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Dr. Christos Katzidis

CDU 03.07.2024 Sitzungen 18/69

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als die Altersgrenze von 60 Jahren bei der Feuerwehr eingeführt wurde, lag die wöchentliche Arbeitszeit deutlich höher, als das heute der Fall ist. Damals 03.07.2024 wurde die besondere Altersgrenze für Polizei und Feuerwehr gleichermaßen eingeführt. Bei der Polizei wurde die Altersgrenze im Jahr 2003 einheitlich auf 62 Jahre erhöht. Im Jahr 2007 wurde die Regelarbeitszeit, also die Grenze für Beschäftigte und Beamte, bundesweit auf 67 Jahre erhöht. Im selben Jahr wurde die Sollarbeitszeit bei der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen von 54 auf 48 Stunden pro Woche reduziert. Die Lebensarbeitszeit wurde aber nicht verlängert. Parallel dazu entwickelt sich die Lebenserwartung in unserer Gesellschaft kontinuierlich nach oben. Die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen hat sich von 1950 bis zum Jahr 2000 um zehn bzw. sogar zwölf Jahre erhöht. Bis zum Jahr 2050 wird sich die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer und Frauen um weitere zehn Jahre auf dann 82,4 Jahre und für Frauen auf 86,4 Jahre erhöhen. Das muss seriöse Politik zwingend berücksichtigen. Es kann leider nicht alles so bleiben, wie es ist. Auch die Ausstattung der Feuerwehr hat sich in den letzten 70 Jahren deutlich verbessert. Klar ist, und darüber brauchen wir gar nicht zu streiten und zu diskutieren: Feuerwehrleute leisten schwere körperliche Arbeit. Aber die Prävention durch Programme und bessere Ausrüstung entwickelt sich permanent weiter. Uns als Fraktionen waren in der Debatte drei Punkte besonders wichtig. Erstens: eine einheitliche Altersgrenze. Wir hatten seit 1954 im Bereich der Feuerwehr eine einheitliche Altersgrenze, im Übrigen genau wie bei der Polizei. Das war wichtig, weil es viele Laufbahnaufsteiger gab, gerade im höheren Alter, zumindest in den gehobenen Dienst. Das ist auch nach wie vor so, deswegen halten wir an der einheitlichen Altersgrenze fest. Der zweite Punkt, der uns wichtig war: eine belastungsorientierte Reduzierungsmöglichkeit. Wir hätten sehr gerne eine Reduzierungsmöglichkeit eingeräumt, die sich an den tatsächlichen Belastungen orientiert, so wie es sie bei der Polizei gibt. Das war aber offensichtlich nicht gewünscht. Zumindest in den Diskussionen, die wir hierzu geführt haben, wurde uns entgegengehalten, dass das erstens rechtlich unsicher sei und zweitens einen erheblichen Erhebungsaufwand bedeute. „Bürokratiemonster“ war ein Wort, das hier bemüht worden ist. Anscheinend sind unsere Städte und Kommunen nicht auf Knopfdruck in der Lage, Schichten und Einsatzzeiten nachweisbar darzustellen. Das zeigt leider, wo wir in den Städten und Kommunen im Jahr 2024 in Sachen Digitalisierung stehen. Schweren Herzens haben wir deshalb auf eine belastungsorientierte Reduzierungsmöglichkeit verzichtet. Landtag Dritter Punkt, der uns wichtig war: eine gesetzliche Verlängerungsmöglichkeit. Das war auch ein ausdrücklicher Wunsch aus dem Feuerwehrbereich heraus, dem wir sehr, sehr gerne nachgekommen sind. Es gab und gibt aktuell Verlängerungsanträge von Feuerwehrleuten, die von Städten und Gemeinden abgelehnt werden. Deshalb haben wir diesen Wunsch gerne aufgenommen und werden die Möglichkeit nunmehr gesetzlich regeln. Mit unserem Änderungsantrag bzw. den Änderungsanträgen – der eine ist ja nur formaler Art – stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Die Entschließungsanträge, die teilweise noch heute eingegangen sind, lehnen wir ab. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist durchaus klar, dass das schwere, emotionale und strittige Debatten gewesen sind. Ich selbst habe es 2003 bei der Polizei ja erlebt. Aber es ist nun mal so, dass wir das hier als angemessen und moderat empfinden, gerade auch mit Blick darauf, dass viele, Rettungssanitäter und andere, bis 67 arbeiten müssen. (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Die Feuerwehrleute stehen immer noch besser da als die Polizei. Das war uns wichtig, wie gerade dargestellt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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