Dr. Marcus Optendrenk
Zunächst einmal ist im Grundmodell der Grundsteuer der Messbetrag tendenziell in allen Bundesländern niedriger, als er es im alten Recht war, das allerdings auch verfassungswidrig war und deshalb nicht weiter gelten konnte. Deshalb gibt es generell eine Tendenz in fast allen Kommunen – aber eben nicht in allen –, dass wir ein niedrigeres Messbetragsvolumen haben, sodass es tendenziell in den meisten Kommunen einen höheren Hebesatz geben muss, um das aufkommensneutral auszugestalten. Ich kann Ihnen die Zahlen des landesweiten Aufkommens gerne nachliefern, aber der entscheidende Punkt ist, dass man nicht automatisch mehr bezahlen muss, wenn in der Zeitung steht, dass überall die Hebesätze steigen. Bisher war es tendenziell so – ich mache mal ein Beispiel –, wenn man einen Messbetrag von 4 hatte, musste man ihn mit einem Hebesatz von 3 multiplizieren, um 12 als Ergebnis zu bekommen. Tendenziell ist es jetzt so, wenn man ein Messbetragsvolumen von 3 hat, muss man einen Hebesatz von 4 03.07.2024 erheben, damit man wieder 12 hat. Das führt kommunikativ immer dazu, dass die Leute sagen, bei einem höheren Hebesatz müsse man wahrscheinlich mehr bezahlen. Das ist aber nicht die zwingende Logik, wie ich gerade dargestellt habe. Das Zahlenwerk liefere ich gerne nach.
