Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Herzlichen Dank, dass ich diese Frage beantworten darf. – Der Landeshaushalt 2024 ist am 13. Dezember 2023 im Landtag beschlossen worden. Die zugrunde liegenden Planungen beruhten im Wesentlichen auf drei Grundlagen: erstens der Wachstumsprognose der Bundesregierung für 2024, zweitens der darauf aufbauenden Steuerschätzung vom Oktober 2023 und drittens der bis dahin absehbaren Entwicklung des Haushaltsvollzugs 2023. Der Haushaltsvollzug 2023 endete mit einem kleinen Plus von 94 Millionen Euro. Das war in einem vergleichbaren Rahmen wie die Prognose, die Sie aus der Berichterstattung im HFA über den Haushaltsvollzug kennen. Wir sind froh, dass wir es im Haushaltsvollzug mit durchaus erheblichen Einsparanstrengungen aller Ressorts geschafft haben, einen positiven Jahresabschluss zu machen, und damit keinen Vortrag nach 2025 vornehmen mussten. Dieser dritte Teil der Ausgangsbasis des Landeshaushalts 2024 ist auch unverändert geblieben. Bei den beiden anderen Teilen der Ausgangsbasis hat es unter anderem durch die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung eine grundlegende Veränderung gegeben. Danach ist das reale Inlandsprodukt gegenüber dem Herbst 2023 für die Jahre 2024 und 2025 nach unten korrigiert worden. Dies spiegelt sich adäquat in der Mai-Steuerschätzung mit bundesweit und auch innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zu erwartenden Steuermindereinnahmen wider. Wir wollen Ihnen nicht vorschlagen, diese negativen Auswirkungen – so haben wir das in einer Plenardebatte bereits miteinander erörtert, und so habe ich Ihnen das auch im HFA vorgetragen – mit zusätzlichen Einsparungen im Haushaltsvollzug 2024 in der dafür erforderlichen Größenordnung auszugleichen. Stattdessen haben wir einen Nachtragshaushaltsent-03.07.2024 wurf angekündigt und gestern, wie Sie wissen, auch im Kabinett beschlossen. Demnach gleichen wir die entsprechenden Mindereinnahmen aus der Steuer und die daraus folgenden Ableitungen, die sich aus dem Finanzkraftausgleich zwischen den Ländern ergeben – das hatte ich auch bereits vorgetragen; Stichwort: Bundesergänzungszuweisungen –, über die erstmalige Nutzung der Konjunkturkomponente innerhalb der Schuldenbremse aus. Wir planen, dies auch für den Haushalt 2025 mit dem gleichen Mechanismus zu tun. Wie Sie wissen, sehen die Landeshaushaltsordnung und die Verfassung vor, dass eine Landesregierung in dem Maße, in dem sie einen Nachtragshaushalt macht, nicht mehr über- und außerplanmäßige Ausgaben zu tätigen und dem Parlament anschließend zur Kenntnisnahme oder Billigung vorzulegen hat, sondern dann besteht die rechtliche Zwangsläufigkeit, dass alle erkennbaren Abweichungen in einen Nachtragshaushaltsentwurf eingebracht werden müssen und ein Vorschlag zur Deckung gemacht werden muss. Wir haben über die Abfragen bei den Ressorts eine Reihe von Punkten bekommen und plausibilisiert. Nunmehr haben wir auch entsprechende Vorschläge im Kabinett beschlossen. Wie Sie aus dem, was Sie von mir schon wissen – auch aus der HFA-Sitzung kennen Sie es –, ablesen können, gibt es eine Reihe rechtlicher Zwangsläufigkeiten, aufgrund derer wir Anpassungen vornehmen müssen. Ich nenne Ihnen zwei signifikante Beispiele, wo bundesrechtliche Vorgaben uns zwingend binden. Erstens ist dies das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene und erst nach dem Haushaltsbeschluss des Landtags in Bundesrat und Bundestag verabschiedete neue Betreuungsrecht, das zu Mehraufwendungen insbesondere im Justizbereich führt. Dort gibt es rechtliche Zwangsläufigkeiten, dass der Landeshaushalt dies entsprechend deckt. Zweitens haben wir neue Prognosen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung und des Haushaltsvollzugs. Die Auszahlung von Wohngeld wird bundesmäßig mit 50 % kofinanziert. Die anderen 50 % müssen wir aus dem Einzelplan der Kommunal- und Bauministerin des Landes aufbringen. Auch diese müssen wir decken. Entsprechend werden wir die rechtlichen Zwangsläufigkeiten aus dem Nachtragshaushalt 2024, die sich dann ergeben, in gleicher Weise und nach dem gleichen Prinzip, wie wir es hier vorgetragen haben, miteinander beraten müssen – auch, ob wir dies über die Schuldenaufnahme durch die Nutzung der Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse mit absichern. Der Vorschlag der Landesregierung wird Ihnen nach der Sommerpause zur Beratung zugehen. Dann können wir gerne auch vertieft darüber Landtag beraten, ob Sie andere Vorschläge dazu haben, wie man das tut.
