Ralf Witzel
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage. – Herr Finanzminister, Sie haben sich nach meiner Kenntnis zu einem Punkt noch nicht hinreichend geäußert. Ihnen ist aber aus den Sachverständigen-Anhörungen, die Sie bestimmt nachvollzogen haben, bekannt, dass die Erörterung des Umgangs mit gemischt genutzten Gebäuden ein wichtiges Thema für viele Zielgruppen ist. Diese haben oftmals eine weit überwiegende Nutzung für Wohnzwecke und gleichzeitig eine gewerbliche Nutzung von bezogen auf die Gesamtbetrachtung des Objekts nur untergeordneter Bedeutung. Bei deutlich höheren Hebesätzen für diese Gebäudeart, die in der beabsichtigten Neuregelung als Regelfall vorgesehen ist, kommt es dann auch zu einer stärkeren Grundsteuerbelastung des Wohnraums, denn die Messbeträge für gemischt genutzte Grundstücke sind im Durchschnitt weniger stark gesunken als die für Nichtwohngrundstücke. Ich frage Sie, Herrn Finanzminister: Warum halten Sie eine deutlich höhere Steuerbelastung für etliche Wohnungen in gemischt genutzten Gebäuden für richtig, wenn Sie andererseits den schwarz-grünen Gesetzentwurf befürworten, der doch zum Ziel hat, Wohnzwecke zu entlasten?
