Angela Freimuth
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die erstmalige Nutzung der Konjunkturkomponente darf, nach unserem verfassungsrechtlichen Verständnis jedenfalls, nicht dazu führen, dass am Ende des jeweiligen Haushaltsjah-03.07.2024 res – sei es nun 2024 oder 2025 – letztlich Rücklagen befüllt werden oder verbleiben, da dieses Geld zur sofortigen Schuldentilgung verwendet werden müsste, weil die Konjunkturkomponente nach unserem Verständnis sachlogisch einen ganz engen Bezug zum Jährlichkeitsprinzip hat. Ich frage Sie, ob wir uns in dieser politischen, aber auch rechtlichen Einschätzung einig sind und ob Sie diese teilen oder ob ein anderes Verständnis bei Ihnen oder der Landesregierung vorhanden ist.
