Franziska Müller-Rech
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, den Kommunen ist aus-Landtag weislich der Sachverständigenanhörung noch nicht klar, wie die Landesregierung bei Anwendung des Hebesatz-Splittings die fiktive Finanzkraft ermitteln will und welche Datengrundlage dafür maßgeblich ist. Deswegen meine Frage an Sie: Wie genau soll sich in Zukunft bei Einführung des gesplitteten Hebesatzrechts die fiktive Finanzkraft einer Kommune bemessen?
