Dr. Marcus Optendrenk
Herr Abgeordneter, ich würde meine Antwort gerne in zwei Teile teilen. Das eine ist: Das, was als Bewirtschaftungserlass des Finanzministeriums auf der Basis Ihres Haushaltsbeschlusses ergangen ist, hat in den Bewirtschaftungsregelungen den Sinn, Vorbindungen zukünftiger Haushalte bis zur Klärung der Haushaltssituation des jeweils folgenden Haushalts möglichst überschaubar zu halten. Ich hatte Ihnen das im HFA und eben auch schon einmal erläutert. Das heißt, dass beispielsweise die Mittelbindungen durch Verpflichtungsermächtigungen zu Beginn eines Haushaltsjahres im Vollzug erst mal deutlich limitiert werden. Das ist in all den Jahren immer passiert. Sie kennen es auch von der eigenen Regierungsbeteiligung, dass das immer so ist. Das ist in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren so und hat den Zweck, dass wir nicht möchten, dass die mittelfristige Finanzplanung bei normalem Verlauf von Konjunktur und Steuereinnahmen unnötig zu stark belastet wird. 03.07.2024 Das ist der ganz normale Mechanismus, und den haben wir entsprechend in Gang gesetzt. Insofern gibt es da keine Besonderheiten gegenüber dem, was Sie aus den Vorjahren kennen – außer, dass wir ein bisschen vorsichtiger gewesen sind, was die Vorbindung von Verpflichtungsermächtigungen angeht. Sie wissen, dass etwa Baukostensteigerungen sehr schnell dazu führen können, dass angenommene VE-Volumina nicht ausreichen, um Dinge auszufinanzieren. Deshalb waren wir inflationsbedingt, auch sachkosteninflationsbedingt von Anfang an vorsichtiger. Bezogen auf die Ressorts muss ich sagen: Was Sie mit „viele“ meinen, kann ich nicht erkennen. Es gibt einzelne in den letzten Monaten öffentlich gewordene Themen aus zwei, drei oder vier Ressorts, aber nicht „viele“. Anders, als Sie insinuieren, ist das also nicht flächendeckend, jedenfalls habe ich dazu keinen Kenntnisstand aus der Öffentlichkeit heraus oder aus der Arbeit als Minister. Sie können die Fälle, die da aufgetaucht sind, die öffentlich geworden sind und die Sie jetzt mehrfach zitiert haben, gerne als Grundlage dafür nehmen, eine Bewertung von mir zu erfragen. Die hatte ich eben schon mal abgegeben. Meine Einschätzung ist, dass wir das hohe Bindungsvolumen für globale Minderausgaben, das wir haben, entsprechend in der Bewirtschaftung der Ressorts wiederfinden. Die Ressorts müssen das vor dem Hintergrund erwirtschaften, dass wir auch in 2024 aufgrund der jeweils zurückgegangenen Steuereinnahmen und unter Verzicht auf die Konjunkturkomponente erhebliche Restriktionen im Haushaltsvolumen vorgenommen haben. Das heißt: Wir haben einen ganz normalen Mechanismus. All das, was Sie jetzt zitieren können, sind drei, vier Themen, die in den Zeitungen standen und die häufig wiederum zitiert worden sind, damit sie häufiger in den Zeitungen stehen. Damit wird es aber weder flächendeckend noch großflächig. Im Zweifel müssen Sie die Ressorts fragen, warum sie das getan haben. Manche Ressorts werden eine globale Minderausgabe, die Sie ihnen auferlegt haben, sonst einfach nicht erwirtschaften können oder sind der Meinung, dass die Sachkostensteigerungen höher waren, als sie sie im Haushalt bewilligt bekommen haben. Wenn Sie eine Inflationsrate von 5 % im letzten Jahr durchgeschrieben haben, sich in der mittelfristigen Finanzplanung aber nur 2,5 % befanden und der Haushaltsgesetzgeber diesen Puffer nicht eingebaut hat – und das betrifft ja nicht nur Mineralwasser, sondern auch andere Sachkosten –, dann muss ein Ressort möglicherweise besonders sparsam sein. Es liegt dann in der Ressorthoheit, zu entscheiden, wie es damit in der Bewirtschaftung umgeht, und nicht in der Hoheit des Finanzministers. Und das ist auch gut so. Landtag
