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Dr. Marcus Optendrenk

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Danke schön für diese Nachfrage. – Diese Zahl bezieht sich auf den Haushaltsentwurf 2025 und nicht auf den Nachtragshaushalt 2024, der Gegenstand dieser Fragestunde ist. Es gibt also keinen Zusammenhang zwischen den genannten 3,6 Milliarden Euro und Ihrer Fragestellung. Im Nachtragshaushalt sind ausschließlich die gesetzlichen und tatsächlichen Zwangsläufigkeiten plus die Auswirkungen von Steuerschätzung und Finanzkraftausgleich abzubilden. Sie werden die Gelegenheit dazu haben, sich im parlamentarischen Verfahren vertieft damit zu beschäftigen. Die von Ihnen genannten Zahlen beziehen sich auf den Haushaltsentwurf 2025.

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