Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9725 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag zur Mitberatung zusätzlich an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zu überweisen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 14 Vergabeverfahren im Straßenbau – Vorteile der Funktionalausschreibung nutzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9722 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 1) . Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9722 an den Verkehrsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 15 Gesetz zur Modernisierung des Sparkassenrechts und zur Änderung weiterer Gesetze Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9656 erste Lesung 03.07.2024 Herr Minister Dr. Optendrenk hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/9656 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 16 Gesetz zur Änderung des Statistikgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9768 erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3) . Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/9768 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. 17 Gesetz zur Stärkung des Hochschulstandorts Bochum im Bereich des Gesundheitswesens und zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9769 erste Lesung Frau Ministerin Ina Brandes hat Ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 4) . Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/9769 an den Wissenschaftsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Landtag Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 18 Mehr Jugendpartizipation in Europa durch ein gemeinsames Jugendparlament mit den BENELUX-Staaten und hierzu das Landesjugendparlament in Nordrhein-Westfalen endlich umsetzen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9727 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9727 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 19 Für Qualität und medizinische Spitzentechnologie in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern: NRW-Investitionsmittel für Krankenhäuser deutlich erhöhen. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9732 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/9732 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 03.07.2024 20 Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/9735 In dem Wahlvorschlag sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, das heißt in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9735 angenommen. Jetzt kommen wir zu: 21 Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Europäischen Ausschuss der Regionen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9810 – Neudruck Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/9810 – Neudruck – angenommen. Wir kommen zu: 22 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 21 gem. § 82 Abs. 2 GO Drucksache 18/9785 Die Übersicht 21 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 21 abstimmen. Wer stimmt für die Bestätigung der Übersicht? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis Landtag 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die in Drucksache 18/9785 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Wir kommen zu: 23 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/20 gem. § 97 Abs. 8 GO Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 20 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 20 bestätigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:42 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 03.07.2024 Landtag Anlage 1 Zu TOP 14 – Vergabeverfahren im Straßenbau – Vorteile der Funktionalausschreibung nutzen – zu Protokoll gegebene Reden Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Nordrhein-Westfalen geht entschlossen die große Herausforderung an, seine vorhandene Straßeninfrastruktur zukunftsfest zu machen. Die Landesregierung hat sich vorgenommen, nicht nur eine weitere Verschlechterung des Zustandes der Bundes- und Landesstraßen in seiner Zuständigkeit abzuwenden, sondern im Gegenteil für eine nachhaltige Verbesserung des bestehenden Straßenund Radwegenetzes zu sorgen. Vor diesem Hintergrund hat mein Haus einen 11- Punkte-Plan vorgelegt, auf dessen Grundlage wir die Sanierungsoffensive „Straßeninfrastruktur NRW“ engagiert angehen. Ein wichtiger Aspekt in der Sanierungsoffensive ist die zügige Beauftragung und Abwicklung von Baumaßnahmen. Hierbei spielt das Vergaberecht eine zentrale Rolle. Wir haben uns daher vorgenommen, die Beschleunigungspotenziale zu nutzen, die das Vergaberecht bietet. Unser Ziel ist zum einen, zu einer schnelleren Beauftragung von Unternehmen und damit zum Vertragsschluss zu kommen, und zum anderen, für Beschleunigung durch innovative Bauweisen Raum zu lassen. Um diese Ziele zu erreichen, setzen wir vermehrt auf funktionale Ausschreibungen bzw. Leistungsbeschreibungen. Ihr Antrag greift diesen Aspekt auf und fordert, insbesondere funktionale Leistungsbeschreibungen effektiver zu nutzen, denn Eile sei geboten. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Ihnen versichern: Wir wissen das bereits und sind auf dem Weg! Es ist richtig, dass funktionale Ausschreibungen im Vergleich zur konstruktiven Ausschreibung zur Beschleunigung von Baumaßnahmen führen können, auch wenn sie nicht zwingend kostengünstiger sind. Funktionale Ausschreibungen ermöglichen es, die Anforderungen an die Straßeninfrastruktur präziser zu formulieren. Statt nur technische Details vorzugeben, beschreiben wir die gewünschte Funktionalität. Dadurch haben die Unternehmen mehr Spielraum für innovative Lösungen. Transparente Zustandsdaten, innovative Bauweisen und eine übergreifende Baustellenkoordination führen letztendlich zu einer Beschleunigung in der Projektabwicklung. Vor diesem Hintergrund hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) bereits im März 2023 eine allgemeine Rundverfügung (ARV) zur funktionalen Ausschreibung ver-03.07.2024 fügt, in der konkrete Voraussetzungen für funktionale Leistungsbeschreibungen bei Infrastrukturprojekten definiert werden. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass das Instrument der funktionalen Ausschreibung sich nicht bei jedem Infrastrukturprojekt eignet. Es kann nicht gießkannenmäßig genutzt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie es der FDP-Antrag nahelegt. Aber dort, wo die funktionale Leistungsbeschreibung zielführend ist, nutzen wir sie. In den Jahren 2024 und 2025 werden insgesamt 21 Projekte funktional ausgeschrieben (werden), davon allein 15 für Ersatzneubaubrücken in 2024. Die stetig steigende Anzahl an funktionalen Ausschreibungen zeigt unser Engagement für eine moderne und zukunftsfähige Straßeninfrastruktur. Auch Sammelausschreibungen werden, wo immer möglich, eingesetzt. Exemplarisch zu nennen ist die L 142 Neuss-Erfttal mit 3 Ersatzbauwerken, wohlgemerkt mit funktionaler Leistungsbeschreibung. Das Gleiche gilt für Mischlosvergaben. Straßen.NRW nutzt die bestehenden vergaberechtlichen Instrumente insofern mit dem notwendigen Engagement. Wir wollen aber auch eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung des Vergaberechts erreichen. Deswegen werden wir uns auch im Gesetzgebungsprozess zum Vergabetransformationsgesetz des Bundes einbringen, dessen Kernziel u. a. eine Vereinfachung und Beschleunigung der öffentlichen Auftragsvergabe ist. Auch der Losgrundsatz – und seine (weitere) Flexibilisierung –, den der FDP-Antrag anspricht, steht hier im Fokus der Betrachtung. Aktuell befindet sich der Referentenentwurf in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Die Beteiligung der Länder im Gesetzgebungsverfahren ist nach aktuellem Stand im Herbst geplant. Schließlich wird auch die Forderung, sich dafür einzusetzen, dass der Rechtsschutz in Vergabeverfahren im Hinblick auf die Dauer der Entscheidungszeiträume und der wirtschaftlichen Folgen von Bauzeitverzögerungen effektiver ausgestaltet wird, von der Landesregierung in den Blick genommen. Der Antrag der FDP geht damit ins Leere.
