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Dr. Marcus Optendrenk

03.07.2024 Sitzungen 18/69

Frau Abgeordnete, ich kann mich nur auf das beziehen, was ich eben schon einem anderen Fragesteller erläutert habe. Wir haben eine Ressortabfrage gemacht, weil es nach Landeshaushaltsordnung und - verfassung zwingend ist, dass wir all das abfragen, was sich unterjährig ergeben hat, was sich ansonsten im Haushaltsvollzug anders darstellt als in der Prognose, die der Haushaltsgesetzgeber bei seinen Titelzuweisungen zugrunde gelegt hat. Dann sind Sie verfassungsrechtlich gezwungen, all das entsprechend zu berücksichtigen, und zwar so, wie die Ressorts das nach bestem Wissen und Gewissen anmelden. Das haben wir jetzt in diesem Haushaltsplanentwurf für den Nachtrag aufgenommen. Ich habe Ihnen eben zwei signifikante Beispiele von bundesgesetzlichen Veränderungen, die uns direkt, unmittelbar treffen, genannt. Sie werden im Rahmen der Haushaltsberatungen die Möglichkeit haben, in jedem einzelnen Punkt natürlich weiter zu überprüfen, ob es aus Ihrer Sicht plausibel ist. Dann ist es Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers, uns zu sagen, ob Sie der Meinung sind, dass man diese Konjunkturkomponente, die sich rechnerisch ergibt, Pi mal Daumen in der Höhe zulassen will oder eben nicht. Das ist Sache des Haushaltsgesetzgebers, und dem möchte ich nicht vorgreifen.

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