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Dr. Marcus Optendrenk

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Herr Abgeordneter, es ist immer sehr spannend, wenn hier Fragen gestellt werden, die wir in den letzten zwei Jahren zwischen zehn- und zwanzigmal im Plenum und im Ausschuss beraten haben. Sie dürfen solche Fragen natürlich trotzdem stellen. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) – Natürlich dürfen Sie sich auch bedanken. – Ich habe auch sehr viel Geduld damit. Es ist allerdings nicht unbedingt neu, dass es in mehreren Kommunen und insbesondere in den Groß-03.07.2024 städten relativ bald nach dem Eingang einer größeren Zahl von Steuererklärungen, die die Bürgerinnen und Bürger dankenswerterweise abgegeben haben, Modellberechnungen auf der Basis des Bundesmodells gegeben hat. Das war etwa in Essen und Bielefeld der Fall; das stand auch in der Zeitung. Jetzt sehen wir, dass unsere damaligen Äußerungen, die sich von den Äußerungen Ihres finanzpolitischen Sprechers diametral unterscheiden, in der Sache richtig sind. Diese Einzelbeispiele waren in keiner Weise repräsentativ für Nordrhein-Westfalen, sondern nur bezogen auf die jeweilige Kommune ziemlich richtig. Wir haben auf der Basis von Dezember 2023 eine Abweichung errechnet. Damals hatten wir etwa 99 % Eingänge zugrunde gelegt; Sie können sich das wie die 18-Uhr-Hochrechnung bei ARD und ZDF vorstellen. Diese Abweichung ist relativ nah an dem, was ein halbes Jahr zuvor aus den Kommunen berichtet wurde, aber nicht immer identisch damit. Sehr viele Kommunen haben aber auch nichts berichtet, und außerdem haben sich die Dinge völlig differenziert dargestellt. Wenn Sie sich das auf der entsprechenden Internetseite anschauen, werden Sie feststellen, dass wir 396 verschiedene Sachverhalte haben, die nicht einmal typisierbar sind. Eine Typisierung ist nur insoweit möglich, dass in manchen Kommunen der Messbetrag beim Wohnen in besonders drastischer Weise angestiegen ist oder konstant geblieben ist, obwohl das Modell eigentlich zu einem Absinken führen würde. Das betrifft beispielsweise die Landeshauptstadt und die größte Stadt des Landes, also Köln. Des Weiteren gibt es Städte wie Krefeld, bei denen es eine Halbierung des Messbetrags bei den Gewerbegrundstücken und eine Konstanz bei den Einfamilienhäusern gibt. Es gibt aber auch ganz viele Kommunen – der Kollege Rock hat es heute Morgen am Beispiel von Siegen und einer Nachbarkommune vorgetragen –, in denen es jeweils anders ist. Sie können das für fast jede Kommune aufgrund der im Internet verfügbaren Daten nachvollziehen. Es ist in jeder Kommune anders. Manchmal gibt es auch ein deutliches Absinken des gesamten Aufkommens bezogen auf alle Grundstücksarten. An manchen Stellen ist das wiederum nicht der Fall. An dieser Tatsache ist zu erkennen, dass eine vorschnelle Typisierung, wie sie aufgrund von Berechnungen einzelner Kommunen erstellt worden ist, das Problem nicht löst. Wir haben das heute Morgen anhand des Beispiels von Sachsen diskutiert. Ich weiß, dass Ihr Kollege Witzel das immer anders vorträgt. Dennoch ist es so, wie ich es heute Morgen dargestellt habe. Bei der überwiegenden Zahl der Kommunen gibt es keine Landtag Lösung durch eine Messbetragsverdoppelung, wie sie die kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagen haben, sondern eine Nichtlösung des Problems. An manchen Stellen gibt es auch eine völlige Überkompensation, sodass Gewerbegrundstücke deutlich teurer würden. Weil das so komplex ist – wir alle hier im Rund können uns noch einmal anschauen, wer dafür verantwortlich ist, dass es 2018 überhaupt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gab –, hilft uns das an der Stelle nicht weiter. Jetzt können wir gerne politisch darüber streiten, ob man zum jetzigen Zeitpunkt den Kommunen noch ein Optionsrecht einräumen möchte. Tatsache ist aber, dass wir fundiert erst im Spätherbst 2023 ein Gefühl dafür bekommen konnten, wie differenziert das landesweit ist. Es ist nichts Neues – das habe ich mehrfach dargestellt –, dass ich dann unmittelbar Anlauf genommen habe, zusammen mit Finanzministern aus anderen Bundesländern den Bundesfinanzminister zu überzeugen, für das Bundesmodell eine einheitliche Eröffnungsklausel zu machen, damit man nicht, wie in der Coronapandemie, in neun Bundesmodell-Ländern neun verschiedene Ausführungsregelungen bekommt, sondern gerade in diesem Bereich möglichst einheitlich beieinanderbleibt. In einer Sitzung der Finanzministerkonferenz wurde das gegenüber dem Bundesfinanzminister geäußert. Zudem wurde entsprechender Schriftverkehr geführt. Hier haben wir uns mehrfach darüber ausgetauscht. Der Kollege Witzel war der Auffassung, dass es nie eine Chance für eine Zustimmung des Bundesfinanzministers gegeben hat. Wir könnten aber gerne die Kollegin Ahnen aus Rheinland-Pfalz fragen, ob sie ebenfalls der Auffassung war, dass der Bundesfinanzminister eine solche Lösung zeitnah in Aussicht gestellt hat. Das hilft uns an der Stelle allerdings nicht weiter. Die Erkenntnis ist, dass es ein komplexes System einer Regelung gibt, die im Wesentlichen durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben ist.

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