landtag.nrw.de ↗

Dr. Marcus Optendrenk

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Herzlichen Dank für diese Frage. Die Fragesteller gehören ja einer Partei an, die in besonderer Weise für die Entscheidungsfreiheit eintritt: Das ist die Entscheidungsfreiheit der Kommunen. Insofern wäre es aus unserer Sicht nicht erforderlich, dass eine Mehrzahl der Kommunen das Freiheitsrecht in Anspruch nähme, die Hebesätze entsprechend anzupassen oder nicht, zumal dieses Hebesatzrecht ein jährlich wieder auszuübendes ist, sodass sie auch entscheiden könnten, zunächst diese Freiheit nicht zu nutzen, sondern abzuwarten, ob die Auswirkungen vor Ort sich tatsächlich so darstellen. Insofern ist für uns als Koalition und aus der Sicht des Finanzministeriums das Kriterium nachvollziehbar, dass man auch Menschen hat, die erst einmal abwägen, ob sie diesen Aufwand betreiben wollen oder nicht. Wenn also eine Mehrzahl der Kommunen das Angebot nicht annehmen würde, das der Gesetzgeber macht, dann ist das aus unserer Sicht kein Problem. Die Frage, ob das Bundesmodell ansonsten die gewünschten Ausgleichsmechanismen zur Verfügung stellt, ist sicherlich berechtigt. Wir haben aber hier in den letzten zwei Jahren intensiv darüber diskutiert, welche Vor- und Nachteile dieses Modell hat. Wir haben auch festgestellt, dass der Gesetzgeber in der Wahlperiode des letzten Landtags unter der Koalition von CDU und FDP keinen anderen Gesetzgebungsvorschlag zur Abstimmung gebracht hat, aufgrund dessen man ein anderes Modell wie in Hessen, Niedersachsen oder Bayern hätte nehmen können. Da das so der Fall ist, bleiben natürlich alle entsprechenden Herausforderungen, die das Gesetz beinhaltet, auf die der Kollege Rock heute Morgen schon hingewiesen hat, bestehen. Landtag Wir versuchen jetzt gerade, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, dass sie sich einen individuell auf die Kommune zugeschneiderten Ausgleich überlegen können. Ich hatte im Haushalts- und Finanzausschuss und auch schon im Plenum angekündigt, dass wir dazu, was die rechtlichen Begründungen der Abwägung angeht, nach der Sommerpause durch Professoren rechtlich Abgesichertes den Kommunen zur Verfügung stellen. Das wissen auch die kommunalen Spitzenverbände, mit denen meine Fachabteilung regelmäßig im Austausch ist.

Alle Reden von Dr. Marcus Optendrenk Protokoll ↗