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Rainer Schmeltzer

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann Ihnen glücklicherweise sagen, dass die Förderrichtlinie für das Förderprogramm der Integrationsagenturen jetzt so weit auf dem Weg und final abgestimmt ist, dass sie in Kürze veröffentlicht wird. Damit hat das Warten – ich will sehr deutlich sagen, das zu lange Warten – für die Träger ein Ende. Es hat immer Gründe, warum Förderrichtlinien nicht so schnell und bruchlos an alte Förderrichtlinien anschließen können, aber es ist unzweifelhaft richtig, dass dadurch für die Träger eine schwierige Situation entstanden ist. Ich bedauere das sehr und hoffe nun, dass mit der neuen Förderrichtlinie die wichtige und bewährte Arbeit nun fortgesetzt werden kann. Wir können – das ist auch schon deutlich geworden – in NRW auf eine breite und von unterschiedlichsten Akteuren getragene Infrastruktur für die Integration zurückgreifen. Das ist eine Stärke unseres Landes, und eine Stärke ist auch, dass wir in Nordrhein-Westfalen diese Struktur mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz abgesichert haben. Es braucht einen strukturellen Rahmen, und es braucht einen finanziellen Rahmen. Umso misslicher ist die Situation, die dadurch entstanden ist, dass zum Jahreswechsel 2024 kein nahtloser Übergang von den alten zu den neuen Förderrichtlinien im Bereich der Integrationsagenturen möglich war. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass die wertvolle Arbeit des Programms in den vergangenen Monaten engagiert und vertrauensvoll fortgeführt wurde. Ich weiß, dass das für viele Träger ein Kraftakt war und ist. Dementsprechend möchte ich mein großes Bedauern ausdrücken, denn diese Dinge müssen auch zukünftig schlicht und ergreifend besser laufen. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Ganz zeitnah kann nun das digitale Antragsverfahren starten. Die weitere Umsetzung des Programms wird intensiv von meinem Haus begleitet, und alle mög-03.07.2024 lichen Maßnahmen werden eingeleitet, damit die Arbeit der Integrationsagenturen nunmehr ungehindert fortgesetzt werden kann. Denn die Integrationsagenturen leisten bereits seit 17 Jahren ihren wichtigen Beitrag auch für das gesamtgesellschaftliche Zusammenleben in Nordrhein-Westfalen. Die Ausweitung der Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit von 13 auf mittlerweile 42 und die damit einhergehende Verbesserung auch der Unterstützung der Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, stellt einen besonderen Meilenstein dar und unterstreicht noch einmal, wie differenziert und auf unterschiedlichste Fragestellungen eingestellt unser System ist, wie bewährt es ist. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir es weiterhin unterstützen. Erfreulicherweise steht mit dem Landeshaushalt 2024 ein erheblicher Haushaltsansatz für das Förderprogramm, der auf das Teilhabe- und Integrationsgesetz zurückgeht und gerade das Ziel verfolgt, die gestiegenen und steigenden Ausgaben ein Stück weit kompensieren zu können, zur Verfügung. Hier greift auch die Dynamisierung, sodass wir in den Jahren 2023 und 2024 einen Aufwuchs hatten. Die Anträge für die Einzelförderung von interkulturellen Zentren und niedrigschwelligen Integrationsvorhaben sind bereits in der Bearbeitung. Ich will an dieser Stelle auf einen weiteren Punkt eingehen. Die Freie Wohlfahrtspflege ist mit ihren vielfältigen Trägerlandschaften für die Landesregierung ein wichtiger langjähriger und vertrauensvoller Partner in der Integrationsarbeit. Integration wird vor Ort maßgeblich von den Kommunen und von den Trägern gestaltet. Deshalb ist es so wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen diese breit aufgestellte Integrationsinfrastruktur haben. Zuwanderung und Integration haben in Nordrhein-Westfalen eine lange Tradition, und dabei spielte und spielt vor allem die Arbeitsmarktintegration eine große Rolle. Auch das ist heute schon mehrfach an unterschiedlichsten Punkten diskutiert worden: Es zeigt, dass es eine Querschnittsaufgabe ist. Die Teilhabe am Arbeitsmarkt, die Arbeitsmarktintegration sowie die Strukturen, die das unterstützen, sind auch angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels nicht nur integrationspolitische Fragen, sondern gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitische. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich will auf einen weiteren Punkt aus Ihrem Antrag eingehen, und zwar auf die Förderrichtlinie „Soziale Beratung für Geflüchtete“. Diese ist noch bis zum 31.12. dieses Jahres in Kraft. Wir sind in meinem Haus natürlich intensiv damit befasst, die für den Anschluss geplante neue Förderrichtlinie zu erarbeiten, um diese dann baldmöglichst veröffentlichen zu können und somit den Trägern zu ermöglichen, die Bera-Landtag tung für Geflüchtete auch nahtlos fortführen zu können. Das MKJFGFI steht über das Netzwerk „Soziale Beratung“ in regelmäßigem Kontakt mit den Trägern im Förderprogramm. Gemeinsames Ziel ist dabei natürlich, auch in Zeiten knapper Haushaltsmittel eine möglichst bedarfsdeckende Beratung insbesondere in den Landeseinrichtungen sicherzustellen. Nordrhein-Westfalen verfügt auf kommunaler Ebene mit den kommunalen Integrationszentren, den Integrationsagenturen in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege, den Migrantenselbstorganisationen sowie dem kommunalen Integrationsmanagement über eine flächendeckende Struktur und flächendeckende Angebote, die einen entscheidenden Beitrag für die Integration und Teilhabe aller eingewanderten Menschen sowie für das Zusammenleben und unsere Demokratie leisten. Eins will ich noch einmal ganz deutlich in eine bestimmte Richtung sagen: Die Freie Wohlfahrtspflege ist und bleibt in diesem Land eine Vorfeldorganisation der Demokratie. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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