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Rainer Schmeltzer

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Dr. Optendrenk. Dr. Marcus Optendrenk*), Minister der Finanzen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor der Abstimmung gleich möchte ich zunächst einmal allen Bürgerinnen und Bürgern, die 6,5 Millionen Erklärungen haben abgeben müssen, um einen verfassungswidrigen Zustand abzustellen, der durch eine Bewertung auf der Basis von Einheitswerten von 1964 erfolgt ist, herzlich dafür danken, dass sie mitgewirkt haben. Wir haben fast 100 % aller Erklä-03.07.2024 rungen bekommen, und bei den anderen gibt es das Verfahren der Schätzung, sodass jetzt alle Daten für die Kommunen vorliegen. Herzlichen Dank an die Bürgerinnen und Bürger, die sich dieser Aufgabe gestellt haben! (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, aus den Reihen der Abgeordneten) Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung – es sind in Nordrhein-Westfalen allein etwa 1.000 im Bereich der Grundstücksstellen und bis zu 2.000 weitere aus anderen Bereichen, die als Aushilfen mitgeholfen haben – dafür, das alles zu administrieren. Dadurch sind wir jetzt in der Lage, den Kommunen die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen; dadurch waren wir in der Lage, am 20. Juni aufkommensneutrale Hebesätze zu veröffentlichen; dadurch sind wir in der Lage, ein Grundsteuerrecht zu administrieren, das sicherstellt, dass den Kommunen in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft Einnahmen in Höhe von 4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Was wir hier heute gehört haben, möchte ich noch an zwei oder drei Stellen ein wenig einordnen. Zum Thema der Messzahlen. Die Messzahlen sind ein Modell gewesen, das man im Rahmen des Bundesmodells als Öffnungsklausel einführen konnte, bevor man die Kampagne der Erhebung durchgeführt hat. Zum 1. Juli 2022 ist das begonnen worden. Andere Bundesländer wie Sachsen haben das im Jahr 2021 entschieden, und dann ist es auch entsprechend programmiert worden. Fragt man heute in Sachsen nach, stellt man genau das fest, was wir bei unseren Modellrechnungen auch festgestellt haben: Dieses Messzahlmodell – zum Beispiel eine Verdopplung der Messzahl für Nichtwohnen oder für Gewerbe – führt nicht dazu, dass man die Probleme, die wir hier alle miteinander beklagen, lösen kann. Ganz im Gegenteil: Auch in Sachsen, wo man es verproben kann, ist es offenbar für die überwiegende Zahl der Großstädte eine Teillösung, aber nicht für den gesamten ländlichen Raum. So ist es auch in Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie das Messzahlmodell verproben wollen, dann haben Sie beispielsweise in 37 % aller Kommunen eine Überkompensation zulasten des Gewerbes. Ich habe nicht verstanden, Herr Kollege Witzel, dass Sie bisher dafür eingetreten sind, eine zweite Gewerbesteuer über eine verdoppelte Messzahl einzuführen. Ihr Gesetzentwurf hätte genau dazu geführt. Das verstehe ich bei der FDP wirklich nicht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag In einer erheblichen weiteren Zahl von Fällen – auch das ist verprobt – wird es in Nordrhein-Westfalen wie in anderen Ländern, in denen dieses Bundesmodell angewandt wird, nicht zu einem aufkommensneutralen Hebesatz als Ausgleich zwischen Wohnen und Nichtwohnen führen, wie wir uns das wünschen, nämlich, dass sich das Verhältnis von Wohnen zu Nichtwohnen insgesamt nicht ändert. Das heißt: Auch bei dieser Teilmenge ist es untauglich, um das Problem zu lösen. Deshalb haben wir auch den kommunalen Spitzenverbänden gesagt: Selbst wenn wir es noch hätten einführen können und noch eine IT-Programmierung bekommen hätten, um die gesamten 6,5 Millionen Bescheide neu zu machen, wäre es in der Sache ein untaugliches Modell, weil es das Problem in beiden Richtungen nicht löst. Es gibt 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, und wir haben 396 unterschiedliche Ergebnisse der Auswertung dieses Modells. Insofern kann man vielleicht einfach den Punkt sehen, dass es für die differenzierte Betrachtung und Lösung eines Problems, das es vorher nicht gab, weil eine verfassungswidrige Regelung angewandt wurde, aufkommens- und punktgenaue Lösungen braucht. Die kann man – das ist eine Erkenntnis des Kommunalverfassungsgebers in Nordrhein-Westfalen – am besten in der kommunalen Selbstverwaltung einsetzen. Deshalb ist Nordrhein-Westfalen das kommunalfreundlichste Land, (Lachen von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) und deshalb traut unsere Verfassung verglichen mit allen Bundesländern Deutschlands den Kommunen am meisten die Lösung der Angelegenheiten vor Ort zu. Das ist Kommunalpolitik; das ist die Aufgabe, die da erfüllt werden kann und letztlich auch da erfüllt werden muss. Zum Thema „IT-Lösung“. Bei der IT ist es so, dass Sie in der Tat noch etwas programmieren müssen. Sie müssen aber nicht mehr 6,5 Millionen Bescheide machen, sondern eine Anpassung zwischen „Wohnen“ und „Nichtwohnen“ programmieren. Die großen Anbieter, die für die Kommunen arbeiten, haben mitgeteilt – das haben wir im Ausschuss miteinander diskutiert –, dass sie in der Lage seien, eine solche Programmierung innerhalb von vier Wochen, nachdem wir ein Gesetz beschlossen haben, vorzunehmen. Das heißt: Wenn wir den Gesetzentwurf vor der Sommerpause verabschieden, dann gibt es kein Problem nach der Sommerpause, dass die großen IT-Programmierer den Kommunen, in denen schon 90 % aller Fälle erfasst sind, eine solche Programmierung zur Verfügung stellen. Zum Schluss das verfassungsrechtliche Thema. Stellen Sie sich vor: Wenn der Deutsche nichts mehr hat, hat er immer noch Bedenken. – Falls es richtig wäre bzw. die verfassungsrechtlichen Bedenken gäbe, 03.07.2024 dass man zwischen dem hohen verfassungsrechtlichen Gut „Wohnen“ und dem Gewerbe nicht trennen dürfte, dann wäre auch die Trennung bei der Grundsteuer in A, B und C verfassungswidrig. Tatsache ist – ich habe Ihnen das vorgelegt –, dass wir es haben prüfen lassen. Das Bundesfinanzministerium, das Ihrem Parteifreund untersteht, hat uns explizit aufgefordert bzw. ermutigt, weil es selbst keine entsprechende bundeseinheitliche Lösung für dieses Modell hinbekommt – auch das haben wir Ihnen vorgelegt –, eine entsprechende Regelung auf Landesebene zu erlassen. Halten Sie Ihrem Bundesfinanzminister und Bundesvorsitzenden vor, dass er uns fahrlässig in ein verfassungsrechtliches Problem schubsen wolle? Das glauben Sie doch selbst nicht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Daher ist das, was die Koalitionsfraktionen jetzt vorgelegt haben, eine angemessene Lösung der Probleme mit großen Herausforderungen auf der Zeitschiene. Es ist aber die einzige Lösung, mit der Sie das jedes Jahr regeln können, und nicht zwingend schon 2025, in dem Sie Hebesätze festlegen. Dass das eine Herausforderung ist, hat niemand bestritten, aber dass Sie es sich so einfach machen, hätte ich nicht gedacht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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