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Dr. Marcus Optendrenk

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Herzlichen Dank für diese Frage. Ich glaube, es gibt zwei Punkte, die wir auseinanderhalten müssen. Das eine ist: Im Stammhaushalt 2024 ist eine erhebliche Kostensteigerung zum Beispiel durch die Einszu-eins-Umsetzung von Tarifabschlüssen für die Auswirkungen von Inflation auch bei der Beschaffung und bei den allgemeinen Ausgaben des Landes enthalten. Das ist im Grunde genommen schon mehr als das, was an Steuermehreinnahmen in 2024 ursprünglich letztlich an Aufwuchs war, wenn Sie das prozentual betrachten. Prozentual musste also schon der Haushalt 2024 gegen eine solche Dynamik von Kosten sowohl auf der Personalkosten- wie auf der Sachkostenseite ansparen. Dieses hat sich nicht geändert, sondern das hat sich dadurch verstärkt, dass sich bei unveränderter Kostenseite, die das Parlament bei dem Haushaltsbeschluss am 13. Dezember 2023 zugrunde gelegt hat, sich nunmehr die Steuereinnahmeseite deutlich geringer darstellt, um 1,2 Milliarden Euro. An anderer Stelle hatte ich schon darauf hingewiesen, dass wir aufgrund der Verschiebung der Finanzkraft zwischen den Ländern eine weitere Verschiebung haben. Wir sind erfreulicherweise jetzt fast in Richtung 100 % durchschnittlicher Finanzkraft hochgerutscht, aber nicht deshalb, weil unsere Finanzkraft deutlich gestiegen wäre, sondern eben nur relativ zu anderen, deren Finanzkraft deutlich gesunken ist. Das gilt zum Beispiel für die Südländer im Bereich der Automobilindustrie, die schlechtere Steuereinnahmen hatten, als sie selbst prognostiziert hatten, oder beispielsweise einen südlichen Nachbar, der einen großen Impfhersteller hat, der aber jetzt überwiegend in London sitzt und nicht mehr unbedingt in Mainz Steuern zahlt. Von daher haben wir Effekte, die sich gegenüber dem Haushaltsplan, der beschlossen worden ist, negativ entwickelt haben. Dadurch gibt es eine Verschiebung, sodass die Grundannahme, es gäbe deutlich steigende Steuereinnahmen, jedenfalls an der Stelle so nicht zutreffend ist. Es ist ein Rückgang von Steuereinnahmeerwartungen gegenüber dem beschlossenen Stammhaushalt 2024. Was die besondere Sparsamkeit angeht, ist es so, dass wir von Anfang an immer bei der Vorbindung von Mitteln eine große Vorsicht an den Tag legen. Wir haben – das kennen Sie im Grunde; das haben wir miteinander in der letzten Sitzung im HFA schon ausgetauscht – eine sehr beschränkte Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen schon mit dem Bewirtschaftungserlass von September 2023 für die Bewirtschaftung des Haushalts 2024 vorgenommen, weil uns klar war, dass es die Vorbindung gerade für die zukünftigen Jahre mit geringerer konjunktureller Erwartung schon schwer genug machen würden. Landtag Sie wissen – das ist auch öffentlich –, dass wir eine Festlegung im Kabinett getroffen haben, dass wir zum 1. Juni jede zweite frei werdende Stelle im Bereich der Ministerien für ein halbes Jahr erst mal nicht neu besetzen, genauer gesagt bis zum Jahresende, um bei uns selbst ein Stück weit ein gutes Vorbild dafür zu sein, dass wir, wenn es schwierig ist, auch bei uns selbst sparen. Ich habe auch öffentlich gemacht – das ist kein Geheimnis –, dass wir auch eine Überprüfung von Ausgabenstandards und Kostenstandards bei großen Bauprojekten miteinander verabredet haben. Insofern haben wir, was die Ebene der Gesamtlandesregierung angeht, unsere Hausaufgaben gemacht, und zwar nicht erst seit der Mai-Steuerschätzung.

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