Franziska Müller-Rech
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, wir bleiben bei den unbebauten Grundstücken, die aus baureifen und nichtbebaubaren Grundstücken bestehen. Die nichtbebaubaren Grundstücke unterliegen häufig demselben Bodenrichtwert wie angrenzende Grundstücke mit anderen Nutzungsmöglichkeiten. Bei dieser Grundstücksart werden nach Aussagen von Experten die größten Bewertungssprünge verzeichnet. Daher die Frage: Herr Finanzminister, wie wollen Sie mit der Kostenexplosion der nichtbebaubaren Grundstücke umgehen?
