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Dorothee Feller

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Es ist ja genau vorgegeben, wie das in den Einzelteilen aussieht. Darüber haben wir im Ausschuss auch berichtet. Ich habe es jetzt nicht mehr im Kopf, aber es ist ja genau vorgegeben, in welcher Höhe sich die Länder beteiligen, in welcher Höhe sich der Bund beteiligt. Insgesamt sind es 2,3 Milliarden Euro für Bund und Land in gleicher Höhe. Wir waren bei der mittelfristigen Finanzplanung der Kommunen stehen geblieben, wo die baulichen Investitionen mit eingeplant werden können. Dazu gehört die damit verbundene Möglichkeit, die Bundesmittel flexibel einzusetzen. Nicht zuletzt zählt hierzu die Option, die Kofinanzierung über einen Zeitraum von zehn Jahren zu erbringen. Die Aushandlung dieser Elemente ist wesentlich der Verhandlungsgruppe aus Nordrhein-Westfalen zu 03.07.2024 verdanken. Dass der Kofinanzierungsbeitrag der Länder auch über eine Neu-Priorisierung der vorhandenen Landesmittel erbracht werden kann, entspricht exakt den Vereinbarungen zwischen dem Bund und allen Ländern. Das, was die antragstellende Fraktion in ihrem Antrag als „Wortspiel“ bezeichnet, entspricht mehr oder weniger wörtlich einem Zitat aus der Bund-Länder-Vereinbarung. Der vorliegende Antrag der SPD richtet sich daher gegen die konkrete Umsetzbarkeit der Kofinanzierung des Startchancen-Programms auf der Ebene aller Länder und aller Kommunen. Lassen Sie mich daher klarstellen: Durch die Neu-Priorisierung werden keine Maßnahmen im Land abgebaut oder gefährdet. Im Gegenteil: Über Startchancen werden Ressourcen gebündelt und im Interesse unserer Schulen effizienter und zielgerichteter eingesetzt. Das Programm ist auf zehn Jahre angelegt. Diese Laufzeit bietet uns sowohl bei der inhaltlichen als auch bei der konkreten finanziellen Ausgestaltung des Programms eine große Flexibilität. Wir werden die Bundesmittel aus dem Startchancen-Programm nicht dazu nutzen, die bisherigen Landesmittel zu substituieren. Das Gegenteil ist der Fall: Trotz angespannter Haushaltslage bleibt Bildung der politische Schwerpunkt dieser Landesregierung. So hat der Einzelplan 05 bereits im aktuellen Haushaltsjahr mit einem Volumen von 22,3 Milliarden Euro einen Anteil von 21,8 % am Landeshaushalt und ist der größte Einzelplan der Fachressorts.

Protokoll ↗