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Marc Lürbke

FDP 03.07.2024 Sitzungen 18/69

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden in dieser Woche mehrfach über die riesigen Herausforderungen bei der Migration. Lassen Sie mich vorwegschicken: Ich bin der festen Überzeugung, dass Integration keine Einbahnstraße ist, sondern eine Hol- und eine Bringschuld beinhaltet. Ich erwarte von Menschen, die zu uns kommen, dass sie sich auch bezüglich unserer Verfassung, Werte, Freiheiten und Sprache integrieren. Auf der anderen Seite ist es unsere Verpflichtung, effektive Integrationsmöglichkeiten sicherzustellen. Das fängt bei Sprachkursen und Beratungen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte an. Nach § 3 Abs. 2 des durch die vorherige, schwarzgelbe Landesregierung neu gefassten Teilhabe- und Integrationsgesetzes stellt das Land zur Förderung der integrationspolitischen Infrastruktur Mittel in Höhe von mindestens 130 Millionen Euro zur Verfügung. Daraus sind vor allem die Kommunalen Integrationszentren, das Kommunale Integrationsmanagement sowie die Integrationsagenturen zu finanzieren. Bei diesem gesetzlichen Förderanspruch und einem Auslaufen der bisherigen Projektzeiträume für die Integrationsagenturen Ende 2023 wäre es dann eigentlich selbstverständlich, dass dann auch rechtzeitig, und zwar spätestens im Herbst 2023, die Förderungsgrundsätze für eine neue Laufzeit vorliegen. Man muss konstatieren: Bis heute ist die schwarzgrüne Landesregierung dieser Aufgabe nicht nachgekommen. Es ist auch leider nicht das erste Mal, dass zentrale Aufgaben bei Schwarz-Grün liegenbleiben. Ich wäre auch mal dabei, zu schauen, wofür das Geld tatsächlich effektiv verwendet wird. Aber ich vermute, das ist gar nicht die Ursache der Verzögerung – von der haben wir gerade teilweise schon gehört –, sondern es ist vielmehr die eigene Überforderung bei Abstimmungsprozessen in der schwarz-grünen Koalition. Deswegen ist ganz nüchtern festzustellen: Selbst Mitte 2024 liegen bis jetzt noch keine neuen Förderrichtlinien vor, und das ist ohne Frage – da hat Herr Baran recht – unverantwortlich gegenüber den betroffenen Trägern. Übernahme von Verantwortung, meine Damen und Herren, sieht anders aus. Landtag Insofern hat die SPD mit ihren Forderungen nach einer schnellen Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinien, pragmatischen Lösungen zur Finanzierung für den Übergangszeitraum und auch einem dringend notwendigen Bürokratieabbau natürlich nicht Unrecht. An eine Anpassung für die Mittel der sozialen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen würde ich ein Fragezeichen machen. Hier stehen jährlich schon ca. 35 Millionen Euro bereit, und die Erfahrungen beim Mittelabruf in den letzten Jahren zeigen, dass das auch grundsätzlich auskömmlich ist, um den vereinbarten Bedarf sicherzustellen. Das Problem hier ist vielmehr die Besetzung förderfähiger Stellen mit geeigneten Fachkräften. Da drückt vor allem der Schuh. Im Mai dieses Jahres waren 38 Stellen insbesondere bei der Verfahrensberatung und der psychosozialen Erstberatung in den Landeseinrichtungen unbesetzt. Da sollte man zuerst dran und zum Beispiel die bürokratischen Anforderungen reduzieren, ehe dann eine Erhöhung der Mittel gefördert wird. Aber das ändert nichts daran, dass wir die Förderrichtlinien brauchen. Die zuständige Integrationsministerin Josefine Paul ist bei Integrationsfragen aller Art – verzeihen Sie mir das – doch eher still und hat im Gegensatz zu ihrem Vorgänger, Frau Ministerin, bislang auch überschaubare Impulse in diesem Bereich gesetzt. Insofern sind wir gespannt auf Ihre Äußerungen genauso wie auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗