Dr. Marcus Optendrenk
Ich suche mir die Frage aus, die es mir ermöglicht, mich auf das zu konzentrieren, was ich eben zum Thema „Wen betrifft eine solche Stellennichtbesetzung bis Jahresende?“ gesagt habe. Das betrifft – um es noch einmal klarzustellen – ausschließlich den Bereich der Ministerialbürokratie. Das betrifft nicht den gesamten nachgeordneten Bereich. Sie wissen, dass in der Ministerialbürokratie der Anteil der dort zu besetzenden Stellen Pi mal Daumen unter 1 % der gesamten Stellen des Landes betrifft, sodass die Sorge, die Sie haben könnten, dass zum Schluss bei den notwendigerweise zu erfüllenden Aufgaben des Landes eine zu niedrige Stellenbesetzungsquote herauskommen könnte, an der Stelle nicht berechtigt ist. Um eine zu hohe und unnötig erscheinende Kreditaufnahme zu vermeiden, haben wir uns selbst besondere Sparsamkeit auferlegt. Ein Teil dieser besonderen Sparsamkeit, die wir als Ministerinnen und Minister uns selbst auferlegt haben, 03.07.2024 besteht darin, dass wir in unserem Bereich eine solche Nachbesetzung ausdünnen. Das heißt nicht, dass eine komplette Wiederbesetzungssperre eintritt. Vielmehr können – das hatte ich dargestellt – bei allen bis zum 1. Juni 2024 nicht besetzten Stellen jede dritte Stelle und bei allen seit dem 1. Juni 2024 frei werdenden Stellen jede zweite Stelle bis zum Jahresende nicht besetzt werden. (Ralf Witzel [FDP]: Nur in den Ministerien?) – Nur in den Ministerien. Das habe ich auch immer gesagt. Es betrifft also zum Beispiel nicht die Einstellung von Polizisten, von Lehrern, von Menschen in der Bezirksregierung, von Menschen in der Finanzverwaltung oder überall anders. Es betrifft keine Anwärter, überhaupt nicht. Es betrifft allein diesen Bereich der Ministerialbürokratie, die unter 1 % des Gesamtvolumens ausmacht. Wenn Sie aber sagen, dass man an der Stelle keinen Einsparerfolg erzielen könnte: Man muss man bei den kleinen Beträgen anfangen, um deutlich zu machen, dass man auch als Ministerialbürokratie und als Minister ein Stück weit Vorbild für einen sparsamen Umgang mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger sein kann. Das ist einer der Punkte, über die wir an der Stelle reden.
