jahren beschäftigen. Falls die Transformation unserer Stahlbranche nicht gelingt, hätte das Dominoeffekte, die wir mit keiner wirtschaftspolitischen Maßnahme abfedern könnten. Das hätte Auswirkungen weit über Duisburg und das Ruhrgebiet, weit über Nordrhein-Westfalen und Deutschland hinaus. Deshalb ist es völlig richtig, sich weiter damit zu beschäftigen, wo Politik Rahmensetzung und Förderung anzupassen hat, um die Transformation nicht zu gefährden und sie bestenfalls aktiv zu unterstützen. Aber leistet der FDP-Antrag das wirklich? – Jetzt hätte ich ein lautstarkes „Ja“ aus den Reihen der FDP-Fraktion erwartet, aber so überzeugt ist man vom eigenen Antrag wohl auch in der FDP nicht. (Widerspruch von der FDP) Spoiler: Nein, der FDP-Antrag leistet es nicht. Der Antrag umfasst 15 vorgeschlagene Maßnahmen, die ich jetzt nicht alle einzeln durchgehen möchte bzw. zeitlich auch nicht durchgehen kann. Viele Punkte sind bereits umgesetzt bzw. in Arbeit und müssen nicht andauernd wiederholt werden, (Lachen von Dietmar Brockes [FDP]) insbesondere dann nicht, wenn sie lediglich davon ablenken sollen, dass es die FDP ist, die im Bund eine sachliche Debatte über die Schuldenbremse verhindert (Lachen und Zuruf von Ralf Witzel [FDP]: Oh!) und bei einer umfassenden Kraftwerksstrategie der Bremsklotz der Bundesregierung ist. (Ralf Witzel [FDP]: Was für eine absurde Wahrnehmung!) Hier erwartet die Wirtschaft Rückendeckung von der Politik, die sie von der FDP wiederholt nicht bekommt. (Beifall von Michael Röls-Leitmann [GRÜNE] und Dr. Christian Untrieser [CDU] – Zuruf von der FDP: Sondern?) Ich möchte auf zwei Punkte aus dem FDP-Antrag eingehen. Erster Punkt. Sie fordern eine Entlastungsallianz. Ernsthaft? Was ist das denn bitte für eine Wenn-ichmal-nicht-weiterweiß-gründe-ich-einen-Arbeitskreis-Mentalität? Mitten im Prozess der Bürokratieentlastung und der Planungsbeschleunigung, also der Umsetzung des Bund-Länder-Pakts, einfach das Verfahren umwerfen und neue Bürokratie schaffen – das soll die Lösung sein? (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) 03.07.2024 Wir sind wir doch gemeinsam mit den Verbänden aus der Wirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden schon viel weiter. Zweiter Punkt. Es gibt keinen Antrag der FDP zur Bürokratieentlastung ohne die Forderung nach der Absenkung von Umweltstandards und Beteiligungsrechten. Dass das gerade in Zeiten der Transformation, des Wandels und multipler Krisen genau die falsche Antwort ist, habe ich Ihnen von dieser Stelle schon mehrfach entgegengerufen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Die Absenkung von Umweltstandards und Beteiligungsrechten führt doch noch nicht einmal zum gewünschten Ziel der Planungsbeschleunigung, sondern sorgt für Rechtsunsicherheiten und langwierige Klageverfahren. Der Antrag der FDP-Fraktion löst keine Probleme, sondern verschärft diese teilweise noch. Wir lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, Dr. Christian Unt- rieser [CDU] und Bianca Winkelmann [CDU])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Loose das Wort. Bitte sehr.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Industrieunternehmen investieren in neue Fabriken, allerdings nur im Ausland. In NRW werden nur noch Erhaltungsinvestitionen getätigt. Das hat jetzt selbst die FDP erkannt. Die Industrie flüchtet – der größte Teil davon still und leise. Speira in Neuss macht die Aluminiumhütte zu, thyssenkrupp entlässt tausende Mitarbeiter, Miele geht nach Polen, und der Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Ministerin Mona Neubaur schauen nur zu. Stets an der Seite der Industriezerstörer findet sich die FDP, die in NRW Scheinanträge stellt, nachdem sie selbst den deutschen Standort verteuert hat. 2011 fordert und beschließt Christian Lindner den Ausstieg aus der Kernkraft. 2018 beschließt der FDP-Minister Pinkwart einen vorgezogenen Kohleausstieg in NRW, und an vorderster Front beim Kohleausstieg steht Herr Brockes. Technologien verbieten – das ist die Politik der FDP, wenn diese auf der Regierungsbank sitzt. Deshalb ist der heutige Antrag wieder einmal nur ein Antrag der Verlogenheit. Sie fordern unter Punkt 12 eine angebliche Technologieoffenheit und die Möglichkeit der Speicherung von CO . Doch Technologieoffenheit hieße, dass die Firmen entscheiden, ob diese Strom aus Kernkraftoder aus Kohlekraftwerken beziehen möchten, wie Landtag das die Deutsche Bahn in NRW getan hat. Sie hat sich entschieden, einen 15-jährigen Liefervertrag mit dem Kohlekraftwerk in Datteln zu schließen. Das macht für die Deutsche Bahn durchaus Sinn, schließlich sollen die Züge auch dann fahren, wenn kein Wind weht. Freie Unternehmer, freie Entscheidungen, freies Deutschland – aber nein, das will die FDP nicht, denn die FDP weiß mit ihren Berufspolitikern besser, was diese Unternehmen brauchen. Deshalb hält die FDP entgegen jeder Vernunft auch am Ausstieg aus der Kernkraft und aus der Kohlekraft fest. Letzteren wollen Sie lediglich um lächerliche drei Jahre verschieben. An diesem Antrag erkennt man die Mogelpackung der FDP. Im Internet gibt sie sich freiheitlich, im Parlament arbeitet sie mit Zwang, mit Staatseingriffen und mit Bürokratie. Die Zahl der Insolvenzen steigt, die Investitionen sinken. Die Steuern und Abgaben steigen, und beim Wachstum sind wir unter den G20-Staaten abgehängt. Die Lösung soll laut FDP ein Risikofonds für staatliche Beteiligungen sein. Gemanagt werden soll dieser Fonds von entsprechenden Fondsmanagern. Ich frage mich, ob wohl jemand etwas zu lange mit BlackRock-Merz von der CDU zusammengesessen hat. Nein, wir brauchen keine Staatskonzerne oder volkseigenen Betriebe, auch nicht mit einem hübschen BlackRock-Schleifchen drumherum. Wir brauchen für eine Wirtschaftswende schlicht gute Rahmenbedingungen, günstige Strompreise durch eine Ausweitung des Angebots, schnelle Genehmigungen für alle Bereiche und einen massiven Abbau der Bürokratie. Allerdings fordert nur die Alternative für Deutschland einen beherzten Abbau von Bürokratie, zum Beispiel die Abschaffung der Lieferkettengesetze, der Nachhaltigkeitsregeln und eine Reform der DSGVO. Die FDP hingegen fordert die Beibehaltung der EU-Bürokratie. Wir können zudem erwarten, dass sie in wenigen Tagen der Bürokratiepräsidentin Ursula von der Leyen zur zweiten Amtszeit verhelfen wird. Sehr geehrter Herr Brockes, wenn Sie Technologieoffenheit wirklich ernst meinten, würden Sie auf Bundesebene dafür sorgen, dass die Kernkraftwerke wieder angeworfen werden können und auf Bundesund EU-Ebene dafür kämpfen, die EU-Regelungen einzustampfen. Da Sie all das nicht tun, bleibt es ein Scheinantrag, den wir deshalb ablehnen, denn wir kämpfen aus Überzeugung für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank.– Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. 03.07.2024 Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Wir alle wissen: Die Wirtschaft, die Industrie, der Mittelstand und das Handwerk stehen unter enormem Druck. Deswegen ist es gut, dass wir im Hohen Hause des Landes Nordrhein-Westfalen darüber im Austausch sind. Wir gestehen uns hoffentlich gegenseitig mindestens zu, dass jeder hier versucht, mit seinen Ideen die Lage zu verbessern, weil sie in der Tat angespannt ist. Das bleibt sie auch, selbst wenn ich jetzt aufgrund der traditionell einmal pro Quartal vom RWI gelieferten Konjunkturberichte für das Land Nordrhein-Westfalen insoweit Hoffnung vermelden konnte, dass die Wachstumsprognose des wissenschaftlichen Instituts für das Folgejahr besser ausfiel als im vorherigen Quartal. Ich ignoriere nicht traumtänzerisch, dass es was zu tun gibt, sondern arbeite jeden Tag dafür, dass sich die Bedingungen verbessern. Aber ich wäre keine gute Wirtschaftsministerin bzw. Industrieministerin, wenn ich solche Entwicklungen nicht auch positiv kommentieren würde. Ja, wir haben in Nordrhein-Westfalen viel zu tun. Wir reichen der Bundesregierung die Hand, wo immer es möglich ist, um die Dinge zu verbessern. Wir unterstützen sie in dem Vorhaben, eine Kraftwerksstrategie in den Markt zu geben. Alle, die sich hier geäußert haben, sind bestens darüber informiert, dass der Bund für die Frage einer Kraftwerksstrategie und einer flexibilisierten Energieversorgung zuständig ist und das Land es nicht alleine machen kann. Wir machen Vorschläge und bringen uns in Fachausschüssen des Bundesrates sowie in den Fachministerkonferenzen ein. Ich werbe an allen Ecken und Enden und bei jeder Gelegenheit dafür, zusammen mit dem Bund die notwendige Energieversorgungssicherheit für unsere Unternehmen auf dem Weg zur klimaneutralen Energieversorgung herzustellen. Deswegen danke ich dafür, dass Sie auch noch mal darauf hinweisen, dass Energieversorgungssicherheit ein besonderes Merkmal unseres Landes ist. Wir wollen das auch erhalten. Deswegen arbeiten wir engagiert daran, diese Transformation von einem zum anderen mitzugestalten. Wir haben in Nordrhein-Westfalen gestern einen Haushaltsentwurf beschlossen. Der Finanzminister hat dazu auch kommuniziert. Nordrhein-Westfalen gibt über 40 Milliarden Euro für Bildung aus und greift damit genau das auf, was Sie in Ihrem Antrag auch fordern. Wir schaffen 50.000 neue Ganztagsplätze. Die helfen, das nicht gehobene Potenzial der Frauen bzw. der Eltern zu heben, die gerne arbeiten gehen würden, aber nicht ausreichend Plätze finden. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, mir fehlt einfach ein Punkt, und bei anziehender Konjunktur und hoffentlich immer besser befüllten Auf-Landtag tragsbüchern ist es der ganz entscheidende: Die vielen Aufträge, die hoffentlich bei den Unternehmen hineinflattern, müssen auch bearbeitet werden. Sie verlieren in Ihrem Wirtschaftswendepunkteprogramm keinen Satz dazu, dass die Bekämpfung der Arbeitsund Fachkräftemangelsituation entscheidend dafür ist, dass wir im Land Nordrhein-Westfalen Wachstum auch bewerkstelligt bekommen. Das spricht für sich. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Für uns als Landesregierung spricht, dass wir in der Vermittlungsoffensive, in einer Arbeits- und Fachkräfteoffensive die guten Regelungen nutzen, die die Ampel bietet, und Menschen in Arbeit bringen, weil wir glauben, dass das die richtige Antwort auf populistische Diskussionen rund ums Bürgergeld ist. Wir nehmen Menschen an die Hand. Wir sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche einen Abschluss nicht ohne Anschluss machen. So machen wir das in Nordrhein-Westfalen. Ein letzter Punkt, auf den ich gerne noch eingehen möchte, sind Ihre Vorschläge zu den Fragen: Was können wir eigentlich im Bereich „Start-ups und Innovation“ machen? Manche von Ihnen waren meines Wissens auch Teilnehmer des Innovationskongresses der Landesregierung, den mein Ministerium ausrichten durfte. Dort wurde unsere Analyse von nationalen und internationalen Referenten bestätigt: Wir müssen in Nordrhein-Westfalen mit unseren knapp 70 Hochschulen, 750.000 Studierenden und irrsinnigen Zahlen von Patenten etwas im Bereich „Wissenschaft und Technologietransfer“ verbessern, wenn es darum geht, Patente in Geschäftsmodelle zu übersetzen. Mit den Programmen, die wir als schwarz-grüne Landesregierung aufgelegt haben, wie innovation2business.nrw, setzen wir genau da im Land an, wo bisher eine Lücke war. Wir glauben an die Ressource des Ideenreichtums unserer Bürgerinnen und Bürger. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9717. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Das ist niemand. Somit ist der Antrag Drucksache 18/9717 abgelehnt. Wir kommen zu: 03.07.2024 5 Erneutes Polizeiversagen in Köln: Grundgesetz und Verfassung gelten nicht nur für die politischen Freunde von Innenminister Reul! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/9713 Entschließungsanträge der Fraktion der AfD Drucksache 18/9808 Drucksache 18/9809 Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD hat Herr Tritschler das Wort. Bitte sehr.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Ein Baum, ein Strick, ein AfD-Genick“ – so stand es auf den Aufklebern, die am Wochenende in Essen geklebt wurden. Ich darf diesen Aufkleber hier nach den neueren Regeln nicht mehr hochhalten, aber wir können ihn sicher im Video einblenden. Die Vorgänge rund um den AfD-Parteitag am vergangenen Wochenende sprachen mal wieder nicht dafür, dass wir in Deutschland noch in einer vollwertigen Demokratie zu Hause sind, im Besonderen nicht in NRW. Es ging im Vorfeld schon los. Der Essener CDU-Oberbürgermeister Thomas Kufen brach – wie wir inzwischen wissen: gegen den ausdrücklichen Rat seiner Juristen – den längst geschlossenen Mietvertrag mit der AfD und scheiterte damit wie vorhergesagt vor dem Gericht. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Sie waren nicht in der Lage, NS-Parolen auszuschließen! Das halten wir fest!) Aber was soll’s; es war ja nicht sein Geld. Es war das Geld der Essener Bürger, das er da verbrannte. Dafür bekam er ja hier im Haus noch eine Menge Applaus, auch von Ministerpräsident Hendrik Wüst. Das Signal, das Sie damit senden, war klar: Wenn es nur gegen die AfD geht, dann ist alles erlaubt. Dann darf man auch geltendes Recht brechen. Und Sie wurden erhört, meine Damen und Herren. Europaweit mobilisierte die linksradikale Szene gewaltbereite Anhänger, um den Parteitag zu stören, ja, sogar zu verhindern. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: 50.000 Menschen!) Die Grüne Jugend, immerhin die Jugendorganisation einer Regierungspartei hier im Land sowie im Bund, rief offen dazu auf, den Parteitag zu verhindern. Das erwartbare Ergebnis: Essen wurde am vergangenen Wochenende zum Hotspot linker Gewaltausbrüche in Europa. Landtag (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Unbedingt!) Angereiste Delegierte und Pressevertreter wurden geschlagen, getreten, angespuckt, beleidigt und genötigt. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: 50.000!)
Christof Rasche
Herr Tritschler, der Kollege Rock hätte eine Zwischenfrage.
Sven Werner Tritschler AfD
Ja, sehr gerne.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Simon Rock GRÜNE
Herr Tritschler, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Für mich ist unstrittig, dass alle Parteien die Möglichkeit haben müssen, Veranstaltungen durchzuführen. Und die Polizei hat die Pflicht, diese Veranstaltungen zu schützen. Umso irritierter bin ich auf der anderen Seite über Äußerungen von Parteifreunden von Ihnen. Wie Sie wissen, musste der Politische Aschermittwoch der Grünen Bayern in Biberach wegen Blockaden einiger Landwirte abgesagt werden. Ihr Parteikollege Martin Böhm, immerhin stellvertretender Landesvorsitzender, hat das öffentlich wie folgt kommentiert: „Respekt vor diesen Bauern! So klingt Politik von unten. Wir stehen hinter den Landwirten!“ Da frage ich Sie: Wie erklären Sie sich diese Doppelmoral Ihrer Partei, sich nur darüber aufzuregen, wenn es gegen Ihre Partei geht, und es bei anderen zu bejubeln? (Beifall von den GRÜNEN und Elisabeth Mül- ler-Witt [SPD])
Christof Rasche
Bitte sehr.
Sven Werner Tritschler AfD
Vielen Dank, Herr Kollege Rock, für die Frage. Damit kann ich es auch noch mal klarstellen. Ich missbillige das bei jedem. Ich würde mir aber auch von den Grünen wünschen, dass Sie sich von Ihrer eigenen Parteijugend distanzieren, die dazu aufgerufen hat, unseren Parteitag zu verhindern und damit Recht zu brechen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ja, weil Sie eine antidemokratische Partei sind!) Dazu habe ich von Ihnen kein Wort gehört, Herr Rock. (Beifall von der AfD) Ich sage es ganz klar: Ich missbillige das, auch wenn es ein Parteifreund von mir ist. Das ist der Unterschied. 03.07.2024 (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Nein, der Unter- schied ist: Wir sind demokratisch, Sie nicht!) Aber das Bild, das Sie, meine Damen und Herren, und Ihr von Ihnen aufgehetzter Schlägermob vor allem am vergangenen Samstag in die Welt gesendet haben, war dementsprechend verheerend. (Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Die Neue Zürcher Zeitung kommentierte – ich zitiere –: „Einen Parteitag durchzuführen, ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht einer jeden Partei. Auch die AfD muss das tun können, ungestört. Wer sie dabei behindert, verteidigt nicht die Demokratie, er schadet ihr.“ Und zum dröhnenden Schweigen unseres Ministerpräsidenten heißt es – Zitat –: „Man stelle sich vor, die Demo von Essen hätte nicht der AfD, sondern den Grünen“ – Herr Rock – (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Der Unterschied ist: Die einen sind Demokraten, die anderen nicht!) „gegolten, mit denen Wüst sehr harmonisch zusammen regiert. Man stelle sich vor, vermummte Rechte hätten Polizisten ins Krankenhaus geprügelt. Nicht nur gäbe es tagelang Sondersendungen und Leitartikel über die bedrohte Demokratie. Auch der […] Ministerpräsident in Düsseldorf hätte andere, gewiss sehr deutliche Worte gefunden.“ Das hat er aber nicht; (Nadja Lüders [SPD]: Woher wissen Sie das?) kein Wort dazu von Herrn Wüst als oberster Dienstherr; kein Wort zu 28 verletzten Polizisten, darunter zwei Schwerverletzte. Stattdessen postete er – ich nenne das in aller Ehrlichkeit Schäbigkeit – am Abend ein Grinsebild aus dem Fußballstadion vom EM-Spiel, Seite an Seite mit Nancy Faeser und Annalena Baerbock, während die Polizisten, die unter der von ihm aufgeheizten Stimmung zu leiden hatten, noch im Krankenhaus in Essen lagen. Meine Damen und Herren, schäbig nenne ich das. (Beifall von der AfD – Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Überhaupt konnten sie einem leidtun, die Polizisten, die am vergangenen Wochenende in Essen Dienst tun mussten. Sie wurden buchstäblich verheizt (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) von einem CDU-Ministerpräsidenten, von einem CDU-Innenminister und von einer zumindest in Teilen offensichtlich gewissenlosen Führungsebene. Sie Landtag mussten die Knochen hinhalten für den offenbar mittlerweile schrankenlosen Hass, den man in Ihren Reihen für die Opposition im Land empfindet. Ich zitiere jetzt mal – auch ich habe mich durch diesen Wutmob kämpfen müssen – ein paar Polizeibeamte, bei denen ich mich nach einem geeigneten Weg zur Grugahalle durchfragte: Wir haben keine Anweisungen; hier ist gerade das totale Chaos ausgebrochen; ich habe keine Verbindung zu meinem Vorgesetzten; ich soll hier nur absperren, mehr wurde mir nicht gesagt. Dabei hatte die Polizeiführung die Möglichkeit – das wurde von uns bereitgestellt –, auch ganz kurzfristig per SMS Anfahrempfehlungen an die Delegierten zu senden. Das wurde genau einmal praktiziert, nämlich am Freitagabend. Und wer dieser Empfehlung zur falschen Zeit folgte, der fuhr direkt in eine Blockade, direkt in einen Mob gewaltbereiter Gegendemonstranten. Noch unangenehmer war es für Leute, die nicht mit dem Auto kamen, sondern als Fußgänger. Es gibt ja genug Videos davon im Netz. Sie mussten einen regelrechten Spießrutenlauf über sich ergehen lassen. Das Führungs- und Kommunikationsversagen bei der Polizei führte dann zum von oben offensichtlich gewollten Ergebnis: (Zuruf von Julia Kahle-Hausmann [SPD]) Die Parteitagsteilnehmer mussten sich selbst einen Weg in die Grugahalle suchen. Mit Glück schafften sie das, mit Pech trafen sie auf gewaltbereite Linksradikale. Das war eben nicht nur für die Teilnehmer gefährlich – schlimm genug –, sondern auch für die Polizisten, die dann einschreiten mussten. Ich sage es einmal in aller Klarheit, auch für die Polizeibeamten, die da auf der Straße standen: Das ist zuallererst die Verantwortung unseres Innenministers, von Herbert Reul von der CDU, der ja sonst keinen Kameratermin auslässt, um sich irgendwie als Hardliner in Szene zu setzen. Aber wenn die Täter offenbar die Richtigen sind und die Opfer die Falschen, dann dürfen auch einmal ein paar Polizisten in die Schusslinie geraten. Ich weiß auch schon, was gleich aus Ihrer Richtung kommt – wir kennen das schon aus anderen Debatten –: Es sei ja alles nicht so einfach gewesen, man habe sich an die Vorschriften, an Recht und Gesetz gehalten, und überhaupt gelte die Versammlungsfreiheit. Wir kennen das schon. Es wird auch nicht wahrer, wenn man es öfter wiederholt. Warum schaffen es denn andere Bundesländer, Gegendemonstranten und Parteitagsteilnehmer sauber zu trennen? Warum schafft man es dort, Straßenblockaden so schnell aufzulösen, wie sie entstanden sind? 03.07.2024 Warum hat man dagegen bei Ihrer Polizei irgendwie immer den Eindruck, sie seien vorab von ihrer eigenen Führung so eingeschüchtert worden, dass sie auch ja keinen Finger mehr rühren als unbedingt nötig? (Marc Lürbke [FDP]: So ein Quatsch!) Ich habe in Bayern, in Sachsen, in Niedersachsen, in Sachsen-Anhalt und in Baden-Württemberg erlebt, wie Polizei einen Parteitag erfolgreich schützen kann – ohne verletzte Polizisten (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) und ohne verletzte und bedrohte Delegierte. Aber Ihre Führung bekommt das nicht hin. Offensichtlich will sie es nicht hinbekommen. (Beifall von der AfD) In NRW erleben wir regelmäßig, auch schon 2017 in Köln und zuletzt bei unserem Kreisparteitag, genau das Gegenteil. Im Bereich einiger Polizeipräsidien – in Köln, in Münster – ist es, wie gesagt, besonders schlimm. Was da von der Polizeiführung gemacht wird, grenzt an Arbeitsverweigerung. Das ist kein Zufall, meine Damen und Herren. Das glaubt Ihnen inzwischen kein Mensch mehr. Das ist von Ihnen politisch gewollt. Wir können das derzeit nur dokumentieren, archivieren und an die Öffentlichkeit tragen. Das machen wir auch. Aber ich will Ihnen zum Schluss eines versprechen: Irgendwann wird auch in NRW der Tag da sein, an dem diejenigen, die Recht beugen und missachten, die Gewalt begünstigen und dulden, zur Verantwortung gezogen werden. Dafür werden wir sorgen. (Zuruf von der CDU: Wir auch!) Bis dahin bleibt mir nur eines: ein herzlicher Dank, wenn es der Ministerpräsident schon nicht macht, an die Polizisten auf der Straße, die für das Versagen dieser CDU-geführten Landesregierung und ihrer eigenen Vorgesetzten am Wochenende wieder mal den Kopf hinhalten mussten, und denjenigen, die dabei verletzt wurden, die besten Genesungswünsche im Namen der gesamten AfD. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Marc Blondin das Wort. Bitte sehr.
Marc Blondin CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon abenteuerlich, was Sie sich hier wieder zusammenfantasieren und mit welchen Unterstellungen Sie arbeiten. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD) Landtag Am Ende hörte sich das fast wie eine Drohung an. Auch das muss man erst einmal sacken lassen. Was ich nicht zulasse, ist, dass Sie hier unseren Innenminister, der ein Garant für Sicherheit und Stabilität in diesem Land ist, so diskreditieren. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Lachen von Sven Werner Tritschler [AfD]) Ich komme deshalb zum Sachverhalt des vorliegenden Antrags. Wohlgemerkt am 16. Juni – nicht am 23. Juni, wie bei Ihnen steht – fand im Kölner Stadtteil Widdersdorf im dortigen Gymnasium Neue Sandkaul der Kreisparteitag der Kölner AfD statt. Schon im Vorfeld gab es gegen diese Versammlung massiven Protest. So sammelte die Schulgemeinschaft innerhalb weniger Tage 10.000 Unterschriften, die als Petition an Oberbürgermeisterin Reker übergeben wurden. Es war also klar, dass es auch an dem Tag selbst zu Protestkundgebungen im Umfeld der Schule kommen würde. Und darauf war die Polizei bestens vorbereitet. Mich freut es übrigens sehr, dass es am Ende statt der angemeldeten 500 fast 5.000 Menschen waren, die ein buntes, kreatives und friedliches Zeichen für die Demokratie gesetzt haben. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Die Polizeikräfte vor Ort hatten die Lage im Griff. Die Kölner AfD konnte ihren Parteitag, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung, durchführen, und gleichzeitig konnte der friedliche Protest gegen sie stattfinden. Dabei ist es gut, dass die Polizei in solchen Situationen deeskalierend handelt. Und wenn die Einsatzkräfte zu der Erkenntnis kommen, dass die Auflösung einer kleinen Sitzblockade unverhältnismäßig gewesen wäre, dann müssen Sie diese Einschätzung schon der Einsatzleitung der Polizei überlassen, die es sicherlich besser im Blick hat als irgendwelche AfD-Vertreter.
André Kuper
Herr Kollege Blondin, ich muss Sie einmal unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der AfD gibt. Lassen Sie die Zwischenfrage zu?
Marc Blondin CDU
Nein, danke.
André Kuper
Okay.
Marc Blondin CDU
Tatsache ist, dass eine fußläufige Erreichbarkeit jederzeit unter Polizeibegleitung möglich und eine Wegstrecke von 125 m auch zumutbar war. 03.07.2024 Für uns steht außer Frage, dass Parteitage planmäßig stattfinden sollen. Diese Gewährleistung der Chancengleichheit von Parteien ist ein wesentliches Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Auch der in den letzten Tagen viel zitierte Bundesparteitag in Essen konnte durchgeführt werden. Den friedlichen Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmern wurde es ermöglicht, ihren Protest auszudrücken und ihr Eintreten für die Demokratie zu zeigen. Auch hier – da sind wir den Einsatzkräften vor Ort zu großem Dank verpflichtet – hat sich das in mehrmonatiger Vorbereitung erarbeitete Einsatzkonzept der Polizei NRW bewährt. Die dabei aufgetretenen gewalttätigen Störungen und damit einhergehenden Körperverletzungen von Polizeikräften sind allerdings auf das Schärfste zu verurteilen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Dennoch ist es der Polizei weitestgehend gelungen, allen Widerständen zum Trotz gewalttätige Störungen im Keim zu ersticken. Die Art. 5 und 8 des Grundgesetzes, die Meinungsfreiheit garantieren und Versammlungsfreiheit ermöglichen, sind in der Demokratie ein hohes Gut. Dieses Recht auf Demonstrations-, Versammlungsund Meinungsfreiheit gilt dann aber auch für alle Seiten. In einer Demokratie muss man Gegenwind aushalten können. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Ich bin stolz auf dieses starke bürgerschaftliche Engagement für unsere Demokratie. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Die Absicht der AfD ist es wieder mal, die Arbeit unserer Polizei zu diskreditieren. Aber das werden wir als CDU-Landtagsfraktion nicht zulassen. Wir haben vollstes Vertrauen in die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten, sind ihnen äußerst dankbar für ihre Tätigkeit und stehen bei ihrem Einsatz für unseren Rechtsstaat fest an ihrer Seite. Ihr substanzloser Antrag zeigt aber wieder mal deutlich Ihre Gesinnung und ist daher abzulehnen. Der Versuch, sich per Entschließungsanträgen, die Schaufensteranträge sind, bei den Polizeikräften, die Sie zuvor kritisiert haben, lieb Kind zu machen, wird nicht durchdringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Blondin. – Für die SPD spricht die Abgeordnete Frau Lüders. Landtag
Nadja Lüders SPD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wozu sprechen wir heute? Nach dem, was der Abgeordnete der AfD hier vorgetragen hat, anscheinend nicht zu dem Antrag, den diese Fraktion der AfD uns hier zum Plenum vorgelegt hat. Denn zunächst geht es ja um den Antrag vom 26. Juni 2024 zu dem angeblichen erneuten Polizeiversagen in Köln. Herr Blondin, Sie haben es erwähnt: Schon das Datum in der Darstellung der Ereignisse durch die AfD ist falsch. Selbst bei solch einfachen Punkten bleiben Sie nicht bei den Tatsachen. Auch Ihre Schilderung der Ereignisse selbst entspricht nur Ihrer eigenen Wahrnehmung, aber in keiner Weise den Tatsachen. Denn der Polizeisprecher aus Köln hat ausgeführt, wie man im Kölner Stadt-Anzeiger nachlesen kann: „In Widdersdorf bleibt es mit Ausnahme von kleineren Zwischenfällen friedlich.“ Schau her! Warum dann also dieser Antrag zu diesem Plenum? Das ist durchschaubar; denn am Wochenende fand der Bundesparteitag der AfD in Essen statt, und nur das war Ihre Intention, mit der Sie gestern noch diese Entschließungsanträge vorgelegt haben, um hier im Plenum das zu tun zu können, was Herr Tritschler gerade getan hat, nämlich den Parteitag in Essen zu thematisieren. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Hört! Hört!) Das ist unparlamentarisch. (Beifall von der SPD, der CDU und Frank Jablonski [GRÜNE]) Ihre Taktik geht aber nicht auf; denn von erneutem Polizeiversagen, wie noch im Antrag vom 26. Juni, sprechen Sie selber auf einmal gar nicht mehr, sondern wollen es umdrehen und wollen uns hier, den Demokratinnen und Demokraten, Ihr Demokratieverständnis und Ihre Haltung aufdrücken. Das wird aber nicht gelingen. Das kann gar nicht gelingen, weil Sie selbst keine Haltung zu Ihren eigenen Demokratiefeinden in Ihren eigenen Reihen haben. (Beifall von der SPD und Frank Jablonski [GRÜNE]) Sie haben mittlerweile offen Koalitionen mit der NPD-Nachfolgepartei nicht nur angestrebt, sondern auch umgesetzt. In Ihrem Entschließungsantrag schweigen Sie erneut Teile der Ereignisse einfach aus, nämlich den Teil, dass ein Delegierter von Ihnen zwei Mitgliedern meiner Partei einfach mal ins Gesicht spuckt und dann einem Gegendemonstranten auch noch in die Wade beißt. (Beifall von der SPD) 03.07.2024 Ich finde, deutlicher kann es nicht sein. Sie sollten daher hier besser schweigen, als uns und insbesondere auch der Polizei Haltungsnoten zu geben. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Denn unsere Haltung als Demokratinnen und Demokraten ist klar: Friedlicher Protest gegen die AfD ist mehr denn je erforderlich. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Und die Haltung von Demokratinnen und Demokraten ist klar: Wir lehnen Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ab. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Verlogen ist das!) Den verletzten Kolleginnen und Kollegen wünschen wir von hier aus baldige Genesung, und wir hoffen doch sehr, dass die Täter … (Sven Werner Tritschler [AfD]: Heuchler!) – Ich verbitte es mir, von Ihnen „Heuchler“ genannt zu werden, ausdrücklich! (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Es bleibt zu hoffen, dass die Verursacher gefunden und möglichst schnell auch bestraft werden. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ja, ja! Mir kom- men die Krokodilstränen!) Wir brauchen Ihre Belehrungen hier nicht – und von Ihnen schon gar nicht, Herr Tritschler. Auch der Ministerpräsident braucht sie nicht. Und das sage ich ausdrücklich als Mitglied der Opposition. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Große Koali- tion?) Ich möchte an dieser Stelle einmal Herrn Wüst loben, weil es ja sonst nicht so viel zu loben gibt. Aber das möchte ich hier sehr deutlich sagen. Ich bin Ihnen, Herr Wüst, sehr dankbar, dass Sie Nazis Nazis nennen. Das ist eine erfrischende Klarheit von Herrn Wüst. (Beifall von der SPD und der CDU – Andreas Keith [AfD]: Das ist die Verharmlosung des Holocausts!) Was bleibt also von diesem Antrag übrig? Ein Erlebnisbericht von Herrn Tritschler kurz vor der Sommerpause – so weit überflüssig und vergeudete Zeit. Deswegen sage ich: Die AfD benutzt hier das Parlament, um ihren eigenen Bundesparteitag anscheinend nachzubereiten. Machen Sie das besser unter Landtag sich. Am besten fantasieren Sie doch in Potsdam hinter verschlossenen Türen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Lüders. Herr Abgeordneter Tritschler, Sie haben während der Rede eine unparlamentarische Bemerkung gemacht und eine Äußerung getätigt, die nicht parlamentarisch ist. Dafür muss ich Sie rügen. Ansonsten gibt es den Wunsch nach einer Kurzintervention aus den Reihen der AfD. Bitte, Herr Professor Zerbin. Sie haben das Wort.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Herr Präsident, vielen Dank. – Ich möchte mich dazu kurz äußern. Sie sprachen gerade von dem Vorfall auf unserem Bundesparteitag in Essen am vergangenen Wochenende. Da wurde dem 67-jährigen Stefan Hrdy der Zugang von einer Gruppe junger Linksradikaler versperrt. Man hat ihn zu Boden getreten. Das Video ist relativ eindeutig. Und spucken kann immer behauptet werden. Er ist ein hochdekorierter ehemaliger Polizist der GSG 9, der damals höchstpersönlich bei der Geiselbefreiung der „Landshut“ in Mogadischu dabei war. Übrigens war das der Grund, warum der SPD-Kanzler Schmidt nicht zurücktreten musste. Diesem Mann wird der Weg versperrt, weil er Bundesdelegierter ist. Diese Art von Gewalt sollten Sie wirklich mal thematisieren und nicht die Sachen hier verschleiern. Gewalt gegen Andersdenkende bezeichnen Sie als Zivilcourage und sind darauf noch stolz, und jetzt wollen Sie dem Veteranen der alten Bundesrepublik noch das Notwehrrecht absprechen, weil er nach Ihrer Ansicht einer falschen Partei … Das kann man lustig finden. Ich glaube, das ist nicht wirklich lustig. Das ist nämlich schäbig und zeigt Ihre wahre Einstellung und ist einer Demokratie unwürdig. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Zur Entgegnung hat die Kollegin Lüders das Wort.
Nadja Lüders SPD
Ich glaube, ich muss dazu nichts erwidern. Man nimmt einfach die eigene Sicht der Dinge für sich wahr. Wir sehen das anders. Strafanzeigen sind gestellt. Videoaufnahmen liegen vor. Ich vertraue in die Polizeiarbeit, dass sie ermitteln und entsprechend dann die Täter der Justiz zugeführt werden. (Beifall von der SPD und der CDU) 03.07.2024
André Kuper
Danke schön. – Als Nächster spricht für Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Herr Jablonski.
Frank Jablonski GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Zu dem AfD-Antrag Drucksache 18/9713 „Erneutes Polizeiversagen in Köln“ werde ich heute sprechen. Ich werde zu den Vorgängen in Widdersdorf sprechen und nicht zu denen in Essen. Wir haben heute einen Antrag der AfD vorliegen, der die Polizeikolleginnen und Polizeikollegen in NRW diskreditieren soll. Er gehört zu dem Versuch, Schülerinnen und Schüler, die sich für unsere Verfassung einsetzen, einzuschüchtern. Er gehört zu dem Versuch, Lehrerinnen und Lehrer, die dem Grundgesetz und der Landesverfassung NRW verpflichtet sind, zu delegitimieren. Er gehört zu dem Versuch, die demokratische Zivilgesellschaft in unserem schönen Bundesland unter Druck zu setzen. Zunächst einmal: Das wird der Partei von Björn Höcke in NRW nicht gelingen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Um was geht es heute eigentlich? Am 16. Juni 2024 hat die AfD ihren Kreisparteitag im Gymnasium Neue Sandkaul in Köln-Widdersdorf abgehalten. Für die nicht ganz Ortskundigen: Köln-Widdersdorf liegt im Bezirk Lindenthal im äußersten Westen Kölns. Ich selbst lebe im beschaulichen Köln-Widdersdorf, einige Straßen vom Gymnasium Neue Sandkaul entfernt, und habe mir am 16. Juni selbst ein Bild vor Ort machen können. Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Neue Sandkaul stehen auf dem Boden des Grundgesetzes und haben von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht und riefen zu einer Kundgebung gegen diesen Parteitag auf. Sie rechneten in Widdersdorf, das etwas mehr als 12.000 Einwohnerinnen und Einwohner hat, mit ca. 500 Teilnehmenden. Aber es kamen mehr – viel, viel mehr. Nach Schätzungen nahmen 4.000 bis 5.000 Menschen an dieser Demonstration teil. Beliebte Bands wie Kasalla und Planschemalöör spielten live ein Konzert, ein Konzert für Demokratie und gegen Rassismus. Kirchengemeinden, die OMAS GEGEN RECHTS und örtliche Sportvereine riefen wie andere zu der Demonstration auf und machten sie zu einer der größten Demonstrationen, die es jemals in Widdersdorf gab. Die Stimmung an diesem Sonntagvormittag war friedlich, kreativ, weltoffen und laut – (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein, war sie nicht!) Landtag so, wie es in Köln in Köln häufig der Fall ist. Die Menschen waren zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus dem Viertel (Sven Werner Tritschler [AfD]: Gelogen!) und nicht, wie in dem Antrag der AfD suggeriert wird, 5.000 linke bis linksextreme Menschen – was übrigens unschwer auf den zahlreichen Pressefotos, aber auch auf den zahlreichen Fotos in den sozialen Medien zu erkennen ist. (Andreas Keith [AfD]: Nie im Leben!) Ja, es gab natürlich auch politisch aktive Menschen aus dem Umfeld des AZ. (Zurufe von der AfD) Um es an dieser Stelle aber auch einmal deutlich zu sagen: Nicht jeder Mensch, der einen schwarzen Hoodie trägt, ist ein Linksextremist. Denn dann hätten wir in NRW vermutlich viele Millionen Linksextreme. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Brandstifter! Nennen Sie es beim Namen!) Das passt aber natürlich nicht in Ihr Weltbild. Was aber in Ihr Weltbild passt, sind Äußerungen in dem Antrag wie – Zitat –, dass die Polizeikolleginnen und Polizeikollegen vor den Rechtsbrechern und ihrer Sitzblockade kapituliert hätten. Um Sie jetzt alle ins Bild zu setzen: Ich stand in unmittelbarer Entfernung. Es haben sich einige wenige Menschen auf die Straße gesetzt. Diese Sitzblockaden wurden jeweils nach wenigen Minuten aufgelöst. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das stimmt überhaupt nicht! Es hat zweieinhalb Stunden gedauert!) Die Polizei war in jedem Moment professionell und hatte die Lage im Griff. (Zuruf von der AfD) – Dazu komme ich gleich. – Andere Schilderungen entbehren jeder Realität. Aber wen wundert es? Alle Zugangsstraßen im Umfeld des Gymnasiums Neue Sandkaul waren frei begehbar, weshalb ich besonders über die folgende Aussage in dem Antrag lachen musste: „Erst zweieinhalb Stunden nach dem planmäßigen Beginn erreichten die letzten Teilnehmer, die pünktlich angereist waren, das Schulgebäude und der Parteitag konnte beginnen.“ Die AfD-Märchenstunde nimmt ihren Lauf. Ich weiß ja nicht, wie es um den Orientierungssinn von AfDlern bestellt ist. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Seien Sie vor- sichtig!) 03.07.2024 Aber ich kann Ihnen versichern: Jeder, der Widdersdorf kennt, weiß, dass man Widdersdorf in zweieinhalb Stunden mindestens fünfmal fußläufig vom einen bis zum anderen Ende durchqueren kann. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) So viel zur Orientierungslosigkeit der AfD und ihrer eigenen Wahrheit. Unverschämt ist aber etwas anderes. Der örtlichen Polizei wird in dem Antrag ihre Integrität abgesprochen. Ihr werden eine unprofessionelle Arbeit und politisch willkürliches Agieren unterstellt. Zum einen ist das einfach falsch und offensichtlich von Ideologie getragene Hetze. Zum anderen ist es aber auch immer hilfreich, mit den Menschen vor Ort zu sprechen. Deshalb habe ich als direkt gewählter Abgeordneter in Köln-Lindenthal Silvester 2023/2024 eine Nachtfahrt an der Wache Köln-Weiden mitgemacht. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Ich konnte mich mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen in dieser außergewöhnlichen Nacht austauschen, habe Einsätze begleitet und viele Gespräche geführt. Diese Kolleginnen und Kollegen waren sehr offen und konsequent. Sie waren professionell, sehr besonnen und standen ganz klar – man könnte auch sagen: zu 100 % – hinter unserer Verfassung. Diesen Polizisten ihre Integrität abzusprechen, ist eine bodenlose Frechheit und schlicht unanständig. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Wir danken der örtlichen Polizei für ihren Einsatz am 16. Juni. Aber warum fand dieser Parteitag eigentlich in Lindenthal statt? Es gab bereits 2023 einen Versuch, einen Parteitag in diesem Bezirk abzuhalten, der gescheitert ist. Lindenthal ist ein besonderer Bezirk, nicht nur in Köln, sondern in ganz NRW. Bei der letzten Wahl, die uns unmittelbar in NRW und Köln betroffen hat, der letzten Landtagswahl, gab es in Lindenthal nicht nur die höchste Wahlbeteiligung in ganz NRW, sondern gleichzeitig das schlechteste Ergebnis für rechtsextreme und rechtsradikale Parteien in ganz NRW. (Beifall von der CDU) – Ja, da kann man auch mal applaudieren. – Mittlerweile ist bundesweit durch die Presse gegangen, dass die AfD auch und gerade da, wo sie in Wahlen desaströse Ergebnisse erzielt, versucht, die demokratische Mehrheit zu verunsichern, einzuschüchtern und unter Druck zu setzen. (Dr. Martin Vincentz [AfD]: Sie müssen doch einfach mal die Gewalt verurteilen! Das wäre Landtag nicht schlecht! – Andreas Keith [AfD]: Das sind doch seine Freunde!) Und aus gegebenem Anlass, weil wir das heute schon als Thema hatten, gehen beste Grüße an das Jugendzentrum anyway in Köln. Zur Erinnerung: Diese Demo wurde von den Schülerinnen und Schülern selbst organisiert. An dieser Stelle geht ein herzliches Dankeschön an diese jungen Menschen, die unsere Demokratie verteidigen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) So etwas missfällt der AfD natürlich. Deshalb sprach sie in der Kleinen Anfrage 18/3987 vom 14. Juni 2024 davon, dass – Zitat – „die Schüler durch die Lehrer entsprechend gegen die AfD instrumentalisiert“ worden sind. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Es gibt Be- weise dafür!) „Deshalb ist davon auszugehen, dass der Lehrkörper massiv die Schüler gegen die AfD aufhetzt.“ Hier werden direkt in einem Abwasch Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer diskreditiert und unter Druck gesetzt. Das werden wir nicht zulassen. Dagegen leisten wir als Demokratinnen und Demokraten Widerstand. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Meinungsfreiheit schließt Widerspruchsfreiheit nicht aus. In diesem Land herrscht Demonstrations- und Meinungsfreiheit, und man kann nahezu alles sagen. Natürlich darf man in diesem Land sagen, dass Atomkraft eine günstige Energieerzeugung darstellt – aber es ist halt falsch. Natürlich darf man in diesem Land sagen, dass der Klimawandel nicht menschengemacht ist – aber es ist halt falsch und dumm. Natürlich darf man in diesem Land sagen, dass Frauen in die Küche gehören – aber es ist halt falsch und dumm und frauenverachtend. (Beifall von der SPD und Arndt Klocke [GRÜNE]) Natürlich darf man in diesem Land sagen, dass nur ausgewählte Menschen zu Deutschland gehören – aber es ist halt falsch und dumm und rassistisch. Sie können Widerspruch nicht ertragen. Machen Sie sich auf noch wesentlich mehr Widerspruch gefasst. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Wir, die Demokratinnen und Demokraten in NRW, sind nicht nur die übergroße Mehrheit, sondern werden Widerspruch erheben, von Widdersdorf bis Stein-03.07.2024 furt, von Olpe bis Aachen, und zwar gemeinsam. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Jablonski. – Für die FDP spricht der Kollege Lürbke.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was für eine Debatte! Wenn man sich den Antrag der AfD durchliest, weiß man eigentlich schon beim Titel, wohin die Reise geht. Da wird von einem erneuten Polizeiversagen geschrieben. Ich sage Ihnen direkt: Das ist nicht nur haltlos, sondern auch eine Beleidigung unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die hier in Nordrhein-Westfalen tagtäglich für unsere Sicherheit ihren Einsatz erbringen, ihren Dienst leisten. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Die AfD ist sich nicht zu schade, die Ereignisse rund um ihren Parteitag in Köln, wie ich finde, ziemlich verzerrt darzustellen. (Zurufe von Sven Werner Tritschler [AfD] und Dr. Martin Vincentz [AfD]) Ich glaube, die Polizei hat sowohl in Köln als auch in Essen alles in ihrer Macht Stehende getan, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten. Sie wissen ja selbst auch, wie herausfordernd das oftmals sein kann. Ich möchte unseren Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen auf jeden Fall ganz herzlich Danke sagen für ihren schwierigen Job und die professionelle Arbeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Erneutes Polizeiversagen – ich bin fast geneigt, zu sagen: Stellen Sie mehr solche Anträge; dann wird jedem klar, wie die AfD in Wahrheit tickt und dass sich unsere Polizei null Komma null auf Sie verlassen kann. Einmal zum Mitschreiben: Die Polizei hat das Recht und die Pflicht, Versammlungen, Delegierte, unbeteiligte Dritte zu schützen und Gewalt zu verhindern. Das macht sie auch. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nein!) So ist das im Rechtsstaat, in der Demokratie. Sie können auch Ihre Parteitage machen. Auch wenn das schwerfällt: Das muss man in einer Demokratie aushalten. Klar ist aber auch: Dagegen darf – und ich möchte hinzufügen: dagegen soll – friedlich protestiert werden. Landtag (Beifall von Nadja Lüders [SPD] und Frank Jablonski [GRÜNE]) Ich will deshalb sagen, dass ich den Tausenden Menschen in Köln und in Essen, die gegen die menschenfeindliche Agenda der AfD friedlich auf die Straße gegangen sind, wirklich sehr dankbar bin. Genauso klar ist aber auch: Wer Menschen bei einer Versammlung mit Absicht verletzt, der verabschiedet sich aus dem demokratischen Diskurs. Da gibt es keine zwei Meinungen. Es war mir, ehrlich gesagt, auch ein bisschen zu still, als gewaltbereite Linksextremisten am Samstag in Essen 28 Polizeibeamte teils schwer verletzten. Von dieser Stelle aus hoffe ich auf gute und schnelle Genesung. Es ärgert mich maßlos, dass das geschieht. Unsere Polizei ist doch kein Prügelknabe zwischen den extremistischen Rändern. Deshalb ist es so wichtig, meine Damen und Herren, dass wir Extremismus immer umfassend bekämpfen, und zwar Extremismus von rechts wie auch von links. (Beifall von der FDP, Thomas Schnelle [CDU] und Dr. Ralf Nolten [CDU]) Ich kann Ihnen sagen: Wir als FDP sind ein entschiedener Gegner aller Extremisten, Verfassungsfeinde und Antidemokraten in diesem Land. Ihr Antrag hier ist im Grunde nichts weiter als ein Versuch der AfD, die öffentliche Meinung zu manipulieren und sich dann in der Opferrolle zu suhlen. (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU]) Das ist bekannt und auch leicht erkennbar. Ehrlich gesagt, ist das eine ziemliche Frechheit unseren Polizeibeamten gegenüber. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Lürbke. – Es gibt eine angemeldete Kurzintervention aus den Reihen der AfD. Der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Vincentz hat jetzt das Wort.
Dr. Martin Vincentz AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Lürbke, ob Ihnen das passt oder nicht: Wir als AfD haben nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, unsere Parteitage abzuhalten. Leider ist es bei uns mittlerweile fast trauriger Alltag, dass es für ehrenamtliche Delegierte kaum mehr möglich ist, ohne Gefahr für Leib und Leben an diesen Veranstaltungen teilzunehmen, obgleich es ja immer wieder heißt, dass man sich doch in der Politik engagieren solle. Da Sie alle den friedlichen Protest an dieser Stelle loben, sei noch einmal darauf hingewiesen, dass 03.07.2024 allein in der Woche vor dem Bundesparteitag unsere Landesgeschäftsstelle hier in Düsseldorf, ein Parteibüro in Neuss, ein Parteibüro in Wuppertal sowie mehrere Privatadressen in Duisburg, Wuppertal und Neuss aufgesucht wurden. Das ist alles gut dokumentiert bei indymedia, wo sich Linksradikale schon für das Wochenende bei unserem Parteitag warmgelaufen haben. Es war klar, dass aus den Reihen des Protestes von Linksradikalen das Grundrauschen genutzt wurde, um nicht nur uns, sondern auch die Polizei anzugreifen. An dieser Stelle ist ganz klar davon zu sprechen, dass natürlich nicht der Polizist vor Ort versagt hat. Das sind sehr, sehr nette Menschen gewesen, die versucht haben, uns zu schützen und uns den Weg zur Halle zu bahnen. Aber man muss festhalten, dass es wieder mal nicht gut genug vorbereitet war, um es uns ermöglichen zu können, uns friedlich dort zu treffen und unseren Parteitag abzuhalten. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Dazu jetzt Herr Lürbke. Bitte.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dr. Vincentz, klar haben Sie in einer Demokratie das Recht, Ihre Parteitage abzuhalten. Das habe ich überhaupt nicht infrage gestellt. Was ich aber in Abrede stelle, ist, dass die Polizei Sie nicht ausreichend geschützt habe. Die Polizei hat ihren Job gemacht; das ist laut dem, was ich höre, auch geschehen. Die Gewalt, die dort stattgefunden hat, habe ich in jeder Hinsicht verurteilt. Die Opferrolle, die Sie gerade einnehmen, kommt ja nicht von ungefähr. Sie fordern diese Opferrolle geradezu heraus. Das kritisiere ich. (Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Den Versuch, sich auf den letzten Metern doch noch auf die Seite der Polizei zu schlagen, nimmt Ihnen niemand ab. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP] – Verein- zelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Reul.
Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass sehr viele Menschen in unserem Lande heute diese Debatte verfolgen, weil es die Chance gibt, erstens ein paar Sachen klarzustellen und zweitens auf Gefahren hinzuweisen. Landtag In einer Demokratie hat jeder das Recht, zu demonstrieren, und jeder kann einen Parteitag abhalten. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Polizisten schützen diesen Parteitag, auch wenn der größte Quatsch erzählt wird. Polizisten schützen übrigens auch jede Demonstration, auch wenn der größte Quatsch erzählt wird. (Heiterkeit von Wilhelm Korth [CDU] – Chris- tian Dahm [SPD]: Das ist leider so!) Damit haben sie eine besondere Aufgabe. Diese haben sie in Essen und in Köln beispiellos gut erfüllt – Punkt. Das ist die Faktenlage. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Natürlich gibt es neben diesen beiden Rechten, die Polizisten schützen müssen, eine weitere Aufgabe. Es gibt immer kleine Gruppen von Extremisten, die sich an keine Regeln halten. Dagegen geht Polizei konsequent vor, übrigens auch in Essen. Wenn hier ein Antrag zu Köln gestellt und eine Rede zu Essen gehalten wird, in Wirklichkeit aber Verleumdungen und Verunglimpfungen passieren oder schräge Geschichten erzählt werden, dann werde ich echt sauer. Dieses Narrativ vom Staatsversagen – davon hat Herr Tritschler eben gesprochen – ist ein Skandal. Eigentlich müssen Sie das zurücknehmen. Der Staat hat an diesem Wochenende in Essen funktioniert. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Sven Werner Tritschler [AfD]: Hat er nicht!) – Hören Sie mal: Wo waren Sie denn? (Sven Werner Tritschler [AfD]: Wo waren Sie denn?) Sie saßen im Auto. Als der Parteitag noch gar nicht begonnen hatte, haben Sie schon geschimpft. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Waren Sie da? – Zuruf) Sie haben schon Posts geschrieben, als Sie noch gar nicht angekommen waren. Da wussten Sie schon, wie es abläuft. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Sie reden von Rechtsbeugung. Sie reden davon, dass Polizisten ihre Verantwortung nicht wahrnähmen. Sie sagen, dass wir keine vollwertige Demokratie hätten. Was sagen Sie da eigentlich? Wissen Sie eigentlich, was Sie da gerade gesagt haben? (Andrea Busche [SPD]: Das hätten Sie wohl gerne! – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) 03.07.2024 – Das glauben Sie auch noch. Wir haben keine vollwertige Demokratie? (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD] – An- drea Busche [SPD]: Das hätten Sie wohl gerne!) Hören Sie mal: Ich will jetzt nicht sagen, was ich gerade denke; das lasse ich jetzt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Dann haben Sie vom willkürlichen Handeln von Polizisten gesprochen. Ich weise das zurück. Das ist eine Unverschämtheit! Unverschämt ist das! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Polizisten haben in beispielloser Weise unter Einsatz ihres eigenen Körpers ihren Job gemacht. Wir hatten so viele Polizisten wie noch nie im Einsatz – 4.000 Polizisten –, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ja!) und zwar für eine berechtigte Sache. Man kann einen Parteitag abhalten. Man kann eine Demonstration durchführen. Ärgerlich ist, dass wir uns auch noch um Extremisten kümmern müssen. Sie haben diese Rede für Ihre Legende vom Staatsversagen missbraucht. Darum geht es. Es geht gar nicht um Köln und um Essen. Es geht um die Legende vom Staatsversagen, darum, dass möglichst viele Leuten sagen: Die können es nicht. Wir wählen AfD. – Das ist ganz schön schofelig, unfair und unsauber. Eigentlich ist es eine Riesenschweinerei, um es mal auf Deutsch zu sagen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Christian Dahm [SPD]: Genau so ist das! Schäbig ist das! Schäbig! – Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Erzählen Sie keine Legenden. Gegen alle Gewalttätigkeiten ist vorgegangen worden. Wir haben 143 Strafanzeigen gestellt; 39 Anzeigen wegen Verdachts auf Widerstand und 41 wegen Verdachts des tätlichen Angriffs. Die Arbeit wurde sauber abgeliefert. Das ist die Wahrheit. Einzelne AfD-Leute hatten Schwierigkeiten, hinzugelangen. Wir haben übrigens auch Anzeigen geschrieben, als diese Katastrophenheinis da draußen „Nazi-Polizisten“ geschrien haben. Das lasse ich auch nicht zu, um es klar zu sagen. Das ist hier eine demokratische Polizei und sonst gar nichts. Wenn sich einzelne AfD-Mitglieder nicht an das halten, was verabredet worden ist, dann müssen sie auch mal darüber nachdenken, ob es klug ist, hektisch … Landtag (Sven Werner Tritschler [AfD]: Jetzt wird es immer unverschämter! Jetzt wird es unver- schämt!) – Seien Sie ganz vorsichtig, was Sie jetzt hier reinrufen. Ganz behutsam! Wir sind diesmal extrem gut vorbereitet gewesen, auch schon vorher. Wir haben uns bemüht, weil wir wissen: Wenn viele Menschen da sind, kann es schon mal zu Schwierigkeiten kommen, dass man nicht rechtzeitig hinkommt. – Deswegen haben wir Alternativrouten, mehrere Varianten angeboten, wie man da hinkommen kann. Wenn der eine oder andere sagt: „Ich mache das nicht“, ist das sein Recht. Wenn er – jetzt sage ich es wirklich bewusst – aus Versehen oder bewusst, wie auch immer, durch die Menschenmenge durchgeht und die Frage stellt: „Wo ist denn die Grugahalle?“, dann hat ja auch der Letzte verstanden, dass es jemand von der AfD ist. Dann tragen Sie zumindest eine Mitverantwortung. Sie sind nicht verantwortlich, aber Sie können auch nicht so tun, als hätten Sie nichts damit zu tun gehabt. Das geht nicht. Sie müssen auch helfen, dass so eine Lage … (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Herr Minister, ich muss gerade einmal unterbrechen.
Herbert Reul
Nein, das können wir nachher machen.
André Kuper
Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage.
Herbert Reul CDU
Jetzt rede ich zu Ende.
André Kuper
Und sie wird abgelehnt.
Herbert Reul CDU
Ich habe mir das jetzt lange genug angehört.
André Kuper
Gut.
Herbert Reul CDU
Das ist einfach unfair und brandgefährlich, was hier passiert, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) weil Sie die Geschichte erzählen wollen: Leute, glaubt doch bitte nicht, dass der Staat funktioniert. Er funktioniert nicht. – Das ist falsch. Da können Sie mal sicher sein. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) 03.07.2024 – Ja, klar, Sie haben vom Staatsversagen gesprochen. Sie haben gesagt, es sei keine wahre Demokratie. Das sind doch alles Ihre Sprüche; Sie sind da fast bei Herrn Höcke. Hören Sie doch mal mit diesen Zwischenrufen auf. Ich habe doch die Videos gesehen, die Sie im Netz gezeigt haben. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Sie sagen im Netz, die Polizei sei eine Versagertruppe. Was ist denn das für eine schäbige Resolution von Ihnen? Sie wollen der Freund der Polizei sein? Das ist doch verlogen bis dort hinaus! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf: Bravo! – Zuruf: Jawohl! – Sven Werner Tritschler [AfD]: Habe ich nicht gesagt!) Es gibt Polizei in ausreichender Zahl. Die Polizei schützt beide Seiten bei Demonstrationen, wenn man so sagen will. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Sie sind die Versager!) Die Polizei bekämpft alle, die sich nicht an die Regeln halten. Sie hat ihren Job ordentlich gemacht. AfD-Leute meinen, sie müssten einen anderen Weg gehen. Das ist ihr Recht. Das verurteile ich nicht. Ich sage nur: Dann bitte nicht beschweren, dass es schwierig wird. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Auch dann hat die Polizei dafür gesorgt, dass die durchgekommen sind, übrigens auch in Köln. Ohne Störung ist das dort verlaufen, oder kennen Sie eine? (Sven Werner Tritschler [AfD]: Das ist doch nicht zu fassen!) Ich habe keine gehört und keine gesehen. Nennen Sie mir doch bitte noch den Namen des Polizisten, von dem Sie reden. Oder beschreiben Sie mir die genaue Lage. (Heiterkeit von der SPD) Das möchte ich wissen. Diese Sprüche bin ich langsam satt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Die Polizisten haben doch den Ärger gehabt. Wir hatten 28 – im Gegensatz zu Ihnen – verletzte Polizisten, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ja! – Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU]) die zu Recht – das ist kein Vorwurf – dafür gesorgt haben, dass Sie ordentlich reingekommen sind und nicht verletzt wurden. 28 Polizisten sind verletzt worden. Die haben die Knochen hingehalten – nicht für mich, sondern für Sie; damit das klar ist. Landtag (Sven Werner Tritschler [AfD]: Einsatzpla- nung!) Die haben die Knochen für Sie und die anderen Demonstranten hingehalten. Die haben ihren Job gemacht, und das ist auch richtig so. Ich habe eine riesige Hochachtung davor. Auf der anderen Seite lasse ich nicht zu, dass Sie die hier beschimpfen. Gehen Sie woanders … (Sven Werner Tritschler [AfD]: Habe ich nicht!) – Veranstalten Sie doch nicht die Show, Sie seien die Fans der Polizisten, und auf der anderen Seite hauen Sie denen einen über die Rübe. Das ist doch übelst. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Übrigens gab es auch in Köln eine gehbehinderte Person, falls Sie die Nummer noch ziehen wollen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Ja!) Wer hat die dahingeleitet? Die Polizei. Wer hat dafür gesorgt, dass die hinkam, und zwar ohne Beschädigung? Die Polizei. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nachdem sie nicht mit dem Auto hinfahren konnten!) – Waren Sie bei der Gehbehinderten? Haben Sie die gehbehinderte Frau gesehen? Ja oder nein? (Glocke) Erzählen Sie doch keine Sprüche. Ich bin es wirklich satt.
André Kuper
Herr Tritschler, …
Herbert Reul CDU
Eigentlich habe ich gar keine Lust, mich mit Ihnen zu streiten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Herr Minister, bitte stoppen Sie gerade einmal. – Herr Tritschler, Sie stören ständig diese Rede und damit den Plenarbetrieb in der Gesamtheit. Ich fordere Sie auf, das zu unterlassen. (Christian Dahm [SPD]: Ordnungsgeld!)
Herbert Reul CDU
Es macht mir aber nichts. Wissen Sie, Herr Präsident, ich rege mich eigentlich viel zu viel auf. Eigentlich sollte man dazu gar nichts mehr sagen. (Christian Dahm [SPD]: So ist das!) Nur merke ich ja, dass in der Bevölkerung diese Saat von Geschichten, wie böse die Polizei ist und wie schlecht der Staat ist, aufgeht. 03.07.2024 Dann wählen Menschen Ihre Partei und hindern uns immer mehr daran, dass Demokratie wirklich funktionieren kann. Das macht mir so eine riesige Sorge, dass ich nicht mehr zulasse, dass Sie Unwahrheiten verbreiten und irgendwelche Gerüchte streuen. Ende, aus und Schluss. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Der große, angeblich uneingeschränkte Fürsprecher der Polizei ist in Wirklichkeit einer, der sie verleumdet. Das haben wir heute gehört. Ich hoffe, es haben ganz viele Menschen gehört. (Zuruf von der CDU: Jawohl!) Dieser Entschließungsantrag entlarvt alles. Herrn Trischler, der in seinen Propagandavideos erzählt, die Polizei sei eine Versagertruppe, sage ich: Sie irren gewaltig. Ich bitte Sie, das zurückzunehmen. Die nordrhein-westfälische Polizei ist keine Versagertruppe, sondern eine sensationell gute Truppe, die sich für die Rechte der Menschen – links, rechts, egal welcher Meinung – einsetzt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Minister. – Herr Tritschler hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Herr Tritschler, Sie haben 13 Sekunden.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Minister, die Versagertruppe ist nicht unsere Polizei – das habe ich in meiner Rede, glaube ich, fünfmal gesagt –, das ist die Polizeiführung und an der Spitze Sie. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. (Herbert Reul, Minister des Innern: Habe ich noch Redezeit, oder habe ich nichts mehr? Habe ich noch Zeit?) – Grundsätzlich ja.
Herbert Reul
Herr Tritschler, wenn Sie mich beleidigen und beschimpfen, ist mir das fast eine Ehre. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD und der FDP)
André Kuper
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Landtag Wir kommen zur Abstimmung. Es gibt insgesamt drei Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/9713 ab. Die AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9713. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es damit nicht. Der Antrag Drucksache 18/9713 ist damit wie festgestellt abgelehnt. Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/9808 ab. Wer stimmt dem zu? – Das ist wieder die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/9808 ebenfalls wie gerade festgestellt abgelehnt. Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/9809 ab. Wer stimmt dem zu? – Die AfD. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/9809 abgelehnt. Ich rufe auf: 6 Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9242 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/9759 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9800 Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Herr Lehne das Wort.
Olaf Lehne CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wohl kaum erforderlich, bei diesem Thema die vorausgegangene Grundsatzdebatte zur Grundsteuerreform zu wiederholen oder detailliert auf die Auswahl des Bundesmodells einzugehen. Das hätte weder einen Erkenntnisgewinn aufseiten des Parlaments zur Folge noch ergäbe sich in 03.07.2024 irgendeiner Form ein Mehrwert für die Kommunen oder die Bürger unseres Landes. Stattdessen möchte ich nachfolgend noch mal zum Ausdruck bringen, warum wir mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf den richtigen Weg gehen, um die partiell auftretenden Mehrbelastungen von Wohngrundstücken zugunsten von Nichtwohngrundstücken zu beseitigen. Zeitweise stand die zentrale Anpassung der Steuermesszahl zur Debatte. Eine solche Anpassung wäre aufgrund der strukturellen Unterschiede jedoch nicht für alle Kommunen eine passgenaue Lösung. Die optionale Einführung differenzierter Hebesätze durch die Kommunen selbst ist das bestmögliche Mittel zur Beseitigung der regional auftretenden Belastungsverschiebungen. An dieser Stelle sei besonders betont, dass wir die Kommunen mit der Umsetzung der Grundsteuerreform nicht allein im Regen stehen lassen. (Christian Dahm [SPD]: Ui!) Genau das Gegenteil ist der Fall, auch wenn es einige im Hause nicht unbedingt verstehen. Vielmehr schaffen wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf Planungssicherheit für unsere Kommunen. Dies kommt im Übrigen auch den IT-Dienstleistern der Kommunen entgegen, die in den kommenden Wochen und Monaten mit der technischen Umsetzung betraut werden. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Erst kürzlich hat das Finanzministerium die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze zur Verfügung gestellt. Daraus lassen sich für alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen der aufkommensneutrale, einheitliche Hebesatz der Grundsteuer B, aber auch – das ist für viele Kommunen der entscheidende Punkt – die aufkommensneutralen Hebesätze der aufgespalteten Grundsteuer B in Wohn- und Nichtwohngrundstücke entnehmen. Im nächsten Schritt werden den Kommunen dann auch die Datensätze zur Verfügung gestellt, die den Berechnungen zugrunde liegen. Weitere Unterstützung in Form der Erarbeitung von Musterbegründungen und durch Beteiligung an der IT-Programmierung haben wir den Kommunen bereits zu Beginn der Beratungen zugesichert. Daran halten wir selbstverständlich fest. Die Anhörung und die Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses im Vorfeld der heutigen Debatte haben eindrücklich gezeigt, dass sich trotz aller grundsätzlichen Kritik an der Grundsteuerreform eine Mehrheit der anwesenden Sachverständigen für diesen Ansatz ausgesprochen hat – (Christian Dahm [SPD]: Das ist eine Frage, wie man zählt!) Landtag eine Mehrheit –, (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) darunter der Bund der Steuerzahler, Haus & Grund, der Verband Wohneigentum sowie die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Gleichwohl hat sich aus unserer Sicht ein gewisser Änderungsbedarf ergeben. Unser Änderungsantrag umfasst zunächst eine wichtige redaktionelle Klarstellung. Demnach müssen die Kommunen nicht jeweils einen Hebesatz für Wohnen und Nichtwohnen ausweisen, sondern können es auch bei einem zusammengefassten Hebesatz für die Grundsteuer B belassen. Die genannten Änderungen des Gesetzentwurfs heben noch einmal hervor, dass es sich nicht um eine Verpflichtung zur Einführung differenzierter Hebesätze handelt; die Kommunen sind frei. Aus unserer Sicht ist für zusätzliche Rechtssicherheit ferner eine Regelung erforderlich, nach der für den Steuerpflichtigen der niedrigere Gemeinwert des Grundbesitzes gilt, sofern dieser nachweisbar erheblich vom ermittelten Grundsteuerwert abweicht. Diese Anpassung ergibt sich aus dem kürzlich ergangenen Beschluss des Bundesfinanzhofs und ist unseres Erachtens demzufolge unerlässlich. Aus den vorgenannten Gründen werben wir dafür, der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf sowie dem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir geben damit den Kommunen die Möglichkeit, den unerwünschten Folgen des Scholz-Modells mit passgenauen Regelungen vor Ort zu begegnen (Christian Dahm [SPD]: Da war es wieder!) und dafür zu sorgen, dass sich das Wohnen in unserem Land nicht zusätzlich verteuert. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
André Kuper
Danke, Herr Lehne. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Baer.
Alexander Baer SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lange hat die Landesregierung das Problem der Mehrbelastung von Wohneigentum durch die Grundsteuerregelung sowie unsere Forderung nach einer landesweiten Anpassung der Steuermesszahlen ignoriert – viel zu lange. Dann, im Mai 2024, stellen die regierungstragenden Fraktionen hier unvermittelt einen Gesetzentwurf vor, der die Anpassung des Bundesmodells über die 03.07.2024 Hebesätze vorsieht. Der Vorschlag von Schwarz-Grün plant einen unterschiedlichen Hebesatz für Wohn- und Nichtwohngrundstücke in der Grundsteuer B, und zwar für jede Kommune neu berechnet. Der Vorteil am Hebesatzsplitting ist zwar, dass man – das wurde eben gesagt – trennscharf pro Kommune die Aufkommensneutralität steuern kann, demgegenüber stehen aber zig Nachteile. Das Hebesatzsplitting setzt aber einen Beschluss der lokalen politischen Gremien und eine aufwändige Anpassung der IT voraus. Außerdem benötigen die Kommunalverwaltungen eine ausreichende personelle Ausstattung. Ich habe es bereits bei der Einbringung gesagt, und ich wiederhole es hier noch einmal: Diesen Gesetzentwurf wollen auch die Kommunen so nicht. Auch sie haben sich von Anfang an für eine Anpassung der landesweiten Steuermesszahlen ausgesprochen. Zwischenzeitlich gehen sie sogar davon aus, dass sie das Hebesatzkonzept nicht bis zum 01.01.2025 umsetzen können, weil ihnen das Ganze technisch und personell in einem halben Jahr nicht möglich ist. Schlimmer noch: Ich kann Ihnen glaubhaft berichten, dass es in vielen Städten und Kommunen, zu denen ich persönlich Kontakt habe, Menschen gibt, die wirklich verzweifelt sind. Sie tragen die Verantwortung vor Ort und müssen diese unglückliche Lösung dort umsetzen. Sie sind verzweifelt, weil sie einfach nicht wissen, wie sie dies bis 2025 realisieren sollen. Es ist nicht nur immens aufwändig, sondern auch viel zu kurzfristig. Wir sehen daran, dass das Land viel zu lange gezögert hat. (Beifall von der SPD) Die Landesregierung lehnte die von uns und von den Kommunen gewünschte Messzahlenanpassung primär deswegen ab, weil dafür knapp sechs Millionen Messzahlbescheide neu verschickt werden müssten und der Aufwand zu groß sei. Stattdessen hat die Landesregierung das Problem nun den Kommunen vor die Rathäuser gekippt. Statt strukturelle Probleme als solche zu behandeln, müssen die Kommunen jetzt alles Klein in Klein erledigen. Hinzukommt, dass die Kommunen neben den technischen und personellen Anforderungen auch das rechtliche Risiko tragen, ob eine Differenzierung der Hebesätze an sich und dann in der konkreten Höhe dann auch verfassungsgemäß ist. Wie sonst ist zu erklären, dass die Landesregierung selbst eine Prüfung der Reichweite der Länderöffnungsklausel und der Zulässigkeit von gespalteten Hebesätzen veranlasst hat? Das muss einem irgendwie zu denken geben. Spätestens bei den mitunter stark gestiegenen Hebesätzen für Nichtwohngrundstücke könnte das eine Flut von Klagen nach sich ziehen. Daraus resultiert Landtag für die Kommunen, dass sie auch das volle finanzielle Risiko tragen. Mein Fazit. Die Landesregierung bringt den Gesetzentwurf über die regierungstragenden Fraktionen quasi im Hauruckverfahren ein. Sie ignoriert den vernünftigen Lösungsvorschlag, den wir zuvor vehement vertreten haben, und stürzt die Kommunen in große organisatorische und rechtliche Schwierigkeiten. Wir bedauern sehr, dass der Kurs so beibehalten und nicht zugunsten der kommunalen Familie entschieden wurde. Deswegen können wir den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag nur ablehnen. – Danke. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Baer. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Herr Rock.
Simon Rock GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt die zehnte und, wie ich denke, auch nicht die letzte Rede zur Grundsteuer in dieser Legislaturperiode. (Henning Höne [FDP]: Machen Sie eine ver- nünftige Regelung, dann müssen wir nicht mehr dazu reden!) – Ja, ich bin mal gespannt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns allen die Neubewertung der Grundsteuer aufgetragen. Das Versprechen vonseiten der damaligen Bundesregierung war, dass das Ganze aufkommensneutral erfolgt – allerdings für die Kommunen, nicht für den Einzelnen aufkommensneutral. Das mag einer der Urfehler dieser Reform gewesen sein. Dass Wohnen insgesamt teurer wird, war eine unbeabsichtigte Folge dieser Reform, und diesen Fehler müssen wir jetzt korrigieren. (Ralf Witzel [FDP]: Nein, das war völlig abseh- bar!) – Nein, das war nicht absehbar, Herr Kollege. (Ralf Witzel [FDP]: Ich erkläre es Ihnen gleich noch einmal!) – Das ist interessant. Das können Sie gerne machen. Herr Kollege, Ihnen müsste aber schon klar sein, dass die Wohngrundstücke nach dem Ertragswertverfahren bewertet werden und die Nichtwohngrundstücke nach dem Sachwertverfahren. Wenn Sie das damals schon abgesehen haben, dann frage ich mich, warum Sie dieses Problem überhaupt erst Anfang 2024 hier im Landtag thematisiert haben. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) 03.07.2024 – Nein, nicht diesen Punkt. Sie haben viele andere Punkte thematisiert, aber nicht diesen Punkt. Bleiben Sie doch bitte bei der Wahrheit. Für uns Grüne ist klar: Wir wollen verhindern, dass Wohnen teurer wird, und wir als Koalition werden das verhindern. (Zurufe von der CDU – Glocke – Beifall von den Grünen) Ich bin bei Ihnen: Das Bundesmodell ist definitiv nicht der Weisheit letzter Schluss. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Bevor Sie jetzt zu früh klatschen: Sie wissen, dass wir in der letzten Legislaturperiode Änderungen vorgeschlagen hatten, die Sie abgelehnt haben. Die Entscheidung für dieses Modell ist aber vor 2022 gefallen, und für einen kompletten Modellwechsel ist es … (Ralf Witzel [FDP]: Es ist nie eine Entschei- dung für dieses Modell gefallen!) – Durch Unterlassen ist die Entscheidung gefallen. Man kann auch durch Nichtentscheiden entscheiden. Das haben Sie gemacht, und wenn Sie immer wieder die Verantwortung von sich weisen wollen, dann wird es halt auch nicht richtiger. Ich kann es auch nicht ändern, dass Sie da offensichtlich ein Trauma haben. (Beifall von den GRÜNEN) Es ist so: Für einen kompletten Modellwechsel ist es zu spät. Deshalb bleibt am Ende des Tages nur ein Modellwechsel light zur Behebung des Problems, und da haben wir zwei Möglichkeiten: zum einen die Messzahländerung – dazu müssten wir aber zwischen 500.000 und 6,5 Millionen neue Bescheide herausschicken; das ist einfach nicht machbar und administrativ nicht umsetzbar. Das müssen Sie langsam mal zur Kenntnis nehmen. Das Zweite ist – und das ist vielleicht auch der entscheidendere Punkt –: Die Messzahländerung wirkt landeseinheitlich, und die Belastungsverschiebung ist kommunal individuell. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. In meinem Wahlkreis im Rommerskirchen gibt es so gut wie keine Belastungsverschiebung. Da sind die differenzierten Hebesätze 471 für Wohngrundstücke und 490 für Nichtwohngrundstücke. Mit einer geforderten Verdoppelung der Messzahlen hätten wir eine starke Mehrbelastung für Gewerbe. Ich frage Sie als FDP und Sie als SPD: Wollen Sie das? – Das können Sie eigentlich nicht wollen. Dann haben wir den umgekehrten Fall in meiner Geburtsstadt Siegen. Da ist es so, dass man selbst mit einer Verdoppelung der Messzahlen immer noch eine massive Mehrbelastung für Wohngebäude hätte. Man müsste sie annähernd verdreifachen. Da Landtag sind die Werte 684 zu 1.807, zumindest laut Stand 31.03.2024. Das zeigt, dass das Schuhbeispiel, das ich in der ersten Lesung gebracht habe, richtig bleibt. Nur weil die durchschnittliche Schuhgröße der Menschen 42 ist, (Ralf Witzel [FDP]: Nein!) heißt das nicht, dass jeder Mensch Schuhgröße 42 hat. Es kann sein, dass das dem einen oder anderen auf den Senkel geht, aber es bleibt trotzdem richtig. (Ralf Witzel [FDP]: Wenn keiner Schuhe an- zieht, ist das auch nicht besser!) – Ja, eben. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP] – Glocke) – Das ist interessant, dass Sie das so wissen.
André Kuper
Herr Witzel, ich muss auch Sie auffordern, nicht ständig dazwischenzurufen, lassen Sie bitte den Redner reden. Gleich sind Sie dran und können dann Ihre Meinung vertreten.
Simon Rock GRÜNE
Super. Ich gucke etwas erschrocken auf die Uhr, weil die Hälfte der Zeit Herr Witzel geredet hat. (Heiterkeit von den Grünen) Aber vielleicht bekomme ich dann noch etwas als Add-on. (Christian Dahm [SPD]: Die andere Hälfte hast du über die Schuhe gesprochen!) Am Ende brauchen wir passgenaue und minimalinvasive Lösungen für diese – ich gebe es zu – delikate Operation. Da wäre eine landeseinheitliche Anpassung der Messzahlen ähnlich sinnvoll wie die Durchführung einer Knie-OP mit einem Brotmesser. (Lachen Ralf Witzel [FDP]) Das unterscheidet die Koalition und die Opposition in dieser Frage. Sie wollen das Problem mit dem Brotmesser lösen, wir nutzen lieber das Skalpell. (Stefan Zimkeit [SPD]: Holzhammer benutzt ihr!) Wir nehmen die Änderungen und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sehr ernst. Mit dem ersten Änderungsantrag stellen wir klar, dass auch weiterhin ein einheitlicher, nicht differenzierter Hebesatz möglich ist. Die allgemeine Formulierung ließ dort Interpretationsspielraum zu. Ich habe eben das Beispiel Rommerskirchen genannt. Dort gibt es tatsächlich keinen großen Handlungsbedarf. 03.07.2024 Zum Zweiten setzen wir das Urteil des Bundesfinanzhofs um. Die Steuerzahler müssen die Möglichkeit haben, niedrigere Grundsteuerwerte mit einem Gutachten nachzuweisen. Genau das ermöglichen wir. Wir wissen: Es gibt für diese Frage keinen Königsweg. Alle Lösungen haben ihre Nebenwirkungen, aber wir sind davon überzeugt, dass die Einführung der differenzierten Hebesätze unter allen Möglichkeiten die noch am wenigsten schlechte ist. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Danke, Herr Rock. – Für die FDP spricht jetzt Herr Witzel.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einmal mehr müssen wir uns heute mit der Problematik der Grundsteuerreform beschäftigen, denn die schwarz-grüne Landesregierung ist dabei seit Beginn dieser Wahlperiode als Geisterfahrer und völlig beratungsresistent unterwegs. (Beifall von der FDP) Als Serviceopposition haben wir Ihnen in den letzten zwei Jahren schon oft auf die Sprünge geholfen, um in jeder Phase des Verfahrens klar auf die jeweils gebotenen Handlungsnotwendigkeiten hinzuweisen, da Sie ganz ersichtlich Ihren Kompass verloren haben. Leider haben Sie sich nie beraten lassen, nicht von uns und nicht von namhaften Experten. Deshalb nimmt das Grundsteuerchaos unvermindert seinen Lauf. Hätten Sie auf uns gehört, hätten wir den Steuerzahlern zu Beginn ein hochbürokratisches Erhebungsverfahren für ein maximal unbeliebtes, ungerechtes und verfassungsrechtlich höchst bedenkliches Berechnungsmodell erspart. Wir hätten durch eine Zweckmäßigkeitsruhe unsere Finanzbeamten um 1,5 Millionen Einsprüche entlastet und ebenso die Justiz bei allen nun bevorstehenden Klagen. Wir würden jetzt die allermeisten Kommunen nicht vor örtliche Verteilungskämpfe zwischen Millionen Mietern und Wohneigentümern einerseits und Vereinen und Betrieben andererseits stellen. Verbesserungen hat eine große schwarz-rot-grüne Mehrheit hier im Haus stehts abgelehnt. Nordrhein-Westfalen ist das einzige westliche Flächenland mit einem C-Finanzminister, der sich seit Jahren keine einzige Verbesserung am Grundsteuergesetz zutraut und in Nibelungentreue stattdessen das Scholz-Modell verteidigt wie niemand sonst in Deutschland. Jetzt haben Sie den leicht vorhersehbaren Salat und die Kommunen dürfen Ihre versalzene Suppe auslöffeln. Was diese davon halten, haben sie Ihnen schon Landtag mehrfach interpretationsfrei ins Stammbuch geschrieben. Ihre Grundsteuerreform inklusive Hebesatzsplitting ist bei Steuerzahlern und Kommunen so beliebt wie Fußpilz. Dafür gibt es gute Gründe. Die sind von Beginn des Prozesses an auch bekannt. Rein sachlogisch führt nämlich das wertbasierte Scholz-Modell anders als die von uns vorgeschlagene flächenbasierte Berechnung leider dazu, dass der Faktor Wohnen teurer, denn die Lage und die Ausstattung von Wohngebäuden sind in der Regel besser als bei Lagerhallen, Fabrikgebäuden und Vereinsheimen. Wir haben Sie bereits zu Jahresbeginn aufgefordert, wie andere Flächenländer mit Scholz-Modell durch eine Korrektur der Messzahlen sicherzustellen, dass die Lastenverschiebung tatsächlich landesweit korrigiert wird. Es handelt sich nämlich nicht um ein partielles – wie Herr Kollege Lehne gerade gesagt hat –, sondern um ein flächendeckendes Problem in allen Teilen des Landes. Herr Finanzminister, Sie haben doch selber erst vor wenigen Tagen bestätigt, dass diese strukturelle Mehrbelastung 95 % aller Städte und Gemeinden trifft. Uns ist bewusst, dass es dabei lokal gewisse Unterschiede gibt. Es gibt aber viel größere Verwerfungen in dem Gesetzentwurf, den Sie im Finanzministerium als Ghostwriter geschrieben haben und der dann von CDU und Grünen mit deren Unterschrift als Landtagsdrucksache eingereicht worden ist.
André Kuper
Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage aus den Reihen der Grünen. Lassen Sie die zu?
Ralf Witzel FDP
Ja, selbstverständlich gerne. Die haben doch so gute Argumente, da freue ich mich auf die Debatte.
André Kuper
Herr Kollege Rock hat das Wort.
Simon Rock GRÜNE
Herr Kollege Witzel, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Ihr Antrag auf Änderung der landesweiten Messzahlen erst Anfang 2024 erfolgt ist, die Entscheidung, die Grundsteuerwert- und die Grundsteuermessbescheide aber getrennt rauszuschicken – womit auch die Entscheidung getroffen wurde, zu welchem Zeitpunkt man die Messzahlen hätte ändern können –, schon Anfang 2022 getroffen wurde und es damit einfach zu spät war?
André Kuper
Herr Kollege Witzel zur Beantwortung. 03.07.2024
Ralf Witzel FDP
Herr Kollege Rock, Sie haben eine Frage gestellt, die ich gerne mit zwei Hinweisen beantworten möchte, weil mir das, was Sie ansprechen, ganz wichtig ist. Das eine habe ich gerade versucht, Ihnen zu erklären, Herr Kollege Rock, und zwar unser Vorgehen in den letzten Jahren. Sie haben zutreffend berichtet. Wir hätten gerne seit 2019 etwas geändert, aber da gab es keine Bereitschaft bei unserem damaligen Koalitionspartner CDU, etwas zu tun. Dann haben wir seit Mitte des Jahres 2022 immer wieder, lageangepasst zu den Punkten und Phasen, bei denen wir im Verfahren der Grundsteuererhebung waren, unsere konkreten Alternativvorschläge gemacht. Natürlich war unser allererster Alternativvorschlag nicht, beim Scholz-Modell zu bleiben und die die Messzahlen zu korrigieren, sondern unser erster Vorschlag war, zu Beginn der Legislaturperiode zu sagen: Wir machen jetzt ein besseres Modell, das den Vorstellungen entspricht, die wir uns vorgenommen haben. – Herr Kollege Rock, deshalb haben wir 2022 natürlich erst mal unser Idealmodell in den Fokus gestellt – sogar mit der pragmatischen Anpassung, dass wir uns weitgehend an Hessen orientiert haben, wo es damals noch eine schwarz-grüne Regierung gab, um Ihnen den Weg leichter zu machen, über diese Brücke zu gehen. Dann sind wir im weiteren Verfahren – wenn Sie Fakten geschaffen haben – in den Möglichkeiten limitierter geworden, was wir noch fordern konnten. Deshalb sind wir dann mit diesem Ausweg, den wir ja nicht für den Königsweg, sondern für einen Smart Repair halten, der als Korrekturfaktor landesweit die schlimmsten Unwuchten behebt, 2024 auf das Parlament zugekommen. Die zweite Antwort zum zeitlichen Verfahren war – Herr Kollege Rock, Sie und der Kollege Lehne haben es eben noch einmal dargestellt –, dass es für etwas Größeres jetzt zu spät sei. Deshalb möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, was Sie als Koalition uns 2022 vorgehalten haben. Sie haben uns vor zwei Jahren gesagt, dass es zu spät sei, man könne nichts mehr an den Rechtsgrundlagen ändern, weil alles andere für ein Chaos in den Kommunen sorge. (Zuruf von Simon Rock [GRÜNE]) Jetzt, zwei Jahre später, gilt das alles für Sie nicht mehr. Sie wollen grundlegende Änderungen, die Neuprogrammierungen in die Kommunen erfordern, obgleich Ihnen die Kommunen sagen, dass sie das bis zum 01.01.2025 nicht umgesetzt bekämen. Zwei Jahre später spielt für Sie das Argument „Zeit“ keine Rolle mehr. Das ist die Antwort auf Ihre Frage, Herr Kollege Rock. Bitte sortieren Sie das alles fair und richtig ein. Bleiben Sie bei dem, was wir als FDP-Landtagsfraktion hier gesagt haben. (Beifall von der FDP) Landtag Der Finanzminister hat eingeräumt, 95 % der Kommunen seien belastet. Wir wissen wiederum, dass es natürlich gewisse lokale Unterschiede gibt. Dennoch hilft es nicht, wenn Sie ein Modell haben, das zwar etwas detailgenauer steuert, aber das in vielen Kommunen gar nicht zur Anwendung kommt, (Bianca Winkelmann [CDU]: Ach so, eine Op- tion!) weil es die Kommunen nicht einsetzen wollen. Herr Kollege Rock, damit bin ich bei Ihrem Schuh-Beispiel. Sie haben bei den Schuhen jetzt etwas genauer die beste Schuhgröße für links und rechts festgestellt. Aber was haben Sie davon, wenn viele dieses Paar Schuhe für einen Sprint nicht anziehen, weil ihnen entweder das Modell nicht gefällt oder keine Verwendungsmöglichkeit dafür vorhanden ist? Deshalb möchte ich auf die Sachverständigenanhörung … (Zuruf von Olaf Lehne [CDU]) – Kollege Lehne, ich finde nicht fair, was Sie hier gesagt haben. Wir hatten zwei Anhörungen. In der ersten Anhörung sagten Sie – die Vertreter von Haus & Grund haben das in der zweiten Anhörung wiederholt –, unsere Idealvorstellung sei diejenige, die die FDP hier vorgetragen habe und die die Kommunen vortrügen. Aber höchst hilfsweise, weil Sie als Mehrheit signalisiert haben, das nicht tun zu wollen, sagen wir Ihnen: Dann machen wir lieber das Hebesatzsplitting, bevor gar nichts passiert. Wenn Sie sich so die Mehrheiten für Ihre Vorschläge zusammenrechnen, dann kommen Sie zu einer anderen Zählung. Das ist in der Tat richtig. Wir geben Ihnen heute als Serviceopposition aber noch einmal die Chance zur Einkehr, zur Umkehr und zum Nachdenken. Wie Sie bereits wissen, haben wir für diesen Gesetzentwurf eine dritte Lesung beantragt. Deshalb können Sie sich in der Sommerpause noch einmal intensiv mit den Schwächen dieses Gesetzentwurfs beschäftigen.
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit.
Ralf Witzel FDP
Danach kommen wir hoffentlich zu einer besseren Lösung für die Grundsteuer. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker. 03.07.2024
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Es sind jetzt nur noch Feinschmecker der Steuermaterie anwesend. Wir werden diesen Gesetzentwurf zur Grundsteuer ablehnen, weil er, wie so viele Anträge, an einer verkorksten Reform herumdoktert, aber nicht zur Ursache des Übels, der Grundsteuer – egal, in welcher Form –, vorstößt. Die Grundsteuer gehört in unseren Augen komplett abgeschafft. Sie ist ein bürokratisches Monster (Zuruf von den GRÜNEN: Ja, Sie auch!) und wird auch nicht nach der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler erhoben. Das System der Grundsteuer ist aus vielerlei Gründen Murks. Die Altparteien hatten lange genug Zeit, sich ein alternatives Besteuerungssystem auszudenken, anstatt diese Grundsteuer in anderer, aber genauso schlechter Form fortzuführen. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode den Vorschlag unterbreitet, diese Steuer durch einen Hebesatz der Kommunen auf die Einkommens- und die Körperschaftsteuer zu ersetzen. Für uns ist auch klar, dass die Kommunen nicht für das Versagen der übergeordneten Staatsebene büßen sollen. Das gelingt in diesem Staat aber schon an anderer Stelle nicht. Ein Beispiel dafür ist die Migrationspolitik. (Lachen von den GRÜNEN – Zuruf von Nor- wich Rüße [GRÜNE]) Die Kommunen haben ein Recht auf eine korrekte Behandlung und auf eine angemessene Finanzierung ihrer Tätigkeit. Das bedeutet, dass ihnen eigene Finanzierungsquellen zustehen. Das sieht unser Grundgesetz richtigerweise vor. Aber doch nicht in dieser hier Gesetz gewordenen Form! Aber doch nicht mit dieser an den Tag gelegten Hast! Aber doch nicht mit dieser hier eingebauten Rechtsunsicherheit! Die Intention, das Wohnen für die Mieter und die Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum nicht teuer werden dürfen, ist sicherlich richtig. Aktuell droht das aber. In unseren Augen ist das eine soziale Bombe. Der Bund der Steuerzahler sieht das genauso. Die Wohnnebenkosten haben sich bereits zu einer zweiten Miete entwickelt. Allerdings kann es nicht sein, dass die Landesregierung den schwarzen Peter hierfür an die Kommunen weiterreicht. Die kommunalen Spitzenverbände führen dezidiert aus, warum das so nicht geht. Es sei fraglich, ob das Gesetz technisch schnell umzusetzen wäre und das noch rechtzeitig bis zum Jahresende funktioniere. Die Warnungen vor Problemen mit der IT wurden in jeder Anhörung ausgesprochen. Die technische Um-Landtag setzbarkeit ist also fraglich, und der politische Druck wird auf die Kommunen abgewälzt. Als massive verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht wurden, haben die Kommunen letztendlich den ultimativen schwarzen Peter erhalten. Denn schließlich müssen sie in Zukunft darlegen, warum sie die Hebesätze entsprechend differenzieren. Darüber hinaus ist völlig unklar, wie sich die Hebesätze auf den kommunalen Finanzausgleich auswirken. Es herrscht hier also ein staatliches Chaos. Warum kommt dieser Gesetzentwurf außerdem erst so kurz vor Schluss? Das war doch alles längst bekannt. Die Regierungsfraktionen haben die Entwicklung offensichtlich verschlafen, und die Landesregierung macht sich einen schlanken Fuß. Dabei werden wir Ihnen nicht helfen. Sie suchen nach dem selbstverschuldeten Desaster nach einer schnellen Lösung ohne Rücksicht auf Verluste. Es ist Ihnen, wie übrigens auch dem Bundeskanzler, der diese Reform als Bundesfinanzminister auf den Weg gebracht hat, wahrscheinlich egal, wenn das Verfassungsgericht den ganzen Kuddelmuddel beendet. Denn wahrscheinlich ist dann schon jemand anderes an der Regierung und darf die Suppe auslöffeln. Und die Kommunen stehen dann vielleicht ohne diese Einnahmequelle dar. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu. Wir können einem Gesetzentwurf schwer zustimmen, gegen den es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Dafür soll die Regierung allein die Verantwortung übernehmen. Wir hatten in der Vergangenheit rechtzeitig Vorschläge unterbreitet, mit denen es gar nicht erst so weit gekommen wäre. Wenn man diesen Vorschlägen gefolgt wäre, stünde man besser da, aber Sie wollten nicht. Manchmal wäre es der AfD lieber, nicht so oft recht zu haben. Die Wähler merken das, was erst wieder an unseren Zustimmungswerten in der letzten, vorletzten Woche zu erkennen war. Ändern Sie Ihre Politik. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Optendrenk. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor der Abstimmung gleich möchte ich zunächst einmal allen Bürgerinnen und Bürgern, die 6,5 Millionen Erklärungen haben abgeben müssen, um einen verfassungswidrigen Zustand abzustellen, der durch eine Bewertung auf der Basis von Einheitswerten von 1964 erfolgt ist, herzlich dafür danken, dass sie mitgewirkt haben. Wir haben fast 100 % aller Erklä-03.07.2024 rungen bekommen, und bei den anderen gibt es das Verfahren der Schätzung, sodass jetzt alle Daten für die Kommunen vorliegen. Herzlichen Dank an die Bürgerinnen und Bürger, die sich dieser Aufgabe gestellt haben! (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, aus den Reihen der Abgeordneten) Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung – es sind in Nordrhein-Westfalen allein etwa 1.000 im Bereich der Grundstücksstellen und bis zu 2.000 weitere aus anderen Bereichen, die als Aushilfen mitgeholfen haben – dafür, das alles zu administrieren. Dadurch sind wir jetzt in der Lage, den Kommunen die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen; dadurch waren wir in der Lage, am 20. Juni aufkommensneutrale Hebesätze zu veröffentlichen; dadurch sind wir in der Lage, ein Grundsteuerrecht zu administrieren, das sicherstellt, dass den Kommunen in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft Einnahmen in Höhe von 4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Was wir hier heute gehört haben, möchte ich noch an zwei oder drei Stellen ein wenig einordnen. Zum Thema der Messzahlen. Die Messzahlen sind ein Modell gewesen, das man im Rahmen des Bundesmodells als Öffnungsklausel einführen konnte, bevor man die Kampagne der Erhebung durchgeführt hat. Zum 1. Juli 2022 ist das begonnen worden. Andere Bundesländer wie Sachsen haben das im Jahr 2021 entschieden, und dann ist es auch entsprechend programmiert worden. Fragt man heute in Sachsen nach, stellt man genau das fest, was wir bei unseren Modellrechnungen auch festgestellt haben: Dieses Messzahlmodell – zum Beispiel eine Verdopplung der Messzahl für Nichtwohnen oder für Gewerbe – führt nicht dazu, dass man die Probleme, die wir hier alle miteinander beklagen, lösen kann. Ganz im Gegenteil: Auch in Sachsen, wo man es verproben kann, ist es offenbar für die überwiegende Zahl der Großstädte eine Teillösung, aber nicht für den gesamten ländlichen Raum. So ist es auch in Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie das Messzahlmodell verproben wollen, dann haben Sie beispielsweise in 37 % aller Kommunen eine Überkompensation zulasten des Gewerbes. Ich habe nicht verstanden, Herr Kollege Witzel, dass Sie bisher dafür eingetreten sind, eine zweite Gewerbesteuer über eine verdoppelte Messzahl einzuführen. Ihr Gesetzentwurf hätte genau dazu geführt. Das verstehe ich bei der FDP wirklich nicht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag In einer erheblichen weiteren Zahl von Fällen – auch das ist verprobt – wird es in Nordrhein-Westfalen wie in anderen Ländern, in denen dieses Bundesmodell angewandt wird, nicht zu einem aufkommensneutralen Hebesatz als Ausgleich zwischen Wohnen und Nichtwohnen führen, wie wir uns das wünschen, nämlich, dass sich das Verhältnis von Wohnen zu Nichtwohnen insgesamt nicht ändert. Das heißt: Auch bei dieser Teilmenge ist es untauglich, um das Problem zu lösen. Deshalb haben wir auch den kommunalen Spitzenverbänden gesagt: Selbst wenn wir es noch hätten einführen können und noch eine IT-Programmierung bekommen hätten, um die gesamten 6,5 Millionen Bescheide neu zu machen, wäre es in der Sache ein untaugliches Modell, weil es das Problem in beiden Richtungen nicht löst. Es gibt 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, und wir haben 396 unterschiedliche Ergebnisse der Auswertung dieses Modells. Insofern kann man vielleicht einfach den Punkt sehen, dass es für die differenzierte Betrachtung und Lösung eines Problems, das es vorher nicht gab, weil eine verfassungswidrige Regelung angewandt wurde, aufkommens- und punktgenaue Lösungen braucht. Die kann man – das ist eine Erkenntnis des Kommunalverfassungsgebers in Nordrhein-Westfalen – am besten in der kommunalen Selbstverwaltung einsetzen. Deshalb ist Nordrhein-Westfalen das kommunalfreundlichste Land, (Lachen von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) und deshalb traut unsere Verfassung verglichen mit allen Bundesländern Deutschlands den Kommunen am meisten die Lösung der Angelegenheiten vor Ort zu. Das ist Kommunalpolitik; das ist die Aufgabe, die da erfüllt werden kann und letztlich auch da erfüllt werden muss. Zum Thema „IT-Lösung“. Bei der IT ist es so, dass Sie in der Tat noch etwas programmieren müssen. Sie müssen aber nicht mehr 6,5 Millionen Bescheide machen, sondern eine Anpassung zwischen „Wohnen“ und „Nichtwohnen“ programmieren. Die großen Anbieter, die für die Kommunen arbeiten, haben mitgeteilt – das haben wir im Ausschuss miteinander diskutiert –, dass sie in der Lage seien, eine solche Programmierung innerhalb von vier Wochen, nachdem wir ein Gesetz beschlossen haben, vorzunehmen. Das heißt: Wenn wir den Gesetzentwurf vor der Sommerpause verabschieden, dann gibt es kein Problem nach der Sommerpause, dass die großen IT-Programmierer den Kommunen, in denen schon 90 % aller Fälle erfasst sind, eine solche Programmierung zur Verfügung stellen. Zum Schluss das verfassungsrechtliche Thema. Stellen Sie sich vor: Wenn der Deutsche nichts mehr hat, hat er immer noch Bedenken. – Falls es richtig wäre bzw. die verfassungsrechtlichen Bedenken gäbe, 03.07.2024 dass man zwischen dem hohen verfassungsrechtlichen Gut „Wohnen“ und dem Gewerbe nicht trennen dürfte, dann wäre auch die Trennung bei der Grundsteuer in A, B und C verfassungswidrig. Tatsache ist – ich habe Ihnen das vorgelegt –, dass wir es haben prüfen lassen. Das Bundesfinanzministerium, das Ihrem Parteifreund untersteht, hat uns explizit aufgefordert bzw. ermutigt, weil es selbst keine entsprechende bundeseinheitliche Lösung für dieses Modell hinbekommt – auch das haben wir Ihnen vorgelegt –, eine entsprechende Regelung auf Landesebene zu erlassen. Halten Sie Ihrem Bundesfinanzminister und Bundesvorsitzenden vor, dass er uns fahrlässig in ein verfassungsrechtliches Problem schubsen wolle? Das glauben Sie doch selbst nicht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Daher ist das, was die Koalitionsfraktionen jetzt vorgelegt haben, eine angemessene Lösung der Probleme mit großen Herausforderungen auf der Zeitschiene. Es ist aber die einzige Lösung, mit der Sie das jedes Jahr regeln können, und nicht zwingend schon 2025, in dem Sie Hebesätze festlegen. Dass das eine Herausforderung ist, hat niemand bestritten, aber dass Sie es sich so einfach machen, hätte ich nicht gedacht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass der Minister seine Redezeit um 1 Minute und 30 Sekunden überzogen hat. (Henning Höne [FDP]: Hat sich nicht gelohnt!) Beim Blick in die Runde stelle ich aber fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Wir sind damit am Schluss der Aussprache und kommen zu den Abstimmungen über den Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/9800 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/9800 angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf Drucksache 18/9242 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/9759, den Gesetzentwurf Drucksache 18/9242 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/9242 in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf Landtag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/9242 in der soeben geänderten Fassung angenommen. Mit Schreiben vom 3. Juli 2024 hat die Fraktion der FDP zu diesem Gesetzentwurf gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Durchführung einer dritten Lesung beantragt und bereits vorsorglich der Durchführung der dritten Lesung im unmittelbaren Anschluss an die soeben erfolgte zweite Lesung widersprochen. Nach unserer Geschäftsordnung findet somit eine dritte Lesung dieses Gesetzentwurfes statt, nicht aber am heutigen Plenartag. Wir kommen zu: 7 Integrationsarbeit in Kommunen massiv bedroht – Die Landesregierung muss Arbeitsfähigkeit von Trägern der Integrationsarbeit und der sozialen Beratung von Geflüchteten sicherstellen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/97131 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Baran das Wort. (Unruhe) – Ich bitte all diejenigen, die den Saal aufgrund wichtiger anderer Termine verlassen, dies geräuschlos zu tun. Danke sehr.
Volkan Baran SPD
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Heute muss ich über ein Thema sprechen, das mir nicht nur als Politiker, sondern auch als Bürger dieses wunderschönen Bundeslandes sehr am Herzen liegt. Es geht um die Integrationsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen, eine Infrastruktur, die in der Bundesrepublik Deutschland einmalig und einzigartig ist, wie wir zu Recht immer wieder auch von Ihnen hören, Frau Ministerin. Das ist eigentlich Grund genug, diese Infrastruktur und vor allem die Menschen, die sie tragen und ausmachen, zu schützen – das sollte man zumindest meinen. Heute geht es um einen entscheidenden Teil davon: 214 Integrationsagenturen, in denen rund 290 Fachkräfte arbeiten, und über 42 Servicestellen für Antidiskriminierung. An diesen Orten wird Tag für Tag wichtige Integrationsarbeit geleistet. Ich muss leider sagen: noch geleistet. Seit dem 31. Dezember 2022 sind die bis dahin geltenden Förderrichtlinien außer Kraft getreten. Die 03.07.2024 Landesregierung hatte angekündigt, bis Anfang 2023 neue Richtlinien zu veröffentlichen. Bis heute ist das leider immer noch nicht geschehen. Das führt dazu, dass die Träger in der Luft hängen und keinerlei Planungssicherheit haben. Sie treten seitdem in Vorleistung, um ihre wichtige Arbeit weiterhin gewährleisten zu können. Die fehlenden Bewilligungsbescheide haben zur Folge, dass ihnen keine weiteren Kredite mehr bewilligt werden. Es mussten Darlehen aufgenommen werden. Die entstandenen Zinsen werden in den Verwendungsnachweisen nicht geltend gemacht. Somit bleiben sie auf diesen hohen Kosten sitzen. Es wurde Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gekündigt, die durch ihre jahrelange Arbeit einfach nicht zu ersetzen sind. Andere haben sich entschieden, sich alternative Jobs zu suchen, weil natürlich niemand gerne jedes Jahr oder alle zwei Jahre darum bangen möchte, ob es weitergeht oder nicht, auch wenn es eine sinnstiftende Arbeit ist. Gleichzeitig können offene Stellen nicht neu besetzt werden, weil es keine verbindlichen Kriterien für die Durchführung einer Ausschreibung gibt. Liebe Frau Ministerin, mit dieser Verzögerungstaktik wird Raubbau an der wichtigen, von uns allen und auch von Ihnen hochgelobten Integrationsinfrastruktur betrieben. Das schadet Nordrhein-Westfalen nicht nur im Augenblick, sondern auch langfristig. Denn ich weiß aus persönlicher Erfahrung – ich habe für einen Träger gearbeitet – : Wenn man Strukturen einmal brachliegen lässt bzw. nicht mehr weiterfördert, wird es Jahre dauern, um das wieder hinzubekommen. Ich unterstelle Ihnen nicht, dass das Ihre Absicht wäre, weil ich weiß, dass wir beim Thema „Integrationskonsens und Integrationsinfrastrukturen“ eigentlich auf einer gemeinsamen Linie sind. Deswegen lautet die Frage umso mehr: Woran liegt es, dass das bis jetzt noch nicht passiert ist? Ich bin nicht der Einzige, der diese Frage hat. Ich habe unzählige Mails und Briefe von verzweifelten Trägern, Mitarbeitern und Verbänden bekommen. Ich bin sicher: Sie wissen, von welchen Briefen ich spreche. Sie haben sie nämlich auch erhalten. Ich habe mit vielen Betroffenen gesprochen und bin mir sicher, dass mindestens Sie, Frau Ministerin, bestimmt aber auch die übrigen Obleute diese Gespräche geführt haben. Deswegen ist es für mich unverständlich, warum immer noch gewartet wird. Auf unsere Anfrage im Integrationsausschuss hin gab es leider auch keine Antwort. Wir fordern ganz konkret, dass die Förderrichtlinien jetzt endlich erstellt und veröffentlicht werden, um die unhaltbare Situation für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Menschen, die von diesen Angeboten profitieren wollen, und die Träger selbst in absehbarer Zeit zu beenden. Denn selbst wenn die För-Landtag derrichtlinien heute veröffentlicht würden, würde eine Umsetzung Monate dauern. Wir schließen daran außerdem die Forderung an, die Förderrichtlinien für die Interkulturellen Zentren und für die Beratung von Geflüchteten fristgerecht zu aktualisieren. Die laufen 2025 aus, aber wir wissen aus den Gesprächen, die wir geführt haben, dass sehr viele Träger sich gerade aus dem Bereich „Beratung für Geflüchtete“ herausziehen, weil die Finanzierung nicht so gewährleistet ist, wie das gebraucht wird, und auch der Betreuungsschlüssel keiner ist, der der Sache gerecht würde. Die Überarbeitung ist da. Lernen Sie bitte aus den Fehlern. Das gebietet der Respekt vor den Menschen, die Tag für Tag diese gute und wichtige Integrationsarbeit in Nordrhein-Westfalen leisten und das Ankommen erleichtern. Füllen Sie bitte die Worte des Lobes für die Säulen unserer Integrationsprojekte in Nordrhein-Westfalen mit Leben und beenden Sie diese Hängepartie.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Volkan Baran SPD
Frau Ministerin, es geht mir nicht darum, die Landesregierung mit diesem Antrag bzw. Tagesordnungspunkt vorzuführen, sondern es ist wichtig, dass wir diese Infrastruktur weiterhin aufrechterhalten. – Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Baran. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Blumenrath.
Peter Blumenrath CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits 2023 hat das Land Nordrhein-Westfalen 2,4 Milliarden Euro für geflüchtete Menschen bereitgestellt. Dieser Ansatz wurde im Jahr 2024 auf 3 Milliarden Euro erhöht. Anhand dieser Zahlen wird bereits deutlich, dass unsere Landesregierung alles dafür tut, dass Integration in den Kommunen gelingt. Wir sehen uns als Verantwortungsgemeinschaft aus Land, Kommunen und den freien Trägern. Wir würden uns wünschen, dass der Bund stärker als Partner in dieser Verantwortungsgemeinschaft auftreten würde. Wir haben gemeinsam mit allen anderen Ländern schon damals immer wieder bekräftigt, dass wir die Flüchtlingspauschale auf 10.500 Euro je Flüchtling anheben müssten. Der Bund hat sich nur auf 7.500 Euro eingelassen. Trotzdem haben wir im Haushalt immer wieder Anstrengungen unternommen. Wenn die SPD nun also die Integrationsarbeit in den Kom-03.07.2024 munen bedroht sieht, dann liegt dies in allererster Linie an dem fehlenden Engagement im Bund. (Lachen von Volkan Baran [SPD]) Dennoch müssen wir anerkennen, dass die Implementierung verschiedener Richtlinien für die Rahmenbedingungen der neuen Integrationsagenturen zu lange gedauert hat. Wir sind froh, dass die Landesregierung bereits 2023 den Zugang unbürokratisch kommuniziert hat. Den Bericht dazu haben wir im Ausschuss erhalten. Er enthielt deutlich mehr Informationen, als Sie es gerade gesagt haben. In diesem Bericht wurde nämlich auch erläutert, dass die Wohlfahrtsverbände laufend über den aktuellen Stand informiert wurden. Für uns als Zukunftskoalition sind die freien Träger natürlich wichtige Partner bei der Integration von geflüchteten Menschen hier bei uns in Deutschland. Deshalb ist es bedauerlich, dass wir so lange Wartezeiten hatten. Mit der nun abgestimmten Richtlinie, die in Kürze veröffentlicht wird, kann die wertvolle Arbeit vor Ort in bewährter Weise fortgesetzt werden. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich der Freien Wohlfahrtspflege für die Unterstützung und vor allem auch für die Geduld in dieser Situation danken. Zu den Antidiskriminierungsstellen möchte ich festhalten, dass der Ausbau von 13 auf 42 Einrichtungen belegt, dass die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert hat. Ich glaube, die Fakten zeigen, dass der Antrag eigentlich nicht gebraucht wird. Dennoch stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Gönül Eğlence [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Blumenrath. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Eğlence.
Gönül Eglence GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wie wichtig die Integrationsarbeit ist, darüber sind wir Demokrat*innen uns wohl in weiten Teilen einig – auch und vor allem mit Blick auf die Teilhabe an der Gesellschaft. Hier leistet die Freie Wohlfahrtspflege mit ihrer vielfältigen Trägerlandschaft enorme Arbeit – sei es, wenn es darum geht, Begleitung im deutschen Alltag zu organisieren, seien es Sprachkurse, Behördengänge oder eine Navigationshilfe im recht komplizierten deutschen Schulsystem. Ich will an dieser Stelle einmal den Kontext eröffnen, um das noch deutlicher zu machen. Wir befinden uns gerade in einer Zeit, in der es mindestens einen verbalen Verschärfungswettbewerb in der Migrationsdebatte gibt. Es wird zum Beispiel über irreguläre Migration geredet, ohne irgendwo eine verlässliche Zahl darüber vorweisen zu können. Jeden Tag werden Landtag neue Begriffe und vermeintliche Ideen in den Raum geworfen. Notwendig wäre aber, darüber zu sprechen, wie wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken können. Dazu gehört auch, dass wir den Menschen, die bei uns ankommen, Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung stellen können. Ein Ideenwettbewerb, wie dies auch in schwieriger Haushaltslage gelingen könnte, wäre hier wünschenswerter. Insofern, lieber Herr Baran, hätte ich gerne gesagt, dass der Antrag der SPD zielführend ist, leider ist dem aus meiner Sicht aber nicht so. (Volkan Baran [SPD]: Wir wollen ja nur die Inf- rastruktur aufrechterhalten! Nicht so wichtig!) Im Grunde haben Sie bereits im April durch eine Berichtsanfrage im Integrationsausschuss Antworten zum Sachstand hinsichtlich der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund“ erhalten. – Das ist ein Zitat; so heißt der Bericht. Tatsächlich sind die neuen Erlasse in Verzug. Das ist nicht entschuldbar und soll auch nicht schöngeredet werden. Das führt natürlich insbesondere bei kleineren Trägern zu Liquiditätsproblemen. Das ist mehr als nur bedauerlich. Jetzt sind sie aber so weit im Verfahren und in der Arbeit, dass die Antragsverfahren zeitnah werden starten können. Ja, die Belastung durch die Vorleistung ist hoch. Die Sicherheit, dass die Auszahlungen kommen werden, ist durch die jährliche Wiederkehr aber ebenso hoch. Gleichzeitig ist in unterschiedlichen Arbeitsgremien über den Stand der Richtlinien berichtet worden. So hat es eine weitestgehend transparente Kommunikation dazu gegeben. Zu der Forderung, die geplanten Förderrichtlinien für das Programm „Soziale Beratung von Geflüchteten“ vorzeitig zu veröffentlichen, ist zu sagen, dass dies mit der Verzögerung bei den zuvor genannten Richtlinien nicht begründbar ist. Aktuell ist das Ministerium – das werden Sie sicher gleich hören – aber nicht in Verzug, weil es gültige Richtlinien gibt. An Anschlussrichtlinien wird ebenfalls gearbeitet, und das Netzwerk wird entsprechend einbezogen. Den Ruf nach langfristigen Förderphasen kann ich im Übrigen total nachvollziehen. Ich komme selbst aus der NGO-Welt und weiß, wie schwierig das ist. Andererseits wissen Sie aber genauso gut, wie schwierig dann die Steuerung des Haushalts insgesamt würde, zumal es auch ohne langfristige Förderphase in der Praxis eine hohe Sicherheit gibt. Abschließend möchte ich noch einmal meine Wertschätzung gegenüber der täglichen Integrationsarbeit 03.07.2024 auf unterschiedlichsten Ebenen und in unterschiedlichsten Organisationen betonen. Wir werden der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Eğlence. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt der Abgeordnete Lürbke.
Marc Lürbke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden in dieser Woche mehrfach über die riesigen Herausforderungen bei der Migration. Lassen Sie mich vorwegschicken: Ich bin der festen Überzeugung, dass Integration keine Einbahnstraße ist, sondern eine Hol- und eine Bringschuld beinhaltet. Ich erwarte von Menschen, die zu uns kommen, dass sie sich auch bezüglich unserer Verfassung, Werte, Freiheiten und Sprache integrieren. Auf der anderen Seite ist es unsere Verpflichtung, effektive Integrationsmöglichkeiten sicherzustellen. Das fängt bei Sprachkursen und Beratungen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte an. Nach § 3 Abs. 2 des durch die vorherige, schwarzgelbe Landesregierung neu gefassten Teilhabe- und Integrationsgesetzes stellt das Land zur Förderung der integrationspolitischen Infrastruktur Mittel in Höhe von mindestens 130 Millionen Euro zur Verfügung. Daraus sind vor allem die Kommunalen Integrationszentren, das Kommunale Integrationsmanagement sowie die Integrationsagenturen zu finanzieren. Bei diesem gesetzlichen Förderanspruch und einem Auslaufen der bisherigen Projektzeiträume für die Integrationsagenturen Ende 2023 wäre es dann eigentlich selbstverständlich, dass dann auch rechtzeitig, und zwar spätestens im Herbst 2023, die Förderungsgrundsätze für eine neue Laufzeit vorliegen. Man muss konstatieren: Bis heute ist die schwarzgrüne Landesregierung dieser Aufgabe nicht nachgekommen. Es ist auch leider nicht das erste Mal, dass zentrale Aufgaben bei Schwarz-Grün liegenbleiben. Ich wäre auch mal dabei, zu schauen, wofür das Geld tatsächlich effektiv verwendet wird. Aber ich vermute, das ist gar nicht die Ursache der Verzögerung – von der haben wir gerade teilweise schon gehört –, sondern es ist vielmehr die eigene Überforderung bei Abstimmungsprozessen in der schwarz-grünen Koalition. Deswegen ist ganz nüchtern festzustellen: Selbst Mitte 2024 liegen bis jetzt noch keine neuen Förderrichtlinien vor, und das ist ohne Frage – da hat Herr Baran recht – unverantwortlich gegenüber den betroffenen Trägern. Übernahme von Verantwortung, meine Damen und Herren, sieht anders aus. Landtag Insofern hat die SPD mit ihren Forderungen nach einer schnellen Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien, pragmatischen Lösungen zur Finanzierung für den Übergangszeitraum und auch einem dringend notwendigen Bürokratieabbau natürlich nicht Unrecht. An eine Anpassung für die Mittel der sozialen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen würde ich ein Fragezeichen machen. Hier stehen jährlich schon ca. 35 Millionen Euro bereit, und die Erfahrungen beim Mittelabruf in den letzten Jahren zeigen, dass das auch grundsätzlich auskömmlich ist, um den vereinbarten Bedarf sicherzustellen. Das Problem hier ist vielmehr die Besetzung förderfähiger Stellen mit geeigneten Fachkräften. Da drückt vor allem der Schuh. Im Mai dieses Jahres waren 38 Stellen insbesondere bei der Verfahrensberatung und der psychosozialen Erstberatung in den Landeseinrichtungen unbesetzt. Da sollte man zuerst dran und zum Beispiel die bürokratischen Anforderungen reduzieren, ehe dann eine Erhöhung der Mittel gefördert wird. Aber das ändert nichts daran, dass wir die Förderrichtlinien brauchen. Die zuständige Integrationsministerin Josefine Paul ist bei Integrationsfragen aller Art – verzeihen Sie mir das – doch eher still und hat im Gegensatz zu ihrem Vorgänger, Frau Ministerin, bislang auch überschaubare Impulse in diesem Bereich gesetzt. Insofern sind wir gespannt auf Ihre Äußerungen genauso wie auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Lürbke. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Servicestellen für Antidiskriminierung stehen „massiv unter finanziellem Druck“ – so steht es im ersten Satz des SPD-Antrags. Meine Damen und Herren, da können wir helfen. Keiner sollte in dieser Hängepartie gelassen werden. Deshalb bieten wir Ihnen an, diese freiwilligen Landesleistungen für ihre linken Vorfeldorganisationen ab dem Jahr 2025 gänzlich zu streichen. Dann können sich die Soziologen in der freien Wirtschaft nützlich machen. Der Handel sucht nämlich aktuell 40.000 Mitarbeiter. Ich weiß allerdings nicht, ob man da mit einem abgebrochenen Gender-Studium oder der Berufserfahrung als Klimahüpfer wirklich weit kommen wird. Bei einem Punkt in dem Antrag möchte ich Ihnen aber recht geben, liebe SPD. Tatsächlich gibt es ein Organisationsversagen der Landesregierung, nämlich bei 03.07.2024 der Weiterleitung der Landesmittel für die festgelegten Projekte für das laufende Haushaltsjahr 2024. Es ist schon erstaunlich, dass die Landesregierung es nicht mal schafft, die eigenen Organisationen zu füttern. Wir hatten übrigens mal gefragt, welche Organisationen denn die lukrativen Aufträge bekommen, beispielsweise bei den Servicestellen Antidiskriminierungsarbeit. Bei der Antwort kam heraus, dass die Gelder vor allen Dingen an die Caritas, Diakonie oder die SPD-nahe AWO gehen. Allein die AWO wird aber mit jährlich 2,6 Millionen Euro vom Steuerzahler gefüttert, um Antidiskriminierung zu erfinden und danach zu bekämpfen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Und die Caritas?) Caritas, Diakonie, AWO – das sind Organisationen, die zusammen mit gewaltbereiten faschistoiden Gruppen den Parteitag einer demokratischen Partei verhindern wollen, Organisationen, die ihren Mitarbeitern Broschüren an die Hand geben, worin diese zum Kampf gegen die AfD aufrufen, Organisationen, die ihre Mitarbeiter auffordern, eine linke Propaganda zu verteilen, (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) beispielsweise indem sie am Ende ihrer Mails entsprechende Vielfalts-Disclaimer anfügen müssen. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE]) Nein, liebe SPD, wir folgen Ihrer Forderung nach mehr Geld für Ihre politisch agierenden Vorfeldorganisationen nicht, insbesondere nicht bei den zahlreichen freiwilligen Leistungen des Landes. Ein KOMM-AN-Programm ist sicherlich sinnvoll für Personen mit dem Potenzial, Deutschland langfristig zu unterstützen. Für die 70.000 Ausreisepflichtigen allerdings wäre es besser, Geld in ein Geh-zurück-Programm zu investieren. Denn diese Menschen werden zum Aufbau ihres Heimatlandes benötigt und könnten dort als Multiplikator auch die bisher erlernten Vielfaltsregeln in deren Kultur dieser Länder hineintragen. Wir wünschen, dass das Geld unserer Steuerzahler in eine sinnvolle Rückkehrberatung investiert wird. Wir wünschen, dass das Geld unserer Steuerzahler in Abkommen mit den Staaten investiert wird, in denen bereits der überwiegende Teil der Bevölkerung in Frieden lebt, und wir wünschen, dass das Geld unserer Steuerzahler für die Beschaffung von Ersatzpapieren für all die Asylbewerber investiert wird, die zufällig ihren Pass beim Überschreiten der deutschen Grenze verloren haben. Diese Aufgaben können insbesondere von den Zentralen Ausländerbehörden durchgeführt werden, die wir gern finanziell und personell besser ausstatten möchten. Wer einen Menschen retten will, indem er diesen nach Deutschland holt und hier versorgt, der vernach-Landtag lässigt im gleichen Zug hundert Menschen, die vor Ort mit diesen Geldern unterstützt werden können. Die moralischen „Bessermenschen“ retten stolz den einen Menschen, der Vernünftige rettet nüchtern die einhundert. Wir als Alternative für Deutschland setzen uns deshalb weiter ein für eine gute Vor-Ort-Unterstützung von Flüchtlingen sowie für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann Ihnen glücklicherweise sagen, dass die Förderrichtlinie für das Förderprogramm der Integrationsagenturen jetzt so weit auf dem Weg und final abgestimmt ist, dass sie in Kürze veröffentlicht wird. Damit hat das Warten – ich will sehr deutlich sagen, das zu lange Warten – für die Träger ein Ende. Es hat immer Gründe, warum Förderrichtlinien nicht so schnell und bruchlos an alte Förderrichtlinien anschließen können, aber es ist unzweifelhaft richtig, dass dadurch für die Träger eine schwierige Situation entstanden ist. Ich bedauere das sehr und hoffe nun, dass mit der neuen Förderrichtlinie die wichtige und bewährte Arbeit nun fortgesetzt werden kann. Wir können – das ist auch schon deutlich geworden – in NRW auf eine breite und von unterschiedlichsten Akteuren getragene Infrastruktur für die Integration zurückgreifen. Das ist eine Stärke unseres Landes, und eine Stärke ist auch, dass wir in Nordrhein-Westfalen diese Struktur mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz abgesichert haben. Es braucht einen strukturellen Rahmen, und es braucht einen finanziellen Rahmen. Umso misslicher ist die Situation, die dadurch entstanden ist, dass zum Jahreswechsel 2024 kein nahtloser Übergang von den alten zu den neuen Förderrichtlinien im Bereich der Integrationsagenturen möglich war. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass die wertvolle Arbeit des Programms in den vergangenen Monaten engagiert und vertrauensvoll fortgeführt wurde. Ich weiß, dass das für viele Träger ein Kraftakt war und ist. Dementsprechend möchte ich mein großes Bedauern ausdrücken, denn diese Dinge müssen auch zukünftig schlicht und ergreifend besser laufen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Ganz zeitnah kann nun das digitale Antragsverfahren starten. Die weitere Umsetzung des Programms wird intensiv von meinem Haus begleitet, und alle mög-03.07.2024 lichen Maßnahmen werden eingeleitet, damit die Arbeit der Integrationsagenturen nunmehr ungehindert fortgesetzt werden kann. Denn die Integrationsagenturen leisten bereits seit 17 Jahren ihren wichtigen Beitrag auch für das gesamtgesellschaftliche Zusammenleben in Nordrhein-Westfalen. Die Ausweitung der Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit von 13 auf mittlerweile 42 und die damit einhergehende Verbesserung auch der Unterstützung der Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, stellt einen besonderen Meilenstein dar und unterstreicht noch einmal, wie differenziert und auf unterschiedlichste Fragestellungen eingestellt unser System ist, wie bewährt es ist. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir es weiterhin unterstützen. Erfreulicherweise steht mit dem Landeshaushalt 2024 ein erheblicher Haushaltsansatz für das Förderprogramm, der auf das Teilhabe- und Integrationsgesetz zurückgeht und gerade das Ziel verfolgt, die gestiegenen und steigenden Ausgaben ein Stück weit kompensieren zu können, zur Verfügung. Hier greift auch die Dynamisierung, sodass wir in den Jahren 2023 und 2024 einen Aufwuchs hatten. Die Anträge für die Einzelförderung von interkulturellen Zentren und niedrigschwelligen Integrationsvorhaben sind bereits in der Bearbeitung. Ich will an dieser Stelle auf einen weiteren Punkt eingehen. Die Freie Wohlfahrtspflege ist mit ihren vielfältigen Trägerlandschaften für die Landesregierung ein wichtiger langjähriger und vertrauensvoller Partner in der Integrationsarbeit. Integration wird vor Ort maßgeblich von den Kommunen und von den Trägern gestaltet. Deshalb ist es so wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen diese breit aufgestellte Integrationsinfrastruktur haben. Zuwanderung und Integration haben in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition, und dabei spielte und spielt vor allem die Arbeitsmarktintegration eine große Rolle. Auch das ist heute schon mehrfach an unterschiedlichsten Punkten diskutiert worden: Es zeigt, dass es eine Querschnittsaufgabe ist. Die Teilhabe am Arbeitsmarkt, die Arbeitsmarktintegration sowie die Strukturen, die das unterstützen, sind auch angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels nicht nur integrationspolitische Fragen, sondern gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitische. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich will auf einen weiteren Punkt aus Ihrem Antrag eingehen, und zwar auf die Förderrichtlinie „Soziale Beratung für Geflüchtete“. Diese ist noch bis zum 31.12. dieses Jahres in Kraft. Wir sind in meinem Haus natürlich intensiv damit befasst, die für den Anschluss geplante neue Förderrichtlinie zu erarbeiten, um diese dann baldmöglichst veröffentlichen zu können und somit den Trägern zu ermöglichen, die Bera-Landtag tung für Geflüchtete auch nahtlos fortführen zu können. Das MKJFGFI steht über das Netzwerk „Soziale Beratung“ in regelmäßigem Kontakt mit den Trägern im Förderprogramm. Gemeinsames Ziel ist dabei natürlich, auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel eine möglichst bedarfsdeckende Beratung insbesondere in den Landeseinrichtungen sicherzustellen. Nordrhein-Westfalen verfügt auf kommunaler Ebene mit den kommunalen Integrationszentren, den Integrationsagenturen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege, den Migrantenselbstorganisationen sowie dem kommunalen Integrationsmanagement über eine flächendeckende Struktur und flächendeckende Angebote, die einen entscheidenden Beitrag für die Integration und Teilhabe aller eingewanderten Menschen sowie für das Zusammenleben und unsere Demokratie leisten. Eins will ich noch einmal ganz deutlich in eine bestimmte Richtung sagen: Die Freie Wohlfahrtspflege ist und bleibt in diesem Land eine Vorfeldorganisation der Demokratie. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9731 an den Integrationsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 8 Mehr Zeit für einen erfolgreichen Strukturwandel im Rheinischen Revier schaffen – Kohleausstieg mindestens auf das Jahr 2033 schieben Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9718 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem flugs heraneilenden Kollegen Brockes von der FDP das Wort. Bitte schön.
Dietmar Brockes FDP
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer von Ihnen 03.07.2024 kündigt die Wohnung der Familie, ohne eine neue Wohnung gefunden, ausgesucht und den Mietvertrag auch unterschrieben zu haben? – Genau so fahrlässig geht die Landesregierung mit der Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen in der energieintensivsten Region Europas um. Die notwendige Voraussetzung für den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier ist, dass die Energieversorgung dauerhaft sichergestellt und möglichst kostengünstig dargestellt werden kann. Damit die letzten Braunkohlekraftwerksblöcke im Rheinischen Revier im Jahr 2030 vom Netz genommen werden können, müssen bis dahin ausreichend Ersatzkapazitäten und gesicherte Kraftwerksleistungen zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzung ist seit der Entscheidungsverkündung für den früheren Ausstieg im Oktober 2022 noch immer nicht erfüllt. (Zuruf von Romina Plonsker [CDU]) Die Voraussetzungen lagen damals nicht vor und liegen auch heute immer noch nicht vor. Die Kraftwerksstrategie wird immer noch mit der EU-Kommission verhandelt. Die Ausschreibung der Ersatzkapazitäten wird nach Aussagen der Bundesnetzagentur frühestens im Jahr 2025 beginnen. Laut Energiebranche müssen für Planung, Genehmigung und Bau der Ersatzkraftwerke mindestens sechs bis sieben Jahre Realisierungszeitraum veranschlagt werden. Bisher liegt kein einziger Genehmigungsantrag für die Errichtung eines wasserstofffähigen Gasersatzkraftwerkes in Nordrhein-Westfalen vor. Damit müsste doch allen klar sein: Ein erfolgreicher Kohleausstieg im Jahr 2030 ist damit völlig unrealistisch. Mit der Entscheidung von CDU und Grünen, den Kohleausstieg von 2038 auf das Jahr 2030 vorzuziehen, wird auch der Strukturwandelprozess im Rheinischen Revier unter großen Stress gesetzt. Bisher sind lediglich 184 Projektvorhaben mit einem Fördervolumen von 1,62 Milliarden Euro tatsächlich bewilligt. Die im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vorgesehene vollständige Umsetzung des Strukturwandelprozesses bis zum Jahre 2030 scheint im bisherigen Tempo nicht erreichbar. Durch den früheren Kohleausstieg im Rheinischen Revier werden jetzt schneller Arbeitsplätze abgebaut, als neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Das parteiübergreifende Versprechen des Kohlekompromisses im Jahr 2019 aber war: Wir berücksichtigen die Belange der Kohleregion und der Betroffenen. Neue hochwertige Arbeitsplätze sollen entstehen. Die Infrastruktur soll ausgebaut werden, damit sich neue Unternehmen ansiedeln und junge Menschen dort Zukunftsaussichten haben. Landtag Ein vorgezogener Kohleausstieg, der scheitert, stellt dieses Versprechen infrage. Deshalb werben wir dafür, der Region und den Menschen vor Ort wieder die besten Rahmenbedingungen und mehr Zeit für einen erfolgreichen Strukturwandel zu verschaffen. Der Kohleausstieg im Rheinischen Revier muss verschoben werden, bis der Zubau ausreichender Ersatzkapazitäten gewährleistet ist. Deshalb rufe ich Sie, gerade auch von den Regierungsfraktionen auf: Machen Sie sich endlich ehrlich und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt die Abgeordnete Dr. Peill.
Dr. Patricia Peill CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Brockes, nachdem ich gerade gehört habe, was Sie gesagt haben, fiel mir ein Zitat von Gandhi ein – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Setze deine Ziele groß genug und die Umstände werden sich nach deinen Zielen richten.“ Dieses Zitat sollten wir uns in den aktuellen Debatten über den Kohleausstieg zu Herzen nehmen. Heute fordert die FDP-Fraktion eine Verschiebung des Kohleausstiegs auf das Jahr 2033. Dieser Antrag zeigt einmal mehr, dass die FDP auf Zaudern und Zögern setzt, anstatt Verantwortung im Klimawandel zu übernehmen und entschlossen zu handeln. Wo die FDP zögert, da packen wir an. Das Rheinische Revier steht wie kaum eine andere Region in Nordrhein-Westfalen für Dynamik, Innovation und Freude am Fortschritt. Bevor ich nun zu den einzelnen Punkten komme, die den Strukturwandel betreffen, eine Bemerkung vorab: Der Antrag der FDP zeigt deutlich, dass die bestehende Gesetzeslage im Antrag nicht vollständig berücksichtigt worden ist. Im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz ist es klar: Erstens: Die Versorgungssicherheit ist Priorität Nummer eins. Dafür wurden zwei Prüfmeilensteine im Jahr 2026 und 2029 festgesetzt. Zweitens: Die Bundesregierung hat im Falle der Notwendigkeit die Möglichkeit, die sogenannte Reserveoption zu ziehen, und kann bis zu 3,6 Gigawatt Braunkohlekapazität bis 2033 am Markt halten. Zu diesem energiepolitischen Aspekt wird meine Kollegin Romina Plonsker gleich mehr ausführen. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage müssen Sie sich schon die Frage stellen, ob der Antrag überflüssig ist. Die FDP würde mit einer erneuten Verände-03.07.2024 rung der Ausstiegsziele eine enorme und ungesunde Verunsicherung in die Region, zu den Menschen vor Ort und zu den Beschäftigten bringen. Was das Revier aber jetzt braucht, ist die Kraft der Beständigkeit. Ihr Antrag ist ein ständiges Hin und Her, mal mehr Schnelligkeit, mal wieder langsamer. Unsere Politik sieht dagegen anders aus. Wenn wir merken, dass richtige Ziele schwer zu erreichen sind, passen wir nicht die Ziele an, sondern verstärken die Maßnahmen. Und das geschieht derzeit in einem beeindruckenden Tempo, denn unser lernendes System im Rheinischen Revier hat nach einigen harten Erprobungen gute Rahmenbedingungen entwickelt, sodass wir eine exponentielle Dynamik erleben. Ich beschreibe sie mal so: Während meiner Rede wird einer der modernsten Elektrolyseure im Brainergy Park installiert. In den letzten sechs Wochen konnte ich an sechs Spatenstichen in verschiedensten Bereichen teilnehmen. Genehmigungen und Ansiedlungen von internationalen Firmen wie Microsoft, Qantas und Fressnapf schaffen bis zum Jahre 2026 rund 2.000 neue hochwertige Arbeitsplätze und bringen 3 Milliarden Euro an privaten Investitionen in die Region, und das alles ohne Fördermittel. Weiter noch: Mit 19 Ankerprojekten und 20 Leuchtturmstandorten, in Summe jetzt 450 Projekten, genehmigt oder in Planung, vollzieht sich diese dynamische Transformation von Kohle zu KI, mit Bioökonomie und Bildung, von den Löchern zu schönen Landschaften. Auch Projekte wie das Zukunftsdorf in Morschenich und die „Jung – jünger – Jülich!“-Quartiere, die bezahlbaren Wohnraum für Studierende und Auszubildende bieten, sowie die Förderung zum Beispiel eines Berufskollegs zeigen, dass der Fokus im Revier bereits auf der Bewältigung des Fachkräfteengpasses liegt. Das Schweizer Unternehmen Synhelion, eine Ausgründung der ETH, des DLRs und des Forschungszentrums, gewinnt im Revier nun aus Sonnenenergie grünen Treibstoff. Sie errichten das erste industrielle E-Fuel-Production-Center bei uns im Revier. Fragen Sie Ihren Kollegen Rasche; er war mit mir dabei, und er war begeistert. Warum finden nun all diese Ansiedlungen und Spatenstiche statt? Weil wir unsere Hausaufgaben gemacht haben. Es ist spannend, Teil dieser Region, dieser innovationsgetriebenen Transformation zu sein. Sie fordern weiterhin in Ihrem Antrag eine Planungsbeschleunigung. Dazu sage ich nur: Diese oben genannten Unternehmen sprechen von einem rheinischen Reviertempo. Ein gutes Zusammenspiel zwischen der Bezirksregierung, den Kommunen, der ZRR und der Landesregierung ermöglichen Geneh-Landtag migungen in zwei bis sechs Monaten. Wir erleben: Es läuft ganz gut, und es wird noch besser gehen. Sie fordern Flächen. Allein die sogenannten PSW-Flächen, also die Tagebaubetriebsflächen, betragen 550 ha. Dazu kommen noch die großen Transformationsflächen aus dem Gewerbeflächenkonzept der Region. Flächen sind also da. Sie fordern, Strukturmittel prioritär und zielgerichtet für die Schaffung von Arbeitsplätzen einzusetzen. Das ist gelebte Praxis der Strukturförderung und beispielsweise nachdrücklich auch im Reviervertrag fixiert und mit der Region verabredet. Wir schaffen sogar Arbeitsplätze, die Geld mitbringen, und können daher mehr Förderung in die dringend gebrauchte Infrastruktur, in Ausbildung, in die Reallabore, in die Modellfabriken und auch in die direkten Unternehmen der Transformation investieren. Vermarktung ist nicht in Ihrem Antrag enthalten. Aber das machen wir. Die Internationale Bau- und Technologieausstellung ist eine Einladung an die Welt, ins Rheinische Revier zu kommen und Teil dieses Wandels zu sein. Und die Kampagne „Be part of it“ von NRW.Global Business zeigt das Potential des Standortes. Ihre Forderung, bis zum Ende dieser Legislaturperiode die Hälfte der 15 Milliarden Euro an Strukturmitteln auszugeben, ist für uns also echt nicht nachvollziehbar. Unser Ansatz legt Wert darauf, dass das Budget in sinnvoll geplante Projekte mit langfristiger Wirkung investiert wird. Hier unterscheiden sich unsere Ansätze. Sie setzen auf schnelle und hohe Ausgaben innerhalb der Wahlperiode, wir hingegen auf nachhaltige Investitionen mit klarer klimapolitischer Dimension für die nächste Generation. Zusammenfassend lassen Sie mich sagen: Der Strukturwandel erfährt aktuell eine neue Dynamik. Eine erneute Verschiebung des Kohleausstiegs bringt nicht nur Verunsicherung, sondern auch keinen messbaren Mehrwert. Ihre Forderungen sind zum Teil schon umgesetzt oder darüber wird auf Bundesebene entschieden. Das Revier – das kann ich sagen – steht hinter dieser Transformation und gibt alles, um die Ziele zu erreichen. In diesem Sinn braucht es Ihren Antrag nicht. Vielen Dank dafür, aber wir werden ihn ablehnen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Dr. Peill. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Kollegin Teschlade.
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor anderthalb Monaten haben wir hier im Plenum die Ergebnisse der Großen Anfrage der SPD-Fraktion ausführlich diskutiert, und die Schlussfolgerungen waren ein-03.07.2024 deutig: Wenn die Landesregierung weiterhin so kopflos agiert und es nicht endlich klare Verantwortung beim Strukturwandel gibt, dann haben wir ein richtig großes Problem. Zu viele Projekte hängen in der Bewilligungsschleife, zu wenig passiert im Bereich der Arbeitsplätze. Insofern freue ich mich, dass die Kolleginnen und Kollegen der FDP so gut zugehört haben und so viele der wichtigen Kritikpunkte aufgreifen. Für die Landesregierung gilt das in vielen Bereichen nicht. Hier erleben wir keinerlei Selbstkritik bei den großen Fragen. Es gibt immer nur Ausreden, inhaltsleere Durchhalteparolen, die irgendwie mit schönen Bildern hinterlegt werden. Ehrlich gesagt stimmt mich auch die Rede der Kollegin der CDU gerade wenig zuversichtlich, weil wir kein Wort der Demut dazu hören, wo es schlecht läuft, wo es schwierig ist und wo Dinge nicht funktionieren. Wir hören, die Flächen würden jetzt ausgewiesen, da würde jede Menge passieren, aber kein Wort darüber, dass wir ein großes Problem haben, auch bei den Ausgleichsflächen, beispielsweise bei der Microsoft-Ansiedlung. Die Microsoft-Ansiedlung ist nicht über Strukturmittel passiert – da müssen wir uns einfach mal ehrlich machen. (Zurufe von Dr. Patricia Peill [CDU] und Ro- mina Plonsker [CDU]) Es wird über Dörfer wie Morschenich gesprochen – das ist wirklich ein gutes Beispiel. Wir haben aber auch Dörfer wie Kuckum im Rheinischen Revier, in denen es nicht so gut läuft. Wenn wir wollen, dass es funktioniert, müssen wir uns ehrlich machen. (Zuruf von Romina Plonsker [CDU]) Das ist etwas, was mir sowohl bei der Landesregierung als auch bei den regierungstragenden Fraktionen schlicht und ergreifend fehlt. Das erfüllt mich mit großer, großer Sorge. Thema „Ankerprojekte“: Ich hatte in der letzten Woche die Gelegenheit, solche Ankerprojekte zu besuchen. Ich gebe zu: Es gibt gute Ideen, auch Prognosen für zahlreiche Arbeitsplätze, gerade im gewerblich-technischen Bereich, die da durch neue Unternehmen geschaffen werden sollen. Aber angesprochen auf den Fortschritt der Förderung – immerhin handelt es sich ja um die Ankerprojekte –, wurde der Frust wieder deutlich. In diesem Bereich geht es nämlich einfach nicht voran. Da hilft es auch nicht, immer nach Berlin zu zeigen und zu sagen: Die Kraftwerksstrategie des Bundes allein ist schuld daran, dass die Dinge nicht funktionieren. – So einfach ist es eben nicht. Der vorgezogene Kohleausstieg ist im kleinen Kreis verhandelt worden, und das Parlament war nicht beteiligt. Wenn es am Ende nicht gelingt – da hat die FDP recht –, hat das massive Auswirkungen auf uns Landtag alle, und zwar nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in der gesamten Bundesrepublik. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP] und Fran- ziska Müller-Rech [FDP]) Deshalb trifft die Kritik an den langwierigen und unsortierten Förderverfahren auch absolut zu. Ich will die einzelnen Zahlen jetzt gar nicht alle wiederholen, aber schauen Sie gerne noch einmal in unsere Große Anfrage und die Beantwortung. Es fehlt an vielen Stellen sogar noch an den Förderzugängen. Über 10 Milliarden Euro sind verplant – das stimmt, Frau Peill –, aber die sind doch überhaupt noch nicht bewilligt. Niemand kann sagen, ob die Projekte überhaupt jemals in die Umsetzung gehen, weil die Dinge bei einer Beantragung, die vor fünf Jahren erfolgt ist, vielleicht noch innovativ, wahnsinnig klasse waren, aber mittlerweile sind sie teilweise völlig überholt. Auch gestiegene Bau- und Personalkosten erfordern in vielen Fällen eine komplette Neubewertung, die nicht erfolgt ist. Vorletzte Woche wurden wir bei der Vorstellung der ersten Evaluationsergebnisse im Wirtschaftsausschuss wieder schmerzlich daran erinnert, dass das Rheinische Revier weit hinter den anderen Revieren hinterherhinkt. Die vorgetragene große Hoffnung, dass bald alles schneller laufe und die Innovationsstärke unserer Region uns durch die Transformation trage, kann ich wirklich nur bedingt teilen. Ja, es gibt Leuchtturmstandorte, und ja, es gibt Ankerprojekte, Meilensteine und Zukunftsgutscheine; die sind ja jetzt auch hastig verlängert worden. Aber fragt man die Menschen in der Region, dann ist davon bisher wirklich ganz, ganz wenig angekommen. Sie haben konkrete Sorgen um ihre Arbeit und um das Auskommen ihrer Familien, denn beim Thema „Arbeitsplätze“ liegt auch weiterhin eine Menge im Argen. Der Bedarf an Arbeitskräften liegt insbesondere im Sozial- und Erziehungsbereich, während Arbeitsplätze, die wegfallen, eher im gewerblich-technischen Bereich liegen. Da gibt es ein ganz großes Problem, mit dem wir umgehen müssen, beispielsweise mittels Aus- und Weiterbildung. Auch da gibt es kein planvolles Vorgehen der Landesregierung, sondern immer wieder nur einzelne Projekte, die aufgezählt werden. Die große Struktur aber fehlt. Der demografische Wandel kann ohne Steuerung nicht alle Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt lösen. Hier muss Politik handeln und den Rahmen schaffen, weil das der viel zitierte Markt leider nicht alleine schafft. Ich denke allerdings auch – und da bin ich ein bisschen uneins mit den Kolleginnen und Kollegen der FDP –, dass wir den Strukturwandel im Rheinischen Revier bis 2030 in einer gemeinsamen Kraftanstrengung so weit anstoßen müssen, dass wir Energie-03.07.2024 sicherheit für unser Land haben. Am Ende ist das nämlich wirklich völlig alternativlos. Die Wirtschaftsministerin und der Wirtschaftsminister im Bund müssen sich jetzt zusammenraufen, sich gemeinsam hinsetzen und dafür sorgen, dass die Energiesicherheit bis dahin gewährleistet wird. Das ist ihre Aufgabe. Ich glaube nicht, dass es hilft, den Ausstieg jetzt schon auf 2033 festzulegen. Herr Brockes, mein Verdacht ist, dass man dann eher die Hände in den Schoss legt und sich denkt: Ach, jetzt haben wir ja noch einmal drei Jahre mehr Zeit. – Dann kommen wir wieder nicht in die Arbeit. Wir haben die Marke 2026, um zu evaluieren und zu überprüfen. Die sollten wir erst einmal halten und das ganz eng und streng begleiten. Ich bin total bei Ihnen, auch ich sehe das kritisch. Hier hat es nie einer nötig, zuzuhören. Das ist das große Problem. Deshalb bin ich, ist die SPD-Fraktion fest davon überzeugt, dass wir abwarten sollten, was die Evaluation ergibt und uns dann festlegen sollten, ob wir 2033 brauchen oder nicht. Ich kann immer nur mahnen, sich die Erfolgskonzepte aus der Lausitz anzuschauen. Warum funktioniert es dort so viel besser? Ich werde nicht müde, es zu sagen: Dort gibt es einen direkt in der Staatskanzlei angesiedelten Strukturwandelbeauftragten. Es muss endlich eine Verantwortlichkeit geben. Ross und Reiter müssen genannt werden. Das ist aus unserer Sicht nach wie vor ein ganz wichtiger Punkt. Es braucht eine klare Priorisierung bei den Projekten. Sie können sie von mir aus „Ankerprojekte“ oder „Leuchtturmprojekte“ nennen. Das ist mir relativ egal. Sie müssen aber dafür sorgen, dass diese Projekte vorankommen und funktionieren. Zudem müssen sie schneller funktionieren. Ich habe noch keinen einzigen Antragsteller im Rheinischen Revier getroffen, der mir sagte: Wir hatten, ehrlich gesagt, keine Probleme; das ist alles gut gelaufen. – Alle sagen: Die Fördersystematik ist eine Katastrophe und auch nicht besser geworden. Beihilferechtliche Fragestellungen müssen im Verfahren frühzeitig in Abstimmung mit den Gremien der EU besprochen und geklärt werden. Bürgerbeteiligung muss ehrlich gemeint sein und auch entsprechend durchgeführt werden. Auch diesbezüglich waren die Ergebnisse der Studie der Ruhr-Universität Bochum relativ ernüchternd und wiesen nicht auf einen Erfolg hin. Das Thema „Arbeitsplätze“ muss definitiv noch mehr in den Fokus rücken. Wir brauchen Industriearbeitsplätze mit Tarifbindung und Mitbestimmung, nicht nur Jobs für Spitzenforscher und Ingenieurinnen. Es braucht Aus- und Weiterbildungskonzepte, auch mit Blick auf die Ansiedlung im Rheinischen Revier. Hier müssen wir konkreter werden. Landtag Deshalb kann ich zusammenfassend sagen: Die FDP hat in vielen Punkten recht. Wir teilen viele der Forderungen. Die Kernforderung nach einer frühzeitigen Verlängerung auf 2033 sehen wir aber, wie schon gesagt, zum aktuellen Zeitpunkt – das will ich betonen – kritisch. Die Gründe dafür habe ich dargelegt. Wir werden nicht müde, den Finger in die Wunde zu legen und Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Sie Probleme benennen müssen. Ein Weiter-so darf es nicht mehr geben. Immer wieder nur Projekte aufzuzählen, die nicht aus dem Strukturwandel entstanden sind, reicht an der Stelle nicht. Das kriegen die Menschen auch so langsam mit. Sie müssen konkrete Förderzugänge entwickeln, damit Projekte umgesetzt werden können. Da hängen Sie meilenweit hinterher. Wir jedenfalls stehen fest und solidarisch an der Seite der Beschäftigten und ihrer Familien. Wir halten die Überprüfung der Ziele bis 2026 fest im Blick, aber werden uns heute bei diesem Antrag enthalten. – Glück auf! (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Teschlade. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Grothus.
Antje Grothus GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Nordrhein-Westfalen steigt spätestens 2030 aus der marktlichen Nutzung der Braunkohle aus. Das ist Realität, weil eine engagierte Klimabewegung und die Umsiedlungsbetroffenen im Rheinischen Revier jahrelang hartnäckig dafür gearbeitet haben, und es ist Realität, weil der Bundeswirtschaftsminister und unsere Wirtschaftsministerin Mona Neubaur zusammen mit ihren Teams endlich die Blockaden der Energiewende gelöst und den Turbo beim Ausbau der Erneuerbaren eingelegt haben. (Beifall von den GRÜNEN) Ich weiß, dass es für die Fossilfans der Opposition schwer zu verkraften ist; aber die Zeit der Kohle geht zu Ende. Wir beschleunigen die Energiewende. Wir bringen sie an ihr Ziel. Denn dafür wurden wir gewählt, und das setzen wir auch um. Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine schrittweise Solarpflicht eingeführt, die Flächenkulisse für Freiflächen-PV erweitert, die pauschale 1.000-m-Abstandsregel abgeschafft und mehr Platz für die Windenergie geschaffen. Mit dem Bürgerenergiegesetz stellen wir gleichzeitig eine breitere und finanzielle Beteiligung der Anwohnenden sicher. 03.07.2024 Das hat viel gebracht. Es gab einen Boom beim Ausbau der Solaranlagen auf Dächern. Der Zubau hat sich 2023 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres sind 173 Windanlagen genehmigt worden. Das entspricht in etwa der Leistung eines Kohlekraftwerks. Der Erfolg kann sich sehen lassen. Die Tagebaue des Rheinischen Reviers haben in den 2010er-Jahren in der Spitze knapp 100 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr gefördert. Letztes Jahr waren es nicht einmal mehr 50 Millionen Tonnen Kohle. Zeitgleich stieg der Anteil der Erneuerbaren von rund 25 % im Jahr 2013 auf über 51 % im Jahr 2023. Im ersten Halbjahr dieses Jahres sind wir schon bei fast 60 %. Nicht zu vergessen: Der gelungene Atomausstieg kommt noch obendrauf. Gleichzeitig haben sich die Strompreise an der Börse wieder normalisiert. Sie liegen nur noch leicht über dem Niveau vor der Energiekrise. Der Kohleausstieg ist klimapolitisch alternativlos. Jede Tonne Kohle, die im Boden bleibt, ist eine gute Tonne Kohle. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, dazu verlieren Sie in Ihrem Antrag aber kein einziges Wort – kein einziges Wort dazu, wie Sie die Menschheitsaufgabe „Klimaschutz“ ohne einen Kohleausstieg vollbringen wollen. Das finde ich angesichts der eskalierenden Klimakrise unverantwortlich von Ihnen. (Beifall von den GRÜNEN – Lena Teschlade [SPD]: Das ist aber Quatsch!) All die Entwicklungen passierten zu einer Zeit, in der aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die geopolitischen Dimensionen unserer Energieversorgung von Krisen und Unsicherheiten geprägt waren. Daher wurde in der Vereinbarung zum Kohleausstieg 2030 als Ultima Ratio eine Kohlereserve bis 2033 eingeplant und festgelegt, dass manche Kraftwerke bis März 2024 und damit länger als geplant laufen, um Gas in der Stromerzeugung einzusparen. Hierbei war auch die Option enthalten, bestimmte Kohleblöcke im Rheinischen Revier bis März 2025 noch einmal zu verlängern. Aber – das ist die gute Nachricht – es war gar nicht nötig, die Blöcke länger laufen zu lassen, weil die Stromversorgung auch ohne sie jederzeit gesichert war und ist. Dass die Energiewende in solch stürmischen Zeiten voranschreitet und ein Zwischenziel nach dem anderen erreicht, ist für mich Mutmacher und Bestätigung zugleich. Wir sind auf Kurs, und wir halten auch den Kurs. (Beifall von den GRÜNEN) Werte Kollegen der FDP, ich muss zugeben, dass mich Ihr Antrag ein wenig stutzig macht. Sie sagen einerseits, dass schon heute viel weniger Kohle als gedacht benötigt wird, und andererseits, dass der Landtag Kohleausstieg gar nicht gelingen könne. Ja, was denn nun? Sie kritisieren auch an vielen Stellen bundespolitische Beschlüsse, zum Beispiel den Beschluss des Bundestags zum früheren Kohleausstieg in NRW. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Wer regiert noch mal in Berlin mit? Ihre Parteikollegen im Bund haben doch auch der Anpassung des Kohleausstiegsgesetzes zugestimmt. Es ist im Übrigen Ihr Finanzminister, der die Mittel für eine umfangreichere Kraftwerksstrategie zurückhält. Wenn Ihnen diese Maßnahme hier also zu klein ist, dann schreiben Sie das doch nicht in einen Antrag. Nehmen Sie Ihr Telefon, rufen Sie Ihren Parteikollegen an, und erklären Sie ihm, dass er endlich seine Finanzblockade bei der großen Kraftwerksstrategie und auch an anderen Punkten aufgeben soll. (Beifall von den GRÜNEN) Ihr Antrag fordert darüber hinaus auch weitgehend Dinge, die schon längst in der Realität passieren. Checkpoints und gesetzlich vorgesehene Überprüfungen – dieser Schritt ist deutlich sinnvoller als Ihr einfältiger Vorschlag, den gesamten Kohleausstieg einfach pauschal zu verschieben. Es werden bereits an Kraftwerksstandorten im Revier planerisch H -Ready-Gaskraftwerke vorbereitet. In ganz NRW bereiten sich diverse Energieversorger auf die Teilnahme an Ausschreibungen im Zuge der Kraftwerksstrategie vor. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Bericht der Bundesnetzagentur, auf den Sie sich auch beziehen, sogar davon ausgeht, dass auch ohne staatliche Subventionen – ich zitiere – wirtschaftliche Investitionen möglich sind. Auf Bundesebene werden aktuell die Bedingungen für eine flexiblere Bereitstellung der Fördergelder geschaffen. Diese zeitliche Entzerrung ist gut. Auch nach 2030 gibt es noch viel Arbeit mit der Gestaltung der Tagebaufolgelandschaften, dem Umgang mit den Kohlelangzeitschäden und der Nachnutzung der Kraftwerksstandorte und Tagebauflächen. Daher wird der Strukturwandel nicht 2030 und auch nicht 2033 plötzlich aufhören. Vielmehr wird es eine behutsame Übergabe des Staffelstabs geben – das Alte geht, und das Neue kommt. Ihre Forderungen bestehen aus einer Auflistung von Punkten, die schon längst in Umsetzung sind. Dass Sie darüber hinaus nichts Substanzielles haben, liegt wahrscheinlich daran, dass der Strukturwandelprozess in dieser Legislaturperiode richtig gut läuft. Kürzlich hatte ich einen interessanten Austausch mit Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern der „Revierwende“ aus allen drei Kohlerevieren. Die Vertre-03.07.2024 terin aus Nordrhein-Westfalen erzählte mir, wie wichtig es sei, durch den gesetzlich beschleunigten Kohleausstieg Klarheit und Planungssicherheit zu haben. Während der Strukturwandel im Osten oft durch die zeitliche Unsicherheit geprägt ist, sind im Rheinischen Revier die Leitplanken klar definiert und die Weichen auf Zukunft gestellt. Bislang wurde viel darüber gesprochen, dass viele neue Arbeitsplätze im Revier geschaffen werden müssen. Jetzt zeichnet sich ab, dass so viele Jobs im Revier entstehen, dass es eine Fachkräftelücke geben wird. Ich weiß gar nicht, Herr Brockes, wo Sie waren, als wir im Wirtschaftsausschuss darüber gesprochen haben und uns dies vorgetragen wurde. Wir haben also nicht zu wenige Jobs, sondern zu wenige Menschen, die all diese vielen Jobs werden ausführen können. Diese Situation bringt uns zu zwei für den Strukturwandel sehr wichtigen Punkten, die von meinen Vorrednerrinnen auch schon genannt wurden: Aus- und Weiterbildung sowie die Schaffung einer möglichst lebenswerten und auch attraktiven Region. Transformative Phasen gelingen nur, wenn die Bevölkerung entsprechend beteiligt wird; denn Strukturwandel ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher ist es unerlässlich, dass das im Revier liegende Potenzial an gut ausgebildeten Fachkräften und Hilfskräften durch Weiterbildung gehalten wird und dass neue Fachkräfte entsprechend aus- und fortgebildet werden. Wir sind auf einem guten Weg, damit die vielen offenen Arbeitsplätze im Revier ausgefüllt werden, die Menschen in guter Arbeit sind, die Menschen von guter Arbeit in gute Arbeit gehen und der Wirtschaftswandel in der Region gelingt. Das Rheinische Revier muss aber auch als Lebensort attraktiv werden, damit Fachkräfte mit ihren Familien aus ganz Deutschland und auch aus Europa und darüber hinaus ins Revier ziehen und dort auch bleiben. Dazu gehört die Wiederherstellung einer ökologisch hochwertigen Landschaft. Das bedeutet unter anderem, dass der revierweite Biotopverbund schleunigst in die Umsetzung kommt und zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort beiträgt. (Beifall von den GRÜNEN) Dazu gehört die gute Anbindung des gesamten Reviers an den öffentlichen Nahverkehr. Dazu gehört auch, die Rolle von Kunst und Kultur im Strukturwandel wertzuschätzen. Was wäre beispielsweise das Ruhrgebiet ohne eine IBA Emscher Park? Schließlich braucht es die Wertschätzung der Rolle von Frauen im Strukturwandel, sei es bei der Frage, welche Arbeit und welche Arbeitsplätze als relevant für den Strukturwandel angesehen werden und welche unsichtbar bleiben und gemacht werden – un-Landtag bezahlte Care- und Sorgearbeiten –, oder bei der Frage der familienfreundlichen Region mit guten Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Meine Damen und Herren, das Rheinische Revier befindet sich inmitten einer großen Veränderung. Diese Veränderung gut zu steuern, klare Ziele und Prozesse zu kommunizieren sowie Zuversicht, Mut und Lust auf Innovation zu machen, sei sie technisch, wirtschaftlich oder sozial, ist Aufgabe guter Strukturpolitik. Leider leistet der vorgelegte Antrag der FDP hierzu keinen Beitrag, weswegen wir ihn ablehnen werden. Stattdessen werden wir unsere gute Strukturwandelpolitik, mit der wir vor zwei Jahren begonnen haben, fortführen, um ein gutes Leben, gute Arbeit und gute Landschaft in unser aller Revier zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Loose das Wort. Bitte sehr. (Zuruf von Norwich Rüße [GRÜNE])
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn eine Ökotrophologin und ein Sozialwissenschaftler zusammen mit Berufspolitikern und Vertretern von Klimalobbyorganisationen über die Versorgungssicherheit Deutschlands entscheiden, dann kommt volkswirtschaftlicher Unsinn heraus. Das gilt unabhängig davon, ob man so naiv war, den Ausstieg aus der günstigen Kohleverstromung von 2045 auf 2038 vorzuziehen, wie das die FDP im Landtag beschlossen hat, oder von 2038 auf 2030, wie von der CDU beschlossen. Ihr Versuch, liebe FDP, die Verantwortung für diese katastrophale Entscheidung auf einen sogenannten gesamtgesellschaftlichen Kompromiss abzuschieben, zeigt deutlich Ihre Verzweiflung. Denn mehrere Vertreter in dieser Kohlehasser-Kommission waren bekannte FDP-Mitglieder. Damit trägt auch die FDP Mitschuld an der aktuellen Stromkrise. Deshalb machen Sie nun den untauglichen Versuch, den Kohleausstieg um lächerliche drei Jahre verschieben zu wollen – als ob ein Tagebaubetrieb mal so eben an- und ausgestellt werden könnte. Nein, das geht nicht. Aktuell laufen doch bereits die Altersteilzeitpläne bei RWE. Wenn Sie wirklich den Tagebau verschieben wollten, müssten Sie schon größere Schritte planen. Dann wäre ein längerfristiges Verschieben, vielleicht auf das Jahr 2040 oder 2045, sinnvoll. 03.07.2024 Dann sollte man sich allerdings auch Gedanken darüber machen, ob man die sterbenden Orte nicht ebenfalls zum Abbaggern freigibt und den Bewohnern dort ein neues Angebot macht, damit diese sich an der Versorgungssicherheit Deutschlands aktiv im Sinne des Volkes beteiligen können. Aber nein, Sie wollen lediglich eine kosmetische Korrektur beim Kohleausstieg. Das wird Deutschlands Versorgungssicherheit aber nicht entscheidend verändern. Wo wir gerade bei Versorgungssicherheit sind: Die Bundesregierung war verpflichtet, bereits zum März 2022 – vor mehr als zwei Jahren – einen Bericht über die Auswirkung des Kohleausstiegs auf die Versorgungssicherheit und die Strompreise vorzulegen. Doch bis heute hat es der Kinderbuchautor nicht gebacken gekriegt, diesen Bericht vorzulegen – und die FDP lässt den Kinderbuchautor in seiner Märchenwelt gewähren und die Industrie den Bach heruntergehen. Aber immerhin gab es vor drei Wochen doch leise Kritik vom FDP-Politiker Michael Kruse, der sich wie folgt äußert – Zitat –: „Bis heute weigert sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, den Kohleausstieg wissenschaftlich überprüfen zu lassen. Damit verstößt er gegen geltendes Recht.“ Ist der Vizekanzler nach Ansicht der FDP ein Rechtsbrecher? Oder vielleicht nur unfähig? Oder einfach nur überfordert? Oder alle drei Dinge zusammen? Vieles läuft wohl am Schreibtisch von Vizekanzler Habeck vorbei – so auch beim Ausstieg aus der Kernkraft. Die Energiekonzerne und die bundeseigene Atomaufsichtsbehörde meldeten, dass der Weiterbetrieb der Kernkraftwerke problemlos möglich wäre. Doch irgendwie kamen diese Berichte nicht bei Habeck an. Dort landete nur der Bericht seines Freundes aus dem Graichen-Clan, der das Lügenmärchen erfand, dass ein Weiterbetrieb nicht möglich sei. Dieses Lügenmärchen wurde dann vom Kinderbuchautor in die Welt verteilt – und die FDP fragte nicht nach. So hat die antragstellende FDP nicht nur den Beschluss zum Kernkraftausstieg 2011 im Bund und den Beschluss zum Kohleausstieg 2018 hier im Land, sondern auch das finale Aus der Kernkraft im Jahr 2023 mitzuverantworten. Denn Sie haben den Kinderbuchautor mit seinen Lügenmärchen nicht aufgehalten. Jetzt allerdings, nachdem Sie selbst das Kind in den Brunnen geworfen haben, wollen Sie mit einer kosmetischen Verlängerung des Tagebaus um winzige drei Jahre so tun, als sei noch etwas zu retten. Eine solche Verschiebung könne man machen, denn diese sei für den sogenannten Klimaschutz irrelevant, sagen Sie, weil es nur auf das Löschen der Landtag CO -Zertifikate in der EU ankäme – so Ihre Erkenntnis auf Seite 2 Ihres Antrags. Ja, da haben Sie recht, lieber Herr Brockes. Es ist schön, dass von meinen Reden in den letzten sieben Jahren doch mal etwas bei Ihnen hängen geblieben ist. Nur: Die logische Konsequenz Ihrer Erkenntnis haben Sie nicht vollzogen. Denn wenn es nur auf das Löschen der CO -Zertifikate ankommt, dann war der Ausstieg aus der Kernkraft überflüssig; dann war der Ausstieg aus der Kohlekraft überflüssig. Das heißt, Sie haben die Vernichtung unserer Energieerzeugung und der abhängigen energiesensiblen Industrie völlig umsonst betrieben. Wobei: Ich weiß ja nicht, wer bei Ihrer Partei die Spender sind. Auch die Nullnummer dieser Landesregierung zeigt sich bei den nackten Zahlen. Angeblich will die Landesregierung mit einem um acht Jahre vorgezogenen Kohleausstieg 280 Millionen Tonnen CO einsparen – in acht Jahren! Diese Menge an CO pustet China nicht in acht Jahren, sondern in neun Tagen in die Luft. Ohnehin sollten wir einmal die deutsche Klimapolitik ins Verhältnis zur restlichen Welt setzen. Nehmen wir nur einmal ein einziges Land als Vergleich, nämlich China. (Zuruf von den GRÜNEN) Im Jahre 2000 wurde in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen und damit auch die Hunderte von Milliarden Euro schwere Subventionsmaschine für die Windbarone in Gang gesetzt. Im Jahre 2000 emittierte Deutschland etwa 900 Millionen Tonnen CO . Im letzten Jahr war Deutschland auf 600 Millionen Tonnen herunter. In den ersten Jahren war das noch durch Energieeffizienz begründet, in den letzten zwei Jahren allerdings vor allen Dingen dadurch, dass die Industrie ins Ausland flüchtet. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht!) – BASF hat es heute noch verkündet. BASF macht überall auf der Welt Gewinn, aber in Ludwigshafen 1,6 Milliarden Euro Verlust. thyssenkrupp entlässt 2.000 Mitarbeiter. Miele geht nach Polen. Hawker geht nach Polen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Was hat das mit CO zu tun?) – Die gehen also nicht, sagen Sie? Nein, die gehen leider. Das ist das Problem. In den 23 Jahren, Herr Kollege, haben die Deutschen gerundet 2.500 Millionen Tonnen CO eingespart. Wow! Das hört sich richtig viel an. Nun zu China: Im Jahr 2000 emittierte China 3.700 Millionen Tonnen CO . Im letzten Jahr emittierte China 03.07.2024 allerdings dreimal so viel, nämlich 11.300 Millionen Tonnen. Der kumulierte Zuwachs an Emissionen betrug in China in diesen 23 Jahren sage und schreibe 112.000 Millionen Tonnen CO . Die Chinesen haben also kumuliert 45-mal so viel mehr ausgestoßen, wie Deutschland in dieser Zeit eingespart hat. Leider darf ich hier keine Dinge hochhalten. Aber stellen Sie sich vor, in meiner linken Hand hätte ich einen Tennisball und in meiner rechten Hand einen Basketball. In den letzten 23 Jahren hat Deutschland CO in der Größe eines Tennisballs eingespart und China mehr CO in der Größe eines Basketballs in die Luft gepustet. Deshalb lacht die Welt über die deutsche Klimapolitik. (Beifall von der AfD – Norwich Rüße [GRÜNE]: Nein, die Welt lacht über Sie!) Und die FDP setzt dem Ganzen noch die Krone auf und gerät in ihrer Klimabesoffenheit völlig in einen Größenwahn. Zitat aus dem Antrag: „Das Gelingen einer klimaneutralen Transformation eines Industrielands wird im Rheinischen Revier entschieden.“ Das Rheinische Revier entscheidet also darüber, ob Deutschland die Welt retten kann oder ob die Welt in einem großen Hitzeball verglühen wird. Wir machen bei diesem Klimagrößenwahn allerdings nicht mit, sondern stehen für eine Politik für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag kritisiert die FDP-Fraktion die Eckpunktevereinbarung zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier. Sie fordert unter anderem, den Kohleausstieg mindestens auf das Jahr 2033 zu verschieben und den Regelbetrieb für die zur Stilllegung vorgesehenen Braunkohlekraftwerke zu verlängern, bis der Zubau ausreichender Ersatzkapazitäten gewährleistet ist. Diese Forderung ist insofern verwunderlich, weil im Bund die FDP-Fraktion zusammen mit den Fraktionen von SPD und Grünen den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier im Deutschen Bundestag selbst mit eingebracht hat. Mit 523 Ja-Stimmen, also einer wirklich beeindruckenden Mehrheit, hat der Bundestag am 1. Dezember 2022 diesen Gesetzentwurf und Landtag damit den Kohleausstiegspfad bis 2030 im Rheinischen Revier beschlossen. Richtig: Das Parlament, das das bearbeiten und beschließen muss, hat das auch getan. Die parlamentarische Einbindung an der Stelle, an der über die Kohleverstromungsbeendigung beraten wird, ist also gewährleistet. Mit dieser Anpassung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes und des Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland sowie weiterer Regelungen haben wir die getroffene Verständigung gesetzlich und vertraglich in eine klare, verbindliche Form gegossen. Konkret wurde im KVBG gesetzlich verankert, dass die RWE-Kohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaußem K statt 2038 bereits Ende 2030 vom Netz gehen. Das entspricht einer Leistung von insgesamt 3 GW. Damit wird der Kohleausstieg im Rheinischen Revier um acht Jahre vorgezogen. Gleichzeitig wurde auch der Energiekrise Rechnung getragen, die durch die Invasion von Putins Russland in die Ukraine ausgelöst wurde. Dafür wurde die geplante Außerbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E, die zum 31. Dezember 2022 vorgesehen war, temporär bis zum 31. März 2024 ausgesetzt. Die klimapolitische Dimension dieser Entscheidung ist von großer Tragweite; denn dem Weiterbetrieb von zwei Braunkohleblöcken mit einer Gesamtleistung von 1,2 GW um 15 Monate steht ein um über acht Jahre reduzierter Betrieb von drei Braunkohlblöcken mit einer Gesamtleistung von 3 GW gegenüber. In der Gesamtbilanz kann hierdurch also massiv CO eingespart werden. Sich als Demokratinnen und Demokraten dafür anzustrengen und heute die Entscheidungen so zu treffen, dass die Energieversorgung ein Erfolgsmodell wird, und zwar ohne schwere Klimafolgen für die jungen Generationen und die noch nicht geborenen Generationen, ist genau die Aufgabe, die wir haben. Ich habe es gerade ausgeführt: Am Ende sind alle demokratischen Fraktionen Teil der beschleunigten Beendigung der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier. Richtig ist, dass wir für den Übergang vom einen zum anderen den Bau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken weiter vorantreiben. Die Konsequenz kann aber nicht sein, dass der Kohleausstieg dadurch auf die lange Bank geschoben werden soll. Es ist wichtig, dass den Akteurinnen und Akteuren die Dringlichkeit dieser Herausforderung bewusst ist. Es darf nämlich nicht der Eindruck entstehen, dass die Errichtung von wasserstofffähigen Gaskraftwerken nicht dringend sei. Denn es eilt klimapolitisch; aber auch energiepolitisch brauchen wir Energieversor-03.07.2024 gungssicherheit, gerade und insbesondere in unserem Nordrhein-Westfalen. Deswegen hatte das BMWK vor diesem Hintergrund im Rahmen der Eckpunktevereinbarung zum vorgezogenen Braunkohleausstieg in NRW zugesagt, den Bau flexibler Kraftwerke zu ermöglichen, die zunächst mit Erdgas, aber perspektivisch mit 100 % Wasserstoff betrieben werden können. RWE hatte in diesem Zusammenhang zugesagt, 3 GW wasserstofffähige Gaskraftwerke in Nordrhein-Westfalen zu errichten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Viele Unternehmen wollen investieren und bestehende Kraftwerksstandorte weiterentwickeln. Zum Beispiel sind Pläne von RWE für den Standort Weisweiler weit vorangeschritten. Die Braunkohleverstromung am Standort Weisweiler endet im Jahr 2029. RWE will die vorhandene gute Standortinfrastruktur nutzen, um hier ein modernes Gas- und Dampfkraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 800 MW zu errichten. Geplant ist ein Wasserstoffeinsatz von bis zu 50 % ab Inbetriebnahme und im Jahr 2030 eine Umrüstung auf 100 % Wasserstoff ab 2035. Das ist nur ein Beispiel. Es gibt viele Kraftwerksstandorte, bei denen Unternehmen bereits in Vorplanung sind – mit ganz unterschiedlichen Verfahrensständen. Richtig ist aber auch: Es gibt keinen Antrag auf Genehmigung. Das hängt damit zusammen – das bekomme ich in den Gesprächen mit den Projektierern und mit den Energieunternehmen immer wieder als Rückmeldung –, dass sie Planungssicherheit und eine Kraftwerksstrategie brauchen, damit sie die Investitionsentscheidung tätigen können. Wir haben in Nordrhein-Westfalen im Herbst 2023 angefangen, einen regelmäßigen Austausch zwischen den kraftwerksbetreibenden Unternehmen, dem Energie- und Umweltressort der Landesregierung und den zuständigen Genehmigungsbehörden durchzuführen, um die Planung und Genehmigung von wasserstofffähigen Gaskraftwerken zu unterstützen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Rechtsfragen in Bund-Länder-Gremien für Emissionsschutz eingebracht. Das Haus von Herrn Krischer setzt sich in dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe dafür ein, kurzfristig eine Vollzugshilfe erarbeiten zu lassen, um die Genehmigung von Wasserstoffkraftwerken zu beschleunigen. Die Reserve bis 2033 ist Ultima Ratio. Wir haben hier im Dezember 2023 die Leitentscheidung miteinander diskutiert. Die Landesregierung hat damit die raumbezogenen Aspekte der Eckpunkteverständigung zu dem vorgezogenen Braunkohleausstieg und insbesondere der räumlichen Verklei-Landtag nerung des Tagebaus Garzweiler II und den Vorgaben für die nachfolgenden Planungs- und Fachverfahren umgesetzt. Manche von Ihnen sitzen mit im Braunkohlenausschuss und wissen: Da geht die Arbeit dann richtig weiter. Die Abstände des Tagebaus von rund 400 m zu Keyenberg und den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts und 500 m zu Holzweiler bleiben. Die Menschen, die dort leben, haben, seit wir die Leitentscheidung hier beraten haben, Gewissheit, dass sie in ihren Dörfern und auf ihren Höfen bleiben können. In genau dieser Leitentscheidung, die wir hier miteinander diskutiert haben, ist angelegt, dass ein möglicher Weiter- oder Reservebetrieb von Braunkohlekraftwerken insbesondere bis zum 31. Dezember 2033 aus dem verkleinerten Abbaufeld von Garzweiler II zu bewerkstelligen ist. Darüber entscheidet die Bundesebene im Sommer 2026 anhand von Zahlen, Daten und Fakten eines Monitorings, das regelmäßig stattfindet. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in den letzten Monaten in einem sehr intensiven Stakeholderprozess mit den Industrie- und Handelskammern, mit den Verbänden der Energie- und Wasserwirtschaft sowie mit den Verbänden, die sich um Klima- und Umweltbelange kümmern, in intensiven Gesprächen eine Energie- und Wärmestrategie erarbeitet, die wir gestern im Entwurf im Kabinett beschlossen haben. Ich hatte im letzten Wirtschaftsausschuss angekündigt, dass wir sie nach der Sommerpause gerne dort mit Ihnen beraten wollen. Richtig ist, dass wir in dieser Energie- und Wärmestrategie in Verantwortung für die Notwendigkeit einer Sicherheit der Energieversorgung ebenfalls das Szenario, wie es, Stand heute, im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz hinterlegt ist, auch als Grundlage zugrunde gelegt haben. Es gibt einen wesentlichen Unterschied, liebe Frau Teschlade, im Einsatz der Strukturförderungsmittel hinsichtlich der Mitteldeutschen Reviere und des Rheinischen Reviers. Die Lausitz und die dort Verantwortlichen haben sich dafür entschieden, das Geld sehr stark für Infrastrukturvorhaben einzusetzen. Das ist vor Ort deren Entscheidung, zu der ich mich überhaupt nicht äußern will, weil ich dazu auch gar kein Recht habe. Richtig ist aber, dass der Mittelabfluss dort ein anderer ist. Hier hat man sich dafür entschieden, dass das in der Region aus der Region über die Grenzen von Städten und Gemeinden sowie über die Grenzen von Kreisen hinweg und vor allem in Kooperation mit denjenigen geschieht, die am Ende diese Region vor Ort bei der Neuerfindung unterstützen. 03.07.2024 Deswegen haben wir uns von Anfang an für eine Flexibilisierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen eingesetzt. Warum wollen wir das? Wir wissen, dass ein Strukturwandel nicht immer auf dem Reißbrett geplant werden oder nach einem festen Plan laufen kann. Im besten Fall wird er von Menschen gemacht. Dabei brauchen die Menschen in der einen Gemeinde länger als in der anderen Gemeinde. Es darf nicht an starren Abrufregeln für die Strukturmittel scheitern, sondern es muss eine Flexibilisierung dafür vorhanden sein. Die rechtlichen Grundlagen für die Bewilligung von Strukturwandelprojekten sind in dem Investitionsgesetz festgelegt. Als Finanzhilfe des Bundes an die Länder gibt es die sogenannte Landeskomponente. Durch diese werden bis zum Jahr 2038 bis zu 5,18 Milliarden Euro ausgezahlt. Degressiv verteilt auf drei Förderperioden können bis Ende 2026 maximal rund 40 % dieser Finanzhilfe bewilligt werden. Die zweite Säule ist die sogenannte Bundeskomponente, die weitere Unterstützungsvorhaben umfasst, die in den originären Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Danach sollen im Rheinischen Revier bis 2038 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 9,62 Milliarden Euro umgesetzt werden. Im Rahmen dieser zweiten Säule wurden durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium bereits Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 7,2 Milliarden Euro beschlossen. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden voraussichtlich Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Milliarden Euro bewilligt sein. Die von uns eingebrachten und vollzogenen Vorschläge zur Anpassung der STARK-Förderrichtlinie umfassen im Wesentlichen zwei Änderungen. Diese Änderungen haben wir nach intensiven Verhandlungen mit dem Bund gemeinsam – wir reichen die Hand, wenn es um die gelingende Transformation eines Strukturwandels geht – flexibilisiert. Wir ermöglichen, dass wir aus diesen Mitteln Unternehmen bei Investitionen im Rheinischen Revier unter die Arme greifen können. Im Rahmen der EUbeihilferechtlichen Regelung haben wir dafür eine Lösung gefunden. Ein besonderer Dank in diesem Zusammenhang gilt meinen Kolleginnen und Kollegen in der Staatskanzlei, im Bundeswirtschaftsministerium und – Obacht – sogar im Bundeskanzleramt. Mit der Taskforce „Sonderplanungszone Rheinisches Revier Planung und Beschleunigung“ wollen wir das umsetzen, was in diesen Zeiten notwendig ist. Wir wollen die Mittel und die Flächen so schnell, so einfach und so digital wie möglich zur Verfügung stellen. Landtag Wir wollen beste Rahmenbedingungen für eine unkomplizierte Erprobung von Innovationen unter realen Bedingungen schaffen. Deshalb haben wir uns im September 2023 mit einem umfangreichen Beitrag an der Konsultation des Bundes zum Reallabore-Gesetz beteiligt, und wir pflegen weiterhin den engen und konstruktiven Austausch mit dem Bund. Insbesondere dient unsere Anlaufstelle Digi-Sandbox.NRW als Vorbild für das auf der Bundesebene geplante Reallabore-Innovationsportal. Wir in Nordrhein-Westfalen treffen alle notwendigen Vorkehrungen, um die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt zu garantieren und gleichzeitig den Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier zu ermöglichen. Wir vergessen die Menschen im Revier nicht. Wir vergessen nicht diejenigen, die eine neue Tätigkeit finden werden, diejenigen, die um ihr zu Hause in Sorge waren oder die gerne in einer funktionierenden blau-grünen Infrastruktur im Revier leben möchten. Am allerwenigsten vergessen wir diejenigen, die von A nach B kommen wollen und dafür eine starke teilhabeorientierte Verkehrsinfrastruktur brauchen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegen Romina Plonsker das Wort. Bitte sehr.
Romina Plonsker CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Patricia Peill hat im ersten Teil dieses Redeblocks die strukturpolitischen Themen herausgegriffen. Ich möchte mich jetzt auf die energiepolitische Perspektive konzentrieren. Mona Neubaur hat gerade angesprochen, dass der Bund den Kohleausstieg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen beschlossen und sich verpflichtet hat, in Nordrhein-Westfalen bis 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen. Lieber Dietmar Brockes, ich möchte es dir noch einmal unter die Nase reiben: Die FDP hat das im Bundestag mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz mit beschlossen. Deshalb finde ich es immer ein bisschen kurzgegriffen, wenn die FDP so tut, als wäre das komplett ohne sie passiert. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der CDU: Hört, hört!) Nordrhein-Westfalen geht beim Klimaschutz voran und wird für Deutschland rund 280 Millionen Tonnen CO einsparen und damit den größten Einzelklimaschutzbeitrag hier im Rheinischen Revier leisten. Mit dieser historischen Entscheidung sind aber auch große Herausforderungen insbesondere in Bezug auf die Wirtschaft und die Arbeitsplätze verbunden. Das möchte niemand verhehlen. 03.07.2024 Patricia Peill hat es eben angesprochen, und sie hat die Versorgungssicherheit für die Industrie und das Gewerbe sowie für die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt gestellt. Die Versorgungssicherheit ist für den Wirtschaftsund Industriestandort Nordrhein-Westfalen von überragender Bedeutung. Dafür müssen wir erstens die Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne massiv ausbauen. (Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Diese Technologien haben in den letzten Jahren beeindruckende Fortschritte gemacht und sind mittlerweile kosteneffizient und zuverlässig. Ihr Anteil an unserem Energiemix muss jedoch weiter steigen, um die durch den Kohleausstieg entstandene Lücke zu füllen. Der BDEW hat am Montag die neuesten Zahlen veröffentlicht. Danach hat Strom aus Wind, Sonnenlicht, Biomasse und Wasserkraft im ersten Halbjahr 2024 rund 58 % des Stromverbrauchs in Deutschland gedeckt. Das ist ein Anstieg um sechs Prozentpunkte gegenüber dem ersten Halbjahr 2023. Das ist das ein guter Trend, auf dem wir uns aber selbstverständlich nicht ausruhen, sondern den wir beibehalten wollen. Nordrhein-Westfalen ist weiterhin an der Spitze beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Im ersten Quartal 2024 wurden 139 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 825 Megawatt genehmigt. Damit liegen wir bundesweit auf dem Spitzenplatz. Für den weiteren Anstieg der Erneuerbaren sind aber erstens Investitionen in die Infrastruktur und in die Weiterentwicklung von Technologien zur Speicherung von Energie wie Batteriespeicher sowie Power to Gas von entscheidender Bedeutung. Zweitens. Stromnetze und ihr Ausbau sind weiterhin unerlässlich, und dabei kommen wir mit unseren politischen Ideen und Überzeugungen auch in einen Konflikt mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Das müssen wir als Politik ausdiskutieren und aushalten. Es ist wichtig, dass die geografische Verteilung der erneuerbaren Energien eine flexible und leistungsfähige Netzinfrastruktur vorhält, die in der Lage ist, Strom aus wind- und sonnenreichen Regionen zu den Verbrauchszentren zu transportieren. Drittens. Wir dürfen die konventionellen Kraftwerke und insbesondere die Gaskraftwerke nicht aus den Augen verlieren. Wasserstofffähige Gaskraftwerke sind flexibel einsetzbar und können Schwankungen im Stromnetz ausgleichen, die durch die variablen Einspeisungen von Wind- und Solarenergie entstehen. Natürlich wollen wir in der langfristigen Perspektive grünen Wasserstoff haben; das muss das Ziel sein. Deshalb lohnt sich auch die Investition in wasserstofffähige Gaskraftwerke. Landtag Liebe FDP, eines möchte ich deutlich klarstellen: Nicht das Land ermöglicht den Zubau von ausreichend gesicherter Leistung, sondern dies ist abhängig von den Investitionsentscheidungen der Unternehmen und Energieversorger, die wiederum investitionspositive Rahmenbedingungen benötigen, Stichwort „Kraftwerksstrategie“. Ich kann es nicht oft genug betonen: Wenn die Voraussetzungen für Investitionsentscheidungen nicht vorhanden sind, kommt es nicht zu Investitionsentscheidungen. Es ist schon komisch, dass sich die FDP in ihrem Antrag über fehlende Genehmigungsanträge aus Nordrhein-Westfalen wundert, wo sie doch in ihrer Rolle und der Verantwortung im Bund direkt dazu beiträgt. Versorger wie RWE, Uniper, Trianel oder Iqony sind bereits in die Projektentwicklung eingestiegen und wollen in NRW H2-ready-Gaskraftwerke errichten, wenn der Marktrahmen passt und die Rendite es zulässt. (Christian Loose [AfD]: Wenn der Markt passt!) Auf den Standort Weisweiler ist die Ministerin gerade eingegangen. Liebe FDP, ich habe gedacht, Ihnen müsste man nicht erklären, was marktwirtschaftliche Entscheidungen sind. Was die Bundesregierung als Einigung zur Kraftwerksstrategie vorgelegt hat, ist hingegen leider enttäuschend. Das haben zuletzt auch Ministerpräsident Hendrik Wüst und Wirtschaftsministerin Mona Neubaur betont. Das Volumen an wasserstofffähigen Gaskraftwerken liegt nicht einmal bei der Hälfte von dem, was das BMWK und die BnetzA für erforderlich halten. Somit können die angekündigten 10 GW nur ein erster Schritt sein. Wir brauchen hierüber hinaus schnellstmöglich Klarheit über die konkrete Ausgestaltung der geplanten Ausschreibungen und über den für 2028 in Aussicht gestellten Kapazitätsmechanismus, Stichwort „Planungsbeschleunigung“. Um ein konkretes Beispiel zu nennen – es wird ja immer gefragt: Was macht NRW? –: Wir haben zuletzt beim Bund gefordert, dass wir, angelehnt an die Konvoigenehmigung, eine Beschleunigung baugleicher Kraftwerkstypen für die immissionsschutzrechtliche Prüfung umsetzen. Die Initiative, die das MWIKE auf den Weg gebracht hat, begrüßen wir ausdrücklich. Schließlich ist die internationale Zusammenarbeit von großer Bedeutung. Wir können von den Erfahrungen und Strukturen anderer Länder lernen und gleichzeitig als Vorreiter bei der Entwicklung neuer Technologien und Strategien zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit agieren. Ein intensiver Austausch sowie die Kooperation mit unseren europäi-03.07.2024 schen Nachbarn und darüber hinaus sind hierbei unerlässlich, wobei sich unser nordrhein-westfälischer Blick insbesondere in Richtung Belgien und Niederlande richtet. Da wir heute Vormittag so intensiv über das Thema „Fußball“ gesprochen haben: Bei der EM mögen wir Gegner sein, bei der Energiepolitik sind wir vor allen Dingen Partner. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Der Kohleausstieg 2030 ist ein ambitioniertes Ziel, das wir erreichen können, wenn wir entschlossen und gemeinsam handeln. Es erfordert Mut, Innovation und Weitblick. Mit der Leitentscheidung 2023 hat NRW bereits den Grundstein gelegt, Braunkohlemengen bis 2030 bzw. 2033 in Anspruch nehmen zu können. Die Grenzen der Leitentscheidung müssen daraufhin nicht noch einmal angepasst werden, was insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger im dritten Umsiedlungsabschnitt von großer Bedeutung ist. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Zukunftskoalition bin ich fest davon überzeugt, dass wir die gerade genannten Herausforderungen meistern und gleichzeitig die Versorgungssicherheit gewährleisten können, ohne die Menschen im Revier zu verunsichern. Das Anliegen der Industrie und der Wirtschaft nehmen wir sehr ernst. Versorgungssicherheit ist die oberste Prämisse unserer nachhaltigen Energiepolitik. Das zeichnet die Zukunftskoalition jetzt und in Zukunft aus. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Lena Teschlade das Wort.
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf ein paar Punkte eingehen, die hier genannt wurden. Erst mal zu der Rede der AfD. Eigentlich ist es fast müßig, immer wieder darauf einzugehen, aber dieses Gerede, dass Sie die Retter der Industrie seien, ist so albern, wenn man sich überlegt, dass selbst der Präsident vom Bundesverband der Deutschen Industrie davor warnt, die AfD zu wählen, weil sie eine Gefahr für unsere Wirtschaft sei. (Beifall von der SPD und Dietmar Brockes [FDP] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Auch Ihr Sachverstand in der Fragestellung lässt deutlich zu wünschen übrig. Sie schwadronieren immer davon, der Klimawandel sei nicht menschenge-Landtag macht, und dass wir keinen Ausbau der erneuerbaren Energie bräuchten, weil das alles Blödsinn sei. Atomkraft und Kohle würden alles regeln. Das ist totaler Kokolores. Beispielsweise beruht die Ansiedlung von Microsoft vornehmlich darauf, dass Microsoft sagt, sie wollten in der Zukunft vor allen Dingen erneuerbare Energien haben, und das sagen fast alle Wirtschaftsunternehmen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Mal in die Statistik geguckt?) Sie haben sich auf China bezogen. China fährt die Strategie, beides zu machen: massiver Ausbau von erneuerbarer Energie und ja, die bauen auch weiter Kohlekraftwerke, weil sie auf die Sicherheit setzen. Die Chinesen haben im Gegensatz zu Ihnen aber sehr wohl erkannt, dass die erneuerbaren Energien die Zukunftstechnologien sind. Vielleicht fragen Sie mal Ihre Mitarbeiter, die sich damit in China beschäftigen. (Beifall von der SPD) Anstatt hier mit Fakten zu argumentieren, hören wir von der AfD als einziges persönliche Diffamierungen und persönliche Angriffe gegen die Ministerin. Das ist ehrlich gesagt nur noch peinlich. Im Gegensatz zu Ihnen sind die Demokratinnen und Demokraten hier im Haus in der Lage zu kritisieren, ohne persönlich anzugreifen, und wie das funktioniert, zeige ich Ihnen jetzt. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich will mich kurz an die Kollegin Grothus wenden. Sie haben das Revierwendebüro und die Gewerkschaften genannt: Die würden sagen, dass es in der Lausitz vom Tempo her schwierig sei, die Lausitz bzw. das Mitteldeutsche Revier unter Druck stünden und sie eher neidisch nach NRW gucken würden. Das hat mich ehrlich gesagt sehr gewundert, weil die IGBCE meine Gewerkschaft ist. Ich kann das, was Sie gesagt haben, nicht bestätigen. Die sagen eher: Ausstieg 2030 – ja, kann man machen, dann braucht es aber neben dem Ausstieg auch den Einstieg in etwas Neues. – Das passiert in Nordrhein-Westfalen aber eben nicht. (Beifall von der SPD) Frau Neubaur, Sie haben sich in Ihrer Rede noch mal auf die Förderzugänge und die Förderprojekte bezogen. Die Situation ist doch nach wie vor so: Von den 14,8 Milliarden Euro an bereitgestellten Mitteln stehen noch 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung, tatsächlich verausgabt sind aber nur 1,5 Milliarden Euro. Deswegen bleibe ich dabei: Wir haben einfach ein wahnsinnig großes Problem bei den Förderzugängen. 03.07.2024 Es waren ganz viele Projekte jahrelang in der Warteschleife, bei denen sich am Ende herausgestellt hat, dass es nie einen Förderzugang gab. Diese Situation ist noch immer nicht klar gelöst, auch nicht mit den neuen Ankerprojekten. Ich kann wirklich nur noch mal an Sie appellieren: Nehmen Sie sich dieser Thematik wirklich ganz intensiv an. Wir brauchen Projekte, die Förderzugänge haben, die umsetzbar sind, damit der Strukturwandel beginnen kann. Noch mal: Auch wir als SPD haben immer gesagt, dass wir zum Kohleausstieg 2030 stehen, dafür aber a) Energiesicherheit gewährleistet sein und b) die Frage der Arbeitsplätze geregelt werden muss. Beides sehen wir im Moment so nicht. Das ist es auch, was wir kritisieren. Grundsätzlich sind wir uns aber doch einig. Das Revier hat Potenzial. Es kann hier in Nordrhein-Westfalen Strahlkraft vom Revier ausgehen. Das kann Motor für ganz viel Neues sein. Wir müssen es aber endlich anpacken. Es ist mir da noch zu wenig. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat jetzt der Kollege Dietmar Brockes das Wort. – Entschuldigung, hier ist noch eine Kurzintervention von Herrn Loose angemeldet. Herr Loose, 60 Sekunden. Bitte.
Christian Loose AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Teschlade, dass der Chef der Großindustrie als Parteisoldat das Lied der Regierung spielt, ist übrigens ein Problem, das wir schon mehrmals in Deutschland in verschiedenen Epochen hatten. Das als Beispiel zu nennen, ist sicherlich nicht unbedingt sinnvoll. Die Großindustrie, wie thyssenkrupp, kassiert 2 Milliarden Euro an Subventionen, entlässt Tausende von Mitarbeitern, sagt auch, das mit dem Klimaschutz sei ganz toll, und wandert dann trotzdem ab. Speira macht die Aluminiumhütte zu, importiert das Aluminium nur noch und wandert mit seiner Produktion dementsprechend auch ab. Man produziert dann nur noch im Ausland, auch in China. China hat viel Wasserkraft, und man geht da auch ganz skrupellos mit den Menschen um. Wenn das Ihr Vorbild unter den anderen Ländern ist, dann weiß ich nicht, was bei uns in Deutschland noch kommt. (Stefan Zimkeit [SPD]: Sie werden doch von da bezahlt!) Wir stehen nicht für die Großindustrie, wir stehen für die kleineren und mittleren Betriebe. Die kommen auf uns zu und stehen inzwischen auch auf. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
Christof Rasche
Bitte sehr.
Lena Teschlade SPD
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Loose, wenn es um andere Parteien und andere Meinungen geht, sagen Sie immer einfach: Alles ist Quatsch, hat keine Relevanz; das sind Fakten, die ich nicht hören will. – Ich halte das für das größte Problem. Sie werfen uns hier Nähe zu China vor. Auch da fehlt es wohl in den Reihen der AfD mal wieder an Selbstreflexion. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von Christian Loose [AfD]) – Das ist wieder das, was ich gerade meinte: Sie schreien rum oder werden persönlich. – Ich meine, das hilft an der Stelle nichts. Ich will Ihnen aber auch noch etwas Inhaltliches sagen. Dass die Chinesen den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben ist trotzdem ein Fakt und hat mit der Menschenrechtslage im Land erst mal nichts zu tun. Es ging um den Ausbau der Erneuerbaren und um nichts anderes. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Dietmar Brockes macht sich jetzt auf den Weg zum Redepult und erhält für die Fraktion der FDP das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gerne an den Punkten zum Strukturwandel anknüpfen, die die Kollegin Teschlade soeben angesprochen hat. Frau Kollegin Grothus, ich finde es schon sehr naiv, es so darstellen zu wollen, als wären zwei Jahre grüner Strukturwandelpolitik hier so erfolgreich. Wenn Sie sich ehrlich machen würden, dann wüssten Sie, dass die Projekte, die gerade im Brainergy Park in Jülich realisiert werden, einen Vorlauf von über zehn Jahren hatten und die Microsoftansiedlung auch nicht in Ihrer Regierungsverantwortung angestoßen wurde; denn Strukturwandel ist viel langfristiger, als Sie es uns hier glauben machen wollen. Deshalb ist es so schlecht, dass Sie die Zeit hier unnötig verkürzen und den Druck auf die Region so enorm erhöhen. Kommen wir zu etwas anderem, nämlich der Energieversorgung. Frau Kollegin Grothus, es ist wirklich naiv, wenn Sie sagen: „Kohleausstieg 2030 – das ist jetzt Realität“. Sie nehmen da die Realität draußen nicht wahr. Die Energieversorgung ist eben nicht gesichert. Darauf kommt es doch an. Wir müssen doch dafür sorgen, dass die Energieversorgung in unserem Land weiterhin gesichert ist. 03.07.2024 Das wird auch nicht dadurch besser, dass hier praktisch alle Kolleginnen und Kollegen die Zustimmung der FDP zum Kohleverstromungsbeendigungsgesetz im Bundestag angesprochen haben. Wir haben dem zugestimmt; das ist richtig. Aber dort steht als klare Bedingung für den Kohleausstieg 2030, dass die Energieversorgung gesichert sein muss. (Zuruf von Romina Plonsker [CDU]) Das ist sie in der aktuellen Situation, bei den im Moment vorliegenden Fakten nicht. Darauf muss auch diese Landesregierung reagieren. (Beifall von der FDP und Lena Teschlade [SPD] – Zuruf von Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]) – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Kernkraftwerke bauen oder was?) Frau Ministerin Neubaur, Sie stellen immer dar, wie gut der Kontakt nach Berlin sei und sagen: „Berlin muss“ und so. Warum haben Sie denn nicht zum Beispiel mal dafür gesorgt, dass der Evaluierungsbericht 2022 vorgelegt wurde? Dann hätten wir nämlich eine Basis, über die wir heute hier reden könnten. Frau Kollegin Teschlade, genauso ist es: 2026 ist das Datum, das wir uns angucken müssen. Das ist völlig richtig. Aber nicht wir haben jetzt die Verlängerung beantragt, sondern Schwarz-Grün hat vorher unnötigerweise für eine Verkürzung gesorgt, ohne die Fakten bzw. die Basis zu haben. Das ist eine fahrlässige Energiepolitik, die Sie hier betreiben, meine Damen und Herren. Diesen Kurs gehen wir nicht mit. Deshalb stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. – Vielen Dank.
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9718. Wer stimmt zu? – Die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von Grünen, CDU und AfD. Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/9718 abgelehnt. Wir kommen zu: 9 Verantwortung übernehmen statt Wortspiele betreiben – Landesregierung muss das historische Startchancen-Programm mit zusätzlichen finanziellen Mitteln hinterlegen! Eilantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9791 Landtag Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende SPD-Fraktion hat deren Vorsitzender Jochen Ott das Wort. Bitte sehr.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum der Eilantrag? Es besteht die Gefahr, dass CDU und Grüne bessere Bildungschancen für Hunderttausende Kinder in Nordrhein-Westfalen verspielen. Das will die SPD mit diesem Antrag verhindern. Dank des Startchancen-Programms der Ampel in Berlin können in den nächsten zehn Jahren bis zu 4,6 Milliarden Euro zusätzlich in die Chancengleichheit investiert werden. Bis zu 1.000 Schulen mit großen sozialen Problemen könnten in NRW davon profitieren. Wir könnten unsere Kinder besser fördern. Wir könnten mehr Personal einstellen, Lehrer entlasten, Familien unterstützen. All das macht das Ampelprogramm möglich. Wenn aber CDU und Grüne das Startchancen-Programm nicht mit zusätzlichem Geld kofinanzieren, dann wird seine Wirkung drastisch verwässert. Dann werden auch die Verbesserungen für Lehrerinnen und Lehrer und für Kinder viel geringer ausfallen, als es möglich und nötig wäre. Diese Gefahr ist real. Sie ist akut. Denn zusätzliches Geld für mehr Chancengleichheit will Schwarz-Grün nicht bereitstellen. Sie wollen Etiketten austauschen, Sie wollen billig davonkommen. Das ist kurzsichtig und fahrlässig. Es ist ein großer Fehler. (Beifall von der SPD) Wir alle wissen, wie schlecht es um die Chancengleichheit bestellt ist, nicht erst seit dem Bundesbildungsbericht von vor 14 Tagen, in dem es schwarz auf weiß dokumentiert ist. Wir wissen um die Ausstattung der Schulen. Wir wissen, wie viel Unterricht und wie viel Personal ausfällt, insbesondere an Brennpunktschulen. Der Investitionsstau an Schulen beläuft sich auf mittlerweile 10 Milliarden Euro. Deshalb muss man feststellen: Es wird hier in Nordrhein-Westfalen alles schlechter und nicht besser. (Beifall von der SPD) Jetzt kommt der Bund, auf den heute immer wieder geschimpft wurde. Um es auf den Punkt zu bringen: Jetzt kommen Scholz und Lindner und bringen das größte Bildungsprogramm, das es in dieser Form in der Geschichte der Bundesrepublik gegeben hat – übrigens gemeinsam mit dem Vizekanzler Habeck. Wie kann es sein, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen da nicht voll einsteigt? Andere Länder wie zum Beispiel das Saarland oder Brandenburg tun das doch auch, Nordrhein-Westfalen offensichtlich nicht. In NRW wird die Kofinanzierung der ersten Säule zu 100 % auf die Kommunen abgewälzt. Arme Städte und Gemeinden werden sich das nicht leisten können. Deshalb wird das Programm 03.07.2024 viele der Kinder, für die es gemacht ist, nicht erreichen. Auch für die anderen Säulen ist kein zusätzliches Geld vorgesehen. Es ist nicht zu fassen! Die Ampel bietet ein hochdosiertes Medikament gegen schlimme Missstände, und Schwarz-Grün kippt Wasser rein. Schlechter kann man Bildungspolitik nicht machen. (Beifall von der SPD) Aber so ist das eben mit CDU und Grünen, wenn zwei bildungsbürgerliche Parteien in NRW regieren. Höhere Ausgaben für Schulen in ärmeren Stadtteilen sind dann eben nicht drin. Nice to have sind sie, ja, aber es darf nicht so teuer sein. Dann müssen eben bestimmte Kinder zurückstehen: Kinder aus Arbeiterfamilien, Kinder aus Einwandererfamilien, Kinder von Alleinerziehenden. Schwarz-Grün hat ihnen nichts zu bieten – kein Geld, keine Verbesserung und keine Hoffnung. (Beifall von der SPD) Schwarz-grüne Bildungspolitik – das müssen wir heute konstatieren – ist Klassenpolitik. Sie ist zutiefst ungerecht, und sie ist grundfalsch. Es ist kaum zu glauben, dass die FDP in der Bildungspolitik mehr soziale Verantwortung ausweist als die Christdemokraten und Grünen in diesem Landtag. (Beifall von der SPD) Geld ist das eine. Das andere – das finde ich hochinteressant – ist die berechtigte Frage, was ohne Geld geht. Welche Strukturen könnte man in den Blick nehmen? Aber selbst da helfen Sie nicht. Vor 14 Tagen hat die Ministerin sich mit den Schulleitungen der Brennpunktschulen in Nordrhein-Westfalen getroffen. Morgens zum Foto war sie noch da, zu den Debatten in den Arbeitskreisen nicht mehr. Wenn Sie da gewesen wären, Frau Ministerin, dann hätten Sie vielleicht mitbekommen, dass die Schulleitungen dieser Schulen – das ist das Absurde – sich zwar einerseits freuen, aber andererseits totale Sorge haben, dass sie mit diesem Programm alleingelassen werden. Die engagiertesten aller Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen sind oft diejenigen in den Brennpunktschulen. Das sind die, die sich wirklich den Hintern aufreißen, um für ihre Kinder das Beste rauszuholen. Sie sagen: Bitte entlastet uns von Bürokratie. – Sie fragen die Ministerialbeamten, wie sie es machen sollen. Antwort – Zitat –: In der unterrichtsfreien Zeit können Sie das doch vorbereiten. Wo ist das Problem? – Das war die Antwort der Ministerialen an diesem Tag. Da wurde nicht gefragt: Was braucht ihr? Wie können wir euch helfen? – Nein, den Lehrern wurde gesagt, sie sollten nicht jammern. Auch die Fragen der Schulleitungen, ob es vielleicht Ideen gibt, wie man das Startchancen-Programm in den Unterricht integrieren könnte, wurden von den Landtag Ministerialen und den Bezirksregierungen wie folgt beantwortet: Das Wichtigste ist, die Prüfungsordnung einzuhalten. (Zuruf von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Die Flexibilität, Ideen aus dem Startchancen-Programm in die Regelsysteme zu überführen, hat dieses Ministerium überhaupt nicht. Deshalb sage ich Ihnen: Das ist absurd. Die Schulen brauchen Entlastung von Bürokratie. Sie brauchen mehr Freiheit für Innovationen. (Beifall von der SPD) Und wenn Sie das alles wieder ärgert, dann sage ich Ihnen: …
Christof Rasche
Herr Kollege.
Jochen Ott SPD
Ich komme zum Ende; danke, Herr Präsident. … Beweisen Sie doch dem Land, dass das, was ich gesagt habe, falsch ist. Beweisen Sie doch mit einer vernünftigen Kofinanzierung und mit einer Entlastung, dass es anders gehen kann. Es liegt an Ihnen. Sie regieren dieses Land. Werden Sie endlich wach – zum Wohle der Kinder in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Dr. Jan Heinisch das Wort. Bitte sehr.
Dr. Jan Heinisch CDU
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren einmal mehr über das Startchancen-Programm. Jetzt haben wir gerade eine laute Rede gehört, (Zuruf von der SPD: Oh!) die aber vor allem eines war: erneut eine verpasste Chance zu einer sachlichen Debatte über Bildungspolitik hier in Nordrhein-Westfalen. Das ist auch relativ schnell erklärt. Denn letztlich ist hier ein Eilantrag eingebracht. Das heißt, er suggeriert, wir haben eine besondere Eile bei einem Projekt und bei einem Thema, das wir hier gemeinsam schon seit vielen Wochen und Monaten, (Kirsten Stich [SPD]: Nicht erst in zehn Jah- ren!) teilweise sogar seit Jahren miteinander bewegen, nämlich das Startchancen-Programm des Bundes, das auch wir als eine sehr große Chance in und für Nordrhein-Westfalen verstehen, das wir selbstverständlich in dieser Form ernst nehmen und das in 03.07.2024 Nordrhein-Westfalen eins zu eins, sehr geehrter Herr Ott, umgesetzt wird. Wir haben gerade viel gehört. Es besteht die Gefahr, wir würden Schulpolitik als Klassenpolitik begreifen. Ich konnte gar nicht so viel mitschreiben an rhetorischen Floskeln. (Christian Dahm [SPD]: Müssen Sie mal mit- schreiben!) Es könnten alle profitieren, tun sie aber nach Ihrer Meinung nicht, nach unserer schon. Ich habe mir aufgeschrieben, es würde alles schlechter werden, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wenn Sie anfan- gen, mitzuschreiben, ist das schon mal ein Fortschritt!) und letztlich, dass die Brennpunktschulen und deren Schulleitungen alleingelassen würden. Da ist jetzt mal eine ganze Menge ausgeklügelt, was sich aber leider an der Realität nicht so richtig vermisst. Denn letztlich wissen wir, der Bund gibt viel Geld, und das ist eine sehr erfreuliche Sache, ein gutes Konzept. Wir haben auch nie einen Zweifel daran gelassen, dass wir das richtig finden.
Christof Rasche
Vielleicht lassen Sie mich sagen, dass der Wunsch nach einer Zwischenfrage besteht.
Dr. Jan Heinisch CDU
Bitte.
Christof Rasche
Auf dem Platz von Christof Rasche sitzt die Kollegin Franziska Müller-Rech, und die darf jetzt fragen.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade sehr passend gesagt, dass Sie keinen Zweifel daran lassen wollen, dass es sich um ein wichtiges Programm handelt. Ich möchte Sie aber – Sie ahnen es wahrscheinlich schon – mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Ihrer Bundestagsfraktion, Herrn Middelberg, konfrontieren, der den Vorschlag gemacht hat – es ist unter anderem im Handelsblatt darüber berichtet worden –, dass man Sparbeiträge für den Bundeshaushalt leisten möchten und ausgerechnet am „Digitalpakt 2.0“ und am Startchancen-Programm sparen wolle. (Christian Dahm [SPD]: Hört, hört!) Wir stehen Sie denn zu dieser Aussage von Ihrem Kollegen aus Berlin?
Christof Rasche
Bitte sehr. Landtag
Dr. Jan Heinisch CDU
Wir erleben derzeit in Berlin Haushaltsdebatten, und da wird natürlich auch über Priorisierungen gerungen. Ich bin aber der festen Überzeugung und der guten Hoffnung, dass eine Priorisierung gelingt zulasten vieler anderer Projekte, aber nicht ausgerechnet des Startchancen-Programms, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Und Sie sind guter Hoffnung, dass die CDU sich durchsetzt?) was dafür sorget, dass die Finanzierung sichergestellt ist. Denn wir wissen, das ist sehr wertvoll investiertes Geld. Bezüglich der 2,3 Milliarden Euro, die jetzt im Laufe der Jahre hier in Nordrhein-Westfalen ankommen, hört man die Rede und denkt, die werden von Nordrhein-Westfalen gar nicht kofinanziert. Aber das stimmt ja gar nicht. Sie werden kofinanziert, zu 100 %. Genau das, was Bund und Länder vereinbart haben, löst selbstverständlich Nordrhein-Westfalen ein, in allen Säulen, in allem, was dabei vereinbart wurde, in allen Inhalten, in aller Begleitung. All das, was letztlich Bund und Länder in einer großen Übereinkunft hier besprochen haben im Sinne der Schülerinnen und Schüler, junger Menschen hier im Land, genau das macht NRW. Wenn man sich einmal vergegenwärtigt, was denn alles auf den Weg gebracht wurde, mit wie viel Elan und Begeisterung jetzt in der ersten Welle Startchancen-Schulen an den Start gegangen sind, wie bei den Veranstaltungen begeistert gearbeitet wird an Konzepten, dann frage ich mich natürlich, woher man die Wahrnehmung nimmt, dass alle im Regen stehen, allein gelassen würden. Das ist schlicht nicht wahr. Insofern ist es so, dass wir selbstverständlich dieses Programm in seiner vollen Gänze hier kofinanzieren. Wenn Bund und Länder zusammengesessen haben und der Bund seine Aufgabe ernst genommen hat, dann muss man doch fragen: Wo sind genau die Lücken geblieben, die der Bund nicht bedient hat, wo NRW jetzt auf einmal eintreten müsste über die Bund-Länder-Vereinbarung hinaus? Was hat denn der Bund nicht gemacht bei dem Programm, wo jetzt die SPD hier in Nordrhein-Westfalen auf einmal Defizite erkennt? (Frank Müller [SPD]: Hat man doch ganz rich- tig gemacht!) Wir sind der Meinung, dass es ein gutes Programm ist, ein gutes Hand-in-Hand-Arbeiten von Bund und Ländern, wo wir jetzt in die Umsetzung gehen.
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter Dr. Heinisch, ich unterbreche Sie kurz.
Dr. Jan Heinisch CDU
Ach! 03.07.2024
Berivan Aymaz
Sie sind jetzt überrascht. Es gab zwischenzeitlich einen Wechsel hier im Präsidium. Es liegt eine Zwischenfrage vor, und zwar von Herrn Müller. Möchten Sie die gestatten?
Dr. Jan Heinisch CDU
Immer.
Berivan Aymaz
Wunderbar.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Heinisch, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sind in Ihrer Rede jetzt schon ein bisschen fortgeschritten. Sie müssen schon noch mal die Frage abgrenzen, über welche Maßnahmen Sie reden. Denn die Aussagen des Kollegen Ott bezogen sich darauf: Nimmt das Land zusätzliches Geld für zusätzliche Maßnahmen in die Hand, oder rechnet es bereits erfolgte Maßnahmen an wie Schulsozialarbeit etc. pp.? Ich wäre sehr dankbar für eine Abgrenzung. Frage: Gibt es nun mal zusätzliches Geld, oder gibt es nur die Anrechnung von bereits bestehenden Maßnahmen?
Berivan Aymaz
Sie dürfen antworten.
Dr. Jan Heinisch CDU
Danke schön. – Ich stimme zunächst damit überein, dass die Rede Ihres Fraktionsvorsitzenden allemal erklärungsbedürftig war. Das war jetzt ein weiterer Versuch in diesem Sinn. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Da hat er sich so- gar mal Stichpunkte gemacht! – Beifall von der SPD) Aber die Frage ist ja nicht, ob wir zusätzliches Geld da hineingeben, sondern die einzige Frage ist, dass dieses Startchancen-Programm so umgesetzt wird, wie es Bund und Länder vereinbart haben. Da versuchen Sie jetzt, ein Stück weit einen Dissens heraufzubeschwören, oder zu sagen, dass da irgendwelche Defizite bestehen. Nein, das ist nicht der Fall. Genau das, was sich Bund und Länder gegenseitig versprochen haben, was wir Schülerinnen und Schülern versprochen haben, genau das setzen wir eins zu eins um, indem wir genau unseren Anteil an Geld da einsetzen, den wir einzusetzen aufgefordert sind. Von daher kein Versäumnis in irgendeiner Richtung! (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Keine Antwort auf diese Frage!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Frage, die wir uns alle im Bereich der Bildungspolitik zu stellen haben, ist, dass wir fleißig mit guten Ideen darüber streiten, wie man etwas im Bildungssystem verbessern kann. Wir sind uns alle einig, dass da große Landtag Aufgaben vor uns liegen, auch viele Aufgaben von der Bildungsministerin. Insofern noch mal die Aussage in den Raum gestellt: Es wird alles schlechter in Nordrhein-Westfalen. – Wir haben in jüngster Zeit 7.000 zusätzliche Köpfe erlebt, viele davon Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen. Das heißt, wir haben extreme Schritte nach vorne gemacht. Übrigens kosten die alle völlig berechtigt natürlich Geld. Wir wissen, dass das in unsere Schülerinnen und Schüler gut investiert ist. Das heißt, es bewegt sich eine ganze Menge. Jetzt immer und an jeder Stelle eine Katastrophe heraufzubeschwören, die so gar nicht da ist, ist zwar in dem Sinne ein netter Versuch, aber alle Zerstreuung kann dann doch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir am Ende die Zusagen einhalten, die wir gegeben haben, und wir zielgenau – das ist auch wichtig – arbeiten. Wir haben – das darf ich auch noch mal betonen – einen Schulsozialindex, den wir fortgeschrieben haben, mit dem wir zielgenau die Mittel da einsetzen, wo sie eben gebraucht werden. Das ist eine Aufgabe, bei der Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern durchaus weit vorn ist und mit der wir entsprechend dafür sorgen, dass wir nicht allein an der Euro-Zahl die Qualität messen, sondern an den vielen Maßnahmen, die jetzt in der Fläche organisiert werden. Viele Schulleitungen, viele Lehrerinnen und Lehrer wirken begeistert dabei mit. Ich finde es daher verfehlt, an dieser Stelle zu suggerieren, hier würde nichts getan. Das Gegenteil ist der Fall. Das Startchancen-Programm nimmt Fahrt auf, viele Menschen werden davon profitieren, und das finden wir alle genau richtig. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Abgeordnetenkollegin Zingsheim-Zobel.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion fordert, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalens zusätzliches Geld für das Startchancen-Programm bereitstellt, um die Chancengleichheit an Schulen zu fördern und den Investitionstau von 10 Milliarden Euro zu überwinden. Bildung ist eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft unserer Gesellschaft, und jeder Euro, der in die Bildung gesteckt wird, zahlt sich langfristig aus. Ich bin froh, dass die Landesregierung der Bildung Priorität einräumt und es keine Einsparungen geben wird. 03.07.2024 Die finanziellen Mittel des Landes sind jedoch begrenzt. Die Landesregierung steht vor der schwierigen Aufgabe, zahlreiche wichtige Bereiche zu finanzieren. Es ist schlichtweg nicht möglich, unbegrenzt Geld zur Verfügung zu stellen, so sehr wir uns das auch wünschen würden. So sieht es die jetzige Form der Schuldenbremse leider auch nicht vor. Der Antrag kritisiert die Neu-Priorisierung der vorhandenen Mittel als unzureichend und fordert, dass mehr Geld in den Einzelplan eingestellt wird. Eine Neu-Priorisierung der Mittel bedeutet, dass die Landesregierung die vorhandenen Ressourcen effizienter nutzt und sicherstellt, dass das Geld dort eingesetzt wird, wo es am dringendsten benötigt wird. Dies ist eine verantwortungsvolle Herangehensweise, und das ist auch unvermeidlich, wenn man mit begrenzten Mitteln arbeiten muss. Es ist gut, gezielt zu investieren und Prioritäten zu setzen. Von Haushaltsposten A zu Position B, so wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben, heißt für die jetzige Situation, noch einmal mehr alle Investitionen im Sinne von Startchancen zu überprüfen und gegebenenfalls neu auszurichten. Das sind doch gar nicht so verkehrte Nachrichten. Das Startchancen-Programm setzt genau dort an, wo die Not am größten ist. Es fördert Schulen, die vor besondere Herausforderungen gestellt werden, und sorgt dafür, dass auch Kinder aus weniger privilegierten Familien die gleichen Chancen auf eine gute Bildung und damit auf eine erfolgreiche Zukunft haben. Es stärkt unsere gesamte Gesellschaft, indem es Chancengleichheit fördert und soziale Ungleichheiten abbaut.
Berivan Aymaz
Frau Zingsheim-Zobel, ich unterbreche Sie, weil es den Wunsch, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen, von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Müller gibt. Möchten Sie die gestatten?
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr gerne.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, und herzlichen Dank für die ehrlichere Rede, die wir gerade über die Frage von Prioritäten hören. Mich würde allerdings interessieren: Neu-Priorisierung ist ein schöner Euphemismus dafür, dass das Geld, das Sie benötigen, aus anderen Bereichen umgeschichtet werden muss. Können Sie uns vielleicht Auskunft darüber geben, was die Koalitionsfraktionen glauben, aus welchen Positionen das Geld abgezogen wird, um es dann in das Startchancen-Programm zu investieren? Landtag
Berivan Aymaz
Sie dürfen antworten.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Müller, für die Zwischenfrage, die ich gerne beantworte. Ich finde, man muss noch einmal deutlich machen, dass wir in Nordrhein-Westfalen nicht nichts gegen Bildungsungleichheit tun. Wir sind durchaus mit vielen Programmen und vielen Investitionen auch im Sinne von Startchancen eh schon unterwegs gewesen. Die Bund-Länder-Vereinbarung sieht ausdrücklich vor, dass man auch bereits bestehende Maßnahmen, Projekte und Investitionen aus den Landeshaushalten anrechnen kann, die im Sinne von Startchancen laufen. Alles, was darüber hinaus läuft, wird gerade in intensiven Gesprächen bis zum 01.08. miteinander verhandelt. Ich möchte jetzt meine Rede fortführen. Die CDU-Bundestagsfraktion sollte deshalb vielleicht wirklich noch einmal den Austausch mit ihren Ländergruppen suchen, (Beifall von Franziska Müller-Rech [FDP]) denn die vorgeschlagenen Bundeshaushaltsstreichungen von Startchancen und Digitalpakt wären wenig sinnvoll. Ich bin deswegen ausdrücklich sehr froh darüber, dass die Landtagsfraktion der CDU in Nordrhein-Westfalen diese beiden Investitionen als sehr, sehr sinnhaft ansieht. Die Landesregierung tut ihr Bestes, um die verfügbaren Mittel so einzusetzen, dass das Startchancen-Programm erfolgreich umgesetzt wird. Das heißt, wir müssen so sicherstellen, dass jeder Euro da ankommt, wo er gebraucht wird. Wir verfolgen doch alle das gleiche Ziel, nämlich die bestmögliche Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen. Lassen Sie uns gemeinsam und konstruktiv an den Möglichkeiten, die wir haben, arbeiten, anstatt mit solchen Debatten den Schein zu erwecken, wir wären bei „Wünsch Dir was“.
Berivan Aymaz
Frau Zingsheim-Zobel, es gibt eine weitere Wortmeldung. Die Abgeordnetenkollegin Frau Stich hat eine Zwischenfrage angemeldet. Möchten Sie die zulassen?
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr gerne.
Kirsten Stich SPD
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade gesagt, dass bestehende Projekte einbezogen werden können. Darunter verstehe ich zum Beispiel auch Schulsozialarbeit, die gegebenenfalls über Projekte finanziert 03.07.2024 ist oder eben auch nicht über Projekte, sondern an den Schulen angeschlossen sind. Können Sie denn nachvollziehen, dass gerade die Schulleitungen große Probleme darin sehen, dass das gegebenenfalls wegfällt und nicht zusätzliche Mitarbeitende in die Schulen hineinkommen?
Berivan Aymaz
Sie dürfen antworten.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stich, vielen Dank für die Zwischenfrage. Ich kann nachvollziehen, dass sich in dieser Größenordnung der einmaligen Investitionssituation die Schulleitungen miteinander einfinden müssen. Ich kann aber aus unserer Warte sagen, dass wir nicht nichts in die Schulen, die jetzt ausgewählt wurden, investieren werden. Es ist durchaus so, dass es einen Bundesanteil, der nicht gering ist, gibt, und dann haben wir noch zusätzlich die Dinge, die wir in Nordrhein-Westfalen schon auf den Weg gebracht haben. Das Startchancen-Programm, und da sind wir uns doch alle einig, wirkt in besonderer Weise in Nordrhein-Westfalen und gibt die wahnsinnige Chance, insgesamt mehr als 900 Schulen nicht nur mehr Personal an die Seite zu stellen, sondern mit einem Chancenbudget auch Schulentwicklung so zu betreiben, wie sie zu der Schule, den Schüler*innen und dem Quartier passt. Mit dem schulscharfen Sozialindex blicken viele andere Bundesländer auf uns. Lassen Sie uns das doch deshalb in schwierigen Zeiten gut miteinander hinbekommen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP spricht nun die Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schön, dass dieses tolle Projekt, dieses tolle Programm, das Startchancen-Programm, das größte bildungspolitische Programm, das dieses Land je gesehen hat, so viel Zuspruch in diesem Haus erfährt. Vielen Dank für dieses tolle Lob für unsere Bundesbildungsministerin und dieses FDP-Ideenprogramm. (Beifall von der FDP) Lassen Sie mich zu Beginn sagen: Für uns Freie Demokraten ist ganz klar: Für deine Bildungschancen kommt es nicht darauf an, woher du kommst, wie du mit Nachnamen heißt, wie viel Geld deine Eltern haben oder was deine Postleitzahl ist. Für uns kommt es darauf an, wohin du willst, wo deine Talente liegen. Landtag Jedes Kind muss die Chance bekommen, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen und das Beste aus seinem Leben zu machen. Dafür stehen wir. Jedes Kind hat gerechte Bildungschancen verdient. Meine Damen und Herren, wir haben es eben angesprochen, aber ich kann Sie nicht verschonen und muss das noch mal ansprechen: Das sieht inzwischen die CDU-Bundestagsfraktion leider anders. Wir erleben hier oft, dass mit dem Finger nach Berlin gezeigt wird. Heute darf ich mal mit dem Finger nach Berlin zeigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dass die CDU dort eigene Sparvorschläge macht, das finden wir grundsätzlich in Ordnung, aber doch nicht bei den Bildungschancen unserer Kinder, nicht beim Startchancen-Programm und auch nicht beim DigitalPakt. (Beifall von der FDP und der SPD) – Vielen Dank! – Denn wenn wir in Bildungschancen investieren, dann investieren wir in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, dann investieren wir in Wachstum, und wir sorgen dafür, dass spätere Sozialabgaben geringer sind. Es ist also auch noch finanzpolitisch sinnvoll. Ausgerechnet hier sparen zu wollen, zeigt, dass die CDU-Bundestagsfraktion auf dem Holzweg ist und keine Weitsicht zeigt. Ich freue mich sehr, dass die Landtagsfraktion hier widerspricht. Wir haben also einen Meilenstein in der Bildungspolitik. 20 Milliarden Euro von Bund und Ländern, das ist kein Pappenstiel. Es ist auch ein Durchbruch, weil wir anders verteilen. Wir verteilen nach Bedarfen und nicht nach dem Königsteiner Schlüssel. (Beifall von Jochen Ott [SPD]) Das ist besonders wichtig für Nordrhein-Westfalen. Jetzt müssen wir genau über diese Bedarfe sprechen. Da möchte ich als Erstes auf die Kommunen zu sprechen kommen. Wo stehen denn diese Schulen? Diese Schulen stehen auch in Städten mit den größten Herausforderungen, auch mit klammen Haushalten. Ja, wir wissen, die Säule I, um die es hier geht, das sind hauptsächlich kommunale, also Schulträgeraufgaben. Die 30 % Kofinanzierung ist eine wichtige Frage für dieses Programm, für die Städte und auch für die Schülerinnen und Schüler. Deswegen ist die Frage wichtig, zulässig und auch eilig zu klären, wie denn die Landesregierung gedenkt, insbesondere die Schulen an diesen schwierigen Standorten, in diesen Städten mit den großen Herausforderungen zu unterstützen. Die Landesregierung muss diese Frage ernst nehmen und beantworten, damit das Programm gelingt. Die kommunale Familie ist jetzt schon angespannt, unter anderem auch wegen der desaströsen OGS-Pläne. Deswegen müssen wir jetzt noch einmal appellieren: Lassen Sie insbesondere die Standorte, die mit großen Herausforderungen konfrontiert sind, 03.07.2024 die Standorte unserer Startchancen-Schulen nicht im Stich und investieren Sie zusätzlich. Meine Damen und Herren, die zweite Frage betrifft das Land. Wie wird denn das Land in dieses Programm investieren? Wird es der große Wurf, oder wird es, ähnlich wie bei der OGS, die Operation Schmalspur? Der Ministerpräsident hat immer wieder betont: Bildung hat Priorität. – Insbesondere nach dem, was wir gestern über die Offenen Ganztagsschulen gehört haben, wissen wir: Dieses Versprechen wackelt kräftig. Es ist nicht erfüllt, und es droht, nicht erfüllt zu werden. Es kommt jetzt erneut zum Schwur. Da sind wir ganz klar und fordern Ihr Versprechen ein. Priorisieren Sie endlich so um! Lösen Sie dieses Versprechen ein! Priorisieren Sie die Bildungsausgaben! Rechnen Sie nicht an, packen Sie mit an! Jeder einzelne Euro, den Sie jetzt in die klugen Köpfe und fleißigen Hände von morgen investieren, wird sich deutlich rentieren, meine Damen und Herren. (Beifall von der FDP) Es ist das wichtigste Bundesprogramm in der Bildung aller Zeiten. Wir haben alle ein Interesse daran, dass es gelingt, dass es nicht scheitert, und daran – das hören Sie auch – arbeiten wir selbstverständlich mit großer Freude konstruktiv mit. Aber es braucht auch Klärung, es braucht Klarheit, es braucht Antworten von der Landesregierung, wie es weitergeht. Und die Antworten fordern wir hier zu Recht ein. Das werden wir auch weiter zusammen diskutieren. Ich fordere uns alle auf, dass wir zusammen daran arbeiten, dass dieses Programm wirklich zu diesem Erfolg wird und die 20 Milliarden Euro gut investiert werden. Ich freue mich jetzt auf – hoffentlich – Antworten der Landesregierung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Keith.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Startchancen-Programm der Bundesregierung läuft nun endlich an. Die Erwartungen, die sich an die zusätzlichen Milliarden für Schulen in sozialen Brennpunkten klammern, sind groß, aus unserer Sicht wieder einmal zu groß. Denn nur mit Geld wird man die katastrophalen Lernergebnisse in Nordrhein-Westfalen nicht beseitigen können. Anhand des Sozialindex werden nun zunächst etwa 400 Härtefälle unter den Brennpunkt-Landtag schulen mit Hilfspaketen für bessere Infrastruktur und Personal ausgestattet. Ein Blick auf die interaktive Karte des Bundes gibt schnell Aufschluss darüber, wo die zwischen Bund und Ländern aufgeteilten Gelder zukünftig hinfließen werden. Fast ein Viertel der geförderten Schulen liegen in unserem Bundesland. Ein erheblicher Anteil fällt erwartungsgemäß an das Ruhrgebiet und in die Ballungsräume. Große ländliche Teile NRWs wie das Münsterland oder Ostwestfalen gehen dagegen fast komplett leer aus. Wie viel genau an zusätzlichen Mitteln auf jede einzelne Schule entfällt, soll offenbar in den Sommerferien heimlich, still und leise entschieden werden. Planungssicherheit? Fehlanzeige. Unklar bleibt außerdem, mit welchem hohen Verwaltungsaufwand die Schulleitungen die milden Gaben bezahlen müssen, denn die von den Schulleitungen verlangte Berichtspflicht ist überhaupt noch nicht spezifiziert. Die Vorgaben sind sehr vage, vor allem beim Chancenbudget. Wie wird sichergestellt, dass Zusatzmittel zielführend zum Wohle der Schüler und vor allem zur Effizienzsteigerung des Unterrichts eingesetzt werden? Völlig unklar. Es besteht keinen Zweifel, dass in den allermeisten Schulen in unserem Land etwas getan werden muss. Der anhaltende Investitions- und Sanierungsstau ist durch nichts schönzureden oder zu ignorieren. Diese Zustände herrschen jedoch fast überall – nicht nur an den vorläufig 400 geförderten Startchancen-Schulen. Die Hoffnung beim Ansatz Leuchtturmschulen besteht doch darin, dass sich umliegende Schulen von den geförderten Schulen inspirieren lassen und sich Konzepte abspicken. Das ist allerdings sehr optimistisch. In vielen Schulen, die leer ausgehen, könnte sich das Gefühl von Vernachlässigung und Ohnmacht breitmachen. Auch die müssen ihrem Bildungsauftrag nachkommen, auch die gehen auf dem Zahnfleisch. Der vorliegende Eilantrag benennt ein Problem, das die Landesregierung solange wie möglich zu verschleiern versuchte. Unserem Landeshaushalt werden eben keine zusätzlichen Mittel zugewiesen. Der 50%ige Eigenanteil des Landes an der Finanzierung des Programms wird aus bereits vorhandenen Töpfen zusammengezogen. „Neue Priorisierung“ nennt man das dann. So setzt sich die bestehende alte Mangelverwaltung in der Bundespolitik weiter fort. Es war der jahrzehntelange bildungspolitische Schlendrian im Besonderen der SPD, die den Niedergang des nordrheinwestfälischen Bildungsniveaus zu verantworten hat. Nun beklagt die SPD den Investitionsstau, der doch maßgeblich von ihr verursacht wurde. Wie immer machen Sie es sich viel zu einfach. Als Lösung allen Übels wird wieder einmal mehr Geld gefordert. Wenn jedoch das System kaputt ist, können 03.07.2024 Sie noch so viel Geld der hart arbeitenden Bürger in die Hand nehmen, es wird sich grundlegend nichts ändern. Viele hart arbeitende Familien profitieren mit ihren Kindern überhaupt nicht vom großen Wurf namens Startchancen-Programm, doch auch die haben ihre alltäglichen Sorgen und Nöte, auch die wollen gute Startchancen. Letztlich werden die Parallelstrukturen, die für dieses Programm geschaffen wurden, auch politisch für weitere Probleme sorgen. Schuldzuweisungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind vorprogrammiert. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat deshalb als Ersatz für das Startchancen-Programm einen neuen Schulinvestitionsfonds gefordert, der die Länderhoheit achtet und die Kommunen dabei unterstützt, den Investitionsstau in der schulischen Infrastruktur systematisch abzubauen. Das wäre ein echtes Chancenprogramm für alle Schulen. Der Nationale Bildungsbericht attestiert, dass das System am Anschlag arbeitet: Schülerzahlen steigen; Lehrermangel, permanente Überbelastung und Übermüdung, eine daraus resultierende Unattraktivität des Lehrerberufs in den Augen vieler junger Menschen, der milliardenschwere Sanierungsstau, mit dem die Kommunen im Stich gelassen werden, in den Ballungsgebieten genauso wie auf dem Land. Obendrauf kommen weitere Stressfaktoren im Rahmen der Umsetzung von Ganztag: Einheitsschulen, Inklusion und Integration, die die Politik den Praktikern in den Klassenzimmern aufbürden. All das sind Probleme, die sich über Jahre ins Unermessliche gesteigert haben. Die etablierte Politik hat all das sehenden Auges geschehen lassen. Eine nachhaltige, systematische Ursachenbekämpfung muss das Mittel der Wahl sein, kein weiteres Herumdoktern an den Symptomen. Es geht entscheidend darum, das Geld für die richtigen Dinge einzusetzen und dort umzukehren, wo Praktiker seit Jahren an ihre Grenzen kommen. Ohne einen drastischen Richtungswechsel, insbesondere in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik, können für den Unterrichtsalltag noch so große Würfe geworfen werden, die großen Probleme vor Ort werden bleiben. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Feller das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem laufenden Haushalt stellt die Landesregierung unter Beweis, dass trotz der schwierigen Rahmenbedingungen politischer Gestaltungswille umgesetzt wird. Anders als es der Landtag vorliegende Antrag darstellen will, übernehmen wir als Landesregierung längst Verantwortung auf Grundlage der finanziellen Spielräume, die uns die aktuelle Haushaltslage gestattet. Dies gilt auch und insbesondere für die Vereinbarung mit dem Bund zur Umsetzung des Startchancen-Programms. Nordrhein-Westfalen hat in den Verhandlungen entscheidend dazu beigetragen, dass dieses Programm in seiner jetzigen Form überhaupt zustande gekommen ist. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) In den Verhandlungsrunden zur konkreten Umsetzbarkeit des Programms stand maßgeblich die aktuelle finanzielle Situation aller Länder und der Kommunen im Fokus. Wesentliche Elemente des finanzwirtschaftlichen Teils haben das Startchancen-Programm zu dem gemacht, was es heute in Summe ist. Dazu gehört die Anrechenbarkeit von bereits geplanten baulichen Investitionen in der mittelfristigen Finanzplanung der Kommunen auf deren Eigenanteil.
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, ich unterbreche kurz, weil es eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Müller gibt. Möchten Sie die gestatten?
Dorothee Feller
Ja, gerne.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Da Sie gerade ausgeführt haben, dass Sie bewiesen hätten, wie stark Sie sich mit Mitteln an diesem Startchancen-Programm beteiligen würden, frage ich Sie nach der exakten Summe, mit der Sie sich an diesem Startchancen-Programm beteiligen.
Dorothee Feller
Es ist ja genau vorgegeben, wie das in den Einzelteilen aussieht. Darüber haben wir im Ausschuss auch berichtet. Ich habe es jetzt nicht mehr im Kopf, aber es ist ja genau vorgegeben, in welcher Höhe sich die Länder beteiligen, in welcher Höhe sich der Bund beteiligt. Insgesamt sind es 2,3 Milliarden Euro für Bund und Land in gleicher Höhe. Wir waren bei der mittelfristigen Finanzplanung der Kommunen stehen geblieben, wo die baulichen Investitionen mit eingeplant werden können. Dazu gehört die damit verbundene Möglichkeit, die Bundesmittel flexibel einzusetzen. Nicht zuletzt zählt hierzu die Option, die Kofinanzierung über einen Zeitraum von zehn Jahren zu erbringen. Die Aushandlung dieser Elemente ist wesentlich der Verhandlungsgruppe aus Nordrhein-Westfalen zu 03.07.2024 verdanken. Dass der Kofinanzierungsbeitrag der Länder auch über eine Neu-Priorisierung der vorhandenen Landesmittel erbracht werden kann, entspricht exakt den Vereinbarungen zwischen dem Bund und allen Ländern. Das, was die antragstellende Fraktion in ihrem Antrag als „Wortspiel“ bezeichnet, entspricht mehr oder weniger wörtlich einem Zitat aus der Bund-Länder-Vereinbarung. Der vorliegende Antrag der SPD richtet sich daher gegen die konkrete Umsetzbarkeit der Kofinanzierung des Startchancen-Programms auf der Ebene aller Länder und aller Kommunen. Lassen Sie mich daher klarstellen: Durch die Neu-Priorisierung werden keine Maßnahmen im Land abgebaut oder gefährdet. Im Gegenteil: Über Startchancen werden Ressourcen gebündelt und im Interesse unserer Schulen effizienter und zielgerichteter eingesetzt. Das Programm ist auf zehn Jahre angelegt. Diese Laufzeit bietet uns sowohl bei der inhaltlichen als auch bei der konkreten finanziellen Ausgestaltung des Programms eine große Flexibilität. Wir werden die Bundesmittel aus dem Startchancen-Programm nicht dazu nutzen, die bisherigen Landesmittel zu substituieren. Das Gegenteil ist der Fall: Trotz angespannter Haushaltslage bleibt Bildung der politische Schwerpunkt dieser Landesregierung. So hat der Einzelplan 05 bereits im aktuellen Haushaltsjahr mit einem Volumen von 22,3 Milliarden Euro einen Anteil von 21,8 % am Landeshaushalt und ist der größte Einzelplan der Fachressorts.
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, ich unterbreche erneut kurz, da es nämlich eine weitere Wortmeldung gibt: eine Zwischenfrage von der Abgeordnetenkollegin Frau Stich. Möchten Sie diese zulassen?
Dorothee Feller
Ja, gerne.
Kirsten Stich SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben gerade über die Kofinanzierungsanteile gesprochen. Jetzt wäre natürlich die Frage: Welchen Anteil hat denn die Summe der anrechenbaren Möglichkeiten an der Kofinanzierung insgesamt? Wie hoch ist der Anteil? (Zuruf von der CDU)
Dorothee Feller
Es ist vereinbart, dass Bund und Länder sich dieses Programm 50 zu 50 teilen. (Kirsten Stich [SPD]: Nee! – Frank Müller [SPD]: Wie hoch der Anteil ist, der bereits …! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Landtag Wenn alle gleichzeitig reden, verstehe ich die Frage nicht. (Jochen Ott [SPD]: Die kann das eh nicht be- antworten!)
Berivan Aymaz
Genau, zumal nur Frau Stich die Möglichkeit hatte, eine Frage zu stellen. Wenn das nicht ganz angekommen ist, müssen Sie, Frau Stich, Ihre Frage wiederholen.
Kirsten Stich SPD
Sie haben gerade ausgeführt, dass das Land und der Bund sich das jeweils teilen. Jetzt wäre meine Frage – es wurde ja gesagt, es komme momentan kein frisches Geld hinein –: Wie hoch ist denn der Anteil? Es wird ja nicht so sein, dass gar kein frisches Geld reinkommt, oder?
Dorothee Feller
Nein, das ist immer die Frage nach dem frischen Geld: Wir haben das Geld des Bundes und wir haben … (Kirsten Stich [SPD]: Nein, Landesmittel! – Heiterkeit von Frank Müller [SPD]) Wir haben das Geld des Bundes, und wir haben das Geld des Landes. Durch die Priorisierung innerhalb des Landes fließt frisches Geld in das Programm. Sie haben vorhin nachgefragt, ob zum Beispiel bei der Schulsozialarbeit gekürzt wird. Nein, wir werden das Schulsozialarbeiterprogramm nicht kürzen. Im Gegenteil: Wir haben es zusammen mit dem Finanzministerium gerade auf die Schnelle möglich gemacht, dass wir den 400 Startchancen-Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres 900 Stellen zur Verfügung gestellt haben, um diese mit zusätzlichem Personal – zusätzlichem Personal! – zu besetzen; frisches Personal. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den Grünen) Diese vorhin von mir beschriebene Schwerpunktsetzung zum Haushalt 2024 führen wir auch im kommenden Jahr fort. So sieht der aktuelle Entwurf für das Haushaltsjahr 2025, wie er gestern im Rahmen der Pressekonferenz von Herrn Minister Optendrenk vorgestellt worden ist, ein Volumen von 24,5 Milliarden Euro und damit eine weitere Erhöhung um 10 % vor – selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers. Wir als Landesregierung sind stolz auf die ersten Schritte, die wir zur konkreten Umsetzung des Startchancen-Programms in Nordrhein-Westfalen unternommen haben. Dies gilt umso mehr angesichts der herausfordernden finanziellen Lage, in der sich das Land gegenwärtig befindet. Damit ist ein entscheidender Schritt zurückgelegt auf dem Weg hin zur 03.07.2024 chancengerechten Förderung aller Schülerinnen und Schüler in unserem Bundesland, gleichzeitig aber auch zur Stützung unserer Lehrkräfte und Schulleitungen an Schulen in einer herausfordernden Lage, die sich jeden Tag für mehr Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit engagieren; dafür noch mal ein herzlicher Dank. Dieser Dank stand übrigens auch bei der Veranstaltung am 18. Juni 2024 im Vordergrund. Die betreffende Veranstaltung hat ein sehr großes und positives Feedback erhalten. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es wird gerade noch eine Kurzintervention von Herrn Müller angemeldet, die recht spät hier eingegangen ist, muss ich sagen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber Sie wollen sie doch auch hören! – Heiterkeit von Frank Müller [SPD]) Ich möchte sie aber noch zulassen.
Frank Müller SPD
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Der Telefonhörer war zumindest in der Hand, als die Ministerin noch am Redepult stand, aber es war tatsächlich last Minute; vielen Dank. An einem Punkt kann man das so nicht stehen lassen, da hier ein bisschen mit Nebelkerzen geworfen oder mit Hütchen gespielt wird. Frau Ministerin hat sich jetzt in diversen Ausschüssen, aber auch heute um eine zentrale Frage gedrückt. Bei der Kofinanzierung, die unstrittig ist und die Hälfte des Programms ausmacht, sind folgenden Fragen bis heute nicht beantwortet: Welcher Anteil der Kofinanzierung speist sich aus bereits erfolgten Maßnahmen wie zum Beispiel Schulsozialarbeit oder anderen bereits laufenden Projekte des Landes an Schulen? Was kommt effektiv an neuen Maßnahmen bzw. an neuen Projekten hinzu? Die Neupriorisierung suggeriert schlichtweg, dass das innerhalb des Haushaltes umgeschichtet wird, und zwar innerhalb des Schulhaushaltes. Wir vermuten nicht, dass es aus dem Verkehrshaushalt umgeschichtet und neu priorisiert werden wird. Wäre es so, dann hätte die Landesregierung es gestern in ihrer Pressekonferenz doch stolz verkündet. Das hat sie aber nicht.
Berivan Aymaz
Die Zeit.
Frank Müller SPD
Ergo wird es dieses Geld nicht geben. Landtag
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, wenn Sie sich einloggen, dann können Sie auf die Kurzintervention eingehen.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das haben wir bereits im Ausschuss gesagt. Die Verhandlungen darüber, welche Mittel bzw. welche Kofinanzierung wie anerkannt werden, laufen gerade mit dem Bund. Erst wenn diese Verhandlungen abgeschlossen sind, sind wir sprachfähig. Wir haben zugesagt, dass wir im nächsten Ausschuss für Schule und Bildung darüber berichten werden. Dann können wir Auskunft über die weitere Finanzierung geben. – Vielen Dank.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Über einen Antrag ist direkt abzustimmen. Wir stimmen daher über den Inhalt des Eilantrages Drucksache 18/9791 ab. Ich frage: Wer stimmt dem Eilantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Somit ist der Eilantrag Drucksache 18/9791 abgelehnt. Wir kommen zu: 10 Fragestunde Drucksache 18/9787 Mit der Drucksache 18/9787 liegen Ihnen die mündlichen Anfragen 50 und 51 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen und nach Beantwortung der mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtages bis zu zwei Zusatzfragen stellen kann. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 50 der Abgeordneten Dirk Wedel und Ralf Witzel von der FDP-Fraktion zum Thema „Neue Praxisprobleme beim Hebesatz-Splitting – Wie geht der Finanzminister mit den zahlreichen noch bestehenden Unklarheiten bei der Umsetzung des neuen Grundsteuerrechts um?“ auf. 03.07.2024 Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Minister Dr. Optendrenk antworten wird. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herzlichen Dank für die Möglichkeit, die gestellte Frage zu beantworten. Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass wir heute bereits die in der Fragestunde thematisierten Punkte in einer Debatte zur zweiten Lesung intensiv erörtert haben. Ich habe auch bereits zu den Punkten, die von den Kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen worden sind, ausführlich sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum heute Morgen Stellung genommen. An dieser Betrachtung hat sich nichts geändert. Ich will gerne ergänzen, dass wir in Bezug auf die Frage, wie man im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes mit Regelungen der Grundsteuer gegebenenfalls bei differenzierten Hebesätzen umgeht, Möglichkeiten hat, die sich auch an anderer Stelle im Gemeindefinanzierungsgesetz finden – ob das nun fiktive Hebesätze oder andere Möglichkeiten sind. Das sind jedenfalls keine so schwerwiegenden Gründe, dass sie sich nicht auflösen lassen, zumal man bei fiktiven Hebesätzen im Zweifel erst im darauffolgenden Jahr eine entsprechende Festlegung treffen muss, sodass weder ein ungehöriger Zeitdruck für das GFG 2025 entsteht noch unlösbare Probleme vorhanden sind. Zu all den verfassungsrechtlichen Themen haben wir uns bereits im Ausschuss und auch heute Morgen explizit ausgetauscht, sodass ich davon ausgehe, dass damit eine hinreichende Antwort der Landesregierung auf diese Eingangsfrage vorliegt. – Danke schön.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die erste Zusatzfrage kommt vom Abgeordneten Herrn Wedel.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, mich interessiert, wie sich zukünftig das geplante Hebesatz-Splitting konkret auf die Finanzkraftbemessung der Städte und Gemeinden in den Gemeindefinanzierungsgesetzen ab 2026 auswirken wird. Die Kommunen wollen wissen, ob die Anwendung des Hebesatz-Splittings für sie Vorteile oder Nachteile mit sich bringt. Plant die Regierung, die fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz so weiterzuentwickeln, Landtag dass einerseits alle Kommunen mit einheitlichem Hebesatz betrachtet werden und andererseits von den Kommunen unterschieden werden, die sich für gesplittete Hebesätze entschieden haben? Wie genau gehen Sie mit dieser Unterscheidung um?
Berivan Aymaz
Herr Minister, war das für Sie akustisch verständlich?
Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin, es war akustisch sehr schwer verständlich. Ich habe aber verstanden, dass es um die Frage gehen soll, wie wir im Rahmen eines Gemeindefinanzierungsgesetzes gegebenenfalls mit fiktiven Hebesätzen umgingen. Ich hatte in meiner vorherigen Antwort darauf hingewiesen, dass wir darüber nachdenken werden, wenn es zu einem solchen Gesetz kommt, weil das gar nicht für das GFG 2025 relevant ist. Insofern kann ich für die Landesregierung dazu keine Auskunft erteilen. Das wäre zudem in der Federführung der Kollegin Scharrenbach.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Witzel.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Herr Finanzminister, Sie haben sich nach meiner Kenntnis zu einem Punkt noch nicht hinreichend geäußert. Ihnen ist aber aus den Sachverständigen-Anhörungen, die Sie bestimmt nachvollzogen haben, bekannt, dass die Erörterung des Umgangs mit gemischt genutzten Gebäuden ein wichtiges Thema für viele Zielgruppen ist. Diese haben oftmals eine weit überwiegende Nutzung für Wohnzwecke und gleichzeitig eine gewerbliche Nutzung von bezogen auf die Gesamtbetrachtung des Objekts nur untergeordneter Bedeutung. Bei deutlich höheren Hebesätzen für diese Gebäudeart, die in der beabsichtigten Neuregelung als Regelfall vorgesehen ist, kommt es dann auch zu einer stärkeren Grundsteuerbelastung des Wohnraums, denn die Messbeträge für gemischt genutzte Grundstücke sind im Durchschnitt weniger stark gesunken als die für Nichtwohngrundstücke. Ich frage Sie, Herrn Finanzminister: Warum halten Sie eine deutlich höhere Steuerbelastung für etliche Wohnungen in gemischt genutzten Gebäuden für richtig, wenn Sie andererseits den schwarz-grünen Gesetzentwurf befürworten, der doch zum Ziel hat, Wohnzwecke zu entlasten?
Berivan Aymaz
Sie dürfen antworten, Herr Minister. 03.07.2024
Dr. Marcus Optendrenk
Herzlichen Dank für diese Frage. Ich darf zunächst einmal an das anknüpfen, was wir bereits mehrfach zu der Frage der Systematik des Gesetzentwurfes ausgetauscht haben. Es wird in dem Gesetzentwurf faktisch unterschieden zwischen solchen Grundstücken, die dem Sachwertverfahren unterliegen, und solchen, die dem Ertragswertverfahren unterliegen. (Ralf Witzel [FDP]: Deswegen!) Diese Unterscheidung wird durch den Gesetzentwurf nicht verändert. Damit entscheiden sich alle Fragen rund um gemischt genutzte Grundstücke nach dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen alleine danach, ob es eine entsprechende Zuordnung zu Wohn- oder Nichtwohngrundstücken gibt. Welche Auswirkungen das konkret vor Ort hat, entscheidet die Kommune – so ist es in dem Gesetzgebungsverfahren vorgesehen – anhand der konkreten Situation vor Ort. Sie unterstellen hier zu Unrecht, dass es einen Automatismus des Angleichens gibt. Vielmehr enthält der Gesetzentwurf die Möglichkeit, zu in jeder Hinsicht differenzierten Betrachtungen zu kommen. Wenn Sie unterstellen, der aufkommensneutrale Hebesatz, den wir am 18. Juni den Kommunen übermittelt und anschließend auch öffentlich im Internet zugänglich gemacht haben, würde ausweisen, dass man in einem bestimmten Rahmen bei Nichtwohngrundstücken typisiert und dass man bei überwiegend gemischt genutzten Wohngrundstücken nach dem Sachwertprinzip einen deutlich niedrigeren Messbetrag hat als bei den Wohngrundstücken in dieser Typisierung des Bundesgesetzes, dann würde es im Grunde genommen der Aufgabe der Kommune obliegen, zu entscheiden, in welchem Umfang es einen entsprechenden Ausgleich gibt. Es gibt nach dem Gesetzentwurf keine Notwendigkeit für die Kommune, einen vermeintlich oder tatsächlich vollständigen Ausgleich vorzunehmen, sondern es kann ebenso jede der Sache aus Sicht des kommunalen Satzungsgebers angemessene Zwischenlösung geben. Deshalb ist das, was hier vorliegt, eine im Gesetz des Bundes angelegte Typisierung, die sich auch nicht ändert. Die Frage der Abwägung muss an dieser Stelle deshalb nach den Zwecken, die die Kommune verfolgen wird, getroffen werden. Das ist kommunale Selbstverwaltung.
Berivan Aymaz
Die nächste Zusatzfrage kommt von Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, den Kommunen ist aus-Landtag weislich der Sachverständigenanhörung noch nicht klar, wie die Landesregierung bei Anwendung des Hebesatz-Splittings die fiktive Finanzkraft ermitteln will und welche Datengrundlage dafür maßgeblich ist. Deswegen meine Frage an Sie: Wie genau soll sich in Zukunft bei Einführung des gesplitteten Hebesatzrechts die fiktive Finanzkraft einer Kommune bemessen?
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! Ich beziehe mich auf die Antwort an den Kollegen Wedel von eben. Wenn der Gesetzgeber ein solches Gesetz in dritter Lesung beschließen und anschließend die zuständige Ministerin für Kommunales mit ihrer Fachabteilung einen entsprechenden Vorschlag dem Landesgesetzgeber vorlegen wird, kann und will ich dem nicht vorgreifen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordnetenkollegen Herrn Lürbke.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister! Aber die Kommunen haben in mehreren Anhörungen immer wieder die rechtlichen Risiken von gesplitteten Hebesätzen erwähnt und fürchten durchaus nachträgliche Korrekturen durch die Gerichte. Deswegen würde ich Sie gerne fragen, Herr Finanzminister: Wie wollen Sie im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs damit umgehen, wenn sich im Nachhinein aufgrund von Klageverfahren herausstellt, dass eine oder mehrere Ausgestaltungen der differenzierten Hebesätze nicht verfassungskonform waren, und eine oder mehrere Kommunen deshalb nachträglich ihre Hebesätze anpassen müssen?
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Herr Minister.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, ich beziehe mich auf die Plenardebatte von heute Morgen, die exakt diese Gegenstände zum Inhalt hatte. Da können Sie im Zweifel nachvollziehen, dass wir auch dank der Expertise Ihres Bundesfinanzministers sehr sicher sind, dass es nicht nur zulässig ist, eine Grundsteuer A, B und C zu haben, sondern dass es auch möglich ist, einen solchen gesplitteten Hebesatz verfassungskonform zu begründen. Deshalb ist es aus meiner Sicht müßig, das hier zu wiederholen. Es mag sein, dass der Fragenkatalog das vorsieht, aber wir haben es schon beantwortet. 03.07.2024
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Abgeordneten Herrn Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, eine Vielzahl von kommunalen Vertretern hat bereits in den Medien und auch hier im Landtag erklärt, das von Ihnen forcierte Hebesatzsplitting gar nicht anwenden zu wollen. Für eine Korrektur der Belastungsverschiebung zwischen den unterschiedlichen Nutzungen gibt es bislang auch keinerlei landesweite Leitplanken oder Vorgaben. Deshalb möchte ich Sie fragen, Herr Minister: Falls die gesplitteten Hebesätze in einem zu geringen Teil der Kommunen in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden, wie wollen Sie dann verhindern, dass die Lastenverschiebungen zum Nachteil von Wohngrundstücken in etlichen Kommunen tatsächlich stattfinden?
Dr. Marcus Optendrenk
Herzlichen Dank für diese Frage. Die Fragesteller gehören ja einer Partei an, die in besonderer Weise für die Entscheidungsfreiheit eintritt: Das ist die Entscheidungsfreiheit der Kommunen. Insofern wäre es aus unserer Sicht nicht erforderlich, dass eine Mehrzahl der Kommunen das Freiheitsrecht in Anspruch nähme, die Hebesätze entsprechend anzupassen oder nicht, zumal dieses Hebesatzrecht ein jährlich wieder auszuübendes ist, sodass sie auch entscheiden könnten, zunächst diese Freiheit nicht zu nutzen, sondern abzuwarten, ob die Auswirkungen vor Ort sich tatsächlich so darstellen. Insofern ist für uns als Koalition und aus der Sicht des Finanzministeriums das Kriterium nachvollziehbar, dass man auch Menschen hat, die erst einmal abwägen, ob sie diesen Aufwand betreiben wollen oder nicht. Wenn also eine Mehrzahl der Kommunen das Angebot nicht annehmen würde, das der Gesetzgeber macht, dann ist das aus unserer Sicht kein Problem. Die Frage, ob das Bundesmodell ansonsten die gewünschten Ausgleichsmechanismen zur Verfügung stellt, ist sicherlich berechtigt. Wir haben aber hier in den letzten zwei Jahren intensiv darüber diskutiert, welche Vor- und Nachteile dieses Modell hat. Wir haben auch festgestellt, dass der Gesetzgeber in der Wahlperiode des letzten Landtags unter der Koalition von CDU und FDP keinen anderen Gesetzgebungsvorschlag zur Abstimmung gebracht hat, aufgrund dessen man ein anderes Modell wie in Hessen, Niedersachsen oder Bayern hätte nehmen können. Da das so der Fall ist, bleiben natürlich alle entsprechenden Herausforderungen, die das Gesetz beinhaltet, auf die der Kollege Rock heute Morgen schon hingewiesen hat, bestehen. Landtag Wir versuchen jetzt gerade, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, dass sie sich einen individuell auf die Kommune zugeschneiderten Ausgleich überlegen können. Ich hatte im Haushalts- und Finanzausschuss und auch schon im Plenum angekündigt, dass wir dazu, was die rechtlichen Begründungen der Abwägung angeht, nach der Sommerpause durch Professoren rechtlich Abgesichertes den Kommunen zur Verfügung stellen. Das wissen auch die kommunalen Spitzenverbände, mit denen meine Fachabteilung regelmäßig im Austausch ist.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von der Abgeordnetenkollegin Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, der Landesregierung liegen inzwischen die Erkenntnisse zur Veränderung der landesweiten Messbetragsvolumina vor. Eine Verringerung im Vergleich zu den bisherigen Messbeträgen würde für Aufkommensneutralität eine Anhebung der Hebesätze als logische Konsequenz nach sich ziehen. Mich interessiert dabei die Frage: Wie hat sich das landesweit aggregierte Messbetragsvolumen in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den bisherigen Werten verändert – nach Möglichkeit jeweils einzeln bei der Gesamtheit aller Liegenschaften bei Wohngrundstücken und bei Nichtwohngrundstücken?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Zunächst einmal ist im Grundmodell der Grundsteuer der Messbetrag tendenziell in allen Bundesländern niedriger, als er es im alten Recht war, das allerdings auch verfassungswidrig war und deshalb nicht weiter gelten konnte. Deshalb gibt es generell eine Tendenz in fast allen Kommunen – aber eben nicht in allen –, dass wir ein niedrigeres Messbetragsvolumen haben, sodass es tendenziell in den meisten Kommunen einen höheren Hebesatz geben muss, um das aufkommensneutral auszugestalten. Ich kann Ihnen die Zahlen des landesweiten Aufkommens gerne nachliefern, aber der entscheidende Punkt ist, dass man nicht automatisch mehr bezahlen muss, wenn in der Zeitung steht, dass überall die Hebesätze steigen. Bisher war es tendenziell so – ich mache mal ein Beispiel –, wenn man einen Messbetrag von 4 hatte, musste man ihn mit einem Hebesatz von 3 multiplizieren, um 12 als Ergebnis zu bekommen. Tendenziell ist es jetzt so, wenn man ein Messbetragsvolumen von 3 hat, muss man einen Hebesatz von 4 03.07.2024 erheben, damit man wieder 12 hat. Das führt kommunikativ immer dazu, dass die Leute sagen, bei einem höheren Hebesatz müsse man wahrscheinlich mehr bezahlen. Das ist aber nicht die zwingende Logik, wie ich gerade dargestellt habe. Das Zahlenwerk liefere ich gerne nach.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Wedel.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich möchte noch einmal klarstellend nachfragen: Die Kommunen, die jetzt darüber entscheiden müssen, ob sie die Option differenzierter Hebesätze anwenden oder nicht, interessieren sich verständlicherweise für die konkreten Auswirkungen für die kommenden GFGs, die diese Entscheidung mit sich bringt. Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Landesregierung von den Kommunen erwartet, diese Entscheidung ins Blaue hinein zu treffen, ohne zu wissen, welche Auswirkungen das auf ihre Behandlung in den zukünftigen GFGs haben wird?
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Danke schön für diese Frage. Wir wissen in ganz vielen Fällen nicht im Detail, wie sich Dinge entwickeln, solange wir noch im Gesetzgebungsverfahren sind. Sie haben mich insoweit richtig verstanden, dass wir eine abschließende Entscheidung über die Frage einer Austarierung des Anrechnungssystems deshalb noch nicht haben, weil das Gesetz vom Landtag noch gar nicht verabschiedet ist. Ich gehe fest davon aus, dass zeitnah nach der Sommerpause – wenn das Gesetz verabschiedet wird – im Zusammenhang mit den Beratungen von Gemeindefinanzierungsgesetzen entsprechende Regelungen getroffen und vorgeschlagen werden können. Es wäre aber im Vorgriff auf eine solche Regelung mit Sicherheit der Sache nach nicht angemessen, wenn wir da vorgreifen würden, bevor ein Gesetzgeber tätig geworden ist.
Berivan Aymaz
Die nächste Zusatzfrage kommt von der Abgeordnetenkollegin Frau Schneider.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, mich interessieren die Erkenntnisse der Landesregierung zur landesweit aggregierten Lastenverschiebung durch die Grundsteuerreform, wenn man die unterschiedlichen Grundstücks-Landtag arten betrachtet, die Wohnzwecken dienen. Herr Minister, wie ist die Lastenverschiebung landesweit durchschnittlich ausgeprägt – gemessen an den Messbetragsvolumina jeweils einzeln bei folgenden Grundstücksarten: bei den Einfamilienhäusern, bei den Zweifamilienhäusern, bei den Mietwohngrundstücken sowie bei der Grundstücksart des Wohneigentums? – Vielen Dank.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Herzlichen Dank für diese Frage, Frau Abgeordnete. Wir liefern Ihnen gerne zeitnah die Statistik zu allen Grundstücksarten. Sie wissen: Wir haben acht verschiedene Grundstücksarten, von denen vier zum Ertragswertverfahren und damit zu dem gehören, was in dem Gesetzgebungsvorschlag der Koalitionsfraktionen zum Wohnen gehört, und weitere Kategorien, die zum Nichtwohnen gerechnet werden und sich somit nach dem Sachwertverfahren richten. Wir haben eine Berechnung zu der Frage vorgenommen, was beispielsweise bei einer entsprechenden Anrechnung des Messbetragsvorschlags der kommunalen Spitzenverbände herausgekommen wäre. Insgesamt ist es so, dass wir tendenziell einen deutlich absinkenden Betrag bei den sachwertbezogenen Grundstücksarten haben, insbesondere bei den Gewerbegrundstücken. Wir haben eine Kategorisierung, dass das Wohneigentum tendenziell am meisten steigt. Das hat ganz entscheidend mit dem zu tun, was wir in den letzten zwei Jahren diskutiert haben und was in der Generation Betongold passiert ist, nämlich, dass die Preise und die Wohnwerte aufgrund von Nullzinsen, Immobilienblase, Immobilienbewertung und auch Knappheit von Wohneigentum weit überproportional gestiegen sind. Das wirkt sich dann auch auf die Bewertung in diesem Modell stärker aus, sodass tendenziell – deswegen kann ich Ihnen das jetzt nicht in Prozenten sagen, wir liefern es aber gerne nach – eine Belastung des Eigentums im Einfamilienhausbereich und tendenziell eine Entlastung im Bereich des Nichtwohnens vorhanden ist.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Die zweite Zusatzfrage von Herrn Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben zum Thema „bebaute Grundstücke“ ausgeführt. Mich würde in diesem Zusammenhang die Lastenverschiebung bei den unbebauten Grundstücken interessieren. Deshalb die Frage: Wie ist die Lastenverschiebung landesweit durchschnittlich ausgeprägt – gemessen an 03.07.2024 den Messbetragsvolumina und jeweils einzeln bei den folgenden Grundstücksarten der unbebauten Grundstücke: bei den zwei Untergruppen von baureifen Grundstücken und den nicht bebaubaren Grundstücken? – Danke.
Berivan Aymaz
Herr Minister, Sie haben das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Wir können das an dieser Stelle abkürzen. Sofern Sie statistische Angaben dieser Art haben möchten, reiche ich die Ihnen gerne nach. Das Thema „unbebaute Grundstücke“ ist ein sicherlich wichtiger Spezialfall. Bitte gehen Sie davon aus, dass wir das zeitnah nachreichen.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. Die nächste Zusatzfrage – ebenso die zweite – kommt von der Abgeordneten Frau Kollegin Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, wir bleiben bei den unbebauten Grundstücken, die aus baureifen und nichtbebaubaren Grundstücken bestehen. Die nichtbebaubaren Grundstücke unterliegen häufig demselben Bodenrichtwert wie angrenzende Grundstücke mit anderen Nutzungsmöglichkeiten. Bei dieser Grundstücksart werden nach Aussagen von Experten die größten Bewertungssprünge verzeichnet. Daher die Frage: Herr Finanzminister, wie wollen Sie mit der Kostenexplosion der nichtbebaubaren Grundstücke umgehen?
Berivan Aymaz
Herr Minister, Sie haben das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Nach meinem Verständnis sind Sie gerade einem Irrtum aufgesessen. Es gibt ein Bundesmodell bei der Grundsteuer, das gilt. Damit muss ich nicht umgehen, denn ich muss mit nichts umgehen, was schon Gesetz ist. Es ändert sich auch nichts dadurch, dass Sie jetzt eine Unterscheidung haben und eine Optionsmöglichkeit einer Kommune bekommen. Denn die Kommune muss damit umgehen, wenn sie etwas anders bewerten will. Ich habe Ihnen vorhin noch einmal dargestellt, dass es acht verschiedene Grundstücksarten gibt. Es gibt vier, die nach dem Ertragswertverfahren berechnet werden, und vier, die nach dem Sachwertverfahren errechnet werden. Je nachdem, in welcher Kategorie, haben sie ausgewiesene, aufkommensneutrale und sogar von uns gerechnete und über IT.NRW zur Verfügung gestellte, differenzierbare Hebesätze, sodass Sie als Kommune durch mathematische For-Landtag meln entsprechende Anpassungen vornehmen können, sofern der Gesetzgeber dieses Gesetz so beschließt. Insofern gibt es allein aus der Tatsache heraus, dass das ursprüngliche Verfahren, welches auf den Einheitswerten von 1964 basiert, verfassungswidrig war, Veränderungen, die zwangsläufig durch das Bundesverfassungsgericht veranlasst worden sind. Insofern gibt es die Möglichkeit, dass Landesgesetzgeber sich anderen Kriterien zuwenden. Davon hat beispielsweise Bayern mit einem reinen Flächenmodell Gebrauch gemacht. Nordrhein-Westfalen hat davon nicht Gebrauch gemacht, weil es sich in der letzten Koalition nicht auf etwas anderes als auf das Bundesmodell einigen konnte. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Notwendigkeit, dass sich das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen zu diesem Punkt verhalten müsste.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Herr Kollege Lürbke, haben Sie Ihre Wortmeldung zurückgezogen, oder war das ein Versehen? – Es war ein Versehen. Dann sind Sie mit Ihrer zweiten Zusatzfrage an der Reihe. Bitte schön.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat bereits im letzten Jahr im Plenum bestätigt, dass im Allgemeinen die Grundsteuerbelastung für Wohngebäude durch die Grundsteuerreform erkennbar steigen wird. Das haben auch viele Kommunen bereits vorgetragen. Deswegen habe ich an Sie, Herr Finanzminister, folgende Frage: Wann haben Sie denn eigentlich ein Problembewusstsein für die Lastenverschiebung zwischen den unterschiedlichen Gebäudearten entwickelt und entsprechende Hochrechnungen von Kommunen zur Kenntnis genommen?
Berivan Aymaz
Herr Minister, Sie haben das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, es ist immer sehr spannend, wenn hier Fragen gestellt werden, die wir in den letzten zwei Jahren zwischen zehn- und zwanzigmal im Plenum und im Ausschuss beraten haben. Sie dürfen solche Fragen natürlich trotzdem stellen. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) – Natürlich dürfen Sie sich auch bedanken. – Ich habe auch sehr viel Geduld damit. Es ist allerdings nicht unbedingt neu, dass es in mehreren Kommunen und insbesondere in den Groß-03.07.2024 städten relativ bald nach dem Eingang einer größeren Zahl von Steuererklärungen, die die Bürgerinnen und Bürger dankenswerterweise abgegeben haben, Modellberechnungen auf der Basis des Bundesmodells gegeben hat. Das war etwa in Essen und Bielefeld der Fall; das stand auch in der Zeitung. Jetzt sehen wir, dass unsere damaligen Äußerungen, die sich von den Äußerungen Ihres finanzpolitischen Sprechers diametral unterscheiden, in der Sache richtig sind. Diese Einzelbeispiele waren in keiner Weise repräsentativ für Nordrhein-Westfalen, sondern nur bezogen auf die jeweilige Kommune ziemlich richtig. Wir haben auf der Basis von Dezember 2023 eine Abweichung errechnet. Damals hatten wir etwa 99 % Eingänge zugrunde gelegt; Sie können sich das wie die 18-Uhr-Hochrechnung bei ARD und ZDF vorstellen. Diese Abweichung ist relativ nah an dem, was ein halbes Jahr zuvor aus den Kommunen berichtet wurde, aber nicht immer identisch damit. Sehr viele Kommunen haben aber auch nichts berichtet, und außerdem haben sich die Dinge völlig differenziert dargestellt. Wenn Sie sich das auf der entsprechenden Internetseite anschauen, werden Sie feststellen, dass wir 396 verschiedene Sachverhalte haben, die nicht einmal typisierbar sind. Eine Typisierung ist nur insoweit möglich, dass in manchen Kommunen der Messbetrag beim Wohnen in besonders drastischer Weise angestiegen ist oder konstant geblieben ist, obwohl das Modell eigentlich zu einem Absinken führen würde. Das betrifft beispielsweise die Landeshauptstadt und die größte Stadt des Landes, also Köln. Des Weiteren gibt es Städte wie Krefeld, bei denen es eine Halbierung des Messbetrags bei den Gewerbegrundstücken und eine Konstanz bei den Einfamilienhäusern gibt. Es gibt aber auch ganz viele Kommunen – der Kollege Rock hat es heute Morgen am Beispiel von Siegen und einer Nachbarkommune vorgetragen –, in denen es jeweils anders ist. Sie können das für fast jede Kommune aufgrund der im Internet verfügbaren Daten nachvollziehen. Es ist in jeder Kommune anders. Manchmal gibt es auch ein deutliches Absinken des gesamten Aufkommens bezogen auf alle Grundstücksarten. An manchen Stellen ist das wiederum nicht der Fall. An dieser Tatsache ist zu erkennen, dass eine vorschnelle Typisierung, wie sie aufgrund von Berechnungen einzelner Kommunen erstellt worden ist, das Problem nicht löst. Wir haben das heute Morgen anhand des Beispiels von Sachsen diskutiert. Ich weiß, dass Ihr Kollege Witzel das immer anders vorträgt. Dennoch ist es so, wie ich es heute Morgen dargestellt habe. Bei der überwiegenden Zahl der Kommunen gibt es keine Landtag Lösung durch eine Messbetragsverdoppelung, wie sie die kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagen haben, sondern eine Nichtlösung des Problems. An manchen Stellen gibt es auch eine völlige Überkompensation, sodass Gewerbegrundstücke deutlich teurer würden. Weil das so komplex ist – wir alle hier im Rund können uns noch einmal anschauen, wer dafür verantwortlich ist, dass es 2018 überhaupt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gab –, hilft uns das an der Stelle nicht weiter. Jetzt können wir gerne politisch darüber streiten, ob man zum jetzigen Zeitpunkt den Kommunen noch ein Optionsrecht einräumen möchte. Tatsache ist aber, dass wir fundiert erst im Spätherbst 2023 ein Gefühl dafür bekommen konnten, wie differenziert das landesweit ist. Es ist nichts Neues – das habe ich mehrfach dargestellt –, dass ich dann unmittelbar Anlauf genommen habe, zusammen mit Finanzministern aus anderen Bundesländern den Bundesfinanzminister zu überzeugen, für das Bundesmodell eine einheitliche Eröffnungsklausel zu machen, damit man nicht, wie in der Coronapandemie, in neun Bundesmodell-Ländern neun verschiedene Ausführungsregelungen bekommt, sondern gerade in diesem Bereich möglichst einheitlich beieinanderbleibt. In einer Sitzung der Finanzministerkonferenz wurde das gegenüber dem Bundesfinanzminister geäußert. Zudem wurde entsprechender Schriftverkehr geführt. Hier haben wir uns mehrfach darüber ausgetauscht. Der Kollege Witzel war der Auffassung, dass es nie eine Chance für eine Zustimmung des Bundesfinanzministers gegeben hat. Wir könnten aber gerne die Kollegin Ahnen aus Rheinland-Pfalz fragen, ob sie ebenfalls der Auffassung war, dass der Bundesfinanzminister eine solche Lösung zeitnah in Aussicht gestellt hat. Das hilft uns an der Stelle allerdings nicht weiter. Die Erkenntnis ist, dass es ein komplexes System einer Regelung gibt, die im Wesentlichen durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben ist.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Seine erste Nachfrage stellt jetzt Herr Rock. Bitte, Herr Kollege Rock.
Simon Rock GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Herr Kollege Witzel hatte den Punkt der gemischt genutzten Grundstücke angesprochen und problematisiert, dass die differenzierten Hebesätze zu einer Mehrbelastung führten. Teilen Sie meine Einschätzung, dass eine Erhöhung der Messzahlen für Nichtwohngrundstücke – in der Diskussion steht eine Verdoppelung – dieses Problem, 03.07.2024 das Herr Witzel thematisiert hat, möglicherweise verschärfen würde?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Jetzt hat Herr Minister die Gelegenheit, zu antworten.
Dr. Marcus Optendrenk
Aus den eben diskutierten Gründen und unter Bezugnahme auf die Plenardebatte von heute Morgen kann ich diese Frage nur mit einem klaren Ja beantworten.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat der Abgeordnete Herr Wedel zu seiner dritten Nachfrage das Wort.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, würden Sie zugestehen, dass eine Gesetzgebung aus einem Guss beinhaltet hätte, dass Folgewirkungen einer optionalen Einführung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer wie beispielsweise die Auswirkungen auf die Struktur des Gemeindefinanzierungsgesetzes ab 2026 hätten mitgedacht werden müssen?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Wedel. – Zur Beantwortung hat Herr Minister Optendrenk das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Aus den bereits zweimal genannten Gründen: Nein.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Der Abgeordnete Dr. Pfeil hat das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Wirtschaftsverbände Handwerk.NRW, IHK NRW und unternehmer nrw kritisieren übereinstimmend das neue schwarz-grüne Grundsteuerrecht, das auch Sie persönlich befürworten. Es sieht eine Mindestbesteuerung für die gewerbliche Nutzung von Liegenschaften vor; umgekehrt besteht jedoch kein Belastungsdeckel. Herr Finanzminister, warum halten Sie eine Gesetzgebung für richtig, die zwischen den Nutzungsformen eine einseitige Mehrbelastung auch deutlich über den Status quo bzw. über die steuerliche Belastung nach altem Recht hinaus zum Nachteil von Unternehmen ermöglicht?
André Kuper
Vielen Dank. – Herr Minister antwortet. Landtag
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich glaube an die Klugheit der kommunalen Selbstverwaltung und all ihrer Repräsentanten. Ich selbst habe 22 Jahre einem Stadtrat angehört, in dem jedes Jahr und auch in schwieriger Haushaltslage die Hebesätze beraten werden mussten. Ich habe gutes Zutrauen zu denjenigen, die kommunal Verantwortung tragen – das sind sowohl Bürgermeister und Kämmerer als auch die Mitglieder von Stadtund Gemeinderäten –, dass sie vermeiden werden, dass die Wirtschaft, die letztlich an anderer Stelle noch über die Gewerbesteuer beteiligt wird, an den kommunalen Lasten solcher Steuererhebungen im Übermaß beteiligt wird. Es gibt einen Mechanismus in diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, mit dem ein Ausgleich von Mehrbelastungen zwischen Wohnen und Nichtwohnen angestrebt werden kann, aber nicht muss. Es ist die Aufgabe einer klugen kommunalen Selbstverwaltung, auszutarieren, wie das dann zu handhaben ist. Mein Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung ist an der Stelle möglicherweise sogar etwas größer als Ihres. Ich will Ihnen noch einen weiteren Punkt nennen, warum es möglicherweise eine zu starke Sorge der genannten Verbände ist, dass das zu Mehrbelastungen führe. Im Gegensatz zu den Belastungen der Grundsteuer beim Thema „Wohnen“ ist es bei den gewerblichen Betrieben so, dass ein durchaus maßgeblicher Teil der Grundsteuerbelastung ertragsteuerlich gegengerechnet werden kann, sodass im Gegensatz zu den Wohngrundstücken eine Mehrbelastung netto tatsächlich erst sehr viel später bei den Betrieben eintritt, als es gefühlt der Fall ist. Ich verstehe das Gefühl, und ich vermute, dass die kommunale Selbstverwaltung an der Stelle immer klug mit ihren Gewerbebetrieben, ihren Handwerksbetrieben, ihrem Mittelstand umgeht. Es ist nicht das Ziel dieser Veranstaltung, eine Mehrbelastung vorzunehmen, die übrigens bei dem Messzahlverdoppelungsverfahren in durchaus maßgeblicher Zahl eingetreten wäre. Ich habe eben schon dargestellt, warum ich das nicht befürworte. Das ist eine Frage von kluger Kommunalpolitik, und mein Zutrauen zu der kommunalen Familie ist relativ groß.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes kommt die zweite Frage der Kollegin Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben vorhin ausgeführt, dass die Bundesländer Sachsen und Saarland, die das Bundesmodell ebenfalls unverändert eingeführt, 03.07.2024 aber von Beginn an einen Entlastungsfaktor vorgesehen haben, mit ihrer Regelung unglücklich seien, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Das führt bei mir zu der Nachfrage, ob diese beiden Bundesländer eine Änderung ihrer Regelung vornehmen wollen und möglicherweise zum Beispiel Ihrem Modell folgen wollen.
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Frage. – Herr Minister hat jetzt die Gelegenheit zur Antwort.
Dr. Marcus Optendrenk
Frau Abgeordnete, es ist schwierig, sich als Minister eines Bundeslandes an Spekulationen über Motivlagen anderer Länder zu beteiligen. Insofern möchte ich das nicht tun. Ich kann nur die Ergebnisse berichten, die Sie bezogen auf Sachsen auch im Internet finden können. Bei der Darstellung der aufkommensneutralen Hebesätze haben sie eine Bandbreite, die sie entsprechend definiert und veröffentlicht haben, weil ihnen noch eine 100 % umfassende Auswertung fehlt. Im Rahmen dessen, was sie ausgewertet haben, finden Sie tatsächlich Auswirkungen. Das ist kein Entlastungsfaktor, sondern eine Messbetragsverdopplung beim Nichtwohnen, also beim Gewerbe, nach dem Sachwertverfahren. Welche Auswirkungen dabei herauskommen, können Sie nachvollziehen. Wir können von der Fachseite betrachten, dass es für die Großstädte in vielfältiger Hinsicht in der Tat eine Lösung für Sachsen ist, im ländlichen Raum aber offenbar überhaupt nicht. Das ist der Erfahrungsaustausch, den man auf der Fachebene miteinander gemacht hat. Natürlich suchen alle bei einem solchen Gesetz, das neu und aus einem Verfassungsgerichtsurteil abgeleitet ist, das uns ziemlich viele unterschiedliche Kriterien vorgegeben hat, sodass wir nach Jahrzehnten erst mal eine neue Lage haben, nach Wegen, um damit möglichst gerecht umzugehen. Diese Länder haben versucht, das zu machen, bevor sie ihre Erhebungskampagne begonnen haben, und werden jetzt selbst evaluieren müssen, wenn das abgeschlossen ist, ob sie es so lassen oder nicht. Das ist im Saarland so, und das ist auch in Sachsen so.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Eine weitere Frage kommt vom Abgeordnetenkollegen Witzel.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Herr Minister, Sie haben die jedenfalls aus meiner Sicht sehr nach-Landtag vollziehbare und berechtigte Frage des Kollegen Lürbke vorhin nicht adäquat beantwortet. Ich unterstelle, dass Sie, auch wenn Sie nicht persönlich dabei waren, sich mit dem beschäftigt haben, was in der Anhörung von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen wurde. Die kommunalen Spitzenverbände haben genau die Sorge dargestellt, auf die Kollege Lürbke eben Bezug genommen hat, nämlich, dass man große rechtliche Risiken sieht, die Sie als Finanzminister bei der Umsetzung dieses Hebesatzsplittings nicht sehen – das ist ja mittlerweile bekannt –, die aber sogar im Gesetzentwurf von CDU und Grünen selber erwähnt werden. Die Kommunen interessiert die Frage, welche finanziellen Risiken sie eingehen, falls sie optieren, von dem Hebesatzsplitting Gebrauch zu machen. Natürlich wollen sie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auch wissen: Haben sie im zukünftigen GFG einen Vorteil davon, oder handeln sie sich einen Nachteil ein? – Ansonsten sehen sich die Kommunen nicht in der Lage, zu entscheiden. Deshalb möchte ich diese Frage noch einmal an Sie richten. Was sind aus Ihrer Sicht die Entscheidungsparameter für die Kommunen im Vorfeld ihrer kommunalen Ratsentscheidung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die Sie eben noch einmal eingefordert haben, was die zukünftigen finanziellen Entwicklungen, Lasten und Risiken für sie angeht, wenn sie das zu entscheiden haben?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Herr Minister hat das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass die verfassungsrechtlichen Fragen von uns so eingeschätzt werden, wie wir das vorhin in der Plenardebatte miteinander ausgetauscht haben. Ich verstehe, dass etwas Neues immer und gerade dann, wenn dies aufgrund einer Verfassungsrechtsprechung geschieht, erst einmal auch zu Sorgen führt. Es gibt nichts, was man sich nicht denken könnte, wenn es an der einen oder anderen Stelle Überprüfungen im Rechtsstaat gibt. Das ist aber ein allgemeiner Sachverhalt, den wir nur so auflösen können, dass wir möglichst genau nacharbeiten, ob die Punkte, die da seit einigen Monaten als Sorgen formuliert worden sind und die wir sehr ernst genommen haben, berechtigt sind oder nicht. Wir haben Ihnen alles das an Erkenntnissen zur Verfügung gestellt – ich habe das mit Ihnen auch diskutiert –, was uns zu der Erkenntnis führt, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken im Bereich der Differenzierung zwischen Wohnen und Nichtwohnen aus unserer Sicht nicht durchschlagend sind. 03.07.2024 Wir leiten – das haben wir in der Art schon einmal, auch nachlesbar, in einer Fragestunde miteinander bearbeitet – aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und auch aus der Landesverfassung mit dem hohen verfassungsrechtlichen Gut des Wohnens her, als Gesetzgeber eine Unterscheidung nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz treffen, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln und auch eine Typisierung vornehmen zu dürfen. Dies ist aus unserer Sicht insofern ausdiskutiert. Natürlich können andere abweichende Ansichten haben und andere Abwägungsentscheidungen treffen. Deshalb ist es aus meiner Sicht auch klug, dass in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf nicht eine Pflicht, sondern eine Möglichkeit zur Differenzierung steht. Das ist eine Abwägung, die Sie auch dann vornehmen, wenn Sie zum Beispiel im Gebührenrecht der Kommunen bestimmte Ansätze in einer ganz bestimmten Weise bewerten. Ich nenne ein Beispiel. Es gab über viele Jahre im kommunalen Abwasserrecht die Frage, ob bei einer Gebühr der Wiederbeschaffungszeitwert oder ein anderer Wert bei der Abschreibung anzusetzen ist. Dazu haben auch unterschiedliche Einschätzungen unterschiedlicher Kommentatoren und unterschiedlicher Gerichte vorgelegen. Dann gab es irgendwann eine höchstrichterliche Rechtsprechung. Wenn eine Satzung nichtig war – am Beispiel von Abwasser –, dann ist im Zweifel eine neue Satzung erlassen worden, die den Gebührentatbestand auch rückwirkend sichergestellt hat. So ist es auch bei jeder kommunalen Steuersatzung. Sie können auch eine Steuersatzung, die nichtig wäre, nach den Parametern einer Rechtsprechung, die es dann gäbe, neu erlassen. Daher ist im Rechtsstaat nie etwas ewig, sondern es hängt von der Auslegung von Verfassungen, Gesetzen und Vorschriften ab. Deshalb handelt es sich aus meiner Sicht um keinen besonderen Sachverhalt, sondern das ist im Rechtsstaat der normale Mechanismus der Überprüfung. Sie können beispielsweise, wenn es entsprechende Musterverfahren gibt, auf der kommunalen Ebene in gleicher Weise verfahren, wie wir jetzt mit den Musterverfahren auf der Landesebene umgehen, nämlich, indem Sie entsprechende Verfahren ruhend stellen. Insofern ist der jetzt hier aufgerufene Sachverhalt überhaupt kein besonderer. Es gibt, wie im sonstigen Verfassungsrecht, Gebührenrecht und Steuerrecht auch, immer eine Restunsicherheit. Die kann Ihnen keiner ausräumen. Am Schluss müssen Sie dann eben entscheiden, ob Sie eine Option nutzen wollen oder nicht. Landtag
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Optendrenk. – Mir liegt jetzt keine weitere Nachfrage zur Mündlichen Anfrage 50 vor. – Das bleibt auch so. Für die Fragestunde verbleiben planmäßig noch 17 Minuten. Daher rufe ich die Mündliche Anfrage 51 des Abgeordneten Ralf Witzel (FDP) von der Fraktion der FDP zum Thema „Neuverschuldung im Landeshaushalt 2024. Welche konkreten Auswirkungen, Pläne und Festlegungen existieren im Zusammenhang mit dem angekündigten Nachtragshaushalt für die Haushaltsbewirtschaftung im laufenden Jahr?“ auf. Es ist angekündigt, dass Herr Minister Dr. Marcus Optendrenk für die Landesregierung antworten wird. Ich erteile ihm daher das Wort.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Herzlichen Dank, dass ich diese Frage beantworten darf. – Der Landeshaushalt 2024 ist am 13. Dezember 2023 im Landtag beschlossen worden. Die zugrunde liegenden Planungen beruhten im Wesentlichen auf drei Grundlagen: erstens der Wachstumsprognose der Bundesregierung für 2024, zweitens der darauf aufbauenden Steuerschätzung vom Oktober 2023 und drittens der bis dahin absehbaren Entwicklung des Haushaltsvollzugs 2023. Der Haushaltsvollzug 2023 endete mit einem kleinen Plus von 94 Millionen Euro. Das war in einem vergleichbaren Rahmen wie die Prognose, die Sie aus der Berichterstattung im HFA über den Haushaltsvollzug kennen. Wir sind froh, dass wir es im Haushaltsvollzug mit durchaus erheblichen Einsparanstrengungen aller Ressorts geschafft haben, einen positiven Jahresabschluss zu machen, und damit keinen Vortrag nach 2025 vornehmen mussten. Dieser dritte Teil der Ausgangsbasis des Landeshaushalts 2024 ist auch unverändert geblieben. Bei den beiden anderen Teilen der Ausgangsbasis hat es unter anderem durch die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung eine grundlegende Veränderung gegeben. Danach ist das reale Inlandsprodukt gegenüber dem Herbst 2023 für die Jahre 2024 und 2025 nach unten korrigiert worden. Dies spiegelt sich adäquat in der Mai-Steuerschätzung mit bundesweit und auch innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zu erwartenden Steuermindereinnahmen wider. Wir wollen Ihnen nicht vorschlagen, diese negativen Auswirkungen – so haben wir das in einer Plenardebatte bereits miteinander erörtert, und so habe ich Ihnen das auch im HFA vorgetragen – mit zusätzlichen Einsparungen im Haushaltsvollzug 2024 in der dafür erforderlichen Größenordnung auszugleichen. Stattdessen haben wir einen Nachtragshaushaltsent-03.07.2024 wurf angekündigt und gestern, wie Sie wissen, auch im Kabinett beschlossen. Demnach gleichen wir die entsprechenden Mindereinnahmen aus der Steuer und die daraus folgenden Ableitungen, die sich aus dem Finanzkraftausgleich zwischen den Ländern ergeben – das hatte ich auch bereits vorgetragen; Stichwort: Bundesergänzungszuweisungen –, über die erstmalige Nutzung der Konjunkturkomponente innerhalb der Schuldenbremse aus. Wir planen, dies auch für den Haushalt 2025 mit dem gleichen Mechanismus zu tun. Wie Sie wissen, sehen die Landeshaushaltsordnung und die Verfassung vor, dass eine Landesregierung in dem Maße, in dem sie einen Nachtragshaushalt macht, nicht mehr über- und außerplanmäßige Ausgaben zu tätigen und dem Parlament anschließend zur Kenntnisnahme oder Billigung vorzulegen hat, sondern dann besteht die rechtliche Zwangsläufigkeit, dass alle erkennbaren Abweichungen in einen Nachtragshaushaltsentwurf eingebracht werden müssen und ein Vorschlag zur Deckung gemacht werden muss. Wir haben über die Abfragen bei den Ressorts eine Reihe von Punkten bekommen und plausibilisiert. Nunmehr haben wir auch entsprechende Vorschläge im Kabinett beschlossen. Wie Sie aus dem, was Sie von mir schon wissen – auch aus der HFA-Sitzung kennen Sie es –, ablesen können, gibt es eine Reihe rechtlicher Zwangsläufigkeiten, aufgrund derer wir Anpassungen vornehmen müssen. Ich nenne Ihnen zwei signifikante Beispiele, wo bundesrechtliche Vorgaben uns zwingend binden. Erstens ist dies das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene und erst nach dem Haushaltsbeschluss des Landtags in Bundesrat und Bundestag verabschiedete neue Betreuungsrecht, das zu Mehraufwendungen insbesondere im Justizbereich führt. Dort gibt es rechtliche Zwangsläufigkeiten, dass der Landeshaushalt dies entsprechend deckt. Zweitens haben wir neue Prognosen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und des Haushaltsvollzugs. Die Auszahlung von Wohngeld wird bundesmäßig mit 50 % kofinanziert. Die anderen 50 % müssen wir aus dem Einzelplan der Kommunal- und Bauministerin des Landes aufbringen. Auch diese müssen wir decken. Entsprechend werden wir die rechtlichen Zwangsläufigkeiten aus dem Nachtragshaushalt 2024, die sich dann ergeben, in gleicher Weise und nach dem gleichen Prinzip, wie wir es hier vorgetragen haben, miteinander beraten müssen – auch, ob wir dies über die Schuldenaufnahme durch die Nutzung der Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse mit absichern. Der Vorschlag der Landesregierung wird Ihnen nach der Sommerpause zur Beratung zugehen. Dann können wir gerne auch vertieft darüber Landtag beraten, ob Sie andere Vorschläge dazu haben, wie man das tut.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Nachfrage hat Herr Witzel jetzt das Wort.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Herr Finanzminister, Sie haben Ihre gestrige Landespressekonferenz erwähnt. Natürlich habe ich auch versucht, mich mit dem auseinanderzusetzen, was Sie dort vorgetragen haben. Deshalb habe ich eine Nachfrage zu dem, was Sie gestern zum Thema „erforderliche Konsolidierungsmaßnahmen“ berichtet haben. Das erschließt sich mir noch nicht wirklich. Sie haben gestern vorgetragen, die Ressorts würden titelscharfe Einsparungen in Höhe von, wenn ich es richtig verfolgt habe, rund 3,6 Milliarden Euro erbringen. Diese Zahl ist jedenfalls gestern von Ihnen genannt worden. Allerdings ist es mir nicht gelungen, zu plausibilisieren, wie Sie rechnerisch auf diese 3,6 Milliarden Euro kommen und auf welchen Zeitraum sich dieses Einsparvolumen bezieht. Deshalb frage ich Sie, Herr Finanzminister, genau danach. Welche sind die zehn wichtigsten Bausteine, die das Zustandekommen dieses Gesamtbetrags zu einem bestimmten Betrachtungszeitpunkt ermöglichen?
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Herr Minister hat das Wort zur Antwort.
Dr. Marcus Optendrenk
Danke schön für diese Nachfrage. – Diese Zahl bezieht sich auf den Haushaltsentwurf 2025 und nicht auf den Nachtragshaushalt 2024, der Gegenstand dieser Fragestunde ist. Es gibt also keinen Zusammenhang zwischen den genannten 3,6 Milliarden Euro und Ihrer Fragestellung. Im Nachtragshaushalt sind ausschließlich die gesetzlichen und tatsächlichen Zwangsläufigkeiten plus die Auswirkungen von Steuerschätzung und Finanzkraftausgleich abzubilden. Sie werden die Gelegenheit dazu haben, sich im parlamentarischen Verfahren vertieft damit zu beschäftigen. Die von Ihnen genannten Zahlen beziehen sich auf den Haushaltsentwurf 2025.
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister. – Zu einer ersten Nachfrage hat die Kollegin Freimuth das Wort.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die erstmalige Nutzung der Konjunkturkomponente darf, nach unserem verfassungsrechtlichen Verständnis jedenfalls, nicht dazu führen, dass am Ende des jeweiligen Haushaltsjah-03.07.2024 res – sei es nun 2024 oder 2025 – letztlich Rücklagen befüllt werden oder verbleiben, da dieses Geld zur sofortigen Schuldentilgung verwendet werden müsste, weil die Konjunkturkomponente nach unserem Verständnis sachlogisch einen ganz engen Bezug zum Jährlichkeitsprinzip hat. Ich frage Sie, ob wir uns in dieser politischen, aber auch rechtlichen Einschätzung einig sind und ob Sie diese teilen oder ob ein anderes Verständnis bei Ihnen oder der Landesregierung vorhanden ist.
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Herr Minister Optendrenk hat das Wort zur Antwort.
Dr. Marcus Optendrenk
Nordrhein-Westfalen hat sich bezüglich der erstmaligen Nutzung der Konjunkturkomponente – das werden wir noch vertieft miteinander erörtern können – ausschließlich mit der Frage beschäftigt, dass wir unzumutbare Einsparungen und Einschnitte vermeiden wollen, dass wir aber, falls die Konjunktur besser laufen sollte, als wir es jetzt sehen können, was wir sehr hoffen, diese Konjunkturkomponente nicht in dem vollen rechnerischen Umfang, der möglicherweise der Kreditermächtigung zugrunde liegt, die der Landtag noch beschließen muss, in Anspruch nehmen. Die Frage der Nutzung der Konjunkturkomponente korrespondiert mit der Tatsache, dass in der Regelung der Landeshaushaltsordnung, die im Grunde identisch ist mit den Regelungen des Grundgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung, entsprechende Abzahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen bestehen. Diese rechtlichen Grundlagen sind bei uns identisch. Insofern werden wir uns an diese rechtlichen Vorgaben auch halten. Sie können kreditfinanziert keine Rücklagen bilden. Das ergibt sich schon aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs von 2003. Daher ist die Frage der rechtlichen Bewertung, glaube ich, unstreitig, und ich wüsste nicht, warum man dazu noch eine politische Bewertung haben müsste. Aus rein fiskalischer Sicht ist es so, dass die Nutzung der Konjunkturkomponente genau wie alle anderen Kreditermächtigungen sehr sparsam erfolgt, weil Sie anschließend Zinsen für das zahlen müssen, was Sie an Darlehen aufnehmen. Anders als etwa bei dem Coronasondervermögen, das die Vorgängerregierung beantragt hat, müssen Sie das auch nicht über 30 oder 50 Jahre refinanzieren, sondern Sie müssen es konjunkturgerecht ausgleichen, und zwar nach einem wissenschaftlich berechneten Verfahren und im Zweifel schon im Haushaltsvollzug. Landtag Von daher hatte ich, glaube ich, auch nie etwas anderes hier im Hause unterstellt, dass es bei Ihnen eine andere Meinung als bei mir gäbe.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat der Abgeordnete Wedel das Wort. Bitte schön.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe näheren Informationsbedarf zum Komplex Selbstbewirtschaftungsmittel, die im Rahmen Ihrer Pressekonferenz auch eine Rolle gespielt haben. In jeweils welcher Höhe sollen Selbstbewirtschaftungsmittel in den Haushalt zurückgeführt werden – einerseits zusätzlich im Nachtragshaushalt 2024 und andererseits im neuen Haushalt 2025?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Herzlichen Dank für diese Frage. Gegenüber dem Stammhaushalt 2024 ist keine Veränderung der Rückführung von Selbstbewirtschaftungsmitteln in den Einzelplan 20 vorgesehen. Die Summe, die Sie beschlossen haben, ist auch die Summe, die im Nachtragshaushalt steht. Zum Haushaltsentwurf 2025 – das habe ich eben schon gesagt – verhält sich diese Fragestunde nicht.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank. – Als Nächstes die Kollegin Gebauer. Bitte.
Yvonne Gebauer FDP
Vielen lieben Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, die Landesregierung hat sich in der gestrigen LPK für besondere Sparsamkeit gelobt, und Sie, Herr Finanzminister, haben dort wörtlich gesagt – ich darf zitieren –: „Wir müssen aber mit den Mitteln auskommen, die uns zur Verfügung stehen.“ Jetzt machen Sie mit Ihrem Nachtragshaushalt 2 Milliarden Euro neue, zusätzliche Schulden. Deswegen meine Frage an Sie, Herr Finanzminister, worin denn die besondere Sparsamkeit, die Sie erwähnt haben oder die die Landesregierung erwähnt hat, besteht, wenn bei doch zu erwartenden stark steigenden Steuereinnahmen wiederum zu erwartende leichte Einbußen eins zu eins durch eine Neuverschuldung kompensiert werden.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön. 03.07.2024
Dr. Marcus Optendrenk
Herzlichen Dank für diese Frage. Ich glaube, es gibt zwei Punkte, die wir auseinanderhalten müssen. Das eine ist: Im Stammhaushalt 2024 ist eine erhebliche Kostensteigerung zum Beispiel durch die Einszu-eins-Umsetzung von Tarifabschlüssen für die Auswirkungen von Inflation auch bei der Beschaffung und bei den allgemeinen Ausgaben des Landes enthalten. Das ist im Grunde genommen schon mehr als das, was an Steuermehreinnahmen in 2024 ursprünglich letztlich an Aufwuchs war, wenn Sie das prozentual betrachten. Prozentual musste also schon der Haushalt 2024 gegen eine solche Dynamik von Kosten sowohl auf der Personalkosten- wie auf der Sachkostenseite ansparen. Dieses hat sich nicht geändert, sondern das hat sich dadurch verstärkt, dass sich bei unveränderter Kostenseite, die das Parlament bei dem Haushaltsbeschluss am 13. Dezember 2023 zugrunde gelegt hat, sich nunmehr die Steuereinnahmeseite deutlich geringer darstellt, um 1,2 Milliarden Euro. An anderer Stelle hatte ich schon darauf hingewiesen, dass wir aufgrund der Verschiebung der Finanzkraft zwischen den Ländern eine weitere Verschiebung haben. Wir sind erfreulicherweise jetzt fast in Richtung 100 % durchschnittlicher Finanzkraft hochgerutscht, aber nicht deshalb, weil unsere Finanzkraft deutlich gestiegen wäre, sondern eben nur relativ zu anderen, deren Finanzkraft deutlich gesunken ist. Das gilt zum Beispiel für die Südländer im Bereich der Automobilindustrie, die schlechtere Steuereinnahmen hatten, als sie selbst prognostiziert hatten, oder beispielsweise einen südlichen Nachbar, der einen großen Impfhersteller hat, der aber jetzt überwiegend in London sitzt und nicht mehr unbedingt in Mainz Steuern zahlt. Von daher haben wir Effekte, die sich gegenüber dem Haushaltsplan, der beschlossen worden ist, negativ entwickelt haben. Dadurch gibt es eine Verschiebung, sodass die Grundannahme, es gäbe deutlich steigende Steuereinnahmen, jedenfalls an der Stelle so nicht zutreffend ist. Es ist ein Rückgang von Steuereinnahmeerwartungen gegenüber dem beschlossenen Stammhaushalt 2024. Was die besondere Sparsamkeit angeht, ist es so, dass wir von Anfang an immer bei der Vorbindung von Mitteln eine große Vorsicht an den Tag legen. Wir haben – das kennen Sie im Grunde; das haben wir miteinander in der letzten Sitzung im HFA schon ausgetauscht – eine sehr beschränkte Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen schon mit dem Bewirtschaftungserlass von September 2023 für die Bewirtschaftung des Haushalts 2024 vorgenommen, weil uns klar war, dass es die Vorbindung gerade für die zukünftigen Jahre mit geringerer konjunktureller Erwartung schon schwer genug machen würden. Landtag Sie wissen – das ist auch öffentlich –, dass wir eine Festlegung im Kabinett getroffen haben, dass wir zum 1. Juni jede zweite frei werdende Stelle im Bereich der Ministerien für ein halbes Jahr erst mal nicht neu besetzen, genauer gesagt bis zum Jahresende, um bei uns selbst ein Stück weit ein gutes Vorbild dafür zu sein, dass wir, wenn es schwierig ist, auch bei uns selbst sparen. Ich habe auch öffentlich gemacht – das ist kein Geheimnis –, dass wir auch eine Überprüfung von Ausgabenstandards und Kostenstandards bei großen Bauprojekten miteinander verabredet haben. Insofern haben wir, was die Ebene der Gesamtlandesregierung angeht, unsere Hausaufgaben gemacht, und zwar nicht erst seit der Mai-Steuerschätzung.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Brockes, bitte schön.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich beziehe mich jetzt auch auf die Presseberichte zu den verschiedenen Ressorts, dass dort entsprechende Sparerlasse ergangen sind, dass also beispielsweise Catering, Dienstreisen, Stellenbesetzungen oder Beförderungen limitiert werden sollen. Unklar ist dabei das Einsparvolumen dieser Maßnahmen. Die Landesregierung hat darüber bestimmt Kenntnisse zu den Haushaltsentwicklungen im ersten Halbjahr. Deshalb meine Frage: Herr Minister, in welcher Höhe konnten im Haushaltsvollzug über alle oder einzelne Ressorts hinweg im Vergleich zur bisherigen Planung laut Haushaltsplan 2024 bislang Kosten eingespart werden? – Danke.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie geben mir die Gelegenheit, noch mal zu unterscheiden zwischen dem, was auf der Ebene der gesamten Landesregierung über Bewirtschaftungserlasse geregelt wird, und den ressortbezogenen, zum Teil auch ressortinternen, insbesondere zum Teil auch in nachgeordneten Behörden, vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Wir haben Bewirtschaftungsmaßnahmen der gesamten Landesregierung; dazu hatte ich Ihnen berichtet. Das ist in allen Jahren gleich gewesen. Sie kennen es aus vorangegangenen Wahlperioden, dass es unmittelbar nach einem Haushaltsbeschluss des Landtags jeweils Bewirtschaftungsregeln gibt, damit die Ressorts wissen, worauf sie sich sofort einstellen 03.07.2024 können. Das wird dann im Regelfall vor Weihnachten jeweils gemacht. Das sind die Bewirtschaftungserlasse, die für alle und über alles gelten. Das sind generelle Regelungen. Dazu hatte ich Ihnen eben schon vorgetragen, was die signifikantesten Punkte sind. Dann gibt es Punkte, die punktuell in einzelnen Ressorts und die zum Teil unterhalb der Ebene von Ministerien angewendet werden. Diese sind weder dem Finanzministerium bis Ende Mai vorzulegen gewesen noch sind sie uns bekannt. Wir haben geregelt, dass wir im Nachgang zur Mai-Steuerschätzung die Ressorts einvernehmlich gebeten haben, uns als Finanzministerium zukünftig auf der Ebene des Ministeriums zusätzlich stattfindende Bewirtschaftungserlasse vorzulegen. Dazu hatte ich mich auch öffentlich geäußert. Seit dem 29.05., seitdem das so festgelegt worden ist, gibt es keine Bewirtschaftungserlassentwürfe von Ressorts, die uns vorgelegt worden wären. Es gibt also in der Tat zwei Ebenen. Die eine ist die für die gesamte Finanzverwaltung geltenden Bewirtschaftungsregelungen, zu denen Sie meine Ausführungen jetzt schon länger kennen, und die sich unterhalb dieser Ebene befindenden ressortbezogenen. Da folgt aus dem Ressortprinzip im Grundsatz, dass uns das auch nicht bekannt sein muss; denn jedes Ressort weiß selbst am besten, wo Einsparpotenziale einerseits sind, und wie andererseits – das ist der zweite Aspekt –, dasjenige, was möglicherweise in der Bewirtschaftung nicht erforderlich ist, weil sich Projekte verschieben oder Ausgaben als niedriger erweisen, zum Beispiel zur Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe genutzt werden kann. Die globale Minderausgabe, die Sie uns im Haushaltsplan vorgegeben haben, liegt bei fast 2 % des Haushaltsvolumens und damit an der Obergrenze des verfassungsrechtlich Zulässigen. Insofern sind die Erwirtschaftungsbeiträge, die da erfolgen, für uns zum Teil gar nicht quantifizierbar und auch nicht im Haushaltscontrolling abgebildet, weil wir zusätzlich zu dem, was an Einsparauflagen in der Bewirtschaftung durch die Gesamterlasse vorhanden ist, auch immer ressortintern deren Bewirtschaftungen zulassen müssen, damit sie ihre ressortbezogene globale Minderausgabe erwirtschaften können. Insofern werden wir als Finanzministerium erst zukünftig Bewirtschaftungserlasse der Ministerien zur Kenntnis erhalten. Wir haben aber noch keine. Was davor erlassen worden ist, zum Teil auch unterhalb der Ebene eines Ministeriums, ist auch uns nur aus der Zeitung bekannt.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Müller-Rech, bitte. Landtag
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben am gestrigen Dienstag mitgeteilt, dass der Nachtragshaushaltsentwurf eine Neuverschuldung in Höhe von 2 Milliarden Euro enthalten soll. Das durch die nach korrigierte Steuerprognose entstandene Haushaltsloch beträgt allerdings lediglich maximal 1,2 Milliarden Euro. Für uns ist die genaue Berechnung der Lücke von 800 Millionen Euro nicht nachvollziehbar, die Sie als „Zwangsläufigkeiten“ bezeichnen. Herr Minister, wie genau sieht denn Ihre Berechnung mit den einzelnen Komponenten dafür aus, dass Sie Schulden in Höhe von 2 Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr aufnehmen wollen, obwohl das mögliche Haushaltsloch nach Steuerschätzung lediglich 1,2 Milliarden Euro beträgt?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Frau Abgeordnete, ich kann mich nur auf das beziehen, was ich eben schon einem anderen Fragesteller erläutert habe. Wir haben eine Ressortabfrage gemacht, weil es nach Landeshaushaltsordnung und - verfassung zwingend ist, dass wir all das abfragen, was sich unterjährig ergeben hat, was sich ansonsten im Haushaltsvollzug anders darstellt als in der Prognose, die der Haushaltsgesetzgeber bei seinen Titelzuweisungen zugrunde gelegt hat. Dann sind Sie verfassungsrechtlich gezwungen, all das entsprechend zu berücksichtigen, und zwar so, wie die Ressorts das nach bestem Wissen und Gewissen anmelden. Das haben wir jetzt in diesem Haushaltsplanentwurf für den Nachtrag aufgenommen. Ich habe Ihnen eben zwei signifikante Beispiele von bundesgesetzlichen Veränderungen, die uns direkt, unmittelbar treffen, genannt. Sie werden im Rahmen der Haushaltsberatungen die Möglichkeit haben, in jedem einzelnen Punkt natürlich weiter zu überprüfen, ob es aus Ihrer Sicht plausibel ist. Dann ist es Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers, uns zu sagen, ob Sie der Meinung sind, dass man diese Konjunkturkomponente, die sich rechnerisch ergibt, Pi mal Daumen in der Höhe zulassen will oder eben nicht. Das ist Sache des Haushaltsgesetzgebers, und dem möchte ich nicht vorgreifen.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Lürbke, bitte.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Finanzminister, eine kurze Frage. Ich beziehe mich auf die von Ihnen verkündeten Einsparungen 03.07.2024 von rund 3,6 Milliarden Euro. Können Sie uns sagen, welcher Anteil dieser Einsparungen von rund 3,6 Milliarden Euro auf strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen und welcher Anteil auf einmaligen Sondereffekten basiert?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, ich verstehe diese Fragestunde so, dass sie sich auf das Thema „Nachtragshaushalt 2024“ bezieht. Im Nachtragshaushalt 2024 gibt es die eben dargestellten Veränderungen, aber es gibt keinen Einsparbeitrag in Höhe von 3,6 Milliarden Euro. Das, was ich zu 3,6 Milliarden Euro vorgetragen habe, bezieht sich auf den Stammhaushaltsentwurf 2025.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Schneider, bitte.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, mit einem FDP-Vorschlag wollen Sie die nächsten Jahre Ihre Haushaltspolitik retten. Die Rückübertragung und Neuverwendung der sogenannten Selbstbewirtschaftungsmittel sollen Ihnen 3,6 Milliarden Euro in die Kasse spülen. Unklar bleibt für uns, wie Sie diesen Betrag rechnerisch ermittelt haben und ob für Folgejahre noch ungebundene Mittel verbleiben. Herr Minister, sind diese 3,6 Milliarden Euro der Gesamtbetrag, der noch nicht verbindlich gebundenen und damit für neue Zwecke verfügbaren Selbstbewirtschaftungsmittel oder gibt es weitere Milliardenpolster, die im Haushalt schlummern? – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Ich darf auch an der Stelle darauf hinweisen, dass sich die Frage nach meinem Verständnis auf den Nachtragshaushalt 2024 bezieht. Dazu hatte ich dem Kollegen Wedel bereits gesagt, dass wir zunächst mal keine zusätzliche Übertragung von Selbstbewirtschaftungsmitteln für 2024 im Nachtragshaushalt vorgesehen haben. Die Zahl von 3,6 Milliarden Euro bezieht sich auf den Haushalt 2025, der nach meinem Verständnis nicht Gegenstand dieser Fragestunde ist.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank. – Herr Kollege Wedel mit seiner zweiten und somit letzten Zusatzfrage. Landtag
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage zur Methodik Ihrer Berechnung der Konjunkturkomponente, da dieses Vorgehen hier in NRW erstmalig vorkommt. Zu welchen Zeitpunkten, zum Beispiel Einbringung oder Verabschiedung von Haushalten bzw. im Haushaltsvollzug, in welchem Turnus wird die Konjunkturkomponente jeweils neu berechnet? Wird die Konjunkturkomponente zum Beispiel vor der Verabschiedung des Nachtragshaushalts anhand der dann aktuellen Zahlen erneut berechnet?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, das ist eine sehr berechtigte Frage. Diese Frage ist allerdings schon mit einer HFA-Vorlage durch mich beantwortet worden. Wir haben in der nachlesbaren Fassung ausführlich dargestellt, zu welchen Zeitpunkten Konjunkturkomponenten berechnet werden – mit Ex-ante- und Expost-Prognosen. Ich möchte gerne das Parlament ermutigen, diese Vorlage zu lesen.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Freimuth mit ihrer zweiten und somit letzten Zusatzfrage. Bitte schön.
Angela Freimuth FDP
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, in den vergangenen Jahren hat sich – ich sage wertend hinzu: Gott sei Dank! – die Konjunktur immer noch ein kleines bisschen besser entwickelt, als das jeweils in den doch sehr defensiven Mai-Steuerschätzungen angenommen wurde. Wir haben es vorhin gehört; die Wirtschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Neubaur, hat hier positive Daten zur konjunkturellen Belebung verbreitet. Deswegen nochmal die Frage: Falls sich die Konjunktur im laufenden Haushaltsjahr 2024 besser entwickeln sollte als bislang prognostiziert, geben Sie dann die Zusage, dass nur in dem Umfang neue Schulden aufgenommen werden, in dem tatsächlich entweder Steuermindereinnahmen existieren oder unabweisbare Mehrbelastungen aus bundesgesetzlichen Entscheidungen auf den Landeshaushalt treffen?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Frau Abgeordnete, ich freue mich sehr darüber, wenn die 03.07.2024 Wirtschaftsministerin positivere Konjunkturprognosen abgeben kann, als wir das in den letzten Monaten hatten. Unser Interesse kann ja nur sein, dass wir möglichst bald in eine Situation kommen, in der die Wirtschaft, die Beschäftigung wieder anziehen. Das hat mit einem Nachlauf von meistens einem halben bis einem dreiviertel Jahr typischerweise auch Auswirkungen auf die Steuereinnahmen, jedenfalls im Normalfall. Wir hoffen natürlich alle, dass es möglich sein wird, möglichst schnell aus dieser Situation herauszukommen. Die historische Herleitung ist allerdings so, dass die Mai-Steuerschätzung 2023 besser war als die Oktober-Steuerschätzung 2023. Wir haben zwei Jahre hinter uns, in denen jeweils die Steuerschätzungen, die darauf folgten, schlechter waren und die Konjunkturprognosen, die davor waren, auch jeweils schlechter waren. Leider hat sich das im Zweifel auch bewahrheitet. Das heißt: Wir hatten auch im Haushaltsvollzug 2023 weniger Steuereinnahmen im Ist als in der Mai-Steuerschätzung erwartet worden war. Wir hatten etwas mehr als in der Oktober-Steuerschätzung erwartet worden sind, aber in einem Abweichungsgrad, der sich im Rahmen von Schätzabweichungen – wenn Sie ein Haushaltsvolumen von 100 Milliarden Euro haben – bewegte. Diese 94 Millionen Euro, die am Schluss überblieben, sind ein sehr kleiner Abweichungsgrad. Wenn wir eine Haushaltsberatung hinter uns haben, werden wir wissen, ob die Konjunkturkomponente von Ihnen in der Höhe entsprechend bewilligt wird. Ich habe Ihnen eben schon zugesichert, dass wir allein aus Wirtschaftlichkeits-, aus Sparsamkeitsgründen nur in dem Umfang neue Schulden aufnehmen wollen, wie es unabweisbar zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landes ist und wie die Vorgabe des Haushaltsgesetzgebers ist. Von daher ist die Nutzung der Konjunkturkomponente an der Stelle ein Vorschlag der Landesregierung, die das Initiativrecht für einen solchen Haushalt hat. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen des Nachtrags hier im Parlament.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Brockes mit seiner zweiten und somit letzten Zusatzfrage.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, aktuellen Pressemitteilungen lässt sich entnehmen, dass schon im laufenden Haushaltsjahr Sparanstrengungen über alle Ressorts hinweg vorgenommen werden – beispielsweise mittels Stellenbesetzungsstopp. Ursächlich dafür kann nicht die schlechte konjunkturelle Lage sein, denn die möglichen Steuermindereinnahmen sollen Landtag durch die Aufnahme neuer Schulden sogar überkompensiert werden. Deshalb möchte ich Sie fragen: Welche Mehraufwendungen oder politischen Projekte im laufenden Haushaltsjahr sollen durch die jetzt an vielen Stellen verordneten Einsparmaßnahmen gegenfinanziert werden?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, schon in den Voraussetzungen Ihrer Frage ist Ihnen ein Irrtum unterlaufen, denn der sparsame Umgang mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist eine Aufgabe, die sich diese Landesregierung von Anfang an vorgenommen hat – übrigens wie die Vorgänger. Was die Frage angeht, warum wir in uns in einem Haushaltsvollzug Einsparungen auferlegen, bei denen wir zunächst, bevor wir bei Dritten über Veränderungen nachdenken und bevor wir eine Schuldenaufnahme erwägen, mal schauen, wo wir möglicherweise bei uns selbst sparen können, so ist das, glaube ich, ein sehr legitimes Vorgehen, das Ihnen eigentlich sehr zupass kommen müsste. Das Verständnis, das ich von Ihrer Position habe, von dem, was Sie im Landtag vortragen, ist doch, dass Sie sagen: Seid erst mal sparsam, bevor ihr neue Schulden macht. – Genau das tun wir. Deshalb glaube ich, dass es sehr in Ihrem Sinne ist, dass wir das so tun. Wir haben im Grunde den guten Vorsatz, dass wir die nächsten Generationen nicht unnötig mit Belastungen, die man vermeiden könnte, belasten. Deshalb ist es jetzt ein Vorgriff auf das Haushaltsberatungsverfahren, das jetzt vor uns liegt, dass Sie entscheiden müssen, ob es noch irgendetwas Zusätzliches gibt. Die Landesregierung hat das, was ich jetzt mehrfach hier vorgetragen habe, gestern auf den Weg gebracht. Es wird Ihnen zugänglich gemacht. Dann können Sie prüfen, ob alles das aus Ihrer Sicht in der Art und dem Umfang dem entspricht, was die Kriterien sind, nach denen Sie beurteilen, ob Sie diesem Nachtragshaushalt zustimmen.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Dahm, bitte schön.
Christian Dahm SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben eben zu Bewirtschaftungserlassen und Einsparerlassen umfänglich ausgeführt. 03.07.2024 Für mich nur noch mal zur Klarstellung: Kennen Sie den Einsparerlass im Innenministerium, bei dem die Rede davon ist, 10 % in den jeweiligen Abteilungen einzusparen? Und liegt der Ihnen vor?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, ich kenne die gleichen Zeitungsmeldungen wie Sie. Ich hatte bereits im Ausschuss auf die Frage des Kollegen Witzel erklärt, dass es im Haushaltsvollzug üblicherweise so ist, dass die Ressorts, weil sie einerseits einen Überblick darüber haben, was sie an Ausgaben prognostizieren, und auf der anderen Seite, wie und wo sie globale Minderausgaben erwirtschaften wollen oder müssen, das in eigener Zuständigkeit tun. Alle Informationen, die mir dazu vorliegen, kennen Sie auch, denn die kommen aus der Öffentlichkeit.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Schneider mit ihrer zweiten und somit letzten Zusatzfrage.
Susanne Schneider FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich hätte gerne Informationen zum Komplex der Selbstbewirtschaftungsmittel. In jeweils welcher Höhe sollen Selbstbewirtschaftungsmittel in den Haushalt zurückgeführt werden, einerseits zusätzlich im Nachtragshaushalt 2024 und andererseits im neuen Haushalt 2025?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Liebe Frau Abgeordnete, ich glaube, ich hatte eben schon mal deutlich gemacht, dass die Selbstbewirtschaftungsthematik bereits Gegenstand der Beratungen des Haushaltsverfahrens 2024 hier im Parlament war. Nach meiner Erinnerung – ich vergewissere mich gerade noch mal – handelt es sich um etwa 860 Millionen Euro, die im Haushaltsvollzug in den Einzelplan 20 rückübertragen werden sollen. Ich glaube, daran hat sich bisher nichts geändert. Das Parlament ist natürlich frei, andere Entscheidungen zu treffen. Aber das, was Sie eben schon einmal bezogen auf den Haushalt 2025 gefragt hatten, wird den Haushalt 2025 betreffen. Ich glaube, wir hatten hier die Konzeption des Nachtragshaushalts 2024, die ich gestern auch der Landespressekonferenz vorgestellt habe, schon miteinander erörtert. Da ist der Landtag Vorschlag der Landesregierung nicht, für 2024 weitere Selbstbewirtschaftungsmittel rückzuübertragen.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Witzel.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer zweiten Nachfrage. – Herr Minister, ich möchte Sie bitten, mir zu helfen, zu verstehen, was momentan in verschiedenen Ministerien für Prozesse laufen. Die resultieren ja offenbar aus der Haushaltslage, die Kollege Dahm gerade angesprochen hat und die auch auf Sie als Finanzminister zurückgeführt werden. Deshalb frage ich Sie ganz einfach: Woraus resultiert die Notwendigkeit für all diese von den Ressorts selbst und von Ihnen generell für alle Ressorts vorgenommenen Sparanstrengungen, die ja über den allgemeinen Grundsatz der sparsamen Mittelbewirtschaftung der Landeshaushaltsordnung hinausgehen? Schließlich erklären Sie zugleich, dass sich die Steuereinnahmen in der Realität nicht eins zu eins so darstellen, wie Sie es in den Prognosen hatten. Zudem regeln Sie das, was an neuen unabweisbaren Belastungen auf den Haushalt zukommt, jetzt über neue Schulden. Wo also ist der Bedarf, dass die Ressorts in besonderer Weise, mehr als in all den vorherigen Jahren diese sehr detaillierten Sparerlasse auf den Weg bringen?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, bitte schön.
Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, ich würde meine Antwort gerne in zwei Teile teilen. Das eine ist: Das, was als Bewirtschaftungserlass des Finanzministeriums auf der Basis Ihres Haushaltsbeschlusses ergangen ist, hat in den Bewirtschaftungsregelungen den Sinn, Vorbindungen zukünftiger Haushalte bis zur Klärung der Haushaltssituation des jeweils folgenden Haushalts möglichst überschaubar zu halten. Ich hatte Ihnen das im HFA und eben auch schon einmal erläutert. Das heißt, dass beispielsweise die Mittelbindungen durch Verpflichtungsermächtigungen zu Beginn eines Haushaltsjahres im Vollzug erst mal deutlich limitiert werden. Das ist in all den Jahren immer passiert. Sie kennen es auch von der eigenen Regierungsbeteiligung, dass das immer so ist. Das ist in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren so und hat den Zweck, dass wir nicht möchten, dass die mittelfristige Finanzplanung bei normalem Verlauf von Konjunktur und Steuereinnahmen unnötig zu stark belastet wird. 03.07.2024 Das ist der ganz normale Mechanismus, und den haben wir entsprechend in Gang gesetzt. Insofern gibt es da keine Besonderheiten gegenüber dem, was Sie aus den Vorjahren kennen – außer, dass wir ein bisschen vorsichtiger gewesen sind, was die Vorbindung von Verpflichtungsermächtigungen angeht. Sie wissen, dass etwa Baukostensteigerungen sehr schnell dazu führen können, dass angenommene VE-Volumina nicht ausreichen, um Dinge auszufinanzieren. Deshalb waren wir inflationsbedingt, auch sachkosteninflationsbedingt von Anfang an vorsichtiger. Bezogen auf die Ressorts muss ich sagen: Was Sie mit „viele“ meinen, kann ich nicht erkennen. Es gibt einzelne in den letzten Monaten öffentlich gewordene Themen aus zwei, drei oder vier Ressorts, aber nicht „viele“. Anders, als Sie insinuieren, ist das also nicht flächendeckend, jedenfalls habe ich dazu keinen Kenntnisstand aus der Öffentlichkeit heraus oder aus der Arbeit als Minister. Sie können die Fälle, die da aufgetaucht sind, die öffentlich geworden sind und die Sie jetzt mehrfach zitiert haben, gerne als Grundlage dafür nehmen, eine Bewertung von mir zu erfragen. Die hatte ich eben schon mal abgegeben. Meine Einschätzung ist, dass wir das hohe Bindungsvolumen für globale Minderausgaben, das wir haben, entsprechend in der Bewirtschaftung der Ressorts wiederfinden. Die Ressorts müssen das vor dem Hintergrund erwirtschaften, dass wir auch in 2024 aufgrund der jeweils zurückgegangenen Steuereinnahmen und unter Verzicht auf die Konjunkturkomponente erhebliche Restriktionen im Haushaltsvolumen vorgenommen haben. Das heißt: Wir haben einen ganz normalen Mechanismus. All das, was Sie jetzt zitieren können, sind drei, vier Themen, die in den Zeitungen standen und die häufig wiederum zitiert worden sind, damit sie häufiger in den Zeitungen stehen. Damit wird es aber weder flächendeckend noch großflächig. Im Zweifel müssen Sie die Ressorts fragen, warum sie das getan haben. Manche Ressorts werden eine globale Minderausgabe, die Sie ihnen auferlegt haben, sonst einfach nicht erwirtschaften können oder sind der Meinung, dass die Sachkostensteigerungen höher waren, als sie sie im Haushalt bewilligt bekommen haben. Wenn Sie eine Inflationsrate von 5 % im letzten Jahr durchgeschrieben haben, sich in der mittelfristigen Finanzplanung aber nur 2,5 % befanden und der Haushaltsgesetzgeber diesen Puffer nicht eingebaut hat – und das betrifft ja nicht nur Mineralwasser, sondern auch andere Sachkosten –, dann muss ein Ressort möglicherweise besonders sparsam sein. Es liegt dann in der Ressorthoheit, zu entscheiden, wie es damit in der Bewirtschaftung umgeht, und nicht in der Hoheit des Finanzministers. Und das ist auch gut so. Landtag
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Witzel mit seiner dritten und somit letzten Zusatzfrage.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident, vielen Dank für die Gelegenheit zur in der Tat dritten und letzten Frage an den Finanzminister. – Herr Finanzminister, ich greife Ihre Aufforderung auf, diejenigen Minister direkt anzusprechen, die durch Verfügungen zu Einsparungen gehandelt haben, und befrage Sie bezüglich Ihrer Verfügung, die Sie eben dargestellt haben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie eben gesagt: Sie als Finanzminister haben generell für alle Ressorts entschieden, bis Jahresende eine teilweise Stellenwiederbesetzungssperre vorzusehen. Sie nicken und bestätigen das. Ich wollte Sie deshalb bitten, das in den Komplex der strukturell dauerhaft über 20.000 unbesetzten Stellen einzuordnen. Was ist Anlass für diese Maßnahme der Stellenwiederbesetzungssperre? Ende letzten Jahres haben Sie das Parlament um Zustimmung zu einem Haushalt gebeten, der nach Ihrer Auffassung ausfinanziert war. Dann stellten Sie ausweislich der Berichterstattung an die Parlamentsgremien fest, dass – abweichend von Ihrer Planung – strukturell dauerhaft über 20.000 Stellen nicht besetzt sind. Jetzt wollen Sie den Level über eine Stellenwiederbesetzungssperre anheben. Wie viele Stellen sollen dadurch im Ergebnis unbesetzt bleiben?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, Sie dürfen sich eine von den zwei Fragen aussuchen. Bitte schön. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD])
Dr. Marcus Optendrenk
Ich suche mir die Frage aus, die es mir ermöglicht, mich auf das zu konzentrieren, was ich eben zum Thema „Wen betrifft eine solche Stellennichtbesetzung bis Jahresende?“ gesagt habe. Das betrifft – um es noch einmal klarzustellen – ausschließlich den Bereich der Ministerialbürokratie. Das betrifft nicht den gesamten nachgeordneten Bereich. Sie wissen, dass in der Ministerialbürokratie der Anteil der dort zu besetzenden Stellen Pi mal Daumen unter 1 % der gesamten Stellen des Landes betrifft, sodass die Sorge, die Sie haben könnten, dass zum Schluss bei den notwendigerweise zu erfüllenden Aufgaben des Landes eine zu niedrige Stellenbesetzungsquote herauskommen könnte, an der Stelle nicht berechtigt ist. Um eine zu hohe und unnötig erscheinende Kreditaufnahme zu vermeiden, haben wir uns selbst besondere Sparsamkeit auferlegt. Ein Teil dieser besonderen Sparsamkeit, die wir als Ministerinnen und Minister uns selbst auferlegt haben, 03.07.2024 besteht darin, dass wir in unserem Bereich eine solche Nachbesetzung ausdünnen. Das heißt nicht, dass eine komplette Wiederbesetzungssperre eintritt. Vielmehr können – das hatte ich dargestellt – bei allen bis zum 1. Juni 2024 nicht besetzten Stellen jede dritte Stelle und bei allen seit dem 1. Juni 2024 frei werdenden Stellen jede zweite Stelle bis zum Jahresende nicht besetzt werden. (Ralf Witzel [FDP]: Nur in den Ministerien?) – Nur in den Ministerien. Das habe ich auch immer gesagt. Es betrifft also zum Beispiel nicht die Einstellung von Polizisten, von Lehrern, von Menschen in der Bezirksregierung, von Menschen in der Finanzverwaltung oder überall anders. Es betrifft keine Anwärter, überhaupt nicht. Es betrifft allein diesen Bereich der Ministerialbürokratie, die unter 1 % des Gesamtvolumens ausmacht. Wenn Sie aber sagen, dass man an der Stelle keinen Einsparerfolg erzielen könnte: Man muss man bei den kleinen Beträgen anfangen, um deutlich zu machen, dass man auch als Ministerialbürokratie und als Minister ein Stück weit Vorbild für einen sparsamen Umgang mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger sein kann. Das ist einer der Punkte, über die wir an der Stelle reden.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Somit schließe ich diese Fragestunde. Wir kommen zu: 11 Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7788 Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 18/9760 – Neudruck zweite Lesung Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9806 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Frieling das Wort.
Heinrich Frieling CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2025 stehen in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen an. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich über 20.000 Menschen ehrenamtlich in den Landtag kommunalen Gremien. Hinzu kommen die direkt gewählten Hauptverwaltungsbeamten. Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften kommen wir unserer Aufgabe nach, die bestehenden Gesetze regelmäßig zu überprüfen und notwendige Änderungen und Anpassungen rechtzeitig vor der Kommunalwahl vorzunehmen. Gemeinsam mit der SPD und den Grünen haben wir insgesamt drei Änderungsanträge eingebracht und den geänderten Gesetzentwurf gemeinsam in den Ausschüssen beschlossen. Das zeigt, dass das Kommunalwahlgesetz eine sehr breite Zustimmung hier im Landtag findet. Das ist über die Parteigrenzen hinweg auch ein Signal der Verlässlichkeit an unsere Kommunen sowie an die Wählerinnen und Wähler. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Viele Änderungen dienen der Anpassung an das Bundeswahlrecht. Außerdem setzen wir die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs um. Bei der Einteilung eines Wahlgebiets in Wahlbezirke wird in Zukunft auf die Anzahl der Wahlberechtigten abgestellt. Gleichzeitig wird die höchstmögliche Abweichung der einzelnen Wahlkreise von der durchschnittlichen Größe auf 15 % gesenkt. Nur in besonderen Ausnahmefällen soll eine Abweichung von bis zu 25 % zulässig sein. Eine wichtige Änderung betrifft das Sitzzuteilungsverfahren. Durch einen gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen führen wir das Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich ein. Dabei legen wir den besonderen Fokus auf die Erfolgswertgleichheit der Stimmen. In der Vergangenheit passierte es zum Beispiel, dass bei einem Anspruch von wenig mehr als einem halben Sitz auf einen ganzen Sitz aufgerundet wurde. Stimmen für diese Wahlvorschläge hatten damit natürlich den doppelten Erfolgswert. Diese Verzerrungen vermeidet das neue Zuteilungsverfahren. Es sorgt so für mehr Erfolgswertgleichheit der Stimmen. Das sieht die FDP anders und bringt das in ihrem Entschließungsantrag auch zum Ausdruck. Die FDP legt allerdings eine andere Definition der Erfolgswertgleichheit zugrunde. Folgt man der Argumentation der FDP, dann wäre auch das anerkannte Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt nicht mehr verfassungsgemäß. Das wird bekanntlich noch in vielen Gesetzen verwendet. Von Verfassungsgerichten ist es regelmäßig bestätigt worden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Kein Berechnungsverfahren kann eine absolute Gleichheit des Erfolgswertes gewährleisten, aber die hierzu extra durchgeführte zweite Sachverständigenanhörung hat gezeigt, dass wir uns mit dem Verfahren innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungs-03.07.2024 spielraums bewegen und dass die Änderung verfassungsrechtlich zulässig ist. Aus der ersten Sachverständigenanhörung haben wir weitere Vorschriften und Vorschläge aus der Praxis in das Gesetz übernommen. Das betrifft etwa die Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen oder für Nachrücker die Verlängerung der Frist zur Annahme des Mandats auf zwei Wochen. Außerdem verbessern wir die Kontrollmöglichkeiten der Wahlbehörden, um das Erschleichen von Unterschriften für Wahlvorschläge zu verhindern. Teilweise kritisiert wurde die vorgesehene neue Regelung zur Geschlechterparität. Uns verbindet gemeinsam der Anspruch, mehr Frauen für kommunale Mandate gewinnen zu wollen. Das bringen wir auch im Gesetz zum Ausdruck. Mir ist es wichtig, noch einmal klarzustellen, dass die vorgeschlagene Regelung keine verpflichtende Paritätsregelung beinhaltet. Das wäre auch verfassungswidrig, wie Urteile in Brandenburg oder Thüringen zeigen. Der neue § 15 beinhaltet eine Sollvorschrift, die im Zusammenhang mit Satz 2 zu lesen ist, der einen Appell an die Parteien und Wählergruppen richtet, Männer und Frauen gleichmäßig bei der Aufstellung der Wahlvorschläge zu berücksichtigen. Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu und lehnen den Entschließungsantrag der FDP ab. Aber wie auch schon bei den vorherigen Änderungsanträgen, an denen sich die SPD inhaltlich beteiligt hat – noch einmal vielen Dank für die Zusammenarbeit an der Stelle –, (Beifall von Fabian Schrumpf [CDU]) stehen wir auch für die FDP weiterhin für interfraktionelle Gespräche gerne zur Verfügung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Frieling. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Moor.
Justus Moor SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Beschluss eines Kommunalwahlgesetzes ist eigentlich keine Besonderheit. Alle fünf Jahre werden eher kleinere als größere Veränderungen vorgenommen. Das Gesetz wird so an die aktuelle Rechtsprechung zur anstehenden Kommunalwahl angepasst. So werden beispielsweise in dem heute vorliegenden Gesetz nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts die Größe der Wahlkreise angepasst oder auch die Möglichkeit geschaffen, dass einmalig die Landtag Stichwahl bis zu drei Wochen nach der Hauptwahl stattfinden kann, um sich gegebenenfalls an den Bundestagswahltermin anzupassen und um darauf reagieren zu können. Kollege Frieling ist dankenswerterweise auf mehrere Punkte eingegangen. Gleiches gilt für die wesentlichen Änderungen aus dem gemeinsamen Änderungsantrag 18/9737 von CDU, Grünen und uns als SPD. Ich verzichte daher auf die Wiederholung. Mir ist aber wichtig zu betonen: Alle unsere Änderungen sind aus klugen Hinweisen der Expertinnen und Experten in der Anhörung entstanden. Es sind ganz konkrete Verbesserungen, die wir gemeinsam eingebracht haben. Auch ich kann mich für die gute Zusammenarbeit nur bedanken bei der CDU und den Grünen, lieber Heiner Frieling, lieber Robin Korte, sowie bei unseren Referentinnen und Referenten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Der Beschluss eines Kommunalwahlgesetzes ist eigentlich keine Besonderheit – doch dieses Mal doch. Denn durch den beschlossenen, gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, Grünen und unsererseits wird ein neues Sitzzuteilungsverfahren eingeführt – Kollege Frieling hat es angesprochen. Die Einführung eines neuen Berechnungsverfahrens ist nur dann sinnvoll, wenn es Ungerechtigkeiten des bisherigen Verfahrens aufhebt und insgesamt dafür sorgt, dass die Sitzzuteilung gerechter, das heißt, näher am Idealwert erfolgt. Mathematisch kann es kein zu 100 % perfektes Verfahren geben. Bei der Umrechnung von Tausenden, manchmal Millionen Stimmen auf die Sitzverteilung eines Gremiums mit wenigen Sitzen kommt es immer zu einer Bevor- oder Benachteiligung einer Partei durch das Auf- und Abrunden. So hat jeder sein liebstes Verfahren, sei es Hare/Niemeyer, Sainte-Laguë/Schepers oder d’Hondt. Beim aktuellen Divisorverfahren mit Standardrundungen nach Sainte-Laguë kommt es regelmäßig zu Fällen, in denen eine Stimme für eine Partei fast doppelt so viel wert ist wie die Stimme für eine andere Partei – auch das hat Kollege Frieling angesprochen. Andersrum gesehen: Eine Partei bekommt einen Sitz für deutlich weniger Wählerstimmen als eine andere Partei. Bei der Entscheidung für das neue Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich ist nicht die Kernfrage, ob es auch dort zu Abweichungen vom Idealwert kommt – das passiert zwangsläufig. Die Kernfrage ist vor allem, ob die Abweichung vom Idealwert im Großen und Ganzen geringer ist als beim aktuellen Divisorverfahren mit Standardrundung und ob dadurch der Erfolgswert der Stimmen gerechter ist – und das ist es. Die Wählerinnen und Wähler haben 03.07.2024 ein Anrecht darauf, dass jede ihrer Stimmen so gut wie mathematisch möglich gleich viel wert ist. Sie als FDP haben gestern deutliche Kritik an diesem gerechteren Erfolgswert geäußert. Dazu möchte ich Ihnen drei Gedanken mitgeben. Erstens. In der Anhörung haben fast alle Expertinnen und Experten teils mit ausführlichen Berechnungen und Gutachten dargelegt, wie das neue Verfahren für eine höhere Erfolgswertgleichheit sorgt. Gestern haben Sie dann über die Presse eigene Rechenbeispiele verteilt, um irgendwie das Gegenteil zu beweisen. Warum haben Sie das nicht bei der Anhörung oder bei der Beratung letzte Woche Donnerstag vorgestellt, sondern gestern kurz vor knapp? Warum nutzen Sie für Ihre Berechnung die quadratische Abweichung zwischen Idealanspruch und zugeteilten Mandaten und nicht den Vergleich der relativen Überrepräsentation von Parteien? Vermutlich, weil Ihnen das Ergebnis nicht passen würde. Geht es Ihnen vielleicht eher um schnelle Schlagzeilen anstatt um konstruktive Kritik? Zweitens. Wenn Sie sich doch so sicher sind, dass wir das aus Eigennutz machen, warum, denken Sie, nehmen wir dann nicht einfach d’Hondt? Das begünstigt große Parteien deutlicher als alle anderen Verfahren und hätte den Vorteil, dass es verfassungsrechtlich durchexerziert ist und keine rechtliche Unsicherheit wie bei einem neuen Verfahren mit sich bringt. Das wäre doch viel einfacher. Vielleicht geht es uns ja doch mehr um Erfolgswertgleichheit als um Eigennutz. Drittens. Sie haben gestern die verbale Brechstange herausgeholt: Raubbau an der Demokratie, ein Machtkartell – größer ging es kaum. – Ja, es kommt zu Verschiebungen, gerade dort, wo es durch Sainte-Laguë zu Übervorteilungen kam. Aber wie erheblich sind diese Verschiebungen zwischen dem alten und dem neuen Verfahren? Das haben Sie selbst anhand der Zahlen der Kommunalwahl 2020 ausgerechnet. Ihr eigenes Ergebnis lautet: Es kommt bei weniger als 1,68 % der kommunalen Mandate zu Veränderungen.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Justus Moor SPD
Und dann sprechen Sie ernsthaft von Raubbau an Demokratie. Das ist ganz schön viel Sturm für ein sehr kleines Wasserglas. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Landtag Ich komme zum Schluss: Das neue Verfahren bringt eine höhere Erfolgswertgleichheit. Deswegen haben wir es gemeinsam eingebracht, …
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, die Redezeit.
Justus Moor SPD
… damit jede Stimme gleich viel wert ist. Deswegen unterstützen wir das neue Kommunalwahlgesetz. – Vielen Dank und Glückauf! (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Moor. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Korte.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar, dass es uns in diesem Parlament bei der so zentralen Frage des Wahlrechts gelingt, auch über die Grenzen der regierungstragenden Fraktionen hinaus zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Denn in Anbetracht der Wichtigkeit von Kommunalwahlen für unsere Demokratie und auch ganz konkret für die Zukunft jeder einzelnen Stadt oder Gemeinde ist es ein gutes Zeichen, dass wir uns über diese drei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung unter den Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen miteinander verständigen konnten und dass wir damit heute das geänderte Gesetz mit einer sehr großen Mehrheit hier im Landtag beschließen können. Ich bin überzeugt, dass das Gesetz für alle Parteien und Wählergruppen eine faire und gute Grundlage für den demokratischen Wettbewerb darstellt, auch wenn Sie, liebe FDP, heute leider nicht mit uns an Bord sind oder sich andere Parteien, zum Beispiel die Linke, hier im Landtag heute nicht beteiligen können. Dabei kann ich in meiner Rede jetzt nicht auf die vielen, durchaus wichtigen Details eingehen, wie Angleichung an das Bundeswahlrecht oder die uns vom Verfassungsgericht aufgetragenen neuen Regelungen zur Einteilung der Wahl- und Stimmbezirke, sondern ich will auch – wie meine Vorredner – auf die substanziellen und vor allem spürbaren Änderungen eingehen, insbesondere auf die Punkte, die wir mit unseren Änderungsanträgen angestoßen haben. Zunächst richten wir einen besonderen Blick auf die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zugangs zu einem Mandat. 03.07.2024
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Kollegen Witzel. Würden Sie die zulassen?
Dr. Robin Korte GRÜNE
Das würde ich gerne am Ende machen.
Rainer Schmeltzer
Ich erinnere Sie.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Gerne.
Rainer Schmeltzer
Das mache ich. Weiter bitte.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Zunächst richten wir einen besonderen Blick auf die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zugangs zum Mandat. Hier war schon bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum mehrfach darauf hingewiesen worden, dass bei vergangenen Wahlen wiederholt Fälle aufgetreten sind, in denen entweder Unterstützungslisten für neue Parteien oder sogar ganze Wahlvorschläge gefälscht oder Unterschriften unter falschem Vorwand erschlichen wurden. Auch aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände ist das ein relevantes Problem, zumal sich derartige Verstöße, wenn sie erst nach der Wahl bekannt werden, kaum noch korrigieren lassen. Daher verschaffen wir nun den örtlichen Wahlbehörden die Möglichkeit, derartigen Betrug früher zu erkennen und zu verhindern, indem wir auf den Unterschriftenlisten zukünftig die Angabe vorhandener Kontaktdaten, nämlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse, fordern. Ein weiterer wesentlicher Schritt hin zu einem faireren Wahlrecht besteht darin, dass wir die Erfolgswertgleichheit der abgegebenen Stimmen verbessern und damit einer bestehenden Verzerrung in der Sitzzuteilung begegnen. Grundsatz unter uns Demokrat*innen muss doch sein, dass bei einer Wahl jede Stimme gleich viel zählt und dass sie sich, soweit mathematisch möglich, gleichermaßen in den gewählten Organen widerspiegeln. Dieses eigentlich selbstverständliche Prinzip der proportionalen Repräsentation steht aber unter Spannung, wenn – ein Beispiel – im Rat der Stadt Münster ein Vertreter der CDU-Fraktion 2.294 Wähler*innen vertritt, ein Vertreter der Linken sogar 2.513 Wähler*innen, der Vertreter einer Kleinstpartei aber schon mit 1.848 Stimmen gewählt wird. Das ist nur ein Beispiel von vielen, das zeigt, dass die Wähler*innen von Kleinstparteien derzeit überrepräsentiert werden. Landtag Dieses Maß der Überrepräsentation wollen wir im Hinblick auf eine möglichst hohe Erfolgswertgleichheit aller Stimmen so gut wie möglich abbauen und dabei zugleich die wichtige Quotenbedingung einhalten. Dazu ist das von uns heute neu eingebrachte Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich gut geeignet und dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers unter den ansonsten bei Kommunalwahlen geltenden Bedingungen mathematisch und demokratisch überlegen. Auch Justus Moor hat es bereits angesprochen, wir wechseln ja ausdrücklich nicht auf ein Verfahren wie d’Hondt, das einseitig größere Parteien bevorzugt, was das Problem eben nur umkehren, aber nicht lösen würde, sondern wir wechseln auf einen guten mathematischen Kompromiss, mit dem das Wahlergebnis möglichst fair und diskriminierungsfrei in der Sitzverteilung im Rat oder Kreistag abgebildet wird. Das ist unser Anliegen, und dem wird dieses Gesetz auch gerecht. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Justus Moor [SPD]) Nicht unerwähnt bleiben sollte an dieser Stelle aber auch der neue § 15 Abs. 5 des Gesetzentwurfs, der sagt: „Frauen und Männer sollen gleichmäßig in Vertretungskörperschaften repräsentiert sein […].“ Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Und doch macht diese Sollvorschrift eines deutlich, nämlich dass es in unserer und in der Parteien Hand liegt, Gleichberechtigung endlich wirklich ernst zu nehmen. Denn die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist nichts weniger als Verfassungsauftrag. Das Grundgesetz selbst fordert uns auf, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, und diese bestehenden Nachteile sind mit Blick auf die aktuelle Zusammensetzung unserer Räte und Kreistage offensichtlich. Insofern ist es eine wichtige und doch letztendlich auch sachlogische Entscheidung, dass wir als Gesetzgeber an dieser Stelle noch einmal klarmachen: Ja, wir wollen, dass Frauen gleichermaßen politisch mitarbeiten wie Männer, und alle Parteien und Wählervereinigungen sind aufgefordert, diesem Ziel bei der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge nachzukommen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Justus Moor [SPD]) Insgesamt haben wir ein rundum gelungenes Gesetzespaket geschaffen, mit dem wir als Land den entscheidenden Grundstein legen für die Kommunalwahlen 2025. Ich freue mich über breite Unterstützung in diesem Haus und danke jetzt schon allen Beschäftigten in den Wahlämtern, die die Vorgaben 03.07.2024 umsetzen werden, damit wir im nächsten Jahr eine reibungslose Kommunalwahl erleben werden. Für die wünsche ich allen Demokratinnen und Demokraten einen konstruktiven demokratischen Wettbewerb und viel Erfolg. Jetzt freue ich mich noch auf die Zwischenfrage des Kollegen Witzel. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Justus Moor [SPD])
Rainer Schmeltzer
Weil auch Ihre Redezeit abgelaufen ist. – Jetzt kommt die Zwischenfrage des Kollegen Witzel, die versprochener Weise von Ihnen zugelassen wurde. Herr Witzel, bitte schön.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dr. Korte, ich wollte bei Ihnen wie folgt nachfragen, weil Sie ja sehr für den demokratisch vorbildlichen Charakter des neuen Verfahrens geworben haben, das Sie einführen wollen. Ist Ihnen irgendein anderer Sachverhalt bekannt, wo es auch um Verteilungsfragen geht, wo ein solches Verfahren zur Anwendung kommt? Beispielsweise haben Sie ja auch Stimmen umzurechnen in Delegiertenmandate in innerparteilichen Angelegenheiten. Wenden Sie da auch dieses Verfahren an oder andere?
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Herr Kollege.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Sehr geehrter Herr Kollege Witzel, ich glaube, es ist deutlich geworden, auch in meiner Rede: Ja, es handelt sich um ein neues Verfahren, ein Verfahren, das wir erstmalig einführen. Ich glaube, das war der Kern Ihrer Frage. Es ist neu, aber die Vorteile sind, glaube ich, sowohl von mir als auch von beiden Vorrednern ausführlich dargestellt worden. Ich bin gespannt auf die Gegendarstellung der FDP-Fraktion. Ansonsten werden wir die Debatte am morgigen Tag weiterführen und zu einem guten Ende bringen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Justus Moor [SPD])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Korte. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Wedel.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einzelne Punkte der in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses enthaltenen Änderungen des Kommunalwahlgesetzes finden unsere Zustimmung, da sie Bedürfnissen der Praxis Landtag Rechnung tragen. Zu nennen wären beispielsweise die Anpassung von Vorschriften zum Wahlvorstand sowie der Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen an das Bundeswahlgesetz, die Verlängerung der Fristen für die Einteilung der Kreistagswahlbezirke sowie die Annahme des Mandats und die Regelung, dass im Nachrückfall ursprünglich parteilose Bewerber auf der Liste einer Partei übergangen werden, wenn sie zwischenzeitlich einer anderen Partei beigetreten sind. Diese Punkte treten aber in den Hintergrund zu den Themen, mit denen Sie das Kommunalwahlgesetz zum Experimentierfeld fragwürdiger Rechtsauffassungen machen. Vollkommen verfehlt ist Ihre Paritätsvorschrift des § 15 Abs. 5. Entweder handelt es sich um eine folgenlose – mit den Worten von Herrn Professor Ogorek – Scheingesetzgebung, oder – bei anderer Auslegung – wird der vom Bundesverfassungsgericht aus dem Demokratiegebot abgeleitete Grundsatz der Gesamtrepräsentation durch geschlechterbezogene Repräsentationsvorstellungen verletzt. (Beifall von der FDP) In einem Gesetz hat Ihr Appell jedenfalls nichts zu suchen. Geben Sie doch besser den Wählerinnen und Wählern mit dem Zulassen von Kumulieren und Panaschieren mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Kommunalvertretung – auch im Hinblick auf das Geschlecht der Gewählten. Zweifelhaft ist ebenfalls, dass Sie in Bezug auf die Wahlkreiseinteilung die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs zu den Anforderungen an eine Überschreitung der Abweichungstoleranz um mehr als 15 %, wenn Sie schon Regelbeispiele normieren, nicht eins zu eins in den Gesetzestext übernehmen, sondern Näheres der Kommunalwahlordnung überlassen wollen. Verfassungsrechtlich besonders bedenklich ist das neue Sitzzuteilungsverfahren, mit dem CDU, SPD und Grüne ihren Sitzanteil in den Kommunalvertretungen zulasten von kleineren Parteien ausbauen wollen. Anders als Sie suggerieren, führt Ihr System gerade nicht zu mehr Erfolgswertgleichheit. Das wäre auch verwunderlich, da in der einschlägigen Literatur anerkannt ist, dass das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers dem Gebot der Erfolgswertgleichheit am nächsten kommt. Ist beispielsweise ein Restsitz zu verteilen und kommt Partei A auf einen Idealanspruch von 19,1 und Partei B auf einen von 1,9, so erhält bei Ihrem System – anders als bisher – Partei A den Sitz. Das führt aber dazu, dass der Erfolgswert der Stimmen für Partei A annähernd doppelt so hoch ist wie der der Stimmen für Partei B. Genau das, was Sie bei dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers beklagen, ist auch das Ergebnis Ihres Systems. 03.07.2024 (Beifall von der FDP) Zudem ist die Spreizung des Erfolgswertes der Stimmen höher als beim Verfahren Sainte-Laguë/Schepers. Ihr Trick ist, dass Sie die Erfolgswerte unter Eins im Rahmen der Restsitzvergabe einfach ausblenden. Genau darin liegt die systematische Benachteiligung kleinerer Parteien, da bei diesen die prozentualen Abweichungen naturgemäß sowohl nach oben als auch nach unten deutlicher ausschlagen. Differenzierungen im Bereich des Erfolgswerts bedürfen nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs eines zwingenden Grundes. Einen solchen können Sie allerdings nicht vorweisen. Ihr angebliches Ziel der Stärkung der Erfolgswertgleichheit hat sich als bloßer Etikettenschwindel entpuppt. (Beifall von der FDP) Die Maske ist gefallen. Ihnen kam es von Anfang an nur darauf an, es kleineren Parteien zu erschweren, in kommunale Vertretungen einzuziehen. Deshalb haben KPV und SGK in der ersten Anhörung von alternativen Überlegungen zur Sperrklausel, bei denen es um den Erfolgswert geht, gesprochen. Sie haben dazu eine nicht leicht zu durchschauende Verpackung gewählt. Ich muss mir da auch an die eigene Nase packen. Die Frage, ob es mit dem unter Eins und über Eins eine Rolle spielt, habe ich erst bei einer Autofahrt letzten Freitag wirklich vollständig durchschaut. Deswegen habe ich das in der abschließenden Sitzung des Innenausschusses in der letzten Woche noch nicht gebracht. Da bin ich mit mir selber nicht ganz zufrieden, aber ich nehme die Kritik an der Stelle ernst. Ihre Argumentation ist jetzt in sich zusammengefallen. Deshalb versuchen Sie – nachdem Sie es bereits mit dem Begriff der Funktionsunfähigkeit versucht haben – nunmehr auch noch den Begriff der Erfolgswertgleichheit umzudefinieren. Meine Damen und Herren, Ihre Obsession, mittels kommunaler Sperrklauseln oder entsprechend wirkender Surrogate Ihnen lästige Kleinparteien, Wählergruppen und Einzelbewerber aus den kommunalen Vertretungen halten oder zumindest deren kommunalpolitischen Einfluss minimieren zu wollen, hat Ihnen schon so manche Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof beschert.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbrechen darf. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Wenn ich es richtig deute, dann ist es Herr Mostofizadeh. Würden Sie das zulassen?
Dirk Wedel FDP
Ja, bitte. Landtag
Rainer Schmeltzer
Ich dachte es mir. Bitte schön, Herr Kollege.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Kollege Wedel, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Wir wollen ja nicht rumspekulieren, sondern haben uns an dem Gesetzestext und Antragstext zu orientieren. Können Sie mir die Stelle zeigen, wo die Grünen und die CDU ausführen, dass wir eine Sperrklausel einführen wollen? (Zuruf von der FDP: Das hat er doch gar nicht gesagt!)
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, Sie haben jetzt das Wort, aber ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie hier nichts zeigen. – Bitte schön.
Dirk Wedel FDP
Vielen Dank für die Zwischenfrage. Vielen Dank, Herr Präsident, für den Hinweis. Ich habe auch gar nichts, was ich hier zeigen könnte. Natürlich haben Sie es vermieden, das entsprechend zu etikettieren. Deswegen ist es umso verräterischer, dass die kommunalpolitischen Vereinigungen diese Vorsicht nicht haben walten lassen. Es geht auch gar nicht darum, dass Sie eine Sperrklausel einführen wollen, sondern Sie wollen eine Differenzierung bei dem Erfolgswert einführen. Das ist das, was verfassungsrechtlich das Erfordernis des zwingenden Grundes auslöst. Bei der Gelegenheit möchte ich auch noch auf Folgendes eingehen: Es ist ja gar kein völlig neues Verfahren, sondern Sie haben selber geschrieben, dass Sie das Verfahren Hare/Niemeyer in dem zweiten Schritt modifiziert haben. Das heißt, es ist gar kein neues Verfahren, sondern es ist eine Änderung eines bestehenden Verfahrens. Auch das macht verfassungsrechtlich einen Unterschied, weil der Verfassungsgerichtshof darauf abgehoben hat, ob zum Beispiel Änderungen in einem bestehenden Verfahren folgerichtig sind. Das wird man bei dieser Änderung an der Stelle nicht behaupten können. Deshalb meine ich, dass man das so zu werten hat. Es ist erstens eine Modifikation eines bestehenden Verfahrens und zweitens mit einer zusätzlichen Differenzierung im Erfolgswert. Damit wären wir auch bei dem Tatbestand, dass es einen zwingenden Grund erfordert, der nicht vorhanden ist. (Beifall von der FDP) Meine Damen und Herren, geben Sie dieses Ziel endlich auf, so lange die vom Verfassungsgerichtshof aufgestellten Anforderungen an die Annahme einer Funktionsstörung oder Funktionsunfähigkeit kommunaler Vertretungen offensichtlich nicht gegeben sind. Sonst müssen Sie sich den Vorwurf gefallen 03.07.2024 lassen, unsere kommunale Demokratie zu beschädigen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Tritschler. Lassen Sie sich nicht durch die Uhr beirren. Wir haben es im Blick, dass das richtig läuft.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer das Wahlrecht bestimmt, bestimmt die Zusammensetzung unserer Parlamente und damit die Verteilung von Macht. Es wäre historisch gesehen wahrscheinlich ein einmaliges Ereignis, wenn eine Parlamentsmehrheit dies in einer Form tut, die ihren eigenen Interessen zuwiderläuft. Wenn also jemand – wie hier die regierungstragenden Fraktionen aus CDU und Grünen – kurz vor einer Wahl anfängt, am Kommunalwahlrecht herumzuschrauben, dann ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Wenn dann auch noch die SPD beipflichtet, sollten alle Alarmglocken läuten. Die Kommunen – das hört man oft – sind die Wege unserer Demokratie, denn in den Städten, Gemeinden und Kreisen wird Politik greifbar und nah am Bürger gemacht. Anders als in den Parlamenten auf der Landes- und Bundesebene ist es den Altparteien bisher auch nicht gelungen, dort lästige Wettbewerber herauszuhalten. Nicht, dass CDU, SPD, Grüne und – das gehört teilweise zur Wahrheit – FDP das nicht versucht hätten: 1994 kippte das NRW-Verfassungsgericht die 5-%- Hürde. Der neuerliche Versuch vor wenigen Jahren in der letzten Legislaturperiode, eine 2,5-%-Hürde einzuführen, scheiterte ebenfalls vor Gericht. Die Absichten dahinter – das wurde eben schon angedeutet – hätten nicht durchsichtiger sein können. Man will sich lästige Kleinparteien und Wählergruppierungen vom Leibe halten und die so frei werdenden Sitze lieber an die eigenen Parteifreunde verteilen. Nun sind andere Maßnahmen geplant oder zumindest im Gespräch, die in dieselbe Richtung gehen. Das Berechnungsverfahren für die Sitzzuteilungen soll geändert werden, und die Mindestgröße für Fraktionen und Gruppen soll steigen. So kann man sich die Wettbewerber natürlich ebenfalls vom Hals halten oder sie in den Parlamenten von wichtigen Mitwirkungsrechten abschneiden. Wir lehnen das ab, wie wir das immer abgelehnt haben, obwohl es uns als Partei inzwischen kaum noch betrifft. Kleine Parteien, junge Parteien und Wählergruppen mögen eine Last für die Interessen der Landtag Altparteien sein. Sie sind aber – ganz im Gegenteil – sicher keine Last für die Demokratie. Wir stimmen dem Entschließungsantrag der FDP im Grundsatz daher zu, aber werden uns bei der Abstimmung enthalten. Denn in Ihren sehr ausführlichen Einlassungen ziehen Sie nur den einen Schluss „Lasst uns einen Arbeitskreis bilden“, und das ist zu wenig. Das ist auch unnötig, weil sich eine Enquetekommission gerade erst in der letzten Legislatur mit dem Thema „kommunale Partizipation“ befasst hat. Trotzdem möchte ich der FDP ein Lob aussprechen. Je mehr Sie zur Kleinpartei werden, umso mehr scheinen Sie immerhin die Interessen der kleinen Partei zu vertreten. Noch weniger zustimmungsfähig ist der Gesetzentwurf der Landesregierung insgesamt. Neben dem eben angesprochenen Thema ist der wesentliche andere Inhalt des Gesetzentwurfs eine Soll-Frauenquote. Diese Soll-Frauenquote wird vorerst aber nicht verpflichtend eingeführt, weil Sie natürlich wissen, dass das nach dem deutschen Verfassungsrecht keinen Bestand hätte; mehrere Verfassungsgerichte haben inzwischen auch so geurteilt. In Zukunft wird darin also stehen: Männer und Frauen sollen gleichmäßig repräsentiert werden. Die Argumente dagegen sind hinlänglich bekannt. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken muss man sicherlich zuallererst die Entwertung der Frauen zu Quotenfrauen anführen. Schon heute stehen Frauen in einschlägigen Positionen etwa bei Parteien, die eine Quote haben, in dem Ruf, dort nicht wegen Leistung und Eignung zu sein, sondern um irgendeinen Geschlechterproporz zu erfüllen. Bei manchen Frauen fällt es einem – zugegebenermaßen – auch nicht schwer, etwas anderes zu glauben. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Boah! – Zuruf von der SPD: Widerlich!) – Nein, ich meine niemanden hier im Haus. Absurd wird das Ganze, wenn wir das im Lichte anderer politischer Entwicklungen – Stichwort: „Modell Ganserer“ – sehen. Meine Kollegin Beatrix von Storch erhielt im Bundestag gerade ein Ordnungsgeld, weil sie jemanden, der den Körper eines Mannes hat, aber gerne Kleider trägt, einen Mann nannte. (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist eine Unver- schämtheit!) Was machen wir damit? Reicht es einfach, wenn die Kandidaten abwechselnd einen Anzug und ein Kleid tragen, oder wie soll das funktionieren? Derweil werden landauf, landab Unisex-Toiletten für die anderen 172 Geschlechter, die es angeblich noch gibt, eingerichtet. (Zuruf von Justus Moor [SPD]) 03.07.2024 Wie passt das zusammen, meine Damen und Herren? Meine Damen und Herren von den Grünen, wenn Sie unser Land nicht kaputtregieren würden, müsste man Ihnen eigentlich amüsiert dabei zusehen, wie sich Ihre verschiedenen Schwachsinnsideologien gegenseitig auffressen. Sie regieren aber nun einmal, und Sie haben Mehrheitsbeschaffer bei der CDU, die sich inzwischen offenbar für jeden Quatsch hergeben. Wir jedenfalls wollen Qualität in den Parlamenten, (Lachen und Zuruf von der CDU: Fangen Sie doch mal selber an! – Zuruf von Christian Dahm [SPD]) und wir wollen kleine Parteien in den Kommunalparlamenten. Wir wollen nichts anderes und lehnen Ihren Gesetzentwurf daher ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Reul.
Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Kommunalpolitik ist eine „Nah-dran“-Politik. Die in den Räten und Kreistagen getroffenen Entscheidungen betreffen den direkten Nahbereich der Menschen. Konkret geht es zum Beispiel um Schulwege, Kindergartenplätze oder die Straßenreinigung. Die Wahl der kommunalen Vertretungen im Herbst des kommenden Jahres ist eine wichtige Abstimmung. Dafür braucht man ein gesetzliches Regelwerk, das gut funktioniert, und dieses Regelwerk liegt heute auf dem Tisch. Der Landesregierung war beim vorliegenden Gesetzentwurf wichtig, die Anregungen aus den Kreisen, Städten und Gemeinden aufzugreifen. Es mag schon lange her sein, aber ich war, wie auch viele andere in diesem Hohen Haus, selbst Ratsmitglied und kann sagen, dass es nie schadet, dort zuzuhören und auf die Anliegen zu achten, die es gibt. Die heute vor Ort Aktiven wissen vermutlich ganz gut, was funktioniert und was nicht funktioniert. Deshalb haben wir in dem Gesetzentwurf ganz praktische Dinge aufgegriffen. Ein Beispiel dafür ist die Möglichkeit der Gemeinden auszubauen, die Räte zu verkleinern oder mit dem Vorziehen der Stichtage für die Wahlvorschläge mehr Zeit für die Durchführung der Briefwahl zu schaffen. Darüber spricht heute aber kaum jemand. Das ist auch nicht überraschend, weil sich die politische Diskussion auf zwei Punkte konzentriert, erstens die sogenannte Appellklausel und zweitens auf das im Rahmen eines Änderungsantrags vorgeschlagene, neue Sitzzuteilungsverfahren. Landtag Zu der Appellklausel wurde in den Ausschüssen schon die eine oder andere Nebelkerze gezündet. Deswegen möchte ich versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Was möchte die Landesregierung? Zum einen wollen wir Frauen stärker ermutigen, sich kommunalpolitisch zu beteiligen. Zum anderen wollen wir die Parteien einladen, sich dieser Diskussion zu stellen. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger. Klar ist, dass das auf eine verfassungsmäßige Art und Weise und ohne Zwang geschehen muss. Ich bin jedoch auch nach der Sachverständigenanhörung zuversichtlich, dass unsere Norm Bestand haben wird, weil sie rechtlich eben nicht verpflichtend ist. Das steht nicht nur im Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, sondern das steht auch explizit in der Begründung. Von verschiedenen Personen wurde heute behauptet, dass das unnötig sei. Das ist es aber ganz und gar nicht, weil wir in den politischen Gremien zu wenige Frauen haben. Dieses Problem muss man zum Thema machen und Schritt für Schritt angehen. Das ist das Ziel der Landesregierung. Das Zweite ist das, im Rahmen eines Änderungsantrags vorgeschlagene, Sitzzuteilungsverfahren. Es gibt nicht Spannenderes in kommunalpolitischen Debatten als die Sitzzuteilungsdebatte. In ihrem Fraktionsantrag schlagen die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen gemeinsam eine Regelung vor, die sich an das anerkannte Verfahren nach Hare/Niemeyer anlehnt, aber bei der Verteilung der sogenannten Restsitze Neuland betritt. Das stimmt. Aber warum Neuland betreten? Ganz einfach: Das erklärte Ziel ist es, sich stärker als bisher dem sogenannten Idealanspruch anzunähern. Auf gut Deutsch: Jede Partei bzw. jedes Wählerbündnis soll möglichst genau so viele Sitze bekommen, wie ihr bzw. ihm zustehen. Übrigens – und das wurde eben mehrfach betont –: Das wird nie hundertprozentig gelingen; die Überschrift heißt „bestmöglich“. Auch mehrere Sachverständige fanden den vorgeschlagenen Weg gut, und deshalb kann man ihn gehen. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen wurden viele weitere, gute Änderungen mit breiter Mehrheit eingebracht – das wissen Sie selbst; Sie waren ja dabei –, zum Beispiel, dass Unterstützungsunterschriften und Zustimmungserklärungen für Wahlvorschläge besser überprüft werden können, um Missbrauch einzudämmen, der uns in letzter Zeit intensiver beschäftigt. Das Gesamtpaket ist zu begrüßen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Christian Dahm [SPD] und Dr. Benjamin Limbach, Mi- nister der Justiz) 03.07.2024
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung. Wir stimmen also über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7788 ab. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/9760 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 18/7788 mit den in seiner Beschlussempfehlung näher bezeichneten Änderungen anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 18/9760 – Neudruck – und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/7788 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen. Mit Schreiben vom 3. Juli 2024 hat die Fraktion der FDP zu diesem Gesetzentwurf gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung die Durchführung einer dritten Lesung beantragt und der Durchführung der dritten Lesung im unmittelbaren Anschluss an die soeben erfolgte zweite Lesung bereits vorsorglich widersprochen. Nach unserer Geschäftsordnung findet somit eine dritte Lesung dieses Gesetzentwurfes statt, jedoch nicht am heutigen Plenartag. Über den Entschließungsantrag Drucksache 18/9806 wird erst nach der Schlussabstimmung im Rahmen der dritten Lesung abgestimmt. Wir kommen zu: 12 Pläne zur Reduzierung der Referendarstellen müssen gestoppt werden! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9726 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Dass die Lage der Justiz nicht allzu rosig ist, haben wir bereits in zahlreichen Anträgen und Initiativen deutlich gemacht und dabei zu dringendem Handlungsbedarf aufgerufen. Dass der Justizminister jetzt exakt in die gegensätzliche Richtung handelt, hat mich vor allem nach der letzten Rechtsausschusssitzung sprachlos gemacht und überrascht. Landtag Die letzten Rechtsausschusssitzung war denkwürdig. Wir wurden vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Herrn Dr. Richter, begrüßt. In seinen Begrüßungsworten hat er massive Kritik daran geäußert, dass die Referendarausbildung demnächst von bisher etwas weniger als 4.000 auf knapp 3.000 Referendare reduziert werden soll. Das alles geschieht unter dem Spardiktat, das der Justizminister als alternativlose Kürzung dargestellt hat. Wir sprechen von 0,23 % des 6 Milliarden Euro großen Justizhaushalts; das sind ca. 12 Millionen Euro. Der Justizminister selbst hat in der Rechtsausschusssitzung gesagt, es seien 20 Millionen Euro; damit wären es 0,38 %. Dazu, ob diese Kürzung so alternativlos ist, haben wir eben den Finanzminister in der Fragestunde gehört. Er hat gesagt, die Ressorts seien angehalten, dort Einsparungen vorzunehmen, wo sie sinnvoll seien. Bei der Frage, ob beim Referendariat und bei der Anstellung von Referendaren eingespart werden soll und kann, kann man erhebliche Zweifel haben. Das zweite Staatsexamen, das durch die Oberlandesgerichte durchgeführt wird, hat eine Monopolstellung für die Anwaltschaft, für den Beruf des Notars, für die Richterschaft, aber auch für die Staatsanwaltschaft. Wir wissen, dass 300 Staatsanwälte fehlten. Aufgrund des demografischen Wandels gehen viele Anwälte in den nächsten Jahren in den Ruhestand, und auch bei den Richtern kann eine Verstärkung nicht schaden. Angesichts dessen, dass Asylverfahren 19 Monate und verwaltungsgerichtliche Verfahren ebenfalls lange dauern, wäre eine personelle Verstärkung in diesem Bereich mit Sicherheit sehr sinnvoll. (Beifall von der FDP, Sven Wolf [SPD] und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Die Kommunikation, die bisher durch das Ministerium erfolgt ist, war jedoch mehr als unzureichend. Viele Studenten und Referendare waren überrascht, dass sie erst gar nicht informiert worden waren und nur auf Nachfrage mitgeteilt wurde, dass es Probleme bei der Besetzung von Referendarstellen, die eigentlich schon zugesagt waren, geben würde. Das hat das Vertrauen in die Justiz als Arbeitgeber massiv gestört. Viele der zukünftigen Absolventen überlegen sich, ob sie tatsächlich noch eine Stelle in der NRW-Justiz annehmen sollen; zumindest gibt es hierzu entsprechenden Mailverkehr. Auch bei der Anwaltschaft ist das Vertrauen geschwunden, weil natürlich auch sie auf den Nachwuchs setzt, da Anwälte in vielen Bereichen aufgrund des demografischen Wandels in den Ruhestand gehen. 03.07.2024 Außerdem hat das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger einen Knacks erlitten. Wegen der langen Dauer von Gerichtsverfahren wünschen auch sie sich zum Beispiel bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten eher eine Stärkung als eine Schwächung der personellen Situation. Es ist – so scheint es – ein permanentes, kopfloses und konfuses Hin und Her. Der Justizminister hat außerdem am 25. Juni 2024 eine sofortige Kürzung der Referendarausbildung um einen Monat mitgeteilt. Diese Kürzung der Referendarausbildung hat er am 2. Juli 2024, also knapp eine Woche später, wieder aufgehoben und drei Monate nach hinten verschoben. Ich prognostiziere: Nach den Sommerferien ist dieses Thema gegessen und die Kürzung wird nicht kommen. Was wohl kommen wird oder kommen könnte, ist die Reduzierung der Referendarplätze von 4.000 auf 3.000. Hierzu möchte ich nur ganz kurz auf die Begründung hinweisen, wir würden über den Bedarf hinaus ausbilden, die auch immer angeführt wird. Auch das stimmt nicht. In der Stellungnahme der Landesfachschaft Jura, die jetzt knapp einige Tage alt ist, ist ausführlich dargestellt, dass NRW zwar 24 % der Rechtsreferendare in Deutschland ausbildet. Dieser Prozentsatz entspricht jedoch auch in etwa dem Anteil Nordrhein-Westfalens an der Gesamtbevölkerung Deutschlands von ca. 22 %. Es werden weitere Statistiken zu diesem Bereich aufgeführt. Ich fordere den Justizminister auf, von seinem Plan und von der Deckelung Abstand zu nehmen, diese aufzuheben und nicht weiter zu verfolgen. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall von der FDP und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Wendland.
Simone Wendland CDU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich außerhalb von Juristenkreisen bewegt, ist die Auffassung weit verbreitet, dass es viel zu viele Juristen gebe. Andererseits werden Juristen gerne auch von Nichtjuristen in Anspruch genommen. Wir alle kennen die vielen Klagen und Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um die Durchsetzung der eigenen Interessen geht. Auch die zunehmende Bürokratie, oftmals das Ergebnis politischer Entscheidungen aufgrund des in Deutschland durchaus auch in der Bürgerschaft vorhandenen Regelungsbedürfnisses, tut ein Übriges dazu. Insofern ist es kein Wunder, dass die reine Statistik einen hohen Bedarf an juristischem Nachwuchs ausweist. Hinzu kommt der schon erwähnte demografische Wandel. Landtag Aber all das ist kein spezifisches Problem der Juristinnen und Juristen. Wir haben dasselbe bei Medizinerinnen und Medizinern, Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern, Soldatinnen und Soldaten, Facharbeiterinnen und Facharbeitern. Die Zeiten haben sich eben geändert. Wir merken das überall. Der Wettbewerb um junge Nachwuchskräfte wird überall schärfer. Das ist nur eine Entwicklung, die in das Thema „Juristenausbildung“ hineinspielt, eine andere ist das Thema „Haushalt und Finanzen“. Die Steuereinnahmen gehen zurück, die Ansprüche an den Staat aber nicht. Im Gegensatz zu vielen anderen Ausbildungen wird ein großer Teil der Juristenausbildung staatlich finanziert. Da ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht eines Justizministers, permanent zu überprüfen, ob diese Ausbildung noch zeitgemäß und effizient organisiert ist. Wenn man auf die bloßen Zahlen guckt, muss man schon feststellen, dass NRW gegenwärtig in nicht unerheblichem Maße Juristen für andere Bundesländer ausbildet, Herr Kollege Pfeil. Dabei bleibe ich auch. Das sind Menschen, die hier ausgebildet werden und künftig woanders arbeiten. Das ist der eine Blickwinkel aus der man das Thema betrachten kann, wenn man vom Juristenmarkt sprechen will, also sozusagen die Angebotsseite. Der andere Blickwinkel ist die Nachfrageseite. Auch das Land ist eben ein großer Nachfrager. Wir brauchen Juristen für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden, die erheblich überlastet sind. Da sind wir uns völlig einig. Wir stehen da im Wettbewerb mit Kanzleien und Unternehmen. Ein gewichtiges Argument des Landes in diesem Wettbewerb ist der Faktor „Verlässlichkeit“, denn beim Faktor „Bezahlung“ wird die öffentliche Hand mit der Wirtschaft nicht mithalten können. Was die Sicherheit des Arbeitsplatzes als solchem, den Arbeitsort, die Sicherheit von Alters- und Gesundheitsversorgung angeht, da hat der öffentliche Dienst aber große Vorteile, die er im Wettbewerb auch braucht. Da ist es leider wenig hilfreich, wenn schon in der Ausbildungsphase das Vertrauen in die Verlässlichkeit eines potenziellen Arbeitgebers erschüttert wird. Deshalb war es richtig, dass der Justizminister nach einigen Tagen der Aufregung und Verwirrung wieder für etwas mehr Verlässlichkeit beim aktuellen Ausbildungsjahrgang gesorgt hat. Gleichwohl wird man auch in der Juristenausbildung etwas ändern müssen, und das wird auch auf Widerstände stoßen. Alle, die schon Juristen sind, meinen ja, dass ihre Art der Ausbildung die richtige sei – da nehme ich mich auch gar nicht aus –, und deshalb solle das auch weiter so aussehen. Aber auch das ist kein spezifisches Juristenphänomen. Es gibt auch 03.07.2024 Ärzte, die die Landarztquote von Minister Laumann nicht gut finden. Es verwundert mich schon ein bisschen, wenn ausgerechnet die FDP, die sonst so sehr auf Modernisierung und Flexibilität pocht und Althergebrachtes gerne in Frage stellt, bei der Juristenausbildung meint, alles müsse so bleiben, wie es immer war und ist, und das – das ist der entscheidende Punkt – unter veränderten Rahmenbedingungen. Die Beratung im Rechtsausschuss ist vielleicht geeignet, diesen Widerspruch aufzulösen. Es gibt erheblichen Diskussionsbedarf. Wir stimmen der Überweisung daher sehr gerne zu. (Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Wendland. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Ganzke.
Hartmut Ganzke SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Die SPD-Fraktion wird natürlich der Überweisung zustimmen, sagt hier aber auch klar und deutlich: Selbst wenn die FDP-Fraktion diesen Antrag zur direkten Abstimmung gestellt hätte, hätten wir ihm mit voller Überzeugung zugestimmt. Aus welchem Grunde? Sehr geehrte, liebe und geschätzte Kollegin Wendland, wir schätzen uns sehr und kennen uns auch schon längere Zeit. Ich will Ihnen jedoch sagen: Ich hatte gehofft, dass heute die Justizministerin in spe, Angela Erwin, hier gesprochen hätte, (Beifall und Heiterkeit von der SPD) und sage Ihnen auch, warum. Die Kollegin Angela Erwin hat nämlich in der letzten Woche dem Herrn Justizminister gesagt: Lieber Justizminister, mit mir, Angela Erwin, gibt es keine Vorverlegung der mündlichen Prüfungen. – Ich habe mich gefragt: Was macht der Justizminister jetzt? Der Justizminister hat jetzt erklärt, er werde diese mündlichen Prüfungen nicht vorverlegen. Er ist also der Kollegin Angela Erwin gefolgt. Es scheint ja so zu sein, dass es zwischen den regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen mindestens im Justizbereich arg differierende Meinungen gibt. (Heiterkeit von der SPD – Beifall von Sven Wolf [SPD]) Ich will aber auch noch Folgendes sagen: Herr Minister, ich habe heute Morgen mal kurz die Homepage des Justizministeriums aufgerufen und dort an oberster Stelle Folgendes gelesen: „Die richtige Arbeitgeberin: Justiz NRW“. Und – Zitat –: Landtag „Wesentliche Faktoren sind Sinnhaftigkeit der Tätigkeiten in der Justiz, die Arbeitsplatzsicherheit sowie die Verlässlichkeit.“ Herr Justizminister, ich zitiere aus einem Brief des Bezirkspersonalrates der Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen am Oberlandesgericht Köln. Dort heißt es wie folgt: „Die jüngst bekannt gegebenen Einsparungen im Zusammenhang mit dem juristischen Vorbereitungsdienst sind der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. […] Haushaltsprobleme sollten nicht auf dem Rücken der Referendarinnen und Referendare ausgetragen werden.“ Sie, Herr Minister, stellen mit diesen Maßnahmen die zukünftige Funktionsfähigkeit der Justiz aufs Spiel und strapazieren das Vertrauen in die Justiz als Arbeitgeberin. Das ist es, was Ihr Justiznachwuchs Ihnen gegenüber, Herr Minister, mitteilt. (Thorsten Klute [SPD]: So ist es!) Ich will Ihnen noch ein zweites Beispiel nennen. Sie waren für unser Land Nordrhein-Westfalen Anfang Juni bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, der sogenannten Frühjahrskonferenz, in Hannover. Bei der Frühjahrskonferenz in Hannover ist unter Ziffer 2. des Tagesordnungspunkts I.3 folgender Beschluss gefasst worden – ich zitiere –: „Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig, dass die Nachwuchsgewinnung in allen Funktionsbereichen zu den zentralen Zukunftsthemen und Herausforderungen der Justiz im Bund und in den Ländern gehört. Um die hohe Leistungsfähigkeit des Rechtsstaats auch in Zukunft sicherzustellen, muss für besetzbare Stellen auch weiterhin hochqualifizierter Nachwuchs gewonnen werden.“ Ich will Ihnen diesbezüglich eine Zuschrift eines ehemaligen Jurastudenten, der bei mir ein Praktikum gemacht hat, auszugsweise vorlesen. Am 29. Juni 2024 schrieb er mir – Zitat –: Die Landesregierung ist hiermit – mit dem, was sie plant – bei vielen meiner Kolleginnen und Kollegen in Ungnade gefallen. Daher spreche ich nicht nur für mich, dass viele vom Land enttäuscht sind und bereits deswegen ein berufliches Engagement bei der Justiz in Nordrhein-Westfalen ausschließen. Das, Herr Minister, ist es, was unser juristischer Nachwuchs von seiner Landesregierung und von seinem Landesminister hält. (Beifall von der SPD, der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Herr Minister, Sie reden in unserem Rechtsausschuss immer von Wertschätzung und Vertrauen gerade den jüngeren Menschen gegenüber, die sich überlegen, Karriere in der Justiz zu machen. Da will 03.07.2024 ich Ihnen ganz klar sagen: Es passt nicht zusammen, Herr Minister, auf der einen Seite Hochglanzkampagnen für die Justiz zu machen und sich auf der anderen Seite zu wundern, dass die Menschen den Weg in die Justiz eben nicht gehen. Ich kann Ihnen sagen: Das ist der Tatsache geschuldet, dass die Wertschätzung, die Sie propagieren, den jungen Menschen nicht gegeben wird. Deshalb kommen Sie nicht in die Justiz. Das ist der Vorwurf, den wir Ihnen machen. (Beifall von der SPD, der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Wir werden diese Diskussion im Rechtsausschuss weiterführen. Aber, Herr Minister, Sie brauchen nicht die Kollegin Angela Erwin dazu, sondern Sie brauchen nur Ihre Entscheidung, dass Sie sagen: Das war falsch; das nehme ich zurück. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! NRW ist ein attraktiver Standort für angehende Juristinnen und Juristen. An sechs Hochschulen wird das grundständige Jurastudium angeboten. Auch für den Übergang vom Studium in den Beruf ist NRW beliebt. Wir möchten, dass das auch so bleibt. Es ist wirklich eine Herausforderung, dass dies auch in einer angespannten Haushaltslage gelingt. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung bereits jetzt beim Haushaltsentwurf alle Bereiche betrachtet hat, insbesondere die Haushaltswirksamkeit für das Jahr 2025 betreffend. Wir alle wissen: Der Justizhaushalt ist maßgeblich geprägt durch die Finanzierung bestehender Strukturen und insbesondere die Personalkosten bei der dritten Staatsgewalt. Wir wissen auch – das war ebenfalls schon häufig Thema – um die große Belastung insbesondere bei den Staatsanwaltschaften. Deshalb müssen wir differenziert auf alle Bereiche schauen. Die vorgeschlagene Reduzierung von Stellen für Rechtsreferendare ist bitter und schwierig. Aber sie ist, alle Bereiche der Justiz betrachtet, sicherlich notwendig. Ich möchte an dieser Stelle für den OLG-Bezirk Hamm werben. Im Moment haben wir dort noch keine Wartezeit für Rechtsreferendare. Vielleicht wird demnächst eine kurze Wartezeit entstehen. Es Landtag gab einen großen Aufschrei, als insbesondere im OLG-Bezirk Düsseldorf auf der Homepage die Verlängerung der Wartezeit bekannt wurde. Es lohnt sich hinsichtlich der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auch der Blick in andere Länder. Dass wir in Nordrhein-Westfalen 26 Monate bis zur mündlichen Prüfung hatten, war ein NRW-Vorteil. Das war ein NRW-Privileg. In anderen Ländern, die schon längst auf 25 Monate umgestiegen sind, gab es das so nicht. Jetzt müssen wir diesen bitteren Schritt gehen, auf den 26. Monat verzichten und es einen Monat vorziehen. (Sven Wolf [SPD]: Warum?) – Aus Kostengründen, Herr Wolf; selbstverständlich aus Kostengründen. (Sven Wolf [SPD]: Warum denn an der Stelle?) Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung in den letzten Tagen noch einmal genauer hingeschaut und nachgesteuert hat, sodass insbesondere ein Vertrauensschutz für diejenigen besteht, die ihre Wahlstation schon geplant haben. Sie haben für dieses Jahr Klarheit. Das macht es für die kommenden Referendarinnen und Referendare nicht leichter, aber es macht es für sie planbarer und verlässlich. (Beifall von den GRÜNEN und Andrea Stullich [CDU]) Wir begrüßen außerdem ausdrücklich, dass die jetzigen Referendarinnen und Referendare freiwillig ab dem 25. Monat die mündliche Prüfung ablegen können. Damit haben sie auch die Möglichkeit, einen Monat früher in den Arbeitsmarkt und ins Berufsleben einzusteigen. Auch das ist für viele durchaus ein Vorteil. Wir werden uns den Haushaltsentwurf der Landesregierung sicherlich sorgfältig ansehen. Wir müssen wirklich das Gesamtbild betrachten. Alle Bereiche müssen solidarisch ihren Beitrag leisten, damit es gelingt, dass der Standort Nordrhein-Westfalen attraktiv bleibt und die dritte Staatsgewalt funktioniert. Wir schauen eben nicht nur auf die Juristinnen und Juristen, sondern auf alle 28 Berufe in der Justiz. Denn sie alle tragen gemeinsam zum Gelingen des Rechtsstaats bei. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Vorweg und um die Spannung nicht bis ins Unerträgliche steigen zu lassen: Wir stimmen dem Antrag in vollem 03.07.2024 Umfang zu, nicht nur der Überweisung. – Damit wäre eigentlich alles gesagt. Aber lassen Sie mich noch einige Dinge besonders betonen. Unmittelbar betroffen von den geplanten Maßnahmen ist die Justiz, als rechtsprechende Gewalt ein konstituierender Teil der Staatsgewalt und damit die Institution gewordene Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips. Unmittelbar betroffen ist also eine tragende Säule des Staatsaufbaus. Nun ist es ja nicht gerade so, als ob der Zustand dieser Säule makellos sei. In der Aktuellen Stunde des letzten Plenums hatte ich die Frage nach der Rechtsnot gestellt. Über 400 Staatsanwälte fehlen jetzt schon. Die Pensionierungswelle der nächsten fünf Jahre bei Richtern, Staatsanwälten und Justizangehörigen überhaupt ist ja im Antrag dargelegt. Mit der Einführung neuer Technik – von neuester ganz zu schweigen – kommt die Regierung nicht hinterher. Das wäre eine Möglichkeit der Linderung. Aber es klappt ja nicht. Und nun die Kürzung bei den Referendaren! Das ist peinlich, weil es nur um eine geringe Summe geht, selbst wenn sie etwas höher sein sollte als im Antrag ausgeführt. Das ist töricht, weil die Referendare bei der Arbeitsbewältigung in der Justiz fehlen und dies die übrigen Mitarbeiter belastet. Das ist schädlich, weil es ein ungutes Licht auf die Justiz wirft, deren Attraktivität um die besten Juristen doch eigentlich gestärkt werden sollte. Und es ist sozial fragwürdig. Denn es trifft die Referendare besonders, die als Auszubildende eine schwache Position haben und dem Ausbildungsmonopol des Landes kaum ausweichen können. Da ist am wenigsten Widerstand zu erwarten. Da erwartet der Minister am wenigsten Schwierigkeiten für die Maßnahmen. Na toll! Dabei wäre es am Minister, endlich die Nöte der Justiz offensiv zu vertreten und angemessene zusätzliche Mittel mit dem Finanzminister auszuhandeln, nicht nur Kürzungen. Aber ich glaube, ehe der Minister diese Stärke an den Tag legt, wird noch das eine oder andere an Wasser den Rhein hinabfließen. Die Beschäftigten in der Justiz jedenfalls lassen langsam die Hoffnung auf einen Minister fahren, der ihre Belange vertritt. Warum die Kürzung hier? Es fehlen ca. 2 Milliarden Euro im Haushalt. Seit letzter Woche ist die Lücke ja größer geworden. Wie groß die Lücke auch sei: Sie besteht und zwingt den Finanzminister zum Handeln. Das ist seine Aufgabe, und er wird es wohl schon meistern, 2 oder 3 % des Haushalts neu finanziell zu sichern. Aber weitaus größer ist die Aufgabe an anderer Stelle. Denn der Finanzminister kann höchstens die Symptome kurieren, aber nicht die Krankheit heilen. Will sagen: Die Lücke im Haushalt entsteht ja nicht Landtag anlasslos. Hier ist der Anlass die Schwäche der wirtschaftlichen Entwicklung, bei der Deutschland die schlechtesten Werte von allen Industrienationen aufweist. Dafür sind die Wirtschaftsminister Dr. Habeck im Bund und Neubaur in NRW verantwortlich. Es fehlen Steuern, weil Unternehmen kaum Gewinne machen. Explodierende Energiepreise, Abgaben und Bürokratielasten sowie bröckelnde Infrastruktur machen es der Wirtschaft schwer. Der scheidende BASF-Chef sagte, man mache überall auf der Welt Gewinne, nur auf dem Heimatmarkt Deutschland nicht. Das bedeutet, dass auch nächstes Jahr und übernächstes Jahr und danach weniger Steuern da sind – so lange, bis die Politik geändert wird. Wir haben also drei Hauptverantwortliche für die hier zu besprechenden Kürzungen. Es sind die Wirtschaftsminister mit der falschen Politik und der Minister, der sich lieber den Beschwerden der Referendare aussetzt, als für sie zu streiten. Man muss das natürlich nicht so sehen. Wenn die Regierung es aber anders sieht, ist sie in der Pflicht, eine Politik zu betreiben, die solche Kürzungen vermeidet. Wenn sie das nicht kann, sollte sie den Weg für andere Regierungen frei machen. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir das sowieso für angebracht halten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Limbach.
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Gewährleistung ausreichender Referendarstellen durch das Land Nordrhein-Westfalen ist natürlich von essenzieller Bedeutung für eine funktionierende Justiz. Diese wird aber in keiner Weise beeinträchtigt. Wieder, lieber Herr Abgeordneter Pfeil, darf ich ein Falschzitat von Ihnen korrigieren. Ich habe nirgendwo gesagt, dass die Einsparung alternativlos war. Gerne können wir darüber sprechen, welche Alternativen es gibt. Ich glaube, dann werden auch Sie mir zustimmen, dass das hier die richtige Einsparung war. Trotz der Reduzierung auf ca. 1.250 bis 1.550 statt der bisher 1.750 durchschnittlichen jährlichen Neueinstellungen werden prognostisch ausreichend Assessorinnen und Assessoren für eine Tätigkeit in unserer Justiz zur Verfügung stehen. Es gibt bislang deutlich mehr Bewerbungen für eine Tätigkeit im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst, als Einstellungszusagen erteilt werden. In den letzten fünf Jahren hat es im Durchschnitt 744 Bewerbungen für den höheren Justizdienst pro Jahr 03.07.2024 gegeben, während jährlich durchschnittlich 311 Einstellungszusagen erteilt werden konnten. Angesichts der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und der Notare wird es auch hier nicht zu schwerwiegenden Notsituationen kommen. Nein! Dem Staat kommt natürlich aufgrund seiner Monopolstellung bezüglich der Referendarausbildung eine besondere Verantwortung zu. Dieser besonderen Verantwortung wird das Land Nordrhein-Westfalen aber auch bei einer verminderten Anzahl von Einstellungen nachkommen. Ja, es werden Wartezeiten entstehen oder verlängert; aber sie werden weiterhin moderat sein. So wird sich beispielsweise im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm, in dem es bislang gar keine Wartezeit gab, eine Wartezeit von voraussichtlich viereinhalb Monaten im Mai 2025 aufbauen. In den Bezirken Düsseldorf und Köln wird es mehr sein; aber wir werden keine zwei Jahre haben, wie man es zum Beispiel aus Berlin hört. Wer als Referendar schnell in die Ausbildung will und im Rheinland studiert hat, ist also herzlich eingeladen, in den wunderschönen westfälischen Teil dieses Landes zu wechseln. (Beifall von den GRÜNEN) Was mir vor allem wichtig ist: Die besonderen Qualitätsmerkmale des juristischen Vorbereitungsdienstes in Nordrhein-Westfalen, die teilweise bundesweit ein Alleinherstellungsmerkmal haben, bleiben unangetastet. Beispielhaft: Nordrhein-Westfalen stellt anders als andere Bundesländer monatlich ein und führt monatlich schriftliche und mündliche Prüfungen durch. Das bedeutet maximale Flexibilität für die Referendarinnen und Referendare und maximale Planungssicherheit für die Ausbildungsstellen. Nordrhein-Westfalen hat zahlreiche Ausbildungsgerichte und -staatsanwaltschaften, verteilt im ganzen Land. Trotz ihrer Vielfalt haben die Ausbildungsstellen sehr umfangreiche einheitliche Unterrichtsmaterialien für alle Arbeitsgemeinschaften in Zivil-, Straf- und Arbeitsrecht, ferner im Verwaltungsrecht und im Anwaltsrecht. Wer zur selben Zeit wie ich in der Referendarzeit gewesen ist, weiß, wie modern und neu das ist. Freiwillig kann zusätzlich zu den normalen Arbeitsgemeinschaften einmal pro Woche an einem Online-Klausurenkurs teilgenommen werden. Alle Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen haben kostenlosen Zugriff auf die Datenbanken Juris und Beck-online. Landtag Im Examen haben sie einen Anspruch darauf, ihre Examensklausuren in elektronischer Form anzufertigen. Übrigens, Herr Abgeordneter Pfeil: Deswegen können wir auch die Wartezeit auf die mündliche Prüfung verkürzen; denn früher haben wir allein vier Wochen gebraucht, um die Klausuren zu sammeln und an die Klausurenkorrektoren zu verteilen. Jetzt schaffen wir das in 48 Stunden. (Zuruf von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Das ist also eine Effizienzsteigerung durch Digitalisierung. Aber Sie bleiben beim alten FDP-Motto: Bedenken first, Digitalisierung second. – Glückwunsch! (Beifall von den GRÜNEN und Romina Plons- ker [CDU]) Die Aussage, es herrsche bereits jetzt ein akuter Personalmangel im Bereich des höheren Justizdienstes, trifft für die Gerichtsbarkeit und für die Staatsanwaltschaft nicht zu. Indes besteht bei den Staatsanwaltschaften noch ein Bedarf an zusätzlichen Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Ja, das stimmt. Der Anteil freier Planstellen von Richterinnen und Richtern in allen fünf Gerichtsbarkeiten sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten lag unter Beachtung bereits erteilter Einstellungs-/Übernahmezusagen und gegebenenfalls für Rückkehrer vorgehaltener Planstellen zum Stichtag 1. April 2024 bei lediglich 1,8 %. Das ist ein riesiger Erfolg für die Mittelbehörden in NRW. (Beifall von den GRÜNEN und Romina Plons- ker [CDU]) Dies entspricht letztlich einer Vollauslastung. Das heißt: Junge Assessorinnen und Assessoren drängen in die Justiz. Wenn ich sie in den Behörden vor Ort erlebe, sehe ich, dass sie mit großer Begeisterung arbeiten. Um es aber noch einmal deutlich zu machen: Ja, die Haushaltslage erfordert Einsparungen. Bei der Bestimmung der Anzahl der zur Verfügung stehenden Referendarstellen sind einerseits fiskalische Notwendigkeiten und andererseits die Interessen der Bewerberinnen und Bewerber an einer Fortsetzung der Ausbildung und der Bedarf der Justiz einschließlich Rechtsanwaltschaft gegeneinander abzuwägen. Hier erscheinen die Einsparungen vertretbar. Diese Reduktion erreichen wir durch erstens die Reduzierung der Einstellung auf rund 100 Personen pro Monat ab Juli 2024 bis August 2025 landesweit, zweitens die Verkürzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses von 26 auf 25 Monate durch Vorverlegung der mündlichen Prüfung – dank einer Effizienzsteigerung dank der Digitalisierung – und drittens die Zahlung der Unterhaltsbeihilfe nur noch taggenau bis zum Tag der mündlichen Prüfung. 03.07.2024 Die Reduzierung der Referendarstellen macht auch mir keine Freude. Aber die Haushaltslage erfordert von uns verantwortungsbewusstes Handeln. Und die Einsparung, wie ich Sie Ihnen dargestellt habe, ist verantwortungsvoll im Sinne einer gut funktionierenden Justiz. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Trotzdem weise ich darauf hin, dass der Minister seine Redezeit um eine Minute überzogen hat. – Beim Blick in das Rund hier stelle ich fest, dass es weiterhin keine Wortmeldung gibt. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9726 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD; Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 13 Das Handwerk braucht dringend moderne Bildungszentren Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9725 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der Kollegin Schneider das Wort.
Susanne Schneider FDP
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie oft haben wir schon über den Fachkräftemangel gesprochen? Wie oft haben wir den fehlenden Nachwuchs beim Handwerk bemängelt? Wie oft haben wir schon die Bedeutung des lebenslangen Lernens betont? Anscheinend noch nicht oft genug; denn die Bildungseinrichtungen des Handwerks sind in einem schlechten Zustand. Sie stammen in der Regel aus den 80er-Jahren. Eine Modernisierung ist daher längst überfällig, wenn sie ihren Aufgaben noch gerecht werden sollen. Deshalb haben Handwerk, Bund und Land 2019 mit dem Modernisierungspakt Berufliche Bildung die nötigen Mittel vereinbart, um die Modernisierung und Instandsetzung der Bildungszentren voranzubringen. Landtag Die damalige Landesregierung mit der FDP hatte die Landesförderung von 4 auf 8 Millionen Euro verdoppelt. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Insgesamt stehen dadurch jedes Jahr rund 40 Millionen Euro bis 2029 zur Verfügung. (Beifall von der FDP) Jetzt ist die Modernisierung jedoch in Gefahr; denn die Kosten laufen derzeit aus dem Ruder. So schlägt der Westdeutsche Handwerkskammertag Alarm, dass die vorgesehenen Förderungen angesichts der gestiegenen Baukosten zu niedrig sind. Inflation, Probleme bei der Materialbeschaffung und der Fachkräftemangel sind gefährliche Kostentreiber. Die Baupreisindizes sind in Nordrhein-Westfalen zwischen den Jahren 2019 und 2023 um über ein Drittel gestiegen. So mehren sich die Zweifel, dass die zwischen Handwerk, Land und Bund bis 2029 vereinbarten Investitionsmittel reichen werden. Die sogenannten Überbetrieblichen Bildungsstätten sind wichtige Anlaufstellen für das Handwerk. Azubis legen dort ihre Abschlussprüfungen ab, Schülerinnen und Schüler informieren sich dort über das Handwerk, Gesellinnen und Gesellen bemühen sich dort um einen Meisterbrief. Die Funktionen der Bildungszentren sind also vielfältig. Das Handwerk sichert mit den Bildungseinrichtungen die Qualität der Berufspraxis. Kleine und mittlere, aber auch spezialisierte Handwerksbetriebe lassen ihre Beschäftigten hier aus- und fortbilden. Je nach Ausbildungsbetrieb und Gewerk sind bis zu 21 Wochen berufspraktische Ausbildung in diesen Überbetrieblichen Bildungsstätten verpflichtend. Die Zentren dienen zudem als Prüfungsort für die Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen. Spezialisten gewinnen hier ihre nötigen Qualifizierungen. Zudem sollen die Bildungszentren Berufsinteressierte mit den nötigen Einblicken und Informationen versorgen. Schülerinnen und Schüler wenden sich im Rahmen der Berufsorientierung an die Bildungszentren. Benachteiligte Jugendliche können hier neue Fähigkeiten erlernen und sich beruflich qualifizieren. Gesellinnen und Gesellen lassen sich zu den nächsten Schritten ihrer Berufskarriere beraten. Bildungszentren müssen für diese vielfältigen Aufgaben in einem guten baulichen und technischen Zustand sein; denn nur dann bieten sie für das Handwerk die richtige Bildungsinfrastruktur. Die Fördermittel des Landes sind daher an die Preisentwicklung im Baubereich bis zum Ende der Förderperiode 2029 anzupassen. Damit sich die Modernisierungen nicht noch weiter verzögern, müssen auch die Förder- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Die bisherigen Programme 03.07.2024 werden vom Handwerk immer noch als zu bürokratisch empfunden. Die Bewilligungsverfahren können durch Verschlankung aber schneller und planbarer werden. Das Ziel muss ein unkompliziertes digitales und medienbruchfreies Verfahren sein, das gemeinsam mit dem Handwerk erarbeitet wird. Solche Vereinfachungen sollen dann idealerweise bis zum 1. Mai 2025 umgesetzt werden. Das Handwerk ist das Herzstück unserer mittelständischen Wirtschaft. Es ist ein wesentlicher Motor für den wirtschaftlichen Erfolg in unserem Land. (Beifall von der FDP) Eine hochwertige Aus- und Weiterbildung in modernen Bildungszentren mit erstklassiger Ausstattung ist eine Voraussetzung für gute Fachkräfte von morgen – egal ob Lehrling, Geselle oder Meister. Unterstützen wir also das Handwerk mit gut ausgestatteten Bildungszentren, damit das Handwerk wieder attraktiver wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Schmitz. (Im Plenarsaal steht ein Eimer, der Regentrop- fen auffängt.)
Marco Schmitz CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fragen uns schon die ganze Zeit, ob wir vielleicht auch mehr Handwerk hier im Saal brauchen. Aber das Dach wird ja in der Sommerpause renoviert, damit wir hier nicht absaufen, wenn es weiter so regnet. Spannender Antrag, muss man sagen. Das Handwerk braucht moderne Bildungszentren. Neue brauchen wir nicht, sondern wir müssen die, die wir haben, einfach vernünftig ausstatten. Kollegin Schneider hat es gerade richtig gesagt: Wir haben den Handwerkspakt 2019 geschlossen. Jedes Jahr zahlen wir 8 Millionen Euro, um den Menschen vor Ort, den Gesellinnen und Gesellen, die notwendige Ausstattung und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, damit sie eine vernünftige Ausbildung und Beratung bekommen. Das ist richtig und gut so. Als CDU-Fraktion sind wir zusammen mit unserem Partner, den Grünen, Partner des Handwerks. Das werden wir auch weiterhin sein. Ich sage an dieser Stelle: Das Handwerk kann sich auf die Zukunftskoalition von Schwarz-Grün verlassen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Natürlich werden wir jetzt die angepassten notwendigen Maßnahmen ergreifen. Das ist doch gar keine Landtag Frage. Wir müssen schauen, was im Rahmen der Fachkräfteoffensive notwendig ist. Schließlich sagen wir, dass wir junge Leute brauchen, die bereit sind, aus der dualen Ausbildung heraus das Handwerk zu ergreifen, ein ehrbares Handwerk zu ergreifen. Dann können wir doch nicht sagen: An den Stellen werden wir sparen. Glauben Sie mir: Wir werden uns darum kümmern, dass das Handwerk die notwendige Infrastruktur bekommt, um auch zukünftig seine Gesellinnen und Gesellen ausbilden zu können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt die Kollegin Teschlade.
Lena Teschlade SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben wahrscheinlich den Brief vom Westdeutschen Handwerkskammertag bekommen. Die FDP hat daraus diesen Antrag erstellt. Wir sind uns, glaube ich, einig, dass das Handwerk in unserem Land einen hohen Stellenwert besitzt und dass wir vor allen Dingen junge Menschen mehr dazu motivieren müssen, eine handwerkliche Ausbildung zu machen. Seit den späten 1980er-Jahren hat sich die Zahl der Azubis im Handwerk von einem Höchststand von 633.000 auf 342.000 im letzten Jahr fast halbiert. Das muss uns allen große Sorge bereiten, weil Handwerkerinnen und Handwerker an vielen Stellen dieses Land überhaupt erst am Laufen halten. Um junge Menschen für eine Berufsausbildung im Handwerk zu begeistern, brauchen wir daher auch mehr Anerkennung der Handwerksberufe. Zu hartnäckig halten sich immer noch ganz bestimmte Vorurteile. Deshalb ist gerade auch die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung wichtig, wie wir sie hier im Hause schon mehrfach diskutiert haben. Es ist auch unbestritten, dass Auszubildende moderne Lernorte brauchen. Deshalb ist es richtig, dass es Förderprogramme zur Modernisierung der überbetrieblichen Bildungsstätten gibt. Ich bin jetzt aber ganz ehrlich. Das Thema ist sehr komplex, und die Mittel sind knapp. Insofern braucht es hier eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit dem Thema. Jetzt einfach die Forderungen aus dem Papier des Handwerkskammertages aufzugreifen, zusammenzuwürfeln und daraus einen Antrag zu machen, ist mir zu unambitioniert. Denn – das gehört zur Ehrlichkeit dazu – bei diesem Thema haben wir natürlich auch eine Aufgabe des Bundes. Liebe FDP, wir unterstützen auch dabei, wenn im Bund das Geld für dieses Thema locker-03.07.2024 gemacht werden würde, weil auch wir davon überzeugt sind, dass das ganz wichtig ist. Trotzdem denke ich, dass der Antrag in Summe zu kurz gegriffen ist, da er viele Punkte nicht aufgreift, die die Landesregierung aber hier vor Ort tatsächlich konkret machen könnte und umsetzen könnte. (Marco Schmitz [CDU]: Die sie umsetzt!) Ich will einige Beispiele nennen. Es fehlt noch immer an einer Anweisung an die Berufsschulen, dass an ÜBS-Tagen kein regulärer Berufsschulunterricht stattfindet. Die bisherige Regelung verursacht einen erheblichen Organisationsaufwand der Kammern. In vielen anderen Bundesländern ist dies durch einen Erlass geregelt worden. In NRW setzt man derweil noch auf ein gutes Miteinander. Natürlich ist es immer begrüßenswert, wenn sich die Dinge miteinander regeln lassen. Aber leider scheint das in diesem Bereich noch nicht so wirklich zu funktionieren. Hier könnte die Landesregierung entsprechend handeln. Auch eine Erweiterung des Erlasses, der eine Teilnahme der Berufsschullehrerinnen und -lehrer am überbetrieblichen Unterricht vorsieht, ist zumindest zu prüfen. Nachdem die FDP zuletzt so vehement für die Digitalisierung gestritten hat, wundert es mich, dass der Punkt zum Beispiel in dem Antrag überhaupt nicht aufgegriffen wird, weil wir in dem Bereich feststellen, dass noch nicht einmal das gute alte Faxgerät zum Einsatz kommt, sondern dass Menschen die Aktenordner noch von A nach B tragen müssen und dann die Daten einzeln geprüft und weitergeleitet werden. Hier muss das Arbeitsministerium schnellstmöglich zeitgemäße Alternativen finden, die für alle tragbar sind. Deshalb will ich zum Schluss noch einmal sagen: Es ist gut, wenn wir uns im Ausschuss mit dem Thema beschäftigen. Das hat das Handwerk verdient. Aber das Thema gehört auch in den Ausschuss. Deshalb stimmen wir der Überweisung selbstverständlich gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Teschlade. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Zimmermann.
Marc Zimmermann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wie meine Vorrednerin und der Kollege Schmitz schon ausgeführt haben, sind wir uns einig, dass die berufliche Bildung eine Modernisierung der Infrastruktur dringend nötig hat. Hierfür sind bereits 2019 jährlich 40 Millionen Euro in den Modernisierungspakt Berufliche Bildung einge-Landtag preist worden – das schreiben Sie auch in Ihrem Antrag –, und das ist gut so. Dass das Verfahren zur Beantragung dieser Mittel – wie Sie ebenfalls schreiben – allerdings enorm bürokratisch und damit langwierig ist, stellt sicher ein mit allen an dem Programm Beteiligten zu besprechendes Manko dar. Über die Absenkung der bürokratischen Hürden hinaus fordern Sie eine Anhebung des Fördervolumens durch das Land, um die Baukostensteigerungen von 33 % abzufedern. Im ersten Moment macht das Sinn, und dem würde auch niemand widersprechen – wohlgemerkt: würde. Denn wie Sie dem Merkblatt zur Förderung der Infrastruktur für Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung entnehmen können, ist diese Förderung, wie so viele andere auch, eine Kofinanzierung des Landes. Die Aufteilung erfolgt demnach im Regelfall so: 45 % Bundesanteil, 20 % Landesanteil und 35 % Mittel der Träger der Bildungseinrichtungen. Kommen wir also der Forderung nach und erhöhen nur die Landesmittel für die Baukostensteigerungen um ein Drittel, würde diese Erhöhung schlimmstenfalls ungenutzt liegen bleiben; denn 20 % Landesanteil von 40 Millionen Euro Gesamtvolumen sind und bleiben nun einmal 8 Millionen Euro. Ihr Vorschlag macht also nur dann Sinn, wenn im gleichen Atemzug aus Berlin die Nachricht kommt, dass auch hier die Mittel entsprechend angehoben werden und sich das Gesamtvolumen erhöht; denn das Verhältnis der Anteile von Bund, Land und Trägern verändert sich ja nicht. Es braucht also mehr als eine einseitige Anhebung durch das Land. Vielmehr müssten sich alle Beteiligten grundsätzlich über die weitere Ausgestaltung dieser Förderung unterhalten. (Beifall von den GRÜNEN) Damit kommen wir zur Rolle des Bundes. In Ihrem Antrag fordern Sie, die Landesregierung solle sich gegenüber dem Bund dafür starkmachen, ebenfalls eine Anpassung vorzunehmen. Richtig! Dabei ist es doch gerade Ihre Partei auf Bundesebene, die blockiert. Erst gestern hat das Kabinett mitgeteilt, wie es um den Haushalt im Land steht und worauf trotz angespannter Lage ein Fokus gelegt werden soll. Aus dem Bund hört man hingegen, dass Herr Lindner alle Minister und Ministerinnen zu Einsparungen auffordert. Da stellt sich mir schon die Frage, wie Sie sich die Erhöhung der Finanzmittel im Land und im Bund vorstellen. Logischerweise bedeutet das doch, dass diese Gelder gerade wegen der starren Schuldenbremse – an der wohlgemerkt Ihre Partei fast schon ideologisch festhält – aus einem anderen Topf genommen werden müssten. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) 03.07.2024 In den letzten Wochen haben nun auch Wirtschaftsverbände und Finanzexperten erklärt, dass die Schuldenbremse zu starr ist. Steuermehreinnahmen sind in Kürze nicht zu erwarten. (Ralf Witzel [FDP]: Der Schuldenberg ist zu hoch!) Wenn Sie als Opposition im Land also mehr Geld fordern, dann machen Sie doch bitte auch einen praktikablen Vorschlag, woher das Geld kommen soll. Da kommt mir eine Idee: Sie können sich gerne bei Ihrem Kollegen Lindner dafür starkmachen, die Schuldenbremse zu reformieren, … (Ralf Witzel [FDP]: Fangen Sie doch mal an, zu sparen! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) – Da können Sie so laut werden, wie Sie wollen. … damit nicht nur für dieses wirklich wichtige und richtige Ansinnen auf allen Ebenen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können, sondern auch für so manch dringend notwendige Investition in Infrastrukturprojekte – Stichworte „Bahn“, „Brücken“, „Autobahnen“, „Schulen“ etc. (Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von Ralf Witzel [FDP] und Dietmar Brockes [FDP]) Einer Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu und hoffen auf konstruktive Ideen zur Lösung eines sehr präsenten Problems. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und Marco Schmitz [CDU])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimmermann. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Vincentz. (Ralf Witzel [FDP]: Immer neue Schulden sind keine Lösung!)
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Thema, das die Gemüter zu erhitzen scheint. – Sie kennen vielleicht diesen seltsamen psychologischen Effekt: Jemand in Ihrem Bekannten- oder Freundeskreis spricht über die 1980er, und Sie denken, dass das in etwa 20 Jahre her sei. Pustekuchen! Das Jahr 1980 befindet sich in einer Äquidistanz zu heute wie zum Jahr 1936. Das ist einfache Mathematik. Es sind 44 Jahre. Das bedeutet: Ein Haus, das in den 80ern errichtet wurde, ist so langsam sanierungsfällig. Sie können es hier beobachten. Der Landtag wurde 1988 fertiggestellt. Jetzt regnet es durch die Decke. Man hat immerhin einen wohlgeformten Eimer hingestellt. Deutschland 2024 in einem Bild, könnte man meinen. Landtag In vielen Bildungszentren sieht es nicht anders aus. Sie stammen in Nordrhein-Westfalen im Regelfall auch aus den 80ern und sind von der Bausubstanz oftmals noch ein wenig schlechter dran als der Landtag, sodass sich natürlich die Idee aufdrängt, dass man dort etwas tun muss. Das hat man über die letzten Jahre hinweg durchaus nicht mit der Verve angepackt, wie das Handwerk es vielleicht bräuchte. Wir haben es gerade schon gehört: 2019 hat es von dieser Seite aus schon eine Erhöhung gegeben, eine Verdopplung gar. Aber jetzt kommt ein FDP-Antrag, der in dieser Form nicht ganz auf dem Schirm hat, dass der Löwenanteil von der Bundesebene gestemmt werden muss. Da stellt sich mal wieder die Frage, wer eigentlich unser aktuell amtierender Bundesfinanzminister ist und welches Parteibuch er hat. Mit dem müsste man vielleicht im Einzelnen darüber reden, wie das gegenfinanziert wird. Da gibt es aktuell aber ein wenig andere Signale. Es ist eine Überweisung in den Ausschuss. Wir werden dazu höchstwahrscheinlich eine Anhörung haben. Es ist immer gut, wenn man dem Handwerk zuhört. Dann findet man vielleicht noch ein interessantes zweites Paradoxon bzw. einen witzigen Winkelzug. Oftmals ist es in Nordrhein-Westfalen mittlerweile so, dass sich selbst für die Sanierungsprojekte der Bildungszentren nicht genügend Handwerker finden. Genau die Stellen, an denen man Handwerker fortbildet, weiterbildet, ausbildet, sind dann auf nicht zu findende Handwerker angewiesen. Das ist eine spannende Posse. Aber das können wir ja im Ausschuss noch einmal miteinander diskutieren. Wir stimmen der Überweisung auf jeden Fall zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich persönlich freue mich sehr über die Debatte, die wir hier heute haben, und darüber, dass alle der Meinung sind, dass es gut ist, dass wir eine starke Förderung für die Bildungszentren des Handwerks haben. Es ist ohne Frage so, dass wir eine gute Infrastruktur auf dem neuesten Stand der Technik für die berufliche Bildung brauchen und dass sie notwendig und richtig ist. Aber ich will auch ganz klar sagen, dass wir seit 2019 natürlich schon eine Menge gemacht haben. Wir haben für über 100 Projekte Landesgeld bewilligt. Darunter sind große Bauprojekte wie das Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe in Soest mit 12 Millionen Euro, das Bildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Gütersloh in Bielefeld mit 03.07.2024 16 Millionen Euro, das Gebäude der Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf – Landesförderung: knapp 9 Millionen Euro – (Beifall von Marco Schmitz [CDU]) sowie die Bundesfachschule für Orthopädietechnik in Dortmund mit 600.000 Euro. Weitere Großprojekte, für die die Landesregierung ihr Förderinteresse bekundet hat, befinden sich im Planungs- und Begutachtungsverfahren. Die zuständigen Stellen des Landes sind durch die gemeinsame Förderung der Projekte mit dem Bund in einem ständigen Austausch mit der Bundesregierung. Im Übrigen läuft auch das ziemlich gut. Ich will nur mal sagen: Kein einziges Projekt wurde bisher aus Mangel an finanziellen Mitteln abgelehnt. Für alle Projekte wird gemeinsam mit dem Bund eine tragbare Lösung gefunden. Wir haben dafür auch ressortübergreifende Förderzugänge wie Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe und EFRE in geeigneten Fällen eingesetzt, um die Mittel in diesem Bereich erheblich zu verstärken. Ich will mich an dieser Stelle einmal ausdrücklich bei Mona Neubaur dafür bedanken, dass wir diese EFRE-Mittel aus dem Landeswirtschaftsministerium immer zur Verfügung gestellt bekommen und manche guten Projekte damit durchgezogen haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben weiterhin dafür gesorgt – das alles kommt zu den Summen dazu –, dass der Ausbau der überbetrieblichen Bildungsstätten auch aus den Fördermitteln für das Rheinische Revier bezahlt werden kann, wenn diese Bildungsstätten im Rheinischen Revier liegen. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Damit verfügen wir über weitere Fördermittel, um in dieser Region Bildungszentren des Handwerks auszubauen. Natürlich wollen wir auch die Verfahren beschleunigen. Wir müssen die Förderung aber immer aus verschiedenen Töpfen zusammenbringen. Natürlich ist die Wahrheit auch, dass in dem Moment, in dem europäische Mittel mit im Spiel sind, das Antragsverfahren wirklich sehr aufwendig ist. Es gibt sehr viele, die bauen wollen und sagen: „Na ja, mit EU-Mitteln ist es sehr schwierig“, weil die Bürokratie dort eben so ist, wie sie ist. Wir müssen dennoch auch diese europäischen Mittel einsetzen. Ich bin ganz sicher, dass wir auch in den nächsten Jahren das Geld dafür zur Verfügung stellen werden, die Projekte Schritt für Schritt umzusetzen, und dass wir keine Projekte aus finanziellen Gründen ablehnen müssen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Zusammenarbeit zwischen Handwerk, Land und Bund bei der Finanzierung so bleibt, wie sie heute ist. Wenn wir den Haushalt 2025 beraten, werden Sie Landtag unsere Vorschläge dazu im Haushaltsplan sehen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9725 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag zur Mitberatung zusätzlich an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zu überweisen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 14 Vergabeverfahren im Straßenbau – Vorteile der Funktionalausschreibung nutzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9722 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 1) . Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9722 an den Verkehrsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 15 Gesetz zur Modernisierung des Sparkassenrechts und zur Änderung weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9656 erste Lesung 03.07.2024 Herr Minister Dr. Optendrenk hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/9656 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 16 Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9768 erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3) . Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/9768 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. 17 Gesetz zur Stärkung des Hochschulstandorts Bochum im Bereich des Gesundheitswesens und zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9769 erste Lesung Frau Ministerin Ina Brandes hat Ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4) . Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/9769 an den Wissenschaftsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Landtag Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 18 Mehr Jugendpartizipation in Europa durch ein gemeinsames Jugendparlament mit den BENELUX-Staaten und hierzu das Landesjugendparlament in Nordrhein-Westfalen endlich umsetzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9727 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9727 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 19 Für Qualität und medizinische Spitzentechnologie in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern: NRW-Investitionsmittel für Krankenhäuser deutlich erhöhen. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9732 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9732 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 03.07.2024 20 Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9735 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9735 angenommen. Jetzt kommen wir zu: 21 Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Europäischen Ausschuss der Regionen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9810 – Neudruck Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9810 – Neudruck – angenommen. Wir kommen zu: 22 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 21 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/9785 Die Übersicht 21 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 21 abstimmen. Wer stimmt für die Bestätigung der Übersicht? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis Landtag 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die in Drucksache 18/9785 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Wir kommen zu: 23 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/20 gem. § 97 Abs. 8 GO Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 20 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 20 bestätigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:42 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 03.07.2024 Landtag Anlage 1 Zu TOP 14 – Vergabeverfahren im Straßenbau – Vorteile der Funktionalausschreibung nutzen – zu Protokoll gegebene Reden Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Nordrhein-Westfalen geht entschlossen die große Herausforderung an, seine vorhandene Straßeninfrastruktur zukunftsfest zu machen. Die Landesregierung hat sich vorgenommen, nicht nur eine weitere Verschlechterung des Zustandes der Bundes- und Landesstraßen in seiner Zuständigkeit abzuwenden, sondern im Gegenteil für eine nachhaltige Verbesserung des bestehenden Straßenund Radwegenetzes zu sorgen. Vor diesem Hintergrund hat mein Haus einen 11- Punkte-Plan vorgelegt, auf dessen Grundlage wir die Sanierungsoffensive „Straßeninfrastruktur NRW“ engagiert angehen. Ein wichtiger Aspekt in der Sanierungsoffensive ist die zügige Beauftragung und Abwicklung von Baumaßnahmen. Hierbei spielt das Vergaberecht eine zentrale Rolle. Wir haben uns daher vorgenommen, die Beschleunigungspotenziale zu nutzen, die das Vergaberecht bietet. Unser Ziel ist zum einen, zu einer schnelleren Beauftragung von Unternehmen und damit zum Vertragsschluss zu kommen, und zum anderen, für Beschleunigung durch innovative Bauweisen Raum zu lassen. Um diese Ziele zu erreichen, setzen wir vermehrt auf funktionale Ausschreibungen bzw. Leistungsbeschreibungen. Ihr Antrag greift diesen Aspekt auf und fordert, insbesondere funktionale Leistungsbeschreibungen effektiver zu nutzen, denn Eile sei geboten. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Ihnen versichern: Wir wissen das bereits und sind auf dem Weg! Es ist richtig, dass funktionale Ausschreibungen im Vergleich zur konstruktiven Ausschreibung zur Beschleunigung von Baumaßnahmen führen können, auch wenn sie nicht zwingend kostengünstiger sind. Funktionale Ausschreibungen ermöglichen es, die Anforderungen an die Straßeninfrastruktur präziser zu formulieren. Statt nur technische Details vorzugeben, beschreiben wir die gewünschte Funktionalität. Dadurch haben die Unternehmen mehr Spielraum für innovative Lösungen. Transparente Zustandsdaten, innovative Bauweisen und eine übergreifende Baustellenkoordination führen letztendlich zu einer Beschleunigung in der Projektabwicklung. Vor diesem Hintergrund hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) bereits im März 2023 eine allgemeine Rundverfügung (ARV) zur funktionalen Ausschreibung ver-03.07.2024 fügt, in der konkrete Voraussetzungen für funktionale Leistungsbeschreibungen bei Infrastrukturprojekten definiert werden. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass das Instrument der funktionalen Ausschreibung sich nicht bei jedem Infrastrukturprojekt eignet. Es kann nicht gießkannenmäßig genutzt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie es der FDP-Antrag nahelegt. Aber dort, wo die funktionale Leistungsbeschreibung zielführend ist, nutzen wir sie. In den Jahren 2024 und 2025 werden insgesamt 21 Projekte funktional ausgeschrieben (werden), davon allein 15 für Ersatzneubaubrücken in 2024. Die stetig steigende Anzahl an funktionalen Ausschreibungen zeigt unser Engagement für eine moderne und zukunftsfähige Straßeninfrastruktur. Auch Sammelausschreibungen werden, wo immer möglich, eingesetzt. Exemplarisch zu nennen ist die L 142 Neuss-Erfttal mit 3 Ersatzbauwerken, wohlgemerkt mit funktionaler Leistungsbeschreibung. Das Gleiche gilt für Mischlosvergaben. Straßen.NRW nutzt die bestehenden vergaberechtlichen Instrumente insofern mit dem notwendigen Engagement. Wir wollen aber auch eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung des Vergaberechts erreichen. Deswegen werden wir uns auch im Gesetzgebungsprozess zum Vergabetransformationsgesetz des Bundes einbringen, dessen Kernziel u. a. eine Vereinfachung und Beschleunigung der öffentlichen Auftragsvergabe ist. Auch der Losgrundsatz – und seine (weitere) Flexibilisierung –, den der FDP-Antrag anspricht, steht hier im Fokus der Betrachtung. Aktuell befindet sich der Referentenentwurf in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Die Beteiligung der Länder im Gesetzgebungsverfahren ist nach aktuellem Stand im Herbst geplant. Schließlich wird auch die Forderung, sich dafür einzusetzen, dass der Rechtsschutz in Vergabeverfahren im Hinblick auf die Dauer der Entscheidungszeiträume und der wirtschaftlichen Folgen von Bauzeitverzögerungen effektiver ausgestaltet wird, von der Landesregierung in den Blick genommen. Der Antrag der FDP geht damit ins Leere.
Klaus Voussem CDU
Ein kluger Spruch sagt: „Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.“ (Laotse) Die NRW-Landesregierung kennt das Ziel: Die Infrastruktur in Bewegung zu halten. – Allerdings nimmt sie dabei nicht nur einen, sondern mehrere Wege zum Ziel. Landtag Es ist unstrittig, dass die funktionalen Ausschreibungen die Zeit von Baumaßnahmen deutlich verkürzen können. Der vorliegende Antrag kritisiert aber, dass dieses Instrument im Rahmen der Sanierungsoffensive noch zu wenig genutzt würde. Ich kann Sie beruhigen: Dieses Mittel wird bereits regelmäßig genutzt. Im Moment gibt es Planungen, diese Möglichkeit in Zukunft noch häufiger zum Einsatz zu bringen, um deutlich mehr Ressourcen zu bündeln. In diesem Jahr werden 15 Brückenersatzneubauten funktional ausgeschrieben. Auch innovative Bauverfahren sollen zukünftig noch häufiger zum Einsatz kommen. Dies gilt auch für Ausschreibungen, um bereits vorhandene Effizienzen stärker zusammenzuführen. Es gilt, zukünftig Vorgänge noch deutlich stärker zusammenzufassen. Dazu werden auch mehrere Brückenbaustellen konzentriert werden müssen. Der vorliegende Antrag geht leider nicht weit genug: Wir müssen nicht nur die Ausschreibung vereinfachen, sondern den Prozess auch für Externe öffnen. Es ist zeitlich und vonseiten des Vergaberechtes effizienter, wenn Bauunternehmen, die über keine eigene Planungsabteilung verfügen, einen externen Planer beauftragen können. Aktuell bremsen die Richtlinien zur Ausschreibung eine schnelle Vergabe und Umsetzung aus. Das müssen wir ändern. Die NRW-Landesregierung hat bereits seit Langem den Bedarf an Beschleunigung im Straßenbau, aber auch entsprechende Potenziale erkannt und geht diese an. Ersatzneubauten werden schon heute ohne erneute Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung gebaut. Planung, Genehmigung und Bau wurden digitalisiert. Die Anwendung des Building Information Modeling (IBM) Systems wurde schon vor zwei Jahren angestoßen. Das 10-Punkte-Programm der Landesregierung sieht die verbindliche Einführung standardisierter Regelungen zur Vereinfachung von Planung, Genehmigung und Bau von Ersatzneubauten vor, um im bestehenden System Bauvorhaben zu beschleunigen und so den Investitionsstau schnell und nachhaltig aufzulösen. Mit dem – im Infrastrukturpaket I enthaltenen – 8- Punkte-Programm werden verkürzte Bauzeiten forciert. Darüber hinaus hat die NRW-Landesregierung Maßnahmen zu Bekämpfung des Fachkräftemangels und des Sanierungsstaus ergriffen. Neben 03.07.2024 der Gewinnung von Fachkräften und Planungen durch externe Planungsbüros setzt das Land NRW zunehmend auf die Anwendung von Schnellbauweisen Schon 2017 hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Planungs- und Genehmigungshochlauf in Gang gesetzt. Seit diesem Jahr wurden mehr Planerinnen sowie Planer eingestellt und für Ingenieurbüros Rekordsummen ausgegeben. Die Wirkung dieser Planungsbeschleunigung zeigte sich schon in der Vergangenheit an dem schnelleren Abruf von Bundesmitteln. Aber was nutzen all diese Maßnahmen, wenn der Bundesverkehrsminister eine Beschleunigung von 144 Bauprojekten ankündigt, die nun deutlich personelle Ressourcen bindet, die eigentlich dringend notwendig für die Sanierung und den Erhalt unserer Brücken wären? Sie fordern in Ihrem Antrag, eine Änderung der Vergabeordnung (VOB/A) über den Bundesrat anzustoßen, um funktionale Ausschreibungen auch dann zu ermöglichen, wenn dies „bauzeitlich vorteilhaft“ ist. Die aktuelle Regelung der VOB/A ermöglicht bereits funktionale Ausschreibungen unter der Voraussetzung der „Zweckmäßigkeit“. Da funktionale Ausschreibungen in der Regel schneller sind, würde diese Art der Ausschreibung damit in deutlich mehr Fällen angewendet werden können. Sie sehen: Ich kann Sie beruhigen. Der Bedarf ist bereits erkannt, und eine gesetzliche Grundlage ist ebenfalls vorhanden. Die NRW-Landesregierung ist bereits „unterwegs“ und auf ihrem Weg zum Ziel. Wir schaffen Ressourcen, indem wir Personal freimachen für wieder weitere Aufgaben. Je kürzer die Bauunternehmung für die jeweilige Umsetzung braucht und je kürzer Personal durch Bauüberwachung gebunden ist, desto mehr Kapazitäten haben wir für neue Bauvorhaben. Die angesprochene Problemstellung umfasst viele Aspekte. Dies einzig an zwei Punkten festzumachen, greift leider zu kurz. Die NRW-Landesregierung hat diese vielschichtige Problemlage auch bereits seit Längerem erkannt und geht diese Herausforderung bereits von verschiedenen Seiten an, dennoch sind wir immer offen für konstruktive Vorschläge in der weiteren Beratung im Ausschuss.
Gordan Dudas SPD
Der Zustand unserer Infrastruktur ist an zahlreichen Stellen in einem beklagenswerten Zustand. Das ist nicht neu, aber die Lage wird immer dra-Landtag matischer, mit der Sperrung von Brücken, Straßen, Beschränkungen oder auch Baustellen, die Anfahrtswege verlängern, Staus erzeugen und neben einem Schaden für die Umwelt auch einen enormen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Immer wieder diskutieren wir daher über die notwendigen Maßnahmen, um das Problem effektiv anzugehen. Dabei ist klar: Neben den notwendigen Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße und einer Ausfinanzierung der notwendigen Maßnahmen braucht es ausreichend personelle Ressourcen, sowohl seitens der staatlichen Stellen als auch bei den privatwirtschaftlichen Unternehmen. Besonders aber müssen wir bei den Verfahren besser werden. Daher war es ein wichtiger Schritt, dass die Bundesebene sich die Planungsbeschleunigung auf die Fahnen geschrieben hat und im vergangenen Jahr mit den Ländern auf konkrete Maßnahmen geeinigt hat. Allerdings dürfen wir nicht verschweigen, dass manche sich schwer damit tun, dies umzusetzen und die Planungszeiten zu verkürzen. Manchmal müssen sie auch erst zum Jagen getragen werden. Dabei ist es unerlässlich, in einer Phase der Verunsicherung von Wirtschaft und Bevölkerung und in einer Phase globaler Krisen die entscheidenden Impulse zu setzen, um wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt bestmöglich zu erreichen. Und das gelingt nicht durch Einschränkung der Mobilität, sondern durch funktionierende Mobilität, die gut organisiert und gesteuert wird. Daher begrüßen wir grundsätzlich Ideen und Vorschläge, die zum Ziel haben, Verfahren zu beschleunigen. Denn es ist niemandem damit gedient, wenn Menschen auf dem Weg zur Arbeit im PKW oder im Bus im Stau stehen. Nein, das Ziel muss sein, dass gerade die berufstätigen Familien einen guten Start in den Tag haben. Wie man diesen Weg am besten geht, werden wir beraten. Daher freuen wir uns auf die weitere Diskussion im Ausschuss und stimmen der Überweisung natürlich gern zu.
Martin Metz GRÜNE
Viele Straßenbrücken sind nicht nur alt, sondern wurden auf Basis von Standards gebaut, die nicht auf die hohen Verkehrslasten der heutigen Zeit ausgelegt waren. Die Rate der Sanierungen und Ersatzneubauten war über Jahrzehnte zu niedrig. Daher sind wir heute vermehrt mit Ablastungen oder Sperrungen von Brücken konfrontiert, mit den negativen Auswirkungen auf die Mobilität von Menschen, die Gütertransporte und mit Belas-03.07.2024 tungen für Anwohnende und Infrastruktur durch Umleitungen und Ausweichrouten. Die Sanierung unserer Straßeninfrastruktur ist eine Aufgabe für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Es ist die Aufgabe der aktuellen politischen Generation, beim Ressourceneinsatz im Straßenbau einen klaren Schwerpunkt auf die Erneuerung des Bestandsnetzes zu legen. Nur so kann es gelingen, durch mehr und vorausschauende Ersatz- und Sanierungsmaßnahmen bei Brücken schrittweise vor die Lage zu kommen. Der wichtigste Akteur bei der Sanierung unseres Straßenbrückennetzes ist die Autobahn GmbH des Bundes. Da große Teil der Verkehrslasten auf dem Autobahnnetz abgewickelt werden, haben Ablastungen oder Sperrungen von Autobahnbrücken oftmals besonders problematische Auswirkungen vor Ort. Wir erwarten vom Bundesverkehrsminister, dass er die Sanierung und Erneuerung von Autobahnbrücken endlich zur Chefsache macht und entsprechende mittel- und langfristige Pläne transparent vorlegt. Nur dann können Land und Kommunen angemessen planen und reagieren. Das Land Nordrhein-Westfalen ist für etwa sechseinhalbtausend Brückenbauwerke verantwortlich, entweder direkt als Teil von Landesstraßen oder in der Rolle der Auftragsverwaltung für die Bundesstraßen. Wir begrüßen es sehr, dass unser Verkehrsminister Oliver Krischer mit seiner Sanierungsoffensive einen umfassenden planerischen Ansatz vorgelegt hat, um das Thema „Straßenbrücken“ nachhaltig anzugehen. 400 Brückenbauwerke sollen in den nächsten Jahren saniert oder ersetzt werden. Er konnte dabei auf den Arbeiten der Vorgängerregierung aufbauen, welche sich verstärkt dem Thema widmete, wie Ersatzneubauten von Brücken schneller erfolgen können. Dabei spielen auch funktionale Ausschreibungen, die Bündelung von Vergaben und innovative Bauweisen eine wichtige Rolle. Daran anknüpfend ist es einer der elf Punkte der Sanierungsoffensive des Verkehrsministeriums vom Herbst 2023, im eigenen Zuständigkeitsbereich deutlich stärker die funktionale Ausschreibung zu nutzen, die im vorliegenden Antrag thematisiert wird. Im März dieses Jahres teilte das Ministerium beispielsweise mit, dass der Neubau der L-420-Brücke Blombacher Bach funktional ausgeschrieben wurde und mit modularer Expressbauweise realisiert wird. Das führt zu einer massiven Bauzeitverkürzung im Vergleich zur konventionellen Bauweise. Ein solches Vorgehen soll zukünftig deutlich häufiger erfolgen. So lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die Zielrichtung des Antrags der FDP-Fraktion Landtag richtig ist, wobei das Landesverkehrsministerium dort schon in überzeugender Weise tätig ist. Über Details des aktuellen Sachstands und weitere Möglichkeiten zur Stärkung der funktionalen Ausschreibung kann weiter diskutiert werden. Wir stimmen der Überweisung des Antrags in den Verkehrsausschuss zu.
Christof Rasche FDP
Ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen braucht eine wettbewerbsfähige Infrastruktur. Nur so können wir Industrie, Wertschöpfung und Wohlstand auch in Zukunft sichern. Gleichzeitig spüren wir täglich, dass die Infrastruktur in unserem Land gegenwärtig in keinem guten, keinem wettbewerbsfähigen Zustand ist. Wir müssen bei allen Verkehrsträgern im Bestand sanieren, Lücken schließen und Kapazitäten für das prognostizierte Wachstum des Verkehrsvolumens ausbauen – auch und gerade auf der Straße, dem Verkehrsträger Nr. 1. Dazu braucht es die nötigen Finanzmittel auf der einen und Planungsbeschleunigung auf der anderen Seite. Wer einen Sanierungsstau aufarbeiten will, muss schneller sanieren als die Abnutzung neuen Sanierungsbedarf schaffen kann. Zahlreiche gesperrte oder abgelastete Brücken und marode Straßen verdeutlichen, dass wir dieses Rennen vielerorts verlieren. Eine Möglichkeit, Straßenbaumaßnahmen zu beschleunigen, ist die Funktionalausschreibung. Hier werden anders als bei der klassischen Ausschreibung nach Gewerken nicht nur die Bauleistungen, sondern auch die Planungsleistung extern ausgeschrieben. Das Verfahren wird dadurch verkürzt, es entsteht Planungs- und Terminsicherheit und es stärkt den Wettbewerb unter den Anbietern, weil neben Aspekten der Wirtschaftlichkeit auch das Gesamtkonzept als Teil des Angebots mit in die Vergabeentscheidung einbezogen werden kann. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) sieht die Möglichkeit zur Funktionalausschreibung ausdrücklich vor, die schwarz-gelbe Landesregierung startete 2022 eine Bundesratsinitiative, um im Sinne der Planungsbeschleunigung alle Potenziale bei Vergabe-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu nutzen, und auch die aktuelle Landesregierung will laut ihrer Antwort auf unsere kürzlich gestellte Kleine Anfrage zum Thema ausdrücklich in Zukunft mehr auf Ausschreibungen mit funktionalen Leistungsinhalten setzen. Wir sind uns also alle einig! Leider lernen wir aus derselben Kleinen Anfrage, dass all dies mit der Realität noch wenig zu tun 03.07.2024 hat. Von 3.804 Ausschreibungen bei Straßen.NRW für Erhalt, Aus- und Neubau an Landesund Bundesstraßen in den Jahren 2020 bis 2023 wurden nur zwei planmäßig funktional vergeben: ein Anteil von mikroskopisch kleinen 0,05 %. Dieser Anteil kann niemanden zufriedenstellen. Die Landesregierung muss im Bundesrat und in ihrer Zuständigkeit alles unternehmen, um den Einsatz funktionaler Ausschreibungen systematisch zu ermöglichen und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Das Ziel: kürzere Bauzeiten, schnellere Ergebnisse und eine spürbare Verbesserung des Zustands unserer Straßeninfrastrukur. Lassen wir die Bürger und Unternehmen in NRW nicht länger darauf warten! Wir freuen uns auf die Beratung an dieser Stelle und im Ausschuss. Landtag Anlage 2 Zu TOP 15 – Gesetz zur Modernisierung des Sparkassenrechts und zur Änderung weiterer Gesetze – zu Protokoll gegebene Rede
Dr. Marcus Optendrenk
Die Sparkassen sind ein wichtiger Stabilitätsanker für die Menschen vor Ort. Mit ihrer vertrauensvollen und persönlichen Beratung gehen die Sparkassen auf individuelle Bedürfnisse und Lebensziele ein. Mit ihrem öffentlichen Auftrag, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und des Mittelstands, leisten sie einen wertvollen Beitrag in Zeiten marktwirtschaftlicher Unsicherheiten und geopolitischer Konflikte. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkassen für ihr Engagement für einen verlässlichen und stabilen Finanzplatz Nordrhein-Westfalen! Die Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zu den nordrhein-westfälischen Sparkassen in kommunaler Trägerschaft. Das Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen, das den wesentlichen Rechtsrahmen für die Institute bildet, existiert in seiner derzeitigen Struktur und wesentlichen Ausgestaltung bereits seit dem Jahr 2008. Es hat sich seitdem bewährt. Gleichwohl besteht wegen der fortschreitenden Digitalisierung und auch der stetig zunehmenden KWG- und EU-Regulatorik Anpassungsbedarf im Hinblick auf Vorschriften, die insbesondere die Gremien der Institute betreffen. Hier wollen wir flexibilisieren und gleichzeitig Rechtssicherheit schaffen. Exemplarisch möchte ich einige Punkte herausgreifen: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zum einen die erforderlichen Regelungen für eine Modernisierung der Vorschriften zum Verwaltungsrat geschaffen. Dies betrifft neben Sitzungen in digitaler Form als Videokonferenz etwa auch den frühzeitigen Versand von Beratungsunterlagen als Regelfall, die Zuleitung auch vertraulicher Vorlagen und Niederschriften an die Verwaltungsratsmitglieder sowie die Schaffung der Möglichkeit, Verwaltungsratssitzungen ausnahmsweise bei Bedarf auch ohne Anwesenheit des Vorstandes durchzuführen. All das stärkt die Rolle der Verwaltungsratsmitglieder und erleichtert ihre Arbeit! Ferner sind Flexibilisierungen zugunsten des Abstimmungsprozesses bei der Bildung von größeren Zweckverbandssparkassen angebracht, wenn 03.07.2024 es darum geht, die an den Fusionsprozessen beteiligten Kommunen angemessen in den Sparkassengremien zu beteiligen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass mehr als zwei Stellvertretungen im Verwaltungsratsvorsitz zugelassen werden sowie der Vorsitz und die Stellvertretungen jeweils einmal in der Amtszeit in zwei Wahlperioden nach der Fusion gewechselt werden können. Auch im Hinblick auf die Sparkassenzweckverbände besteht Anpassungsbedarf: Zum einen besteht Klarstellungsbedarf in Bezug auf die Übernahme der Kosten des Zweckverbands durch die Sparkasse. Zur Entbürokratisierung soll bei den regelmäßig vermögenslosen Zweckverbänden die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses und dessen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt entfallen. Klarstellender Regelungsbedarf besteht zudem für die bereits bei den Regionalverbänden unterhaltenen Stützungsfonds zur Institutssicherung entsprechend den aufsichtlichen Vorgaben der Europäischen Zentralbank. Nachhaltigkeit ist ein bestimmendes gesellschaftliches Thema. Die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens für nordrhein-westfälische Sparkassen sollte daher auch mit Blick auf die damit einhergehende Notwendigkeit zur Unterstützung einer Transformationsfinanzierung mittels einer gesetzlichen Verpflichtung zur Orientierung am Prinzip der Nachhaltigkeit wie bei der NRW.BANK hervorgehoben werden. So haben es die regierungstragenden Fraktionen im Koalitionsvertrag vereinbart. Dies setzen wir jetzt um. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Kundinnen und Kunden und dem jeweiligen Kreditinstitut hinsichtlich der Kundendaten ist auch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein besonders schützenswertes Gut. Der Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen steht derzeit in einem Spannungsverhältnis zum gesetzlich nicht festgeschriebenen, aber allgemein anerkannten und alle Kreditinstitute erfassenden Bankgeheimnis. Private Geschäftsbanken und auch Institute des genossenschaftlichen Sektors sind aber von vornherein keine möglichen Adressaten eines Informationszugangsanspruchs. Dieses Spannungsverhältnis wollen wir zum Schutz der Daten von Kundinnen und Kunden der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute sowie zur Vermeidung von möglichen (Vertrauens-)Schäden für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute durch gering-Landtag fügige Anpassung des Informationsfreiheitsgesetzes auflösen. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abrechnungsfondsgesetzes und des Risikofondsgesetzes wird im Wesentlichen eine wechselseitige Zweckerweiterung vorgesehen. Damit soll dem Land Nordrhein-Westfalen eine größere Flexibilität dahin gehend ermöglicht werden, den jeweiligen Verpflichtungen unter Verwendung der angesammelten Mittel auch des jeweils anderen Sondervermögens nachkommen zu können. Die bei der damaligen Errichtung der Sondervermögen vorgesehene Wirkung der Sondervermögen als haushaltstechnische Puffer gilt fort. Zu dem Gesetzentwurf hat eine Verbändeanhörung stattgefunden. Der Gesetzentwurf stößt bei den angehörten nordrhein-westfälischen kommunalen Spitzenverbänden und Sparkassenverbänden auf breite Zustimmung. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf. Herzlichen Dank! 03.07.2024 Landtag Anlage 3 Zu TOP 16 – Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes Nordrhein-Westfalen – zu Protokoll gegebene Rede
Herbert Reul
Die amtliche Statistik liefert der Öffentlichkeit, der Politik und der Verwaltung objektive und verlässliche Daten. Diese Daten sind eine unabdingbare Grundlage für Planungen in Bund, Ländern und Kommunen, und sie können eine Grundlage für fundierte Entscheidungen bilden. Damit schafft die amtliche Statistik Transparenz und ermöglicht uns faktenbasierte Diskussionen über gesellschaftliche, wirtschaftliche, ökologische und fachliche Entwicklungen. Das Landesstatistikgesetz Nordrhein-Westfalen regelt unter anderem die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von statistischen Daten in unserem Land. Es legt dabei zum Beispiel fest, welche Daten für welchen Zweck erhoben werden dürfen, wie sie verwendet werden können und welche Datenschutzbestimmungen einzuhalten sind. Zudem zielt es darauf ab, die Qualität, Objektivität und Unabhängigkeit der amtlichen Statistik sicherzustellen. Gleichzeitig sollen die Effizienz und die Effektivität von Befragungen erhöht werden. Das Landesstatistikgesetz fordert dazu eine belastungsarme Ausgestaltung und Durchführung der Befragungen, und es verlangt den Einsatz moderner Techniken und – wo möglich – den Rückgriff auf geeignete Verwaltungsdaten. Außerdem legt das Landesstatistikgesetz den Landesbetrieb IT.NRW als Statistisches Landesamt für das Land Nordrhein-Westfalen fest. Auch auf der kommunalen Ebene besteht ein erhebliches Interesse an statistischen Erhebungen und Informationen. Viele Kommunen haben sogar eigene kommunale Statistikstellen. Das Landesstatistikgesetz bildet die landesrechtliche Ermächtigung für diese Statistikstellen, die es den Kommunen ermöglichen, kommunale Statistiken für eigene Zwecke anzuordnen und durchzuführen. Mit all diesen und weiteren Regelungen zu Grundsatzfragen der amtlichen Statistik hat sich das Landesstatistikgesetz in den letzten Jahren als 03.07.2024 Rahmenwerk für die Arbeit der amtlichen Statistik in unserem Land bewährt. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Dabei trägt es dazu bei, Bürokratie im Bereich der Landesstatistik zu vermeiden, weil durch dieses Rahmenwerk auf diverse Einzelregelungen verzichtet werden kann. Zusätzlich regelt es, dass Belastungen durch statistische Erhebungen in unserem Land für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen so gering wie möglich zu halten sind. Das Gesetz tritt in der aktuellen Fassung Ende dieses Jahres außer Kraft. Um diese grundlegenden Regelungen für die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen aufrecht zu erhalten, soll das Landesstatistikgesetz mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz nun entfristet werden. Unter anderem der Städtetag Nordrhein-Westfalens hat diese Absicht ausdrücklich begrüßt. Unser Landesstatistikgesetz hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetz. Herzlichen Dank! Landtag Anlage 4 Zu TOP 17 – Gesetz zur Stärkung des Hochschulstandorts Bochum im Bereich des Gesundheitswesens und zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften – zu Protokoll gegebene Rede
Ina Brandes
Nordrhein-Westfalen besitzt eine europaweit einzigartige und leistungsstarke Hochschullandschaft. Um diese Spitzenposition weiter zu festigen, bündelt der vorliegende Gesetzentwurf drei Vorhaben, mit denen wir die Leistungsfähigkeit des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalen weiter stärken. Ich stelle Ihnen die Maßnahmen gerne kurz vor: Das erste Vorhaben betrifft die Stärkung des Hochschulstandorts Bochum. Hier verfolgen wir das Ziel, das an der Hochschule für Gesundheit vorhandene Studienangebot in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen langfristig zu sichern und zu stärken. Als Landesregierung sind wir überzeugt von der hohen Bedeutung dieses Studienangebotes, sehen aber auch, dass die Hochschule für Gesundheit angesichts ihrer geringen Größe Nachteile erfährt. Dies betrifft zum Beispiel größenunabhängige Kosten in der Verwaltung sowie bei der Digitalisierung. Diese Nachteile sollen nun durch eine Neustrukturierung behoben werden. Die Hochschule Bochum ist dabei ein idealer Partner, um die Hochschule für Gesundheit eingliedernd aufzunehmen und die akademische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen angemessen und zukunftsorientiert zu sichern und weiterzuentwickeln. Durch die organisatorische Neuaufstellung im Rahmen der neuen Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum werden Synergieeffekte erzielt, fachliche Kooperationen gefördert, und es wird insgesamt die Attraktivität des Hochschulstandorts Bochum weiter gesteigert. Hierbei geht es darum, die akademische Erstausbildung im Bereich der Pflege- und Gesundheitsfachberufe am Standort Bochum zu sichern und nachhaltig zukunftsfest zu machen. Das Fächerspektrum beider Hochschulen ist komplementär, und die fachlichen Profile ergänzen sich gut – etwa in den Bereichen Ökonomie und Gesundheit oder in der Medizintechnik. Die Gebäude der Hochschule Bochum und der Hochschule für Gesundheit liegen zudem räumlich nah beieinander, sodass die organisatorische Neuausrichtung auch den Campusgedanken voranbringt. Das zweite Vorhaben betrifft den weiteren Aufbau der Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe in 03.07.2024 Bielefeld, die im Jahr 2018 gegründet wurde. Die ersten Studierenden haben im Wintersemester 2021/2022 ihr Medizinstudium aufgenommen. Der Aufbau der Medizinischen Fakultät OWL verläuft seitdem sehr erfolgreich. Im Rahmen des Aufwuchses der Fakultät ist die Anzahl der Studienplätze bislang hochschulgesetzlich festgesetzt worden. Diese Festsetzung soll nunmehr für das Wintersemester 2025/2026 fortgeführt werden, dabei wird die Zahl der Studienanfängerplätze erfreulicherweise verdoppelt. Das dritte Vorhaben schließlich betrifft eine gesetzliche Klarstellung im Bereich der personalvertretungsrechtlichen Zuordnung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den staatlich getragenen Hochschulen sowie der künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den staatlichen Kunsthochschulen. Mit der Änderung reagieren wir auf eine durch divergierende Gerichtsentscheidungen entstandene Unsicherheit an den Hochschulen.
