Dr. Marcus Optendrenk
Frau Präsidentin! Ich beziehe mich auf die Antwort an den Kollegen Wedel von eben. Wenn der Gesetzgeber ein solches Gesetz in dritter Lesung beschließen und anschließend die zuständige Ministerin für Kommunales mit ihrer Fachabteilung einen entsprechenden Vorschlag dem Landesgesetzgeber vorlegen wird, kann und will ich dem nicht vorgreifen.
