Dr. Marcus Optendrenk
Danke schön für diese Frage. Wir wissen in ganz vielen Fällen nicht im Detail, wie sich Dinge entwickeln, solange wir noch im Gesetzgebungsverfahren sind. Sie haben mich insoweit richtig verstanden, dass wir eine abschließende Entscheidung über die Frage einer Austarierung des Anrechnungssystems deshalb noch nicht haben, weil das Gesetz vom Landtag noch gar nicht verabschiedet ist. Ich gehe fest davon aus, dass zeitnah nach der Sommerpause – wenn das Gesetz verabschiedet wird – im Zusammenhang mit den Beratungen von Gemeindefinanzierungsgesetzen entsprechende Regelungen getroffen und vorgeschlagen werden können. Es wäre aber im Vorgriff auf eine solche Regelung mit Sicherheit der Sache nach nicht angemessen, wenn wir da vorgreifen würden, bevor ein Gesetzgeber tätig geworden ist.
