Simon Rock
Herr Kollege Witzel, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Ihr Antrag auf Änderung der landesweiten Messzahlen erst Anfang 2024 erfolgt ist, die Entscheidung, die Grundsteuerwert- und die Grundsteuermessbescheide aber getrennt rauszuschicken – womit auch die Entscheidung getroffen wurde, zu welchem Zeitpunkt man die Messzahlen hätte ändern können –, schon Anfang 2022 getroffen wurde und es damit einfach zu spät war?
