Ralf Witzel
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Herr Minister, Sie haben die jedenfalls aus meiner Sicht sehr nach-Landtag vollziehbare und berechtigte Frage des Kollegen Lürbke vorhin nicht adäquat beantwortet. Ich unterstelle, dass Sie, auch wenn Sie nicht persönlich dabei waren, sich mit dem beschäftigt haben, was in der Anhörung von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragen wurde. Die kommunalen Spitzenverbände haben genau die Sorge dargestellt, auf die Kollege Lürbke eben Bezug genommen hat, nämlich, dass man große rechtliche Risiken sieht, die Sie als Finanzminister bei der Umsetzung dieses Hebesatzsplittings nicht sehen – das ist ja mittlerweile bekannt –, die aber sogar im Gesetzentwurf von CDU und Grünen selber erwähnt werden. Die Kommunen interessiert die Frage, welche finanziellen Risiken sie eingehen, falls sie optieren, von dem Hebesatzsplitting Gebrauch zu machen. Natürlich wollen sie zum Zeitpunkt der Beschlussfassung auch wissen: Haben sie im zukünftigen GFG einen Vorteil davon, oder handeln sie sich einen Nachteil ein? – Ansonsten sehen sich die Kommunen nicht in der Lage, zu entscheiden. Deshalb möchte ich diese Frage noch einmal an Sie richten. Was sind aus Ihrer Sicht die Entscheidungsparameter für die Kommunen im Vorfeld ihrer kommunalen Ratsentscheidung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die Sie eben noch einmal eingefordert haben, was die zukünftigen finanziellen Entwicklungen, Lasten und Risiken für sie angeht, wenn sie das zu entscheiden haben?
