landtag.nrw.de ↗

Christof Rasche

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Bitte sehr. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag kritisiert die FDP-Fraktion die Eckpunktevereinbarung zum vorgezogenen Kohleausstieg im Rheinischen Revier. Sie fordert unter anderem, den Kohleausstieg mindestens auf das Jahr 2033 zu verschieben und den Regelbetrieb für die zur Stilllegung vorgesehenen Braunkohlekraftwerke zu verlängern, bis der Zubau ausreichender Ersatzkapazitäten gewährleistet ist. Diese Forderung ist insofern verwunderlich, weil im Bund die FDP-Fraktion zusammen mit den Fraktionen von SPD und Grünen den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier im Deutschen Bundestag selbst mit eingebracht hat. Mit 523 Ja-Stimmen, also einer wirklich beeindruckenden Mehrheit, hat der Bundestag am 1. Dezember 2022 diesen Gesetzentwurf und Landtag damit den Kohleausstiegspfad bis 2030 im Rheinischen Revier beschlossen. Richtig: Das Parlament, das das bearbeiten und beschließen muss, hat das auch getan. Die parlamentarische Einbindung an der Stelle, an der über die Kohleverstromungsbeendigung beraten wird, ist also gewährleistet. Mit dieser Anpassung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes und des Öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland sowie weiterer Regelungen haben wir die getroffene Verständigung gesetzlich und vertraglich in eine klare, verbindliche Form gegossen. Konkret wurde im KVBG gesetzlich verankert, dass die RWE-Kohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaußem K statt 2038 bereits Ende 2030 vom Netz gehen. Das entspricht einer Leistung von insgesamt 3 GW. Damit wird der Kohleausstieg im Rheinischen Revier um acht Jahre vorgezogen. Gleichzeitig wurde auch der Energiekrise Rechnung getragen, die durch die Invasion von Putins Russland in die Ukraine ausgelöst wurde. Dafür wurde die geplante Außerbetriebnahme der Kraftwerksblöcke Neurath D und Neurath E, die zum 31. Dezember 2022 vorgesehen war, temporär bis zum 31. März 2024 ausgesetzt. Die klimapolitische Dimension dieser Entscheidung ist von großer Tragweite; denn dem Weiterbetrieb von zwei Braunkohleblöcken mit einer Gesamtleistung von 1,2 GW um 15 Monate steht ein um über acht Jahre reduzierter Betrieb von drei Braunkohlblöcken mit einer Gesamtleistung von 3 GW gegenüber. In der Gesamtbilanz kann hierdurch also massiv CO eingespart werden. Sich als Demokratinnen und Demokraten dafür anzustrengen und heute die Entscheidungen so zu treffen, dass die Energieversorgung ein Erfolgsmodell wird, und zwar ohne schwere Klimafolgen für die jungen Generationen und die noch nicht geborenen Generationen, ist genau die Aufgabe, die wir haben. Ich habe es gerade ausgeführt: Am Ende sind alle demokratischen Fraktionen Teil der beschleunigten Beendigung der Braunkohleverstromung im Rheinischen Revier. Richtig ist, dass wir für den Übergang vom einen zum anderen den Bau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken weiter vorantreiben. Die Konsequenz kann aber nicht sein, dass der Kohleausstieg dadurch auf die lange Bank geschoben werden soll. Es ist wichtig, dass den Akteurinnen und Akteuren die Dringlichkeit dieser Herausforderung bewusst ist. Es darf nämlich nicht der Eindruck entstehen, dass die Errichtung von wasserstofffähigen Gaskraftwerken nicht dringend sei. Denn es eilt klimapolitisch; aber auch energiepolitisch brauchen wir Energieversor-03.07.2024 gungssicherheit, gerade und insbesondere in unserem Nordrhein-Westfalen. Deswegen hatte das BMWK vor diesem Hintergrund im Rahmen der Eckpunktevereinbarung zum vorgezogenen Braunkohleausstieg in NRW zugesagt, den Bau flexibler Kraftwerke zu ermöglichen, die zunächst mit Erdgas, aber perspektivisch mit 100 % Wasserstoff betrieben werden können. RWE hatte in diesem Zusammenhang zugesagt, 3 GW wasserstofffähige Gaskraftwerke in Nordrhein-Westfalen zu errichten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Viele Unternehmen wollen investieren und bestehende Kraftwerksstandorte weiterentwickeln. Zum Beispiel sind Pläne von RWE für den Standort Weisweiler weit vorangeschritten. Die Braunkohleverstromung am Standort Weisweiler endet im Jahr 2029. RWE will die vorhandene gute Standortinfrastruktur nutzen, um hier ein modernes Gas- und Dampfkraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 800 MW zu errichten. Geplant ist ein Wasserstoffeinsatz von bis zu 50 % ab Inbetriebnahme und im Jahr 2030 eine Umrüstung auf 100 % Wasserstoff ab 2035. Das ist nur ein Beispiel. Es gibt viele Kraftwerksstandorte, bei denen Unternehmen bereits in Vorplanung sind – mit ganz unterschiedlichen Verfahrensständen. Richtig ist aber auch: Es gibt keinen Antrag auf Genehmigung. Das hängt damit zusammen – das bekomme ich in den Gesprächen mit den Projektierern und mit den Energieunternehmen immer wieder als Rückmeldung –, dass sie Planungssicherheit und eine Kraftwerksstrategie brauchen, damit sie die Investitionsentscheidung tätigen können. Wir haben in Nordrhein-Westfalen im Herbst 2023 angefangen, einen regelmäßigen Austausch zwischen den kraftwerksbetreibenden Unternehmen, dem Energie- und Umweltressort der Landesregierung und den zuständigen Genehmigungsbehörden durchzuführen, um die Planung und Genehmigung von wasserstofffähigen Gaskraftwerken zu unterstützen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Rechtsfragen in Bund-Länder-Gremien für Emissionsschutz eingebracht. Das Haus von Herrn Krischer setzt sich in dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe dafür ein, kurzfristig eine Vollzugshilfe erarbeiten zu lassen, um die Genehmigung von Wasserstoffkraftwerken zu beschleunigen. Die Reserve bis 2033 ist Ultima Ratio. Wir haben hier im Dezember 2023 die Leitentscheidung miteinander diskutiert. Die Landesregierung hat damit die raumbezogenen Aspekte der Eckpunkteverständigung zu dem vorgezogenen Braunkohleausstieg und insbesondere der räumlichen Verklei-Landtag nerung des Tagebaus Garzweiler II und den Vorgaben für die nachfolgenden Planungs- und Fachverfahren umgesetzt. Manche von Ihnen sitzen mit im Braunkohlenausschuss und wissen: Da geht die Arbeit dann richtig weiter. Die Abstände des Tagebaus von rund 400 m zu Keyenberg und den Dörfern des dritten Umsiedlungsabschnitts und 500 m zu Holzweiler bleiben. Die Menschen, die dort leben, haben, seit wir die Leitentscheidung hier beraten haben, Gewissheit, dass sie in ihren Dörfern und auf ihren Höfen bleiben können. In genau dieser Leitentscheidung, die wir hier miteinander diskutiert haben, ist angelegt, dass ein möglicher Weiter- oder Reservebetrieb von Braunkohlekraftwerken insbesondere bis zum 31. Dezember 2033 aus dem verkleinerten Abbaufeld von Garzweiler II zu bewerkstelligen ist. Darüber entscheidet die Bundesebene im Sommer 2026 anhand von Zahlen, Daten und Fakten eines Monitorings, das regelmäßig stattfindet. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in den letzten Monaten in einem sehr intensiven Stakeholderprozess mit den Industrie- und Handelskammern, mit den Verbänden der Energie- und Wasserwirtschaft sowie mit den Verbänden, die sich um Klima- und Umweltbelange kümmern, in intensiven Gesprächen eine Energie- und Wärmestrategie erarbeitet, die wir gestern im Entwurf im Kabinett beschlossen haben. Ich hatte im letzten Wirtschaftsausschuss angekündigt, dass wir sie nach der Sommerpause gerne dort mit Ihnen beraten wollen. Richtig ist, dass wir in dieser Energie- und Wärmestrategie in Verantwortung für die Notwendigkeit einer Sicherheit der Energieversorgung ebenfalls das Szenario, wie es, Stand heute, im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz hinterlegt ist, auch als Grundlage zugrunde gelegt haben. Es gibt einen wesentlichen Unterschied, liebe Frau Teschlade, im Einsatz der Strukturförderungsmittel hinsichtlich der Mitteldeutschen Reviere und des Rheinischen Reviers. Die Lausitz und die dort Verantwortlichen haben sich dafür entschieden, das Geld sehr stark für Infrastrukturvorhaben einzusetzen. Das ist vor Ort deren Entscheidung, zu der ich mich überhaupt nicht äußern will, weil ich dazu auch gar kein Recht habe. Richtig ist aber, dass der Mittelabfluss dort ein anderer ist. Hier hat man sich dafür entschieden, dass das in der Region aus der Region über die Grenzen von Städten und Gemeinden sowie über die Grenzen von Kreisen hinweg und vor allem in Kooperation mit denjenigen geschieht, die am Ende diese Region vor Ort bei der Neuerfindung unterstützen. 03.07.2024 Deswegen haben wir uns von Anfang an für eine Flexibilisierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen eingesetzt. Warum wollen wir das? Wir wissen, dass ein Strukturwandel nicht immer auf dem Reißbrett geplant werden oder nach einem festen Plan laufen kann. Im besten Fall wird er von Menschen gemacht. Dabei brauchen die Menschen in der einen Gemeinde länger als in der anderen Gemeinde. Es darf nicht an starren Abrufregeln für die Strukturmittel scheitern, sondern es muss eine Flexibilisierung dafür vorhanden sein. Die rechtlichen Grundlagen für die Bewilligung von Strukturwandelprojekten sind in dem Investitionsgesetz festgelegt. Als Finanzhilfe des Bundes an die Länder gibt es die sogenannte Landeskomponente. Durch diese werden bis zum Jahr 2038 bis zu 5,18 Milliarden Euro ausgezahlt. Degressiv verteilt auf drei Förderperioden können bis Ende 2026 maximal rund 40 % dieser Finanzhilfe bewilligt werden. Die zweite Säule ist die sogenannte Bundeskomponente, die weitere Unterstützungsvorhaben umfasst, die in den originären Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Danach sollen im Rheinischen Revier bis 2038 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 9,62 Milliarden Euro umgesetzt werden. Im Rahmen dieser zweiten Säule wurden durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium bereits Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 7,2 Milliarden Euro beschlossen. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden voraussichtlich Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Milliarden Euro bewilligt sein. Die von uns eingebrachten und vollzogenen Vorschläge zur Anpassung der STARK-Förderrichtlinie umfassen im Wesentlichen zwei Änderungen. Diese Änderungen haben wir nach intensiven Verhandlungen mit dem Bund gemeinsam – wir reichen die Hand, wenn es um die gelingende Transformation eines Strukturwandels geht – flexibilisiert. Wir ermöglichen, dass wir aus diesen Mitteln Unternehmen bei Investitionen im Rheinischen Revier unter die Arme greifen können. Im Rahmen der EUbeihilferechtlichen Regelung haben wir dafür eine Lösung gefunden. Ein besonderer Dank in diesem Zusammenhang gilt meinen Kolleginnen und Kollegen in der Staatskanzlei, im Bundeswirtschaftsministerium und – Obacht – sogar im Bundeskanzleramt. Mit der Taskforce „Sonderplanungszone Rheinisches Revier Planung und Beschleunigung“ wollen wir das umsetzen, was in diesen Zeiten notwendig ist. Wir wollen die Mittel und die Flächen so schnell, so einfach und so digital wie möglich zur Verfügung stellen. Landtag Wir wollen beste Rahmenbedingungen für eine unkomplizierte Erprobung von Innovationen unter realen Bedingungen schaffen. Deshalb haben wir uns im September 2023 mit einem umfangreichen Beitrag an der Konsultation des Bundes zum Reallabore-Gesetz beteiligt, und wir pflegen weiterhin den engen und konstruktiven Austausch mit dem Bund. Insbesondere dient unsere Anlaufstelle Digi-Sandbox.NRW als Vorbild für das auf der Bundesebene geplante Reallabore-Innovationsportal. Wir in Nordrhein-Westfalen treffen alle notwendigen Vorkehrungen, um die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt zu garantieren und gleichzeitig den Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier zu ermöglichen. Wir vergessen die Menschen im Revier nicht. Wir vergessen nicht diejenigen, die eine neue Tätigkeit finden werden, diejenigen, die um ihr zu Hause in Sorge waren oder die gerne in einer funktionierenden blau-grünen Infrastruktur im Revier leben möchten. Am allerwenigsten vergessen wir diejenigen, die von A nach B kommen wollen und dafür eine starke teilhabeorientierte Verkehrsinfrastruktur brauchen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Christof Rasche Protokoll ↗