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Dr. Marcus Optendrenk

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Herr Abgeordneter, ich beziehe mich auf die Plenardebatte von heute Morgen, die exakt diese Gegenstände zum Inhalt hatte. Da können Sie im Zweifel nachvollziehen, dass wir auch dank der Expertise Ihres Bundesfinanzministers sehr sicher sind, dass es nicht nur zulässig ist, eine Grundsteuer A, B und C zu haben, sondern dass es auch möglich ist, einen solchen gesplitteten Hebesatz verfassungskonform zu begründen. Deshalb ist es aus meiner Sicht müßig, das hier zu wiederholen. Es mag sein, dass der Fragenkatalog das vorsieht, aber wir haben es schon beantwortet. 03.07.2024

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