Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie geben mir die Gelegenheit, noch mal zu unterscheiden zwischen dem, was auf der Ebene der gesamten Landesregierung über Bewirtschaftungserlasse geregelt wird, und den ressortbezogenen, zum Teil auch ressortinternen, insbesondere zum Teil auch in nachgeordneten Behörden, vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen. Wir haben Bewirtschaftungsmaßnahmen der gesamten Landesregierung; dazu hatte ich Ihnen berichtet. Das ist in allen Jahren gleich gewesen. Sie kennen es aus vorangegangenen Wahlperioden, dass es unmittelbar nach einem Haushaltsbeschluss des Landtags jeweils Bewirtschaftungsregeln gibt, damit die Ressorts wissen, worauf sie sich sofort einstellen 03.07.2024 können. Das wird dann im Regelfall vor Weihnachten jeweils gemacht. Das sind die Bewirtschaftungserlasse, die für alle und über alles gelten. Das sind generelle Regelungen. Dazu hatte ich Ihnen eben schon vorgetragen, was die signifikantesten Punkte sind. Dann gibt es Punkte, die punktuell in einzelnen Ressorts und die zum Teil unterhalb der Ebene von Ministerien angewendet werden. Diese sind weder dem Finanzministerium bis Ende Mai vorzulegen gewesen noch sind sie uns bekannt. Wir haben geregelt, dass wir im Nachgang zur Mai-Steuerschätzung die Ressorts einvernehmlich gebeten haben, uns als Finanzministerium zukünftig auf der Ebene des Ministeriums zusätzlich stattfindende Bewirtschaftungserlasse vorzulegen. Dazu hatte ich mich auch öffentlich geäußert. Seit dem 29.05., seitdem das so festgelegt worden ist, gibt es keine Bewirtschaftungserlassentwürfe von Ressorts, die uns vorgelegt worden wären. Es gibt also in der Tat zwei Ebenen. Die eine ist die für die gesamte Finanzverwaltung geltenden Bewirtschaftungsregelungen, zu denen Sie meine Ausführungen jetzt schon länger kennen, und die sich unterhalb dieser Ebene befindenden ressortbezogenen. Da folgt aus dem Ressortprinzip im Grundsatz, dass uns das auch nicht bekannt sein muss; denn jedes Ressort weiß selbst am besten, wo Einsparpotenziale einerseits sind, und wie andererseits – das ist der zweite Aspekt –, dasjenige, was möglicherweise in der Bewirtschaftung nicht erforderlich ist, weil sich Projekte verschieben oder Ausgaben als niedriger erweisen, zum Beispiel zur Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe genutzt werden kann. Die globale Minderausgabe, die Sie uns im Haushaltsplan vorgegeben haben, liegt bei fast 2 % des Haushaltsvolumens und damit an der Obergrenze des verfassungsrechtlich Zulässigen. Insofern sind die Erwirtschaftungsbeiträge, die da erfolgen, für uns zum Teil gar nicht quantifizierbar und auch nicht im Haushaltscontrolling abgebildet, weil wir zusätzlich zu dem, was an Einsparauflagen in der Bewirtschaftung durch die Gesamterlasse vorhanden ist, auch immer ressortintern deren Bewirtschaftungen zulassen müssen, damit sie ihre ressortbezogene globale Minderausgabe erwirtschaften können. Insofern werden wir als Finanzministerium erst zukünftig Bewirtschaftungserlasse der Ministerien zur Kenntnis erhalten. Wir haben aber noch keine. Was davor erlassen worden ist, zum Teil auch unterhalb der Ebene eines Ministeriums, ist auch uns nur aus der Zeitung bekannt.
