Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einzelne Punkte der in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses enthaltenen Änderungen des Kommunalwahlgesetzes finden unsere Zustimmung, da sie Bedürfnissen der Praxis Landtag Rechnung tragen. Zu nennen wären beispielsweise die Anpassung von Vorschriften zum Wahlvorstand sowie der Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen an das Bundeswahlgesetz, die Verlängerung der Fristen für die Einteilung der Kreistagswahlbezirke sowie die Annahme des Mandats und die Regelung, dass im Nachrückfall ursprünglich parteilose Bewerber auf der Liste einer Partei übergangen werden, wenn sie zwischenzeitlich einer anderen Partei beigetreten sind. Diese Punkte treten aber in den Hintergrund zu den Themen, mit denen Sie das Kommunalwahlgesetz zum Experimentierfeld fragwürdiger Rechtsauffassungen machen. Vollkommen verfehlt ist Ihre Paritätsvorschrift des § 15 Abs. 5. Entweder handelt es sich um eine folgenlose – mit den Worten von Herrn Professor Ogorek – Scheingesetzgebung, oder – bei anderer Auslegung – wird der vom Bundesverfassungsgericht aus dem Demokratiegebot abgeleitete Grundsatz der Gesamtrepräsentation durch geschlechterbezogene Repräsentationsvorstellungen verletzt. (Beifall von der FDP) In einem Gesetz hat Ihr Appell jedenfalls nichts zu suchen. Geben Sie doch besser den Wählerinnen und Wählern mit dem Zulassen von Kumulieren und Panaschieren mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Kommunalvertretung – auch im Hinblick auf das Geschlecht der Gewählten. Zweifelhaft ist ebenfalls, dass Sie in Bezug auf die Wahlkreiseinteilung die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs zu den Anforderungen an eine Überschreitung der Abweichungstoleranz um mehr als 15 %, wenn Sie schon Regelbeispiele normieren, nicht eins zu eins in den Gesetzestext übernehmen, sondern Näheres der Kommunalwahlordnung überlassen wollen. Verfassungsrechtlich besonders bedenklich ist das neue Sitzzuteilungsverfahren, mit dem CDU, SPD und Grüne ihren Sitzanteil in den Kommunalvertretungen zulasten von kleineren Parteien ausbauen wollen. Anders als Sie suggerieren, führt Ihr System gerade nicht zu mehr Erfolgswertgleichheit. Das wäre auch verwunderlich, da in der einschlägigen Literatur anerkannt ist, dass das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers dem Gebot der Erfolgswertgleichheit am nächsten kommt. Ist beispielsweise ein Restsitz zu verteilen und kommt Partei A auf einen Idealanspruch von 19,1 und Partei B auf einen von 1,9, so erhält bei Ihrem System – anders als bisher – Partei A den Sitz. Das führt aber dazu, dass der Erfolgswert der Stimmen für Partei A annähernd doppelt so hoch ist wie der der Stimmen für Partei B. Genau das, was Sie bei dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers beklagen, ist auch das Ergebnis Ihres Systems. 03.07.2024 (Beifall von der FDP) Zudem ist die Spreizung des Erfolgswertes der Stimmen höher als beim Verfahren Sainte-Laguë/Schepers. Ihr Trick ist, dass Sie die Erfolgswerte unter Eins im Rahmen der Restsitzvergabe einfach ausblenden. Genau darin liegt die systematische Benachteiligung kleinerer Parteien, da bei diesen die prozentualen Abweichungen naturgemäß sowohl nach oben als auch nach unten deutlicher ausschlagen. Differenzierungen im Bereich des Erfolgswerts bedürfen nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs eines zwingenden Grundes. Einen solchen können Sie allerdings nicht vorweisen. Ihr angebliches Ziel der Stärkung der Erfolgswertgleichheit hat sich als bloßer Etikettenschwindel entpuppt. (Beifall von der FDP) Die Maske ist gefallen. Ihnen kam es von Anfang an nur darauf an, es kleineren Parteien zu erschweren, in kommunale Vertretungen einzuziehen. Deshalb haben KPV und SGK in der ersten Anhörung von alternativen Überlegungen zur Sperrklausel, bei denen es um den Erfolgswert geht, gesprochen. Sie haben dazu eine nicht leicht zu durchschauende Verpackung gewählt. Ich muss mir da auch an die eigene Nase packen. Die Frage, ob es mit dem unter Eins und über Eins eine Rolle spielt, habe ich erst bei einer Autofahrt letzten Freitag wirklich vollständig durchschaut. Deswegen habe ich das in der abschließenden Sitzung des Innenausschusses in der letzten Woche noch nicht gebracht. Da bin ich mit mir selber nicht ganz zufrieden, aber ich nehme die Kritik an der Stelle ernst. Ihre Argumentation ist jetzt in sich zusammengefallen. Deshalb versuchen Sie – nachdem Sie es bereits mit dem Begriff der Funktionsunfähigkeit versucht haben – nunmehr auch noch den Begriff der Erfolgswertgleichheit umzudefinieren. Meine Damen und Herren, Ihre Obsession, mittels kommunaler Sperrklauseln oder entsprechend wirkender Surrogate Ihnen lästige Kleinparteien, Wählergruppen und Einzelbewerber aus den kommunalen Vertretungen halten oder zumindest deren kommunalpolitischen Einfluss minimieren zu wollen, hat Ihnen schon so manche Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof beschert.
