Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem laufenden Haushalt stellt die Landesregierung unter Beweis, dass trotz der schwierigen Rahmenbedingungen politischer Gestaltungswille umgesetzt wird. Anders als es der Landtag vorliegende Antrag darstellen will, übernehmen wir als Landesregierung längst Verantwortung auf Grundlage der finanziellen Spielräume, die uns die aktuelle Haushaltslage gestattet. Dies gilt auch und insbesondere für die Vereinbarung mit dem Bund zur Umsetzung des Startchancen-Programms. Nordrhein-Westfalen hat in den Verhandlungen entscheidend dazu beigetragen, dass dieses Programm in seiner jetzigen Form überhaupt zustande gekommen ist. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) In den Verhandlungsrunden zur konkreten Umsetzbarkeit des Programms stand maßgeblich die aktuelle finanzielle Situation aller Länder und der Kommunen im Fokus. Wesentliche Elemente des finanzwirtschaftlichen Teils haben das Startchancen-Programm zu dem gemacht, was es heute in Summe ist. Dazu gehört die Anrechenbarkeit von bereits geplanten baulichen Investitionen in der mittelfristigen Finanzplanung der Kommunen auf deren Eigenanteil.
