Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin, es war akustisch sehr schwer verständlich. Ich habe aber verstanden, dass es um die Frage gehen soll, wie wir im Rahmen eines Gemeindefinanzierungsgesetzes gegebenenfalls mit fiktiven Hebesätzen umgingen. Ich hatte in meiner vorherigen Antwort darauf hingewiesen, dass wir darüber nachdenken werden, wenn es zu einem solchen Gesetz kommt, weil das gar nicht für das GFG 2025 relevant ist. Insofern kann ich für die Landesregierung dazu keine Auskunft erteilen. Das wäre zudem in der Federführung der Kollegin Scharrenbach.
