Heinrich Frieling
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2025 stehen in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen an. In Nordrhein-Westfalen engagieren sich über 20.000 Menschen ehrenamtlich in den Landtag kommunalen Gremien. Hinzu kommen die direkt gewählten Hauptverwaltungsbeamten. Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften kommen wir unserer Aufgabe nach, die bestehenden Gesetze regelmäßig zu überprüfen und notwendige Änderungen und Anpassungen rechtzeitig vor der Kommunalwahl vorzunehmen. Gemeinsam mit der SPD und den Grünen haben wir insgesamt drei Änderungsanträge eingebracht und den geänderten Gesetzentwurf gemeinsam in den Ausschüssen beschlossen. Das zeigt, dass das Kommunalwahlgesetz eine sehr breite Zustimmung hier im Landtag findet. Das ist über die Parteigrenzen hinweg auch ein Signal der Verlässlichkeit an unsere Kommunen sowie an die Wählerinnen und Wähler. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Viele Änderungen dienen der Anpassung an das Bundeswahlrecht. Außerdem setzen wir die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs um. Bei der Einteilung eines Wahlgebiets in Wahlbezirke wird in Zukunft auf die Anzahl der Wahlberechtigten abgestellt. Gleichzeitig wird die höchstmögliche Abweichung der einzelnen Wahlkreise von der durchschnittlichen Größe auf 15 % gesenkt. Nur in besonderen Ausnahmefällen soll eine Abweichung von bis zu 25 % zulässig sein. Eine wichtige Änderung betrifft das Sitzzuteilungsverfahren. Durch einen gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, SPD und Grünen führen wir das Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich ein. Dabei legen wir den besonderen Fokus auf die Erfolgswertgleichheit der Stimmen. In der Vergangenheit passierte es zum Beispiel, dass bei einem Anspruch von wenig mehr als einem halben Sitz auf einen ganzen Sitz aufgerundet wurde. Stimmen für diese Wahlvorschläge hatten damit natürlich den doppelten Erfolgswert. Diese Verzerrungen vermeidet das neue Zuteilungsverfahren. Es sorgt so für mehr Erfolgswertgleichheit der Stimmen. Das sieht die FDP anders und bringt das in ihrem Entschließungsantrag auch zum Ausdruck. Die FDP legt allerdings eine andere Definition der Erfolgswertgleichheit zugrunde. Folgt man der Argumentation der FDP, dann wäre auch das anerkannte Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt nicht mehr verfassungsgemäß. Das wird bekanntlich noch in vielen Gesetzen verwendet. Von Verfassungsgerichten ist es regelmäßig bestätigt worden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Kein Berechnungsverfahren kann eine absolute Gleichheit des Erfolgswertes gewährleisten, aber die hierzu extra durchgeführte zweite Sachverständigenanhörung hat gezeigt, dass wir uns mit dem Verfahren innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungs-03.07.2024 spielraums bewegen und dass die Änderung verfassungsrechtlich zulässig ist. Aus der ersten Sachverständigenanhörung haben wir weitere Vorschriften und Vorschläge aus der Praxis in das Gesetz übernommen. Das betrifft etwa die Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen oder für Nachrücker die Verlängerung der Frist zur Annahme des Mandats auf zwei Wochen. Außerdem verbessern wir die Kontrollmöglichkeiten der Wahlbehörden, um das Erschleichen von Unterschriften für Wahlvorschläge zu verhindern. Teilweise kritisiert wurde die vorgesehene neue Regelung zur Geschlechterparität. Uns verbindet gemeinsam der Anspruch, mehr Frauen für kommunale Mandate gewinnen zu wollen. Das bringen wir auch im Gesetz zum Ausdruck. Mir ist es wichtig, noch einmal klarzustellen, dass die vorgeschlagene Regelung keine verpflichtende Paritätsregelung beinhaltet. Das wäre auch verfassungswidrig, wie Urteile in Brandenburg oder Thüringen zeigen. Der neue § 15 beinhaltet eine Sollvorschrift, die im Zusammenhang mit Satz 2 zu lesen ist, der einen Appell an die Parteien und Wählergruppen richtet, Männer und Frauen gleichmäßig bei der Aufstellung der Wahlvorschläge zu berücksichtigen. Wir stimmen der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu und lehnen den Entschließungsantrag der FDP ab. Aber wie auch schon bei den vorherigen Änderungsanträgen, an denen sich die SPD inhaltlich beteiligt hat – noch einmal vielen Dank für die Zusammenarbeit an der Stelle –, (Beifall von Fabian Schrumpf [CDU]) stehen wir auch für die FDP weiterhin für interfraktionelle Gespräche gerne zur Verfügung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
