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Olaf Lehne

CDU 03.07.2024 Sitzungen 18/69

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wohl kaum erforderlich, bei diesem Thema die vorausgegangene Grundsatzdebatte zur Grundsteuerreform zu wiederholen oder detailliert auf die Auswahl des Bundesmodells einzugehen. Das hätte weder einen Erkenntnisgewinn aufseiten des Parlaments zur Folge noch ergäbe sich in 03.07.2024 irgendeiner Form ein Mehrwert für die Kommunen oder die Bürger unseres Landes. Stattdessen möchte ich nachfolgend noch mal zum Ausdruck bringen, warum wir mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf den richtigen Weg gehen, um die partiell auftretenden Mehrbelastungen von Wohngrundstücken zugunsten von Nichtwohngrundstücken zu beseitigen. Zeitweise stand die zentrale Anpassung der Steuermesszahl zur Debatte. Eine solche Anpassung wäre aufgrund der strukturellen Unterschiede jedoch nicht für alle Kommunen eine passgenaue Lösung. Die optionale Einführung differenzierter Hebesätze durch die Kommunen selbst ist das bestmögliche Mittel zur Beseitigung der regional auftretenden Belastungsverschiebungen. An dieser Stelle sei besonders betont, dass wir die Kommunen mit der Umsetzung der Grundsteuerreform nicht allein im Regen stehen lassen. (Christian Dahm [SPD]: Ui!) Genau das Gegenteil ist der Fall, auch wenn es einige im Hause nicht unbedingt verstehen. Vielmehr schaffen wir durch den vorliegenden Gesetzentwurf Planungssicherheit für unsere Kommunen. Dies kommt im Übrigen auch den IT-Dienstleistern der Kommunen entgegen, die in den kommenden Wochen und Monaten mit der technischen Umsetzung betraut werden. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Erst kürzlich hat das Finanzministerium die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze zur Verfügung gestellt. Daraus lassen sich für alle 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen der aufkommensneutrale, einheitliche Hebesatz der Grundsteuer B, aber auch – das ist für viele Kommunen der entscheidende Punkt – die aufkommensneutralen Hebesätze der aufgespalteten Grundsteuer B in Wohn- und Nichtwohngrundstücke entnehmen. Im nächsten Schritt werden den Kommunen dann auch die Datensätze zur Verfügung gestellt, die den Berechnungen zugrunde liegen. Weitere Unterstützung in Form der Erarbeitung von Musterbegründungen und durch Beteiligung an der IT-Programmierung haben wir den Kommunen bereits zu Beginn der Beratungen zugesichert. Daran halten wir selbstverständlich fest. Die Anhörung und die Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses im Vorfeld der heutigen Debatte haben eindrücklich gezeigt, dass sich trotz aller grundsätzlichen Kritik an der Grundsteuerreform eine Mehrheit der anwesenden Sachverständigen für diesen Ansatz ausgesprochen hat – (Christian Dahm [SPD]: Das ist eine Frage, wie man zählt!) Landtag eine Mehrheit –, (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) darunter der Bund der Steuerzahler, Haus & Grund, der Verband Wohneigentum sowie die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Gleichwohl hat sich aus unserer Sicht ein gewisser Änderungsbedarf ergeben. Unser Änderungsantrag umfasst zunächst eine wichtige redaktionelle Klarstellung. Demnach müssen die Kommunen nicht jeweils einen Hebesatz für Wohnen und Nichtwohnen ausweisen, sondern können es auch bei einem zusammengefassten Hebesatz für die Grundsteuer B belassen. Die genannten Änderungen des Gesetzentwurfs heben noch einmal hervor, dass es sich nicht um eine Verpflichtung zur Einführung differenzierter Hebesätze handelt; die Kommunen sind frei. Aus unserer Sicht ist für zusätzliche Rechtssicherheit ferner eine Regelung erforderlich, nach der für den Steuerpflichtigen der niedrigere Gemeinwert des Grundbesitzes gilt, sofern dieser nachweisbar erheblich vom ermittelten Grundsteuerwert abweicht. Diese Anpassung ergibt sich aus dem kürzlich ergangenen Beschluss des Bundesfinanzhofs und ist unseres Erachtens demzufolge unerlässlich. Aus den vorgenannten Gründen werben wir dafür, der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf sowie dem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir geben damit den Kommunen die Möglichkeit, den unerwünschten Folgen des Scholz-Modells mit passgenauen Regelungen vor Ort zu begegnen (Christian Dahm [SPD]: Da war es wieder!) und dafür zu sorgen, dass sich das Wohnen in unserem Land nicht zusätzlich verteuert. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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