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Herbert Reul

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Kommunalpolitik ist eine „Nah-dran“-Politik. Die in den Räten und Kreistagen getroffenen Entscheidungen betreffen den direkten Nahbereich der Menschen. Konkret geht es zum Beispiel um Schulwege, Kindergartenplätze oder die Straßenreinigung. Die Wahl der kommunalen Vertretungen im Herbst des kommenden Jahres ist eine wichtige Abstimmung. Dafür braucht man ein gesetzliches Regelwerk, das gut funktioniert, und dieses Regelwerk liegt heute auf dem Tisch. Der Landesregierung war beim vorliegenden Gesetzentwurf wichtig, die Anregungen aus den Kreisen, Städten und Gemeinden aufzugreifen. Es mag schon lange her sein, aber ich war, wie auch viele andere in diesem Hohen Haus, selbst Ratsmitglied und kann sagen, dass es nie schadet, dort zuzuhören und auf die Anliegen zu achten, die es gibt. Die heute vor Ort Aktiven wissen vermutlich ganz gut, was funktioniert und was nicht funktioniert. Deshalb haben wir in dem Gesetzentwurf ganz praktische Dinge aufgegriffen. Ein Beispiel dafür ist die Möglichkeit der Gemeinden auszubauen, die Räte zu verkleinern oder mit dem Vorziehen der Stichtage für die Wahlvorschläge mehr Zeit für die Durchführung der Briefwahl zu schaffen. Darüber spricht heute aber kaum jemand. Das ist auch nicht überraschend, weil sich die politische Diskussion auf zwei Punkte konzentriert, erstens die sogenannte Appellklausel und zweitens auf das im Rahmen eines Änderungsantrags vorgeschlagene, neue Sitzzuteilungsverfahren. Landtag Zu der Appellklausel wurde in den Ausschüssen schon die eine oder andere Nebelkerze gezündet. Deswegen möchte ich versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Was möchte die Landesregierung? Zum einen wollen wir Frauen stärker ermutigen, sich kommunalpolitisch zu beteiligen. Zum anderen wollen wir die Parteien einladen, sich dieser Diskussion zu stellen. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger. Klar ist, dass das auf eine verfassungsmäßige Art und Weise und ohne Zwang geschehen muss. Ich bin jedoch auch nach der Sachverständigenanhörung zuversichtlich, dass unsere Norm Bestand haben wird, weil sie rechtlich eben nicht verpflichtend ist. Das steht nicht nur im Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, sondern das steht auch explizit in der Begründung. Von verschiedenen Personen wurde heute behauptet, dass das unnötig sei. Das ist es aber ganz und gar nicht, weil wir in den politischen Gremien zu wenige Frauen haben. Dieses Problem muss man zum Thema machen und Schritt für Schritt angehen. Das ist das Ziel der Landesregierung. Das Zweite ist das, im Rahmen eines Änderungsantrags vorgeschlagene, Sitzzuteilungsverfahren. Es gibt nicht Spannenderes in kommunalpolitischen Debatten als die Sitzzuteilungsdebatte. In ihrem Fraktionsantrag schlagen die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen gemeinsam eine Regelung vor, die sich an das anerkannte Verfahren nach Hare/Niemeyer anlehnt, aber bei der Verteilung der sogenannten Restsitze Neuland betritt. Das stimmt. Aber warum Neuland betreten? Ganz einfach: Das erklärte Ziel ist es, sich stärker als bisher dem sogenannten Idealanspruch anzunähern. Auf gut Deutsch: Jede Partei bzw. jedes Wählerbündnis soll möglichst genau so viele Sitze bekommen, wie ihr bzw. ihm zustehen. Übrigens – und das wurde eben mehrfach betont –: Das wird nie hundertprozentig gelingen; die Überschrift heißt „bestmöglich“. Auch mehrere Sachverständige fanden den vorgeschlagenen Weg gut, und deshalb kann man ihn gehen. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen wurden viele weitere, gute Änderungen mit breiter Mehrheit eingebracht – das wissen Sie selbst; Sie waren ja dabei –, zum Beispiel, dass Unterstützungsunterschriften und Zustimmungserklärungen für Wahlvorschläge besser überprüft werden können, um Missbrauch einzudämmen, der uns in letzter Zeit intensiver beschäftigt. Das Gesamtpaket ist zu begrüßen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN, Christian Dahm [SPD] und Dr. Benjamin Limbach, Mi- nister der Justiz) 03.07.2024

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