Dr. Robin Korte
Zunächst richten wir einen besonderen Blick auf die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zugangs zum Mandat. Hier war schon bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum mehrfach darauf hingewiesen worden, dass bei vergangenen Wahlen wiederholt Fälle aufgetreten sind, in denen entweder Unterstützungslisten für neue Parteien oder sogar ganze Wahlvorschläge gefälscht oder Unterschriften unter falschem Vorwand erschlichen wurden. Auch aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände ist das ein relevantes Problem, zumal sich derartige Verstöße, wenn sie erst nach der Wahl bekannt werden, kaum noch korrigieren lassen. Daher verschaffen wir nun den örtlichen Wahlbehörden die Möglichkeit, derartigen Betrug früher zu erkennen und zu verhindern, indem wir auf den Unterschriftenlisten zukünftig die Angabe vorhandener Kontaktdaten, nämlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse, fordern. Ein weiterer wesentlicher Schritt hin zu einem faireren Wahlrecht besteht darin, dass wir die Erfolgswertgleichheit der abgegebenen Stimmen verbessern und damit einer bestehenden Verzerrung in der Sitzzuteilung begegnen. Grundsatz unter uns Demokrat*innen muss doch sein, dass bei einer Wahl jede Stimme gleich viel zählt und dass sie sich, soweit mathematisch möglich, gleichermaßen in den gewählten Organen widerspiegeln. Dieses eigentlich selbstverständliche Prinzip der proportionalen Repräsentation steht aber unter Spannung, wenn – ein Beispiel – im Rat der Stadt Münster ein Vertreter der CDU-Fraktion 2.294 Wähler*innen vertritt, ein Vertreter der Linken sogar 2.513 Wähler*innen, der Vertreter einer Kleinstpartei aber schon mit 1.848 Stimmen gewählt wird. Das ist nur ein Beispiel von vielen, das zeigt, dass die Wähler*innen von Kleinstparteien derzeit überrepräsentiert werden. Landtag Dieses Maß der Überrepräsentation wollen wir im Hinblick auf eine möglichst hohe Erfolgswertgleichheit aller Stimmen so gut wie möglich abbauen und dabei zugleich die wichtige Quotenbedingung einhalten. Dazu ist das von uns heute neu eingebrachte Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich gut geeignet und dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers unter den ansonsten bei Kommunalwahlen geltenden Bedingungen mathematisch und demokratisch überlegen. Auch Justus Moor hat es bereits angesprochen, wir wechseln ja ausdrücklich nicht auf ein Verfahren wie d’Hondt, das einseitig größere Parteien bevorzugt, was das Problem eben nur umkehren, aber nicht lösen würde, sondern wir wechseln auf einen guten mathematischen Kompromiss, mit dem das Wahlergebnis möglichst fair und diskriminierungsfrei in der Sitzverteilung im Rat oder Kreistag abgebildet wird. Das ist unser Anliegen, und dem wird dieses Gesetz auch gerecht. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Justus Moor [SPD]) Nicht unerwähnt bleiben sollte an dieser Stelle aber auch der neue § 15 Abs. 5 des Gesetzentwurfs, der sagt: „Frauen und Männer sollen gleichmäßig in Vertretungskörperschaften repräsentiert sein […].“ Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Und doch macht diese Sollvorschrift eines deutlich, nämlich dass es in unserer und in der Parteien Hand liegt, Gleichberechtigung endlich wirklich ernst zu nehmen. Denn die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist nichts weniger als Verfassungsauftrag. Das Grundgesetz selbst fordert uns auf, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, und diese bestehenden Nachteile sind mit Blick auf die aktuelle Zusammensetzung unserer Räte und Kreistage offensichtlich. Insofern ist es eine wichtige und doch letztendlich auch sachlogische Entscheidung, dass wir als Gesetzgeber an dieser Stelle noch einmal klarmachen: Ja, wir wollen, dass Frauen gleichermaßen politisch mitarbeiten wie Männer, und alle Parteien und Wählervereinigungen sind aufgefordert, diesem Ziel bei der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge nachzukommen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Justus Moor [SPD]) Insgesamt haben wir ein rundum gelungenes Gesetzespaket geschaffen, mit dem wir als Land den entscheidenden Grundstein legen für die Kommunalwahlen 2025. Ich freue mich über breite Unterstützung in diesem Haus und danke jetzt schon allen Beschäftigten in den Wahlämtern, die die Vorgaben 03.07.2024 umsetzen werden, damit wir im nächsten Jahr eine reibungslose Kommunalwahl erleben werden. Für die wünsche ich allen Demokratinnen und Demokraten einen konstruktiven demokratischen Wettbewerb und viel Erfolg. Jetzt freue ich mich noch auf die Zwischenfrage des Kollegen Witzel. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Justus Moor [SPD])
