Dr. Robin Korte
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar, dass es uns in diesem Parlament bei der so zentralen Frage des Wahlrechts gelingt, auch über die Grenzen der regierungstragenden Fraktionen hinaus zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Denn in Anbetracht der Wichtigkeit von Kommunalwahlen für unsere Demokratie und auch ganz konkret für die Zukunft jeder einzelnen Stadt oder Gemeinde ist es ein gutes Zeichen, dass wir uns über diese drei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung unter den Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen miteinander verständigen konnten und dass wir damit heute das geänderte Gesetz mit einer sehr großen Mehrheit hier im Landtag beschließen können. Ich bin überzeugt, dass das Gesetz für alle Parteien und Wählergruppen eine faire und gute Grundlage für den demokratischen Wettbewerb darstellt, auch wenn Sie, liebe FDP, heute leider nicht mit uns an Bord sind oder sich andere Parteien, zum Beispiel die Linke, hier im Landtag heute nicht beteiligen können. Dabei kann ich in meiner Rede jetzt nicht auf die vielen, durchaus wichtigen Details eingehen, wie Angleichung an das Bundeswahlrecht oder die uns vom Verfassungsgericht aufgetragenen neuen Regelungen zur Einteilung der Wahl- und Stimmbezirke, sondern ich will auch – wie meine Vorredner – auf die substanziellen und vor allem spürbaren Änderungen eingehen, insbesondere auf die Punkte, die wir mit unseren Änderungsanträgen angestoßen haben. Zunächst richten wir einen besonderen Blick auf die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zugangs zu einem Mandat. 03.07.2024
