Justus Moor
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Beschluss eines Kommunalwahlgesetzes ist eigentlich keine Besonderheit. Alle fünf Jahre werden eher kleinere als größere Veränderungen vorgenommen. Das Gesetz wird so an die aktuelle Rechtsprechung zur anstehenden Kommunalwahl angepasst. So werden beispielsweise in dem heute vorliegenden Gesetz nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts die Größe der Wahlkreise angepasst oder auch die Möglichkeit geschaffen, dass einmalig die Landtag Stichwahl bis zu drei Wochen nach der Hauptwahl stattfinden kann, um sich gegebenenfalls an den Bundestagswahltermin anzupassen und um darauf reagieren zu können. Kollege Frieling ist dankenswerterweise auf mehrere Punkte eingegangen. Gleiches gilt für die wesentlichen Änderungen aus dem gemeinsamen Änderungsantrag 18/9737 von CDU, Grünen und uns als SPD. Ich verzichte daher auf die Wiederholung. Mir ist aber wichtig zu betonen: Alle unsere Änderungen sind aus klugen Hinweisen der Expertinnen und Experten in der Anhörung entstanden. Es sind ganz konkrete Verbesserungen, die wir gemeinsam eingebracht haben. Auch ich kann mich für die gute Zusammenarbeit nur bedanken bei der CDU und den Grünen, lieber Heiner Frieling, lieber Robin Korte, sowie bei unseren Referentinnen und Referenten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Der Beschluss eines Kommunalwahlgesetzes ist eigentlich keine Besonderheit – doch dieses Mal doch. Denn durch den beschlossenen, gemeinsamen Änderungsantrag von CDU, Grünen und unsererseits wird ein neues Sitzzuteilungsverfahren eingeführt – Kollege Frieling hat es angesprochen. Die Einführung eines neuen Berechnungsverfahrens ist nur dann sinnvoll, wenn es Ungerechtigkeiten des bisherigen Verfahrens aufhebt und insgesamt dafür sorgt, dass die Sitzzuteilung gerechter, das heißt, näher am Idealwert erfolgt. Mathematisch kann es kein zu 100 % perfektes Verfahren geben. Bei der Umrechnung von Tausenden, manchmal Millionen Stimmen auf die Sitzverteilung eines Gremiums mit wenigen Sitzen kommt es immer zu einer Bevor- oder Benachteiligung einer Partei durch das Auf- und Abrunden. So hat jeder sein liebstes Verfahren, sei es Hare/Niemeyer, Sainte-Laguë/Schepers oder d’Hondt. Beim aktuellen Divisorverfahren mit Standardrundungen nach Sainte-Laguë kommt es regelmäßig zu Fällen, in denen eine Stimme für eine Partei fast doppelt so viel wert ist wie die Stimme für eine andere Partei – auch das hat Kollege Frieling angesprochen. Andersrum gesehen: Eine Partei bekommt einen Sitz für deutlich weniger Wählerstimmen als eine andere Partei. Bei der Entscheidung für das neue Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich ist nicht die Kernfrage, ob es auch dort zu Abweichungen vom Idealwert kommt – das passiert zwangsläufig. Die Kernfrage ist vor allem, ob die Abweichung vom Idealwert im Großen und Ganzen geringer ist als beim aktuellen Divisorverfahren mit Standardrundung und ob dadurch der Erfolgswert der Stimmen gerechter ist – und das ist es. Die Wählerinnen und Wähler haben 03.07.2024 ein Anrecht darauf, dass jede ihrer Stimmen so gut wie mathematisch möglich gleich viel wert ist. Sie als FDP haben gestern deutliche Kritik an diesem gerechteren Erfolgswert geäußert. Dazu möchte ich Ihnen drei Gedanken mitgeben. Erstens. In der Anhörung haben fast alle Expertinnen und Experten teils mit ausführlichen Berechnungen und Gutachten dargelegt, wie das neue Verfahren für eine höhere Erfolgswertgleichheit sorgt. Gestern haben Sie dann über die Presse eigene Rechenbeispiele verteilt, um irgendwie das Gegenteil zu beweisen. Warum haben Sie das nicht bei der Anhörung oder bei der Beratung letzte Woche Donnerstag vorgestellt, sondern gestern kurz vor knapp? Warum nutzen Sie für Ihre Berechnung die quadratische Abweichung zwischen Idealanspruch und zugeteilten Mandaten und nicht den Vergleich der relativen Überrepräsentation von Parteien? Vermutlich, weil Ihnen das Ergebnis nicht passen würde. Geht es Ihnen vielleicht eher um schnelle Schlagzeilen anstatt um konstruktive Kritik? Zweitens. Wenn Sie sich doch so sicher sind, dass wir das aus Eigennutz machen, warum, denken Sie, nehmen wir dann nicht einfach d’Hondt? Das begünstigt große Parteien deutlicher als alle anderen Verfahren und hätte den Vorteil, dass es verfassungsrechtlich durchexerziert ist und keine rechtliche Unsicherheit wie bei einem neuen Verfahren mit sich bringt. Das wäre doch viel einfacher. Vielleicht geht es uns ja doch mehr um Erfolgswertgleichheit als um Eigennutz. Drittens. Sie haben gestern die verbale Brechstange herausgeholt: Raubbau an der Demokratie, ein Machtkartell – größer ging es kaum. – Ja, es kommt zu Verschiebungen, gerade dort, wo es durch Sainte-Laguë zu Übervorteilungen kam. Aber wie erheblich sind diese Verschiebungen zwischen dem alten und dem neuen Verfahren? Das haben Sie selbst anhand der Zahlen der Kommunalwahl 2020 ausgerechnet. Ihr eigenes Ergebnis lautet: Es kommt bei weniger als 1,68 % der kommunalen Mandate zu Veränderungen.
