Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, schon in den Voraussetzungen Ihrer Frage ist Ihnen ein Irrtum unterlaufen, denn der sparsame Umgang mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist eine Aufgabe, die sich diese Landesregierung von Anfang an vorgenommen hat – übrigens wie die Vorgänger. Was die Frage angeht, warum wir in uns in einem Haushaltsvollzug Einsparungen auferlegen, bei denen wir zunächst, bevor wir bei Dritten über Veränderungen nachdenken und bevor wir eine Schuldenaufnahme erwägen, mal schauen, wo wir möglicherweise bei uns selbst sparen können, so ist das, glaube ich, ein sehr legitimes Vorgehen, das Ihnen eigentlich sehr zupass kommen müsste. Das Verständnis, das ich von Ihrer Position habe, von dem, was Sie im Landtag vortragen, ist doch, dass Sie sagen: Seid erst mal sparsam, bevor ihr neue Schulden macht. – Genau das tun wir. Deshalb glaube ich, dass es sehr in Ihrem Sinne ist, dass wir das so tun. Wir haben im Grunde den guten Vorsatz, dass wir die nächsten Generationen nicht unnötig mit Belastungen, die man vermeiden könnte, belasten. Deshalb ist es jetzt ein Vorgriff auf das Haushaltsberatungsverfahren, das jetzt vor uns liegt, dass Sie entscheiden müssen, ob es noch irgendetwas Zusätzliches gibt. Die Landesregierung hat das, was ich jetzt mehrfach hier vorgetragen habe, gestern auf den Weg gebracht. Es wird Ihnen zugänglich gemacht. Dann können Sie prüfen, ob alles das aus Ihrer Sicht in der Art und dem Umfang dem entspricht, was die Kriterien sind, nach denen Sie beurteilen, ob Sie diesem Nachtragshaushalt zustimmen.
